Datum: 09.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:17 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
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ö
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1 |
Beschluss
Die vorliegende Tagesordnung und deren Ergänzung der öffentlichen Punkte
wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11. April 2016;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11. April 2016
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Antrag Manfred Rübesam zum Neubau einer Villa auf dem Grundstück Fl. Nr. 568/16 an der Zeillerstraße 8;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: Manfred Rübesam
Bauort: Zeillerstr. 8, Grundstück Fl.Nr. 586/16 (Grundstücksgröße = 1.076 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, 251 B 28 v. 01.05.1930, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
In der vergangenen April-Sitzung hat der Bauausschuss den Bauantrag zur Errichtung einer Villa zurückgestellt und um Klärung hinsichtlich der natürlichen Geländehöhe und möglicher denkmalschutzrechtlicher Belange gebeten.
Im Vorfeld der öffentlichen Versteigerung des gegenständlichen Grundstücks durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015 war die Bauverwaltung durch die vielen Interessenten gerade auch mit der Beantwortung der Fragen in Bezug auf Geländehöhe und Denkmalschutz befasst.Um hier rechtssichere Aussagen treffen zu können wurde von Seiten der Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt mit der Bauaufsichtsbehörde, dem Landratsamt München geklärt, ob das im Bestand vorhandene Gelände über dem ehemaligen Luftschutzbunker tatsächlich auch das natürliche Gelände darstellt. Aufgrund der Tatsache, dass dies seit mittlerweile über 70 Jahren im Bestand vorhanden ist, wurde dies von Seiten des Landratsamtes zunächst bejaht. Bei tiefergehender Überprüfung der Rechtslage und den einschlägigen Kommentaren kommt man zu folgender Rechtsprechung: Natürliche Geländeoberfläche ist das Geländeniveau, das vor Durchführung der in Rede stehenden Baumaßnahme (hier also vor Baufeldfreimachung) vorgefunden wird. Insoweit wäre bei den im Bauantrag dargestellten Geländehöhen vom ursprünglichen Gelände des Grundstücks auszugehen. Desweiteren wäre festzuhalten, dass das Gebäude sich trotz der Höhenlage hinsichtlich seiner Höhenentwicklung in die Umgebungsbebauung einfügen würde.
Hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen Thematik (damit ist die gegenüber befindliche Burg / Wahrzeichen der Gemeinde gemeint) wurde vor Versteigerung des Grundstücks mit den zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen - hier bestanden keine Bedenken hinsichtlich des Denkmalrechts.
Zusätzlich hat nunmehr die Bauverwaltung die in Rede stehenden Rechtsfragen zur Klärung an die Kanzlei Seufert Rechtsanwälte, Herrn Geislinger, weitergeleitet – bis zur Sitzung am 09.05.2016 werden wir eine abschließende rechtliche Beurteilung vorliegen haben.
Im Nachgang wird noch einmal der ursprüngliche Sachvortrag und Beschlussvorschlag dargestellt, unter der Annahme, dass die bisher von der Verwaltung vertretene Rechtsauffassung richtig ist. Sollte gegenteiliges der Fall sein, ist selbstverständlich der Beschlussvorschlag entsprechend neu zu formulieren:
Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung einer Villa auf dem sogenannten Bunkergrundstück an der Zeillerstraße. Der Bunker bleibt in seinen Grundmauern bestehen und dient künftig als Tiefgarage im (bezogen auf die ursprüngliche Geländetypologie) 2. UG, die über einen Parklift anfahrbar sein wird. Darüber wird auf Straßenniveau im Hügel die normale Garage mit Kellergeschoss arrangiert. Auf dem Hügel dann die Villa in E+1+D-Bebauung.
