Datum: 17.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. März 2023;
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 598/11 im Waldweg 8;
4 Bauantrag zur Sanierung eines denkmalgeschützten Wohnhauses mit Garage, Anbau mit Unterkellerung und Photovoltaikanlage, Neubau Außenpool und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 680 an der Hugo-Junkers-Straße 19;
5 Bauantrag zum Neubau einer Villa und eines Doppelhauses mit Doppelgaragen (Villa) auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/37 an der Herzog-Christoph-Str. 10;
6 Bauantrag zum Neubau einer Villa und eines Doppelhauses mit Doppelgaragen (Doppelhaus) auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/37 an der Herzog-Christoph-Str. 10;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
9 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Vorstellung und Bemusterung der Fassade, Fenster, Fliesen und Naturstein;
10 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Metallbauarbeiten VE 308 - Vergabe;
11 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Schreinerarbeiten VE 309 - Vergabe;
12 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Heizungsarbeiten VE 402 - Vergabe;
13 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Sanitär- und Abluftanlagen VE 403 - Vergabe;
14 Dachsanierung Rathaus Grünwald - Betonsanierungsarbeiten VE 303-3 - Vergabe;
15 Wohn- und Geschäftsgebäude Rathausstraße 6 - Mauerwerksabdichtung und weitere Reparaturarbeiten - Genehmigung;
16 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. März 2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 598/11 im Waldweg 8;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Waldweg 8/Südl. Münchner Straße; 
Grundstück Fl.Nr. 598/11 (Grundstücksgröße = 1.942 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 3. Änderung vom 13.04.2023; Baulinienplan 61 B 26; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Bereits in der Bauausschusssitzung vom 18. Juli 2022 sollte mittels Antrags auf Vorbescheid die grundsätzliche baurechtliche Ausnutzung des Grundstücks geklärt werden. Aufgrund mehrerer Rückfragen von Seiten der Genehmigungsbehörde wurde der Antrag erneut digital, mit angepassten Unterlagen zur Behandlung eingereicht. Eine Behandlung als Austauschplanung ist aufgrund der Vergabe eines neuen Aktenzeichens durch die Genehmigungsbehörde nicht möglich. Demzufolge ist der Antrag vom 8. Juli 2022, AZ 0072/22/VB zurückzuziehen. 

Geplant ist nach wie vor die Errichtung von drei Einfamilienhäusern in E+D (Haus 1 + 2) und E+1+D (Haus 3) mit Walmdächern auf dem zwischen dem Waldweg und der Südlichen Münchner Straße liegenden Grundstück. 

Folgende Fragen werden im Rahmen des Vorbescheides gestellt: 

  1. Dürfen auf dem Grundstück 3 Einzelhäuser errichtet werden?

Antwort: Diese Frage ist so bereits im ersten Antrag gestellt worden. Von der Genehmigungsbehörde ist nach inhaltlicher Prüfung noch folgender Punkt zur Korrektur aufgegeben worden. 
Die Frage ist zu konkretisieren. Ist lediglich eine bauplanungsrechtliche Grundlagenabfrage beabsichtigt bzw. sollen auch grünordnerische Belange geprüft werden. 
Nach schriftlicher Mitteilung des Planungsbüros ist (nur) eine bauplanungsrechtliche Grundlagenabfrage beabsichtigt, eine grünordnerische Prüfung soll nicht durchgeführt werden. 

Gemäß den vorgelegten Antrags- und Planungsunterlagen ist unter Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl und der Abstandsflächen sowie der örtlichen Satzungen und Vorschriften aber auch der sonstigen öffentlichen Belange die Errichtung von drei Einzelhäusern möglich. Unberücksichtigt bleibt hier die Beurteilung des möglicherweise vorhandenen und schützenswerten Baumbestandes. Dies kann Einfluss auf die Planung hinsichtlich der Positionierung der Baukörper auf dem Grundstück haben.   Die 5 m Vorgartenlinie zur Südl. Münchner Straße ist zu vermaßen. 
Mit der gegenständlichen Planung werden die vorgenannten bauplanungsrechtlichen Parameter eingehalten, somit ist die Errichtung von drei Einzelhäusern grundsätzlich zulässig und kann befürwortet werden. Eine grünordnerische Beurteilung ist nicht Antragsgegenstand. 
 
  1. Darf zusätzlich zur heutigen Erschließung des vorhandenen Wohnhauses über den Waldweg 8 künftig die Zufahrt von Haus 2 und Haus 3 über die Südliche Münchner Straße erfolgen?

