Datum: 24.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.09.2023;
3 Thomas Lindbüchl, CSU, Mitglied des Gemeinderates; Niederlegung des Amtes;
4 Feststellung des Listennachfolgers als Mitglied im Gemeinderat für das ausgeschiedene Mitglied Herrn Thomas Lindbüchl, CSU;
5 Vereidigung des nachrückenden Kandidaten von der Partei CSU;
6 Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH; Beteiligungsbericht 2022;
7 Weitergewährung der Arbeitsmarktzulage an die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald;
8 Mietradsystem im Landkreis München; Neuausrichtung ab 2025;
9 Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine für den Bauhof; Vergabe;
10 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
11 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
12 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
13 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
13.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 26.09.2023;
13.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer;
13.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer;
13.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;
13.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;
13.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair S.;
13.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
13.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;
13.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zahn;
13.10 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.09.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 26.09.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Thomas Lindbüchl, CSU, Mitglied des Gemeinderates; Niederlegung des Amtes;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.10.2023, Eingang bei der Gemeinde am 10.10.2023, legt das Mitglied des Gemeinderates, Herr Thomas Lindbüchl, sein Amt gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG nieder. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.

Aus Gründen der Rechtssicherheit führt die entsprechende Erklärung allein noch nicht zur Beendigung des Amtes, da es zur Wirksamkeit der Niederlegung eines feststellenden Beschlusses bedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als Mitglied im Gemeinderat Grünwald von Herrn Thomas Lindbüchl fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Feststellung des Listennachfolgers als Mitglied im Gemeinderat für das ausgeschiedene Mitglied Herrn Thomas Lindbüchl, CSU;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 4

Sachverhalt

Für das ausgeschiedene Mitglied des Gemeinderates, Herrn Thomas Lindbüchl, rückt gemäß Art. 37 Abs. 1 GLKrWG als Listennachfolger Herr Dr. Matthias Schröder nach. 

Der Gemeinderat hat die Listennachfolge per Beschluss entsprechend Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt für die Listennachfolge als Mitglied des Gemeinderates Herrn Dr. Matthias Schröder für das ausgeschiedene Mitglied Herrn Thomas Lindbüchl fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Vereidigung des nachrückenden Kandidaten von der Partei CSU;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Neusiedl setzt die Mitglieder des Gemeinderates davon in Kenntnis, dass Herr Dr. Matthias Schröder schriftlich erklärt hat, für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Herrn Thomas Lindbüchl nachzurücken und den vorgeschriebenen Eid zu leisten.

1. Bürgermeister Neusiedl nimmt Herrn Dr. Matthias Schröder die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 GO ab.

"Ich schwöre
Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre
den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre
die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen,

so wahr mir Gott helfe."


Der Fraktionsvorsitzende der Partei CSU, Herr Stephan Weidenbach, hat folgende Änderungen bei der Besetzung der Ausschüsse durch das Nachrücken von Herrn Dr. Schröder bekannt gegeben:

Ausschuss
Mitglied
Vertretung
Verwaltungsausschuss
1. Vorwerk
2. Loos
3. Zettel
4. Portenlänger
5. Sedlmair G.
6. Weidenbach
1. Mastrodonato
2. Fried
3. Splettstößer
4. Dr. Schröder
5. Steininger
6. Kneidl
Finanzausschuss
1. Weidenbach
2. Sedlmair G.
3. Mastrodonato
4. Dr. Schröder
5. Portenlänger
6. Wünsche
1. Kneidl
2. Splettstößer
3. Fried
4. Vorwerk
5. Zettel
6. Loos
Bauausschuss
1. Steininger
2. Splettstößer
3. Fried
4. Sedlmair G.
5. Kneidl
6. Portenlänger
1. Dr. Schröder
2. Loos
3. Zettel
4. Vorwerk
5. Mastrodonato
6. Wünsche
Kulturausschuss
1. Fried
2. Dr. Schröder
3. Portenlänger
4. Kneidl
5. Vorwerk
6. Loos
1. Steininger
2. Splettstößer
3. Weidenbach
4. Sedlmair G.
5. Mastrodonato
6. Zettel
Ausschuss für
Planung und Entwicklung
1. Steininger
2. Zettel
3. Splettstößer
4. Weidenbach
5. Loos
6. Mastrodonato
1. Sedlmair G.
2. Fried
3. Dr. Schröder
4. Kneidl
5. Wünsche
6. Portenlänger
Ausschuss für Wasserversorgung 
und Abwasserentsorgung
1. Kneidl
2. Dr. Schröder
3. Sedlmair G.
4. Vorwerk
5. Fried
6. Wünsche
1. Loos
2. Portenlänger
3. Splettstößer
4. Zettel
5. Steininger
6. Mastrodonato
Geothermieausschuss
1. Weidenbach
2. Splettstößer
3. Sedlmair G.
4. Zettel
5. Mastrodonato
6. Wünsche
1. Vorwerk
2. Dr. Schröder
3. Kneidl
4. Portenlänger
5. Steininger
6. Fried
Verwaltungsrat
Grünwalder Freizeitpark GmbH
1. Vorwerk
2. Weidenbach
3. Steininger
4. Loos
5. Dr. Schröder
6. Mastrodonato
1. Wünsche
2. Zettel
3. Kneidl
4. Sedlmair G.
5. Fried
6. Portenlänger

zum Seitenanfang

6. Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH; Beteiligungsbericht 2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 6

Sachverhalt

Gem. Art. 94 Abs. 1 und 3 GO ist die Gemeinde verpflichtet ab einer Beteiligung von 20 Prozent an einem Unternehmen für dieses Unternehmen ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

Der Beteiligungsbericht ist gem. Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO dem Gemeinderat vorzulegen. Zudem muss die Gemeinde ortsüblich (also durch amtliche Bekanntgabe im Isar-Anzeiger) darauf hinweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Die Verwaltung wird diesen Hinweis nach der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat veranlassen. 