Sowohl der Baulinienplan, als auch der Bebauungsplan Nr. B 35 hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung (Haupt- und Nebennutzung) wird eingehalten. Lediglich hinsichtlich des Abstandes des Garagentores (im Hügel) wird der eigentliche Vorgartenbereich berührt. Der Abstand wird mit lediglich 3m beantragt. Dies wird schlüssig begründet aufgrund eines sonst entstehenden, tiefen Einfahrts-„Loch“ in diesem Bereich aufgrund des Hügels. Nach Ansicht der Verwaltung ist dies aufgrund der Topologie des Grundstücks ein begründeter Einzelfall. Eine Befreiung sollte insoweit befürwortet werden.
Das Vorhaben fügt sich auch hinsichtlich § 34 Baugesetzbuch in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Hinsichtlich der Höhenentwicklung ist festzustellen, dass das Bauvorhaben die maximal zulässige Wandhöhe, festgesetzt durch die Ortsgestaltungssatzung, um 0,26 m überschreitet. Dies ist abzuändern. Die maximale Wandhöhe von 7,25 m ist einzuhalten.
Die sonstigen Festlegungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage und Tiefgarage erbracht.
Auf dem Baugrundstück ist schützenswerter Baumbestand vorhanden, der erhalten bleiben soll. Zusätzlich sind zwei Ersatzpflanzungen in Form von Ahornbäumen vorgesehen und der Hangbereich zur Zeillerstraße soll stark eingegrünt werden.
Von Seiten der Umweltabteilung wird aber die umfangreiche, neu gepflanzte Thujenhecke an der Südlichen Grundstücksgrenze bemängelt. Der B 35 legt fest, dass Bepflanzungen mit heimischen Gattungen zu erfolgen haben. Die Umweltabteilung stuft diese Pflanzung gerade hinsichtlich der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet Isartal und zur Burg als äußerst störend ein.
Die Nachbarunterschriften liegen wurden bereits eingeholt und liegen teilweise vor.
Nach Klärung der offenen Fragen aus der Bauausschuss-Sitzung vom 11.04.2016 ist festzustellen, dass das geplante Bauvorhaben zulässig und genehmigungsfähig ist.
Beschluss 1
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Villa nicht herzustellen.
Eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. B 35 wegen Nichteinhaltung des Vorgartenbereichs mit der im Hang liegenden Garage wird nicht befürwortet.
Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe um 0,26
m wird nicht befürwortet. Dies ist entsprechend abzuändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Kneidl erkundigt sich, welche rechtliche Auswirkung das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens zum vorliegenden Bauantrag hat. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass das Landratsamt München als zuständige Bauaufsichtsbehörde im vorliegenden Fall wohl das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen und die Baugenehmigung erteilen wird.
Beschluss 2
Der Bauausschuss fordert entsprechend des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 35 die neugepflanzte Thujenhecke durch eine heimische Pflanzenart zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
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4. Antrag Wilma und Hansjörg Pirngruber zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 390/7 an der Wilhelm-Humser-Straße 14;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Wilma und Hansjörg Pirngruber
Bauort: Wilhelm-Humser-Straße 14, Grundstück Fl. Nr. 390/7 (Grundstücksgröße 750 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 61 BI 37 v. 20.12.1937 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Für das gegenständliche Bauvorhaben wurde bereits einstimmig das gemeindliche Einvernehmen im Bauausschuss am 15.02.2016 erteilt.
Im Rahmen der Prüfung des Bauantrages durch die Baugenehmigungsbehörde, das Landratsamt München, wurde nun festgestellt, dass die Birkengruppe insoweit nicht erhalten werden kann, da diese durch den Verbau zur Errichtung des geplanten Einfamilienhauses sehr stark beeinträchtigt würde. Ein Verschieben des Baukörpers ist nicht möglich, da sonst der erforderliche Stellplatznachweis nicht erbracht werden kann.
Die Antragsteller beantragen daher die Änderung im Baumbestandsplan und Fällfreigabe der Birkengruppe.
Durch die Fällung der Birkengruppe gehen der Gemeinde markante Straßenbäume verloren, daher wird vom gemeindlichen Umweltamt eine Ersatzpflanzung von drei Bäumen erster Ordnung mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm gefordert. Mindestens zwei der drei Bäume sind zur Straße hin zu setzten, um die Durchgrünung wieder herzustellen.
