Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:21 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 31.01.2023 und 07.02.2023;
3 Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf allen gemeindlichen Straßen; Antrag zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;
4 Erneuerung von Trinkwasserversorgungsleitungen 2023;
5 Antrag der Nachbarschaftshilfe Grünwald e. V. auf Erhöhung des Grundzuschusses;
6 Antrag der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. auf Zuschuss für die Großraumzulage München;
7 Gewährung der Großraumzulage München für Beschäftigte der Kindertageseinrichtungen der Freien Träger in Grünwald;
8 Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Grünwald; Vergabe der Interimslösung;
9 Änderung der Gemeindesatzung über das Verpflegungsgeld der Kindertagesstätten;
10 Antrag auf Einführung einer Bürgersprechstunde vor den Gemeinderatssitzungen; Antrag zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;
11 Antrag auf Städtepartnerschaft in der Ukraine; Antrag zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;
12 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
13 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
14 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
15 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
15.1 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;
15.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;
15.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer;
15.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer;
15.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
15.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
15.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
15.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 31.01.2023 und 07.02.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 2

Beschluss

Die Niederschriften vom 31.01.2023 und vom 07.02.2023 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf allen gemeindlichen Straßen; Antrag zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 06.10.2022 wurde beantragt, dass für alle gemeindlichen Straßen, mit Ausnahme der staatlichen Durchgangsstraßen eine verbindliche zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt wird.

Stellungnahme der Verwaltung:

In regelmäßigen Abständen werden seitens der Polizeiinspektion Grünwald örtliche Untersuchungen von Straßenverkehrsunfällen vorgenommen. Ein Schwerpunkt der Verkehrssicherungsarbeit liegt darin, offensichtlich unfallbegünstigende Straßenbereiche zu identifizieren und nachhaltig durch gezielte Abhilfemaßnahmen zu verbessern.

In Deutschland gilt innerorts eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h – festgelegt in § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). In besonderen Fällen kann ein davon abweichendes Tempolimit angeordnet werden. Für Tempo 30 gibt es dabei zwei Möglichkeiten:

  • die Beschränkung eines Streckenabschnitts auf 30 km/h sowie
  • die Tempo-30-Zone


Tempo 30 auf Strecken:

Die Straßenverkehrsbehörden haben die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen und Straßenabschnitten zu beschränken. Dies kann z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit geschehen. Liegen entsprechende lokale Gegebenheiten vor, kann statt 50 km/h ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden.

Entscheidend dabei ist: Für die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 
30 km/h muss immer ein konkreter Grund vorliegen. Dies konkreten Gründen sind beispielsweise in der Dr.-Max-Straße auf Höhe der Grundschule, um die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten, sowie in der Gabriel-von-Seidl-Straße auf Höhe der 
Graf-Seyssel-Straße, um das Überqueren der Gabriel-von-Seidl-Straße zur Verkehrssicherung des Schulweges der Schulkinder sicherer zu gestalten, gegeben und gelten nur lokal. Lokal konkrete Gründe zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf allen gemeindlichen Straßen liegen folglich nicht vor.


Tempo 30 Zone:

Eine Tempo 30 Zone darf sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) erstrecken. Ausgenommen sind zudem sämtliche mit dem Zeichen 306 versehene Vorfahrtstraßen. An Kreuzungen und Einmündungen muss grundsätzlich die Vorfahrsregel „Rechts vor Links“ gelten. Die Voraussetzungen einer Tempo 30 Zone sind in 
§ 45 Absatz 1 c der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Einrichtung ist nur für weniger befahrene Straßen zulässig.

Für Sammelstraßen wie zum Beispiel die Robert-Koch-Straße oder die 
Gabriel-von-Seidl-Straße besteht derzeit keine gesetzliche bzw. rechtliche Möglichkeit für die Einführung von Tempo 30 km/h.

Ein wesentliches Ziel der Straßenverkehrsplanung ist es ebenfalls, die Verkehrsströme auf leistungsfähige Straßen zu bündeln, um so sensible Wohngebiete vom Autoverkehr zu entlasten.


Derzeitige Beschlusslage:

Bereits im Jahr 2008 hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen ein Verkehrsberuhigungskonzept umzusetzen und entschieden sämtliche Anliegerstraßen in Tempo 30 Zonen umzuwandeln.

Auch hat sich der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 09.03.2021 aufgrund eines Antrages zur Bürgerversammlung 2020 ausführlich mit dem Thema „Einführung von Tempo 30 auf gemeindlichen Straßen“ befasst. 