Es wird auf den mit der Einladung verschickten Beteiligungsbericht 2022 verwiesen. 

Die Bilanzsummen betrugen zum 31.12.2022:

Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG
6.098.737,93 €
Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH
36.601,09 €


Der Finanzausschuss befasst sich seiner Sitzung am 20.10.2023 mit dem Beteiligungsbericht. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wird in der Sitzung nachgereicht.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Beteiligungsbericht 2022 der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH zu und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Weitergewährung der Arbeitsmarktzulage an die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Beschlusslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald ab 01.01.2019 beschlossen. 

Die Gewährung der Arbeitsmarktzulage wurde auf Vorschlag der Verwaltung zunächst für die Dauer von 5 Jahren bis zum 31.12.2023 befristet. Hintergrund der Befristung war, dass aus Sicht der Verwaltung eine über 5 Jahre hinausgehende Einschätzung der Arbeitsmarktsituation prognosetechnisch nicht möglich gewesen wäre. 

Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 11.12.2023 sollte sodann vor Ablauf der Befristung die vorhandene Arbeitsmarktsituation anhand der dann geltenden Rahmenbedingungen geprüft werden.

Aktuelle Situation

Die Lage am Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren (und seit Beschlussfassung) nicht verbessert sodann nachweislich noch verschlechtert.

Die Personalgewinnung erweist sich für die Gemeinde Grünwald in allen Bereichen (Verwaltung, Arbeiterbereich und Sozial- und Erziehungsdienst) zunehmend immer schwieriger. 

Die Gemeinde Grünwald konkurriert bei ihrer notwendigen Personalgewinnung nicht nur mit Arbeitgebern der Privatwirtschaft sondern auch mit anderen öffentlichen Arbeitgebern. Hier sind insbesondere die Landeshauptstadt München, der Landkreis München als auch die anderen Gemeinden des Ballungsraumes München zu nennen. Insbesondere die Landeshauptstadt München kann durch Haustarifverträge und in einigen Bereichen durch größere Spielräume bei den Eingruppierungen, ihren Beschäftigten Vorteile bieten.

Die Personalgewinnung wird zudem auch durch den auch in der öffentlichen Verwaltung angekommenen Fachkräftemangel verstärkt. Vielen Prognosen zufolge wird sich der Personalmangel im öffentlichen Dienst noch verstärken, insbesondere wenn die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand eintreten werden.

Hier sei beispielhaft eine Studie der Beratungsgesellschaft McKinsey zu nennen, die prognostiziert, dass bis 2030 im öffentlichen Dienst ca. 840.000 Fachkräfte fehlen werden (aktuell fehlen rund 360.000).

Der Deutsche Städtetag geht sogar davon aus, dass bis 2030 rund eine Million Stellen im öffentlichen Dienst unbesetzt sein werden (dies würde ca. jede Dritte stellen bedeuten).

Auch bei der Gemeinde Grünwald werden in den nächsten Jahren viele Beschäftigte in den Ruhestand eintreten, was neben der allgemeinen Fluktuation (Elternzeiten, Umzüge etc.) die Situation noch zusätzlich erschweren wird.


1. Zur Möglichkeit der Gewährung einer Arbeitsmarktzulage

Um die Konkurrenzfähigkeit der Gemeinde Grünwald bei tarifkonformer Eingruppierung auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere im Ballungsraum München sicherzustellen, wurde von der Verwaltung bereits im Jahr 2018 die Möglichkeit der Gewährung einer sogenannten Arbeitsmarktzulage für alle Beschäftigten der Gemeinde Grünwald geprüft.

Der Hauptausschuss des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern hat in seiner Sitzung vom 29.07.2014 beschlossen, dass die Mitglieder zur Deckung des Personalbedarfes und zur Bindung von qualifizierten Personals im Einzelfall möglichst befristete Arbeitsmarktzulagen in Höhe von max. 20% der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe gewähren können. Dieser Beschluss gilt aktuell weiter fort.

Nach diesem Beschluss sind nachstehende Merkmale kritisch und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen:

1. „Zur Deckung des Personalbedarfes“ hat zur Voraussetzung, dass trotz ernsthaften Bemühens (Stellenausschreibungen usw.) geeignete Bewerber nicht gefunden werden können.

2. „Bindung von qualifizierten Fachkräften im Einzelfall“ bedeutet, dass hinsichtlich jedes einzelnen Arbeitsnehmers zu prüfen ist, ob dieser ernsthaft den Arbeitgeber wechseln will.

3. „Zulage in Höhe von maximal 20% der Stufe 2 der einschlägigen Entgeltgruppe“ begrenzt die Höhe der Zulage. Bei der einschlägigen Entgeltgruppe handelt es sich um die tariflich gebotene Eingruppierung. Damit ist eine Obergrenze definiert, wobei jedoch geringere Beträge stets zu erwägen sind.

4. „Die Möglichkeit der Befristung“ sollte in jedem Fall wahrgenommen werden, da nur auf diese Weise einer sich stetig wandelnden Situation am Arbeitsplatz Rechnung getragen werden kann.


2. Bewertung und Vorschläge der Verwaltung

Aus Sicht der Verwaltung wäre insbesondere bei dem Gesichtspunkt Nr. 2 „Bindung von qualifizierten Fachkräften im Einzelfall“ letztendlich nicht feststellbar, wer wirklich den Arbeitsplatz wechseln will und wie hier schlussendlich ein Nachweis zu führen wäre. 