Antwort: Diese Fragestellung war ebenfalls bereits im ersten Antrag zu klären. Auch hierzu hat die Genehmigungsbehörde dem Bauwerber nach inhaltlicher Prüfung noch klärungsbedürftige Sachverhalte zur Prüfung aufgegeben. 
Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Freising in dessen Zuständigkeit die Staatsstraße St 2072 fällt, wird das Einvernehmen zum Planungsinhalt grundsätzlich in Aussicht gestellt. Es wird jedoch zur Berücksichtigung aufgegeben, dass durch die geplante Breite der Zufahrt von nur 3 m zu Begegnungsverkehr und damit zur Rückstauungen von einfahrenden Fahrzeugen im Bereich der Staatsstraße St 2072 und im Gehwegbereich kommen kann. Dies ist zu vermeiden. Es wird vorgegeben, für den Begegnungsverkehr eine Ausweichfläche auf dem Grundstück zu schaffen und diese Änderung der Zufahrtssituation mit der zuständigen Straßenbauamt München vor Einreichung der Unterlagen abzustimmen. Über eine erfolgte Abstimmung liegen keine Informationen vor. 

Die Ausweichfläche ist in der vorliegenden Planung grün dargestellt und gemäß Vortrag des Planungsbüros aus Rasengittersteinen herzustellen. Als Teil der Zufahrt unabhängig von der Ausführung und Materialität ist die geplante Fläche der Grundfläche mit den Nebenanlagen zuzurechnen. In der vorgelegten Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung ist diese Fläche nicht berücksichtigt. Die Anrechnung der Fläche würde zu einer Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen über 70 % hinaus erzeugen. Eine Befreiung hierfür wird nicht befürwortet, es handelt sich auch nicht um ein sog. Hammergrundstück. Die Planung ist in diesem Punkt zu korrigieren. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zu versagen. Die nachfolgenden Antworten sind Inhalt und Begründung des Beschlusses. 

  1. Dürfen auf dem Grundstück 3 Einzelhäuser errichtet werden?

Antwort: Diese Frage ist so bereits im ersten Antrag gestellt worden. Von der Genehmigungsbehörde ist nach inhaltlicher Prüfung noch folgender Punkt zur Korrektur aufgegeben worden. 
Die Frage ist zu konkretisieren. Ist lediglich eine bauplanungsrechtliche Grundlagenabfrage beabsichtigt bzw. sollen auch grünordnerische Belange geprüft werden. 
Nach schriftlicher Mitteilung des Planungsbüros ist (nur) eine bauplanungsrechtliche Grundlagenabfrage beabsichtigt, eine grünordnerische Prüfung soll nicht durchgeführt werden. 

Gemäß den vorgelegten Antrags- und Planungsunterlagen ist unter Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl und der Abstandsflächen sowie der örtlichen Satzungen und Vorschriften aber auch der sonstigen öffentlichen Belange die Errichtung von drei Einzelhäusern möglich. Unberücksichtigt bleibt hier die Beurteilung des möglicherweise vorhandenen und schützenswerten Baumbestandes. Dies kann Einfluss auf die Planung hinsichtlich der Positionierung der Baukörper auf dem Grundstück haben.   Die 5 m Vorgartenlinie zur Südl. Münchner Straße ist zu vermaßen. 

Mit der gegenständlichen Planung werden die vorgenannten bauplanungsrechtlichen Parameter eingehalten, somit ist die Errichtung von drei Einzelhäusern grundsätzlich zulässig und kann befürwortet werden. Eine grünordnerische Beurteilung ist nicht Antragsgegenstand. 
 

  1. Darf zusätzlich zur heutigen Erschließung des vorhandenen Wohnhauses über den Waldweg 8 künftig die Zufahrt von Haus 2 und Haus 3 über die Südliche Münchner Straße erfolgen?

Antwort: Diese Fragestellung war ebenfalls bereits im ersten Antrag zu klären. Auch hierzu hat die Genehmigungsbehörde dem Bauwerber nach inhaltlicher Prüfung noch klärungsbedürftige Sachverhalte zur Prüfung aufgegeben. 
Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Freising in dessen Zuständigkeit die Staatsstraße St 2072 fällt, wird das Einvernehmen zum Planungsinhalt grundsätzlich in Aussicht gestellt. Es wird jedoch zur Berücksichtigung aufgegeben, dass durch die geplante Breite der Zufahrt von nur 3 m zu Begegnungsverkehr und damit zur Rückstauungen von einfahrenden Fahrzeugen im Bereich der Staatsstraße St 2072 und im Gehwegbereich kommen kann. Dies ist zu vermeiden. Es wird vorgegeben, für den Begegnungsverkehr eine Ausweichfläche auf dem Grundstück zu schaffen und diese Änderung der Zufahrtssituation mit der zuständigen Straßenbauamt München vor Einreichung der Unterlagen abzustimmen. Über eine erfolgte Abstimmung liegen keine Informationen vor. 