Nach eingehender Diskussion beschloss der Verwaltungsausschuss auf dem Teilbereich der 
Dr.-Max-Straße in nördlicher Richtung bis auf Höhe des Grünwalder Freizeitparkes eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Neben der Sitzung am 09.03.2021 hat sich der Verwaltungsausschuss darüber hinaus u.a. in seinen Sitzungen am 07.12.2021 sowie am 06.12.2022 ausführlich mit dem Thema der Einführung von Tempo 30 auf gemeindlichen Straßen befasst und hierzu entsprechende Beschlüsse gefasst.

Im Laufe der anschließenden Diskussion stellt Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld den Antrag, das Verkehrsplanungsbüro Land & Burkhardt  mit der Überprüfung des Verkehrskonzeptes  aus dem
Jahr 2008 zu beauftragen.

1. Bürgermeister Neusiedl lässt zunächst über den weiterführenden Antrag der Verwaltung abstimmen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt eine generelle Einführung von Tempo 30 auf allen gemeindlichen Gemeindestraßen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt das Verkehrsplanungsbüro Lang & Burkhardt mit der Überprüfung des Verkehrskonzeptes aus dem Jahr 2008 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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4. Erneuerung von Trinkwasserversorgungsleitungen 2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 4

Sachverhalt

Im August letzten Jahres wurde bei Wartungsarbeiten am Ende der über 60 Jahre alten Trinkwasserversorgungsleitung in der Mechtildenstraße vor dem gemeindlichen Personalwohnhaus ein überraschend schlechter Zustand angetroffen.

Es ereigneten sich im letzten Quartal 2022 noch 3 Rohrbrüche. Die Leitung muss daher schnellstmöglich erneuert werden.

Zusätzlich ist vorgesehen, das gleich alte Leitungsstück in der Schlossstraße zwischen der Dr.-Max-Straße und Mechtildenstraße mit zu erneuern.

Nach Auswertung der eingegangenen Angebote ergab sich die Firma Holzer aus 82541 Degerndorf als wirtschaftlichster Bieter.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Firma Holzer GmbH aus 82541 Degerndorf mit der Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitung in der Mechtildenstraße und in der Schlossstraße zwischen der Dr.-Max-Straße und der Mechtildenstraße zum Bruttoangebotspreis von 299.595,61 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Antrag der Nachbarschaftshilfe Grünwald e. V. auf Erhöhung des Grundzuschusses;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.01.2015 (Beschl. Nr.44/nö) die finanzielle Förderung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Nachbarschaftshilfe ab dem Kalenderjahr 2015 und die Folgejahr mit einem festgelegten Budget genehmigt.

Das Budget der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V., welches die Gemeinde Grünwald übernimmt, wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2019 (Beschl.Nr. 433/nö) für 2020 und die Folgejahre wie folgt angepasst:


- Grundzuschuss (Verwaltungsgemeinkosten incl. Geschäftsführer)        215.000,00 €
- Ambulanter Sozialdienst        37.800,00 €
- Begleitdienst (Fahrdienst)        41.500,00 €
- Hauswirtschaftliche Hilfen        27.250,00 €
- Grünwalder Tafel        36.600,00 €
- Reversy        1.000,00 €
- Angehörigenselbsthilfegruppe        3.100,00 €
- Second-Hand-Laden        15.000,00 €
- Bürgerliches Engagement und Integration incl. Repaircafé        55.000,00 €
- Schulweghelfer (HH.-St. 29500.6380)        22.000,00 €
- Café Treffpunkt Betriebs- und Lohnkostenzuschuss        200.000,00 €
Gesamt:        654.250,00 €

Die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. hat nun in ihrer Planung für das Haushaltsjahr 2023 feststellen müssen, dass die im oben genannten Beschluss aufgeführten Beträge voraussichtlich nicht ausreichend sein werden, um die Kosten für das Jahr 2023 zu decken.
Daraufhin hat die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. einen Antrag auf Erhöhung der am 19.11.2019 beschlossenen Beträge gestellt.

Folgende Zahlen sind im Antrag aufgeführt:

- Grundzuschuss (Verwaltungsgemeinkosten incl. Geschäftsführer)        248.000,00 €
- Ambulanter Sozialdienst        42.400,00 €
- Begleitdienst (Fahrdienst)        62.000,00 €
- Hauswirtschaftliche Hilfen        47.000,00 €
- Grünwalder Tafel        37.000,00 €
- Reversy        1.000,00 €
- Second-Hand-Laden        15.000,00 €
- Bürgerliches Engagement und Integration incl. Repaircafé        77.200,00 €
- Schulweghelfer (HH.-St. 29500.6380)        29.600,00 €
- Café Treffpunkt Betriebs- und Lohnkostenzuschuss        287.000,00 €
Gesamt:        846.200,00 €

Der erhöhte Zuschussbedarf sei unter anderem auf die zunehmende Nachfrage durch die Bürgerinnen und Bürger, Stundenerhöhungen von Beschäftigten, Tarifautomatiken sowie erhöhte Energiekosten zurückzuführen.


