Datum: 07.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:48 Uhr bis 19:49 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird
angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15. Februar 2016;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung
vom 15. Februar 2016 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied H. Sedlmair erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht, die jeweilig zu genehmigende Niederschrift im Ratsinformationsystem in der Tagesordnung zu verlinken / hinterlegen um direkten Zugriff zu erhalten.
Die Verwaltung gibt dies an die zuständige EDV-Abteilung weiter.
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3. Antrag Dr. Volker Jung zum Neubau eines Außenaufzuges an ein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/27 an der Herzog-Christoph-Str. 3;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: Dr. Volker Jung
Bauort: Herzog-Christoph-Str. 3, Grundstück Fl.Nr. 609/27 (Grundstücksgröße = 1.289 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. 25 B 31, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Antragsteller begehrt aus gesundheitlichen Gründen die Genehmigung zum Anbau eines Außenaufzuges am bestehenden Wohngebäude. Durch eine im Gebäude bereits vorhandene Nische ist es möglich den Aufzug nur „einzuschieben“ und so lediglich eine zusätzliche Fläche von 1,4m² zu generieren. Durch die vorhandene Bebauung auf dem Grundstück ist das Baurecht bereits ausgeschöpft bzw. durch die Grundfläche sogar überschritten.
In Bezugnahme auf ähnlich gelagerte Fälle, in denen aus gesundheitlichen Gründen für entsprechende Außenaufzüge zur barrierefreien Nutzung der Wohnräume das Einvernehmen durch die Gemeinde erteilt wurde, würde die Verwaltung in diesem Fall auch empfehlen, einer Befreiung wegen Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung mit der Grundflächenzahl (Hauptnutzung) ausnahmsweise zuzustimmen.
Des Weiteren wäre für das Bauteil eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe mit dem Aufzugsanbau erforderlich.
Die sonstigen baurechtlichen Parameter werden eingehalten.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Außenaufzuges herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl wird aufgrund der besonderen Situation ausnahmsweise befürwortet.
Einer
Abweichung wegen Überschreitung der zulässigen Wandhöhe nach der Ortsgestaltungssatzung wird ausnahmsweise zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Antrag Samir Ayoub zum Neubau eines Einfamilienhauses und eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/33 an der Ebertstr. 2;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Samir Ayoub;
Bauort: Ebertstraße 2, Grundstück Fl.Nr. 588/33 (Grundstücksgröße = 1.277 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 211 B 31 v. 26.02.1932, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Auf dem bisher mit einem Dreispänner bebauten Grundstück soll der Altbestand durch ein Einfamilienhaus (E+1+D) und ein sog. Doppelhaus (E+1+D) ersetzt werden.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung in allen Belangen gut eingehalten. Ebenso die straßenseitige Baugrenze.
Des Weiteren fügt sich das Vorhaben auch nach § 34 BauGB hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Dachflächenfenster auf Nordansicht des Einfamilienhauses müssen einen Abstand von mind. 1m untereinander einhalten.
Auf der Nordseite des Einfamilienhauses ist eine Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung geplant. Einer Abweichung sollte daher ausnahmsweise zugestimmt werden.
Die Einfriedung ist mit „Naturstein-Wandelementen verbunden mit Edelstahl-Stäben“ angegeben.
Einfriedungen dürfen nicht als Wände ausgeführt werden. Dies ist noch entsprechend abzuändern.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt. Nach Aussage des Umweltamtes ist die Eingrünung des Grundstücks dringend notwendig. Insgesamt fünf Bäume erster und / oder zweiter Ordnung sind erforderlich.
Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Einsicht in die Eingabepläne und Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses und eines Doppelhauses herzustellen.
Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise befürwortet.
Die Einfriedung und die Dachbelichtungselemente sind entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.
