Datum: 13.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:38 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23. Januar 2023;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 670 an der Hugo-Junkers-Str. 1;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauort: Hugo-Junkers-Str. 1, Grundstück Fl.Nr. 670 (Grundstücksgröße = 1.345 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 9/84 (B25) vom 12.10.1984; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
Mit vorliegendem Antrag auf Vorbescheid beantragt die Bauherrschaft die baurechtliche Beurteilung der favorisierten Bebauungsvariante für das antragsgegenständliche Grundstück.
Das antragsgegenständliche Grundstück befindet sich im Planbereich des Bebauungsplanes B25 und ist vom Geltungsbereich des Nachfolgeberbauungsplanes B35 ausgeschlossen. Demzufolge ist das Baurecht nach den Festsetzungen des B25 zu beurteilen.
Weiter ist der Straßenzug der Hugo-Junkers-Str. 3 – 19 in der Denkmalliste geführt. Die Hugo-Junkers-Str. 1 mit der Flurnummer 670 ist aufgrund der Klage des Eigentümers mit Gerichtsurteil vom 8. Juli 1998 nicht in der Denkmalliste geführt und ist somit kein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Eine Neubebauung ist demnach ohne Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Belange möglich.
Der Bauwerber plant gemäß den vorliegenden Planungsunterlagen die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage. Die Höhenentwicklung des Baukörpers entspricht der Umgebungsbebauung (z.B. Alexander Schmorell-Straße 4) mit Erdgeschoß, Dachgeschoss als Vollgeschoß und Spitzboden. Aktuell sind keine schützenswerten Bäume im Planungsbaufenster vorhanden. Soweit der einleitende Vortrag des beauftragten Architekturbüros. Weiter wird für dieses Vorhaben um Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:
- Ist eine Bebauung gemäß vorgelegtem Plan mit einem Baukörper mit den Außenmaßen 10,99 m x 15,99 m möglich?
Antwort der Verwaltung:
Der Bebauungsplan B25 legt für den Planbereich eine Geschoßflächenzahl von 0,26 fest. Eine Grundflächenzahl wird nicht festgelegt, diese beurteilt sich demnach nach der Umgebungsbebauung. Die vorliegende Planung orientiert sich an der zur Verfügung stehenden GFZ verteilt auf zwei Vollgeschoße. Die geplante Grundfläche beträgt laut Planung 175,33 m². Diese Größe fügt sich in die Umgebungsbebauung im Geviert ein, auch wenn die Kubatur der denkmalgeschützten Gebäude entlang der Hugo-Junkers-Straße kleiner sind, durch die erdgeschossigen Anbauten jedoch die geplante Grundfläche erreichen. Eine Bebauung mit einem Baukörper mit den Außenmaßen 10,99 m x 15,99 m befürwortet.
- Ist eine reine Büronutzung möglich?
Antwort der Verwaltung:
Das Gebiet im dem das gegenständliche Grundstück liegt, ist bis auf einzelne gewerblich genutzte Gebäude durch Wohnnutzung geprägt. Daher wird das Grundstück der Gebietsart allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO eingestuft. Dies entspricht auch der nicht weiter verlängerten und daher abgelaufenen Genehmigung aus dem Jahr 2001. In einem allgemeinen Wohngebiet sind ausnahmsweise, somit auf Antrag, und § 4 Abs. 3 Nr. 2 sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulässig. Diese Ausnahme schließt grundsätzlich eine reine Büronutzung aus, daher kann eine reine Büronutzung nicht befürwortet.
- Ist in diesem Gebäude, sollte Punkt 2 mit Nein beantwortet werden, eine Nutzung zwischen Wohnen und Büro im Verhältnis 50 : 50 möglich?