Der Finanzausschuss lehnte den Antrag den Zuschuss für das Café Treffpunkt unverändert bei 200.000 € zu belassen mit 4:7 Stimmen ab. Im Übrigen empfahl der Finanzausschuss dem Gemeinderat einstimmig den Antrag der Nachbarschaftshilfe zuzustimmen. 

Bürgermeister Neusiedl schlägt vor über das Budget für das Café Treffpunkt gesondert abzustimmen. 

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat genehmigt der Nachbarschaftshilfe Grünwald e. V. für das Café Treffpunkt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von maximal 287.000 €. 


Frau Portenlänger war als Vorstand der Nachbarschaftshilfe persönlich beteiligt und von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Beschluss 2

  1. Das Budget der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V., welches die Gemeinde Grünwald übernimmt, verteilt sich ab 2023 wie folgt:

Grundzuschuss (Verwaltungsgemeinkosten incl. Geschäftsführer)
248.000,00 €
Ambulanter Sozialdienst
42.400,00 €
Begleitdienst (Fahrdienst)
62.000,00 €
Hauswirtschaftliche Hilfen
47.000,00 €
Grünwalder Tafel
37.000,00 €
Reversy
1.000,00 €
Second-Hand-Laden
15.000,00 €
Bürgerliches Engagement und Integration incl. Repaircafé
77.200,00 €
Schulweghelfer (HH.-St. 29500.6380)
29.600,00 €
Café Treffpunkt Betriebs- und Lohnkostenzuschuss 
(siehe Beschluss zu Punkt 1)
287.000,00 €
Gesamt:
846.200,00 €

  1. Wird der in Punkt 2 genannte Gesamtbetrag in Höhe von 846.200 € bereits bei der Planung für das jeweils kommende Haushaltsjahr überschritten, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Gemeinde Grünwald.

  1. Eine Kostensteigerung, die sich lediglich auf Grundlage von Tarifsteigerungen ergibt, erfordert grundsätzlich keine erneute Beschlussfassung.

In diesem Fall kann die Bezuschussung den Betrag i. H. V. 846.200,00 € jedoch maximal um 42.310,00 € übersteigen. Dies entspricht 5 % des Gesamtbetrags. Sollte diese Summe (888.510,00 €) überschritten werden, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Gemeinde Grünwald.

  1. Die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. erstellt einen jährlichen Verwendungsnachweis für die durch die Gemeinde Grünwald erhaltenen Zahlungen, der sich an den einzelnen Budgetpositionen orientiert.

  1. Sollte der Verwendungsnachweis ergeben, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausgeschöpft wurden, ist der Differenzbetrag an die Gemeinde Grünwald zurück zu überweisen.

  1. Im Haushaltsplan 2023 ff. wird die durch diesen Antrag ausgelöste Kostenmehrung bei der Haushaltsstelle 47000.7001 sowie 29500.6380 berücksichtigt.

  1. Die Zuwendungen an die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. stehen unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald und sind jederzeit widerrufbar. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde Grünwald eine Verschiebung der Priorität für ihre freiwilligen Leistungen ins Auge fassen sollte.

Frau Portenlänger war als Vorstand der Nachbarschaftshilfe persönlich beteiligt und von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Antrag der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. auf Zuschuss für die Großraumzulage München;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner ö. Sitzung am 26.07.2022 (#305) auf Empfehlung des Finanzausschusses (n.ö. am 14.07.2022 #134) folgende Punkte für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald einstimmig beschlossen:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Ballungsraumzulage ab 01.08.2022 nicht weiter zu gewähren und entsprechend den Gemeinderatsbeschluss vom 29.03.2011 aufzuheben.

  1. Der Gemeinderat beschließt den Beschäftigten der Gemeinde Grünwald eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A35 in der Fassung der 2. Änderungsvereinbarung zu gewähren:

  1. Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.
  2. Die Großraumzulage München entfällt ersatzlos und mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzungen nach der öTV A35 nicht mehr erfüllt sind oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage nach Maßgabe der öTV A35 widerruft.
  3. Die Gewährung der Großraumzulage München steht zudem unter einem Widerrufsvorbehalt. Die Gemeinde Grünwald ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn die öTV A35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist.
  4. Die Gemeinde ist zudem berechtigt die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn sich die wirtschaftliche bzw. haushaltsrechtliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald verschlechtern sollte.