Es sind insgesamt fünf Bäume erster und zweiter Ordnung zu pflanzen und im Freiflächenplan nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Antrag Shida Aghdaei und Parvis Avini zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 628/6 u. 628/24 an der Muffatstraße 4 a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: Shida Aghdaei und Parvis Avini;
Bauort: Muffatstraße 4 a
, Grundstück Fl. Nr. 628/6 u. 628/24 (Grundstücksgröße 1.707m²)
Planbereich: Bebauungsplan 65 B 11 vom 28.11.1911, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Die Bauwerber planen die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit einer Dachneigung von 52° (Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss).
Die Grundstücke werden derzeit vom Vermessungsamt neu vermessen.
Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit der vorliegenden Planung um 182,33m² (Zufahrtsfläche) weit über die gesetzlich zugestandene 50%-Regelung (Die Grundfläche 1 (Hauptgebäude) darf mit den Nebenanlagen um 50% überschritten werden) überschritten. Aufgrund des Hammergrundstücks sollte hier eine Befreiung von den Nebenanlagen befürwortet werden, da es sich rein um eine Befreiung für die Zufahrtsfläche, die mit wasserdurchlässigen Belag ausgeführt wird, handelt.
Die Wand- und Firsthöhen sowie der Kniestock werden eingehalten.
Die Dachaufbauten in Form von Gauben sind in ihren Ausmaßen zulässig.
Mit dem Giebel auf der Südseite wird die zulässige Wandhöhe um 70cm überschritten. Eine Überschreitung sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.
Der Stellplatznachweis wird durch die Doppelgarage erbracht.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Ein prüffähiger Baumbestandsplan liegt im gemeindlichen Umweltamt, hierzu wird die Stellungnahme noch erwartet.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 182m² wird aufgrund des Hammergrundstücks befürwortet.
Der Abweichung nach § 3 Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe um 70cm mit dem Giebel wird zugestimmt.
Die Abstandsflächenübernahme durch das südlich der Zufahrt bestehende Gebäude auf das (dienende) Baugrundstück ist nachzuweisen.
Das Mülltonnenhäuschen ist nach Westen zu verschieben, um die Eiche in der Zufahrt nicht zu beeinträchtigen. Diese ist gemäß Stellungnahme des Umweltamtes mittels Wurzelbrücke mit Schraubfundamenten vor Beginn der Arbeiten auf dem Grundstück zwingend zu schützen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Antrag Stefan Kusterer zum Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Freisitz auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/26 an der Frundsbergerstraße 4;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bauherr: Stefan Kusterer;
Bauort: Frundsbergerstr. 4, Grundstück Fl. Nr. 610/26 (Grundstücksgröße = 1.116 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 25 B 31, § 34 BauGB Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D-Bebauung (Dachgeschoss kein Vollgeschoss) als Ersatz für den bisherigen Altbestand.
Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl hinsichtlich der Haupt- als auch der Nebennutzung gut eingehalten. Das Bauvorhaben fügt sich außerdem nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung gut ein.
Auf der Gebäudewest- u Ostseite sind jeweils Quergiebel geplant, die eine Wandhöhe von 6,10 m aufweisen und damit die nach der Ortsgestaltungssatzung zulässige Wandhöhe von 4,25m um 1,85m überschreiten. Wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, sollte auch hier eine Abweichung entsprechend befürwortet werden. Ansonsten ist die Dachgestaltung komplett ruhig gehalten.
Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung geplant, die in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Daher sollte hier eine Abweichung erteilt werden.
Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden komplett eingehalten.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Maßnahme auf dem stark eingegrünten Grundstück berührt. Im Bereich der Zufahrt werden zwei Bäume (Buche Nr. 13 (U 2,82m H 15m), Nr. 14 (U 3,14m, H 19m)) zur Fällung beantragt. Der weitere, umfangreiche Baumbestand soll erhalten bleiben. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes steht derzeit noch aus, wird aber zur Sitzung vorgelegt.
Der Stellplatznachweis ist mittels Doppelgarage erbracht.
Die Nachbarunterschriften sind derzeit noch nicht vollständig.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Freisitz herzustellen.
Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der zulässigen Wandhöhe mit den Quergiebeln wird ausnahmsweise befürwortet.
Eine Abweichung wegen Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird befürwortet.
Der beantragten Fällung der Bäume Nr. 13 und 14 wird zugestimmt. Die zu erhaltenden Bäumen sind im Rahmen der Baumaßnahme zwingend mittels entsprechender Maßnahmen (DIN 18920) zu schützen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Antrag Heinz Schlehuber zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 780 an der Akazienallee 9;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauherr: Heinz Schlehuber;
Bauort: Akazienallee 9, Grundstück Fl.Nr. 780 (Grundstücksgröße = 1.455 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 7, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines modernen Einfamilienhauses in E+ 1-Bebauung mit Tiefgarage und Poolhaus.
Das Maß der baulichen Nutzung wird beim vorliegenden Bauvorhaben sowohl hinsichtlich der Haupt- als auch der Nebennutzung in allen Belangen eingehalten.
Das Bauvorhaben überschreitet an drei Stellen die durch den qualifizierten Bebauungsplan Nr. B 7 vorgegebenen Baugrenzen. Zum einen westlich durch die unterirdische Tiefgarage, des Weiteren mit dem Lichtschacht die östliche (rückwärtige) Baugrenze und zur Straße hin das als Nebenanlage geplante Poolhaus. Die westliche Baugrenze befindet sich schräg zur Straßenbegrenzungslinie verlaufend in einem Abstand zwischen 8 m und 13,5 m auf dem Grundstück. Nach heutiger Regelung können Nebenanlagen allgemein auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden. Dennoch wird nach damaliger Regelung des Bebauungsplanes eine Befreiung benötigt.
Das Hauptgebäude überschreitet die vorhandene Baugrenze außerdem mit der östlichen Außenwand um ca. 0,36 m und mit der südlichen Außenwand (jedoch nur im Obergeschoss) um ca. 0,55 m.
Die Verwaltung empfiehlt, auch aufgrund der im Umgriff des Bebauungsplanes mehrfach zugelassenen Überschreitungen, hier den (zum Teil geringfügigen) Überschreitungen zuzustimmen.
Beantragt wird außerdem eine Befreiung von der festgesetzten Firstrichtung, Dachform und –Neigung. Ursprünglich wurde für das Grundstück ein Satteldach mit der Dachneigung 18-30° und Firstrichtung Ost-West festgelegt. Im Lauf der Zeit wurde die Bebauung im Geviert allerdings deutlich heterogen und außerhalb der bestehenden Vorgaben genehmigt und ausgeführt. So hat das heutige Bestandsgebäude bereits eine andere Firstrichtung. Des Weiteren sind in der direkten Umgebungsbebauung diverse Dachformen und Neigungen sowie Firstrichtungen ausgeführt worden. Ein Pultdach, wie im vorliegenden Antrag geplant, ist ebenfalls im direkten Umgriff des Baugrundstückes vorhanden.
Insoweit würde die Verwaltung auch hier empfehlen, aufgrund mehrfach vorhandener Bezugsfälle einer Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich Dachform, Neigung und Firstrichtung zuzustimmen.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Hinsichtlich der Ortsgestaltungssatzung beantragt der Bauwerber eine Abweichung von der Festsetzung der Dachneigung. Diese ist festgelegt mit mind. 15° Neigung. Die vorliegende Planung sieht eine Dachneigung von 13° vor. Dies ergibt sich insoweit, als dass sich der Bauwerber nach Rücksprache mit der Verwaltung höhentechnisch an das in der direkten Nachbarschaft vorhandene Pultdach angleicht. Um bei der Firsthöhe von 7,51m aber dennoch die Stehhöhe im niedrigeren Dachbereich halten zu können, ist eine niedrigere Dachneigung erforderlich. Die Verwaltung begrüßt die Annäherung der Höhenentwicklung an die vorhandene Umgebungsbebauung. Einer Abweichung sollte hier ausnahmsweise und unter Bezugnahme auf das in der Nachbarschaft bestehende Pultdach zugestimmt werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden komplett eingehalten
Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage erbracht.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt. Das Grundstück war bisher untergeordnet mit Nadelbäumen eingegrünt. Mit dem Neubau sollen umfangreiche Baumpflanzungen und Eingrünung erfolgen. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes wird nachgereicht.
