Datum: 02.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Verwaltungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:34 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2023;
3 Weiterführung eines Carsharing Angebots in der Gemeinde Grünwald;
4 Verkehrsversuch Tempo 30 in der Kaiser-Ludwig-Straße und Gabriel-von-Seidl-Straße; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 16.02.2023;
5 Förderung von Balkon-Photovoltaikanlagen/Balkonkraftwerken; Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.03.2023;
6 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
6.1 Beantwortung der Anfrage des GR-Mitgliedes Zeppenfeld aus der VA-Sitzung vom 14. Februar 2023;
6.2 Beantwortung der Anfrage des GR-Mitgliedes Zettel aus der VA-Sitzung vom 14. Februar 2023;
6.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
6.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift_öff.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 02.05.2023 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 02.05.2023 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 14.02.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Weiterführung eines Carsharing Angebots in der Gemeinde Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 02.05.2023 ö 3

Sachverhalt

Am 04. April 2017 wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der Firma Lautlos zur Durchführung eines Carsharing-Systems in der Gemeinde Grünwald einstimmig beschlossen.

Die Einführung eines Carsharing-Systems im Jahr 2017 gestaltet sich zunächst schwierig, was zum einen an den kommunalrechtlichen Vorgaben sowie auch am fehlenden Interesse der Carsharing-Anbieter zurückzuführen war. 

Letztlich konnte im rechtlich zulässigen Rahmen mit der Firma Lautlos ein Carsharing-System vereinbart und eingeführt werden. Hierbei wurden von der Firma Lautlos der Gemeinde jeweils ein Elektro- und ein Benzinfahrzeug zur Verfügung gestellt.

Von Seiten der Gemeinde Grünwald wurden für diese Fahrzeuge zwei Parkplätze in der öffentlichen Parkgarage am Marktplatz kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus übernahm das gemeindliche Ordnungsamt den Abschluss der Nutzungsverträge sowie die Kontrolle der Führerscheine der Nutzer.

Die Kosten hierfür beliefen sich auf monatlich 1.200,- € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Einnahmen die durch die Vermietung der Fahrzeuge generiert wurden, wurden der Gemeinde Grünwald bis zur geleisteten Vergütung von 1.200,- €/mtl. erstattet.

Im Schnitt wurde monatlich rund 30 Ausleihen getätigt, was einen generierten Umsatz von ca. 650,- € bedeutete. Demnach betrugen die Kosten für die Gemeinde Grünwald noch rund 
550,- € monatlich.

Im Sommer 2022 kündigte die Firma Lautlos das Vertragsverhältnis mit der Gemeinde Grünwald fristgerecht.

Zum weiteren Vorgehen:
  
Aufgrund der Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen bei kommunalen Auftraggebern ist im Falle der Vergabe der Carsharing-Dienstleistung eine freihändige Vergabe (ohne Ausschreibung) möglich.

Die Verwaltung hat hierzu drei Angebote eingeholt und mit den entsprechenden Anbietern erläuternde Gespräche geführt.

Hierbei stellt das Angebot der Firma Spectrum Mobil GmbH/STATTAUTO München sowohl das wirtschaftlichste als auch das attraktivste dar, auch was den aktuellen Bedarf anbelangt. Es handelt sich hierbei um ein stationsbasiertes Carsharing.  

Die Firma Spectrum Mobil GmbH/STATTAUTO ist seit 1992 Betreiber von stationsbasiertem Carsharing. Die Firma Spectrum Mobil GmbH/STATTAUTO ist Mitglied im Bundesverband Carsharing (BCS).

Der Geschäftsbereich von STATTAUTO erstreckt sich u.a. auf die Landeshauptstadt München (z.B. auch am S-Bahnhof Solln) sowie im Landkreis München auf die Gemeinden Oberhaching, Taufkirchen, Unterhaching, Putzbrunn, Ottobrunn, Kirchheim und Haar. Entsprechend hätten die Bürgerinnen und Bürger bei einer Registrierung die Möglichkeit nicht nur die Fahrzeuge am Standort Grünwald, sondern im gesamten Geschäftsbereich zu nutzen.

Kosten für die Anmietung durch die Bürgerinnen und Bürger:

Bei der Anmeldung fällt eine einmalige Aufnahmegebühr von 40,- € sowie eine einmalige Kaution von 500,- € an. Die Monatsgebühr beträgt 6,- €.

Für Inhaber eines MVV/MVG-IsarCard-Abos (auch eines Deutschlandtickets) reduziert sich die Kaution auf 250,- € und die Aufnahmegebühr auf 20,- €. Für Neukunden die vorher bei der Firma Lautlos angemeldet waren, gilt dieses Angebot entsprechend. 