Die grundsätzliche Zahlung von Individualprämien im Einzelfall wird zudem für hoch problematisch gehalten, da hierdurch eine gewisse „Neidkultur“ bei den Beschäftigten hervorgerufen werden würde und dieser Unfrieden schlussendlich zu mehr Nachteilen für die Gemeinde Grünwald und ihrer Beschäftigten führen würde. Hier ist davon auszugehen, dass viele weitere Beschäftigte vergleichbare Situationen vorbringen werden um ebenfalls eine Arbeitsmarktzulage zu erhalten.

Eine entsprechende Lösung über Individualprämien im Einzelfall ist aus Sicht der Verwaltung aus oben genannten Gründen deshalb nicht umsetzbar sowie gegenüber den Beschäftigten nicht vertretbar.

Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb zwingend die bisherige einheitliche, vertretbare und nachvollziehbare Regelung für alle Beschäftigtengruppen weitergeführt werden.

Von der Verwaltung wird deswegen vorgeschlagen die Arbeitsmarktzulage wie bisher und wie folgt weiter zu gewähren: 

2.1. Allgemeine Regelungen

I.         Die Arbeitsmarktzulage wird zum Zweck der „Deckung des Personalbedarfes“ und zum Zweck der „Bindung von qualifizierten Fachkräften“ gewährt.

       Das Kriterium „Deckung des Personalbedarfes“ wird durch die nachweislich enormen         Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung in allen Bereichen und der derzeitigen         Arbeitsmarktsituation gerechtfertigt.

       Das Kriterium „Bindung von qualifizierten Fachkräften“ wird dadurch         gerechtfertigt,         dass aufgrund der derzeitigen Situation am Arbeitsmarkt, grundsätzlich die ernsthafte         Gefahr besteht, dass Beschäftigte der Gemeinde Grünwald zu einem anderen Arbeitgeber,         der mehr zahlt wechseln. Bei der Fülle an anderen möglichen Arbeitgebern, ob öffentlich         oder privat, ist diese „ernsthafte Gefahr“ derzeit grundsätzlich gegeben. 

II.        Zur Umsetzung in die Praxis wird mit der Gesamtzusage die Arbeitsmarktzulage         Bestandteil des einzelnen Arbeitsvertrages zwischen dem/der begünstigten         Beschäftigten und der Gemeinde Grünwald. Dies gilt auch für Beschäftigte, die         künftig bei         der Gemeinde Grünwald eingestellt werden. Um die Gesamtzusage in den         Arbeitsvertrag wirksam einzubeziehen, ist lediglich sicherzustellen, dass die jeweilige         Dienstkraft in der Lage ist, von der Gesamtzusage Kenntnis zu nehmen.         Weitergehende zusätzliche individuelle Vereinbarungen werden daher nicht getroffen.

III.        Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern empfiehlt dringend eine Befristung der         Arbeitsmarktzulage. Nach seiner Auffassung sollte die Befristung die Regel sein, da jede         Arbeitsmarktsituation einem stetigen Wandel unterworfen ist und sich in einigen         Jahren grundlegend anders darstellen kann als dies zum heutigen Zeitpunkt vorstellbar         ist.

       Ob der mit der Arbeitsmarktzulage verbundene Zweck „Deckung des Personalbedarfs“         und         „Bindung von qualifizierten Fachkräften“ zu einem späteren Zeitpunkt noch gegeben ist,         muss Gegenstand einer möglichen Überprüfung durch den Arbeitgeber in der Zukunft         sein können.

Dies wird über eine befristete Gewährung der Arbeitsmarktzulage sichergestellt. Die         rechtliche Wirksamkeit eine Befristung hängt entscheidend davon ab, dass sie zum         einen durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, zum anderen hinreichend transparent erfolgt, d.h. für die/den Beschäftigten muss ohne weiteres erkennbar sein, welche Leistung aus welchen Gründen bzw. wie lang gewährt wird und warum bzw. wann mit deren Wegfall zu rechnen ist.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine über 5 Jahre hinausgehende Einschätzung der         Mangelsituation bzw. der Arbeitsmarktsituation prognosetechnisch schwer möglich. Vor         diesem Hintergrund ist es sachgerecht, die Arbeitsmarktzulage zunächst bis 31.12.2028 zu befristen.

       Diese Befristung gilt für das Bestandspersonal ebenso wie für künftige Neueinstellungen         ab dem 01.01.2024.

       Vor Ablauf der Frist wird die Verwaltung die dann vorhandene Arbeitsmarktsituation         anhand der dann geltenden Rahmenbedingungen analysieren und eine Evaluation         der         Konzeption zur Arbeitsmarktzulage erarbeiten. Dies könnte unter Umständen         auch einen         Wegfall der Arbeitsmarktzulage bedeuten. Das Ergebnis würde dementsprechende dem         Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.

IV.        Die Zahlung der Arbeitsmarktzulage rechtfertigt sich ausschließlich mit der         derzeitig bestehenden personalwirtschaftlichen Mangelsituation und im Sinne des         Bestandspersonals mit der damit verbundenen ernsthaften Abwanderungsgefahr.

       Es müssen daher für den Fall, dass Entwicklungen eintreten, die diese derzeitig         besondere Situation verändern, Änderungs- bzw. Widerrufsvorbehalte definiert         werden, die im Falle eines Eintretens dieser Entwicklungen die Möglichkeit bieten, die         Gesamtzusage nach vorheriger Überprüfung und Neuentscheidung durch den         Gemeinderat rechtswirksam zu ändern bzw. aufzuheben.