Antwort der Verwaltung:
Eine reine Büronutzung wird nicht in Aussicht gestellt, daher ist die Frage zu erläutern, ob eine teilgewerbliche Nutzung im angefragten Verhältnis 50:50 möglich wäre. Eine konkrete verhältnismäßige Aufteilung der Nutzungsarten ist im Gesetz nicht zu finden. Aufgrund der Ausnahmeformulierung für die Zulassung von nicht störenden Gewerbebetrieben wird davon ausgegangen, dass das Verhältnis des Wohnens überwiegen sollte. Im Antrag aus dem Jahr 2001 wurde die Nutzung im hälftigen Verhältnis (EG-Büro, DG/Spitz- Wohnen) ohne tatsächliche Nennung des zahlenmäßigen Verhältnisses genehmigt. In Anlehnung an diese Einschätzung wird eine Teilnutzung des Gebäudes für nichtstörendes Gewerbe/Bürotätigkeit nach § 4 Abs. 3 Satz 2 BauNVO wird befürwortet, die Wohnnutzung soll jedoch überwiegen.
- Ist eine Bebauung gem. vorgelegtem Plan mit 2 Vollgeschossen E+DG (DG-Vollgeschoß) + SG möglich?
Antwort der Verwaltung:
Gemäß der vorgelegten Planung sind zwei Vollgeschoße vorgesehen, wobei das DG als Vollgeschoß ausgebildet wird. Die max. zulässige festgesetzte Geschoßflächenzahl von 0,26 ist mit der Planung eingehalten. Entsprechend der Umgebungsbebauung fügt sich das Vorhaben hinsichtlich der Höhenentwicklung in die im Geviert vorhandene vorherrschende E+D Bebauung mit steilem Satteldach ein. Die Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung zur Höhenfestsetzung und Dachneigung ist ebenso eingehalten. Die Bebauung gem. dem vorgelegten Plan mit 2 Vollgeschossen wobei das DG als Vollgeschoß ausgebildet wird befürwortet.
- Ist der Bau einer Tiefgarage laut vorgelegtem Plan möglich?
Antwort der Verwaltung:
Der hier gültige Bebauungsplan B25 legt die Geschoßflächenzahl fest. Die Grundflächenzahl richtet sich demnach nach der Umgebungsbebauung. Der für die Umgebungsbebauung gültige Bebauungsplan B35 legt bei einer Geschoßflächenzahl von 0,26 eine Grundflächenzahl von 0,20 fest. Die vorgestellte Planung erreicht mit dem dargestellten Grundriss eine Grundflächenzahl von ca. 0,13. Eine Tiefgarage ist eine Nebenanlage im Sinne des § 19 BauNVO. Innerhalb des gesetzlichen Überschreitungsrahmens von 50 % der zulässigen Grundfläche (bzw. Grundfläche der Umgebungsbebauung) kann die Errichtung einer Tiefgarage grundsätzlich befürwortet werden.
- Ist eine unterirdische Überschreitung der Baugrenze mit der Tiefgarage in Richtung der südlichen Münchner Straße möglich?
Antwort der Verwaltung:
Der Bebauungsplan B25 trifft keine Festsetzungen zu Baulinien oder Baugrenzen. Ein sog. Vorgartenbereich von 5 m aus dem Bebauungsplan B35 entlang der Südlichen Münchner Straße entfaltet auf dem Grundstück keine Wirksamkeit, da der B35 hier aus dem Geltungsbereich ausgenommen ist. Selbst wenn eine Baugrenze bestünde, ist eine Überschreitung unterhalb der natürlichen Geländeoberfläche erlaubt. Baulinien und Baugrenzen regeln die Positionierung baulicher Anlagen oberhalb der Geländeoberfläche. Die Planung der Tiefgarage wie vorgesehen in Richtung der Südl. Münchner Straße wird befürwortet.
- Sind oberirdische Stellplätze bei einer Büronutzung im Vorgarten der Hugo-Junkers-Straße (laut vorgelegtem Plan möglich?
Antwort der Verwaltung:
Laut vorgelegten Planunterlagen werden vier Stellplätze, erschlossen von der Hugo-Junkers-Straße aus, geplant. Stellplatz Nr. 1 beginnt dabei unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Der Bauwerber spricht hier abermals die Vorgartenlinie von 5 m aus dem Bebauungsplan B35 an, wonach keine baulichen Anlagen außer Zufahrten in diesem Bereich zulässig sind. Der Bebauungsplan B35 ist in seiner Geltung in diesem Bereich ausgenommen. Eine Baulinie bzw. Baugrenze ist im Bebauungsplan B25 nicht festgesetzt. Die Errichtung der Stellplätze an der in der Planung vorgesehenen Stelle kann befürwortet werden.
