Datum: 13.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:26 Uhr bis 22:27 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
zum Seitenanfang
1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung und deren Ergänzung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09. Mai 2016;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09. Mai 2016 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Antrag Objekt-Robert-Koch-Straße 5 AG & Co. KG Dr. Hans Wehrmann zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Geräteraum und Tiefgarage auf dem Grundstück mit Altbestand Fl. Nr. 627/2 an der Robert-Koch-Straße 5;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Bauherr: Objekt-Robert-Koch-Straße 5 AG & Co. KG Dr. Hans Wehrmann
Bauort: Robert-Koch-Straße 5, Grundstück Fl. Nr. 627/2 (Grundstücksgröße 3.360 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 65 B 11 v. 28.11.1911 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D-Bebauung mit Walmdach (DN 52 Grad) mit Garage, Geräteraum und Tiefgarage.
Das Maß der baulichen Nutzung bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahl (GFZ 0,15; GRZ 0,12) mit der Hauptnutzung wird exakt eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Tiefgarage, Zufahrt) wird mit dem neugeplanten Vorhaben um ca. 997 m² überschritten. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Die Tiefgarage wird mit einer Erdüberdeckung von einem Meter geplant. Die Zufahrten werden mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt. Eine Befreiung sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.
Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die zulässige Wandhöhe von 5,00 m wird mit den Giebeln auf der Gebäudenord- und südseite um 0,80 m leicht überschritten – hier sollte einer Abweichung zugestimmt werden.
Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte hier befürwortet werden.
Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Doppelgarage und einer Tiefgarage ausreichend erbracht.
Die Nachbarunterschriften liegen zum Teil vor.
Die Birke Nr. 73 ist zur Fällung beantragt. Es ist ein älterer Baum mit nachlässiger Vitalität und nicht erhaltenswert. Einer Fällung sollte zugestimmt werden. Der gemeindeeigene Spitzahorn Nr. 11 ist durch den Bau der Tiefgarage betroffen. Bei entsprechenden Auflagen durch das Landratsamt München (Wurzelvorhang etc.) kann die Garage so ausgeführt werden ohne den Wurzelraum nachhaltig zu schädigen.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D-Bebauung mit Garage, Geräteraum und Tiefgarage her.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Tiefgarage, Zufahrten) um ca. 997 m² wird befürwortet.
Die zulässige Wandhöhe von 5,00 m wird mit den Giebeln auf der Gebäudenord- und südseite um 0,80 m leicht überschritten – einer entsprechenden Abweichung wird zugestimmt.
Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise zugestimmt.
Der Fällung der Birke Nr. 73 wird zugest
immt. Der gemeindeeigene Spitzahorn Nr. 11 ist mit geeigneten Schutzvorkehrungen während des Baus und dauerhaft entsprechend zu schützen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Antrag Xeller Villenbau GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 697 an der Geschwister-Scholl-Straße 19;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Bauherr: Xeller Villenbau GmbH;
Bauort: Geschwister-Scholl-Str. 19, Grundstück Fl.Nr. 697 (Grundstücksgröße = 1.807 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 44 BI 37, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Auf dem gegenständlichen Grundstück ist im rückwärtigen Teil die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit Mansard-Walmdach geplant. Im straßennahen Teil wird ebenfalls ein Einfamilienhaus geplant – das Grundstück wird nach WEG privatrechtlich geteilt.
Baugenehmigungen werden grundsätzlich gemäß Bayerischer Bauordnung unabhängig privater Rechte Dritter erteilt. Im Rahmen dieser Vorgabe haben sich in der Vergangenheit auf privatrechtlich geteilten Grundstücken vielfach Schwierigkeiten ergeben. Die Bauverwaltung prüft daher zusätzlich zum öffentlichen Baurecht zur Sicherheit der Bauwerber bei nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geteilten Grundstücken immer auch die Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung bezogen auf die privatrechtlichen Grundstücksanteile.
Im vorliegenden Fall wird das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf das Gesamtgrundstück eingehalten. Bezogen allerdings auf den privatrechtlichen Anteil von 1.007m² wird die Geschossfläche um ca. 26m² überschritten. Das Landratsamt München wird hier entsprechend der rechtlichen Vorgabe das Baurecht entsprechend erteilen. Die Verwaltung sieht sich hier aber in der Pflicht darauf entsprechend hinzuweisen um mögliche spätere Probleme hierdurch zu vermeiden.
