Datum: 05.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Verwaltungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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05.12.2023
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2023;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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05.12.2023
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 10.10.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Anlegen eines Sammelgrabes mit Gedenkstein für die Sternenkinder; Antrag aus der Bürgerversammlung vom 09.11.2023;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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05.12.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
Eine Bürgerin stellte den Antrag, dass die Gemeinde als Eigentümerin und Betreiberin des Friedhofes an der Tölzer Straße ein Sammelgrab mit Gedenkstein für Sternenkinder errichten lässt.
Begründung
Das Ausmaß der Trauer um ein Kind, das nur kurz gelebt hat, wird meist unterschätzt – von den Betroffenen selbst, aber auch von Freunden und Verwandten. Der Verlust eines Kindes, auch eines ungeborenen, zählt zu den schlimmsten Ereignissen im Leben eines Menschen. Wer eine Fehl- oder Totgeburt erleidet, braucht meistens lange, um sie zu verarbeiten. Da ist es gut, einen Ort zu haben, an dem Mütter, Väter und Angehörige trauern und sich ihrer Sternenkinder erinnern können.
In Bayern haben die Eltern eine Bestattungspflicht für lebend geborene Kinder unabhängig von Alter und Gewicht. Für totgeborene oder während der Geburt verstorbene Kinder gilt die Bestattungspflicht ab der 24. Woche bzw. ab 500 Gramm Geburtsgewicht.
Für alle Sternenkinder unter 500 Gramm oder vor der 24. Woche gilt seit 2005 eine Bestattungspflicht für die Kliniken. Die Eltern dürfen aber ihr Baby jederzeit selbst bestatten lassen.
Die Stadt München bietet für Familien -allerdings nur mit Wohnsitz in München- eine Anlage für individuelle Bestattungsmöglichkeit für Kinder unter und über 500 Gramm.
Auch in vielen Umlandgemeinden gibt es mittlerweile Sternenkindergräber oder gärtnerisch gestaltete Anlagen, die für Sternenkinder vorgesehen sind.
Die Grabstelle für Sternenkinder in Wolfratshausen existiert bereits seit zehn Jahren.
Stellungnahme der Verwaltung:
In mehreren größeren Friedhöfen wird ein Sammelgrab für Sternenkinder angeboten.
Die Anlage der Sternenkinder ist eine Ruhe- und Gedenkstätte für totgeborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 Gramm, die nicht der Bestattungspflicht gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 2 des Bestattungsgesetzes (BestG) unterliegen.
Die Verwaltung befürwortet ein Anlegen eines Sammelgrabes mit Gedenkstein für Sternenkinder.
Damit die Nutzung rechtlich geregelt ist, muss zwingend die Friedhofssatzung geändert werden.
Bei der Anlage für Sternenkinder ist es zwingend erforderlich, dass nur Urnenbeisetzungen mit Biokapseln und ohne Überurne stattfinden.
Es können ausschließlich Sternenkinder beigesetzt werden, bei denen die Mutter den tatsächlichen Wohnsitz in der Gemeinde Grünwald hat.
Aus einer Beisetzung im Sammelgrab für Sternenkinder kann kein Recht auf eine Grabnutzungsberechtigung abgeleitet oder diese erworben werden. Auch wird eine Entnahme/Exhumierung/Umbettung von vorneherein ausgeschlossen.
Die Verwaltung empfiehlt für die Beisetzung in dem Sternenkindergrab keine Grabnutzungsgebühren und keine Beisetzungsgebühren zu erheben.
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss befürwortet grundsätzlich die Anlegung eines Sammelgrabes mit Gedenkstein für Sternenkinder.
Die Gemeindesatzung über die Benutzung des Waldfriedhofes Grünwald und der Bestattungseinrichtungen ist dahingehend zu ändern und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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05.12.2023
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ö
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4 |
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4.1. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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05.12.2023
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob die E-Tankstellen in der öffentlichen Tiefgarage kontrolliert werden, da vor allem in den Wintermonaten vermehrt Nicht-E-Autos diese Parkplätze blockieren.
Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass die Polizei Grünwald immer wieder die öffentliche Tiefgarage kontrolliert.
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4.2. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair G.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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05.12.2023
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Sedlmair G. fragt an, ob im Bereich der Einmündung von der Tölzer Straße in die Eierwiese ein Halteverbot eingerichtet werden könnte.
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Prüfung zu.
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4.3. Anfrage GR-Mitglied Portenlänger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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05.12.2023
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4.3 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Portenlänger fragt an, ob Fahrzeuge von Hausmeisterdiensten oder Gärtnereibetrieben mit großer Ladung, die aus Pullach kommen und in Grünwald arbeiten am Wertstoffhof kontrolliert werden.
1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass beim Einfahren in den Wertstoffhof alle Fahrzeuge, die den Einfahrtsbereich des Wertstoffhofes passieren, kontrolliert werden und nur mit gültigem Wertstoffausweis die Zufahrt möglich ist. Bei Ladungen über 1 cbm sind diese kostenpflichtig. Das Umweltamt hat hierzu bereits eine Anfrage zur Beantwortung vorliegen. Das Umweltamt wird das Ergebnis der Klärung mitteilen.
Datenstand vom 15.05.2024 11:48 Uhr