Datum: 13.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. Februar 2023;
3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 670 an der Hugo-Junkers-Str. 1;
4 Gemeinde Grünwald - Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 670 an der Hugo-Junkers-Straße 1, Grünwald; Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan für Hugo-Junkers-Straße 1-19, Grundstücke Fl.Nrn. 670, 671, 672, 673, 674, 675, 677, 678, 679, 680 der Gemarkung Grünwald; Erlass einer Veränderungssperrensatzung;
5 Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern (Haus A) mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/5 an der Perlacher Str. 16;
6 Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern (Haus B) mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/5 an der Perlacher Str. 16a;
7 Bauantrag zum Neubau eines Forsthauses in Wörnbrunn mit vier Wohneinheiten, Büro und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 6/3 Wörnbrunn 3;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
9 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
10 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Fenster VE 304 - Vergabe;
11 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Dachdecker- und Spenglerarbeiten VE 305 - Vergabe;
12 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Trockenbauarbeiten VE 306 - Vergabe;
13 Dachsanierung Rathaus Grünwald - Abbrucharbeiten - Vergabe;
14 Freiwillige Feuerwehr Grünwald - mobiles Notstromaggregat - Vergabe;
15 Musikschule Grünwald - Klimatisierung der Unterrichtsräume im 1. OG - Kälteanlagen - Vergabe;
16 Parkgarage am Hirtenweg - Austausch des Gebäudefunks von analog auf digital - Vergabe;
17 Kindergarten Struwwelpeter - Erneuerung der Spielgeräte - Vergabe;
18 Gemeindliches Wohnhaus Painbreitenstr. 2 - Erneuerung der Garagentore - VE 01 Garagentore - Vergabe;
19 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
19.1 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
19.2 Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Der Tagesordnungspunkt 452 wird mit der Sitzungsvorlage und Beschluss für Tagesordnungspunkt 453 behandelt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. Februar 2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 670 an der Hugo-Junkers-Str. 1;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Sachverhalt wird im Tagesordnungspunkt 453 zusammengefasst wiedergegeben. 

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4. Gemeinde Grünwald - Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 670 an der Hugo-Junkers-Straße 1, Grünwald; Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan für Hugo-Junkers-Straße 1-19, Grundstücke Fl.Nrn. 670, 671, 672, 673, 674, 675, 677, 678, 679, 680 der Gemarkung Grünwald; Erlass einer Veränderungssperrensatzung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö vorberatend 4

Sachverhalt

In der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung am 13.02.2023 wurde der Antrag auf Vorbescheid wegen Klärung der folgenden Rechtsfragen vertagt:

  1. Welche baurechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde zum Erhalt der Bestandssituation Hugo-Junkers-Str. 1 – unter Berücksichtigung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 08.07.1998 und der – mittlerweile verfristeten -Baugenehmigung?
  2. Wie kann die Gemeinde dieses Grundstück in die Denkmalliste aufnehmen (unter dem Aspekt des Erhalts des baulichen Bestands und wiederum unter Berücksichtigung des o.g. VG-Urteils und der Baugenehmigung)?

Wie in der letzten BA-Sitzung gebeten, werden nun die rechtlich möglichen Wege von der Kanzlei Seufert Rechtsanwälte aufgezeigt, um den Erhalt des Wohnhauses an der Hugo-Junkers-Str. 1 zu sichern. 

Seufert Rechtsanwälte haben zu den Rechtsfragen am 03.03.2023 folgendes mitgeteilt:

1. Erhalt des Bestandsgebäudes

Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, das Bestandsgebäude zu erhalten. Das Landratsamt München als zuständige Bauaufsichtsbehörde könnte eine vorbeugende Abrissuntersagung erlassen. Die Gemeinde könnte einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen und gemäß § 14 Abs. 1 BauGB zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass bauliche Anlagen im künftigen Planbereich nicht beseitigt werden dürfen. Im Einzelnen:

a. Vorbeugende Abrissuntersagung

Die Bauaufsichtsbehörde kann gemäß Art. 15 Abs. 1 S. 2 BayDSchG i.V.m. Art. 75 BayBO eine vorbeugende Abrissuntersagung anordnen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geplante Beseitigung eines Gebäudes gem. Art. 6 BayDSchG denkmalschutzrechtlich unzulässig ist (die Anhörung hierzu ist bereits erfolgt / die Abrissuntersagung des Landratsamtes München steht noch aus). Nach der Rechtsprechung ist auf diese Möglichkeit der vorbeugenden Abrissuntersagung insbesondere auch in den Fällen zurückzugreifen, in denen die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes umstritten ist.