- In eine Bebauung gemäß vorgelegtem Plan mit 2 Untergeschossen (1. UG sowie 2. UG) möglich?
Antwort der Verwaltung:
Die Geschossigkeit unterhalb des natürlichen Geländes, bzw. die Ausbildung von Kellergeschoßen ist gesetzlich nicht geregelt. § 19 Abs. 4 BauNVO regelt „nur“ die Anrechnung baulicher Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, die das Grundstück unterbauen. Die Ausbildung von zwei Untergeschossen als Kellergeschosse kann befürwortet werden.
- In eine Abgrabung gemäß den Vorgaben/Außenmaßen der Ortsgestaltungsatzung der Gemeinde Grünwald bei diesem Gebäude möglich?
Antwort der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Ortsgestaltungssatzung (Bereich Geiselgasteig). Im Rahmen der festgesetzten Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung ist die Errichtung einer Abgrabung am Gebäude wie geplant möglich.
Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Beschluss
GR-Mitglied Fried ist für dieses Baugesuch gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt und auf die nächstfolgende Sitzung am 13. März 2023 verlegt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 370/2 an der Perlacher Str. 12;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauort: Perlacher Straße 12, Grundstück Fl.Nr. 370/2 (Grundstücksgröße = 1.710 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 21/75 (B 17) v. 22.07.1977; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
Das gegenständliche Grundstück ist in der Vergangenheit mehrfach mit verschiedenen Bauvarianten beplant worden. Für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage ist im Jahr 2020 und für eine Tektur für die geänderte Fassadengestaltung im Jahr 2022 jeweils eine Genehmigung erteilt worden. Mit dem vorliegenden 2. Tekturantrag wird für nachfolgende Änderungen das gemeindliche Einvernehmen beantragt:
- Änderung der Fassadengestaltung mit den geplanten Giebeln
Änderung der Nebenanlagen mit Pool, Outdoorgrillplatz und Freisitz
Wegfall der Tiefgarage und Errichtung einer Dreifachgarage (Reduzierung der ursprünglichen Versiegelung um 300 m²)
Das gegenständliche Einfamilienhaus wird unverändert in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach Dachneigung 52° geplant. Die Grundrisse und die Positionierung des Baukörpers zur Urgenehmigung bleiben weiterhin unverändert. Das Dachgeschoss ist weiterhin nachweislich kein Vollgeschoß.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Garage, dem Pool und den sonstigen Nebenanlagen innerhalb der 50% Überschreitung nach § 19 Abs. 4 BauNVO eingehalten. Für die geplante Zufahrt mit Wendebereich wird eine Befreiung für 63 m² beantragt. Dies jedoch innerhalb der 70% Überschreitung. Die Befreiung kann in Anlehnung an den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes B 35 befürwortet werden. Durch den Wegfall der Tiefgarage wir die Versieglung erheblich gegenüber der ursprünglichen Planung reduziert.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes B 17 sind weiterhin eingehalten bzw. bleiben zur Urplanung unberührt.
Die festgesetzte Wandhöhe wird mit den Quergiebeln auf der Süd-, Ost-, Nord- und Westseite des Gebäudes wird um 1,80 m überschritten. Eine Befreiung wird befürwortet.
Der Stellplatznachweis wird mittels Dreifachgarage erbracht.
Der geänderte Baumbestands- und Freiflächenplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Der Baumschutzzaun für die Winterlinde Nr. 24 muss verändert und auf dem Plan den üblichen Standard mit Kronenradius plus 1,50 m angepasst werden. Der Baumschutzzaun sollte vor Ort entsprechend verändert werden. Die Rotbuche ist gut geschützt.