Die Ausweichfläche ist in der vorliegenden Planung grün dargestellt und gemäß Vortrag des Planungsbüros aus Rasengittersteinen herzustellen. Als Teil der Zufahrt unabhängig von der Ausführung und Materialität ist die geplante Fläche der Grundfläche mit den Nebenanlagen zuzurechnen. In der vorgelegten Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung ist diese Fläche nicht berücksichtigt. Die Anrechnung der Fläche würde zu einer Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen über 70 % hinaus erzeugen. Eine Befreiung hierfür wird nicht befürwortet, es handelt sich auch nicht um ein sog. Hammergrundstück. Die Planung ist in diesem Punkt zu korrigieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Schmidt ergänzt, dass die versiegelte Fläche im Bereich der Zufahrt vor der Garage zu Haus 2 so umzuplanen ist, dass das Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der geforderten Ausweichflächen eingehalten werden kann.

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zur Sanierung eines denkmalgeschützten Wohnhauses mit Garage, Anbau mit Unterkellerung und Photovoltaikanlage, Neubau Außenpool und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 680 an der Hugo-Junkers-Straße 19;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Hugo-Junkers-Str. 19, Grundstück Fl.Nr. 680 (Grundstücksgröße = 911 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 9/84 (B25) i.d.F. vom 12.10.1984; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
Geltungsbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 56 „Hugo-Junkers-Str. 1-19“ vom 23.03.2023; Veränderungssperrensatzung v. 23.03.2023


Das gegenständliche Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus in E+D Bebauung, Erdgeschoss mit einem steilen Satteldach, bebaut. Das Gebäude wurde mit Schreiben vom 26. November 1993 des Bay. Landesamtes für Denkmalpflege gemeinsam mit den anderen typengleichen Gebäuden des Straßenzuges mit ungerader Hausnummer als Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG in die Denkmalliste aufgenommen. Daher ist das beantragte Vorhaben denkmalschutzrechtlich von der Unteren Denkmalschutzbehörde zu prüfen und zu beurteilen. 

Gemäß persönlichem Vortrag des beauftragten Architekten des Bauwerbers fand eine erste Abstimmung anhand eines Vor-Ort-Termins im November 2022 mit Vertretern der Denkmalschutzbehörden statt, um mögliche Belange zu erörtern. Die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt hat im Zuge eines Gespräches zugesagt, den vorliegenden Antrag vorab zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege, auf denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Eine Stellungnahme hierzu wird der Gemeinde nach Vorliegen zugeleitet werden. 

In den vorgelegten Planunterlagen wird eine umfassende (energetische) Sanierung des Bestandsgebäudes geplant. Dazu zählt die Erneuerung des Dachaufbaus und der Ziegeldeckung, die Errichtung neuer Dachbelichtungselemente in Form von Dachflächenfenstern und einer Dachgaube, der Abbruch des Schornsteins sowie Veränderungen in den Grundrissen des Bestandsgebäudes, ggf. auch Erneuerung der Fenster.  
Als Erweiterung zur Wohnraumschaffung ist ein erdgeschossiger Anbau nach Osten mit Nutzung im EG und UG, die Errichtung einer aufgeständerten PV-Anlage auf dem Anbau und, die Errichtung einer Abgrabung zur Belichtung des UG geplant. Als Nebenanlagen sind ein weiterer offener Stellplatz auf der Ostseite, eine Mülltonnenanlage und eine Zaunanlage entlang der Straße sowie ein Pool geplant. 

Im Zuge des Antrags hat der Bauwerber mehrere Abweichungsanträge von der Ortsgestaltungssatzung beantragt. 

Im Einzelnen sind das: 

  1. Abweichung für die Anordnung der Mülltonnen entlang der Straße
  2. Unterschreitung des Mindestabstandes der Dachflächenfenster untereinander
  3. Anbringung einer aufgeständerten Photovoltaikanlage 
  4. Veränderung des natürlichen Geländes wg. Errichtung einer Abgrabung

Gegenüber dem Landratsamt (in der Funktion als untere Denkmalschutzbehörde) wird eine Abweichung von der Mindestanforderung an Fensteröffnungen für die Rundfenster beantragt. Des Weiteren ist eine Abstandsflächenthematik zum östlichen Nachbarn zu prüfen. Diese Prüfungen obliegen der Genehmigungsbehörde. 