Beispielkosten bei Anmietung durch die Bürgerinnen und Bürger:

Einkaufsfahrt mit der Fahrzeugklasse 1 (z.B. Renault Twingo)         
(Zeit: 2 Stunden, Strecke 5 km)

2,40 € *2 Stunden= 4,80 € zzgl. 0,25 € *5 km = 6,05 €

Tagesfahrt mit der Fahrzeugklasse 2 (z.B. Opel Corsa)         
(Zeit: 1 Tag, Strecke 180 km)

28,- € *1 Tage= 28,- € zzgl. 0,29 € *100 km + 0,24 € *80 km= 76,20 €

Kosten für die Gemeinde Grünwald

Mit der Firma Spectrum Mobil GmbH/STATTAUTO würde eine Vereinbarung zunächst befristet auf 2 Jahre (mit jeweiliger Verlängerungsoption um 1 Jahr) abgeschlossen werden.

Zur Verfügung gestellt werden sollte, wie bisher, jeweils ein Elektrofahrzeug sowie ein Benzinfahrzeug. 

Die monatlichen Bespielkosten hierfür würden sich wie folgt darstellen:

Kosten Benzinfahrzeug (z.B. Renault Megane)        = 860,- € brutto/mtl.

Kosten Elektrofahrzeug (z.B. Renault Zoe)                = 655,- € brutto/mtl.

Gesamt                                                = 1.515,- € brutto/mtl.


Dementsprechend würden sich jährliche Kosten in Höhe von rund 18.180,- € (=Betriebskostendefizit) ergeben, dies jedoch sofern keines der Fahrzeuge auch nur einen Tag angemietet werden würde.

Der von den Fahrzeugen erzeugte Umsatz wird jeweils auf die Kosten angerechnet. Bei einer konservativen Annahme eines Umsatzes von 250,- € monatlich pro Fahrzeug würden sich die Kosten auf rund 12.000,- € jährlich belaufen.          

Von der Firma Spectrum Mobil GmbH/STATTAUTO würden als Leistungen die Bereitstellung der Fahrzeuge, die Buchungsplattform und der Kundensupport, die Reinigung, Warten, Reifenwechsel, TÜV, Versicherung (inkl. Pannenservice), die Carsharing-Technologie und Einbau sowie die Lieferung der Evaluationsdaten angeboten.

Das Carsharing-Sytem könnte aller Voraussicht nach noch bis zum Start des Sommers gestartet werden. 

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der Firma Spectrum Mobil GmbH/STATTAUTO zur Einführung eines Carsharing-Systems in Grünwald auf Basis des vorgenannten Sachverhaltes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Verkehrsversuch Tempo 30 in der Kaiser-Ludwig-Straße und Gabriel-von-Seidl-Straße; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 16.02.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 02.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Mit Antrag vom 16. Februar 2023 stellte Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld den Antrag einen Verkehrsversuch Tempo 30 für mindesten 1 Jahr in der Kaiser-Ludwig-Straße und Gabriel-von-Seidl-Straße durchzuführen.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt München ist ein Verkehrsversuch geeignet und erforderlich, um ein angestrebtes Ermittlungsziel zu erreichen.

Die Straßenverkehrsbehörden können gemäß §45 Abs.1 Nr.6 StVO die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen. 

Um verkehrsregelnde Maßnahmen (hier Tempo 30) in der Kaiser-Ludwig-Straße und Gabriel-von-Seidl-Straße unter Hinweis auf § 45 Abs.1 Nr. 6 StVO versuchsweise anordnen zu können, wären konkrete Gefahren für die Sicherheit und Ordnung darzulegen und die zur Gefahrenabwehr  geeigneten und erforderlichen Maßnahmen aufzuzeigen.

Gemeinsam mit der Polizei wurde festgestellt, dass die Verkehrs- und Unfallsituation in der Kaiser-Ludwig-Straße und der Gabriel-von-Seidl-Straße unauffällig ist, weshalb auch keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und die Anordnung von Tempo 30 zur Erprobung unter Hinweis auf § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO nicht rechtmäßig wäre.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Antrag weiterzuverfolgen und einen Verkehrsversuch mit Tempo 30 in der Kaiser-Ludwig-Straße und Gabriel-von-Seidl-Straße durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag gilt somit als abgelehnt.

zum Seitenanfang

5. Förderung von Balkon-Photovoltaikanlagen/Balkonkraftwerken; Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.03.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 02.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.03.2023 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Photovoltaik-Förderung der Gemeinde um eine Förderung für Balkon-Photovoltaikanlagen, auch steckbare PV-Anlagen, Balkon-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke genannt, zu erweitern.

In Grünwald bestehen etwa zweitausend Wohnungen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten. Diese können als vorrangiges Potenzial für Balkonkraftwerke bis 600 W Wechselrichterleistung betrachtet werden. Daraus lässt sich, bei einer theoretischen Belegung aller Balkone mit Balkonkraftwerken, grob ein Produktionspotenzial von bis zu siebenhundert Megawattstunden pro Jahr abschätzen. Das entspricht dem von etwa einhundert durchschnittlichen Dachanlagen.

