Datum: 11.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:43 Uhr bis 20:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07. März 2016;
3 Antrag auf Vorbescheid Gabriela Mohammad zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 469/9 an der Eichleite 42;
4 Antrag Shell Deutschland Oil GmbH auf Nutzungsänderung des Tankstellengebäudes und Wohnhaus, Rückbau Doppelgarage und Überdachung Staubsaugerplätze sowie Änderung der Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 522 an der Südlichen Münchner Straße 27;
5 Antrag auf Vorbescheid Marianne Hargitay wegen Klärung Bebaubarkeit auf dem Grundstück Fl. Nr. 595/0 an der Robert-Koch-Straße 16b;
6 Antrag Manfred Rübesam zum Neubau einer Villa auf dem Grundstück Fl. Nr. 568/16 an der Zeillerstraße 8;
7 Antrag Karell Dörner und Dr. Barbara Dörner-Geis zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 368/5 an der Perlacher Straße 4a;
8 Antrag AS Projekt 1 GmbH zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und einem Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 348/6 an der Pommernstr. 9;
9 Antrag John Mamisch zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/94 an der Kaiser-Ludwig-Straße 29a;
10 Antrag Xeller Villenbau GmbH auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 697 an der Geschwister-Scholl-Str. 19;
11 Antrag Dr. Karen und Dr. Georg Jacoby zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 257/16 an der Birkenstraße 1b;
12 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
13 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
14 Energetische Sanierung Painbreitenstraße 2; Dachdecker- und Spenglerarbeiten - Vergabe;
15 Energetische Sanierung Painbreitenstraße 2; Vergabe Fenster und Fenstertüren;
16 Energetische Sanierung Painbreitenstraße 2; Vergabe Wärmedämmverbundsystem und Malerarbeiten;
17 Aufbereitung der Trinkwasser- und Heizungswasserleitungen für die gemeindlichen Gebäude - Genehmigung;
18 Ausbau der Hubertusstraße; Beauftragung der Planleistung;
19 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE3404 Fassade, Putz, Wärmedämmverbundsystem;
20 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 310 Abfallentsorgung;
21 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
21.1 Bekanntgabe der Verwaltung zu einer neu geplanten Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 500/2 an der Schloßstraße 23;
21.2 Bekanntgabe durch die Verwaltung bezgl. WLAN in der Traglufthalle
21.3 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
21.4 Anfrage GR-Mitgleid G. Sedlmair
21.5 Anfrage GR-Mitglied Ritz
22 Antrag auf Vorbescheid Kraus & Partner zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 396/34 an der Willi-Stamer-Str. 4;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 1

Beschluss

Die vorliegende Tagesordnung und deren E rgänzung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07. März 2016;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07. März 2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Vorbescheid Gabriela Mohammad zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 469/9 an der Eichleite 42;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr: Gabriela Mohammad
Bauort: Eichleite 42, Grundstück Fl. Nr. 469/9 (Grundstücksgröße = 951 m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 29 B 33 v. 08.08.1934, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung

Die Antragstellerin begehrt auf Basis eines Antrages auf Vorbescheid im o.g. Baubereich an der Eichleite 42 ein weiteres Einfamilienhaus mit Garagen in E + D Bebauung (DG kein Vollgeschoss) zu realisieren.

Die Bauwerberin möchte folgende Fragen geklärt wissen:

1.        Fügt sich das in den beiliegenden Plänen dargestellte Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung und nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein, und ist damit bauplanungsrechtlich zulässig?

Antwort: Der für das Grundstück heranzuziehende, aus 1934 stammende Bebauungsplan Nr. 29 B 33 gibt neben einer nördlichen Baugrenze von 10,00 m und einer westlichen Baugrenze von 5,00 m auch eine östliche rückwärtige Baugrenze vor. Hinsichtlich der heute vorhandenen Gebäudestruktur im Bebauungsplan-Gebiet kann man eine Einhaltung der damals vorgegebenen Maßgaben des Bebauungsplanes vom Bauwerber nicht verlangen – durch diverse Befreiungen in der Vergangenheit von den o.g. Vorgaben ist der Bebauungsplan als obsolet anzusehen. Einer Überschreitung der östlichen, rückwärtigen Baugrenze sowie einer Überschreitung der nördlichen Baugrenze sollte zugestimmt werden.
Grundsätzlich handelt es sich bei Betrachtung nach § 34 Baugesetzbuch, also der vorhandenen Umgebungsbebauung, um ein reines Wohngebiet. Das geplante Einfamilienhaus mit Garagen fügt sich somit nach der Art der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB der näheren Umgebung ein.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen und unter der Maßgabe der Einhaltung aller baurechtlichen Parameter ist eine wie im Lageplan dargestellte Bebauung grundsätzlich zulässig.

2.        Wird der Grundfläche des Neubaus von 111,98 m² zugestimmt?

Erläuterung: GFZ 0,30; GRZ 0,25; amtliche Grundstücksgröße 951 m²;
Antwort: Nach Unterlagen der Gemeinde ist bereits heute im Bestand (aus 1938) eine Grundfläche von 123,75 m² (NUR Gebäude) verbraucht. Terrassen werden heutzutage der Hauptnutzung angerechnet und sind folglich entsprechend bei der Berechnung der Grundfläche zu berücksichtigen. Die Terrasse am Bestandsgebäude wird zurück gebaut, sodass lediglich eine Grundfläche von 129,95 m² erhalten bleibt. Demnach steht auf dem Grundstück noch eine Grundfläche in der Hauptnutzung von 111,98 m² zur Verfügung.

Dem geplanten Neubau mit einer Grundfläche von 111,98 m² in der Hauptnutzung kann demnach zugestimmt werden.

3.        Wird ein Kniestockhöhe des Hauptbaukörpers von 75 cm zugestimmt?

Antwort: Einem Kniestock (Oberkante Rohdecke des obersten Vollgeschosses bis zum Schnittpunkt der Außenwand) von 75 cm kann nach § 5 Abs. 7 Ortsgestaltungssatzung zugestimmt werden.

4.        Wird einer Dachneigung des Hauptkörpers von 40° zugestimmt?

Antwort: Nach § 5 Abs. 1 Ortsgestaltungssatzung sind für dieses Grundstück Flachdächer sowie geneigte Dächer mit einer Dachneigung von mindestens 15° und höchstens 52° zulässig. Einer Dachneigung des Hauptkörpers von 40° kann somit zugestimmt werden.

