Datum: 31.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:54 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022;
3 Neubau Bürogebäude für das Wasserwerk in der Bergheimstr. 4; Grundlagen der Planung und weiteres Vorgehen;
4 Antrag auf Rückbau von Straßen; Behandlung des Antrages zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;
5 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
6 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
7 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
8 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
8.1 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
8.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
8.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
8.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
8.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Loos
8.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
8.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
8.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 13.12.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Neubau Bürogebäude für das Wasserwerk in der Bergheimstr. 4; Grundlagen der Planung und weiteres Vorgehen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 3

Beschluss

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.11.2022 wurde beschlossen, dass für den neuen Firmensitz des gemeindlichen Wasserwerkes in der Bergheimstr. 4 in Grünwald ein Bürogebäude erstellt werden soll.

Bauplanungsrechtlich gilt hier der qualifizierte Bebauungsplan Nr. B 36 von 1999. 

Bauraum / überbaubare Grundstücksfläche:

Es existiert eine vordere Baugrenze – mit 5,00m Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze. Der Bauraum hat eine Tiefe von 23,00m. 

Art der baulichen Nutzung:

Das mit Mischgebiet bezeichnete Bauland, gegliedert in die Teilbereiche MI 1 bis MI 3, wird nach 
§ 6 BauNVO als Mischgebiet festgesetzt. 

Maß der baulichen Nutzung: 

Geschossflächenzahl = 0,40
Grundflächenzahl       = 0,30

Bauweise:

Im Mischgebiet 2 = Firsthöhe max. 10,00m bei 2 Vollgeschossen
Dachform = Sattel, -Walmdach 22 – 30° Neigung

Garagen- und Stellplätze:

Es gelten die Stellplatzrichtlinien in der jeweils gültigen. 



Einfriedungen:

Holzzäune / oder hinterpflanzte Maschendrahtzäune max. 1,60m Höhe – zu den seitlichen Grundstücksgrenzen max. 1,80m Höhe. Zur Oberhachinger Straße hin ist eine 2,00m hohe Mauer zulässig – diese muss aber gegliedert und begrünt sein.

Sonstiges Baurecht: 

Die Ortsgestaltungssatzung ist weitgehend nicht anzuwenden, da der Bebauungsplan dezidiert zur Gestaltung von Gebäuden Festsetzungen enthält. Es gilt die Abstandsflächensatzung, die Garagen- u. Stellplatzsatzung sowie die Baumschutzverordnung. Für etwaige Außenwerbung gilt die Werbeanlagensatzung. 


Die Bauabteilung ermittelte nach dem o.g. vorgestellten Baurecht und dem Baukostenindex (BKI) =  Bruttobaukosten Gesamt von ca. 2.6 Mio. €

Nach aktuell gültigen Schwellenwert und den anrechenbaren Herstellkosten für Planung aufgrund der o.g. geschätzten Baukosten ergibt sich folgender


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt zum Grundstück an der Bergheimstraße 4 den Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage für das gemeindliche Wasserwerk. 

Es werden folgende Architekturbüros benannt, welche zunächst ein Angebot für die Planung des beschlossenen – schlüsselfertigen - Neubaus (Leistungsphasen 1 – 4 / optional in der Stufe 2 Leistungsphase 5) nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure abgeben sollen:


Architekturbüro Schwesinger u. Frach        Grünwald
Architekturbüro Stroh                                Grünwald
BKS Architekten                                 München
Architekturbüro Goergens & Miklautz         München

In der Planung sind sowohl ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Haushaltsmittel sind für 2022 in entsprechender Höhe eingestellt und voll verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Rückbau von Straßen; Behandlung des Antrages zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2022 von Herrn Carsten Kuchernig 

„Es wird beantragt, vermehrt gemeindliche Straßen zurückzubauen bzw. vorzusehen, vermehrt sog. Verkehrsinseln mit entsprechender Begrünung vorzusehen.

Ergänzend zu der beantragten Herabsetzung der Geschwindigkeit würde hierdurch eine weitere Absicherung der Fußgänger sowie Radfahrer erreicht werden. So laden leider insbes. Große und breite Straßen dazu ein, stark zu beschleunigen und die Breite der Straße auszunutzen.  Beispiel hierfür sei die Dr.-Max-Straße, die Ausführungen gelten jedoch auch für alle vergleichbaren Straßen.

Durch die Breite werden stark motorisierte Fahrzeuge gerne stark beschleunigt und die er- bzw. überhöhte Geschwindigkeit gehalten. Anerkanntermaßen reduzieren Verkehrsinseln ein derartiges Verhalten stark, da die permanenten Hindernisse die Fahrer immer wieder zum Abbremsen zwingen, sodass letztlich künftig zumeist die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten wird.