Demnach sprechen Gründe dafür, dass das Landratsamt der Grundstückeigentümerin (vorbeugend) den Abriss des Gebäudes untersagen kann. Denn im Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 8. Juli 1998 (M 9 K 95.3094) hat das Verwaltungsgericht München zwar festgestellt, dass das Gebäude auf dem Grundstück Flst.-Nr. 670 kein Denkmal im Sinne des bayerischen Denkmalschutzgesetzes ist. Dieses Urteil wurde auch rechtskräftig und bindet deshalb gemäß § 121 VwGO die Beteiligten dieses Verfahrens und ihre Rechtsnachfolger, hier also jedenfalls den Freistaat Bayern und die Eigentümerin des Grundstücks sowie ihre Rechtsnachfolger. Allerdings wird die Rechtskraft eines Urteils durchbrochen, wenn sich die Sach- und Rechtslage seit der Verkündung des Urteils geändert hat. Eine Änderung der Sachlage wird u.a. angenommen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen; eine Änderung der Rechtslage liegt vor, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, die das Gericht in seinem Urteil zu berücksichtigen hatte, nachträglich in entscheidungsrelevanter Weise geändert haben. Seit der Verkündung des Urteils im Jahr 1998 hat sich das bayerische Denkmalschutzgesetz jedenfalls durch das Änderungsgesetz vom 
4. April 2017 (GVBl. 6/2017) in Art. 1 Abs. 3 BayDSchG geändert. Nach Art. 1 Abs. 3 BayDSchG in der neuen Fassung kann ein Ensemble auch dann vorliegen, wenn keine oder nur einzelne dazugehörige bauliche Anlagen die Voraussetzungen des Art. 1 Abs. 1 BayDSchG erfüllen, dass Orts-, Platz- oder Straßenbild aber insgesamt erhaltenswürdig ist. Es ist auch nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu der Denkmaleigenschaft des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück vorliegen, die zu einer Durchbrechung der Rechtskraft führen. Diese Prüfung obliegt allerdings in erster Linie der zuständigen Fachbehörde, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, und der unteren Denkmalschutzbehörde, dem Landratsamt München. Zuständigkeiten im Bereich des Denkmalschutzes hat die Gemeinde selbst insoweit hingegen nicht.


b. Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre

Die Gemeinde kann gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans fassen und gem. § 14 Absatz 1 BauGB zur Sicherung dieser Planung eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen. Zwar muss die Gemeinde zum Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre bereits eine positive Vorstellung über den Inhalt des Bebauungsplans entwickelt haben; eine reine Negativplanung, die sich darin erschöpft, Einzelvorhaben auszuschließen, reicht grundsätzlich nicht aus. Allerdings liegt eine reine Negativplanung nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter, bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern. Eine Gemeinde darf dementsprechend mit der Bauleitplanung grundsätzlich auch städtebauliche Ziele verfolgen, die mehr auf Bewahrung als auf Veränderung der vorhandenen Situation zielen. Demnach sprechen gute Gründe dafür, den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen, der darauf zielt, die derzeitige bauliche Gestaltung der Gebäude Hugo-Junkers-Str. 1 bis 19 zu bewahren, und diese Planung durch den Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 Absatz 1 BauGB zu sichern. 


2. Aufnahme in die Denkmalliste

Nach Art. 2 Absatz 1 Satz 1 BayDSchG sollen Baudenkmäler i.S.d. Art. 1 Absatz 2 BayDSchG nachrichtlich in die Denkmalliste aufgenommen werden. Die Eintragung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen im Benehmen mit der Gemeinde. 

Die Eintragung in die Denkmalliste hat in Bayern nach der ausdrücklichen Regelung in 
Art. 2 Absatz 1 Satz 1 BayDSchG allerdings keine rechtsbegründende (konstitutive) Wirkung, die Eintragung erfolgt rein deklaratorisch. Die Aufnahme des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Flst.-Nr. 670 in die Denkmalliste ist damit nicht Voraussetzung für die Einordnung des Gebäudes als Baudenkmal i.S.d. Art. 1 Absatz 2 BayDSchG. Die Denkmaleigenschaft besteht – mit anderen Worten – kraft Gesetzes. Auch hier bestehen zunächst keine denkmalschutzrechtlichen Zuständigkeiten der Gemeinde. Allerdings steht es der Gemeinde frei, die Aufnahme in die Denkmalliste anzuregen.