       Sachliche Gründe für derartige Änderungs- und Widerrufsvorbehalte sind:

  • Änderung von gesetzlichen oder tariflichen Regelungen in der Zukunft (z.B. durch ein Inkrafttreten verbesserter Eingruppierungsregelungen         im TVöD oder Einführung anderer neuer Zulagen)

  • Änderungen in der gegenwärtigen Beschlusslage des KAV Bayern vom 29.07.2014 zur Ermächtigung für die Arbeitsmarktzulage und ihrer Rahmenbedingungen

VI.        Eine Änderung oder ein Widerruf der Gesamtzusage erfolgt grundsätzlich in gleicher         Art und Weise wie die Gesamtzusage selbst. Sollte eine Änderung oder ein Widerruf         der Gesamtzusage erforderlich sein, wäre dies dem Gemeinderat vorzulegen und den         Betroffenen in der Einführung vergleichbarer Form bekannt zu geben.
       
VII.        Der Personalrat hat bei der Gewährung einer Arbeitsmarktzulage nach Art. 75 Abs. 4         BayPVG unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Lohngestaltung mitzubestimmen,         wenn der Arbeitgeber über den konkreten Einzelfall hinaus die Zulage nach einem         generalisierenden System einräumt. 
       
2.2. Modellvorschlag (wie bisher)

a)        Gestaffelte Pauschalausschüttung in Höhe von 10, 9 bzw. 8 % der Stufe 2 der         individuellen         Entgeltgruppe des/der Beschäftigten
       
       EG 2 – 9b TVöD         = 10 % der Stufe 2
       EG 9c – 12 TVöD        = 9% der Stufe 2
       EG 13 TVöD                = 8% der Stufe 2                        
       
b)        Die Arbeitsmarktzulage für Teilzeitkräfte wird entsprechend des         Beschäftigungsumfangs prozentual gekürzt

c)        Die Arbeitsmarktzulage unterliegt keiner Anpassung an allgemeine         Entgeltsteigerungen

d)        Im Rahmen einer auch besseren Altersversorgung wird die Arbeitsmarktzulage als         zusatzversorgungspflichtiges Entgelt behandelt

e)        Sollten sich bei der Umsetzung der Regelungen in Einzelfällen besondere         Benachteiligungen (Härtefälle) ergeben, kann hier vom 1. Bürgermeister eine         individuelle abweichende Regelung verfügt werden

f)        Die Arbeitsmarktzulage ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grünwald,         ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und steht unter dem Vorbehalt des         jederzeitigen Widerrufs, insbesondere wenn die wirtschaftliche         Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald nicht mehr gewährleistet ist.

Bei diesem Modell wird entsprechend die Wertigkeit und Verantwortung der jeweiligen Stelle berücksichtigt und abgebildet. Zudem orientiert man sich bei diesem Modell eng an den Vorgaben des KAV Bayern (…bis zu 20% der Stufe 2 der einschlägigen Entgeltgruppe).

Des Weiteren erhalten bei diesem Modell aufgrund der prozentualen Staffelung, ähnlich der Jahressonderzahlung (80% EG 1-8, 70% EG 9a-12, 50% EG 13-15) die Beschäftigten der unteren Entgeltgruppen einen höheren Anteil.

Ein weiterer Vorteil dieser Regelungen ist ihre einfache und nachvollziehbare Darstellung gegenüber den Beschäftigten sowie die verwaltungsmäßig leichte Umsetzbarkeit.

Die Gewährung der Arbeitsmarktzulage stellt sich wie folgt dar:

Beschäftigte im Verwaltungs- und Arbeiterbereich























Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst



Finanzielle Auswirkungen:

Die jährlichen Gesamtkosten (inkl. Arbeitgeberanteile) für die Gemeinde Grünwald in Bezug auf die Gewährung der Arbeitsmarktzulage betragen ca. 1.028.361,26 €.


Mitbestimmung Personalrat:

Der Personalrat spricht sich ausdrücklich für die Weitergewährung der Arbeitsmarktzulage an alle Beschäftigten aus.

Vorberatung im Verwaltungsausschuss am 10.10.2023:

Die Weitergewährung der Arbeitsmarktzulage an die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.10.2023 intensiv vorberaten.

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Weitergewährung der Arbeitsmarktzulage an die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald auf Grundlage der Ausführungen der Verwaltung und des vorgestellten Modells.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Weitergewährung der Arbeitsmarktzulage für alle Beschäftigten der Gemeinde Grünwald befristet bis zum 31.12.2028 auf Grundlage der Ausführungen der Verwaltung und des entsprechend vorgestellten Modells.

Die hierfür benötigt Mittel sind im Haushalt entsprechend einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Mietradsystem im Landkreis München; Neuausrichtung ab 2025;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Kreistag des Landkreises München hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 die Einführung des MVG-Rads beschlossen. Ziel war es, ein einheitliches, einfach nutzbares Mietradsystem aus einer Hand mit einem hohen Wiedererkennungswert anzubieten.

Der Landkreis München und die Landeshauptstadt München haben sich deshalb darauf verständigt, bei der Einführung eines Mietradsystems zu kooperieren. Die Kooperation zwischen der Landeshauptstadt München und dem Landkreis München erfolgte auf der Grundlage einer Zweckvereinbarung. Diese regelt die grundsätzliche Bereitschaft beider Vertragsparteien, ein kompatibles Mietrad-System zur Lösung der gemeinsamen Verkehrsprobleme einzuführen. Die finanziellen Konditionen, die Aufgabenverteilung, der Ablauf und die Verortung der Stationen in den einzelnen Kommunen des Landkreises wurden in einzelnen Durchführungsvereinbarungen zwischen Landkreis und Landeshauptstadt München geregelt.