Der Bauausschuss möge über die Fällfreigabe entsprechend entscheiden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, der Fällung der Birkengruppe zuzustimmen.
Eine Ersatzpflanzung von drei Bäumen erster Ordnung mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm wird gefordert. Mindestens zwei der drei Bäume sind zur Straße hin zu setz
en, um die Durchgrünung wieder herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Antrag Peter Bierstorfer Wohnbau GmbH & Co. KG zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 740 an der Perlacher Straße 26;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: Peter Bierstorfer Wohnbau GmbH & Co. KG;
Bauort: Perlacher Straße 26, Grundstück Fl. Nr. 740 (Grundstücksgröße 1.514m²) Planbereich: Bebauungsplan BL 23/66 (B 7) vom 24.10.1969, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Die Bauwerber planen die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit einer Dachneigung von 52° (Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss).
Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit der vorliegenden Planung um ca. 55m² (Zufahrt wasserdurchlässig) überschritten, hier sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen einer Befreiung zugestimmt werden.
Die Baugrenzen werden eingehalten.
Alle weiteren Festsetzung entsprechen der Ortsgestaltungssatzung sowie dem Bebauungsplan B 7.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Ein prüffähiger Baum- und Freiflächenplan lag zur Beurteilung noch nicht vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage herzustellen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 55 m² wird befürwortet.
Der Spitzahorn
(Nr. 19) und der Ahorn (Nr. 22) sind dicht belaubt und wüchsig. Zum Erhalt dieser Bäume ist der geplante Freisitz anders zu konstituieren.
Die Buchen Nr. 8 und 9 treiben dicht aus und zeigen sich vital. Da sie von der Errichtung der Garage nicht betroffen sind, sind sie zu erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Antrag Ingo Krahwinkel zum Anbau einer Wohnküche auf dem Grundstück Fl. Nr. 679 an der Hugo-Junker-Straße 17;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Bauherr: Ingo Krahwinkel;
Bauort: Hugo-Junker-Straße 17, Grundstück Fl. Nr. 679 (Grundstücksgröße 950m²) Planbereich: Bebauungsplan BL 9/84 (25) vom 12.10.1984, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Für das Wohnhaus im Bereich der sogenannten „Sep
-Ruf-Siedlung“ an der Hugo-Junker-Straße, wird ein erdgeschossiger Anbau zum Zwecke einer größeren Wohnküche an der östlichen Gebäudeseite mit Flachdach beantragt. Die Sep-Ruf-Siedlung (bestehend aus neun Häusern südlich der Hugo-Junker-Straße) ist in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege aufgeführt. Es handelt sich insoweit um sogenannte Baudenkmäler – das Denkmalschutzgesetz findet hier Anwendung.
Hier der nähere Beschrieb aus der Denkmalliste:
Ehem. Werksiedlung der Junker- Werke, sog. Herrenwies bzw. Junkers-Siedlung, neun Gebäude einer einheitlichen Baugruppe aus zehn typengleichen Einfamilienhäusern, durch Pergolamauern, Vorgärten und Garagen städtebaulich zusammengefasst, giebelständig angeordnete erdgeschossige Satteldachbauten ohne Dachüberstand, die mittigen Rundbogeneingänge von bandartig zusammengefassten Fenstern flankiert, Rundfenster im ausgebauten Dachgeschoss, von Sep Ruf, 1934-36.
Zuständige Verwaltungsbehörde ist hier das Landratsamt München – Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz. Wer ein Baudenkmal (wie hier gegeben) verändert (durch Anbau) benötigt eine Erlaubnis nach dem Denkmalrecht.
