Datum: 15.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:08 Uhr bis 20:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17. April 2023;
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Einzelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 516/1 an der Karl-Valentin-Straße; Anhörung nach § 31 Abs. 3 BauGB;
4 Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau einer Photovoltaikanlage auf der straßenzugewandten Dachfläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 318/3 an der Waldeckstraße 4;
5 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
6 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
7 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Elektroarbeiten VE 404 - Vergabe;
8 Gemeindliches Wohnhaus Am Wildwechsel 11 - Energetische Sanierung - Genehmigung;
9 Musikschule Grünwald - Klimatisierung der Unterrichtsräume im 1.OG Musikschule Grünwald - Trockenbauarbeiten - Vergabe;
10 Kinderhaus Max & Kindergarten Moritz - Elektroinstallation - Vergabe;
11 Rathaus Grünwald - Erneuerung Aufzug - Vergabe;
12 Dachsanierung Rathaus Grünwald - Sachstand und Kosten - Genehmigung;
13 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Bauausschusses getroffen hat;
14 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17. April 2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Einzelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 516/1 an der Karl-Valentin-Straße; Anhörung nach § 31 Abs. 3 BauGB;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Karl-Valentin-Straße, Grundstück Fl.Nr. 516/1 (Grundstücksgröße = 707 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 13.04.2023, Baulinienplan Nr. BI 1/57 v. 18.09.1957, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Ein dem gegenständlichen Antrag auf Vorbescheid entsprechender Antrag wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 19. Dezember 2022 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Einzelgaragen wurde versagt. Begründet wurde die Versagung des Einvernehmens damit, dass die geplante Bebauung außerhalb des festgesetzten Bauraumes des zugrundeliegenden Bebauungsplanes (Baulinienplans) BI 1/57 v. 18.09.1957 mit den Grundzügen der Planung nicht vereinbar ist und einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB daher nicht zugestimmt werde. 
Gemäß dem Vortrag aus der Bauausschusssitzung vom 19. Dezember 2022 zur Historie dieses Vorhabens ist bekannt, dass bereits 2001 und 2019 ähnliche Anträge für eine abweichende Bebauung komplett außerhalb des eigentlichen Bauraums eingereicht wurden.   Auch zu diesen Anträgen wurde entschieden, dass die Grundzüge der (Bebauungs-)Planung berührt würden und die Abweichung vom Bebauungsplan mit den öffentlichen Belangen nicht vereinbar sind.

Das Landratsamt München als Genehmigungsbehörde ersucht mit Schreiben vom 17.04.2023 das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiungsmöglichkeit nach § 31 BauGB, der mit der Gesetzesänderung vom 23.06.2021 um den Absatz 3 erweitert wurde. Absatz 3 enthält nachfolgenden Wortlaut-kursiv-: 
(3) 1In einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, das nach § 201a bestimmt ist, kann mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 2Von Satz 1 kann nur bis zum Ende der Geltungsdauer der Rechtsverordnung nach § 201a Gebrauch gemacht werden. 3Die Befristung in Satz 2 bezieht sich nicht auf die Geltungsdauer einer Genehmigung, sondern auf den Zeitraum, bis zu dessen Ende im bauaufsichtlichen Verfahren von der Vorschrift Gebrauch gemacht werden kann. 4Für die Zustimmung der Gemeinde nach Satz 1 gilt § 36 Absatz 2 Satz 2 entsprechend.

§ 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt -Auszug Satz 3-
3Ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. 4Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn
  • 1.        die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt,
  • 2.        die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt,
  • 3.        die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird, oder
  • 4.        geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.

Am 16. September 2022 hat die Bayerische Staatsregierung eine Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau) in Kraft gesetzt, in deren Anlage die Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt wurden. 
Die Gemeinde Grünwald wurde mit 207 weiteren Gebietskörperschaften in Bayern zu einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. 

Nach Auffassung des Landratsamtes ist das Tatbestandsmerkmal des Einzelfalles erfüllt, da sich die Aussparung des Bauraumes in der Karl-Valentin-Straße nur auf den Grundstücken Fl.Nr. 516/17 und 516/1 befinde. Die Erteilung der erforderlichen Befreiung schließe es aus, dass in einem Gebiet zu gleicher Zeit oder in kurzen zeitlichen Abständen mehrere als nur einzelne Vorhaben durch Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zugelassen werden können. 

