Datum: 06.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09. Oktober 2023;
3 Bauantrag zum Umbau des Dachgeschosses, Einbau einer Innentreppe und Rückbau einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 599/12 an der Ludwig-Thoma-Straße 30;
4 Bauantrag zum Umbau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 424/16 an der Alpenveilchenstraße 1a;
5 Tekturantrag zum Neubau einer Villa mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 580/17 an der Dr.-Kurt-Huber-Straße 7;
6 Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Garagen (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 469/10 in der Eichleite 40;
7 Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Garagen (Haus 2) auf dem Grundstück Fl.Nr. 469/10 in der Eichleite 40;
8 Austauschplanung zur Tektur Neubau einer Bürovilla mit Rückgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 592/64 an der Nördlichen Münchner Straße 24;
9 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
10 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
11 Wohnhaus in der Wilhelm-Keim-Str. 21/ 21a - Abbrucharbeiten VE 201 - Vergabe;
12 Ausbau der Forsthausstraße - Genehmigung der Planung;
13 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09. Oktober 2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.10.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Umbau des Dachgeschosses, Einbau einer Innentreppe und Rückbau einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 599/12 an der Ludwig-Thoma-Straße 30;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Straße 30, Grundstück Fl.Nr. 599/12 (Grundstücksgröße = 1.720 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als Beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen. 

Das gegenständliche Grundstück ist mit einem Gebäude im Bestand bebaut. Das Gebäude ist als Tanz- und Ballettschule und als Wohngebäude genehmigt und genutzt. Die Nutzung wird nicht verändert. 
Der Bauwerber plant den Umbau des vorhandenen abgestuften Endes des Walmdaches auf der Südseite in ein Satteldach, dies innerhalb des bereits vorhandenen Gebäudegrundrisses im Erdgeschoss und Dachgeschoss, weiter den Einbau einer Innentreppe und den Rückbau der mit Antrag aus 2015 genehmigten vorhandenen Außentreppe gem. Plandarstellung zur Erschließung des Dachgeschosses mit der Nutzung als Ballettraum.  

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl wird durch den Umbau nicht verändert. Der Umbau des Daches und des Dachgeschosses soll im Nichtvollgeschoß erfolgen. Der Nachweis wurde geführt. Die Flächen im EG sind als Hautnutzung mit Ihrer Fläche genehmigt. Demnach entsteht keine Flächenmehrung über den genehmigten Bestand hinaus in der Grundfläche und auch nicht in der Geschoßfläche. 

Die Festsetzungen der Ortgestaltungssatzung werden nicht berührt bzw. werden eingehalten.

Die Abstandsflächen sind gem. der Abstandsflächenregelung für Giebelseiten korrekt darzustellen. Die Abstandsflächen für die Giebelseite nach Umbau wird eingehalten. 

Die Maßnahme führt zu keiner Mehrung des Stellplatzbedarfs. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Die Beteiligung wurde nachgewiesen. 

Die Maßnahme hat keine Auswirkung auf den Baumbestand und die Freiflächengestaltung.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als Beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Umbau des Dachgeschosses, den Einbau einer Innentreppe und den Rückbau der Außentreppe herzustellen.

Die Darstellung der Abstandsfläche an der Giebelseite sind in Ihrer Darstellung zu korrigieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zum Umbau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 424/16 an der Alpenveilchenstraße 1a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Alpenveilchenstraße 1 a, Grundstück Fl.Nr. 424/16 (Grundstücksgröße = 888 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 23/66 (B 7) v. 24.10.1969; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als Beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen. 

Das gegenständliche Grundstück ist mit einem Doppelhaus bebaut. Mit vorliegendem Antrag soll die Haushälfte mit Hausnummer 1 a energetisch saniert und umgebaut werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:
  • Anbringung einer Aufdach-Dämmung
  • Schließung der Balkonrücksprünge im EG und OG 
  • Errichtung eines Balkons
  • Errichtung eines untergeordneten erdgeschossigen Erkers im EG gem. Art. 6 Abs. 5 BayBO
  • Errichtung eines Pools

Die Maßnahme hat Auswirkung auf das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die geplante Maßnahme eingehalten. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der 50% privaten Eigentumsanteile. Die Anteile sind berücksichtigt und gem. Vortrag eingehalten. Der eingeschossige Erker wird unter der Maßgabe des Art. 6 Abs. 5 BayBO errichtet. 