Die Nachbarunterschriften liegen komplett vor.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage herzustellen.
Die Befreiungen aufgrund Überschreitungen der Baugrenzen werden befürwortet.
Eine Befreiung wegen Abweichung von der zulässigen Dachneigung, Dachform und Firstrichtung wird befürwortet.
Eine Abweichung von der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung wegen Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung von 15 ° auf 13°
wird ausnahmsweise und unter Bezugnahme auf die Höhenentwicklung des in der Umgebung bereits vorhandenen Pultdaches befürwortet.
Es sind zusätzlich zur vorgestellten Freiflächenplanung drei weitere standortgerechte Bäume zu pflanzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Antrag auf isolierte Abweichung Werner Krawietz und Petra Rogner zur Erhöhung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 758 an der Wörnbrunner Straße 21 a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Bauherr: Werner Krawietz und Petra Rogner
Bauort: Wörnbrunner Straße 21 a, Grundstück Fl. Nr. 758
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 7 v. 24.10.1969, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
In der Sitzung vom 21. September 2015 wurde die Verwaltung um Prüfung der Einfriedungs-höhe/art an der Wörnbrunner Straße 21 a gebeten, da diese neu errichtet wurde und höher erscheint, als die nach der Ortsgestaltungssatzung zulässigen Höhe von 1,60 Meter
.
Das Landratsamt München wurde davon in Kenntnis gesetzt und um bauaufsichtliches Einschreiten gebeten.
Bei einer Ortseinsicht durch einen Außendienstmitarbeiter des Landratsamtes München wurde festgestellt, dass auf dem o.g. Grundstück an der östlichen Grundstücksseite eine Einfriedung in Form einer Mauer mit einer Höhe von 1,65 m auf der westlichen Garagenseite und mit einer Höhe von 1,45 m an der östlichen Garagenseite errichtet wurde. An der Westseite des o.g. Grundstücks wurde bei der Doppelgarage eine Einfriedung in Form einer Mauer mit einer Höhe von 2,00 m errichtet.
Die errichteten Einfriedungen befinden sich an einer Wohnstraße. Die Einfriedungen an der westlichen Grundstücksseite überschreiten die zulässige Höhe von 1,60 m und widersprechen der Ortsgestaltungssatzung. Da alle drei genannten Einfriedungen auf dem o. g. Grundstück als Mauern ausgeführt wurden, widersprechen sie auch hinsichtlich des Materials der Ortsgestaltungssatzung.
Dies wurde den Antragstellern seitens des Landratsamtes mit Schreiben vom 03.11.2015 mitgeteilt. Ihnen wurde die Möglichkeit gegeben, bei der Gemeinde einen Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung einzureichen, welchen sie hiermit stellen.
Die Wörnbrunner Straße ist eine Wohnstraße, in der nach gültiger Ortsgestaltungssatzung Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,60 m Höhe und auch nicht als Wände/Mauern zulässig sind.
Insofern sollte einer isolierten Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung nicht zugestimmt werden, um hier keinen Präzedenzfall zu schaffen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, dem Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Erhöhung einer Einfriedungsmauer an einer Wohnstraße nicht zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
|
ö
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9 |
zum Seitenanfang
10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
|
ö
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10 |
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11. Neubau eines Wohnhauses an der Laufzorner Straße 30;
Vergabe - Generalunternehmerleistung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
|
ö
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11 |
Sachverhalt
Auf einen öffentlichen Antrag in der Gemeinderatssitzung am 28.07.2015, beschloss der Gemeinderat auf dem gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 320/4 an der Laufzorner Straße 30 zeitnah ein Wohngebäude für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu errichten und entsprechende Planungen vorzunehmen.