Der zugrundeliegende Baulinienplan von 1957 setzt einen Bauraum entlang der Ostseite des Vorhabengrundstücks fest. Dieser festgesetzte Bauraumist noch nicht vollständig bebaut. Eine weitere Bebauung (in Verlängerung des Bestandsgebäudes in Richtung Süden) wäre innerhalb dieses Bauraums möglich. 
Im Antrag auf Vorbescheid ist ein separater Baukörper in Form eines Doppelhauses mit Doppelgaragen in E+1+D-Bebauung im Südwesten des Vorhabengrundstücks auf einem 707 m² großen abgeteilten Grundstück vorgesehen.  Im Bereich des neu geschaffenen Grundstücks ist kein Bauraum festgesetzt und städtebaulich auch nicht vorgesehen. 

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung gem. § 31 Absatz 3 BauGB liegen nicht vor, weil die Befreiung mit öffentlichen Belangen nicht vereinbar ist. Das Erfordernis der Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB resultiert insbesondere aus der nachträglich erfolgten Teilung des Grundstücks und dem Wunsch des Antragsstellers, den Baukörper auf dem neu geschaffenen Grundstück zu errichten. Denn auf dem Vorhabengrundstück ist nach dem Baulinienplan Bl 1/57 (weiterer) Bauraum festgesetzt, der bislang noch nicht überbaut ist und damit noch nicht ausgenutzt wurde. Wie bereits im Sachverhalt zum vorliegenden Antrag dargelegt und durch die Genehmigungsbehörde bestätigt, ist das Grundkonzept des Bebauungsplanes außerdem, großzügige Freiflächen zwischen den einzelnen Bebauungen zu schaffen. Daher würde die Zulassung einer Bebauung vollständig außerhalb des dafür vorgesehenen Bauraumes – wie auch in gleichgelagerten Fällen – diesem planerischen Konzept zuwiderlaufen. Es kommt hinzu, dass mit dem geplanten Bauvorhaben der Schutzzweck des § 31 Absatz 3 BauGB, die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit (Miet-)Wohnungen sicherzustellen, nicht erreicht wird.
Denn geplant ist nicht ein (Miet-)Wohnobjekt für die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnungen (Mehrfamilienhaus, Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten), sondern ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten mit den üblichen Nebenanlagen.  Eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB sollte aus dem vorgenannten Gründen nicht befürwortet werden. 
Die Inhalte des Beschlusses vom 19. Dezember 2022 sind weiterhin zu berücksichtigen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, einer Befreiung gem. § 31 Absatz 3 BauGB nicht zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nicht herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau einer Photovoltaikanlage auf der straßenzugewandten Dachfläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 318/3 an der Waldeckstraße 4;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Waldeckstraße 4, Grundstück Fl.Nr. 318/3 (Grundstücksgröße = 1.710 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan 0072/11/BL (B48) v. 16.11.2017; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Das antragsgegenständliche Grundstück liegt im Planbereich des qualifizierten Bebauungsplanes B48, hier im sog. Historischen Bereich (HB). Der Antragssteller plant die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche des Wohngebäudes auf dem Grundstück Waldeckstraße 4. Das Wohngebäude steht traufseitig zur Straße mit einen straßenabgewandten Quergiebel in das Grundstück. 

Eine Photovoltaikanlage ist grundsätzlich als Energiegewinnungsanlage gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 a BauNVO verfahrensfrei errichtbar. Der Bebauungsplan B48 sieht jedoch in seiner Festsetzung Nr. 12.1 vor, dass Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie nur auf straßenabgewandten Dachflächen zulässig sind. Abweichungen von der Festsetzung können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn keine nutzbaren straßenabgewandten Dachflächen unter Berücksichtigung der Dachflächen von Nebenanlagen existieren. 

Gemäß Vortrag des Antragsstellers, sind die straßenabgewandten Dachflächen nicht effizient nutzbar, bzw. wird aufgrund der Lage und Beschattung keine ausreichende Energielieferung erreicht. Die beauftragte Firma zur Angebotserstellung legt dar, dass die Anbringung der Anlage auf der straßenzugewandten Seite (Ost-Süd) optimale Auslastung erbringt, die anderen Dachflächen sind aufgrund Verschattung ineffizient. Das Umweltamt – Energieberatung- teilt hierzu mit, dass grundsätzlich jede Dachfläche für eine PV-Anlage geeignet ist, es aber natürlich je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung effizientere Leistungen zu erbringen sind, so bei einer Ausrichtung nach Süden.  