5.        Wird einer Ausführung des Nebenbaukörpers mit Flachdach zugestimmt?

Antwort: Der Nebenbaukörper mit Flachdach ist baurechtlich zulässig. Einer Ausführung des Nebenbaukörpers mit Flachdach kann folglich zugestimmt werden.

6.        Wird den beiden Gauben (Nord-Ost) zugestimmt?

Antwort: Die geplanten Gauben auf der Nordseite des Gebäudes mit einer Breite von 1,60 m entsprechen den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung. Den beiden geplanten Gauben kann demnach zugestimmt werden.

7.        Wird der Wiederkehr (Süd-West) zugestimmt?

Erläuterung: Als Wiederkehr bezeichnet die Antragstellerin einen typischen Giebel.
Antwort: Für den geplanten Giebel auf der Gebäudesüdseite ist eine Abweichung der Ortsgestaltungssatzung notwendig, da hier die zulässige Wandhöhe überschritten wird. Einer Überschreitung sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.

8.        Wird einer Dachneigung der Gauben (Nord-Ost) und der Wiederkehr (Süd-West) von 30° zugestimmt?

Antwort: Eine Festsetzung bezüglich einer Dachneigung von Gauben bzw. Giebeln sieht die Ortsgestaltungssatzung nicht vor. Nach herrschender Rechtsmeinung hat ein Giebel als untergeordnetes Bauteil im Hauptdach ein geneigtes Dach aufzuweisen. Einer Dachneigung der Gauben und des Giebels von 30°spricht somit nichts entgegen.

9.        Wird der Lage und Größe der Garagen zugestimmt?

Antwort: Aufgrund der vorliegenden Unterlagen und unter der Maßgabe der Einhaltung aller baurechtlichen Parameter ist eine wie im Lageplan dargestellte Bebauung grundsätzlich zulässig.

Die Verwaltung kommt nach Prüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

Die Beantwortung der Fragen ist Inhalt des Beschlusses

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen (DG kein Vollgeschoss) herzustellen.

Auf Grund des direkt angrenzenden Naturschutzgebietes „Perlacher Hang“ ist im Rahmen des Bauantrages ausführlich auf das Thema Baumschutz einzugehen.

Die Beantwortung der gestellten Fragen ist Inhalt dieses Beschlusses.

1.        Fügt sich das in den beiliegenden Plänen dargestellte Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung und nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein, und ist damit bauplanungsrechtlich zulässig?

Antwort: Der für das Grundstück heranzuziehende, aus 1934 stammende Bebauungsplan Nr. 29 B 33 gibt neben einer nördlichen Baugrenze von 10,00 m und einer westlichen Baugrenze von 5,00 m auch eine östliche rückwärtige Baugrenze vor. Hinsichtlich der heute vorhandenen Gebäudestruktur im Bebauungsplan-Gebiet kann man eine Einhaltung der damals vorgegebenen Maßgaben des Bebauungsplanes vom Bauwerber nicht verlangen – durch diverse Befreiungen in der Vergangenheit von den o.g. Vorgaben ist der Bebauungsplan als obsolet anzusehen. Einer Überschreitung der östlichen, rückwärtigen Baugrenze sowie einer Überschreitung der nördlichen Baugrenze sollte zugestimmt werden.

Grundsätzlich handelt es sich bei Betrachtung nach § 34 Baugesetzbuch, also der vorhandenen Umgebungsbebauung, um ein reines Wohngebiet. Das geplante Einfamilienhaus mit Garagen fügt sich somit nach der Art der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen und unter der Maßgabe der Einhaltung aller baurechtlichen Parameter ist eine wie im Lageplan dargestellte Bebauung grundsätzlich zulässig.

2.        Wird der Grundfläche des Neubaus von 111,98 m² zugestimmt?

Erläuterung: GFZ 0,30; GRZ 0,25; amtliche Grundstücksgröße 951 m²;
Antwort: Nach Unterlagen der Gemeinde ist bereits heute im Bestand (aus 1938) eine Grundfläche von 123,75 m² (NUR Gebäude) verbraucht. Terrassen werden heutzutage der Hauptnutzung angerechnet und sind folglich entsprechend bei der Berechnung der Grundfläche zu berücksichtigen. Die Terrasse am Bestandsgebäude wird zurück gebaut, sodass lediglich eine Grundfläche von 129,95 m² erhalten bleibt. Demnach steht auf dem Grundstück noch eine Grundfläche in der Hauptnutzung von 111,98 m² zur Verfügung.

Dem geplanten Neubau mit einer Grundfläche von 111,98 m² in der Hauptnutzung kann demnach zugestimmt werden.

3.        Wird ein Kniestockhöhe des Hauptbaukörpers von 75 cm zugestimmt?

Antwort: Einem Kniestock (Oberkante Rohdecke des obersten Vollgeschosses bis zum Schnittpunkt der Außenwand) von 75 cm wird nach § 5 Abs. 7 Ortsgestaltungssatzung zugestimmt.

4.        Wird einer Dachneigung des Hauptkörpers von 40° zugestimmt?

Antwort: Nach § 5 Abs. 1 Ortsgestaltungssatzung sind für dieses Grundstück Flachdächer sowie geneigte Dächer mit einer Dachneigung von mindestens 15° und höchstens 52° zulässig. Einer Dachneigung des Hauptkörpers von 40° wird zugestimmt.

5.        Wird einer Ausführung des Nebenbaukörpers mit Flachdach zugestimmt?

Antwort: Der Nebenbaukörper mit Flachdach ist baurechtlich zulässig. Einer Ausführung des Nebenbaukörpers mit Flachdach wird zugestimmt.

6.        Wird den beiden Gauben (Nord-Ost) zugestimmt?

Antwort: Die geplanten Gauben auf der Nordseite des Gebäudes mit einer Breite von 1,60 m entsprechen den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung. Den beiden geplanten Gauben wird zugestimmt.

7.        Wird der Wiederkehr (Süd-West) zugestimmt?

Erläuterung: Als Wiederkehr bezeichnet die Antragstellerin einen typischen Giebel.
Antwort: Für den geplanten Giebel auf der Gebäudesüdseite ist eine Abweichung der Ortsgestaltungssatzung notwendig, da hier die zulässige Wandhöhe überschritten wird. Einer Überschreitung wird hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet.

