Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:14 Uhr bis 19:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.11.2023;
3 Grünwalder Freizeitpark GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2022;
4 Grünwalder Freizeitpark GmbH; Beteiligungsbericht 2022;
5 Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2022 nach örtlicher Prüfung (Art. 102 Abs. 3 GO);
6 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
7 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
8 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
9 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
9.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 21.11.2023;
9.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Kruse aus der GR-Sitzung vom 26.09.2023;
9.3 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Kruse aus der GR-Sitzung vom 24.10.2023;
9.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
9.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.11.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 21.11.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Grünwalder Freizeitpark GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Verwaltungsratssitzung der Grünwalder Freizeitpark GmbH am 05.12.2023 wurde die Bilanz für das Jahr 2022 vorgestellt. 

Der Jahresüberschuss beträgt wie in den Vorjahren € 0,-, da der eigentliche "Überschuss" als Rückstellung (Verpflichtung gegenüber der Gemeinde) gebucht wurde.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 30. November 2023 dem Verwaltungsrat, dem Gemeinderat und der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, den der Tagesordnung beigefügten Jahresabschluss 2022 der Grünwalder Freizeitpark GmbH in der vorgestellten Fassung festzustellen und anzunehmen und die Geschäftsleitung sowie den Verwaltungsrat für das Jahr 2022 zu entlasten.

Der Verwaltungsrat beschloss in seiner Sitzung vom 05. Dezember 2023, der einstimmigen Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30. November 2023 zu folgen und dem Gemeinderat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen: 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Gesellschafterversammlung der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss 2022 festzustellen und die Geschäftsleitung sowie den Verwaltungsrat der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu entlasten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Grünwalder Freizeitpark GmbH; Beteiligungsbericht 2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Gem. Art. 94 Abs. 1 und 3 GO ist die Gemeinde verpflichtet, ab einer Beteiligung von 20 Prozent an einem Unternehmen für dieses Unternehmen ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

Der Beteiligungsbericht ist gem. Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO dem Gemeinderat vorzulegen. Zudem muss die Gemeinde ortsüblich (also durch amtliche Bekanntgabe im Isar-Anzeiger) darauf hinweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Die Verwaltung wird diesen Hinweis nach der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat veranlassen. 

Es wird auf den mit der Einladung verschickten Beteiligungsbericht 2022 verwiesen. 

Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2022                                         1.394.893,07 €

Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2022 wurde entsprechend dem geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2022 erstellt und liegt der Sitzungsvorlage bei. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Beteiligungsbericht 2022 der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu und beauftragt die Verwaltung, diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2022 nach örtlicher Prüfung (Art. 102 Abs. 3 GO);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Jahresrechnung wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.05.2023 vorgelegt (GR-Beschluss öffentlich #417). In dieser Sitzung wurden die einzelnen Bestandteile der Haushaltsrechnung, die Herkunft der Einnahmen und die Verwendung der Ausgaben erläutert worden. 

Das Gesamtergebnis 2022 beträgt in Einnahmen und Ausgaben im 

Verwaltungshaushalt
215.497.976,89 €
Vermögenshaushalt
21.602.403,52 €
Gesamthaushalt
237.100.380,41 €


  1. Örtliche Vorprüfung durch die Sachverständige Frau Brigitte Scherer 

Nach Bekanntgabe der Jahresrechnung erfolgte eine umfangreiche Vorprüfung durch die vom Gemeinderat beauftragte Sachverständige, Brigitte Scherer. Dabei wurde festgestellt, dass das Kassenwesen geordnet, fast alle Skonti in Abzug gebracht wurden und die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten wurden. Die Einnahmen und Ausgaben waren begründet und belegt und die Jahresrechnung ist ordnungsgemäß aufgestellt worden. Frau Scherer empfiehlt in Ihrem Bericht die Jahresrechnung nach der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss feststellen zu lassen und die Verwaltung zu entlasten. 