Aufgrund der oben genannten Argumente wird formal eine isolierte Abweichung von der Festsetzung Nr. 12.1 beantragt. Die Erteilung einer Abweichung von der Festsetzung stellt keinen Grundzug der Planung dar. Aufgrund der Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien und unter Berücksichtigung der Argumente sollte einer Abweichung zugestimmt werden. Denkmalschützende Belange sind nicht berührt.


Die Festsetzung Nr. 12.2 + 3 die den Abstand der Anlagen zum seitlichen Dachrand regelt, sowie die folgenden Regelungen zu den Anlagen sind mit dem Vorhaben einzuhalten. Des Weiteren soll sich die PV-Anlage in Farbe, Form und Materialität harmonisch in die Dachfläche einfügen. 

Bereits vorhandene Anlage an Gebäuden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfalten keine Bezugsfallwirkung, da bislang keine Abweichungen im Planbereich erteilt wurden.

Die sonstigen Festsetzungen bleiben unberührt, bzw. sind eingehalten.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes B48 Nr. 12.1 zur Anbringung einer Anlage zur Nutzung von Sonnenenergie auf der straßenzugewandten Seite am Gebäude Waldeckstraße 4 zuzustimmen. Die Anlage zur Nutzung von Sonnenenergie soll sich in Farbe, Form und Materialität harmonisch in die Dachfläche einfügen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Tektur zum Freiflächengestaltungsplan - Verschiebung des Pools - auf dem Grundstück Fl.Nr. 634/3 an der Muffatstraße 5;


  • Tektur zum Freiflächengestaltungsplan - Fällung des Baumes Nr. 213 – auf dem Grundstück Fl.Nr. 580/4 an der Dr. Kurt-Huber-Str. 5;

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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt. 

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7. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Elektroarbeiten VE 404 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021, wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Die durch das Architekturbüro Steininger vorgelegte Planung wurde am 29.03.2022 vom Gemeinderat und am 09.05.2022 im Bauausschuss beschlossen. Die dazugehörigen Kosten und die Bevollmächtigung des Bauausschusses mit den notwendigen Vergaben wurden vom Gemeinderat am 31.05.2022 freigegeben.

Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 11 Leistungsverzeichnisse verschickt und 3 Angebot abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Elektroarbeiten eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Elektroarbeiten fand am 27.04.2023 statt.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Elektro Frank GmbH aus 95336 Mainleus einer Bruttoangebotssumme von 163.478,99 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Elektroarbeiten am Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Elektro Frank GmbH aus 95336 Mainleus mit einer Bruttoangebotssumme von 163.478,99 zu beauftragen

Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Gemeindliches Wohnhaus Am Wildwechsel 11 - Energetische Sanierung - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald hat das Wohnhaus Am Wildwechsel 11 im Jahr 1983 erbaut. Dem Baujahr entsprechend erfüllt das Haus nicht mehr die heutigen Energiestandards.  Fenster, Türen und Holzbauteile sind erneuerungsbedürftig. Eine erste Begehung hat ergeben, dass eine energetische Sanierung dringend erforderlich ist.
Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten: Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes, Ausschreibung der Leistungen, Vergabe und die Umsetzung.

Ein Angebot für die Planung und Bauüberwachung liegt vom Architekturbüro Stroh (Honorarzone III Mitte, Umbauzuschlag 30%, Nebenkosten 5%) bereits vor. 

Die erste Kostenschätzung für die energetische Sanierung liegt hier bei 619.000,00 € Brutto
(Inclusive Photovoltaikanlage).

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2023 auf der Haushaltsstelle 88000.9401 eingestellt und vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt die Energetische Sanierung des gemeindlichen Wohnhauses Am Wildwechsel 11 und die zugehörige Kostenschätzung incl. Photovoltaik zu genehmigen. Zudem wird das Architekturbüro Stroh mit der Planung und Bauüberwachung (Honorarzone III Mitte, Umbauzuschlag 30%, Nebenkosten 5%) beauftragt.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2023 auf der Haushaltsstelle 88000.9401 eingestellt und vorhanden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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9. Musikschule Grünwald - Klimatisierung der Unterrichtsräume im 1.OG Musikschule Grünwald - Trockenbauarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.12.2021 die Klimatisierung der Unterrichtsräume im 1.OG der Musikschule beschlossen.

Das Gewerk Trockenbauarbeiten wurde auf Grund der geschätzten Kosten beschränkt ausgeschrieben.