Zusätzlich kommt ein ästhetischer Aspekt zum Tragen. Durch den Rückbau von asphaltierten Flächen wird das Mikroklima verbessert, der Abfluss von Regenwasser verbessert und schließlich auch der Straßenbereich optisch schöner gestaltet.“


Stellungnahme Ordnungsamt:

Um sog. Verkehrsinseln als Querungshilfe überhaupt baulich realisieren zu können, müssen gewisse Vorgaben erfüllt sein.

Als Orientierungshilfe bezüglich der Breite von Mittelinseln für Querungsanlagen für Menschen zu Fuß und Radfahrende sind m. E. die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06), die nähere Informationen bezüglich der Mindestanforderungen für Mittelinseln und Querungsanlagen enthalten, heranzuziehen. Die RASt 06 werden in Bayern zur Anwendung empfohlen (siehe ministerielles Rundschreiben vom 11.02.2009, IID2-43411-001/06).

Bezüglich der geforderten Breite von Mittelinseln wird empfohlen, „Inseln sollen so breit sein, dass unter Berücksichtigung der seitlichen Sicherheitsabstände zu den angrenzenden Fahrstreifen von 0,50 m hinreichende Warteflächen für Fußgänger und Radfahrer geschaffen werde […]. In besonderen Fällen, z. B. bei beengten Fahrbahnverhältnissen und geringem Fußgängerquerverkehr, können Mittelinseln auch schmaler als 2,00 m (z. B. 1,60 m) ausgeführt werden, um Fußgängern und Radfahrern dennoch einen Schutzraum bei der Überquerung der Straße anzubieten“ (siehe Nr. 6.1.8.2 RASt 06). 

Für Querungsanlagen für zu Fuß Gehende sieht die RASt 06 eine Breite der Insel von 2,00 m vor bei einer Breite der Wartefläche von 4,00 m, für Querungsanlagen für Radfahrende und Personen im Rollstuhl eine Breite der Insel von 2,50 m bis 3,00 m bei einer Breite der Wartefläche von mindestens 4,00 m (siehe Tabelle 32, Nr. 6.1.8.2 RASt 06). 

Für die Benutzung durch den Radverkehr gelten ergänzend zu den Ausführungen für Überquerungshilfen für zu Fuß Gehende nochmals größere Breitenanforderungen. Auch die Länge von Fahrrädern mit Anhängern ist je nach örtlicher Situation zu beachten. Bei nicht vermeidbarem Zwischenhalt sollen Mittelinseln und Mittelstreifen 3,00 m und die Wartefläche 4,00 m ausgebildet werden. Die Mindestbreite von Warteflächen auf Mittelinseln oder Mittelstreifen mit möglichem Zwischenhalt beträgt 2,50 m (siehe Nr. 6.1.9.1 RASt 06).

Auch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen treffen nochmals Aussagen zu Aufstellflächen, falls der Radverkehr mitberücksichtigt werden muss.

Zu berücksichtigen ist, dass immer eine Restfahrbahnbreite von mind. 2,75 m pro Fahrspur erhalten bleiben muss.  Um den Winterdienst problemlos aufrechtzuerhalten sollte jedoch eine Restfahrbahnbreite von 3,75 m erhalten bleiben. 

Es ist zu berücksichtigen, dass in diesem Fall sowohl vor als auch nach der Verkehrsinsel, beidseitig ein Halteverbot angeordnet werden muss. Folglich würden Stellplätze entfallen.

Die Verwaltung wird bei zukünftigen Straßenplanungen einen möglichen Bau sowie die Bepflanzung von Verkehrsinseln in Bezug auf die Straßenbreite bzw. den Straßenquerschnitt prüfen und soweit möglich umsetzen.

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.03.2021 aufgrund eines Antrages von Herrn Kuchernig zur Bürgerversammlung 2020 ausführlich mit dem Thema des „Rückbaus von gemeindlichen Straßen“ befasst. 

Der Verwaltungsausschuss beschloss nach ausführlicher Diskussion einstimmig, bei zukünftigen Straßensanierungen einen möglichen Bau sowie Bepflanzung von Verkehrsinseln in Bezug auf die Straßenbreite bzw. den Straßenquerschnitt zu prüfen und soweit möglich umzusetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei zukünftigen Straßenplanungen einen möglichen Bau sowie die Bepflanzung von Verkehrsinseln in Bezug auf die Straßenbreite bzw. den Straßenquerschnitt zu prüfen und soweit wie möglich umsetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 5

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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6. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 6

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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7. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 7

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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8. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 8
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8.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 8.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der Sachstand bei der Besetzung der Stelle einer/eines Radverkehrsbeauftragten ist.