Die Sparten dürfen nur im Bereich der geplanten Einfahrt geführt werden und sind im Plan darzustellen, damit die gemeindeeigenen Straßenbäume nicht geschädigt werden.
Die geplante Heckenpflanzung im Wurzelraum der Rotbuche Nr. 15 darf erst 3 m vom Stamm weg gemessen beginnen und nur vorsichtig in Handarbeit vorgenommen werden.
Zum Schutz des Baumbestandes ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag für den Neubau eines Einfamilienhaues mit Nebenanlagen und einer Dreifachgarage herzustellen.
Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit ca. 60 m² für die Zufahrt in wasserdurchlässiger Ausführung wird befürwortet.
Eine Überschreitung der Wandhöhe mit den geplanten Giebeln bis zu einer Wandhöhe von 1,80 m wird befürwortet.
Der Baumschutzzaun für die Winterlinde Nr. 24 ist mit dem üblichen Standard Kronenradius plus 1,50 m zu setzen.
Die Sparten sind im Plan darzustellen und nur im Beriech der geplanten Zufahrt zum Schutz der gemeindeeigenen Straßenbäume zu führen.
Die vorgesehene Heckenpflanzung ist aus dem Wurzelbereich der Rotbuche Nr. 15 zu planen.
Zum Schutz des Baumbestandes ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen.
Die Einfriedung ist entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplanes B17 mit 1,50 m Höhe zu planen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Bauantrag zum Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 178, 178/2 am Hirtenweg 10-12;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauort: Hirtenweg 10+12, Grundstücke Fl.Nrn. 178 u. 178/2 (Grundstücksgröße = 1.098 m² + 646 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
Der Bauwerber plant nach Verschmelzung der beiden Grundstücke am Hirtenweg bzw. an der Tölzer Straße die Errichtung eines Bürogebäudes und eines Wohngebäudes mit Tiefgarage und oberirdischen Stellplätzen am Hirtenweg.
Das Bürogebäude und das Wohngebäude werden in E+1+D Bebauung mit einem Satteldach Dachneigung DN 33° bzw, 39.3° geplant. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß. Der Nachweis hierzu ist noch rechnerisch und zeichnerisch darzustellen. Weiter ist der Nachweis für das Kellergeschoß als Nichtvollgeschoß aufgrund der Hanglage zu führen. Dies ist in den Antragsunterlagen zu ergänzen. Ebenso ist für die Gebäude der Nachweis gem. der Festsetzung Nr. 4.2 aus dem Bebauungsplan B 35 zu führen.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Tiefgarage, innerhalb der 50% Überschreitung nach § 19 Abs. 4 BauNVO eingehalten. Für die geplante Zufahrt zur Tiefgarage und Rampenabfahrt wird eine Befreiung für 90 m² beantragt. Dies jedoch innerhalb der 70% Überschreitung. Die Befreiung kann in Anlehnung an den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes B 35 befürwortet werden. Die sonstigen versiegelten Flächen wie die Stellplätze liegen über der Tiefgarage und belasten die Grundflächenzahl damit nicht weiter.
Die Zufahrt zur Tiefgarage für die beiden Gebäude wird über die Tölzer Straße, als Verlängerung der bereits bestehenden und an dieser Stelle genehmigten Bestandszufahrt für das Nachbargrundstück geplant. Bereits im Zuge der Voranfrage zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem gegenständlichen Grundstück in der Bauausschusssitzung am 15. März 2021 wurde darauf hingewiesen, die Erschließung mit dem für die Tölzer Straße zuständigen Straßenbaumamt München als Staatsstraße zu erörtern und hier die schriftliche Zustimmung zu erwirkten ist. Diese liegt derzeit noch nicht vor. Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich der Zustimmung des Straßenbauamtes München befürwortet.