Beschluss

GR-Mitglied Fried ist gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bauausschuss dem Gemeinderat folgende Beschlüsse:

1. Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan

a. Sachverhalt

Für das Grundstück Flst.-Nr. 670, Hugo-Junkers-Str. 1, Grünwald, wurde ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage gestellt, der am 27.01.2023 bei der Gemeinde eingegangen ist. Die westlich an das Grundstück angrenzenden Gebäude auf den Grundstücken Hugo-Junkers-Str. 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 und 19, Grünwald, sind als Baudenkmäler in der bayerischen Denkmalliste gelistet. Das auf dem Grundstück Flst.-Nr. 670 errichtete Bestandsgebäude ist nicht in die bayerische Denkmalliste aufgenommen worden.

b. Baurechtliche Ausgangssituation

Die Grundstücke Flst.-Nr. 670, 671, 672, 673, 674, 675, 677, 678, 679, 680 der Gemarkung Grünwald, Hugo-Junkers-Str. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 und 19, Grünwald, liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 25 der Gemeinde Grünwald vom 12.10.1984 und in den Geltungsbereichen der Ortsgestaltungssatzung vom 31.07.2012, der Garagen- und Stellplatzsatzung vom 21.12.2007, der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe vom 23.11.2021 und der Baumschutzverordnung vom 24.05.2013.

c. Anlass und Ziel der Planung

Anlass der Planung ist das Bauvorhaben, auf dem Grundstück Hugo-Junkers-Str. 1, Grünwald, ein neues Wohn- und Bürogebäude mit Tiefgarage zu bauen. Das Ziel der Planung ist, das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Hugo-Junkers-Str. 1 und die weiteren Gebäude Hugo-Junkers-Str. 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 und 19, Grünwald, aufgrund ihres historischen Werts und ihrer besonderen Bedeutung für das Ortsbild der Gemeinde insgesamt zu erhalten und die zukünftige städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu steuern. Dies soll durch die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB erfolgen, der sich im Wesentlichen auf die Festsetzung der bisher nicht geregelten, städtebaulich prägenden Merkmale der Gebäude beschränkt.

d. Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, für die Grundstücke Flst.-Nr. 670, 671, 672, 673, 674, 675, 677, 678, 679, 680 der Gemarkung Grünwald, Hugo-Junkers-Str. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 und 19, Grünwald, den Bebauungsplan Nr. 56 „Hugo-Junkers-Straße 1-19“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans (Plangebiet) ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, schwarz umrandet dargestellt. Das Plangebiet liegt derzeit im Geltungsbereich des (einfachen) Bebauungsplans Nr. B 25 der Gemeinde Grünwald vom 12.10.1984 entlang der Hugo-Junkers-Straße 1 bis 19, Grünwald, die östlich an die Südliche Münchener Straße angrenzt.

Innerhalb des Plangebiets liegen die Grundstücke Hugo-Junkers-Str. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 und 19, Grünwald, die mit Wohngebäuden bebaut sind. Diese Gebäude haben einen historischen Wert und eine besondere Bedeutung für das Ortsbild der Gemeinde. Änderungen der baulichen Gestaltung der Gebäude würden deshalb zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Ortsbilds führen. Die der Gemeinde bislang zur Verfügung stehenden planungsrechtlichen Instrumente, insbesondere der Bebauungsplan Nr. B 25, genügen nicht, um diesen Beeinträchtigungen wirksam entgegenzuwirken.

Zur Sicherung der aus der Sicht der Gemeinde gebotenen Baugestaltung sollen die Grundstücke Flst.-Nrn. 670, 671, 672, 673, 674, 675, 677, 678, 679, 680 der Gemarkung Grünwald, Hugo-Junkers-Str. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 und 19, Grünwald, deshalb qualifiziert überplant werden. Im künftigen Plangebiet soll als Art der baulichen Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Geplant ist außerdem, die Lage der (künftigen) Baukörper auf den Grundstücken in etwa so festzulegen, wie dies der Bestand derzeit vorgibt. Dabei soll auch das Maß der baulichen Nutzung durch eine absolute Grundfläche und eine höchstzulässige Geschossfläche sowie eine Firsthöhe entsprechend der baulichen Gegebenheiten in der (näheren) Umgebung festgesetzt werden. Im Rahmen der Überplanung sollen außerdem Festsetzungen zu der baulichen Gestaltung gem. Art. 81 Abs. 1 und 2 BayBO getroffen werden, insbesondere Regelungen zu Dachform (Satteldach), Dachneigung (vergleichbar der Umgebungsbebauung) und Dachgestaltung (Dacheindeckung entsprechend dem Bestand). Damit soll erreicht werden, dass sich die Kubatur der Gebäude in die südliche Bauzeile an der Hugo-Junkers-Straße harmonisch und ortsbildverträglich einfügt. 

Aus diesen Gründen kann auch das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB zu dem gegenständlichen Antrag auf Vorbescheid nicht erteilt werden.

Die Verwaltung wird gebeten, diesen Aufstellungsbeschluss einschließlich des – auszufertigenden – Lageplanes mit der Darstellung des Geltungsbereichs des geplanten Bebauungsplans unverzüglich ortsüblich bekannt zu machen.


