Datum: 18.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:33 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21. Dezember 2015;
3 Tekturantrag Barkenstein GmbH zur Aufstockung des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 552/9 an der Ricarda-Huch-Str. 8;
4 Bauantrag Bernd Unrecht zur Sanierung und Erweiterung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/6 an der Wilhelm-Keim-Str. 17;
5 Tekturantrag M.P. Projekt Wilhelm-Keim-Straße GmbH zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/2 an der Wilhelm-Keim-Straße 25;
6 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
8 Neubau eines Kinderhorts in der Dr.-Max-Str. 15; Vergabe der Projektsteuerungsleistung;
9 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
9.1 Anfrage GR-Mitglied G. Sedlmair
9.2 Anfrage GR-Mitglied Ritz
9.3 Anfrage GR-Mitglied Steininger

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2016 ö 1

Beschluss

Die vorliegende Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21. Dezember 2015;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2016 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21. Dezember 2015 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Tekturantrag Barkenstein GmbH zur Aufstockung des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 552/9 an der Ricarda-Huch-Str. 8;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2016 ö 3

Sachverhalt

Bauherr: Barkenstein GmbH
Bauort: Ricarda-Huch-Straße 8, Grundstück Fl. Nr. 552/9 (Grundstücksgröße 1.855m²)
Planbereich: Bebauungsplan BI 55/54 vom 22.04.1955, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;

Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 15.06.2015 mit dem Bauvorhaben befasst und seinerzeit das Einvernehmen einstimmig hergestellt. In dem damaligen Bauantrag waren Dachbelichtungselemente geplant, die inhaltlich (insbesondere wegen Nichteinhaltung der Mindestabstände nach der Ortsgestaltungssatzung) nicht satzungskonform waren – es wurde insoweit dem Planer aufgegeben die Planung entsprechend abzuändern.

Nachfolgend noch zur Erinnerung der Text der damaligen Sitzungsvorlage in kursiver Schrift:

Der Bauherr plant die Aufstockung des Dachgeschosses am bestehenden Einfamilienhaus mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 40°.

Das Dachgeschoss wird als Nichtvollgeschoss geplant, somit ändert sich nichts am Maß der baulichen Nutzung.

Das Dachgeschoss ist keine eigenständige Wohneinheit und löst daher keine weiteren Stellplätze aus als wie bisher zwei die mit der bestehen Garage nachgewiesen werden können.

Auf der Gebäudesüdseite ist ein Giebel geplant, der in seiner Wandhöhe nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Die Maximal zulässige Wandhöhe von 7,25 m wird mit dem Giebel um 0,92 m überschritten. Hier wird eine Abweichung benötigt, die in ähnlich gelagerten Fällen jeweils erteilt wurde.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Baumbestand wird nicht berührt.

Das Landratsamt München hat bei einer allgemeinen Ortseinsicht durch die Baukontrolle am 26.11.2015 festgestellt, dass planabweichend auf der Nordseite statt der genehmigten Dachgaube ein Zwerchgiebel und zusätzlich zwei Dachflächenfenster errichtet wurden. Des Weiteren wurden planabweichend auf der Dachfläche der Westseite statt der genehmigten Dachgaube ebenfalls zwei Dachflächenfenster errichtet. Eine baurechtliche Genehmigung für die veränderte (genehmigungs- pflichtige) Ausführung der Baumaßnahme lag nicht vor – so das Landratsamt München.

Darauf hin wurde bei der Gemeinde vorliegender Tekturantrag eingereicht, der die o.g. geänderte Bauausführung zum Inhalt hat.

Seitens des Antragstellers wurden folgende Änderungen beschrieben:

1. Dachfläche Westseite: Zwei Dachflächenfenster anstelle der Gaube
2. Dachfläche Nordseite: Ein Zwerchgiebel mit Schleppgaube anstelle Gaube mit Satteldach
3. Dachfläche Nordseite: Zwei einzelne Dachflächenfenster anstelle eines Doppelfensters
4. Dachfläche Südseite: Zwerchgiebel und Gauben in Schleppdachform anstelle Satteldächern

Durch den beantragten Zwerchgiebel auf der Gebäudenordseite wird die maximal zulässige Wandhöhe von 7,25 m um 0,8 m überschritten. Außerdem ergibt sich aufgrund der geänderten Form des Giebels (Schleppdachform anstelle Satteldächern) auf der Gebäudesüdseite eine weitere Überschreitung der zulässigen Wandhöhe um 0,58 m auf insgesamt 1,50 m. Hier wird eine Abweichung benötigt, die in ähnlich gelagerten Fällen jeweils erteilt wurde.