8.        Wird einer Dachneigung der Gauben (Nord-Ost) und der Wiederkehr (Süd-West) von 30° zugestimmt?

Antwort: Eine Festsetzung bezüglich einer Dachneigung von Gauben bzw. Giebeln sieht die Ortsgestaltungssatzung nicht vor. Nach herrschender Rechtsmeinung hat ein Giebel als untergeordnetes Bauteil im Hauptdach ein geneigtes Dach aufzuweisen. Einer Dachneigung der Gauben und des Giebels von 30°spricht somit nichts entgegen.

9.        Wird der Lage und Größe der Garagen zugestimmt?

Antwort: Aufgrund der vorliegenden Unterlagen und unter der Maßgabe der Einhaltung aller baurechtlichen Parameter ist eine wie im Lageplan dargestellte Bebauung grundsätzlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag Shell Deutschland Oil GmbH auf Nutzungsänderung des Tankstellengebäudes und Wohnhaus, Rückbau Doppelgarage und Überdachung Staubsaugerplätze sowie Änderung der Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 522 an der Südlichen Münchner Straße 27;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr: Shell Deutschland Oil GmbH
Bauort: Südliche Münchner Str. 27, Grundstück Fl.Nr. 522 (Größe = 1.633m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 32, Ortsgestaltungssatzung und Werbeanlagensatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Die Shell Deutschland Oil GmbH beantragt am Standort ihrer Tankstelle an der Südlichen Münchner Straße 27 anstelle des bisher geplanten Neubaus eine Nutzungsänderung der bestehenden baulichen Anlagen bzw. einen Austausch in Bezug auf die Werbeanlagen.

In der Vergangenheit wollte der Antragsteller einen völligen Umbau der Tankstelle, entgegen den Zielplanungsvorstellungen der Gemeinde Grünwald – und leider mit negativen Wirkungen, vor allem für die westlich angegliederten Wohnbebauung. Die Gemeinde hat deshalb zu den bisherigen Anträgen das Einvernehmen versagt.

Die Tankstelle bleibt nun in der bestehenden Anordnung der Funktionsgebäude weitestgehend erhalten – lediglich die innenräumliche Nutzung, insbesondere im Shop, wird umfänglich den heutigen Tankstellenkonzepten angepasst. Die nördlich angrenzenden Wohnbereiche im EG sollen künftig Personal- u. Umkleideräume werden. Die südlich an die Waschhalle und dem Bereich der Hebebühne vorhandene Doppelgarage soll ersatzlos abgebrochen werden. Es sollen hier zulässige oberirdische Stellplätze geschaffen werden (Stellplätze Nrn. 11 – 14). Die westliche Grenzgarage (Bestandsgebäude) wird als Lagerraum umfunktioniert, hiergegen bestehen ebenfalls keine Einwände.

Im südwestlichen Bereich existiert heute eine kleine Zufahrt über die Reitzensteinstraße zur Garage, welche als Lagerraum umfunktioniert werden soll. Hier soll ein kleines Abfallsammeldepot (ca. 6,60 m² groß und 2,00 m hoch) außerhalb des zulässigen Bauraumes realisiert werden. Dieses Abfalldepot ist mit einer gesonderten Zufahrt erschlossen und planerisch an der richtigen Stelle situiert, deshalb sollte hier eine Befreiung wegen Nichteinhaltung des zulässigen Bauraumes befürwortet werden.

Die Ein- und Ausfahrt der Tankstelle im südwestlichen Bereich über die Reitzensteinstraße wird bebauungsplankonform zurückgebaut und grünordnerisch angepasst. Dies wird sehr begrüßt.


Werbeanlagen (eigener Bauantrag)

Dazu ist festzustellen, dass der Preispylon (wie schon in der vorigen Planung) die maximal zulässige Höhe von 5,00 m (beantragt werden hier 4,95 m) einhält. Die übrigen Werbeträger sind tankstellentypisch an der richtigen Stelle (z.B. Attika bei Shop und an den Zapfsäulen) angebracht und ersetzen die bisherigen Werbeanlagen.


Der Stellplatznachweis wird in ausreichender Weise geführt. Für die Nutzung der Tankstelle mit Waschplatz und Pflegeplätzen sind nach der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung mind. 14 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Tatsächlich werden 15 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Die Ein- und Ausfahrtsituation und die Vorfahrt zur Waschhalle bleiben unverändert.

Die Nachbarunterschriften fehlen.

Die geplante Nutzungsänderung und der Rückbau von Nebenanlagen sowie der Neubau eines Abfallsammeldepots haben auf die bestehende Bepflanzung keine Auswirkungen – es werden keine neuen Pflanzungen vorgesehen, geschützte Bäume sollen nicht beseitigt werden.


Fazit:
Tankstellen innerhalb geschlossener Ortschaften sind regelmäßig Sonderbauformen, die von der Nutzung und der Gestaltung als nicht unproblematisch einzustufen sind. Die Werbeanlagensatzung z.B. hat hierauf richtig reagiert und lässt Werbepylone ausdrücklich bis zu 5,00 m Höhe zu – das gibt es sonst bei keinem anderen Gewerbe.

Die bestehende Tankstelle ist – wie mehrfach vorgetragen - nicht mehr zeitgerecht. Deswegen erfährt die bestehende Tankstelle ein Facelift – eine völlig neue Ausrichtung mit Waschstraße und einer neuen Gebäudeanordnung wird aber nicht mehr in Betracht gezogen.

Die Grundzüge des bestehenden Bebauungsplanes werden eingehalten. Der gemeindlichen Empfehlung das neue Tankstellenkonzept bebauungsplankonform zu planen wurde nunmehr gefolgt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung des Tankstellen- und Wohngebäudes sowie zu der geplanten Änderung der Werbeanlagen.