2. Veränderungssperre

a. Sachverhalt

Mit dem vorstehenden Beschluss empfiehlt der Bauausschuss dem Gemeinderat, für die Grundstücke Flst.-Nr. 670, 671, 672, 673, 674, 675, 677, 678, 679, 680 der Gemarkung Grünwald, Hugo-Junkers-Str. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 und 19, Grünwald, den Bebauungsplan Nr. 56 „Hugo-Junkers-Str. 1-19“ aufzustellen. Zur Sicherung dieser Planung soll für den künftigen Geltungsbereich dieses Bebauungsplans eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen werden. Der Satzungsentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

b. Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 56 „Hugo-Junkers-Str. 1-19“ aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) die in der Anlage beigefügte Veränderungssperre als Satzung. Der Lageplan, der den Geltungsbereich der Veränderungssperre zeigt, ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Satzung. Die Verwaltung wird gebeten, die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.


3. Erteilung einer Ausnahme von den Verboten der Veränderungssperre

a. Sachverhalt

Für das Grundstück Flst.-Nr. 670, Hugo-Junkers-Str. 1, Grünwald, wurde ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage gestellt, der am 27.01.2023 bei der Gemeinde eingegangen ist.

b. Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgendes zu beschließen:
Die mit Beschluss vom ……, lfd. Nr. TOP …….beschlossene Veränderungssperre steht dem mit Antrag vom 27.01.2023 zur Beurteilung gestellten Vorhaben entgegen. Die Erteilung einer Ausnahme von den Verboten der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 BauGB) kommt derzeit nicht in Be­tracht, weil die Bebauungs­planung noch nicht in einer Weise konkreti­siert ist, welche den Schluss darauf zulassen würde, dass das dem Antrag auf Vorbescheid zugrunde liegende Vor­haben mit der Bebauungsplanung in Einklang gebracht werden kann. Vielmehr steht zu erwarten, dass es die Bebauungsplanung, deren Ziel insbesondere die Bewahrung der ortsbildtypischen Baugestaltung ist, mindestens wesentlich erschwert, wenn nicht unmöglich macht. Der Erteilung einer Ausnahme stehen deshalb überwiegende öffentliche Belange entgegen. Die Erteilung einer Ausnahme scheidet daher schon tatbestandsmäßig aus. 

Aus diesen Gründen kann auch das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zu dem gegenständlichen Antrag auf Vorbescheid nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern (Haus A) mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/5 an der Perlacher Str. 16;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 16, Grundstück Fl.Nr. 457/5 (Grundstücksgröße = 1.613 m²)
Planbereich: BL 23/66 (B7) v. 24.10.1969, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Die Bebauung auf dem gegenständlichen Grundstück war bereits in der Bauausschusssitzung vom 15. März 2021 beratungsgegenstand. Das gemeindliche Einvernehmen wurde grundsätzlich hergestellt. Als Auflage war eine Abstandsflächenübernahmeerklärung beizubringen sowie die Korrektur von Wandhöhen für die Nebenanlagen. Diese Auflagen wurden im Landratsamt nicht erfüllt, die Antragsbearbeitung wurde aufgrund der fehlenden Unterlagen nicht fortgeführt. Die beiden Anträge aus 2021 sind in Folge der vorliegenden Anträge zurückzuziehen.  
Der Bauwerber plant nach wie vor die Errichtung von zwei gleichen Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf dem gegenständlichen Grundstück. Die beiden Häuser sind in E+1+D-Bebauung mit jeweils einem Walmdach DN 44,9 ° geplant, das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl ist mit den Haupt- und Nebenanlagen eingehalten. Die Festsetzung des Bebauungsplanes B7 hinsichtlich Geschossigkeit und maximal zulässiger Wandhöhe ist ebenfalls eingehalten. Die Dachneigung sowie die Firsthöhe entsprechen dem zulässigen festgesetzten Rahmen der Ortsgestaltungssatzung, der Bebauungsplan B7 trifft hierzu keine Regelung. 

Die festgesetzten Baugrenzen des Bebauungsplanes B7 werden mit dem Baukörper zu Haus A eingehalten. 

Eine Überschreitung der Wandhöhe mit den geplanten Quergiebels auf der Süd-, Ost-, Nord- und Westseite wird befürwortet, der übliche Überschreitungsrahmen von max. 1,80 m der Wandhöhe der Ortsgestaltungssatzung wird eingehalten. 

Die sonstigen relevanten Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die vorhandene Einfriedung in Form einer Mauer bleibt im Bestand erhalten. Die aktuelle Höhe ist in der Planung anzugeben. 

Die Abstandsflächen sind entsprechend der gemeindlichen Abstandflächensatzung angewendet und eingehalten.

Die vorhandene Doppelgarage wird erhalten. Die aktuellen Höhen der Garage sind anzugeben.