Die Straßenansicht des denkmalgeschützten Wohnhauses wird durch einen Anbau, welcher in der Höhe die bestehende Verbindungsmauer zwischen dem Wohnhaus und der Garage überragt, neu geprägt. Die Gemeinde hat hier gewisse Bedenken, ob im Sinne des geltenden Denkmalrechts diese wichtige Straßenansicht in dieser Weise verändert werden darf. Es bestünden keine Bedenken, wenn der Anbau unterhalb dieser Verbindungsmauer zu stehen käme.
Ansonsten wird auf die übrigen Baurechtsparameter wie folgt beschrieben verwiesen:
Das Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl) wird gut eingehalten.
Die Abstandsflächen auf der Ostseite werden durch das Bauvorhaben nicht mehr eingehalten. Hier wurde bereits eine Zustimmung der Abstandsflächenübernahme von den Nachbarn unterschrieben.
Nachbarunterschriften sind fast vollständig.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Maßnahme nicht berührt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau einer Wohnküche herzustellen. Die Belange nach dem geltenden Denkmalrecht sind hier zwingend einzuhalten – das betrifft vor allem das geplante Erscheinungs- bild der straßenseitigen Fassade zwischen dem Wohnhaus und der Garage.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Antrag Alexander Sixt zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/13 an der Ebertstraße 9;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauherr: Alexander Sixt
Bauort: Ebertstraße 9, Grundstück Fl. Nr. 580/13 (Grundstücksgröße 2.070 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 51 BI 37 v. 27.12.1937 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1-Bebauung mit Flachdach und Tiefgarage nebst Stellplatz.
Der für das Grundstück heranzuziehende, aus 1937 stammende Bebauungsplan gibt neben einer nördlichen Baugrenze von sieben Metern zur Ebertstraße, auch eine östliche Baugrenze von fünf Metern zur Dr. Kurt-Huber-Straße vor.
Die o.g. festgesetzten Baugrenzen werden eingehalten.
Das Maß der baulichen Nutzung bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahl (GFZ 0,22; GRZ 0,18) mit der Hauptnutzung wird exakt eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Schwimmbad, Tiefgaragenstellplatz, Zufahrt, zusätzliche Unterkellerung) wird mit dem neugeplanten Vorhaben um ca. 77 m² überschritten. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Der Tiefgaragenstellplatz wird mit einer Erdüberdeckung von einem Meter geplant. Die Zufahrt für das Haus wird mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt. Eine Befreiung sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.
Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die zulässige Wandhöhe von 7,25 m wird mit zwei Belichtungselementen, welche sich zentriert und weit vom Dachrand entfernt auf dem obersten Geschoss befinden, um ca. 1,15 m überschritten. In analoger Anwendung der Abweichungsanwendung bei Wandhöhen mit den Giebeln sollte hier ebenfalls wegen geringfügiger Überschreitung der Wandhöhe zugestimmt werden.
Auf der Gebäudenordseite ist eine Abgrabung geplant, die in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte hier befürwortet werden.
Eine Aussage über die Einfriedung wurde nicht getroffen, diese ist entsprechend der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung zu errichten.
Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau eines Tiefgaragenstellplatzes und eines offenen Stellplatzes ausreichend geführt.
Die Nachbarunterschriften fehlen komplett.
Ein prüffähiger Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan liegt derzeit zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E + 1 – Bebauung mit Tiefgarage und Stellplatz her.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 77 m² wird befürwortet.
Die zulässige Wandhöhe von 7,25 m wird mit zwei Belichtungselementen, welche sich zentriert und weit vom Dachrand entfernt auf dem obersten Geschoss befinden, um ca. 1,15 m überschritten. In analoger Anwendung der Abweichungsanwendung bei Wandhöhen mit den Giebeln wird hier ebenfalls wegen geringfügiger Überschreitung der Wandhöhe zugestimmt.
Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise zugestimmt.
Die Einfriedung ist entsprechend der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung zu errichten.
Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Nutzungsänderung der Diakonie - Jugendhilfe Oberbayern eines Einfamilienhauses in eine Jugendschutzstelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 627/3 an der Gabriel-von-Seidl-Straße;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
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ö
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8 |
Sachverhalt
Bauherr: Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern
Bauort: Gabriel-von-Seidl-Str., Grundstück Fl.Nr. 627/3, Grundstücksgröße = 5.160m²
Planbereich: Bebauungsplan Nr. 65 B 11, § 34 BauGB, Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;
Vorliegendes Grundstück mit 5.160m² ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz ideel aufgeteilt. Das Einfamilienhaus ist östlich angebaut an weitere drei selbständig benutzbare Gebäude und ist straßennah an die Gabriel-von-Seidl-Straße situiert. Der ideele Grundstücksanteil incl. Freianlagen beträgt lt. Grundbuch 1.804m² und ist damit die größte Grundstücksteilfläche.
Auszug gemäß vorliegender Nutzungsbeschreibung:
Bei dem Projekt handelt es sich um die Nutzungsänderung des genehmigten, bestehenden Einfamilienhauses zu einer Kinderschutzstelle, die neun Kindern im Alter von 6-12 Jahren, Unterkunft und Versorgung bietet. Zu 80% sollen unbegleitete Flüchtlingskinder untergebracht werden, zu 20% Kinder, deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Zur Betreuung der Kinder befinden sich mind. zwei Mitarbeiter des Trägers Tag und Nacht vor Ort. Insgesamt beläuft sich die erwartete Anzahl der Nutzer auf elf Personen.
Das bestehende Gebäude wird durch die Umnutzung baulich nicht verändert.
Nachdem an dem genehmigten Wohnhaus bauliche Veränderungen ausgeschlossen werden, ist einziger und relevanter Prüfungsmaßstab die zulässige Art der baulichen Nutzung. Diese ergibt sich zunächst aus § 3 der Baunutzungsverordnung, wonach vorliegendes Baugrundstück dem sog. Reinen Wohngebiet zuzuordnen ist.
Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen. Zulässig sind Wohngebäude, Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes dienen (also Kindertagesstätten). Diese Nutzungen sind formal allgemein nach § 3 BauNVO zugelassen.
Für diese beantragte Nutzungsänderung sind mindestens drei Stellplätze erforderlich, die durch die bestehenden Garagen auf dem Grundstück in ausreichender Anzahl nachgewiesen werden.
Ortsgestaltungssatzung und Baumschutzverordnung sind nicht in der Beurteilung heranzuziehen, desgleichen der Baulinienplan bzw. Bebauungsplan Nr. B 35 in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung.
Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Im Bauamt wurde von den Miteigentümer (diese genießen keine Nachbarrechte!) vorgetragen, dass die künftige Nutzung abgelehnt wird, weil u.a. der Wert der Immobilie dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird.
Diese Aussagen sind öffentlich-rechtlich jedoch ohne Belang, da die Baugenehmigung unbeschadet der Rechte Dritter erteilt wird.
Die geplante Nutzungsänderung ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Nutzungsänderung herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Bauvoranfrage Monika und Joachim Schnell zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/53 an der Perlacher Straße 70;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Bauherr: Monika und Joachim
Bauort: Perlacher Straße 70, Grundstück Fl. Nr. 604/53 (Grundstücksgröße 1.466 m²)
Planbereich: Bebauungspläne BI 63/54 v. 12.04.1955 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, §
34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Die Antragsteller möchten im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt haben, ob für die vorliegende Planung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage eine Befreiung von der Grundfläche mit den Nebenanlagen zugelassen wird.
Zum vorliegenden Baugrundstück ist für den rückwärtigen Teil im Rahmen eines Vorbescheids der Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage mit Bescheid vom 04.06.2014 bauaufsichtlich genehmigt worden. In diesem Bescheid wurde eine Befreiung wegen Überschreitung der zulässigen Grundflächen durch Nebenanlagen (Tiefgarage mit 107 m²) erteilt.