Mit der Erfüllung dieser Aufgabe hat die Landeshauptstadt München die Stadtwerke München betraut. Der Landkreis München hatte seine finanzielle Beteiligung am Betriebs- und Investitionskostendefizit zu Beginn auf fünf Jahre begrenzt. Diese Begrenzung wurde am 22.07.2022 durch Beschluss des Kreistages aufgehoben und die finanzielle Beteiligung des Landkreises an Betriebskosten- und Investitionskostendefizit auf unbestimmte Zeit verlängert.

Seit der Eröffnung des Systems im Oktober 2018 wurden in den beteiligten Kommunen des Landkreises, zum Großteil unter finanzieller Förderung des Bundes, insgesamt 178 Stationen errichtet und 1226 Räder in Betrieb genommen. 

Der bestehende Vertrag der Stadtwerke München/MVG mit dem Betreiber nextbike by Tier Mobility SE endet im Jahr 2025. Es bedarf folglich einer neuen Ausschreibung des Systems. Diese bietet zudem die Chance das System neu auszurichten.

Am bestehenden System kam im Betriebszeitraum seit Oktober 2018 immer wieder Kritik auf. Insbesondere wurden das zu starre Konstrukt und die Notwendigkeit baulicher Stationen bemängelt.

Die Kritiken aus den Kommunen wurden ebenso in die geplante Neuausrichtung miteinbezogen, wie auch die Ergebnisse der Grundsatzuntersuchung geteilte Mikromobilität, die der MVV für die Landeshauptstadt München und für die Verbundlandkreise des MVV beauftragt hat.

Als zentrales Ergebnis hat sich für die Attraktivität eines neuen Bikesharing-Systems dessen Einheitlichkeit herausgestellt. Systemgrenzen zwischen verschiedenen Anbietern, die das Umsteigen von dem einen auf das andere Rad erzwingen, halten (potentielle) Kunden von der Nutzung ab.

Als Folge dieser Erkenntnis haben sich die Landeshauptstadt München, der Landkreis München, der Landkreis Fürstenfeldbruck und die NordAllianz sowie weitere interessierte Gebietskörperschaften im MVV-Raum darauf verständigt, eine gemeinsame Ausschreibung des neuen Systems vorzubereiten und anschließend durchzuführen. In dieser soll die MVV GmbH als übergeordnete Klammer über den Nahverkehr deutlich stärker einbezogen werden, als beim bisherigen System. Die von den Kommunen des Landkreises München bemängelte Dominanz der Landeshauptstadt München und Stadtwerke München/MVG soll abgeschwächt werden. Für die Region wichtige Gestaltungsmöglichkeiten des neuen Systems können in der Ausschreibung bestmöglich berücksichtigt werden.

Vor dem Hintergrund einer drohenden Angebotslücke nach dem Auslaufen des Vertrages zwischen MVG und nextbike im Jahr 2025, ist es zwingend notwendig, die europaweite Ausschreibung Ende 2023 zu starten.

Das bisher im Landkreis München etablierte System MVG Rad basiert auf einer bilateralen Zweckvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt München und dem Landkreis München. Nach Auffassung der Landeshauptstadt München und deren Rechtsberatung erlaubt dieses juristische Konstrukt die Erweiterung des bestehenden Mietradsystems in Gebietskörperschaften, die keine gemeinsame Grenze mit der Landeshauptstadt besitzen, nicht. Eine Ausweitung des von der Stadtwerke München/MVG betriebenen MVG-Rads in Gebietskörperschaften ohne direkte Grenze mit der Landeshauptstadt München ist folglich nicht möglich.

Oberste Ziel der Landeshauptstadt München, des Landkreises München und der weiteren beteiligten Landkreise bleibt es, ein verbundweit einheitliches, regionales System mit einem Dienstleister zu etablieren. Dafür ist ein neues rechtliches Konstrukt zu entwerfen.

Die Prüfung zur Ausgestaltung eines neuen Systems durch die MVV GmbH und des Landkreises München hat ergeben, dass es einer multilateralen Vereinbarung aller Gebietskörperschaften (nicht nur der Landkreise mit der Landeshauptstadt München) bedarf.

Die Organisationsstruktur und die Rahmenbedingungen für ein neues Bikesharing-System sorgen dafür, dass die Wünsche und Vorstellungen der Landkreises und der Kommunen berücksichtigt werden können. Hierdurch entsteht die Chance für ein erfolgreiches und einheitliches regionales Bikesharing-System mit hohem Nutzen für die Kundinnen und Kunden.


Folgen der geplanten Neuausrichtung:

Multilaterale Zweckvereinbarung
Die Beratungsunternehmen schlagen vor, dass Kommunen, die sich am System beteiligen wollen, eine multilaterale Zweckvereinbarung unterzeichnen, welche die MVV GmbH mit der Ausschreibung des neuen Betreibers beauftragt. Die Zweckvereinbarung definiert die Kooperation der beteiligten Kommunen im neuen Mietradsystem während der Ausschreibung und danach im laufenden Betrieb. Für den Ausschreibungs- und Vergabeprozess regelt die Zweckvereinbarung den Inhalt und die Bedingungen des Vergabeverfahrens sowie die Anforderungen an den Betrieb, die Entscheidungsfindung durch die Arbeitsgruppe und den Lenkungskreis sowie die Kostenverteilung auf die Vertragsparteien der Zweckvereinbarung. Nach Zuschlagserteilung legt die Zweckvereinbarung fest, wie der Prozess der Entscheidungsfindung im laufenden Betrieb z.B. bei Tarifanpassungen ablaufen soll.