Das Abfallsammeldepot (ca. 6,60 m² groß und 2,00 m hoch) soll außerhalb des zulässigen Bauraumes realisiert werden. Dieses Abfalldepot ist mit einer gesonderten Zufahrt erschlossen und planerisch an der richtigen Stelle situiert, deshalb wird eine Befreiung wegen Nichteinhaltung des zulässigen Bauraumes befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Vorbescheid Marianne Hargitay wegen Klärung Bebaubarkeit auf dem Grundstück Fl. Nr. 595/0 an der Robert-Koch-Straße 16b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr: Marianne Hargitay;
Bauort: Robert-Koch-Straße 16b, Grundstück Fl.Nr. 595/0 (Grundstücksgröße = 3.277 m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Das gegenständliche Grundstück ist aufgeteilt in drei Miteigentumsanteile, die im Besitz zweier Eigentümer stehen. Im Rahmen eines Erbfalls beim östlichen Grundstücksanteil soll nun die baurechtliche Situation auf dem Grundstück geklärt werden. Die Details und der Sachverhalt hierzu sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Problematisch und Auslöser dieses Antrags auf Vorbescheid ist hier die Ausnutzung des Baurechts unabhängig der privatrechtlich zustehenden Grundstücksgrößen / Miteigentumsanteile.

Grundsätzlich wird Baurecht unabhängig Rechte Dritter erteilt. Dennoch sind privatrechtliche Regelungen, wie hier die Miteigentumsanteile entsprechend einer notariell beglaubigten Teilungserklärung, von den Bauwerbern einzuhalten. Leider ist aber aufgrund übermäßiger Baurechtsausnutzung (zum Teil widerrechtlich, zum Teil genehmigt) auf den beiden anderen Miteigentumsanteilen ein im Verhältnis nur sehr geringes Rest-Baurecht für das Teilgrundstück mit ca. 1.770m² vorhanden, womit eine Vermarktung und Veräußerung des Anteils zum eigentlichen Wert des Grundstücks kaum möglich ist. Die Details hierzu sind der Anlage zu entnehmen.

Die Verwaltung hat in mehreren Gesprächen mit der Antragstellerin und deren Beratern nach Lösungen gesucht. Im Nachgang hierzu wurde durch ein Vermessungsbüro eine Bestandsvermessung durchgeführt, um den nicht z.T. nicht dem Baugenehmigungsstand entsprechenden baulichen Bestand korrekt darstellen zu können.  (Siehe Anlage Gutachten)

Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage empfiehlt die Verwaltung hier, der Variante A des beigefügten Schreibens zuzustimmen und das der Antragstellerin auch heute im Bestand zustehende Baurecht mit einer Grundfläche von rd. 168m² und einer Geschossfläche von rd. 236m² zuzusprechen. Dieses Maß steht dem Bauwerber – auch nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde – zu.

Hierfür wird aber formell eine Befreiung wegen Nichteinhaltung des Maßes der baulichen Nutzung erforderlich. Ansonsten wäre der Grundstücksanteil der Antragstellerin in nur geringen Maße bebaubar. Durch eine Zustimmung könnte das heute vorhandene Bauvolumen (Robert-Koch-Straße 16b) auf dem Grundstück im Rahmen eines Neubaus realisiert werden. Dies wäre auch aus städteplanerischer Sicht vertretbar.

Das Landratsamt München wird gebeten, im Rahmen der Baukontrolle, die offensichtlich widerrechtlichen Nutzungen auf dem Grundstück zu überprüfen und bauaufsichtlich tätig zu werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag (Variante A – Übernahme Bauvolumen Bestand) herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung im Rahmen des heutigen Altbestandes (Robert-Koch-Straße 16b) wird befürwortet, da diese städtebaulich vertretbar ist.

Das Landratsamt München wird gebeten, im Rahmen der Baukontrolle, die offensichtlich widerrechtlichen Nutzungen auf dem Grundstück zu überprüfen und bauaufsichtlich tätig zu werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

6. Antrag Manfred Rübesam zum Neubau einer Villa auf dem Grundstück Fl. Nr. 568/16 an der Zeillerstraße 8;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauherr: Manfred Rübesam
Bauort: Zeillerstr. 8, Grundstück Fl.Nr. 586/16 (Grundstücksgröße = 1.076 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, 251 B 28 v. 01.05.1930, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung einer Villa auf dem sogenannten Bunkergrundstück an der Zeillerstraße. Der Bunker bleibt in seinen Grundmauern bestehen und dient künftig als Tiefgarage  im (bezogen auf die ursprüngliche Geländetypologie) 2. UG, die über einen Parklift anfahrbar sein wird. Darüber wird auf Straßenniveau im Hügel die normale Garage mit Kellergeschoss arrangiert. Auf dem Hügel dann die Villa in E+1+D-Bebauung.

Sowohl der Baulinienplan, als auch der Bebauungsplan Nr. B 35 hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung (Haupt- und Nebennutzung) wird eingehalten. Lediglich hinsichtlich des Abstandes des Garagentores (im Hügel) wird der eigentliche Vorgartenbereich berührt. Der Abstand wird mit lediglich 3m beantragt. Dies wird schlüssig begründet aufgrund eines sonst entstehenden, tiefen Einfahrts-„Loch“ in diesem Bereich aufgrund des Hügels. Nach Ansicht der Verwaltung ist dies aufgrund der Topologie des Grundstücks ein begründeter Einzelfall. Eine Befreiung sollte insoweit befürwortet werden.

Das Vorhaben fügt sich auch hinsichtlich § 34 Baugesetzbuch in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Hinsichtlich der Höhenentwicklung ist festzustellen, dass das Bauvorhaben die maximal zulässige Wandhöhe, festgesetzt durch die Ortsgestaltungssatzung, um 0,26 m überschreitet. Dies ist abzuändern. Die maximale Wandhöhe von 7,25 m ist einzuhalten.

Die sonstigen Festlegungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage und Tiefgarage erbracht.

Auf dem Baugrundstück ist schützenswerter Baumbestand vorhanden, der erhalten bleiben soll. Zusätzlich sind zwei Ersatzpflanzungen in Form von Ahornbäumen vorgesehen und der Hangbereich zur Zeillerstraße soll stark eingegrünt werden.

Von Seiten der Umweltabteilung wird aber die umfangreiche, neu gepflanzte Thujenhecke an der Südlichen Grundstücksgrenze bemängelt. Der B 35 legt fest, dass Bepflanzungen mit heimischen Gattungen zu erfolgen haben. Die Umweltabteilung stuft diese Pflanzung gerade hinsichtlich der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet Isartal und zur Burg als äußerst störend ein.