Unabhängig von der denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Vorhaben hat die Gemeinde die Einhaltung der geltenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu prüfen. 
Das Grundstück liegt bislang im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes B 25 sowie örtlicher Satzungen und Verordnungen. Der Gemeinderat hat für den Planbereich der Hugo-Junkers-Str. 1 – 19 am 21.03.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine Veränderungssperre beschlossen, insbesondere mit der Zielsetzung der Bewahrung der ortsbildtypischen Baugestaltung. Von der Veränderungssperre können Ausnahmen gem. § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über eine Ausnahme trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre sind am 23.03.2023 ortsüblich bekanntgemacht worden.

Die Gemeinde hat das Architekturbüro Goergens & Miklautz mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragt. Die Planungsinhalte und Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 56 für das Gebiet der Hugo-Junkers-Str. 1 – 19 stehen derzeit noch nicht endgültig fest. Eine baurechtliche Beurteilung des beantragten Vorhabens auf Plankonformität kann zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch nicht abschließend vorgenommen werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das beantragte Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht, der neben Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung insbesondere auch Festsetzungen zu der baulichen Gestaltung (Dachform, Dachneigung und Dachgestaltung) der Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans regeln soll.

Aufgrund dessen scheidet zum jetzigen Zeitpunkt auch die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre aus. Dies bestätigen auch das Landratsamt, das beauftragte Architekturbüro Goergens & Miklautz und die Kanzlei Seufert Rechtsanwälte. Das Einvernehmen zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre kann deshalb derzeit nicht erteilt werden. 

Weiter ist das beantragte Vorhaben grundsätzlich nicht genehmigungsfähig, da die Abweichungen von den Regelungen der Ortsgestaltungssatzung nicht in der beantragten Form erteilt werden können. Die geplante Abgrabung widerspricht § 8 Abs. 2 der Ortsgestaltungssatzung, weil der Abstand zur Nachbargrenze von 2 m nicht eingehalten ist. Die Länge von 7,30 m überschreitet außerdem das in § 8 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung geregelte Höchstmaß von 4 m deutlich. Die Dachbelichtungselemente unterschreiten den Mindestabstand von 1,0 m nach § 5 Abs. 4 der Ortsgestaltungssatzung. Eine aufgeständerte Photovoltaikanlagen kann nach § 5 Abs. 8 der Ortsgestaltungssatzung nur (ausnahmsweise) zugelassen werden, wenn besondere Gründe der Bau- und Ortsbildgestaltung nicht entgegenstehen. 
Nicht beantragt, aber erforderlich, ist eine Abweichung von § 7 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung für die Errichtung einer zweiten Zufahrt mit Stellplatz auf dem Grundstück. Eine selbstständig nutzbare Einheit ist in der Planung nicht vorgesehen. 

Entsprechend den vorgetragenen Gründen ist das gemeindliche Einvernehmen für das vorliegende Baugesuch zu versagen. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Sanierung eines denkmalgeschützten Wohnhauses mit Garage, Anbau Unterkellerung, Neubau Pool, Stellplatz und Photovoltaikanlagen zu versagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

5. Bauantrag zum Neubau einer Villa und eines Doppelhauses mit Doppelgaragen (Villa) auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/37 an der Herzog-Christoph-Str. 10;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Herzog-Christoph-Straße 10, Grundstück Fl.Nr. 609/37 (Grundstücksgröße = 1.540 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauwerber plant nach Abriss der Bestandsbebauung die Errichtung einer Villa mit Pool sowie eines Doppelhauses mit Doppelgaragen in privatrechtlicher Miteigentumsteilung. 

Die antragsgegenständliche Villa wird in E+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach und einer Dachneigung von 52° geplant. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit den Doppelgaragen und dem Pool innerhalb der 50% Überschreitung nach § 19 Abs. 4 BauNVO eingehalten. Für die geplanten Zufahrten wird eine Befreiung von 56,55 m² für das gesamte Grundstück beantragt. Dies liegt jedoch innerhalb der 70% Überschreitung. Die Befreiung kann in Anlehnung an den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes B35 befürwortet werden.  

Die geplante Garage überschreitet die Baugrenze um 0,25 m an der nordwestlichen Gebäudeecke der Garage. Ebenfalls wird die Baugrenze mit dem geplanten Eingangspostet mit darüberliegendem Balkon um 0,77 m überschritten. Was auch bedeutet, dass sich die Garage sowie das Eingangspodest mit Balkon in der festgesetzten Vorgartenlinie befindet. Grundsätzlich wären Überschreitungen der Baugrenze mit Nebenanlagen möglich, jedoch nicht wenn der Vorgartenbereich des Bebauungsplans Nr. B35 tangiert wird. Der Vorgartenbereich ist mit dem geplanten Vorhaben einzuhalten. Eine Befreiung sollte nicht befürwortet werden. Die Planung ist in diesem Bereich entsprechend abzuändern.

