Datum: 23.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:52 Uhr bis 19:56 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2023;
3 Gemeinde Grünwald - Elektromobilität und Ladesäulen; Zwischenbericht 2023;
4 Jahresrechnung 2022; Genehmigung überplanmäßige Ausgaben;
5 Jahresrechnung 2022; Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt und Kenntnisnahme der Neubildung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt;
6 Jahresrechnung 2022; Vorlage der Haushaltsrechnung und Bekanntgabe der festgestellten Rechnungsergebnisse 2022 und des kassenmäßigen Abschlusses
7 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 mit Vorprüfung;
8 Grünwalder Freizeitpark GmbH; Bestellung eines Abschlussprüfers;
9 Rohrnetzerneuerung 2023; Auftragserweiterung;
10 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
11 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
12 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
13 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
13.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zettel aus der GR-Sitzung vom 28.03.2023;
13.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Steininger aus der GR-Sitzung vom 25.04.2023;
13.3 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der GR-Sitzung vom 25.04.2023;
13.4 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zahn aus der GR-Sitzung vom 28.03.2023;
13.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt
13.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer
13.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer
13.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
13.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 25.04.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Gemeinde Grünwald - Elektromobilität und Ladesäulen; Zwischenbericht 2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

Im Jahr 2018 hat der Landkreis München beschlossen, ein einheitliches Konzept für Elektromobilität (Ladesäulen für Elektrofahrzeuge) zusammen mit allen 29 Münchner Landkreisgemeinden zu erarbeiten. 

Das gesamte Konzept für die Grünwalder Elektromobilität und die Standorte für die geplanten Elektroladesäulen wurden zuletzt in der Gemeinderatsitzung am 28.09.2021 vorgestellt und einstimmig beschlossen, bereits seit dem Jahr 2019 erfolgt abschnittweise der Ausbau der Infrastruktur.

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand, das Büro Prolignis hat für diese Sitzung folgende aktuelle Themen vorbereitet:

  • Auslastung und Nutzungsgrad der vorhandenen E-Ladesäulen
  • Prüfung der aktuellen Ladestrompreise
  • Aktueller Stand zum Ausbau weiterer Ladesäulen

Herr Petroll vom Ing. Büro Prolignis stellt in einer Präsentation diese Themen ausführlich vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und des Büros Prolignis zum aktuellen Stand der Elektromobilität in Grünwald.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Jahresrechnung 2022; Genehmigung überplanmäßige Ausgaben;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö informativ 4

Sachverhalt

Alle Mehrausgaben sind in der Anlage bei der Erläuterung des jeweiligen Deckungsringes begründet dargelegt und werden zum Teil näher beleuchtet. 

Die für 2022 geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2,3 Mio. € war nicht erforderlich. Der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich der Abwasserbeseitigung mussten 289.455,90 € entnommen werden. Eine Entnahme aus der Sonderrücklage Gebührenausgleich der Abfallbeseitigung war nicht erforderlich. 

Der allgemeinen Rücklage konnte ein Betrag in Höhe von 4.784.107,40 € zugeführt werden.

Vermögensnachweis:

Für die kostenrechnenden Einrichtungen ergibt sich ein Restbuchwert v. 658.494.360,25 € und für die nichtkostenrechnenden Einrichtungen 529.493.366,54 €

Der Finanzausschuss beschloss mit 10:0 Stimmen die im Anhang 1 unter Nr. I aufgeführten Mehrausgaben von 50.000,01 € bis 250.000 € (überplanmäßige Ausgaben) die insgesamt durch Mehreinnahmen gedeckt sind, gem. § 16 Abs. 1. Nr. 4 Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald zu genehmigen.

Die in Anhang I unter Nr. II aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben über 250.000 € wurden bereits vom Gemeinderat genehmigt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den vorgestellten bereits genehmigten überplanmäßigen Ausgaben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung 2022; Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt und Kenntnisnahme der Neubildung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf die Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht der Jahresrechnung 2022 wird Bezug genommen.

Einen Beschluss zur Übertragung von Haushaltsresten aus den Vorjahren bedarf es grundsätzlich nicht, da diese Mittel bereits in den Haushalten der Vorjahre durch die Haushaltssatzung aufgrund der Gemeinderatsentscheidung genehmigt waren. 

Im Vermögenshaushalt waren die Haushaltsansätze in aller Regel für Maßnahmen vorgesehen, welche nicht erneut in den Haushalt 2023 eingeplant werden sollen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht abgewickelt werden konnten. Deshalb hat der Gesetzgeber es auch ermöglicht, diese bereits in den Vorjahren oder im Haushaltsjahr eingeplanten Beträge, soweit sie zur Abwicklung von Maßnahmen noch gebraucht werden ohne weitere Entscheidung durch den Gemeinderat zu übertragen.