Die Bauwerber planen nunmehr das Wohnhaus ohne Tiefgarage zu realisieren. Stattdessen wird lediglich eine Doppelgarage in rückwärtiger Lage geplant mit einer Zufahrtslänge von rund 22 Metern. Laut vorliegender Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung des Architekten wird erneut die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen überschritten (ca. 49 m²), im übrigen wird das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung (Grund- und Geschossflächenzahl) eingehalten.
Die sonstigen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Prüfungsparameter waren nicht Gegenstand dieser Prüfung.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und stellt das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Einer Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 49 m² wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
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10 |
zum Seitenanfang
11. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
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11 |
zum Seitenanfang
12. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE606 Trockenbauarbeiten;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
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12 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Trockenbauarbeiten wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 17 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 16 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Trockenbau Akustik Puga aus 82278 Althegnenberg mit einer Bruttoangebotssumme von 386.987,76 €.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Für die Beratung wird in der Zeit von 19:52 -
19:54 Uhr die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Trockenbauarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Trockenbau Akustik Puga aus 82278 Althegnenberg, mit einer Bruttoangebotssumme von 386.987,76 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 301 Rohbauarbeiten-Nachtrag 01-Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
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ö
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13 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Mit dem Gewerk Rohbauarbeiten wurde in der BA Sitzung am 12.10.2015 die Fa. Brunner Co aus München beauftragt.
Die Fa. Brunner stellte am 11.11.2015 einen Nachtrag 1 zum Abtransport von Aushubmaterial auf eine Zwischenlagerfläche.
Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 102.042,50 €.
Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 1 an die Fa. Brunner, in Höhe von 102.042,50 €.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Für die Beratung wird in der Zeit von 19:55 -
19:58 Uhr die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 1 der Fa. Brunner & Co Baugesellschaft aus München in Höhe von Brutto 102.042,50 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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14. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 301 Rohbauarbeiten-Nachtrag 02-Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
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ö
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14 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Mit dem Gewerk Rohbauarbeiten wurde in der BA Sitzung am 12.10.2015 die Fa. Brunner Co aus München beauftragt.
Die Fa. Brunner stellte am 11.11.2015 einen Nachtrag 2 für diverse Tätigkeiten
Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 60.501,83 €.
Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 2 an die Fa. Brunner, in Höhe von 60.501,83 €.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 2 der Fa. Brunner & Co Baugesellschaft aus München in Höhe von Brutto 60.501,83 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500,
46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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15. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 301 Rohbauarbeiten-Nachtrag 08-Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
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15 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Mit dem Gewerk Rohbauarbeiten wurde in der BA Sitzung am 12.10.2015 die Fa. Brunner Co aus München beauftragt.
Die Fa. Brunner stellte am 11.11.2015 einen Nachtrag 8 für geänderte Fertigteilläufe.
Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 57.169,36 €.
Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 8 an die Fa. Brunner, in Höhe von 57.169,36 €.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 08 der Fa. Brunner & Co Baugesellschaft aus München in Höhe von Brutto 57.169,36 €
zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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16. Energetische Sanierung Schulturnhalle;
Aufzugsarbeiten - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
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ö
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16 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 13.04.2015 wurde das Architekturbüro Professor Biedermann mit den weiteren Planungsschritten beauftragt.
Der Bauausschuss beschließt am 13.04.15 den Einbau eines Außenaufzuges. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine öffentliche Ausschreibung, bei der 9 Firmen die Unterlagen angefordert haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. OTIS GmbH aus 80687 München mit einer Bruttoangebotssumme von 124.950,00 €.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Aufzugsarbeiten an der Schulturnhalle, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. OTIS GmbH aus 80687 München, mit einer Bruttoangebotssumme von 124.950,00 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
17. Beschaffung einer LKW-Teleskoparbeitsbühne für Friedhof und Gärtnerei - Genehmigung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
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17 |
Sachverhalt
Aufgrund der immer intensiver werdenden Baumpflegearbeiten im Friedhofsgelände als auch im restlichen Gemeindegebiet, soll die Anschaffung einer neuen Teleskoparbeitsbühne untersucht werden.