  1. Für das Jahr 2022 entstehen aufgrund der Einführung der Großraumzulage München Mehrkosten in Höhe von ca. 225.000,- € die durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuereinnahmen gedeckt sind.

Die Großraumzulage sieht folgende Zahlungen vor:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9c und S1 bis S15 erhalten 270,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 10 bis EG 15 Ü und S16 bis S18 erhalten 135,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  3. Auszubildende und Praktikanten im Geltungsbereich des TVöD sowie des TVPöD erhalten 140,- € monatlich (Vollzeitbeschäftigung); Dieser Betrag ist dynamisch und nimmt entsprechend auch an Tarifsteigerungen teil.

Außerdem wird ein Kinderbetrag wie folgt gezahlt:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 13 und S1 bis S18 sowie Auszubildende und Praktikanten erhalten 50,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 14 bis EG 15 Ü erhalten 25,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).

  • Teilzeitbeschäftigten stehen die oben genannten Leistungen entsprechend dem Verhältnis der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßig tariflichen Arbeitszeit Vollbeschäftigter zu.

  • In Einzelfällen, wenn eine Höhergruppierung an den Schnittstellen für die Höhe des Grundbetrages dazu führt, dass nach der Höhergruppierung weniger bezahlt wird als vorher, wird eine Ausgleichszulage gewährt.

- Beschlussende – 

Die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. beantragt nunmehr einen jährlichen finanziellen Zuschuss in Höhe von 38.000,- €, um ihrem Personal ebenfalls die Großraumzulage München (als Ersatz für die Ballungsraumzulage), analog dem oben genannten Beschluss der Gemeinde Grünwald gewähren zu können.

Als Begründung wird u.a. angebracht, dass durch die Gewährung der Großraumzulage die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Träger erhalten bliebe und somit die soziale Versorgung der Bürgerinnen und Bürger durch gut ausgebildetes und qualifiziertes Personal der Nachbarschaftshilfe Grünwald sichergestellt werden würde.

Als weiterer Grund werden darüber hinaus die hohen Lebenshaltungskosten im Großraum München, die auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachbarschaftshilfe Grünwald belasten, vorgebracht.

Der Finanzausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 16.02.2023 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgende Regelungen für die Beschäftigten der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V.:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. unter folgenden Gesichtspunkten eine Großraumzulage zu gewähren:

  1. Die Großraumzulage staffelt sich wie folgt:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9c und S1 bis S15 erhalten 270,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 10 bis EG 15 Ü und S16 bis S18 erhalten 135,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  3. Auszubildende und Praktikanten im Geltungsbereich des TVöD sowie des TVPöD erhalten 140,- € monatlich (Vollzeitbeschäftigung).

 Außerdem wird ein Kinderbetrag wie folgt gezahlt:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 13 und S1 bis S18 sowie Auszubildende und Praktikanten erhalten 50,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 14 bis EG 15 Ü erhalten 25,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).

  1. Die Großraumzulage München wird zeitlich befristet für den Zeitraum vom 01.03.2023 bis längstens zum 31.12.2027 gewährt.

  1. Voraussetzung für die Gewährung der Großraumzulage ist das Einstellen der Ballungsraumzulage zum 28.02.2023.

Eine parallele Auszahlung von Ballungsraumzulage und Großraumzulage an die Beschäftigten ist nicht möglich.

  1. Die Großraumzulage München ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grünwald, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, insbesondere wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald nicht mehr gewährleistet ist oder wenn die Großraumzulage München für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald entfallen sollte.

  1. Teilzeitkräfte erhalten die Großraumzulage München anteilig. Bei tariflichen Änderungen oder Kompensationen ist die Großraumzulage München zu überprüfen. Die Großraumzulage wird nur für volle Monate gewährt.

  1. Die oben genannten Beträge der Vollzeitbeschäftigten sind Maximalbeträge. 

  1. Für die Gewährung der Großraumzulage München an die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. muss mit jährlichen Ausgaben in Höhe von 38.000,- € gerechnet werden. Die Ausgaben in Höhe von jährlich 38.000,- € sind auf den entsprechenden Haushaltsstellen einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Portenlänger nahm aufgrund persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.

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7. Gewährung der Großraumzulage München für Beschäftigte der Kindertageseinrichtungen der Freien Träger in Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 (# 305) auf Empfehlung des Finanzausschusses (nichtöffentlich am 14.07.2022 # 134) folgende Punkte für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald einstimmig beschlossen:

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Ballungsraumzulage ab 01.08.2022 nicht weiter zu gewähren und entsprechend den Gemeinderatsbeschluss vom 29.03.2011 aufzuheben.