Die Nachbarunterschriften liegen derzeit noch nicht vor, werden aber aktuell eingeholt.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt aufgrund von weiterem Klärungsbedarf den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und die Beschlussfassung in die nächste Sitzung am 09. Mai 2016 zu verschieben.

Die Verwaltung wird klären, wo sich tatsächlich die natürliche Geländeoberfläche auf diesem Grundstück befindet und ob gegebenenfalls das Landesamt für Denkmalpflege einzubeziehen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag Karell Dörner und Dr. Barbara Dörner-Geis zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 368/5 an der Perlacher Straße 4a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr: Karell Dörner und Dr. Barbara Dörner-Geis
Bauort: Perlacher Straße 70, Grundstück Fl. Nr. 368/5 (Grundstücksgröße 1.275 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan BL 21/75 (B17) v. 22.07.1977, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung


Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit Satteldach (DN, 44° bzw. 30°, DG ist kein Vollgeschoss) und einer Garage.

Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,30; GRZ 0,25) bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahl mit der Hauptnutzung wird gut eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird aufgrund der langen Zufahrtssituation um ca. 151 m² überschritten. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass es sich hier um ein Hammergrundstück handelt. Die Zufahrt wird mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt. Eine Befreiung sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 17 werden eingehalten.

Die Wand-, First- und Kniestockhöhe entsprechen der Ortsgestaltungssatzung.

Die Wandhöhe der Garage ist vom Planer auf max. 2,75 m zu reduzieren.

Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird anhand der geplanten Doppelgarage ausreichend erbracht.

Der Freiflächen-/Baumbestandsplan liegt zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit einer Garage her.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 151 m² wird aufgrund der langen Zufahrtssituation befürwortet.

Der beantra gten Fällung der zweistämmigen Esche wird zugestimmt. Die zu erhaltenden Bäumen sind im Rahmen der Baumaßnahme zwingend mittels entsprechender Maßnahmen (siehe Baumgutachten der Firma Bauroth vom 07.04.2016) zu schützen.

Der beantragten Fällung der Birke im Zufahrtsbereich wird nicht zugestimmt. Sie ist mit entsprechenden Schutzmaßnahmen (Wurzelbrücke ect.) zu erhalten. Diese müssen allerdings schon beim Abbruch des alten Hauses umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag AS Projekt 1 GmbH zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und einem Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 348/6 an der Pommernstr. 9;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Antragsteller: AS Projekt 1 GmbH
Bauort: Pommernstr. 9, Grundstück Fl.Nr. 348/6 – Grundstücksgröße = 1.106m²
Baurecht: § 34 BauGB, Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Das Baugrundstück liegt an der Oberhachinger Straße, hat jedoch die Lagebezeichnung Pommernstraße 9 und wird bisher auch über diese erschlossen. Mit der vorliegenden Planung ändert sich auch die Erschließungsfunktion des Baugrundstückes, da das geplante Mehrfamilienhaus –Haus 1- (mit insgesamt fünf Wohneinheiten) im Norden über die Oberhachinger Straße erschlossen werden soll, hingegen das Wohnhaus mit den zwei Wohneinheiten –Haus 2 u. 3- im Süden weiterhin über die Pommernstraße erschlossen wird.

Die Art der baulichen Nutzung = zulässiges Wohnen und entspricht damit der umgebenden, vorherrschenden Bebauung.

Das Haus 1 ist in E + 1 + D (Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss) geplant – mit Firstrichtung Ost-West und soll damit die Wohnhäuser 2 u. 3 (welche in E + D-Bebauung /DG wiederum kein Vollgeschoss) lärmtechnisch abschirmen.

Die Wand- und Firsthöhen, der Kniestock und die Dachneigung mit den Haupt- und Nebengebäuden (Rampengebäude und Doppelgarage) werden allesamt eingehalten. Die Dachbelichtungselemente (Gauben in Haus 1 und Giebel / Dachflächenfenster in den Häusern 2 u. 3) entsprechen weitgehend der Ortsgestaltungssatzung. Lediglich die Gaube in der Nordansicht des Hauses 1 ist mit einem Abstand von 1,79 m zum seitlichen Dachrand zu gering bemessen – das zulässige Maß beträgt hier 2,00 m und ist zwingend einzuhalten.

Die zulässige Wandhöhe mit dem Giebel in der Südansicht des Wohnhauses 2 u. 3 beträgt 4,25m – wird jedoch mit einer beantragten Wandhöhe von ca. 4,70 m leicht überschritten – hier sollte einer Abweichung zugestimmt werden.

Das Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf die Hauptnutzung ist nicht zu beanstanden – die max. zulässige Geschossflächenzahl liegt 0,40 und wird gut eingehalten. Desgleichen die Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird bedingt durch geplante Tiefgarage überschritten – nachdem die Erdüberdeckung mit 1,00 m auskömmlich beantragt wird, sollte – wie in ähnlich gelagerten Fällen – hier Befreiung befürwortet werden.

Auf der Gebäudeostseite von Haus 1 und Haus 3 wird eine ausnahmsweise zulässige Abgrabung geplant – diese sollte ebenfalls befürwortet werden.

Der Stellplatznachweis wird durch die Planung einer Doppelgarage und einer Tiefgarage mit insgesamt sieben Stellplätzen (in Summe also neun Stellplätzen) bei fünf Wohnungen = < 120 m² Wohnfläche - und zwei Wohneinheiten = >120 m² / exakt eingehalten.

Die Zufahrt zu der südlichen Doppelgarage ist auf die zulässige Breite von max. 5,00 m zu reduzieren.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig.

Ein prüffähiger Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan für das Gesamtprojekt fehlt bislang – eine grünordnerische Beurteilung kann daher noch nicht erfolgen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Neubau einer Doppelgarage herzustellen.

Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird bedingt durch geplante Tiefgarage um ca. 169  m² überschritten – nachdem die Erdüberdeckung mit 1,00 m auskömmlich geplant ist, wird eine Befreiung befürwortet.

Die zulässige Wandhöhe mit dem Giebel in der Südansicht des Wohnhauses 2 u. 3 beträgt 4,25 m – wird jedoch mit einer beantragten Wandhöhe von ca. 4,70 m um 0,45 m überschritten – einer entsprechenden Abweichung wird zugestimmt.