Der Bebauungsplan B7 setzt eine Baugrenze fest. Der geplante Pool als Nebenanlage überschreitet die Baugrenze nach Süden, dies ist grundsätzlich mit Nebenanlagen zulässig. Aufgrund des atypischen Grundstückszuschnittes und der privatrechtlichen Teilungsgrenze kann der Pool die festgesetzte 5 m-Vorgartenlinie gem. B 35 entlang der Alpenveilchenstraße nicht einhalten, da das Grundstück hier im Straßenverlauf spitz zuläuft.  Die Platzierung des Pools wäre möglicherwiese noch variabel, ein Abstand von der Hauptnutzung von mind. 1 m ist jedoch notwendig.
Für die vorliegende Überschreitung der 5 m Vorgartenlinie mit dem Pool um ca. 1,50 m ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Diese kann befürwortet werden, wenn u.a. die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die vorliegende Grundstückssituation bedingt durch die privaten Grundstücksteile und den atypischen Grundstücksverlauf würde eine Abweichung unter oben genannten Gründen rechtfertigen. Eine Präzedenzfallwirkung ist nicht zu erwarten. Eine Befreiung kann für diesen Einzelfall befürwortet werden. 
 
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungsatzung werden mit dem geplanten Dachflächenfenster eingehalten. 
Gem. § 4 Abs. 3 Ortsgestaltungssatzung sind Doppelhäuser mit einer durchgehenden Trauf- und Firstlinie auszubilden. Durch die Aufdachdämmung entsteht eine abweichende First-und Trauflinie. Für energetische Maßnahmen sind gem. § 248 geringfügige Abweichungen bis 25 cm zulässig. Bis zu diesem Maß sollte die Abweichung befürwortet werden. Im Bestand ist die First- und Trauflinie bereits jetzt schon abweichend ausgeführt und nicht mehr durchgehend. 

Die Abstandsflächen sind in der Planung einzutragen. 

Der Stellplatznachweis wird mit zwei Stellplätzen im Bestand auf dem Grundstücksteil nachgewiesen. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Der Baumbestands- und Freiflächenplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als Beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau der Doppelhaushälfte und Errichtung eines Pools herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der 5 m Vorgartenlinie mit dem Pool um bis zu 1,50 m aufgrund des atypischen Grundstücksverlaufs wird für diesen Einzelfall befürwortet.

Eine Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung für § 4 Abs. 3 für die Ausbildung einer durchgängigen First- und Trauflinie wird bis zu 25 cm Höhe gem. § 248 BauGB befürwortet. 

Die Abstandsflächen sind in der Planung einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Tekturantrag zum Neubau einer Villa mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 580/17 an der Dr.-Kurt-Huber-Straße 7;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Dr.-Kurt-Huber-Str. 7, Grundstück Fl.Nr. 580/17 und 580/3 
(Grundstücksgröße = insg. 6.174  m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


GR-Mitglied Kraus ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragtes Planungsbüro von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen. 

Die Bebauung auf dem gegenständlichen Grundstück wurde mit Bescheid vom 29.08.2022 genehmigt. 
Aufgrund von Änderungen am Baukörper ist eine Tektur notwendig. Nachfolgende Inhalte sind in der vorgelegten Tektur enthalten:

- Verkleinerung des Geschossfläche im OG
- Verlegung der Abgrabung 
- Vergrößerung der Tiefgarage um zwei Stellplätze
- Verkleinerung von Räumen im KG
- Reduzierung der GR-II relevanten Auskragungen im KG 
- Verkleinerung des Pools
- Wegfall GR I-relevanter Podeste
- Verkürzung der Tiefgaragenrampe

Die Maßnahmen haben Auswirkung auf das Maß der baulichen Nutzung in der Grund- und Geschoßfläche. Die Grund- und Geschoßfläche wird innerhalb des genehmigten Rahmens weiterhin eingehalten. 

Die geplante Holzlamellenkonstruktion ist wie in der Ur-Genehmigung als Markise zu planen.

Die geplante Abgrabung im Innenhof entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. Weitere Abgrabungen/Lichthöfe sind nicht zulässig. 