  1. Der Gemeinderat beschließt, den Beschäftigten der Gemeinde Grünwald eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A35 in der Fassung der 2. Änderungsvereinbarung zu gewähren.

  1. Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.
  2. Die Großraumzulage München entfällt ersatzlos und mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzungen nach der öTV A35 nicht mehr erfüllt sind oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage nach Maßgabe der öTV A35 widerruft.
  3. Die Gewährung der Großraumzulage München steht zudem unter einem Widerrufsvorbehalt. Die Gemeinde Grünwald ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn die öTV A35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist.
  4. Die Gemeinde ist zudem berechtigt die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn sich die wirtschaftliche bzw. haushaltsrechtliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald verschlechtern sollte.

  1. Für das Jahr 2022 entstehen aufgrund der Einführung der Großraumzulage München Mehrkosten in Höhe von ca. 225.000,- € die durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuereinnahmen gedeckt sind.


Die Großraumzulage sieht folgende Zahlungen vor:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9c und S1 bis S15 erhalten 270,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 10 bis EG 15 Ü und S16 bis S18 erhalten 135,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  3. Auszubildende und Praktikanten im Geltungsbereich des TVöD sowie des TVPöD erhalten 140,- € monatlich (Vollzeitbeschäftigung); Dieser Betrag ist dynamisch und nimmt entsprechend auch an Tarifsteigerungen teil.





Außerdem wird ein Kinderbetrag wie folgt gezahlt:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 13 und S1 bis S18 sowie Auszubildende und Praktikanten erhalten 50,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 14 bis EG 15 Ü erhalten 25,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).

  • Teilzeitbeschäftigten stehen die oben genannten Leistungen entsprechend dem Verhältnis der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßig tariflichen Arbeitszeit Vollbeschäftigter zu.

  • In Einzelfällen, wenn eine Höhergruppierung an den Schnittstellen für die Höhe des Grundbetrages dazu führt, dass nach der Höhergruppierung weniger bezahlt wird als vorher, wird eine Ausgleichszulage gewährt.

- Beschlussende – 
______________________________________________________________________________


Von der Einführung der Großraumzulage München profitieren auch die Erzieherinnen und Erzieher der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen.

Die Gemeinde Grünwald unterstützt seit vielen Jahren die Freien Träger der Kindertageseinrichtungen innerhalb der Gemeinde durch die Auszahlungen von Gebührenzuschüssen und einer Arbeitsmarktzulage.
Diese Gelder sollen dazu führen, dass die Angebote der Freien Träger und die Angebote der Gemeinde  zu ähnlichen Konditionen angeboten werden können und sich die Grünwalder Eltern für Ihre Kinder nach dem jeweiligen Betreuungsangebot der Einrichtung und nicht nach der Besuchsgebühr für einen Betreuungsplatz entscheiden.

Damit die Einführung der Großraumzulage München die oben genannte Intension nicht behindert oder gar gefährdet, ist aus Sicht der Verwaltung eine Gewährung der Großraumzulage München für die Beschäftigten der Kindestageseinrichtungen der Freien Träger sinnvoll.

Der Finanzausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 16.02.2023 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Freien Trägern der Kindertageseinrichtungen innerhalb der Gemeinde Grünwald unter folgenden Gesichtspunkten eine Großraumzulage zu gewähren:


  1. Die Großraumzulage staffelt sich wie folgt:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9c und S1 bis S15 erhalten 270,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 10 bis EG 15 Ü und S16 bis S18 erhalten 135,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  3. Auszubildende und Praktikanten im Geltungsbereich des TVöD sowie des TVPöD erhalten 140,- € monatlich (Vollzeitbeschäftigung).

 Außerdem wird ein Kinderbetrag wie folgt gezahlt:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 13 und S1 bis S18 sowie Auszubildende und Praktikanten erhalten 50,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 14 bis EG 15 Ü erhalten 25,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).

2.        Die Großraumzulage München wird zeitlich befristet für den Zeitraum vom 01.03.2023 bis längstens zum 31.12.2027 gewährt.

3.        Voraussetzung für die Gewährung der Großraumzulage ist das Einstellen der Ballungsraumzulage zum 28.02.2023.
Eine parallele Auszahlung von Ballungsraumzulage und Großraumzulage an die Beschäftigten ist nicht möglich.

4.        Die Großraumzulage München ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grünwald, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, insbesondere wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald nicht mehr gewährleistet ist oder wenn die Großraumzulage München für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald entfallen sollte.

5.        Teilzeitkräfte erhalten die Großraumzulage München anteilig. Bei tariflichen Änderungen oder Kompensationen ist die Großraumzulage München zu überprüfen. Die Großraumzulage wird nur für volle Monate gewährt.