  1. Örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss 

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat sich unter Vorsitz des 2. Bürgermeister Stephan Weidenbach in vier Sitzungen am 29.06., 18.07.,26.07. und 30.11.2023 von der Richtigkeit der Jahresrechnung überzeugt. 

Die Protokolle über die Prüfungsschwerpunkte des Rechnungsprüfungsausschusses können in der blauen Niederschriftsmappe eingesehen werden. Der Ausschuss hat überprüft, dass alle Anregungen und Erinnerungen von Frau Scherer von der Verwaltung erledigt wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Rahmen der Betätigungsprüfung auch die gemeindlichen Gesellschaften geprüft. 

Das durch die Kämmerei vorgestellte Ergebnis der Gemeinde Grünwald hat sich durch die örtliche Vorprüfung durch Frau Scherer und durch die Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsausschusses nicht mehr verändert.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit gesamt 237.100.380,41 € festzustellen und die Verwaltung zu entlasten. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt

  1. Die Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt festzustellen:

Verwaltungshaushalt
215.497.976,89 €
Vermögenshaushalt
21.602.403,52 €
Gesamthaushalt
237.100.380,41 €

  1. Frau Scherer mit der Vorprüfung der Jahresrechnung 2023 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Verwaltung gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO. 

1. Bürgermeister Neusiedl nahm an der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Verwaltung für die Jahresrechnung 2022 nicht teil. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 6

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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7. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 7

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 8

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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9. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 9
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9.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 21.11.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 9.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld hat in der öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 angefragt, ob das Umweltamt prüfen kann, dass die Baumbewässerungssäcke im Winter von den Bäumen entfernt werden. 

Das Umweltamt teilt mit, dass die Baumbewässerungssäcke der Versorgung von neu gepflanzten Bäumen mit Wasser in trockenen Jahresperioden dienen. Die Säcke werden über die Wintermonate abgenommen.

Dieses Jahr wurde übersehen alle Bewässerungssäcke abzunehmen. Sobald der Schnee zurück gegangen ist, wird dies nachgeholt. Im Jahr 2024 wird stärker darauf geachtet, dass alle Baumbewässerungssäcke im Herbst abgenommen und eingelagert werden.

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9.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Kruse aus der GR-Sitzung vom 26.09.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 9.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse hat in der öffentlichen Sitzung am 26.09.2023 angefragt, wann ein Jugendrat installiert wird.

Das JUZ-Team des Kreisjugendrings teilt mit, dass sie wieder einen funktionierenden und lebendigen Jugendrat in Grünwald installieren wollen. Hierfür bedarf es viel Vorbereitung und Planung. Eine Jugendratswahl und erste Sitzungen sollen im Laufe des Jahres 2024 abgehalten werden.

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9.3. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Kruse aus der GR-Sitzung vom 24.10.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 9.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse hat in der öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 von Bürgern berichtet, die bei öffentlichen Sitzungen der gemeindlichen Gremien im großen Sitzungssaal auf der Empore hinter der Glasscheibe sitzen und von den Vorträgen wegen der schlechten Akustik nichts verstehen. Kann man hier entsprechende Lautsprecher nachrüsten.

Stellv. Bauamtsleiter Kleßinger berichtet, dass eine Fachfirma am 29.11.2023 die Anlage geprüft und neu eingestellt hat. Nun sind wieder alle Bereiche gleich gut verständlich.

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9.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 9.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier berichtet, dass in der Wörnbrunner Straße noch Verkehrsschilder aufgestellt sind, die die Straße nach Wörnbrunn sperren.

Stellv. Bauamtsleiter Kleßinger berichtet, dass die Straße schon wieder freigegeben ist, die Schilder werden zeitnah noch abgeholt.

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9.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 9.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, warum kein Sprungbrett im Schwimmbad des Grünwalder Freizeitparkes mehr installiert wird.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass die Installation eines Sprungbrettes aus baulichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht zugelassen ist.

 

Datenstand vom 01.02.2024 13:36 Uhr