Die Festsetzungen des Baulinienplanes 25 B 31 sind eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung ein. Entsprechende Bezugsfälle wurden vom Planungsbüro dargestellt.

Die festgesetzte Wandhöhe wird mit den geplanten Quergiebeln auf der Südseite des Gebäudes um 1,78 m, auf der Nord-/Ost und Westseite um je 1,28 m überschritten. Eine Befreiung sollte aufgrund der Einhaltung des Überschreitungsrahmen von max. 1,80 m befürwortet werden. 

Der Abstand der Giebel zu den Dachflächenfenstern von 1m wird auf den Gebäudeseiten Nord, Ost und Süd nicht eingehalten. Einer Abweichung sollte nicht zugestimmt werden. Die Planung ist dahingehend zu korrigieren.

Die Summe aller Dachaufbauten einschließlich von Dachflächenfenstern darf laut Ortsgestaltungssatzung je Gebäudeseite höchstens die Hälfte der Dachlänge betragen. Diese Festsetzung wird mit den geplanten Giebeln sowie den Dachflächenfenstern auf der Süd- sowie Westseite des Gebäudes überschritten. Eine Abweichung sollte nicht erteilt werden. Die Planung ist dahingehend abzuändern.

Die geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestand- und Freiflächenplan wurde vom gemeindlichen Umweltamt beurteilt. Es stehen einige Bäume auf dem Grundstück, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Eine überalterte Birke mit Stu 2,04 m in schlechter Qualität, ein zweistämmiger Tulpenbaum mit Stu 0,94 m und 1,10 m, der sich im Bauraum befindet, und eine vitale jüngere Buche mit Stu 1,10 im Westen an der Nachbargrenze. Diese wurzelt allerdings so unglücklich direkt an der Garage, dass der Baum nach Abbruch der alten Garage stark sturzgefährdet ist. Alle diese Bäume sind nicht unbedingt erhaltenswert.

Jetzt kommen die wesentlichen Bäume:

Auf dem Grundstück steht eine Buche als Grenzbaum mit Stu 3,20 m direkt an der Ecke Hubertus-/Herzog-Christoph-Straße. Sie ist in unserem Baumkataster verzeichnet. Diese Buche hat regelmäßig zu entfernendes Totholz in der Krone und wird durch die Gemeinde zur Sicherung der Verkehrssicherheit ein Kronenverspannungssystem bekommen. Der Baum ist sehr erhaltenswert und wird von der Baumaßnahme nicht unmittelbar betroffen.

Des Weiteren steht im geplanten Bauraum der Villa eine schützenswerte Buche mit Stu von 3,14m. Diese ist laut Vortrag des Umweltamtes hervorragend, vital und ein wertvoller Baum, der unbedingt erhalten werden sollte. Ein Erhalt ist bei der jetzigen Planung nicht möglich, da sie sich mitten im Bauraum befindet. Da es im Interesse der Gemeinde ist, gesunde Großbäume aus Gründen des Arten- und Klimaschutzes und damit der Daseinsvorsorge für alle Bürger zu erhalten, empfiehlt das gemeindliche Umweltamt, auf eine Umplanung hinzuwirken, wenn das aus baurechtlicher Sicht machbar ist. Die Ersatzpflanzungen können den Wegfall an Kühlleistung, Sauerstoffproduktion und Habitatfunktion dieses einzelnen Baumes in den nächsten Jahrzehnten nicht kompensieren.

Diese baurechtliche Situation entsteht durch den Wegfall der Bestandsbebauungen und die Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Baurechts durch Platzierung der neuen Baukörper auf dem Grundstück. Eine Umplanung unter Ausnutzung des Baurechts ist nicht möglich.

Grundsätzlich sind die Ersatzpflanzungen von Stammumfang und Anzahl aber sehr gut. Der Bergahorn im Vorgartenbereich sollte aufgrund seiner Entwicklungsmöglichkeiten/ Kronenbreite in einen Feldahorn getauscht werden. 

Eine ökologische Baubegleitung muss beauftragt werden.
 
Die Verlegung der Sparten ist dargestellt und berührt den zu erhaltenden Grenzbaum nicht. 