Dienstleistungsauftrag
Damit die Kommunen ein direktes Vertragsverhältnis mit dem neuen Betreiber der Mieträder eingehen können, soll auch die Beauftragung des Dienstleisters/Betreibers durch die beteiligten Kommunen als direkter Auftraggeber stattfinden. Diese soll künftig in Form eines Dienstleistungsvertrages stattfinden.

Teilnahme der Kommunen am neuen System
Kommunen, die bereits am bestehenden System beteiligt sind, sollten sich bereits zu einer möglichen Beteiligung ab 2025 (zunächst unverbindlich) positionieren. Von den 29 Kommunen im Landkreis planen 21 als Basisgebiet, fünf als Erweiterungsgebiet und drei sich nicht zu beteiligen.

Der enge Zeitrahmen, um eine europaweite Vergabe rechtzeitig durchzuführen, so dass ein nahtloser Übergang zwischen den beiden Systemen besteht, bedingt die Notwendigkeit einer Ausschreibung mit den ausgearbeiteten Rahmenbedingungen im 4. Quartal 2023.

Kommunen, die sich für einen nahtlosen Übergang zwischen den beiden Systemen entscheiden, werden derzeit als „Basisgebiet“ bezeichnet. Kommunen, die noch kein Mietradsystem besitzen oder sich eine (weitere) Beteiligung offenhalten möchten, können sich der Ausschreibung als „Erweiterungsgebiet“ anschließen


Basisgebiet:

  • Anzahl der Räder und Stationen muss vor Ausschreibungsbeginn fest definiert sein, genauso wie die grobe Verortung der Stationen. Diese Anzahl muss dann auch verbindlich abgerufen werden, ist aber auch garantiert.

  • Beschlussfassung zur Teilnahme, Unterzeichnung der Zweckvereinbarung und der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel (mit einem Puffer von 20%) vor Ausschreibungsbeginn (Frist 31.10.2023, in Ausnahmefällen bis 22.12.2023 möglich)

  • Im Zuge der Ausbringung der Räder haben die Kommunen im Basisgebiet (je nach Lieferzeiten) Vorrecht gegenüber Kommunen im Erweiterungsgebiet. Dies ist insbesondere relevant für Kommunen, die bereits das MVG Rad haben, um das Risiko einer Angebotslücke zu reduzieren. 

  • Rückmeldung der Teilnahme als Basiskommune mit Mengengerüst und grober Verortung bis Mitte Oktober.

Erweiterungsgebiet:

  • Optionale Abrufmöglichkeit einer gewissen Anzahl von Rädern und Stationen, die vorab
in einem Mengengerüst festgelegt werden.

  • Die Teilnahme ist unverbindlich, das heißt dass die genannte Anzahl an Rädern abgerufen werden kann, aber nicht muss. Die Kommune kann im Nachgang entscheiden, ob sie Teil des Systems wird

  • Erst wenn der Abruf stattfindet, muss vorab ein Beschluss gefasst werden über den Abruf, die Finanzierung und den Beitritt zur Zweckvereinbarung

  • Da die Ausschreibung zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen ist, haben die Kommunen im Erweiterungsgebiet den Vorteil, dass Sie bereits exakte Kosten kennen und Erfahrungswerte aus den anderen Kommunen haben, auf die sie zurückgreifen können

  • Je nach Lieferfristen und Bereitstellungszeit des Anbieters ist eine Ausbringung der Räder ca. 10 Monate nach Abruf möglich. Voraussichtlich ist der früheste mögliche Zeitpunkt Q3 2025.

  • Abgabe der unverbindlichen Interessenbekundung bis spätestens 31.10.2023


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für Räder und Stationen im neuen System
  • Künftig sollen die Fahrräder geleast werden, wodurch die Beschaffung von Rädern und die damit verbundenen einmaligen Investitionskosten entfallen.

  • Es gibt eine solidarische Aufteilung der Kosten, sodass jede Kommune pro Rad das gleiche bezahlt. 

  • Von folgender Kostenschätzung wird derzeit ausgegangen:

Leasing und Betrieb der mechanischen Räder                ca.     700,- € brutto/Rad/Jahr
Leasing und Betreib der Pedelecs                        ca.  1.250,- € brutto/Rad/Jahr 

  • Sofern die Gemeinde Grünwald die bisherige Anzahl an Stationen und Fahrräder beibehält und einen nahtlosen Umgang zum neuen System schafft, würden sich jährliche Kosten in Höhe von ca. 85.400,- € ergeben.

  • Zusätzlich hierzu fallen Kosten für den Umbau (Umfolierung der Stele usw. sowie etwaige Investitionskosten für die künftige Ausgestaltung der Stationen an.

  • Die Einnahmen durch den Mietradverleih sind bei den Leasingkosten schon einberechnet


Bisher betrugen die Betriebskosten rund 87.000,- € jährlich, wovon 50% durch den Landkreis München übernommen wurden. Letztlich entstanden der Gemeinde Grünwald rund 
43.500,- € jährlich an Betriebskosten.

Der Kreistag des Landkreises München hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 beschlossen, künftig keine Kostenerstattung für das neue Mietradsystem zu leisten und die Kostenbeteiligung mit der Einstellung des MVG Rad-Systems zu beenden.

Die Gemeinde Grünwald müsste entsprechend im Haushalt für das neue System Betriebskosten in Höhe von 85.400,- € zuzüglich einem Puffer von 20%, dementsprechend einen Betrag in Höhe von 102.500,- € für das neue Mietradsystem bereitstellen.