Es haben 7 Firmen die Unterlagen erhalten, zwei Angebote sind eingegangen.
Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma TRB Ausbau aus 82140 Olching mit einer Bruttoangebotssumme von 69.199,21 €

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 33310. 9400 in den Haushalt 2023 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt für die Trockenbauarbeiten in der Musikschule Grünwald, den wirtschaftlichsten Bieter die Firma TRB Ausbau aus 82140 Olching mit einer Bruttoangebotssumme von 69.199,21 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 33310. 9400 in den Haushalt 2023 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Kinderhaus Max & Kindergarten Moritz - Elektroinstallation - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf Grund des Alters und den damit verbundenen Ausfällen des Hausalarms wird die Brandwarnanlage erneuert. Hierfür muss das komplette Leitungsnetz erneuert werden und zudem wird in diesem Zug auch die Sicherheitsbeleuchtung auf den neuesten Stand gebracht. Hinzu kommen noch kleine Änderungen in den bestehenden Unterverteilungen.

Das Gewerk Elektroinstallation wurde auf Grund der geschätzten Kosten beschränkt ausgeschrieben.

Es haben 10 Firmen die Unterlagen erhalten, ein Angebot ist eingegangen.
Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Elektro Frank aus 95336 Mainleus mit einer Bruttoangebotssumme von 56.123,26 €

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf den Haushaltsstellen 46430.5000 und 46440.5000 in den Haushalt 2023 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Elektroinstallation im Kinderhaus Max & Kindergarten Moritz, den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Elektro Frank aus 95336 Mainleus mit einer Bruttoangebotssumme von 56.123,26 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf den Haushaltsstellen 46430.5000 und 46440.5000 in den Haushalt 2023 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Rathaus Grünwald - Erneuerung Aufzug - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 14.06.2021 wurde einstimmig beschlossen, den Aufzug im Rathaus zu erneuern. Aufgrund der Kostenschätzung, erfolgte für das Gewerk Aufzugsarbeiten eine beschränkte Ausschreibung, 12 Firmen wurden angeschrieben, 4 Angebote sind eingegangen.
                                               
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Riedl Aufzugsbau aus Feldkirchen, mit einer Bruttoanagebotssumme von 113.288,00 €. 

Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Aufzugsarbeiten den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Riedl Aufzugsbau aus Feldkirchen, mit einer Bruttoanagebotssumme von 113.288,00 € zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Dachsanierung Rathaus Grünwald - Sachstand und Kosten - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022, wurde beschlossen, das Rathaus Dach zu sanieren. Hierfür wurden Kosten in Höhe von Brutto 948.000 € genehmigt, zudem wurde der Bauausschuss mit den weiteren Vergaben bevollmächtigt.

Mittlerweile sind alle Gewerke vergeben und derzeit erfolgen die Gerüstaufbauarbeiten.

Eine Beprobung der Dachaufbauten ergab Schadstoffe im vorhandenen Dach, die getrennt entsorgt werden müssen. Aus statischen Gründen ist zudem ein 250 t Autokran erforderlich und es wurde ein Fußgängertunnel entlang des Rathauses zum Schutz der Besucher eingebaut. Die derzeitigen vergebenen Aufträge liegen bei Brutto 1.326.684,91 €.

Die Differenz zur Kostenberechnung beträgt Brutto 378.521,15 €.

Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Differenz zwischen der Kostenberechnung und den Vergaben in Höhe von Brutto 378.521,15 € als überplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.
 
Auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Kraus gibt zu Protokoll, dass im Vorfeld der Planung die Untersuchung auf Schadstoffe nicht ausreichend berücksichtigt wurde, wodurch die Kostenmehrung entstanden ist.

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13. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Bauausschusses getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Im Rahmen der Abbrucharbeiten müssen die vorhandenen Baumaterialien auf Schadstoffe untersucht werden, damit die korrekte Entsorgung möglich ist. In dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass die Dämmung und die bituminösen Dachbahnen Schadstoffe enthalten, die fachmännisch entsorgt werden müssen. 
Die Entsorgung wurde von der Fa. Hardi als Nachtrag 1 in Höhe von 154.783,30 € angeboten und vom IB Färber geprüft und freigegeben. Die Beauftragung erfolgte durch Herrn Bürgermeister Neusiedl am 2.5.2023 als Dringlichkeitsentscheidung um den geordneten Bauablauf zu gewährleisten.

Der Bauausschuss nimmt von der Bekanntgabe der Dringlichkeitsentscheidung vom 02.05.2023 Kenntnis.

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14. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.05.2023 ö 14

Sachverhalt

Anfragen wurden keine gestellt. Beantwortungen lagen keine vor. 

Datenstand vom 23.06.2023 10:54 Uhr