Auch wenn bis jetzt keine Heckenpflanzung eingezeichnet ist, muss festgehalten werden, dass im Kronenbereich unserer gemeinsamen Buche keine Heckenpflanzung erfolgen darf.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Villa und einer Doppelgaragen herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen für die Zufahrt in wasserdurchlässiger Ausführung mit 56,55 m² für das gesamte Grundstück wird befürwortet. 

Eine Überschreitung der Baugrenze wird nicht befürwortet. Der Vorgartenbereich ist mit dem geplanten Vorhaben einzuhalten. Die Situierung der Garage sowie des Eingangspodests mit darüberliegendem Balkon ist entsprechend abzuändern.

Die Überschreitung der Wandhöhe mit den geplanten Giebeln auf der Süd-, Ost-, Nord- und Westseite wird befürwortet.

Der Abstand von 1 m zwischen den geplanten Giebeln und den Dachflächenfenstern auf den Gebäudeseiten Nord, Ost und Süd ist einzuhalten. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt. Die Planung ist dahingehend zu korrigieren.

Die geplanten Dachaufbauten (hier Giebel und Dachflächenfenster) dürfen je Gebäudeseite höchstens die Hälfte der Dachlänge betragen. Eine Abweichung wird nicht erteilt. Die Planung ist dahingehend abzuändern.

Die geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.

Zum Schutz des vorhandenen schützenswerten Baumbestandes ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung
(somit abgelehnt) Die Ablehnung resultiert aus den vielen Abweichungen nach der Ortsgestaltungssatzung - insbesondere aber wegen der beantragten Fällung des geschützten Baumbestandes. Die Planung ist daher unter Erhalt des schützenswerten Baumbestandes abzuändern.

zum Seitenanfang

6. Bauantrag zum Neubau einer Villa und eines Doppelhauses mit Doppelgaragen (Doppelhaus) auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/37 an der Herzog-Christoph-Str. 10;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Herzog-Christoph-Straße 10, Grundstück Fl.Nr. 609/37 (Grundstücksgröße = 1.540 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauwerber plant nach Abriss der Bestandsbebauung die Errichtung einer Villa mit Pool sowie eines Doppelhauses mit Doppelgaragen in privatrechtlicher Miteigentumsteilung. 

Das antragsgegenständliche Doppelhaus wird in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach und einer Dachneigung von 53,25° geplant. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit den Doppelgaragen innerhalb der 50% Überschreitung nach § 19 Abs. 4 BauNVO eingehalten. Für die geplanten Zufahrten wird eine Befreiung von 56,55 m² für das gesamte Grundstück beantragt. Dies liegt jedoch innerhalb der 70% Überschreitung. Die Befreiung kann in Anlehnung an den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes B35 befürwortet werden.  

Die Festsetzungen des Baulinienplanes 25 B 31 sind eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung ein. Entsprechende Bezugsfälle wurden vom Planungsbüro dargestellt.

Die festgesetzte Wandhöhe wird mit den geplanten Quergiebeln auf der Ost- und Westseite um je 1,41 m überschritten. Eine Befreiung sollte aufgrund der Einhaltung des Überschreitungsrahmen von max. 1,80 m befürwortet werden. 

Das Doppelhaus wird mit einem Mansardenwalmdach und einer Dachneigung von 53,25° geplant. Die maximal zulässige Dachneigung nach Ortsgestaltungssatzung beträgt 52°. Einer Abweichung sollte nicht zugestimmt werden. Die Planung ist dahingehend zu korrigieren.


Der Abstand der Giebel zu den Dachflächenfenstern von 1m wird auf der Gebäudewest- und -ostseite nicht eingehalten. Einer Abweichung sollte nicht zugestimmt werden. Die Planung ist dahingehend abzuändern.

Die geplante Abgrabung auf der Ostseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgaragen erbracht. 

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestand- und Freiflächenplan wurde vom gemeindlichen Umweltamt beurteilt. Es stehen einige Bäume auf dem Grundstück, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Eine überalterte Birke mit Stu 2,04 m in schlechter Qualität, ein zweistämmiger Tulpenbaum mit Stu 0,94 m und 1,10 m, der sich im Bauraum befindet, und eine vitale jüngere Buche mit Stu 1,10 im Westen an der Nachbargrenze. Diese wurzelt allerdings so unglücklich direkt an der Garage, dass der Baum nach Abbruch der alten Garage stark sturzgefährdet ist. Alle diese Bäume sind nicht unbedingt erhaltenswert.

Auf dem Grundstück steht eine Buche als Grenzbaum mit Stu 3,20 m direkt an der Ecke Hubertus-/Herzog-Christoph-Straße. Sie ist in unserem Baumkataster verzeichnet. Diese Buche hat regelmäßig zu entfernendes Totholz in der Krone und wird durch die Gemeinde zur Sicherung der Verkehrssicherheit ein Kronenverspannungssystem bekommen. Der Baum ist sehr erhaltenswert und wird von der Baumaßnahme nicht unmittelbar betroffen.