Zur Teilnahme am neuen Mietradsystem sind nachfolgende Beschlüsse notwendig:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung über die gemeinschaftliche Etablierung und Sicherstellung eines öffentlichen Bikesharing-Systems von Gebietskörperschaften im Gebiet des Münchner Verkehrsverbundes (im Folgenden: Zweckvereinbarung) nach Maßgabe des angehängten Entwurfes mit allen in der Anlage 1 des Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften sowie allen Landkreisen, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, abzuschließen. Diese Beauftragung und Ermächtigung bleibt bestehen, auch wenn und soweit einzelne oder mehrere der in der Anlage 1 des Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften oder der Landkreise, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, nicht oder nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens den Abschluss der Zweckvereinbarung beschließen. 

  1. Von dem angehängten Entwurf darf abgewichen werden, soweit die Abweichungen nur unwesentlich sind und dies aufgrund von Anmerkungen der Aufsichtsbehörde, des Finanzamtes oder ähnlicher Stellen, aufgrund einer steuerlichen Prüfung, aufgrund weiterer Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten oder aus vergleichbaren Gründen erforderlich ist.

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Landeshauptstadt München zu bevollmächtigen, Willenserklärungen anderer Gebietskörperschaften, die den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung der Zweckvereinbarung betreffen, mit Wirkung für und gegen die Gemeinde Grünwald zu empfangen. 

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss der Zweckvereinbarung diese zu ändern, soweit die Änderungen nur unwesentlich sind und dies aufgrund von Anmerkungen der Aufsichtsbehörde, des Finanzamtes oder ähnlicher Stellen, aufgrund einer steuerlichen Prüfung oder aus vergleichbaren Gründen erforderlich ist. Ein erneuter Beschluss des Gemeinderates ist hierfür jeweils nicht erforderlich. 

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss der Zweckvereinbarung einzelne oder mehrere der in der Anlage 1 des angehängten Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften bzw. einzelne oder mehrere der in der Anlage 2 des angehängten Entwurfes genannten Optionsgebietskörperschaften sowie einzelne oder mehrere Landkreise, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, unter den in der Zweckvereinbarung festgelegten Voraussetzungen als Vertragsparteien in die Zweckvereinbarung aufzunehmen und die Zweckvereinbarung jeweils entsprechend zu ändern. Ein erneuter Beschluss des Gemeinderates ist für die Vertragsänderungen jeweils nicht erforderlich. 

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung der Anlage 1 der Zweckvereinbarung für die Gemeinde Grünwald 122 mechanische Fahrräder und keine Pedelecs anzugeben. 

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Zweckvereinbarung den Auftrag für ein regionales Bikesharing-System gemäß den Vorgaben der Zweckvereinbarung an einen Dienstleister zu vergeben. Die Vertragsparteien der Zweckvereinbarung werden gemeinsam Auftraggeber. 

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der durch die Zweckvereinbarung eröffneten Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass für die Gemeinde Grünwald möglichst 15 Stationen vorgesehen werden und die in dieser Vorlage genannten Standorte möglichst weitgehend umgesetzt werden. Die Beschaffung soll jedoch auch dann durchgeführt werden, wenn diese Vorgaben nicht umgesetzt werden. 

  1. Die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen als Vergabestelle durch und erteilt im Namen der Auftraggeber nach den Bestimmungen der Zweckvereinbarung den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 

  1. Einer erneuten Befassung des Gemeinderats bedarf es nicht, wenn aus vergaberechtlichen Gründen eine Änderung der Wahl der Vergabe- und Vertragsordnung, der Vergabeverfahrensart, der Eignungskriterien oder Eignungsunterlagen oder der Zuschlagskriterien erforderlich sein sollte oder wenn das Vergabeverfahren aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben werden muss. 

  1. Eine erneute Befassung des Gemeinderats/ ist zur Erteilung des Zuschlags nur erforderlich, falls das wirtschaftlichste Angebot den geschätzten Auftragswert um mehr als 20% übersteigen sollte. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine für den Bauhof; Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die vorhandene Kehrmaschine im Bauhof (Baujahr: 2004; Laufleistung:87.538km; Aufbaumotor: 22.180 Betriebsstunden) muss aufgrund des hohen Alters und der anstehenden Reparaturkosten ersetzt werden. Das Bauamt hat daraufhin zusammen mit dem Planungsbüro Bischel eine europaweite Ausschreibung für die Beschaffung einer Kehrmaschine durchgeführt. Vorab wurde zudem geprüft, ob ein rein elektrischer Antrieb möglich ist, Arbeitsgeräte in dieser Größe sind jedoch derzeit noch nicht erhältlich.

Sieben Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert, zur elektronischen Submission am 05.10.2023 lag jeweils ein wertbares Angebot vor. 

Das angebotene Fahrzeug besteht aus zwei Bauteilen (Los1: Fahrgestell, Los2: Aufbau).

Die Auswertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter der Lose 1-2, die Firma Bucher Municipal GmbH aus Hannover mit einer Bruttoangebotssumme von insgesamt 387.158,82 €.

Auf der Haushaltsstelle 77100.9350 (Vermögenserwerb Bauhof) sind ausreichend Haushaltsmittel verfügbar.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Bucher Municipal GmbH aus Hannover mit einer Bruttoangebotssumme von insgesamt 387.158,82 € zu vergeben.

Auf der Haushaltsstelle 77100.9350 (Vermögenserwerb Bauhof) sind ausreichend Haushaltsmittel verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 10

Sachverhalt

1. Bürgermeister Neusiedl teilt dem Gemeinderat aus aktuellem Anlass mit, dass auf die im Bau befindliche Fernwärmetrasse (sog. Nordanbindung) mehrere Brandanschläge verübt worden sind.