Bisher wurde für diese Arbeiten das entsprechende Fahrzeug beim Bauhof ausgeliehen, bei größeren Arbeitshöhen erfolgte die Anmietung über einen externen Fahrzeugverleih.
Neben den notwendigen Pflegeschnitten bei Bäumen müssen auch die Schäden durch Borkenkäfer und Totholz regelmäßig beseitigt werden.
Die Kostenschätzung liegt hier bei 300.000 €. Neben den Beschaffungskosten sind für die jährliche Wartung ca. 6.000 € notwendig, zusätzlich müssen alle 6 Jahre die Hydraulischen Komponenten (ca. 15.000 €) getauscht werden, da für diese Fahrzeugart strenge Unfallverhütungsvorschriften gelten.
Auf Grund der Kostenschätzung von 300.000 €, ist für die Beschaffung eine europaweite Ausschreibung erforderlich, die Kosten hierfür belaufen sich auf 10.000 €. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Ausschreibung für das Fahrzeuges zu beauftragen.
Die Kosten für der Anmietung externer Arbeitsbühnen beliefen sich in den Jahren 2010 bis 2015 auf insgesamt rund 5.800 €.
Auf der Haushaltsstelle 75000.93500 sind für das Jahr 2016 ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Verwaltung mit einer Europaweiten Ausschreibung für die Neuanschaffung einer Teleskoparbeitsbühne für den Friedhof und die Gärtnerei nicht zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
18. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
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18 |
zum Seitenanfang
18.1. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Reinhard-Maier bezgl. der Thujenhecke an der Lohengrinstraße;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
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beschließend
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18.1 |
zum Seitenanfang
18.2. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Ritz bezgl. der Geothermiebaustellen;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
|
beschließend
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18.2 |
zum Seitenanfang
18.3. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied G. Sedlmair bezgl. der Angebotseinholung von Malerarbeiten bei der Erdwärme Grünwald;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
|
beschließend
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18.3 |
zum Seitenanfang
18.4. Anfrage GR-Mitglied Lindbüchl;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
|
beschließend
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18.4 |
zum Seitenanfang
18.5. Anfrage GR-Mitglied G. Sedlmair;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
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18.5 |
zum Seitenanfang
19. Energetische Sanierung Schulturnhalle;
Lüftungsarbeiten -Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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09.05.2016
|
ö
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19 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 13.04.2015 wurde das Architekturbüro Professor Biedermann mit den weiteren Planungsschritten beauftragt.
Der Bauausschuss hat am 13.04.2015 die Nachrüstung einer Lüftungsanlage beschlossen. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung, bei der 6 Firmen die Unterlagen erhalten haben. Zwei Bieter haben ein Angebot abgegeben, die Submission erfolgte am 26.04.2016 .
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Feistl Lüftungs- und Klimatechnik aus 84051 Essenbach mit einer Bruttoangebotssumme von 123.202,01 €.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Lüftungsarbeiten an der Schulturnhalle
den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Feistl Lüftungs- und Klimatechnik aus 84051 Essenbach, mit einer Bruttoangebotssumme von 123.202,01 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
20. Energetische Sanierung Schulturnhalle;
Heizung und Sanitärarbeiten -Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
09.05.2016
|
ö
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20 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 13.04.2015 wurde das Architekturbüro Professor Biedermann mit den weiteren Planungsschritten beauftragt.
Der Bauausschuss hat am 13.04.2015 die Energetische Sanierung beschlossen. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung, bei der 7 Firmen die Unterlagen erhalten haben. Die Submission erfolgte am 26.04.2016, drei Bieter haben ein Angebot abgegeben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Otto Hermann GmbH aus 82008 Unterhaching mit einer Bruttoangebotssumme von 67.921,89 €.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Heizungs- und Sanitärarbeiten an der Schulturnhalle den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Otto Hermann GmbH aus 82008 Unterhaching,
mit einer Bruttoangebotssumme von 67.921,89 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 10:19 Uhr