Die Planung wurde durch das Architekturbüro Steininger erstellt.
In seiner Sitzung am 29.09.2015, beschloss der Gemeinderat die Planung und Kostenschätzung eines Gebäudes mit Tiefgarage für eine Wohngruppe von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Durch den Architekten wurde das Leistungsverzeichniss Generalunternehmer erstellt und verschickt.
Das Gewerk Generalunternehmer wurde auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben, Es wurden 17 Leistungsverzeichnisse angefordert, 3 Angebote wurden abgegeben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Mickan General-Bau-Gesellschaft Amberg mbH & Co. KG aus 92224 Amberg mit einer Bruttoangebotssumme von 1.378.901,13 €.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Generalunternehmerleistungen zum Neubau eines Wohnhauses für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Grünwald an der Laufzorner Straße 30, an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Mickan General-Bau-Gesellschaft Amberg mbH & Co. KG aus 92224 Amberg mit einer Bruttoangebotssumme von 1.378.901,13 €
zu vergeben.
Auf der Haushaltsstelle 88000.9427 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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12. Neubau Kindergarten Wörnbrunn;
Bodenbelagsarbeiten - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
|
ö
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12 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.
Durch den Architekten und die einzelnen Fachplaner wurden die jeweiligen Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Bodenbelagsarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 7 Leistungsverzeichnisse versendet, worauf 4 Angebote abgegeben wurden.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Eibl GmbH aus 84435 Lengdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 57.516,03 €.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Bodenbelagsarbeiten am Kindergarten Wörnbrunn, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Eibl GmbH aus 84435 Lengdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 57.516,03 €
zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46401.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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13. Neubau Kindergarten Wörnbrunn;
Außenanlagen -Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
07.03.2016
|
ö
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|
13 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.
Durch den Architekten und die einzelnen Fachplaner wurden die jeweiligen Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Außenanlagen wurde auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben. Es wurden 12 Leistungsverzeichnisse angefordert, worauf 4 Angebote abgegeben wurden.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Peter Alesi aus 82327 Tutzing-Kampberg mit einer Bruttoangebotssumme von 527.563,77 €.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Außenanlagen am Kindergarten Wörnbrunn, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Peter Alesi aus 82327 Tutzing-Kampberg mit einer Bruttoangebotssumme von 527.563,77 €
zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46401.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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14. Gemeinde Grünwald Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15;
Abbrucharbeiten - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
|
ö
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14 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Es geht – wie bereits berichtet – darum die Bestandsimmobilie künftig als mehrgruppigen Kinderhort zu nutzen. Da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist, ist der Standort für einen Hort ideal.
Nach genaueren Untersuchungen am Gebäude und in Abwägung der Kosten, wurde am 24.11.2015 vom Gemeinderat ein Abbruch des Gebäudes und ein Neubau eines mehrgruppigen Kindergartens an der Dr.-Max-Straße 15 beschlossen.
Durch den Fachplaner wurde das Leistungsverzeichniss Abbruch erstellt und verschickt.
Das Gewerk Abbrucharbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben, es wurden an 13 Firmen Unterlagen versandt, wobei 8 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Ottl Abbruch & Rückbau GmbH aus 82239 Alling mit einer Bruttoangebotssumme von 99.534,58 €.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Abbrucharbeiten am Kinderhort Dr. Max Str. 15, an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Ottl Abbruch & Rückbau GmbH aus 82239 Alling mit einer Bruttoangebotssumme von 99.534,58 € zu
vergeben.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Gemeinde Grünwald Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15;
Vergabe der Elektroplanung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
|
ö
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15 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Es geht – wie bereits berichtet – darum die Bestandsimmobilie künftig als mehrgruppigen Kinderhort zu nutzen. Da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist, ist der Standort für einen Hort ideal.