Die Bauvorhaben befinden sich im Planbereich des § 34 BauGB womit sich das Vorhaben mit der Art und dem Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Höhenentwicklung in die Umgebungsbebauung einfügen muss. Die beiden südlich angrenzenden Gebäude mit gewerblicher Nutzung sind dem Planbereich des Bebauungsplanes B 16 zuzuordnen. Der nördliche Teil des Hirtenwegs/Tölzer Straße zum Marktplatz hin ist als Mischgebiet festgesetzt. Die geplante Mischnutzung von Wohn- und Geschäftsgebäude ist daher zulässig. Die Höhenentwicklung richtet sich nach der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung für zwei Vollgeschoße im Ortsbereich Grünwald. Das Maß wird mit der Wand- und Firsthöhe eingehalten.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. Eine geplante Abgrabung auf der Ostseite des Bürogebäudes entspricht nicht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung. Diese ist entsprechend der Festsetzung in der Planung zu korrigieren.
Das natürliche Gelände der Hanglage ist zu erhalten bzw. wieder herzustellen.
Der Stellplatznachweis für die Wohn- und Büronutzung wird mit den 13 Tiefgaragenstellplätzen und mit sechs oberirdischen Stellplätzen (insgesamt 20) entlang des Hirtenwegs erbracht.
Der Baumbestands- und Freiflächenplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bürogebäudes und eines Wohngebäudes mit Tiefgarage und Stellplätzen herzustellen.
Die Verschmelzung der beiden Grundstücke ist von der Genehmigungsbehörde zu beauflagen.
Die Nicht-Vollgeschoßnachweise für das Dachgeschoß sind zeichnerisch zu korrigieren.
Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit ca. 90 m² für die Zufahrt in wasserdurchlässiger Ausführung wird befürwortet.
Eine Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung für geplante Abgrabung am Bürogebäude wird befürwortet.
Das natürliche Gelände des Hangs ist zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Die Erlaubnis vom Straßenbauamt München zur Ausbildung einer Zufahrt über die Tölzer Straße liegt vor.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
|
ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert die Bauausschussmitglieder über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Tektur zum Freiflächenplan für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage- Haus 1- auf dem Grundstück Fl.Nr. 634/38 an der Muffatstraße 5(a);
- Tektur zum Freiflächenplan für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage- Haus 2- auf dem Grundstück Fl.Nr. 634/38 an der Muffatstraße 5(b);
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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
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ö
|
informativ
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7 |
Sachverhalt
Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt.
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8. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Zimmererarbeiten VE 302 - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
|
ö
|
beschließend
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8 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021, wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen.
Die durch das Architekturbüro Steininger vorgelegte Planung wurde am 29.03.2022 vom Gemeinderat und am 09.05.2022 im Bauausschuss beschlossen. Die dazugehörigen Kosten und die Bevollmächtigung des Bauausschusses mit den notwendigen Vergaben wurden vom Gemeinderat am 31.05.2022 freigegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Zimmererarbeiten eine beschränkte Ausschreibung. Es wurden 19 Leistungsverzeichnisse verschickt und 6 Angebote abgegeben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Schmidt Zimmerei Holzbau GmbH aus 85521 Ottobrunn mit einer Bruttoangebotssumme von 321.180,37 €.
Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Zimmererarbeiten am Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schmidt Zimmerei Holzbau GmbH aus 85521 Ottobrunn mit einer Bruttoangebotssumme von 321.180,37 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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9. Kindergarten Struwwelpeter - Erneuerung der Spielgeräte - Genehmigung;
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Im Sommer 2022 wurden bei der letzten Spielplatzprüfung durch den TÜV Süd an drei Spielgeräten im Kindergarten Struwwelpeter einige Mängel festgestellt.
Durch die Mängel ist zwar im Allgemeinen die Standsicherheit der Geräte nicht gefährdet, weil aber rundherum das Holz stark verwittert und an einigen Stellen auch morsch ist, besteht Verletzungsgefahr für die Kinder.
Eine punktuelle Reparatur ist kostentechnisch nicht mehr ratsam und daher ist ein vollständiger Austausch der drei Spielgeräte anzustreben. Die Erneuerung könnte größtenteils in der Schließzeit während den Sommerferien erfolgen, so dass der Betrieb wenig gestört wird.