Die Gaube in der Nordansicht des Hauses 1 ist mit einem Abstand von 1,79 m zum seitlichen Dachrand zu gering bemessen – das zulässige Maß beträgt hier 2,00 m und ist zwingend einzuhalten.

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung auf der Gebäudeostseite von Haus 1 und Haus 3 wird zugestimmt.

Die Zufahrt zu der südlichen Doppelgarage ist auf die zulässige Breite von max. 5,00 m zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Antrag John Mamisch zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/94 an der Kaiser-Ludwig-Straße 29a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung einer Grenzgarage im rückwärtigen, nord-westlichen Grundstücksbereich. Im Bestand ist heute bereits an gleicher Stelle eine Garage vorhanden. Nach Durchsicht der Unterlagen handelt es sich beim geplanten Neubau um eine grundsätzlich verfahrensfreie bauliche Anlage (Grenzgaragen bis 50 m² Fläche). Aufgrund der (zusätzlichen) Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen ist in diesem Fall eine sogenannte isolierte Befreiung erforderlich. Das bedeutet, der Bauantrag wird von der Gemeinde selbst verbeschieden.

Die Verfahrensfreiheit baulicher Anlagen nach Art. 57 Bayerische Bauordnung entbindet nicht von der Einhaltung gesetzlicher Maßgaben. In diesem Fall wird durch die neu geplante Garage mit angegliedertem Fahrrad-/Geräteraum die Grundfläche mit den Nebenanlagen um weitere ca. 21 m² überschritten.

Aufgrund der bereits bestehenden baulichen Anlage und der im Verhältnis nur geringfügigen weiteren Überschreitung sollte eine isolierte Befreiung hier erteilt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, eine isolierte Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 21 m² zum Neubau einer Garage zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Antrag Xeller Villenbau GmbH auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 697 an der Geschwister-Scholl-Str. 19;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauherr: Xeller Villenbau GmbH
Bauort: Geschwister-Scholl-Str. 19, Fl.Nr. 697 – Größe = 1.807m²
Planungsrecht: Baulinienplan Nr. BL 44 BI 37, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB,
Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung


Der Antragsteller möchte in Form eines Antrages auf Vorbescheid klären, ob die von ihm vorgeschlagene Bebauung auf dem o.g. Grundstück planungsrechtlich zulässig ist.

Auf das Schreiben des Antragstellers vom 22.03.2016 wird insoweit Bezug genommen.

Baurechtlich ist festzustellen, dass nach Angaben des Bauwerbers der Baulinienplan und der Bebauungsplan Nr. B 35, welcher das Maß der baulichen Nutzung regelt, sowie die gesetzlichen Abstandsflächen und die Ortsgestaltungssatzung jeweils eingehalten werden sollen.

Auch die Art der baulichen Nutzung – nämlich Wohnnutzung – ist nicht zu beanstanden.

Kernpunkt bei der Beurteilung der Zulässigkeit der beantragten baulichen Anlagen ist die Planung eines zweiten / separaten Wohnhauses innerhalb des Plangevierts. Es gibt im gesamten Planbereich des Baulinienplanes nur Einzel- u./o. Doppelhäuser – jedenfalls keine zwei Einzelhäuser.

Nach § 34 BauBG ist die Anzahl von Wohnhäusern auf Baugrundstücken nicht eingeschränkt – dies müsste durch eine sog. hintere Baugrenze oder durch eine entsprechende Festsetzung in einem Bebauungsplan geregelt werden.

Das Landratsamt München hat auf Rückfrage der Bauverwaltung hier klar mitgeteilt, dass die beantragte Bebauung in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche nach derzeit geltenden Planungsrecht für diesen Bereich zulässig ist.

Es ist insoweit festzustellen, dass die beantragte Planung von zwei Wohnhäusern mit Garagen auf dem Baugrundstück zulässig ist.

Es sei in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass aufgrund dieses zulässigen Bezugsfalles in der Zukunft innerhalb des Plangevierts weitere Wohnhäuser in zweiter Baureihe errichtet werden dürften.

Im vorliegenden Fragenkatalog wurde unter Ziff. 1. nachgefragt, ob zwei Einzelhäuser mit Garagen und einer geplanten Grundfläche von 277 m² (zulässig = 333 m²) und einer Geschoßfläche von 403 m² (zulässig = 405,49 m²) möglich wären.

Weiter wird eine Grundfläche mit den Nebenanlagen (Garagen und deren Zufahrten mit insgesamt 224m²) beantragt, welche über der sog. 50%-Regelung der zulässigen Grundfläche mit der Hauptnutzung – nämlich 167m² - zu liegen kommt. Für die Überschreitung mit rd. 57m² ist eine Befreiung erforderlich, die in ähnlich gelagerten Fällen bislang meist gewährt worden ist.

Antwort:

Die Bebauung ist, wie im Vorbescheid angedacht, planungsrechtlich mit den geplanten Maßzahlen zur Grund- und Geschoßflächenzahl, sowie in Form von zwei Einzelhäusern mit Garagen zulässig, wobei evtl. vorhandene schützenswerte Bäume im westlichen bislang unbebauten Grundstücksbereich zu berücksichtigen sind. Die Vorlage eines Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplanes beim Regelverfahren zur Baugenehmigung ist zwingend erforderlich.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen (hier Garagen und deren Zufahrten) sollte befürwortet werden.

Weitere Fragen, insbesondere zur Gestaltung, Dachform u. –neigung, Wand- u. Firsthöhe usw. sind in diesem Antrag auf Vorbescheid nicht gegenständlich.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das Einvernehmen zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen unter nachfolgenden Bedingungen herzustellen.

Die geplante Bebauung ist planungsrechtlich mit den geplanten Maßzahlen zur Grund- und Geschoßflächenzahl, sowie in Form von zwei Einzelhäusern mit Garagen zulässig, wobei evtl. vorhandene schützenswerte Bäume im westlichen bislang unbebauten Grundstücksbereich zu berücksichtigen sind. Die Vorlage eines Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplanes beim Regelverfahren zur Baugenehmigung ist zwingend erforderlich.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen (hier Garagen und deren Zufahrten) um ca. 57 m² wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Antrag Dr. Karen und Dr. Georg Jacoby zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 257/16 an der Birkenstraße 1b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bauherr: Dr. Karen und Dr. Georg Jacoby
Bauort: Birkenstraße 1b; Grundstück Fl.Nr. 257/16 (Grundstücksgröße = 872 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Für das gegenständliche Baugrundstück lag bereits ein Bauantrag vor. Die neuen Eigentümer haben nun eine völlig andere Bebauung für das Grundstück vorgesehen, die mit vorliegendem Bauantrag vorgestellt wird. Geplant ist nun ein modernes Einfamilienhaus in E+1-Bebauung mit Flachdach.