Der Stellplatznachweis wird ausreichend erbracht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

Der Baumbestands- und Freiflächenplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragtes Planungsbüro von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Neubau einer Villa mit Tiefgarage herzustellen.

Die geplante Abgrabung entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Garagen (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 469/10 in der Eichleite 40;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Eichleite 40, Grundstück Fl. Nr. 469/10 (Grundstücksgröße = 1.080 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 29 B 33, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern (hier: Haus 1) auf dem Grundstück Nähe des Perlacher Hangs. 


Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl mit der Haupt- als auch mit der Nebennutzung eingehalten.

Der aus dem Jahr 1933 stammende Baulinienplan ist hinsichtlich seiner Festsetzungen obsolet, da im heutigen Bestand bereits umfangreiche Überschreitungen der festgelegten Bauräume vorhanden und genehmigt sind. 

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 


Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden bis auf zwei Punkte eingehalten. 

Für die Giebel sind Abweichungen von der festgesetzten Wandhöhe erforderlich, denen der Bauausschuss regelmäßig zustimmt. Diese bewegen sich im bisher üblichen Rahmen für derartige Abweichungen und sollten daher befürwortet werden. 

Entlang der Straße ist im heutigen Bestand eine Einfriedungsmauer vorhanden. Diese soll zur neuen Zufahrt hin um ca. 4 m. verlängert werden. Die Verwaltung sieht dies kritisch. Mauern sind nach Ortsgestaltungssatzung grundsätzlich unzulässig in Wohnstraßen. Für die Erweiterung wäre eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung erforderlich. 

Der Stellplatznachweis wird erbracht. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Es wird kein schützenswerter Baumbestand von der Maßnahme betroffen. Die Stellungnahme der Umweltabteilung steht noch aus. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 1) herzustellen

Eine Abweichung für die Verlängerung der bestehenden Einfriedungsmauer wird nicht befürwortet. 

Anstelle Kirsche ist Feldahorn als Baumart zu wählen. Der Nachbarbaum ist beim Abbruch des Bestands zu schützen und nachfolgend mit einem Baumschutzzaun auszustatten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Garagen (Haus 2) auf dem Grundstück Fl.Nr. 469/10 in der Eichleite 40;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Eichleite 40, Grundstück Fl. Nr. 469/10 (Grundstücksgröße = 1080 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 29 B 33, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern (hier: Haus 2) auf dem Grundstück Nähe des Perlacher Hangs. 


Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl mit der Haupt- als auch mit der Nebennutzung eingehalten.

Der aus dem Jahr 1933 stammende Baulinienplan ist hinsichtlich seiner Festsetzungen obsolet, da im heutigen Bestand bereits umfangreiche Überschreitungen der festgelegten Bauräume vorhanden und genehmigt sind. 

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden bis auf zwei Punkte eingehalten. 

Für die Giebel sind Abweichungen von der festgesetzten Wandhöhe erforderlich, denen der Bauausschuss regelmäßig zustimmt. Diese bewegen sich im bisher üblichen Rahmen für derartige Abweichungen und sollten daher befürwortet werden. 

Entlang der Straße ist im heutigen Bestand eine Einfriedungsmauer vorhanden. Diese soll zur neuen Zufahrt hin um ca. 4 m. verlängert werden. Die Verwaltung sieht dies kritisch. Mauern sind nach Ortsgestaltungssatzung grundsätzlich unzulässig in Wohnstraßen. Für die Erweiterung wäre eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung erforderlich. 


Der Stellplatznachweis wird erbracht. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Es wird kein schützenswerter Baumbestand von der Maßnahme betroffen. Die Stellungnahme der Umweltabteilung steht noch aus.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 2) herzustellen

Eine Abweichung für die Verlängerung der bestehenden Einfriedungsmauer wird nicht befürwortet.