Der stellvertretende Hauptamtsleiter, Herr Pleithner, berichtet, dass bereits entsprechende Vorstellungsgespräche stattgefunden haben, sich die Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerber jedoch als sehr schwierig erweise.

Die Stelle wird nunmehr abermals öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Die Stellenbesetzung wird entsprechend der Eingruppierung sodann der Verwaltungsausschuss vornehmen.

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8.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 8.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der Sachstand bei einer Wiederaufnahme des Car-Sharing-Angebotes ist.

Der stellvertretende Hauptamtsleiter, Herr Pleithner, berichtet, dass bereits mit der Suche nach geeigneten Anbietern begonnen wurde, jedoch auch noch rechtliche Details zu klären seien. Der Sachverhalt wird anschließend in einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses vorgestellt werden.

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8.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 8.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, warum das Citylight-Plakat für die Grünwalder Konzerte an der Gemeindebibliothek nicht beleuchtet ist.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass sich die Gemeinde Grünwald im Zuge der Stromeinsparmaßnahmen des Bundes Gedanken gemacht hat, wo die Gemeinde Grünwald Strom einsparen kann. Die Abschaltung der Citylight-Plakate war eine von vielen Maßnahmen, um den Strombedarf in der Gemeinde Grünwald zu senken.

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8.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 8.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob die Sitzungen wieder im Sitzungssaal des Rathauses abgehalten werden könnten, da die Corona-Schutzmaßnahmen komplett aufgehoben wurden.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass die Sitzungen wie gewohnt wieder im Rathaus stattfinden. Einzig die bereits geladenen Sitzungen finden noch im Bürgerhaus statt.

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8.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Loos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 8.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Loos fragt an, ob es rechtlich erlaubt ist, wenn an der Südl. Münchner Straße von einem Autohaus sehr viele Smarts direkt an der Straße geparkt werden.

Die Leiterin des Ordnungsamtes, Frau Unterreiner, teilt mit, dass es rechtlich keine Möglichkeit gibt, den Fahrzeugen das Parken zu verbieten, da die Fahrzeuge zugelassen sind.

Laut Aussage vom Firmeninhaber wird der Gewerbesitz in nächster Zeit verlegt. Somit sollen bald weniger Fahrzeuge an der Straße geparkt werden.

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8.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 8.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, warum die Zufahrt in die Parkgarage von der Oberhachinger Straße aus gesperrt ist.

Stellvertretender Bauamtsleiter Kleßinger teilt mit, dass in der Zufahrt von der Oberhachinger Straße 3 Heizschleifen liegen, die den Boden frostfrei halten. Eine dieser Heizschleifen ist defekt, so dass sich dort bei Minusgraden eine Eisschicht bildet.

Die Zufahrt in die Parkgarage ist über die Nibelungenstraße jedoch weiterhin möglich.

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8.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 8.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld trägt bezüglich des gemeindlichen Winterdienstes des Bauhofes vor, dass dieser räumt und streut – manchmal aber aus verkehrlichen Gründen unübersichtliche Schneehaufen entstehen. Weiter ist aufgefallen, dass neben den Ortsstraßen auch Gehwege häufig gesalzen werden. Ist eine Salzstreuung aus ökologischen Gründen zulässig? 

Antwort: Die Gemeinde führt seit Jahren einen sog. differenzierten Winterdienst durch. Grundsätzlich wird ab einer gewissen Schneehöhe geräumt und mit Splitt gestreut. Aufgrund besonderer Wetterlagen mit Eisregen und Blitzeis lässt sich der Einsatz von Streu- und Auftausalz aus Gründen der Verkehrssicherheit leider nicht vermeiden. Deswegen kam vermehrt in den letzten Tagen die Salzstreuung auf den gemeindlichen Liegenschaften und den Ortsstraßen zum Einsatz. Der Bauhof wird angehalten, die an manche Stellen verfrachteten Schneeansammlungen nach der Leistungsfähigkeit abzufahren.

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8.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 8.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, warum die digitale Anzeige der Photovoltaikanlage in der Martin-Kneidl-Grundschule immer noch nicht funktioniert.

Der stellvertretende Bauamtsleiter, Herr Kleßinger, teilt mit, dass der Wechselrichter defekt ist und ausgetauscht werden muss. Für das Ersatzteil gibt es derzeit leider lange Lieferzeiten.

Datenstand vom 01.03.2023 12:59 Uhr