Das Maß der baulichen Nutzung wird komplett sowohl hinsichtlich Haupt- als auch Nebennutzung eingehalten. Das Vorhaben fügt sich auch nach § 34 Baugesetzbuch in die Umgebungsbebauung ein.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden komplett eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Garage und Stellplatz nachgewiesen.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt. Im südlichen Grundstücksbereich sind große Laubbäume vorhanden, die durch die Maßnahme nicht tangiert werden. Zwei Neupflanzungen im Vorgartenbereich sind vorgesehen. Die ausführliche Stellungnahme des Umweltamtes steht derzeit noch aus.

Die Nachbarunterschriften liegen größtenteils vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 12
zum Seitenanfang

13. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 13
zum Seitenanfang

14. Energetische Sanierung Painbreitenstraße 2; Dachdecker- und Spenglerarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 14

Sachverhalt

Nach dem Anschluss an die Erdwärme Grünwald in 2015, wird nun der Ausbau des Dachgeschosses in zwei Wohnungen und die energetische Sanierung im Wohnhaus an der Painbreitenstraße 2 in Grünwald baulich fortgesetzt.

In der Bauausschusssitzung am 12.10.2015 wurde der Ausbau des Dachgeschosses, außerdem die energetische Sanierung so wie die Erneuerung der Balkone und Fenster einstimmig beschlossen.

Die Ausschreibung für das Gewerk Dachdecker und Spenglerarbeiten erfolgte auf Grund der Kostenschätzung als beschränkte Ausschreibung.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Denis Lebranchu aus Rosenheim.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Dachdecker- und Spenglerarbeiten mit einer Bruttoangebotssumme von 72.850,55 € an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Denis Lebranchu aus 83026 Rosenheim, zu vergeben.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9426 sind für das Jahr 2016 entsprechende Haushaltsmittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Energetische Sanierung Painbreitenstraße 2; Vergabe Fenster und Fenstertüren;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 15

Sachverhalt

Nach dem Anschluss an die Erdwärme Grünwald in 2015, wird nun der Ausbau des Dachgeschosses in zwei Wohnungen und die energetische Sanierung im Wohnhaus an der Painbreitenstraße 2 in Grünwald baulich fortgesetzt.

In der Bauausschusssitzung am 12.10.2015 wurde der Ausbau des Dachgeschosses, außerdem die energetische Sanierung so wie die Erneuerung der Balkone und Fenster einstimmig beschlossen.

Die Ausschreibung für das Gewerk Fenster und Fenstertüren erfolgte auf Grund der Kostenschätzung als beschränkte Ausschreibung.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Schöb GmbH aus Winterrieden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Fenster und Fenstertüren an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Schöb GmbH aus 87785 Winterrieden, mit einer Bruttoangebotssumme von 118.584,38 € zu vergeben.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9426 sind für das Jahr 2016 entsprechende Haushaltsmittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. Energetische Sanierung Painbreitenstraße 2; Vergabe Wärmedämmverbundsystem und Malerarbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 16

Sachverhalt

Nach dem Anschluss an die Erdwärme Grünwald in 2015, wird nun der Ausbau des Dachgeschosses in zwei Wohnungen und die energetische Sanierung im Wohnhaus an der Painbreitenstraße 2 in Grünwald baulich fortgesetzt.

In der Bauausschusssitzung am 12.10.2015 wurde der Ausbau des Dachgeschosses, außerdem  die energetische Sanierung so wie die Erneuerung der Balkone und Fenster einstimmig beschlossen.

Die Ausschreibung für das Gewerk Wärmedämmverbundsystem und Malerarbeiten wurden auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Maltrobau GmbH aus Ottobrunn.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Wärmedämmverbundarbeiten und die Malerarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Maltrobau aus 85521 Ottobrunn, mit einer Bruttoangebotssumme von 101.958,01 € zu vergeben.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9426 sind für das Jahr 2016 entsprechende Haushaltsmittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. Aufbereitung der Trinkwasser- und Heizungswasserleitungen für die gemeindlichen Gebäude - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 17

Sachverhalt

Auf Grund der massiven Bautätigkeit der Gemeinde Grünwald gibt es ständig neue Vorschläge, wie die Trinkwasserqualität und die Heizungswasserqualität gewährleistet werden können. Um einen einheitlichen Standard zu erhalten, werden in der Folge die verschiedenen Möglichkeiten der Wasseraufbereitung beschrieben:

Heizung
Bei der Heizung ist einerseits zu beachten, dass heißes Wasser zum Duschen und Baden notwendig ist, jedoch sich über 70°C der Kalk aus dem Wasser löst und die Leitungen verstopft.

Trinkwasser
Beim Trinkwasser ist eine jährliche Qualitätsprüfung gesetzlich vorgeschrieben, (ca. 25 Anlagen) die gerade in wenig genutzten Bereichen (z. B. Personal Duschen usw.) jedoch nur mit Hilfsmitteln erreichbar ist.

Dazu bieten sich drei Möglichkeiten an:

1.        Elektrodynamisches Verfahren
2.        Biomineralisierung
3.        Dosieranlagen

Die beiden ersten Verfahren beruhen auf Erzeugung von Kristallkeimen.

Bei der Biomineralisierung erfolgt es durch Katalyse an Granulatoberflächen, dies erfolgt im anaeroben Bereich.

Beim elektrodynamischen Verfahren werden die Kristallkeime durch Stromimpulse an einer Aktivkohlepatrone erzeugt.

In diesem Fall bewegen wir uns im aeroben Bereich, dieses Verfahren wirkt auch der Legionellenbildung im Wasser entgegen.

Die Bauverwaltung empfiehlt daher das elektrodynamische Verfahren für die gemeindlichen Liegenschaften, da dieses bereits erfolgreich in zwei Wohngebäuden und im Grünwalder Freizeitpark für das Schwimmbad eingesetzt wurde.