Anstelle Kirsche ist Feldahorn als Baumart zu wählen. Der Nachbarbaum ist beim Abbruch des Bestands zu schützen und nachfolgend mit einem Baumschutzzaun auszustatten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Austauschplanung zur Tektur Neubau einer Bürovilla mit Rückgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 592/64 an der Nördlichen Münchner Straße 24;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauort: Nördl. Münchner Straße 24, Grundstück Fl.Nr. 592/64 (Grundstücksgröße = 3.040 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) i.d.F. vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
AZ 0409/23/V

Auf dem antragsgegenständlichen Grundstück ist die Errichtung zweier Bürogebäude (unterirdisch verbunden) mit Stellplätzen und einer Villa mit Garage im rückwärtigen Grundstücksteil genehmigt und zum Teil errichtet. 
Aufgrund der Feststellung einer planabweichenden Ausführung der Dachgestaltung am Bürogebäude und dem Rückgebäude wurde durch die Aufsichtsbehörde vorerst die Baueinstellung für das Dachgeschoss und im Nachgang die Bautätigkeit auf dem gesamten Grundstück eingestellt und ein vollständiger und prüfbarer Antrag von der Bauherrschaft gefordert.   

Die vorgelegte Tektur war in der Sitzung vom 17. Juli 2023 Beratungsgegenstand. Das gemeindliche Einvernehmen wurde aufgrund nicht genehmigungsfähiger Inhalte versagt. 

Die nun vorliegende Austauschplanung vom 02.11.2023 beinhaltet die korrigierten bauordnungsrechtlichen Sachverhalte. 
Mit den vorgelegten Planunterlagen wird das Maß der baulichen Nutzung mit der Grundfläche im genehmigten Maß gem. Bescheid vom 01.12.2021 eingehalten. Veränderungen zum genehmigten Planstand sind korrekt berechnet und dargestellt worden.
Einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen über den genehmigten Bestand hinaus wird nicht zugestimmt.

Die Vollgeschossnachweise für die Dachgeschosse sind in der Zwischenzeit auch korrigiert worden, zudem wird ein Giebel verkleinert, so dass der Nachweis entsprechend geführt werden und die Einhaltung der maximal zulässigen Geschossfläche gewährleistet werden kann. Das Dachgeschoss ist somit kein Vollgeschoß. 


Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung ist mit der Abgrabung am Bürogebäude eingehalten. Die Ausnahme wurde bereits in der Urgenehmigung befürwortet. 

Der Stellplatznachweis wird mit 8 Stellplätzen entsprechend der geplanten Nutzung erbracht. Die geplante Nutzung im UG des Rückgebäudes wurde in Nutzräume geändert. Dadurch entsteht kein Mehrbedarf an Stellplätzen. Eine Aufenthaltsraumnutzung ist nicht mehr vorgesehen und aufgrund des erhöhten Stellplatzbedarf auch nicht genehmigungsfähig.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Austauschplanung vom 02.11.2023 - Neubau eines Bürohauses mit Rückgebäude und Stellplätzen – herzustellen.

Der vorgelegten Planung vom 02.11.2023 wird auf Grundlage der Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßfläche zugestimmt. 

Die Stellplätze sind so zu planen, dass keine zusätzliche Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen erforderlich wird und diese nicht im Schutzbereich der Bäume errichtet werden.  

Die Überwachung und Kontrolle der Rückbaumaßnahmen im Rahmen vorgelegten Planung obliegt der Zuständigkeit der Rechtsaufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö informativ 9

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelt. 

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10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö informativ 10

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt. 

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11. Wohnhaus in der Wilhelm-Keim-Str. 21/ 21a - Abbrucharbeiten VE 201 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.11.2022, wurde der Kauf eines Wohnhauses in der Wilhelm-Keim-Str. 21/ 21a beschlossen. 

Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes sind hohe Sanierungskosten zu erwarten, während im Leerstand weiterhin Heizkosten entstehen würden. Deshalb hat die Bauverwaltung Angebote zum Abbruch der Immobilie eingeholt.

Nach Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wurden 4 Leistungsverzeichnisse verschickt und 3 Angebote abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Abbruch eine freihändige Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Abbruch fand am 24.10.2023 statt.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Bergmann GmbH aus 85622 Feldkirchen b. München mit einer Bruttoangebotssumme von 52.727,71 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9432 sind für das Jahr 2024 ausreichend Mittel eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Abbrucharbeiten des Wohnhauses in der Wilhelm-Keim-Str. 21/ 21a den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Bergmann GmbH aus 85622 Feldkirchen b. München mit einer Bruttoangebotssumme von 52.727,71 zu beauftragen

Auf der Haushaltsstelle 88000.9432 sind für das Jahr 2024 ausreichend Mittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Ausbau der Forsthausstraße - Genehmigung der Planung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö 12

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.03.2021 das Ingenieurbüro Färber aus München mit der Planungsleistung zum Ausbau der Forsthausstraße beauftragt. 