Seitens der Bauverhaltung ist insgesamt festzustellen, dass nunmehr (nach erfolgter Bauberatung) zulässige und genehmigungsfähige Dachbelichtungselemente beantragt werden und empfohlen wird, das Einvernehmen hierfür herzustellen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt nach Diskussion, das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Tekturantrag zur Aufstockung des Dachgeschosses eines Einfamilienhauses mit Garage nicht herzustellen.

Einer Abweichung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe um 0,80 m auf der Nordseite und um 1,5 m auf der Gebäudesüdseite mit den Giebeln wird nicht zugestimmt.

Nach herrschender Rechtsmeinung hat ein Giebel als untergeordnetes Bauteil im Hauptdach ein geneigtes Dach aufzuweisen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Giebel mit einem flachen, abgeschleppten Dach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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4. Bauantrag Bernd Unrecht zur Sanierung und Erweiterung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/6 an der Wilhelm-Keim-Str. 17;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2016 ö 4

Sachverhalt

Bauherr: Bernd Unrecht
Bauort: Wilhelm-Keim-Straße 17, Grundstück Fl. Nr. 501/6 (Grundstücksgröße 1.561m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 2.Änd. , BI 28/49 vom 28.07.1950, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Es ist beabsichtigt das bestehende Wohnhaus (mit insgesamt 6 Wohneinheiten) nach Osten zu erweitern. Die festgesetzte rückwärtige Baugrenze, welche östlich mit dem Erweiterungsbau abschließt, wird dabei exakt eingehalten.

Die Erweiterung ist im UG und EG in einer Länge von 13,82m vorgesehen und dient reinen Wohnzwecken – die Breite beträgt 3,55m. Im OG und DG bleibt die Erweiterung im Rahmen des Bestandsgebäudes – d.h. hier ist eine Länge von 10,70m beantragt. Das bedeutet, dass die nördlich festgesetzte Baugrenze mit dem Bestandsgebäude eingehalten, mit dem Erweiterungsbau jedoch nach Norden eine geringfügige Überschreitung von 3,12m auf 3,55m (= 11,076m²) gegeben ist. Aufgrund der vorhandenen Bezugsfälle innerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Überschreitungen der jeweiligen Bauräume – wird hier empfohlen dieser geringfügigen Überschreitung im Rahmen einer Befreiung zuzustimmen.

Das Maß der baulichen Nutzung soll lt. vorliegender Berechnung eingehalten werden – es sind hier keine Überschreitungen mit der Hauptnutzung geplant.

Das Dachgeschoss soll unter Berücksichtigung des max. zulässigen Kniestockes von 0.75m durch Veränderung der Dachneigung (alt 30,7° - neu = 43°) angehoben werden. Die zulässige Wand- und Firsthöhen nach der Ortsgestaltungssatzung bleiben davon unberührt. Die Dachflächen sollen mit zulässigen Dachflächenfenstern belichtet werden.

Der Stellplatznachweis wird in ausreichender Weise erbracht – es handelt sich dabei um sechs Stellplätze auf dem Baugrundstück, wobei fünf hiervon oberirdisch sind und der sechste Stellplatz in der Garage nachgewiesen wird.

Schützenswerter Baumbestand wird nach Vortrag des Bauwerbers durch die Baumaßnahme nicht tangiert.