Die Kosten für die Erneuerung der drei Spielgeräte inkl. Demontage und Auskofferung sowie anschließende Verfüllung der Fallschutzflächen belaufen sich auf ca. 120.000,00 € Brutto.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 46460.9350 in den Haushalt 2023 eingeplant.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Erneuerung der drei Spielgeräte beim Kindergarten Struwwelpeter mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 120.000,00 € Brutto.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 46460.9350 in den Haushalt 2023 eingeplant.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Dachsanierung Rathaus Grünwald - Dachdeckerarbeiten VE 104 - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
|
ö
|
beschließend
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10 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022, wurde beschlossen, das Rathaus Dach zu sanieren. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Dachdeckerarbeiten eine beschränkte Ausschreibung, bei der die Unterlagen an 13 Firmen verschickt wurden, zur Submission lagen 4 Angebote vor.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Traub GmbH & Co KG aus 82031 Grünwald, mit einer Bruttoangebotssumme von 580.863,19 €.
Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Dachdeckerarbeiten am Rathausdach den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Traub GmbH & Co KG aus 82031 Grünwald, mit einer Bruttoangebotssumme von 580.863,19 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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11. Dachsanierung Rathaus Grünwald - Photovoltaikarbeiten VE 401 - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022, wurde beschlossen, das Rathaus Dach zu sanieren. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Photovoltaikarbeiten eine beschränkte Ausschreibung, bei der die Unterlagen an 19 Firmen verschickt wurden, zur Submission lagen 5 wertbare Angebote vor.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Frank Elektro aus 95336 Mainleus, mit einer Bruttoangebotssumme von 112.301,25 €.
Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und
verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Photovoltaikarbeiten am Rathausdach den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Frank Elektro aus 95336 Mainleus, mit einer Bruttoangebotssumme von 112.301,25 €. zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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12. Dachsanierung Rathaus Grünwald - Gerüstbauarbeiten VE 301 - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022, wurde beschlossen, das Rathaus Dach zu sanieren. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Gerüstbauarbeiten eine beschränkte Ausschreibung, bei der die Unterlagen an 10 Firmen verschickt wurden.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Michael Fritsch Gerüstbau aus 80807 München, mit einer Bruttoangebotssumme von 129.880,78 €.
Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Gerüstarbeiten am Rathausdach den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Michael Fritsch Gerüstbau aus 80807 München, mit einer Bruttoangebotssumme von 129.880,78 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
|
ö
|
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13 |
zum Seitenanfang
13.1. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Splettstößer aus der Bauausschusssitzung vom 19. Dezember 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
|
ö
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13.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Splettstößer berichtete in der Sitzung vom 19. Dezember 2022 über umfangreiche Um- und Anbaumaßnahmen im Gartenbereich am Objekt Marktplatz 9, Restaurant Chang augenscheinlich zur Schaffung von geschützten Aufenthaltsflächen durch die Errichtung von Überdachungen und beweglichen Verglasungen. In diesem Zusammenhang wurde um bauaufsichtliche Überprüfung gebeten.
Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes München hat örtlich Einsicht genommen und festgestellt, dass es sich durchweg um bewegliche Elemente in Form von Stoffmarkisen und bewegliche Glaselemente handelt. Eine geschoßflächenrelevante Gastraumerweiterung wird dadurch nicht erzeugt.
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13.2. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Kneidl aus der Bauausschusssitzung vom 23. Januar 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2023
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ö
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13.2 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Kneidl wies in der Bauausschusssitzung am 23. Januar 2023 darauf hin, dass der Weg unterhalb des ehem. Lindenwirts durch Abfall und Bauschutt in Form von Nägeln und Bauschutt nicht ausreichend gesichert ist. Gemäß der Stellungnahme des Isartalverein e.V. wurde der Weg besichtigt. Es konnte kein gefährdender oder gefährlicher Unrat auf dem besagten Weg festgestellt werden. Möglicherweise stammt der Unrat von der Baustelle oberhalb des Weges. Es wird darum gebeten in diesen Fällen die verantwortliche Bauleitung zu kontaktieren.
Datenstand vom 20.03.2023 14:31 Uhr