Insoweit wird empfohlen, die Forderung zur Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung bezogen auf den zugehörigen Grundstücksanteil in den Beschluss mitaufzunehmen.
Bezogen auf das rein öffentliche Baurecht wird das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung eingehalten.
Aufgrund des rückwärtig angeordneten Gebäudes und der damit verbundenen langen Zufahrt wird die Grundfläche mit den Nebenanlagen überschritten, dies war bereits Inhalt des Vorbescheids und die erforderliche Befreiung sollte auch entsprechend befürwortet werden. .
Die Giebel überschreiten mit ihren Wandhöhen das zulässige Maß nach der Ortsgestaltungssatzung. Abweichungen sollten hier nur bis zu max. 1,80 m Überschreitung zugelassen werden. Dies ist beim Giebel in der Südseite entsprechend abzuändern. Bis zu dieser Höhe sollten die Abweichungen erteilt werden.
Auf der Gebäudenordwestseite ist eine Abgrabung vorgesehen, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte demnach wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, zugestimmt werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.
Das gemeindliche Umweltamt hat im Rahmen der Stellungnahme erklärt, dass folgende Bäume (zusätzlich) erhalten bleiben müssen: Nrn. 1, 10, 12 und 16.
Folgende Bäume können zur Fällung freigegeben werden: Nrn. 9, 17, 2, 6 und 7.
Insoweit sind dann keine Ersatzpflanzungen erforderlich.
Zum Erhalt der Kastanie Nr. 1 (StU 2,13m) ist die Garage Richtung Osten zu verschieben, des Weiteren ist sowohl die Garage als auch die Zufahrt auf Punktfundamente zu setzen um die Nachbarbäume zu schützen.
Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor.
Beschluss 1
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen herzustellen:
- Einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund der langen Zufahrt zum rückwärtigen Grundstück zugestimmt.
- Einer Abweichung nach § 3 Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der Wandhöhe mit den Giebeln um 1,80m wird zugestimmt.
- Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung wird ausnahmsweise zugestimmt.
- Die neue Garage ist auf das bestehende Fundament der bestehenden Nebenanlage zu situieren.
- Die Bäume Nr. 1, 10, 12 und 16 sind zu erhalten.
Hinweis an das Landratsamt München:
Die nördlichen Nachbarbäume stehen sehr nah an das angrenzende Baugrundstück und sind mit geeigneten Maßnahmen während des Baus und dauerhaft zu schützen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Das Maß der baulichen Nutzung (Grund- und Geschossflächenzahl) bezogen auf den nach Wohnungseigentumsgesetz zustehenden persönlichen Grundstücksanteil von 1.007m² ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Ritz gibt zu Protokoll, er habe dagegen gestimmt, da sich die Gemeinde nicht in privat-rechtliche Verträge einmischen darf.
Der Ausschussvorsitzende Neusiedl gibt ebenfalls zu Protokoll, wenn eine Einigung zwischen den Bauherrn über die geplante Bebauung vorliegt, besteht überhaupt kein Problem.
zum Seitenanfang
5. Antrag Dr. Anouschka Büttner zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/23 an der Herrenwiesstraße 11;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Bauherr: Dr. Anouschka Büttner
Bauort: Herrenwiesstraße 11, Grundstück Fl. Nr. 580/23 (Grundstücksgröße 1.727 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 50 B 26 v. 27.09.1928 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Die Antragstellerin begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses in E+1+D-Bebauung mit Garage. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss und auch sonst nicht nutzbar, da die Dachneigung lediglich 18° beträgt.
Der für das Grundstück heranzuziehende, aus 1928 stammende Bebauungsplan gibt eine östliche Baugrenze von fünf Metern zur Herrenwiesstraße vor.
Die o.g. festgesetzte Baugrenze wird eingehalten.
Das Maß der baulichen Nutzung bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahl (GFZ 0,22; GRZ 0,18) wird sowohl mit der Hauptnutzung als auch mit den Nebenanlagen gut eingehalten.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.
Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Eine Aussage über die Einfriedung wurde nicht getroffen, diese ist entsprechend der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung zu errichten.
Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Doppelgarage ausreichend geführt.
Die Nachbarunterschriften fehlen komplett.
Ein prüffähiger Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan liegt derzeit zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E + 1 + D - Bebauung mit Garagen her.