Der Freiflächen- und Baumbestandsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird spätestens zur Sitzung nachgereicht. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus A) mit Doppelgarage herzustellen.

Der Überschreitung der Wandhöhe mit den geplanten Giebeln auf der Süd-, Ost-, Nord- und Westseite wird befürwortet. 

Die Höhen der als Bestand verbleibenden Garage und der Einfriedungsmauer sind in der Planung einzutragen. 

Zum Schutz des erhaltenswerten Baumbestandes ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern (Haus B) mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/5 an der Perlacher Str. 16a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 16, Grundstück Fl.Nr. 457/5 (Grundstücksgröße = 1.613 m²)
Planbereich: BL 23/66 (B7) v. 24.10.1969, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Die Bebauung auf dem gegenständlichen Grundstück war bereits in der Bauausschusssitzung vom 15. März 2021 beratungsgegenstand. Das gemeindliche Einvernehmen wurde grundsätzlich hergestellt. Als Auflage war eine Abstandsflächenübernahmeerklärung beizubringen sowie die Korrektur von Wandhöhen für die Nebenanlagen. Diese Auflagen wurden im Landratsamt nicht erfüllt, die Antragsbearbeitung wurde aufgrund der fehlenden Unterlagen nicht fortgeführt. Die beiden Anträge aus 2021 sind in Folge der vorliegenden Anträge zurückzuziehen.  

Der Bauwerber plant nach wie vor die Errichtung von zwei gleichen Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf dem gegenständlichen Grundstück. Die beiden Häuser sind in E+1+D-Bebauung mit jeweils einem Walmdach DN 44,9 ° geplant, das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl ist mit den Haupt- und Nebenanlagen eingehalten. Die Festsetzung des Bebauungsplanes B7 hinsichtlich Geschossigkeit und maximal zulässiger Wandhöhe ist ebenfalls eingehalten. Die Dachneigung sowie die Firsthöhe entsprechen dem zulässigen festgesetzten Rahmen der Ortsgestaltungssatzung, der Bebauungsplan B7 trifft hierzu keine Regelung. 

Der qualifizierte Bebauungsplan B 7 legt mitunter relativ eng gefasste Bauräume fest, für die in der Vergangenheit Überschreitungen zugelassen wurden. Mit der vorliegenden Planung wird eine eben solche Befreiung beantragt, da der Baukörper von Haus B mit 2,50 m die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschreitet. Aufgrund der mehrfach vorhandenen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollte eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze befürwortet werden. 

Eine Überschreitung der Wandhöhe mit den geplanten Quergiebels auf der Süd-, Ost-, Nord- und Westseite wird befürwortet, der übliche Überschreitungsrahmen von max. 1,80 m der Wandhöhe der Ortsgestaltungssatzung wird eingehalten. 

Die vorhandene Einfriedung in Form einer Mauer bleibt im Bestand erhalten. Die aktuelle Höhe ist in der Planung anzugeben. 
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen sind entsprechend der gemeindlichen Abstandflächensatzung angewendet und eingehalten. 

Der Freiflächen- und Baumbestandsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus B) herzustellen.

Der Überschreitung der Wandhöhe mit den geplanten Giebeln auf der Süd-, Ost-, Nord- und Westseite wird befürwortet. 

Die Überschreitung der Baugrenze mit einem Teil des Baukörpers für ca. 2,50 m wird aufgrund mehrfach vorhandener Bezugsfälle im Planbereich befürwortet. 

Die Einfriedung in Form einer Mauer bleibt im Bestand vorhanden. 

Zum Schutz des vorhandenen schützenswerten Baumbestandes ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bauantrag zum Neubau eines Forsthauses in Wörnbrunn mit vier Wohneinheiten, Büro und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 6/3 Wörnbrunn 3;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Wörnbrunn 3; Grundstück Fl.Nr. 6/3 (Grundstücksgröße = 3.040 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 42 vom 19.06.2008;

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.01.2021 mit der vorliegenden Grundstücksneubebauung beraten und zu mehreren Befreiungen und Ausnahmen einstimmig das Einvernehmen hergestellt. 

Der Antragsteller hat zwischenzeitlich neue Überlegungen angestellt und einen neuen Bauantrag hierfür eingereicht. 

Es sollen statt der bisher genehmigten zwei Wohneinheiten nunmehr vier Wohneinheiten realisiert werden. Diese vier Wohnungen sind deutlich kleiner, als die bisher geplanten zwei Wohnungen – seitens der Antragsteller sprechen hierfür wirtschaftliche Gründe der künftigen Mieter.