Sonstiges:

Die Baustellenabwicklung soll von der Südlichen Münchner Straße aus erfolgen – dies wurde seitens der Gemeinde Grünwald im Benehmen mit dem Straßenbauamt München bereits aufgenommen und wird grundsätzlich positiv beurteilt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung des bestehenden Mehrfamilienhauses herzustellen.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der nördlich festgesetzten Baugrenze (Überschreitung um ca. 3,00 m) wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Tekturantrag M.P. Projekt Wilhelm-Keim-Straße GmbH zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/2 an der Wilhelm-Keim-Straße 25;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2016 ö 5

Sachverhalt

Bauherr: M. P. Projekt Wilhelm-Keim-Straße GmbH
Bauort: Wilhelm-Keim-Straße 25, Fl. Nr. 501/2 (Grundstücksgröße 1.124m²)
Planbereich: BI 28/49 vom 28.07.1950, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Bebauung des Grundstücks war schon häufig Beratungsgegenstand im Bauausschuss (zuletzt am 12.10.2015).

Ursprünglich war die Errichtung eines Wohnhauses mit Walmdach in E + 1 + D-Bebauung geplant und mit Bescheid vom 18.11.2011 bauaufsichtlich genehmigt. Es gab damals Befreiungen wegen Nichteinhaltung der Baugrenzen und des bestehenden Gebäudeaufrißschemas.

Der neue Bauwerber plant jetzt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit im EG/UG -  Walmdach in E + 1 + D – Bebauung (Dachgeschoss mit 39° Dachneigung ist kein Vollgeschoss).

Das neu geplante Gebäude hat weitestgehend die gleichen Aussenmaße, wie das bereits genehmigte Wohnhaus. Die Lage des Wohn- und Gewerbeobjektes ist leicht verändert – es orientiert sich mehr zur Südlichen Münchner Straße (Abstand alt = 10,00 m / neu = 8,27 m, daraus resultiert eine neuerliche Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze, die die Bauverwaltung aber städtebaulich an dieser Stelle (Eckgrundstück) für vertretbar hält.

Der Bauwerber plant eine untergeordnete Büronutzung im Erdgeschoss des Wohnhauses. Die hierfür erforderlichen Stellplätze werden zweckmäßig in einer Tiefgarage nachgewiesen. In der Tiefgarage werden insgesamt 13 Stellplätze errichtet – erforderlich sind aufgrund der geplanten Nutzungen lediglich 7 Stellplätze. Die Erschließung erfolgt zulässigerweise über die Wilhelm-Keim-Straße.

Die TG-Zufahrt erfolgt nun über die Wilhelm-Keim-Straße – die gemeindlichen Bedenken sind damit ausgeräumt.

Die Erdüberdeckung der Tiefgarage ist mit 1,00 m beantragt und entspricht damit den Anforderungen.

Im Bereich der Johann-Lößl-Straße existiert eine Verengung / also ein Durchgang in Form eines Fußweges. In diesem Bereich sollen nach Vorstellungen der Planer zusätzlich zwei oberirdische Stellplätze errichtet werden. Ursprünglich war in einer Vorplanung dort die Haupterschließung in Form einer Tiefgaragenzufahrt beabsichtigt – davon hat der Antragsteller Abstand genommen. Die Gemeinde vertritt hier die Auffassung, dass im östlichen Bereich der Johann-Lößl-Straße keine zusätzliche verkehrliche Erschließung für dieses Baugrundstück erfolgen soll, desgleichen kein zusätzlicher Fahrverkehr in dem sensiblen Verkehrsbereich (dem Radfahrer und Fußgänger vorbehalten) entstehen soll. Diese zwei oberirdischen Stellplätze sollen über die Wilhelm-Keim-Straße angedient werden.

Das Aufrissschema des Baulinienplans Nr. BI 28/49 ist durch die vielen Bezugsfälle, die sich in Form der Wand- und Firsthöhen und der Dachneigungen aufweisen, nicht mehr anwendbar. Der Kniestock, die Wand- und Firsthöhe werden aber nach der Ortsgestaltungssatzung eingehalten.
Die geplanten Gauben entsprechen nunmehr der Ortsgestaltungssatzung.