Bei Dosieranlagen werden dem Wasser Phosphate zugefügt deren Auswirkung auf die menschliche Gesundheit umstritten sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das elektrodynamische Verfahren für die gemeindlichen Liegenschaften anzuwenden.

Auf den Haushaltsstellen sind ausreichend Haushaltsmittel für das Jahr 2016 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

18. Ausbau der Hubertusstraße; Beauftragung der Planleistung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 18

Sachverhalt

Die Hubertusstr. ist eine der Straßen in Grünwald, die noch nicht endgültig ausgebaut sind. Nachdem nun dort die Fernwärmeleitungen verlegt wurden, ist ein Großteil der Oberflächen provisorisch hergestellt. Dies wäre ein guter Zeitpunkt, um die Straße neu herzustellen.
In diesem Zuge wird die fehlende Entwässerung gebaut und die Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt.

Für die Straßenbauplanung liegt der Verwaltung ein Angebot des IB Heizer (Honorarzone III unten, Nebenkosten 5%) vor.

Auf den Haushaltsstellen 63000.9504 sind ausreichend Haushaltsmittel für das Jahr 2016 eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Ingenieurbüro Heizer mit der Planung der Hubertusstraße (Honorarzone III unten, Nebenkosten  5%) zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 63000.9504 sind ausreichend Haushaltsmittel für das Jahr 2016 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GR-Ritz gibt zu Protokoll, dass Alternativangebote wünschenswert wären.

zum Seitenanfang

19. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE3404 Fassade, Putz, Wärmedämmverbundsystem;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 19

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Fassade, Putz, Wärmedämmverbundsystem wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 35 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 21 Firmen ein Angebot abgegeben haben.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Design+Color aus 85609 Aschheim mit einer Bruttoangebotssumme von 441.428,39 €.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Fassaden- und Putzarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Design+Color aus 85609 Aschheim, mit einer Bruttoangebotssumme von 441.428,39 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

20. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 310 Abfallentsorgung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 20

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Abfallentsorgung wurden auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben, es wurden von 8 Firmen Unterlagen angefordert, drei Firmen haben ein Angebot abgegeben..

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Wittmann Entsorgung aus 82166 Gräfelfing mit einer Bruttoangebotssumme von 377.114,46 €.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Abfallentsorgung am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Wittmann Entsorgung aus 82166 Gräfelfing, mit einer Bruttoangebotssumme von 377.114,46 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

21. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 21
zum Seitenanfang

21.1. Bekanntgabe der Verwaltung zu einer neu geplanten Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 500/2 an der Schloßstraße 23;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 21.1
zum Seitenanfang

21.2. Bekanntgabe durch die Verwaltung bezgl. WLAN in der Traglufthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 21.2
zum Seitenanfang

21.3. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 21.3
zum Seitenanfang

21.4. Anfrage GR-Mitgleid G. Sedlmair

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 21.4
zum Seitenanfang

21.5. Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö 21.5
zum Seitenanfang

22. Antrag auf Vorbescheid Kraus & Partner zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 396/34 an der Willi-Stamer-Str. 4;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö beschließend 22

Sachverhalt

Bauherr: Kraus & Partner
Bauort: Willi-Stamer-Straße 4, Grundstück Fl.Nr. 396/34 (Grundstücksgröße = 1.163 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. BI 45/49, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Der Bauausschuss hat sich bereits in der September-Sitzung des vergangenen Jahres mit dem gegenständlichen Antrag auf Vorbescheid befasst und das Einvernehmen zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus in E+1-Bebauung aufgrund des vorliegenden, rechtsgültigen Bebauungsplanes, der ein Aufriss-Schema mit E+D Bebauung und steilem Satteldach festlegt, versagt.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde die Gemeinde nun durch die Baugenehmigungsbehörde, das Landratsamt München, mit  Schreiben vom 15.02.2016 aufgefordert, diese Entscheidung nochmal zu überdenken und erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Das Landratsamt München (LRA) kommt zu dem Schluss, dass die Planung genehmigungsfähig ist.

Zunächst bezieht sich das LRA auf eine mögliche Unwirksamkeit des Baulinienplanes Nr. BI 45/49, aufgrund einer im Rahmen des umfangreich geänderten Baurechts 1961 mutmaßlich nicht erfolgten verfahrensrechtlichen sog. Überleitung des Bebauungsplanes. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage ist festzustellen, dass der Bebauungsplan nach der damaligen Rechtslage tatsächlich per Gesetz, sozusagen „automatisch“ übergeleitet wurde, da bei Erlass  des Bebauungsplanes ein ordnungsgemäßes Aufstellungsverfahren durchgeführt wurde und der Bebauungsplan damit „überleitungsfähig“ war. Ein gesondertes Verfahren zur Überleitung sah die damalige Rechtslage nicht vor. Insoweit kann dieser Punkt nicht herangezogen werden, um eine etwaige Genehmigungsfähigkeit aufgrund Unwirksamkeit der Festsetzungen zu begründen. Des Weiteren bleibt die Gemeinde Grünwald auf dem Standpunkt, dass insbesondere auch das enthaltene Aufriss-Schema als solches rechtmäßig im Baulinien- und Bebauungsplan festgesetzt werden konnte und wurde. Rechtsgrundlage hierfür war § 2 Abs. 2 S. 1 Hs. 1, Abs. 1 BayBO 1901. Diese Festsetzungen wurden damit ebenfalls per Gesetz übergeleitet. 

Das LRA bittet darum, jedenfalls zumindest zu Frage 1 (Möglichkeit einer Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 1,20m) das Einvernehmen zu erteilen. Aufgrund der bestehenden Bezugsfälle im Geviert könnte dem zugestimmt werden.

Zu den weiteren Fragestellungen bezüglich Geschossigkeit, Dachform und Neigung hat sich die Sach- und Rechtslage nach Ansicht der Verwaltung nicht geändert. Insofern wird empfohlen, an der Entscheidung des Bauausschusses vom 21.09.2015 festzuhalten und das Einvernehmen zum Vorbescheid erneut  zu versagen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage erneut zu versagen. Auf den Beschluss vom 21.09.2015 wird verwiesen.

Einer Befreiung wegen Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze mit ca. 1,20 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.10.2016 10:16 Uhr