Das Wohnhaus enthält neben den Wohnungen – wie bisher – auch eine Büroeinheit. Es sollen neu zehn Stellplätze (bisher sechs) zur Errichtung kommen. Die Anordnung der Stellplätze ist so gewählt, dass die auf dem Grundstück stehenden Bäume einen größeren Abstand zur Bebauung aufweisen. 

Hier noch einmal die Sitzungsvorlage vom Januar 2021 (Änderungen in rot)

Das aus den 1950er Jahren stammende Forsthaus am nördlichen Rand der Rodungsinsel Wörnbrunn soll durch einen modern gehaltenen Neubau in E+D-Bebauung (Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss, Satteldach 48 °) ersetzt werden. Das Gebäude erhält kein Kellergeschoss.

Es sollen vier Wohneinheiten (vertikal geteilt) für die Forstdienststellenleiter (Forstbezirke Deisenhofen und Waldhaus Giesing) sowie eine Büroeinheit entstehen, die jeweils der Nutzung des Gebäudes als Forsthaus zugeordnet sind.

Der aus 2008 stammende Bebauungsplan für die Rodnungsinsel Wörnbrunn legt für das Sondergebiet SO5 fest, dass Wohnungen und Wohngebäude nur dann allgemein zulässig sind, soweit sie der forstwirtschaftlichen Betriebsstelle in Grund- und Baumasse untergeordnet sind. Eine Unterordnung liegt im vorgestellten Bauantrag nicht vor. Vielmehr überwiegt die Wohnnutzung (ca. 394,06 m² Wohnfläche) der betrieblichen Nutzung in Form des Büros (ca. 45 m² Nutzfläche) deutlich. Der Bebauungsplan sieht aber vor, dass “Sonstige Wohngebäude” ausnahmsweise zugelassen werden. Da die Wohnnutzungen in ihrer Gestaltung sehr zurückhaltend geplant warden und in der prozentualen Aufteilung auch bereits im Altbestand die Wohnnutzung überwog, könnte einer Ausnahme hier zugestimmt werden. Insbesondere, da diese vom Bebauungsplan klar vorgesehen wird und auch die bisherige Nutzungsaufteilung im Altbestand so bereits vorhanden war. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl mit der Haupt- als auch mit der Nebennutzung eingehalten. Die Wandhöhe und die Dachneigung entsprechen dem Bebauungsplan.

Das Hauptgebäude hält den vorgegebenen Bauraum ein.

Weitere beantragte Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 42:

Der geplante Parkplatz mit insgesamt zehn Stellplätzen, wird abweichend vom Bebauungsplan festgesetzten Bereich geplant (wie schon in der genehmigten Fassung). Die 3 geplanten Stellplätze zwischen dem Gebäude und der Zufahrtstraße Fl.Nr. 6/4 im östlichen Grundstücksteil sollen an anderer Stelle nachgewiesen werden. Der Bereich vor dem Gebäude soll als Grünfläche erhalten bleiben.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau des Forsthauses Wörnbrunn mit vier Wohneinheiten und Büro herzustellen

Eine Ausnahme wegen der überwiegenden Wohnnutzung wird befürwortet.

Eine Befreiung wegen Errichtung von Stellplätzen außerhalb des festgelegten Bauraumes wird aufgrund des Bestandes befürwortet. Der angrenzende Baumbestand ist weitmöglichst zu erhalten. 

Die drei geplanten Stellplätze zwischen dem Gebäude und der Zufahrtstraße Fl.Nr. 6/4 im östlichen Grundstücksteil sollen an anderer Stelle nachgewiesen werden. Der Bereich vor dem Gebäude soll als Grünfläche erhalten bleiben.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Ritz gibt zu Protokoll, dass er gegen den Antrag stimmt, dies aufgrund der Bedenken hinsichtlich der zu erwartenden, steigenden Verkehrsbewegungen verursacht durch die Mehrung der Nutzungseinheiten und den dadurch erforderlichen Stellplätzen.

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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö informativ 8

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert die Bauausschussmitglieder über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

Antrag zur Errichtung einer Zufahrt und Stellplätzen mit Lehrrohren für Ladestationen und einer Fahrradgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 513 an der Keltenstraße 8. 

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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö informativ 9

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt. 

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10. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Fenster VE 304 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021, wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Die durch das Architekturbüro Steininger vorgelegte Planung wurde am 29.03.2022 vom Gemeinderat und am 09.05.2022 im Bauausschuss beschlossen. Die dazugehörigen Kosten und die Bevollmächtigung des Bauausschusses mit den notwendigen Vergaben wurden vom Gemeinderat am 31.05.2022 freigegeben.

Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 8 Leistungsverzeichnisse verschickt und 5 Angebote abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Fenster eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Fenster fand am 01.03.2023 statt.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Sageder Fenster- und Türenwerk GmbH aus A- 4723 Natternbach mit einer Bruttoangebotssumme von 91.759,71 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Fenster am Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Sageder Fenster- und Türenwerk GmbH aus A- 4723 Natternbach mit einer Bruttoangebotssumme von 91.759,71 zu beauftragen


Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Dachdecker- und Spenglerarbeiten VE 305 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021, wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Die durch das Architekturbüro Steininger vorgelegte Planung wurde am 29.03.2022 vom Gemeinderat und am 09.05.2022 im Bauausschuss beschlossen. Die dazugehörigen Kosten und die Bevollmächtigung des Bauausschusses mit den notwendigen Vergaben wurden vom Gemeinderat am 31.05.2022 freigegeben.

Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 8 Leistungsverzeichnisse verschickt und 1 Angebot abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Dachdecker-/ Spenglerarbeiten eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Dachdecker-/ Spenglerarbeiten fand am 01.03.2023 statt.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Rogall Bedachungen GmbH aus 82031 Grünwald einer Bruttoangebotssumme von 131.974,11 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Dachdecker-/ Spenglerarbeiten am Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Rogall Bedachungen GmbH aus 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 131.974,11 zu beauftragen


Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Trockenbauarbeiten VE 306 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021, wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Die durch das Architekturbüro Steininger vorgelegte Planung wurde am 29.03.2022 vom Gemeinderat und am 09.05.2022 im Bauausschuss beschlossen. Die dazugehörigen Kosten und die Bevollmächtigung des Bauausschusses mit den notwendigen Vergaben wurden vom Gemeinderat am 31.05.2022 freigegeben.

Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 8 Leistungsverzeichnisse verschickt und 4 Angebote abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Trockenbauarbeiten eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Trockenbauarbeiten fand am 01.03.2023 statt.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. KG Innenausbau GmbH aus 80809 München mit einer Bruttoangebotssumme von 81.847,08 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Trockenbauarbeiten am Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. KG Innenausbau GmbH aus 80809 München mit einer Bruttoangebotssumme von 81.847,08 zu beauftragen


Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Dachsanierung Rathaus Grünwald - Abbrucharbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022, wurde beschlossen, das Rathaus Dach zu sanieren. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Abbrucharbeiten eine freihändige Ausschreibung, bei der die Unterlagen an 8 Firmen verschickt wurden, zur Submission lagen 5 Angebote vor.
                                                                       
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. HARDI GmbH Abbruch und Demontage aus 80636 München, mit einer Bruttoangebotssumme von 81.114,57 €.

Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Abbrucharbeiten am Rathausdach den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. HARDI GmbH Abbruch und Demontage aus 80636 München, mit einer Bruttoangebotssumme von 81.114,57 € zu beauftragen

Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Freiwillige Feuerwehr Grünwald - mobiles Notstromaggregat - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Feuerwehr benötigt bei einem Stromausfall zur Erzeugung von Energie verschiedene Stromaggregate. Neben dem bereits bestellten ortsfesten Notstromaggregat zur Versorgung von Feuerwehr und Bauhof selbst, sind noch weitere feuerwehrtaugliche mobile Strom-erzeuger notwendig. Gedacht ist das angebotene Gerät als dauerhafte mobile Reserve und / oder zur Unterstützung in der Parkresidenz Hermine Held, mit 60 KVA Leistung und IT/TN Betrieb (Gebäudeeinspeisung mit weißem Stecker für dafür vorbereitete Gebäude).

Um überhaupt Angebote zu erhalten, wurden vergleichbare Aggregate verschiedener Hersteller über die Fa. BAS eingeholt, die Feuerwehrzubehör und Arbeitsschutz anbietet.

Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichstes Angebot das Aggregat der Fa. Endress, über die Fa. BAS-Vertrieb aus 82158 Planegg mit einer Bruttoangebotssumme von 57.715,00 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 13000.9350 eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt für den Erwerb eines mobilen Notstromaggregates für die Freiwillige Feuerwehr den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Endress, über die Fa. BAS-Vertrieb aus 82158 Planegg mit einer Bruttoangebotssumme von 57.715,00 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 13000.9350 eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Musikschule Grünwald - Klimatisierung der Unterrichtsräume im 1. OG - Kälteanlagen - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.12.2021 mit 10:2 Stimmen die Klimatisierung der Unterrichtsräume im 1.OG der Musikschule beschlossen.

Das Gewerk Kälteanlagen wurde auf Grund der geschätzten Kosten beschränkt ausgeschrieben.