Der Netzbetreiber erlaubt, auf Basis der aktuellen Regelungen, den Selbstbau von sog. Steckerfertigen Balkonkraftwerken bis zu einer maximalen AC-Scheinleistung von aktuell 600 VA (entspr. näherungsweise 600 W), ohne Genehmigungserfordernis, mit einfacher Online-Anmeldung. Daneben sind Balkonkraftwerke auch beim Marktstammdatenregister anzumelden.
Eine technische Prüfung und/oder Freigabe erfolgt im Rahmen der Förderung nicht. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln des Netzbetreibers zur Errichtung von Balkonkraftwerken bleibt allein beim Antragsteller, was dieser über die vorzulegende Anmeldung der Anlage formell bestätigt.

Für eine Errichtung ist, nach aktueller Rechtsprechung, das Einverständnis von Eigentümern bzw. Wohnungseigentumsgemeinschaften einzuholen. 

Fördersatz
Gegenstand / Nachweise

0,40 €/kWp Modulleistung, 
maximal 50 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt bei 480 €

  • Selbstbau-Balkonkraftwerk mit maximaler AC-Scheinleistung des Wechselrichters nach Regeln des Netzbetreibers
  • Einverständniserklärung von Liegenschaftseigentümern und/oder WEG
  • Anmeldungen bei Netzbetreiber und Marktstammdatenregister sind nachzuweisen

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt dem neuen Fördermodul Balkonkraftwerke des Förderprogramms Umweltschutz zuzustimmen Das neue Fördermodul wird zum 01.05.2023 eingeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 02.05.2023 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Beantwortung der Anfrage des GR-Mitgliedes Zeppenfeld aus der VA-Sitzung vom 14. Februar 2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 02.05.2023 ö 6.1

Sachverhalt

In der VA-Sitzung am 14.02.2023 teilte GR-Mitglied Zeppenfeld mit, dass die akustischen Signale für blinde Personen an der Ampelanlage am Marktplatz nicht funktionieren. 

Beantwortung:
Ordnungsamtsleiterin Frau Unterreiner teilte mit, dass dem Störungsdienst des Staatlichen Bauamtes Freising dieser Missstand bereits bekannt ist. Die zur Reparatur notwendigen Ersatzteile wurden bereits bestellt, jedoch kommt es bei der jeweiligen Fachfirma zu Lieferverzögerungen. Nach Eintreffen der Ersatzteile wird ein zeitnaher Einbau erfolgen.   

zum Seitenanfang

6.2. Beantwortung der Anfrage des GR-Mitgliedes Zettel aus der VA-Sitzung vom 14. Februar 2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 02.05.2023 ö 6.2

Sachverhalt

In der öffentlichen VA-Sitzung vom 14. Februar 2023 fragte GR-Mitglied Zettel an, warum sich die Podesttreppen am Wertstoffhof bewegen lassen. Diese sollten so konstruiert werden, dass die Treppen fest verankert sind. 

Beantwortung:
Umweltamtsleiterin Frau Fuchs teilt mit, dass die Podesttreppen, die den GUV-Richtlinien entsprechen, verfahrbar durch eine feststellbare Aufbockvorrichtung sein müssen, damit bei einem Containertausch diese auf die Seite leicht gefahren werden können. Dieser Vorgang und auch die Sicherung und Ausrichtung der Podesttreppen an die Container geschieht durch das Wertstoffhofpersonal. Dabei achtet das Personal darauf, dass die Podesttreppen zur bequemen Befüllung nah genug an den Containern stehen. Zur gleichmäßigen Befüllung der Container ist es ebenfalls dienlich, dass die Aufstiegshilfen zur Längsseite der Abrollcontainer - falls erforderlich auch während des Betriebes in Abhängigkeit vom Füllgrad - verschoben werden können. 

Die Podesttreppen sind von einer renommierten Firma aus Dachau gefertigt worden, die auf die Herstellung von Aufstiegshilfen spezialisiert ist und baugleich wie in Grünwald sämtliche Wertstoffhöfe in der Landeshauptstadt München, Augsburg, Fürstenfeldbruck etc. damit ausgerüstet hat.

zum Seitenanfang

6.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 02.05.2023 ö 6.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob die Gemeinde Grünwald die Festwiese bei dem Maibaumaufstellen als Parkplatz ausgewiesen hatte.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass die Festwiese kein offizieller Parkplatz war. Bei den nächsten Festlichkeiten wird geprüft, ob die Tiefgarage im Gymnasium geöffnet werden kann.

zum Seitenanfang

6.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 02.05.2023 ö 6.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier teilt mit, dass die Toilette am Derbolfinger Platz immer sehr sauber ist. Leider fehlen dort aber manchmal das Toilettenpapier und die Papiertücher zum Hände abtrocknen.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Weitergabe an die Hausverwaltung zu.

Datenstand vom 12.07.2023 14:44 Uhr