Im zurückliegenden Planungszeitraum mussten u.a. durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei die bestehenden Dienstbarkeiten an dem Straßenbaukörper rechtlich gewürdigt werden. Bekanntermaßen verläuft in dem vorhandenen Grünstreifen südlich der Forsthausstraße die Wasserleitung (Entwässerungs-Überlauf aus dem Staatswald in die Isar im Eigentum der Stadtwerke München). Diese Leitung der SWM wurde durch die südlich angrenzenden Grundstücke mit Erschließungsmaßnahmen (Zufahrt, Zugang, sämtliche Leitungen – wie Strom, Wasser, Abwasser, Fernwärme, Gas etc.) überbaut. Dieses Überbaurecht regeln einzelne Gestattungsverträge – nunmehr gültig zwischen den Grundstückseigentümern und der Gemeinde Grünwald, die seinerzeit den gesamten Querschnitt (also Straße, Grünflächen und Gehwege) in ihr Eigentum als Straßenbaulastträger übernommen hat. 

Die Entwässerungsleitung bzw. bestehenden Gestattungsverträge stehen einem Ausbau der Forsthausstraße nicht entgegen – das war das Prüfergebnis unseres Rechtsanwalts, der unsere Rechtsauffassung bestätigte. 

Mit diesem Resultat konnte die Gemeinde die Planungsleistung mit dem Ingenieurbüro Färber aufnehmen und weiter vertiefen. Es haben mittlerweile mit allen betroffenen Anliegern, dem Umweltamt (wegen dem Freiflächenkonzept und der Unterhaltspflege für die vielen Grünflächen) eingehende Gespräche stattgefunden. Der Ausbau der Forsthausstraße ist nicht beitragspflichtig – sämtliche Kosten für Planung und Bau trägt die Gemeinde. 

Das Ingenieurbüro Färber wird die Straßenplanung detailliert vorstellen und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. 

Vorab können wir zur Planung mitteilen, dass die Straße komplett ausgebaut und mit Entwässerungseinrichtungen (Sickerschächte, Einläufe etc.) asphaltiert wird. Auch die Gehwege werden – mit Ausnahme der Bereiche, wo geschützte Bäume existieren – asphaltiert. Die Schutzstreifen mit Bäumen werden mit sog. Drainasphalt erstellt. Der Straßenzug wird mit LED-Lampen ausgestattet. Fernwärmeanschlüsse (auch als Flex-Anschluss) – soweit vertraglich abgesichert – werden noch vorab realisiert.

Laut aktualisierter Kostenschätzung vom 22.09.2023 des Ingenieurbüros Färber betragen die gesamten Baukosten incl. Honorare und Nebenkosten brutto 2.484.000 €. 
In einem nächsten Schritt wird nach Genehmigung dieser Planung durch den Bauausschuss ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Straßenbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. 

Das Ingenieurbüro Färber wird nach Submission der Ausschreibung eine Vergabeempfehlung an den wirtschaftlichsten Bieter abgeben und dem Gemeinderat zur Entscheidung (voraussichtlich Anfang 2024) vorlegen. 

Es ist beabsichtigt, mit den Straßenbauarbeiten im Frühjahr 2024 zu beginnen und diese auch in 2024 abzuschließen. 

Die Bauverwaltung empfiehlt folgenden 

Beschluss

Nach Vorstellung der Planung durch das Ingenieurbüro Färber und eingehender Beratung beschließt der Bauausschuss den Ausbau der Forsthausstraße vorerst zurückzustellen

Vielmehr soll der Prüfantrag von GR-Mitglied Brauner zur planerischen Machbarkeit eines zusätzlichen Gehweges auf der Nordseite des Planabschnitts 3 (Bereich zwischen der Gabriel-von-Seidl-Straße und der Robert-Koch-Straße) untersucht und dem Bauausschuss erneut zur Entscheidung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö 13

Sachverhalt

Anfragen wurden keine gestellt. Beantwortungen lagen keine vor. 

Datenstand vom 27.12.2023 17:47 Uhr