Für die Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt ist jedoch ein Beschluss erforderlich., weil die Mittel im Verwaltungshaushalt nach Ablauf des Haushaltsjahres grundsätzlich als eingespart verfallen und damit eine Neuveranschlagung erforderlich wäre.

  1. Freiwillige Feuerwehr 13000.7180 

Deshalb werden aufgrund bisheriger Beschlusslage bei der HH-Stelle 13000.7180 neue nicht abgerufene Zuschüsse für die Vereinszuwendungen in das neue Haushaltsjahr übertragen:

Es bestanden alte Haushaltsreste in Höhe von
51.700,00 €
Davon wurden in 2022 Mittel in Anspruch genommen
11.190,80 €
Neue Haushaltsreste in 2022
10.000,00 €
Abgang alter Haushaltsreste
- 509,20 €
Neue Haushaltsreste gesamt:
50.000,00 €

Der Finanzausschuss empfahl dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.05. einstimmig die Genehmigung der Haushaltsreste im Verwaltungshaushalt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Neubildung der Haushaltsreste im Vermögenshaushalt und genehmigt die Haushaltsreste im Verwaltungshaushalt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung 2022; Vorlage der Haushaltsrechnung und Bekanntgabe der festgestellten Rechnungsergebnisse 2022 und des kassenmäßigen Abschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2022 wurde vom Gemeinderat am 29. März 2022 verabschiedet. Das Landratsamt München hatte als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29. April 2022 die Haushaltssatzung und den Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2022 rechtsaufsichtlich behandelt.

Es wir auf die Anlage 1 zum Rechenschaftsbericht 2022 verwiesen. 

In der Jahresrechnung ist für 2022 folgende Gesamtergebnis festzustellen:


Vorjahr 2021
Ergebnis 2022
Verwaltungshaushalt
284.376.902,70 €
215.497.976,89 €
Vermögenshaushalt
95.989.826,00 €
21.602.403,52 €
Gesamthaushalt 
380.366.728,70 €
237.100.380, 41 €

Die Jahresrechnung 2022 wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft und in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festgestellt. 

Die Jahresrechnung 2022 wurde dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2023 vorgelegt. Dieser nahm davon Kenntnis und empfahl einstimmig die Jahresrechnung dem Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 2 GO vorzulegen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Vorlage der Jahresrechnung 2022 nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 mit Vorprüfung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Feststellung der Jahresrechnung 2021 hat der Gemeinderat Frau Brigitte Scherer im Voraus mit der Vorprüfung der Jahresrechnung 2022 beauftragt.

Frau Scherer hat bereits mit der Vorprüfung begonnen, so dass anschließend die örtliche Rechnungsprüfung vom zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden kann. 

Auf Grund gesetzlicher Vorgaben sollte aber die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2022 nach der örtlichen Prüfung nach Möglichkeit bis zum 30.06.2024 getroffen werden.

Beschluss

Auf einstimmige Empfehlung des Finanzausschusses beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung nach Abschluss der Vorprüfung die Jahresrechnung 2022 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren örtlichen Prüfung zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Grünwalder Freizeitpark GmbH; Bestellung eines Abschlussprüfers;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 8

Sachverhalt

Seit einigen Jahren wird die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der GmbH zu prüfen, durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wahrgenommen.

Gemäß der aktuellen Ausschussbesetzung fehlt dem Prüfungsausschuss ein nach Qualifikation für eine derartige Prüfung bestimmtes, fachkundiges Mitglied. 

Der Verwaltungsrat der Grünwalder Freizeitpark GmbH hat daher in seiner Sitzung am 10. Mai 2023 dem Gemeinderat empfohlen, für die Prüfung ab dem Jahresabschluss 2022 als fachkundigen externen Berater die LKC Grünwald GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Grünwald hinzuzuziehen.

Für die Wahl des Abschlussprüfers ist gem. § 18 Nr. 1 e der GmbH-Satzung die Gesellschafterversammlung zuständig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Gesellschafterversammlung für die Wahl des Abschlussprüfers die LKC Grünwald GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Grünwald vorzuschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Rohrnetzerneuerung 2023; Auftragserweiterung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 9

Sachverhalt

Die bisher beauftragten Arbeiten sind in der Schloßstraße abgeschlossen. 
In der Mechtildenstraße werden sie wie geplant im Juni 2023 fertiggestellt werden. 

Die Firma Holzer GmbH hat beim Wasserwerk angefragt, ob eine Erweiterung des aktuellen Auftrages möglich ist, da für die in Grünwald eingesetzte Kolonne noch kein Folgeauftrag vorhanden ist. Aus Sicht des Wasserwerkes würde sich anbieten im südlichen Teil der Ludwig-Thoma-Straße zwischen der Eichleite und dem Reinweg mit der ursprünglich für 2023 vorgesehenen aber wegen einer Häufung von Rohrbrüchen in der Mechtildenstraße zurückgestellten Rohrnetzerneuerung fortzufahren. 