6.        Die oben genannten Beträge der Vollzeitbeschäftigten sind Maximalbeträge. 

7.        Für die Gewährung der Großraumzulage München an die Freien Träger muss mit jährlichen Ausgaben in Höhe von 205.000,- € gerechnet werden. Die Ausgaben in Höhe von jährlich 205.000,- € sind auf den entsprechenden Haushaltsstellen einzuplanen.

8.        Die Auszahlung erfolgt monatlich auf Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Grünwald; Vergabe der Interimslösung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat Grünwald hat beschlossen, eine Interimslösung für die Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Grünwald durchzuführen.

Die Interimsvergabe ist zur Überbrückung der Versorgungslücke bis zum Abschluss der zweiten europaweiten Vergabe vergaberechtlich zulässig.

Die Verwaltung hat zunächst 11 der ihr bekannten Caterer angefragt und nach einer umfassenden Vorprüfung deren Rückantworten 3 interessierte Betriebe im Rahmen einer Testverkostung im jeweiligen Betrieb aufgefordert, am Wettbewerb teilzunehmen und Angebote abzugeben.

Nach Durchführung und Wertung der Interimsvergabe schlägt die Verwaltung vor, die Firma Cooking bros. GmbH, Schlossstraße 19, 82031 Grünwald bis zum Abschluss der neu durchzuführenden zweiten europaweiten Vergabe betreffend die Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Grünwald übergangsweise zu beauftragen.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Firma Cooking bros. GmbH, Schlossstraße 19, 82031 Grünwald bis zum Abschluss der neu durchzuführenden zweiten europaweiten Vergabe betreffend die Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Grünwald übergangsweise zu beauftragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Firma Cooking bros. GmbH, Schlossstraße 19, 82031 Grünwald bis zum Abschluss der neu durchzuführenden zweiten europaweiten Vergabe betreffend die Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Grünwald übergangsweise zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Änderung der Gemeindesatzung über das Verpflegungsgeld der Kindertagesstätten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat Grünwald hat die Vergabe einer Interimslösung für die Mittagsversorgung für die gemeindlichen Kindertagesstätten beschlossen.

Aus diesem Grund muss die Gemeindesatzung über das Verpflegungsgeld der Kindertagesstätten geändert werden.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung beschlossen, dem Gemeinderat Grünwald zu empfehlen, die vorgetragenen Änderungen der Gemeindesatzung über das Verpflegungsgeld der Kindertagesstätten zu beschließen. Die Gemeindesatzung über das Verpflegungsgeld der Kindertagesstätten tritt zum 01.04.2023 in Kraft.

Auf eine Verlesung der Satzung wird ausdrücklich verzichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald beschließt die vorgetragenen Änderungen der Gemeindesatzung über das Verpflegungsgeld der Kindertagesstätten. Die Gemeindesatzung über das Verpflegungsgeld der Kindertagesstätten tritt zum 01.04.2023 in Kraft.

Auf eine Verlesung der Satzung wird ausdrücklich verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Einführung einer Bürgersprechstunde vor den Gemeinderatssitzungen; Antrag zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

In einem Antrag zur Bürgerversammlung am 06.10.2022 wird die Einführung einer 15 minütigen Bürgersprechstunde vor jeder öffentlichen Sitzung des Gemeinderates beantragt. Hiermit soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, sich über aktuelle Themen mit den Gemeinderäten und der Verwaltung auszutauschen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Bayerische Gemeindeordnung enthält keine Regelungen zu sog. „Bürgersprechstunden“ bzw. „Bürgeranfragen“ durch den Gemeinderat vor Gemeinderatssitzungen.

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht gewährleistet den Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten im Rahmen des Rechts eigenverantwortlich zu regeln. Dazu gehört auch die Einrichtung einer „Bürgersprechstunde“ bzw. die Ermöglichung von „Bürgeranfragen“ vor Beginn einer öffentlichen Sitzung. Wie diese im Einzelnen ausgestaltet werden, insbesondere welche Fragen zuzulassen sind, ist von den Gemeinden nach den jeweiligen Gegebenheiten zu entscheiden. 

Es ist jedoch sicherzustellen, dass kein Widerspruch zum Grundsatz der repräsentativen Demokratie auftritt. Die Bürgerinnen und Bürger haben kein Mitberatungsrecht im Gemeinderat. Dementsprechend sind „Bürgersprechstunden“ bzw. „Bürgeranfragen“ u.a. nicht während der Gemeinderatssitzung zulässig. Diese sind nicht Teil der Gemeinderatssitzung, sondern stehen für sich und sind außerhalb der Tagesordnung abzuhalten, auch wenn sie mit der Gemeinderatssitzung zeitlich zusammenhängen und im Sitzungssaal stattfinden.