Es haben 6 Firmen die Unterlagen erhalten, fünf Angebote sind eingegangen.
Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma LUKA aus 81477 München mit einer Bruttoangebotssumme von 220.435,89 €

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 33310. 9400 in den Haushalt 2023 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt für die Kälteanlagen in der Musikschule Grünwald, den wirtschaftlichsten Bieter die Firma LUKA aus 81477 München mit einer Bruttoangebotssumme von 220.435,89 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 33310. 9400 in den Haushalt 2023 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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16. Parkgarage am Hirtenweg - Austausch des Gebäudefunks von analog auf digital - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 16

Sachverhalt

Im Zuge einer Begehung durch die Feuerwehr wurde in der Parkgarage festgestellt, dass in beiden Geschossen der Garage noch der analoge Gebäudefunk betrieben wird.
Da die Feuerwehr bereits Ihr Funksystem auf digital umgestellt hat, haben sie in der gesamten Parkgarage somit kein Signal um sich zu verständigen

Deshalb hat der Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 17.01.2022 die Umstellung des Gebäudefunks von analog auf digital beschlossen. 

Die Arbeiten wurden auf Grund der geschätzten Kosten beschränkt ausgeschrieben.
Es haben 6 Firmen die Unterlagen erhalten, 4 Angebote sind eingegangen.

Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma B + E antec Nachrichtentechnik GmbH aus 90475 Nürnberg mit einer Bruttoangebotssumme von 82.644,04 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 68600.9500 eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt für den Umbau des Gebäudefunks in der Parkgarage am Hirtenweg von analog auf Digitalfunk, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma B+E antec GmbH aus 90475 Nürnberg mit einer Bruttoangebotssumme von 82.644,04 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 68600.9500 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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17. Kindergarten Struwwelpeter - Erneuerung der Spielgeräte - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.02.2023 mit 12:0 Stimmen die Erneuerung der Spielgeräte beim Kindergarten Struwwelpeter beschlossen.

Es wurde bei drei Spielgeräteherstellern ein Angebot mit den gleichen Anforderungen an die Bespielbarkeit angefordert. Zusätzliche Voraussetzung war, dass die neuen Geräte zwingend während der dreiwöchigen Schließzeit im August geliefert und montiert werden. Da es sich um insgesamt drei neue Spielgeräte handelt, wäre eine Montage außerhalb der Schließzeit und einer damit verbundenen Sperrung aller Spielflächen über eine Dauer von ca. 5 Wochen den Kindern nicht zumutbar. 

Von den drei angeforderten Angeboten sind zwei eingegangen, wobei nur ein Bieter den vorgegebenen Ausführungszeitraum einhalten kann.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma SIK-Holz aus 14913 Niedergörsdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 88.684,75 €.


Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 46460. 9350 in den Haushalt 2023 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt für die Erneuerung der drei Spielgeräte beim Kindergarten Struwwelpeter, den wirtschaftlichsten Bieter die Firma SIK-Holz aus 14913 Niedergörsdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 88.684,75 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 46460. 9350 in den Haushalt 2023 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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18. Gemeindliches Wohnhaus Painbreitenstr. 2 - Erneuerung der Garagentore - VE 01 Garagentore - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 18

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 19.12.2022, wurde beschlossen, die Garagentore des Wohnhauses Painbreitenstr.2 auszutauschen. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Garagentore eine beschränkte Ausschreibung, bei der die Unterlagen an 11 Firmen verschickt wurden, zur Submission am 06.03.2023 lagen 8 wertbare Angebote vor.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa.Wolf GmbH, RUKU Werksvertretung, mit einer Bruttoangebotssumme von 26.691,70 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.5026 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und 
verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Erneuerung der Garagentore am gemeindlichen Wohnhaus Painbreitenstr. 2 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Wolf GmbH, RUKU Werksvertretung, mit einer Bruttoangebotssumme von 26.691,70 €. zu beauftragen

Auf der Haushaltsstelle 88000.5026 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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19. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö 19
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19.1. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö 19.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt berichtet über Gespräche mit Bürgern über die anthrazitfarbene Fassade am neu errichteten Gebäude Ecke Dr.-Max-Str./Nördliche Münchner Straße. Viele Stimmen sprechen sich nach Aussage von GR-Mitglied Schmidt negativ über die Farbgestaltung aus. 

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Ortsgestaltungssatzung ganz bewusst Farbgebungen an Fassaden nicht regelt. Nach weiteren Diskussionsbeträgen wurde abschließend festgehalten, weiterhin von einer diesbezüglichen Regelung abzusehen. 

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19.2. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö 19.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt berichtet über einen störenden Bewegungsmelder auf Höhe der Portenlängerstraße 41, der aufgrund seiner Einstellung beim Befahren der Portenlängerstraße ausgelöst wird und es dann zu einer Blendwirkung für die Fahrzeugführer kommt. Dies kann den Straßenverkehr gefährden. Der Sachverhalt wird an das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Bearbeitung weitergeleitet.

Datenstand vom 24.04.2023 16:39 Uhr