Die Einfriedung ist entsprechend der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Antrag Sven Schreiber auf Tektur zur Änderung des Einfamilienhauses 1 zu einem Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und zusätzlichen zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 623/73 an der Graf-Seyssel-Str. 7;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Bauherr: Sven Schreiber
Bauort: Graf-Seyssel-Str. 7, Fl.Nr. 623/8 (Grundstücksgröße = 1.646m² Teilfläche)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Das Landratsamt München erteilte mit Bescheid Nr. 7.1.2-0226/14/V vom 09.01.2015 die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses (Haus 1) mit einer Doppelgarage. Im damaligen Bescheid wurde eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garagen und deren Zufahrten) erteilt.
Mit der vorliegenden Tekturplanung soll nunmehr das als Einfamilienhaus konzipierte Wohnhaus in ein Wohnhaus mit zwei vertikal getrennten Wohneinheiten geändert werden. Zusätzlich werden zwei notwendige oberirdische Stellplätze auf dem Baugrundstück vorgesehen. Es wird auch bei der vorliegenden Änderungsplanung eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garagen plus Stellplätze und deren Zufahrten) erforderlich.
Die sonstigen Änderungen gegenüber der genehmigten Planung im Einzelnen:
Das Wohnhaus rückt von der Doppelgarage um ca. zwei Meter nach Westen ab.
Das Wohnhaus wird um 0,05m schmaler und um 0,1m niedriger (Reduzierung der Wand- u. Firsthöhe, bei gleichbleibender Dachneigung).
Fassadenänderungen: In allen Ansichten fällt eine Gaube weg, die neu geplanten Gauben sind mit max. 1,40m Breite geplant. Wegfall von den Balkonen in der Nord- Süd- und Westansicht. Dafür nunmehr zwei sog. französische Balkone nurmehr auf der Südansicht. Die Fenster und Türen sind ebenfalls in allen Ansichten anders angeordnet – da nunmehr zwei Wohneinheiten beabsichtigt sind.
Fazit:
Die wesentliche Änderung von einem Einfamilienhaus in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten ist mit den sonst geplanten Fassadenänderungen zulässig und genehmigungsfähig. Das Gebäude wird durch den Wegfall der Balkone und je Ansicht einer Gaube sowie der minimalen Reduzierung in Breite und Höhe gefälliger/zurückhaltender. Allerdings entsteht durch die weitere Wohneinheit mehr Parkdruck, was sich in der Planung von zwei zusätzlichen Stellplätzen auswirkt.
Ansonsten gibt es gegenüber der bereits erteilten Baugenehmigung keine Änderungen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt das Einvernehmen zum vorliegenden Tekturantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten – Haus 1 – an der Graf-Seyssel-Straße 7 herzustellen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garagen, Stellplätze und deren Zufahrten) wird in dem bisher genehmigten Umfang (ca. 55m²) befürwortet.
Der maximal zulässige Abstand der Gauben von 0,75m von der Traufe ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Antrag Sven Schreiber auf Tektur zur Änderung des Einfamilienhauses 2 zu einem Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und zusätzlichen zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 623/73 an der Graf-Seyssel-Str. 7;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Bauherr: Sven Schreiber
Bauort: Graf-Seyssel-Str. 7, Fl.Nr. 623/8 (Grundstücksgröße = 1.646m² Teilfläche)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Das Landratsamt München erteilte mit Bescheid Nr. 7.1.2-0227/14/V vom 09.01.2015 die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses (Haus 2) mit einer Doppelgarage. Im damaligen Bescheid wurde eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garagen und deren Zufahrten) erteilt.
Mit der vorliegenden Tekturplanung soll nunmehr das als Einfamilienhaus konzipierte Wohnhaus in ein Wohnhaus mit zwei vertikal getrennten Wohneinheiten geändert werden. Zusätzlich werden zwei notwendige oberirdische Stellplätze auf dem Baugrundstück vorgesehen. Es wird auch bei der vorliegenden Änderungsplanung eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garagen plus Stellplätze und deren Zufahrten) erforderlich.
Die sonstigen Änderungen gegenüber der genehmigten Planung im Einzelnen:
Das Wohnhaus rückt von der Doppelgarage um ca. zwei Meter nach Westen ab.
Das Wohnhaus wird um 0,05m schmaler und um 0,1m niedriger (Reduzierung der Wand- u. Firsthöhe, bei gleichbleibender Dachneigung).