Grundsätzlich sind die Ersatzpflanzungen von Stammumfang und Anzahl aber sehr gut. Der Bergahorn im Vorgartenbereich sollte aufgrund seiner Entwicklungsmöglichkeiten/ Kronenbreite in einen Feldahorn getauscht werden. 

Eine ökologische Baubegleitung muss beauftragt werden.
 
Die Verlegung der Sparten ist dargestellt und berührt den zu erhaltenden Grenzbaum nicht. 

Auch wenn bis jetzt keine Heckenpflanzung eingezeichnet ist, muss festgehalten werden, dass im Kronenbereich unserer gemeinsamen Buche keine Heckenpflanzung erfolgen darf.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgaragen herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen für die Zufahrt in wasserdurchlässiger Ausführung mit 56,55 m² für das gesamte Grundstück wird befürwortet. 

Die Überschreitung der Wandhöhe mit den geplanten Giebeln auf der Ost- und Westseite wird befürwortet.

Die maximal zulässige Dachneigung von 52° ist einzuhalten. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt. Die Planung ist dahingehend zu korrigieren.

Der Abstand von 1 m zwischen den geplanten Giebeln und den Dachflächenfenstern auf der Gebäudewest- und Ostseite ist einzuhalten. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt. Die Planung ist dahingehend zu korrigieren.

Die geplante Abgrabung auf der Ostseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.

Zum Schutz des vorhandenen schützenswerten Baumbestandes ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Tektur zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses – hier: Freiflächengestaltung - auf dem Grundstück Fl.Nr. 592/35 an der Dr.-Max-Str. 80;

  • Tektur zum Umbau-/ und Modernisierung der Parkresidenz Helmine Held auf dem Grundstück Fl.Nr. 131 Auf der Eierwiese 26;

  • Tektur zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 600 an der Südl. Münchner Str. 42 a;

zum Seitenanfang

8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö informativ 8

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt.

zum Seitenanfang

9. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Vorstellung und Bemusterung der Fassade, Fenster, Fliesen und Naturstein;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021, wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Die durch das Architekturbüro Steininger vorgelegte Planung wurde am 29.03.2022 vom Gemeinderat und am 09.05.2022 im Bauausschuss beschlossen. Die dazugehörigen Kosten und die Bevollmächtigung des Bauausschusses mit den notwendigen Vergaben wurden vom Gemeinderat am 31.05.2022 freigegeben.

Die Rohbauarbeiten haben mittlerweile begonnen.

Aufgrund des derzeitigen Planungsstands sind nun verschiedene Festlegungen erforderlich. Durch das AB Steininger werden Fassade, Fenster, Fliesen und Natursteine vorgestellt.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Architekt für das Vorhaben gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellte Bemusterung zu genehmigen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

10. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Metallbauarbeiten VE 308 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021, wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Die durch das Architekturbüro Steininger vorgelegte Planung wurde am 29.03.2022 vom Gemeinderat und am 09.05.2022 im Bauausschuss beschlossen. Die dazugehörigen Kosten und die Bevollmächtigung des Bauausschusses mit den notwendigen Vergaben wurden vom Gemeinderat am 31.05.2022 freigegeben.

Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 10 Leistungsverzeichnisse verschickt und 2 Angebote abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Metallbauarbeiten eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Metallbauarbeiten fand am 30.03.2023 statt.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Kunstschmiede und Metallbau Neumaier GmbH aus 85659 Forstern mit einer Bruttoangebotssumme von 67.830,00 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Metallbauarbeiten am Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Kunstschmiede und Metallbau Neumaier GmbH aus 85659 Forstern mit einer Bruttoangebotssumme von 67.830,00 € zu beauftragen


Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

11. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Schreinerarbeiten VE 309 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021, wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Die durch das Architekturbüro Steininger vorgelegte Planung wurde am 29.03.2022 vom Gemeinderat und am 09.05.2022 im Bauausschuss beschlossen. Die dazugehörigen Kosten und die Bevollmächtigung des Bauausschusses mit den notwendigen Vergaben wurden vom Gemeinderat am 31.05.2022 freigegeben.

Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 12 Leistungsverzeichnisse verschickt und 3 Angebote abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Schreinerarbeiten eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Schreinerarbeiten fand am 30.03.2023 statt.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Die Huber Schreiner aus 84494 Lohkirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 63.213,99 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Schreinerarbeiten am Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Die Huber Schreiner aus 84494 Lohkirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 63.213,99 € zu beauftragen


Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

12. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Heizungsarbeiten VE 402 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021, wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Die durch das Architekturbüro Steininger vorgelegte Planung wurde am 29.03.2022 vom Gemeinderat und am 09.05.2022 im Bauausschuss beschlossen. Die dazugehörigen Kosten und die Bevollmächtigung des Bauausschusses mit den notwendigen Vergaben wurden vom Gemeinderat am 31.05.2022 freigegeben.

Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 13 Leistungsverzeichnisse verschickt und 3 Angebote abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Heizungsarbeiten eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Heizungsarbeiten fand am 20.03.2023 statt.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Schieweck – Max Funke Heizung GmbH aus 85521 Ottobrunn einer Bruttoangebotssumme von 133.258,77 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Heizungsarbeiten am Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 den wirtschaftlichsten Bieter, Fa Schieweck – Max Funke Heizung GmbH aus 85521 Ottobrunn einer Bruttoangebotssumme von 133.258,77 € zu beauftragen


Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

13. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Sanitär- und Abluftanlagen VE 403 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021, wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Die durch das Architekturbüro Steininger vorgelegte Planung wurde am 29.03.2022 vom Gemeinderat und am 09.05.2022 im Bauausschuss beschlossen. Die dazugehörigen Kosten und die Bevollmächtigung des Bauausschusses mit den notwendigen Vergaben wurden vom Gemeinderat am 31.05.2022 freigegeben.

Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 13 Leistungsverzeichnisse verschickt und 3 Angebote abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Sanitär- und Abluftanlagen eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Sanitär- und Abluftanlagen fand am 20.03.2023 statt.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Schieweck – Max Funke Heizung GmbH aus 85521 Ottobrunn einer Bruttoangebotssumme von 156.578,90 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für das Gewerk Sanitär und Abluftanlagen am Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 den wirtschaftlichsten Bieter, Fa Schieweck – Max Funke Heizung GmbH aus 85521 Ottobrunn einer Bruttoangebotssumme von 156.578,90 € zu beauftragen


Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

14. Dachsanierung Rathaus Grünwald - Betonsanierungsarbeiten VE 303-3 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022, wurde beschlossen, das Rathaus Dach zu sanieren. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgten für das Gewerk Betonsanierungsarbeiten bereits zwei Ausschreibungen, bei denen aber auf Grund der guten Auslastung der Firmen keine Angebote abgegeben wurden.  Daraufhin erfolgte durch die Verwaltung eine Angebotseinholung, bei der die Unterlagen an 4 Firmen verschickt wurden.
                                                                       
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Andreas Frei aus 82031 Grünwald mit einer Angebotssumme von 78.041,39 €.

Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Betonsanierungsarbeiten den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Andreas Frei aus 82031 Grünwald mit einer Angebotssumme von 78.041,39 € zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

15. Wohn- und Geschäftsgebäude Rathausstraße 6 - Mauerwerksabdichtung und weitere Reparaturarbeiten - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

Durch die Mieter des Feinkostladens in der Rathausstraße 6 wurde gemeldet, dass es in dem Objekt zu Ausblühungen an den Wänden kommt.

Bei der Begutachtung des Schadens durch das IB Krämer (Hr. Krämer) wurde festgestellt, dass die Mauern im Erdgeschoss teilweise bis zu einem Meter mit Feuchte belastet sind.

Da sich ein Auszug der Nutzer in diesem Jahr abzeichnet, wäre dies der ideale Zeitpunkt die Wände zu sanieren um weiter Bauschäden zu verhindern bzw. bereits entstandene Schäden zu beheben.

Auch das Schaufenster des Modeladens könnte in diesem Zuge saniert werden, da es sich hier noch um eine Einfachverglasung handelt und die Anschlüsse an die Wand nicht mehr dicht sind.

Die nötigen Arbeiten wurden vom Architekturbüro Völkner begutachtet und eine erste Kostenberechnung erstellt.

Die Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 86.200,00 € brutto.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88040.5000 nicht ausreichend vorhanden und sind als überplanmäßige Kosten zu genehmigen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Sanierungsmaßnahmen des Wohn- und Geschäftshauses in der Rathausstraße 6 zu genehmigen. Zudem genehmigt der Bauausschuss die überplanmäßigen Kosten in Höhe von 86.200,00 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88040.5000 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

16. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.04.2023 ö 16

Sachverhalt

Anfragen wurden keine gestellt. Beantwortungen lagen keine vor. 

Datenstand vom 17.10.2023 12:01 Uhr