Eine Bürgersprechstunde wäre selbstredend nur zu Beginn der öffentlichen Sitzung möglich. Zudem wäre zu beachten, dass die Fragen nur Gemeindeangelegenheiten zum Gegenstand haben dürfen. Insbesondere Fragestellung zu europa-, bundes- oder landespolitische Themen müssen unterbunden werden. Die Anfragen müssen konkrete Gemeindeangelegenheiten zum Inhalt haben und dürfen nicht zur Darstellung von allgemein politischen Grundsatzfragen genutzt werden.

Darüber hinaus sollte festgelegt werden, dass es keine Aussprache oder Diskussion zu den Tagesordnungspunkten in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung geben soll.

Zudem sollte bei einer etwaigen Einführung einer Bürgersprechstunde nachfolgendes (auch in der Geschäftsordnung) geregelt werden:

  • Zeitdauer der Bürgerschaftssprechstunde
  • Wie viele Anfragen darf jede/r Bürger/innen stellen 
  • Redezeitbegrenzung pro Bürger/in

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Bürgerinnen und Bürger sich jederzeit mit ihren Anliegen persönlich, schriftlich oder telefonisch an den 1. Bürgermeister, an die Gemeinderatsmitglieder sowie an die Gemeindeverwaltung wenden können. Bekanntermaßen wird dieser Weg auch bereits vorzugsweise von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Bürgersprechstunde vor den Gemeinderatssitzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 18

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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11. Antrag auf Städtepartnerschaft in der Ukraine; Antrag zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 11

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung wurde beantragt, dass der Gemeinderat sich mit der Frage befassen soll, ob die Gemeinde Grünwald eine Städtepartnerschaft in der Ukraine anstreben sollte. Es werden in den kommenden Jahren große Aufgaben des Wiederaufbaus auf die ukrainische Bevölkerung zukommen. Grünwald hat bereits nach der Wende in der freundschaftlich verbundenen Gemeinde Neuenhagen in Brandenburg bei Berlin gezielt Aufbauhilfe geleistet.

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Die freundschaftliche Verbindung zur Gemeinde Neuenhagen bei Berlin entstand nach der Wende im Jahr 1990.

Damals leistete die Gemeinde Grünwald aktive Aufbauhilfe in Neuenhagen, indem sie umfangreiche Sachspenden für das damalige Krankenhaus und das kommunale Pflegeheim zur Verfügung stellte. Auch beim Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung unterstützte die die Gemeinde Grünwald.

Jährlich findet das sog. Oktoberfest in Neuenhagen statt. Das erste Festzelt, das auf dem Platz der Republik aufgebaut wurde, wurde von der Gemeinde Grünwald zur Verfügung gestellt. 

Bis heute findet ein reger Austausch zwischen den Gemeinden statt. In regelmäßige Treffen und werden die äußerst guten Beziehungen seit Jahrzehnten gepflegt.

Des Weiteren unterhält die Freiwillige Feuerwehr Grünwald eine sehr enge partnerschaftliche und freundschaftliche Beziehung mit der Feuerwehr aus Arnthal in Südtirol, mit der auch regelmäßig ein reger Austausch stattfindet.

Darüber hinaus setzen auch unsere Schulen sehr auf partnerschaftliche Beziehungen. Was sich gerade für Jugendliche auch im Rahmen von etwaigen Schüleraustauschen als besonders wertvoll zeigt. 

In Bezug auf die Flüchtlingskrise aufgrund des Krieges in der Ukraine ist an dieser Stelle die hervorragende Arbeit des Grünwalder Helferkreises, der Nachbarschaftliche Grünwald sowie der Hilfe von Mensch zu Mensch zu erwähnen, die sich um alle Belange und Problemstellungen der Geflüchteten annimmt und diese vorbildlich unterstützt.

Selbstverständlich steht die Gemeinde Grünwald im ständigen Austausch mit dem Helferkreis Grünwald sowie mit der Nachbarschaftshilfe Grünwald und ist hier selbstverständlich ebenfalls immer unterstützend tätig.

Auch ist an dieser Stelle die enorme Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung zu erwähnen, die bereits eine Vielzahl an Geflüchteten bei sich aufgenommen hat.

Zur Städtepartnerschaft in der Ukraine:

Der Aufbau einer Städtepartnerschaft beinhaltet eine Vielzahl von verschiedensten und vielfältigen Aufgaben insbesondere in der Organisation, die aufgrund des derzeitigen Krieges in der Ukraine und der derzeit mehr als unsicheren Lage kaum umzusetzen wären. Zumal auch zu befürchten ist, dass der dortige Krieg noch längere Zeit bestehen wird und auch auf weitere Landesteile ausbreiten könnte.