Für die ursprünglich angedachte Umbau/ Sanierungsmaßnahme des Gebäudes an der Dr.-Max-Straße 15, wurde bereits das Ingenieurbüro Kasprowski für die Elektroplanung beauftragt.
Nach genaueren Untersuchungen am Gebäude und in Abwägung der Kosten, wurde am 24.11.2015 vom Gemeinderat ein Abbruch des Gebäudes und ein Neubau eines mehrgruppigen Kindergartens an der Dr.-Max-Straße 15 beschlossen.
Für den Neubau sind nun aus vergaberechtlicher Sicht, neue Verträge für die Fachplaner abzuschließen.
Die Prüfung des eingegangenen Angebots hat ergeben, dass das Ingenieurbüro Kasprowski für die geplante Baumaßnahme ein Honorarangebot mit der Honorarzone I, Mindestsatz, zzgl. 3% Nebenkosten abgegeben hat.
Da das vorliegende Angebot unter dem Schwellenwert liegt, ist eine direkte Beauftragung durch die Gemeinde möglich.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Elektroplanung zum Neubau eines mehrgruppigen Kindergartens an der Dr.-Max-Straße 15 an das Ingenieurbüro Kasprowski zu seinem geprüften Angebot mit der Honorarzone I, Mindestsatz, zzgl. 3% Nebenkosten
zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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16. Gemeinde Grünwald Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15;
Vergabe der H/L/S Planung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
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ö
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16 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Es geht – wie bereits berichtet – darum die Bestandsimmobilie künftig als mehrgruppigen Kinderhort zu nutzen. Da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist, ist der Standort für einen Hort ideal.
Für die ursprünglich angedachte Umbau/ Sanierungsmaßnahme des Gebäudes an der Dr.-Max-Straße 15, wurde bereits das Ingenieurbüro Vogt für die H/L/S Planung im BA-Beschluss vom 20.07.2015 beauftragt.
Nach genaueren Untersuchungen am Gebäude und in Abwägung der Kosten, wurde am 24.11.2015 vom Gemeinderat ein Abbruch des Gebäudes und ein Neubau eines mehrgruppigen Kindergartens an der Dr.-Max-Straße 15 beschlossen.
Für den Neubau sind nun aus vergaberechtlicher Sicht, neue Verträge für die Fachplaner abzuschließen.
Die Prüfung des eingegangenen Angebots hat ergeben, dass das Ingenieurbüro Vogt für die geplante Baumaßnahme ein Honorarangebot mit der Honorarzone II, Mindestsatz, zzgl. 5% Nebenkosten, abgegeben hat.
Da das vorliegende Angebot unter dem Schwellenwert liegt, ist eine direkte Beauftragung durch die Gemeinde möglich.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die H/L/S Planung zum Neubau eines mehrgruppigen Kindergartens an der Dr.-Max-Straße 15 an das Ingenieurbüro Vogt zu seinem geprüften Angebot mit der Honorarzone II, Mindestsatz, zzgl. 5% Nebenkosten, zu
vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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17. Gemeinde Grünwald Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15;
Vergabe der Planungsleistungen;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
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ö
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17 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Es geht – wie bereits berichtet – darum die Bestandsimmobilie künftig als mehrgruppigen Kinderhort zu nutzen. Da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist, ist der Standort für einen Hort ideal.
Für die ursprünglich angedachte Umbau/ Sanierungsmaßnahme des Gebäudes an der Dr.-Max-Straße 15, wurde bereits das Architekturbüro Grotzeck lt. BA-Beschluss vom 13.04.2015 beauftragt.
Nach genaueren Untersuchungen am Gebäude und in Abwägung der Kosten, wurde am 24.11.2015 vom Gemeinderat ein Abbruch des Gebäudes und ein Neubau eines mehrgruppigen Kindergartens an der Dr.-Max-Straße 15 beschlossen.
Für den Neubau sind nun aus vergaberechtlicher Sicht, neue Verträge für die Fachplaner abzuschließen.