Die Finanzierung dieser Maßnahme kann durch einen Haushaltsausgaberest aus dem Vorjahr und den noch verfügbaren Haushaltsmitteln aus dem laufenden Haushaltsjahr erfolgen. Die Kosten werden sich nach der vom Wasserwerk erstellten Kostenschätzung auf brutto ca. 320.000 € belaufen. Dabei ist der Mehrpreis für die Rohrleitung DN 150 in der Ludwig-Thoma-Straße anstelle der Rohrleitung DN 100 in der Mechtildenstraße anhand eines geprüften Nachtrags bereits berücksichtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den laufenden Auftrag der Firma Holzer GmbH für die Rohrnetzerneuerung in der Ludwig-Thoma-Straße zwischen der Eichleite und dem Reinweg zu erweitern. Die Auftragssumme beläuft sich auf brutto ca. 320.000 €. Die Finanzierung erfolgt durch Verwendung eines Haushaltsausgaberestes aus dem Vorjahr und noch verfügbaren Haushaltsmitteln aus dem laufenden Haushaltsjahr bei der Haushalts-stelle 81500.9501.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 10

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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11. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 11

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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12. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 12

Sachverhalt

Gemeinderatssitzung vom 28. März 2023;
(Bekanntgabe in Gemeinderatssitzung vom 23. Mai 2023)

202.        Grundstücksangelegenheiten;
       Kauf Wilhelm-Keim-Straße 21/21a, Fl.Nr. 501/4;
       Nachgenehmigung der Kaufvertragsurkunde;
__________________________________________________________________________

Der Gemeinderat genehmigt die Kaufvertragsurkunde URNr. 0366/2023 vom 14.03.2023 des Notars Baumeister voll inhaltlich und vorbehaltlos.

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13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 13
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13.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zettel aus der GR-Sitzung vom 28.03.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 13.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Zettel hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.03.2023 angefragt, warum im gemeindefreien Gebiet im Bereich des Georgensteins beim Wehr so massive Holzeinschlagmaßnahmen durchgeführt wurden. 

Beantwortung: 
Da das Landratsamt im bezeichneten Bereich keine Grundstücke besitzt, wurde die Anfrage zuständigkeitshalber an die Fachstelle für Waldnaturschutz Oberbayern beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg – Erding weitergeleitet. 

Zur durchgeführten Hiebmaßnahme erhielten wir folgende Auskunft: 

„Mit den Hiebsmaßnahmen wurde das Ziel verfolgt, Struktur und Mischbaumarten im Bestand gezielt zu fördern und damit langfristig eine intakte Schluchtwaldgesellschaft wiederherzustellen, wie es auch Zielsetzung für das FFH-Gebiet „Oberes Isartal“ ist. Mit der Entnahme von Fichte und Buche soll das Edellaubholz, wie z. B. der Bergahorn, gezielt gefördert werden. Außerdem wurde entlang besonders stark frequentierter bzw. beschilderter MTB-Strecken durch das Eschentriebsterben abgängige Eschen zur Sicherheit der Waldbesucher entnommen. 

Ein motormanueller Einsatz mit Waldarbeitern war aus Gründen der Unfallgefährdung durch vorgeschädigte und abgängige Eschen ausgeschlossen. Die Maßnahme wurde daher durch den Einsatz von Harvester und Forwarder umgesetzt. Teilflächen sowie angrenzende Feuchtbereiche in Ufernähe der Isar wurden aufgrund ungünstiger Standort- und Witterungsverhältnisse von der Maßnahme ausgeschlossen. Nach Abschluss der Maßnahme erfolgte umgehend die Instandsetzung der Rückewege.“ 

Der Holzeinschlag in Natura2000-Gebieten darf ganz allgemein nicht zu Verschlechterungen am Gesamtvorkommen des Schutzgutes innerhalb des Schutzgebietes führen. Im Vorfeld wird daher die Verträglichkeit der Maßnahme mit den Schutzzielen geprüft. Dies erfolgte nach Auskunft der Fachstelle auch bei der aktuellen Hiebmaßnahme im Isarhangwald.

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13.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Steininger aus der GR-Sitzung vom 25.04.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 13.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.04.2023 angefragt, warum auf dem gemeindlichen Grundstück der Burschenhütte an dünnen Nadelgehölzen Kartierungsplaketten angebracht wurden. 

Beantwortung:
Die genannten Gehölze - es handelt sich dabei um Wacholder - sind im Rahmen der Baum- und Grünflächenkartierung/Baumkataster aller gemeindlichen Grundstücke aufgenommen worden. Ziel ist es, einen Überblick über den gesamten Gehölzbestand zu haben und entsprechende Pflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen festlegen zu können. 