Von Seiten der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, dass der Gemeinderat die Verwaltung zu beauftragt andere Möglichkeiten zur schnellen, konkreten und unkomplizierten humanitären Hilfe zu eruieren.

Diesbezüglich wurde auch bereits bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes München angefragt, inwieweit es der Gemeinde Grünwald rechtlich möglich Hilfe zu leisten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen andere Möglichkeiten zur schnellen, konkreten und unkomplizierten humanitären Hilfe zu eruieren. Eine Städtepartnerschaft in der Ukraine soll nicht angestrebt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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12. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 12

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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13. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 13

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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14. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 14

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen lag nicht vor.

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15. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 15
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15.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 15.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, wie die Auftragserteilung (im Wortlaut) an die Firma Finsterwalder in Bezug auf die Umgestaltung der Ortsmitte gelautet habe und ob diese entsprechend den Gemeinderatsmitgliedern mitgeteilt werden könnte.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Klärung durch die Verwaltung zu. 

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15.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 15.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, wie der Sachstand bei der Umgestaltung der Ortsmitte insbesondere in Bezug auf die beschlossene Beauftragung von Planungsbüros ist und wie der diesbezügliche Auftrag an die Büros lautet.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Klärung durch die Verwaltung zu.

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15.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 15.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer fragt an, ob den Planungsbüros die Eigentumsverhältnisse in Bezug auf die Umgestaltung der Ortsmitte mitgeteilt wurden.

Bauamtsleiter Rothörl informiert hierzu, dass den Planungsbüros die Eigentumsverhältnisse mitgeteilt wurden. 

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15.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 15.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer fragt an, inwieweit sich für die Gemeinde Änderungen aufgrund des nunmehr möglichen digitalen Bauantrages ergeben.

Bauamtsleiter Rothörl informiert hierzu, dass zum Bauantragsverfahren online ab 01.03.2023 in der Bauausschusssitzung im Januar 2023 und in zwei Ausgaben des gemeindlichen Amtsblattes ausführlich informiert wurde. Konkret zur Frage bei der Einreichung eines Bauantrages im Landratsamt München ist festzustellen, dass das Online-Verfahren ein zusätzlicher Service ist, welcher gesetzlich im Freistaat Bayern geregelt ist. 

Nach wie vor können die Bauanträge analog auch bei der Gemeinde eingereicht werden, diese werden aber nicht mehr von der Gemeinde erfasst und vorgeprüft, sondern unverzüglich an das Landratsamt München weitergeleitet. Im Landratsamt München wird der Bauantrag digitalisiert und im Anschluss an die Gemeinde online übermittelt, damit dann in den gemeindlichen Gremien die Bauanträge im Rahmen des sog. Einvernehmens behandelt werden.

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15.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 15.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, ob der Gemeinde bekannt sei, dass im Bereich des Wildgeheges in Wörnbrunn Teile des Zaunes kaputt seien und hier wohl auch Tiere entlaufen sind. Auch sei dieser Bereich nunmehr nur mit einem Bauzaun provisorisch gesichert.

Die Leiterin des Ordnungsamtes, Frau Unterreiner, berichtet, dass bei einem Sturm Bäume umgestürzt seien, die den Zaun beschädigt und somit das Gehege an einer Stelle aufgerissen hätten. Hierbei sei dann leider auch Damwild entlaufen. Der Pächter des Geländes hat sich der Sache bereits angenommen.

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15.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 15.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, ob es möglich wäre im Bereich des Parkplatzes am Wildgehege in Wörnbrunn zur Befestigung des Untergrundes diesen mit Mulch aufzuschütten.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass man sich der Sache annehmen werde. 

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15.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 15.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob die Bepflanzung im Bereich der derzeitigen Baustelle in der Dr.-Engelsperger-Straße 4 auf gemeindlichem oder privaten Grund erfolgt sind.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Überprüfung durch die Verwaltung zu.

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15.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 15.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob es richtig sei, dass aktuell der Bayerische Kommunale Prüfungsverband zur Prüfung vor Ort sei und ob schon absehbar ist, wann ein Abschlussbericht vorliegen wird.

Der Leiter der Finanzverwaltung, Herr Leininger, berichtet, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband derzeit noch die überörtliche Prüfung durchführt und erst nach Abschluss dieser Prüfung der entsprechende Bericht verfasst werden wird. Derzeit ist noch nicht absehbar, wann dieser dann vorliegen wird.

Datenstand vom 30.03.2023 08:12 Uhr