Auch andere Baustelleneinrichtungen in Nachbarlandkreisen waren von solchen Anschlägen betroffen. Die Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH sowie mehrere Einsatzkräfte und die Freiwillige Feuerwehr Grünwald waren vor Ort, die Kriminalpolizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. 

Die Schadenssumme liegt grob geschätzt im sechsstelligen Bereich, die Erdwärme Grünwald GmbH ist hier entsprechend versichert, auch die Fernwärmeversorgung für die Grünwalder Bürger war zu keiner Zeit gefährdet. 

zum Seitenanfang

11. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 11

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

zum Seitenanfang

12. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 12

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

zum Seitenanfang

13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 13
zum Seitenanfang

13.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 26.09.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 13.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier erkundigte sich in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 nach dem Sachstand beim ehemaligen Lindenwirt in der Zeillerstraße zu den dort gelagerten Abfallsäcken. 

Bauamtsleiter Rothörl antwortet hierzu, dass das zuständige Landratsamt München – staatliches Abfallrecht – den Eigentümer unter Fristsetzung zur Beseitigung der offenen Abfallsäcke aufgefordert hat. Die Frist ist mittlerweile verstrichen, die Abfallsäcke lagern immer noch vor Ort, sind allerdings nunmehr verschlossen. 

Auf Rückfrage von GR-Mitglied Reinhart-Maier zu dem aktuell entkernten Gebäude und der damit evtl. verbundenen Umweltbelastung antwortet 1. Bürgermeister Neusiedl, dass der Gemeinde nicht bekannt ist, ob von dem Gebäude in dem derzeitigen Zustand eine Gefahr ausgeht, nach allgemeiner Einschätzung dies aber eher zu verneinen ist. 

zum Seitenanfang

13.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 13.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer fragt an, ob die Entwurfspläne für die Ortsmittegestaltung am Luitpoldweg oder im Foyer des Rathauses ausgehängt werden könnten.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Prüfung zu.

zum Seitenanfang

13.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 13.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer fragt an, ob angedacht ist, das 2. OG im Rathaus ebenfalls so zu renovieren wie das EG und das 1.OG, da der Bereich vor dem Sitzungssaal architektonisch gegenüber den übrigen Bereichen im Rathaus abfällt. 

1. Bürgermeister Neusiedl erwidert hierzu, dass es klare Absicht ist, einen Bereich im Rathaus so zu belassen, wie die seinerzeitige Architektursprache dies vorgegeben hat. Eine Umgestaltung des 2. Obergeschosses wird nicht in Erwägung gezogen. 

zum Seitenanfang

13.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 13.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse berichtet von Bürgern, die bei öffentlichen Sitzungen der gemeindlichen Gremien im großen Sitzungssaal auf der Empore hinter der Glasscheibe sitzen und von den Vorträgen wegen der schlechten Akustik nichts verstehen. Kann man hier entsprechende Lautsprecher nachrüsten?

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine technische Überprüfung der Akustik auf der Empore des großen Sitzungssaales zu, Lautsprecher sind jedenfalls vorhanden.

zum Seitenanfang

13.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 13.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, ob die Gemeinde bei der nächsten Wahl den Caterer für die Verpflegung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wechseln könnte, da das Essen ihrer Meinung nach nicht gut war.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt folgendes dazu mit:

Nachdem zu dem Zeitpunkt die Küche im Bürgerhaus nicht bewirtschaftet wurde, war die Gemeinde Grünwald froh, kurzfristig die beschriebene Lösung gefunden zu haben. Seit 01. Oktober 2023 wird die Küche nun durch einen Caterer betrieben und dieser wird gebeten, künftig die Verpflegung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei Wahlen im Bürgerhaus zu übernehmen.

zum Seitenanfang

13.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair S.;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 13.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair S. fragt an, wie der derzeitige Sachstand bei der Fußgänger- und Fahrradbrücke von Grünwald nach Pullach ist.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass der Landkreis München eine zweite Machbarkeitsstudie bereits beauftragt hat. Dieses Ergebnis muss abgewartet werden.

zum Seitenanfang

13.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 13.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, ob beim Herunterladen der Dateien aus dem Sitzungsprogramm die Dateien von der Sitzung mit Datum hinterlegt werden können.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Prüfung durch die Softwarefirma zu.

zum Seitenanfang

13.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 13.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt fragt an, ob auf dem Waldfriedhof Grünwald auf den Hauptwegen und an den Eingängen eine bodennahe Beleuchtung installiert werden könnte.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass es nicht erwünscht ist, dass der Waldfriedhof wegen der Lichtverschmutzung beleuchtet wird. Auch würde der gemeindliche Friedhof seinen Charakter als Waldfriedhof verlieren. Im Übrigen ist der Waldfriedhof am Abend geschlossen.

zum Seitenanfang

13.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zahn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 13.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Zahn bedankt sich für die wundervolle Kulturveranstaltung „Das kalte Herz“.

1. Bürgermeister Neusiedl nimmt den Dank gerne entgegen.

zum Seitenanfang

13.10. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 13.10

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, wie der aktuelle Stand beim Ausbau von öffentlichen Elektroladesäulen ist und regt an, den Parkplatz in Wörnbrunn mit in die Planung aufzunehmen.

Stellv. Bauamtsleiter Kleßinger berichtet, dass mit den im Gemeinderat beschlossenen Ladesäulen noch dieses Jahr begonnen wird, der Parkplatz in Wörnbrunn wird in die Planung für weitere Ladesäulen mit aufgenommen.

Datenstand vom 23.11.2023 08:20 Uhr