Die Prüfung des eingegangenen Angebots hat ergeben, dass das Architekturbüro Grotzeck für die geplante Baumaßnahme ein Honorarangebot mit der Honorarzone III, Mindestsatz, zzgl. 6% Nebenkosten abgegeben hat.
Da das vorliegende Angebot unter dem Schwellenwert liegt, ist eine direkte Beauftragung durch die Gemeinde möglich.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Planungsleistungen zum Neubau eines mehrgruppigen Kindergartens an der Dr.-Max-Straße 15 an das Architekturbüro Grotzeck zu seinem geprüften Angebot mit der Honorarzone III, Mindestsatz, zzgl. 6% Nebenkosten
zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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18. Gemeinde Grünwald Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15;
Vergabe der Tragwerksplanung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
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ö
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18 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Es geht – wie bereits berichtet – darum die Bestandsimmobilie künftig als mehrgruppigen Kinderhort zu nutzen. Da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist, ist der Standort für einen Hort ideal.
Für die ursprünglich angedachte Umbau/ Sanierungsmaßnahme des Gebäudes an der Dr.-Max-Straße 15, wurde bereits das Ingenieurbüro Lettl für die Tragwerksplanung im BA-Beschluss vom 20.07.2015 beauftragt.
Nach genaueren Untersuchungen am Gebäude und in Abwägung der Kosten, wurde am 24.11.2015 vom Gemeinderat ein Abbruch des Gebäudes und ein Neubau eines mehrgruppigen Kindergartens an der Dr.-Max-Straße 15 beschlossen.
Für den Neubau sind nun aus vergaberechtlicher Sicht, neue Verträge für die Fachplaner abzuschließen.
Die Prüfung des eingegangenen Angebots hat ergeben, dass das Ingenieurbüro Lettl für die geplante Baumaßnahme ein Honorarangebot mit der Honorarzone III, Mindestsatz, zzgl. 3% Nebenkosten, zzgl. Bewehrungsabnahmen, zzgl. Nachweis der Feuerwiderstandsdauer abgegeben hat.
Da das vorliegende Angebot unter dem Schwellenwert liegt, ist eine direkte Beauftragung durch die Gemeinde möglich.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Tragwerksplanung zum Neubau eines mehrgruppigen Kindergartens an der Dr.-Max-Straße 15 an das Ingenieurbüro Lettl zu seinem geprüften Angebot mit der Honorarzone III, Mindestsatz, zzgl. 3% Nebenkosten, zzgl. Bewehrungsabnahmen, zzgl. Nachweis der Feuerwiderstandsdauer zu
vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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19. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 404 Elektroarbeiten;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
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ö
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19 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Elektroarbeiten wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 20 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 11 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Sendlinger Elektroanlagen Greil GmbH aus 81373 München mit einer Bruttoangebotssumme von 1.561.625,74 €.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Elektroarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Sendlinger Elektroanlagen Greil GmbH aus 81373 München mit einer Bruttoangebotssumme von 1.561.625,74 €
zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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20. Martin-Kneidl-Grundschule Umbau und interne Erweiterung von Klassenräumen;
Trockenbauarbeiten -Vergabe -;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
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ö
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20 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 16.11.2015 wurde das Architekturbüro Steininger mit den weiteren Planungsschritten beauftragt.
Die Trockenbauarbeiten wurden aufgrund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben., die erstellten Leistungsverzeichnisse wurden an 7 Firmen versendet.
Ein Bieter hat ein Angebot abgegeben. Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Baierl & Demmelhuber, 82396 Pähl mit einer Bruttoangebotssumme von 69.768,87 €
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Trockenbauarbeiten in der Schule, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Baierl & Demmelhuber, 82396 Pähl mit einer Bruttoangebotssumme von 69.768,87 €
zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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21. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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07.03.2016
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ö
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21 |
Datenstand vom 19.10.2016 10:14 Uhr