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13.3. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der GR-Sitzung vom 25.04.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 13.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.04.2023 angefragt, ob zum Thema Photovoltaikanlagen auf Dächern durch die Kommune noch mehr Anreize geschaffen werden könnten. Beispielsweise sind nach der Ortsgestaltungssatzung auf Flachdächern aufgeständerte PV-Anlagen nur ausnahmsweise zulässig. 

1. Bürgermeister Neusiedl erwiderte hierzu, dass neben der Gestaltung solcher baulichen Anlagen auf Flachdächern auch die Abstandsflächen gegenüber betroffenen Nachbarn eine Rolle spielen könnten, gleichwohl werde man die Ausnahmeregelungen nach der Ortsgestaltungssatzung sehr sorgfältig prüfen. 

GR-Mitglied Ritz ergänzte, dass es wohl auf Bundes- oder Landesebene Novellierungen gäbe, die evtl. zur Folge haben, dass die bauordnungsrechtliche Regelung in der Ortsgestaltungssatzung über nur ausnahmsweise Zulässigkeit von PV-Anlagen nicht mehr anwendbar wäre. 

1. Bürgermeister Neusiedl sicherte eine Überprüfung der vorgetragenen Rechtsänderung und die Auswirkungen auf die Ortsgestaltungssatzung zu.

Beantwortung:
Die Überprüfung durch die Verwaltung zu o.g. Sachverhalt ergab, dass die Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes auch die Änderung der Bayerischen Bauordnung zur Folge hatte. Es wurde mit Rechtswirkung 01.01.2023 im Bayerischen Klimaschutzgesetz in § 2 die Änderung der BayBO vorgenommen. Es wurde ein neuer Art. 44a eingefügt – Art. 44a regelt die sog. Photovoltaikpflicht auf staatliche Gebäude, auf Nichtwohngebäude und sieht weiter eine Empfehlung für die Eigentümer von Wohngebäuden vor. 

In Art. 44a Abs. 5 BayBO ist der Entfall der PV-Pflicht geregelt

In Fällen, in den die PV-Pflicht mit Bebauungsplänen oder örtlichen Bauvorschriften kollidiert (z.B. Ortsgestaltungssatzung) – gilt keine PV-Pflicht. 

Fazit: 
Weder Bebauungspläne, welche Regelungen zu PV-Anlagen enthalten, noch die Ortsgestaltungssatzung müssen hier angepasst / geändert werden. Es bleibt bei den bisherigen Regelungen der Gemeinde. 

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13.4. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zahn aus der GR-Sitzung vom 28.03.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 13.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Zahn hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.03.2023 angefragt, wie die Auslastung der Elektroladesäulen im Gemeindegebiet ist.

Beantwortung: 
In TOP 416 dieser öffentlichen Niederschrift wird das Thema Elektromobilität ausführlich vorgestellt.

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13.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 13.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt ist aufgefallen, dass auf der gemeindlichen Homepage unter Bauamt Aktuelles lediglich aktuell im Verfahren befindliche Bebauungspläne online verfügbar sind. Hingegen können die gültigen Bebauungspläne nur sehr umständlich online über das Geoportal Bayern eingesehen werden.

Die Verwaltung bestätigt diese Auffassung und sichert zu, einen Link mit Beschreibung in der gemeindlichen Homepage www.gemeinde-gruenwald.de unter Bauamt Aktuell zu stellen, wonach jedermann online einen Zugang zu den aktuell gültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Grünwald bekommen und diese dann einsehen kann. 

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13.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 13.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer fragt nach, wann die fehlenden Pflanztrögen im Luitpoldweg aufgestellt werden.

Beantwortung:
1. Bürgermeister Neusiedl erklärt, dass sich die Aufstellung bereits in Vorbereitung befindet.

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13.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 13.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer fragt nach, ob das neue Rathausdach mit einer Dachbegrünung geplant ist.

Beantwortung: 
Stellv. Bauamtsleiter Kleßinger erklärt, dass dies auf Grund des geringen Platzes und der beschlossenen Photovoltaikanlage nicht möglich ist, aber das Vordach am Rathaus-Eingang begrünt wird.

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13.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 13.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob auf der gemeindlichen Homepage alle Stellenangebote eingestellt werden.

Die entsprechenden Stellenangebote werden für den Zeitraum der Bewerbungsfrist bzw. bis zum Ende der Bewerbungsfrist auf der gemeindlichen Homepage bereitgestellt. 

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13.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 13.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, wie der Sachstand zum freilaufenden Rechtsabbieger ist.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass die Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising und dem Landratsamt München lange Zeit in Anspruch nimmt. Die Pläne werden in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.

Datenstand vom 07.07.2023 12:35 Uhr