Das Maß der baulichen Nutzung ist im Bezug auf Grund- und Geschossflächenzahl für die Hauptnutzung und Nebennutzung eingehalten. Mit den geplanten Nebenanlagen (insbesondere nach Westen auskragendes UG und die Zufahrten mit ihren Stellplätzen, sowie die geplante Tiefgarage) überschreiten das Maß der baulichen Nutzung um ca. 73 m² (beantragt sind hier 0,4459 – zulässig = 0,3816)

Eine ausnahmsweise zulässige Abgrabung wird auf der Gebäudewestseite beantragt, da sich diese hinter der Vorgartenlinie befindet und die Ausnahmetatbestände einhält, sollte diese Abweichung nach der Ortsgestaltungssatzung befürwortet werden.

Alle Zuwegungen Zufahrts- und Stellplatzflächen sollen aus wasserdurchlässigen Belägen hergestellt werden.

Über die Einfriedung (es heißt lediglich Zaun) des Grundstücks wurde keine Aussage getätigt, diese ist entsprechend der Ortsgestaltungsatzung zu gestalten. Das bedeutet auch, dass die bestehende Waschbetonmauer entlang der Südlichen Münchner Straße durch einen satzungskonformen Zaun ersetzt wird. Hiergegen bestehen keine Einwände.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Ein prüffähiger Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde eingereicht – das gemeindliche Umweltamt schrieb in ihrer damaligen Stellungnahme, dass auf dem Grundstück kein schützenswerter Baumbestand vorhanden ist und die geplante Ersatzpflanzung als ausreichend angesehen wird.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten mit Tiefgarage zu befürworten.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze wird befürwortet.

Einer Befreiung von der Einhaltung des vorgeschriebenen Aufrissschemas gemäß Baulinienplan Nr. BI 28/49 wird zugestimmt.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (insbesondere Tiefgarage mit 13 Stellplätzen) um ca. 73 m² wird befürwortet. Die Erdüberdeckung über der Tiefgarage ist mit 1,00 m auszuführen.

Die beiden oberirdisch geplanten Stellplätze sind über die Wilhelm-Keim-Straße zu erschließen.

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt.

Die Einfriedung des Grundstücks im Bereich der Wilhelm-Keim-Straße bzw. zur Johann-Lößl-Straße ist entsprechend der Ortsgestaltungsatzung mit max. 1,60 m Höhe auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2016 ö 6
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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2016 ö 7
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8. Neubau eines Kinderhorts in der Dr.-Max-Str. 15; Vergabe der Projektsteuerungsleistung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2016 ö 8

Sachverhalt

Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Es geht – wie bereits berichtet – darum die Bestandsimmobilie künftig als Kinderhort zu nutzen. Gleich gegenüber der Martin-Kneidl-Grundschule, ist der Standort für einen Hort ideal.

In der Gemeinderatssitzung am 24.11.2015 wurde der aktuelle Vorentwurf und die Kostenschätzung für einen Neubau beschlossen. Des weiteren wurde der Bauausschuss mit allen weiteren Entscheidungen zu diesem Bauvorhaben bevollmächtigt.

Auf Grund der Vielzahl paralleler Projekte in der Verwaltung und zur Einhaltung der Kosten und des strengen Terminplans, ist die Beauftragung eines Projektsteuerungsbüros aus Sicht der Verwaltung notwendig, deshalb wurde bereits eine Ausschreibung für die Projektsteuerungsleistung durchgeführt.

Diese Ausschreibung sah vor, Projektsteuerungsbüros mit entsprechenden Referenzobjekten und einer ausreichenden und strukturierten Bürogröße und Verfügbarkeit auszuwählen.

Mit diesen Vorgaben wurden drei Projektsteuerungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter das IB BPS Bauprojektmanagement Selzle aus 82031 Grünwald mit der Honorarzone II ¾ Satz zzgl. 2 % Nebenkosten lt. AHO.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Projektsteuerung des Kinderhorts in der Dr. Max Str. 15 an den wirtschaftlichsten Bieter, das IB BPS Bauprojektmanagement Selzle aus 82031 Grünwald mit der Honorarzone II ¾ Satz zzgl. 2 % Nebenkosten lt. AHO zu vergeben.

Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2016 ö 9
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9.1. Anfrage GR-Mitglied G. Sedlmair

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2016 ö 9.1
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9.2. Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2016 ö 9.2
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9.3. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2016 ö 9.3
Datenstand vom 19.10.2016 10:09 Uhr