Fassadenänderungen: In allen Ansichten fällt eine Gaube weg, die neu geplanten Gauben sind mit max. 1,40m Breite geplant. Wegfall von den Balkonen in der Nord- Süd- und Westansicht. Dafür nunmehr zwei sog. französische Balkone nurmehr auf der Südansicht. Die Fenster und Türen sind ebenfalls in allen Ansichten anders angeordnet – da nunmehr zwei Wohneinheiten beabsichtigt sind.
Fazit:
Die wesentliche Änderung von einem Einfamilienhaus in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten ist mit den sonst geplanten Fassadenänderungen zulässig und genehmigungsfähig. Das Gebäude wird durch den Wegfall der Balkone und je Ansicht einer Gaube sowie der minimalen Reduzierung in Breite und Höhe gefälliger/zurückhaltender. Allerdings entsteht durch die weitere Wohneinheit mehr Parkdruck, was sich in der Planung von zwei zusätzlichen Stellplätzen auswirkt.
Ansonsten gibt es gegenüber der bereits erteilten Baugenehmigung keine Änderungen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt das Einvernehmen zum vorliegenden Tekturantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten – Haus 2 – an der Graf-Seyssel-Straße 7 herzustellen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garagen, Stellplätze und deren Zufahrten) wird in dem bisher genehmigten Umfang (ca. 55m²) befürwortet.
Der maximal zulässige Abstand der Gauben von 0,75m zur Traufe ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Antrag Michael Huy zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 697 an der Geschwister-Scholl-Straße 19;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Bauherr: Michael Huy;
Bauort: Geschwister-Scholl-Str. 19, Grundstück Fl.Nr. 697 (Grundstücksgröße = 1.807 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 44 BI 37, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der gegenständliche Antrag befasst sich mit dem östlich geplanten Haus 2 in E+D-Bebauung mit Mansard-Walmdach. Dieses Einfamilienhaus wird auf einem Anteil von 800m² Grundstücksgröße vorgesehen.
Das Maß der baulichen Nutzung wird in allen Belangen eingehalten, Das Bauvorhaben fügt sich außerdem nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung gut ein.
Das Gebäude erhält auf drei Seiten jeweils Quergiebel. Diese überschreiten die maximal zulässige Wandhöhe nach der Ortsgestaltungssatzung um maximal 1,78m. Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung sollte ausnahmsweise erteilt werden.
Auf der Gebäudewestseite ist die Errichtung einer Abgrabung geplant. Diese entspricht in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung – eine Abweichung sollte daher ausnahmsweise befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis ist erfüllt.
Im Konsens mit der gemeindlichen Umweltabteilung ist die Planung so abgeändert worden, dass vorliegend kein schützenswerter Baumbestand mehr durch die Maßnahme beeinträchtigt wird. Die zusätzlichen Pflanzungen wurden vom Umweltamt als ausreichend eingestuft.
Die Nachbarunterschriften liegen bisher nicht vor.
Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 2) herzustellen.
Eine Abweichung wegen Überschreitung der Wandhöhe mit den Quergiebeln bis zu max. 1,78m wird ausnahmsweise befürwortet.
Eine Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung wird befürwortet.
Der maximal zulässige Abstand der Gauben von 0,75m von der Traufe ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Antrag Dr. Sandra Lepthien und Markus Klopfer zur Erneuerung der Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 427 an der Heckenrosenstraße 28a;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Bauherr: Dr. Sandra Lepthien und Markus Klopfer;
Bauort: Heckenrosenstraße 28a, Grundstück Fl. Nr. 427 (Grundstücksgröße 2.578m²) Planbereich: Bebauungsplan BL 23/66 (B 7) vom 24.10.1969, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
In der Sitzung vom 21. September 2015 wurde die Verwaltung um Prüfung der Einfriedungs-höhe/art an mehreren Straßen gebeten.
In der Sitzung vom 12. Oktober 2015 berichtete die Verwaltung das die Einfriedungshöhe an mehreren Straßen unter anderem an der Heckenrosenstraße 28a die zulässige Höhe nach der Ortsgestaltungssatzung von 1,60 m überschreiten.
Das Landratsamt München wurde davon in Kenntnis gesetzt und um bauaufsichtliches Einschreiten gebeten.
Im Rahmen einer Ortseinsicht durch einen Außendienstmitarbeiter des Landratsamtes München wurde dann festgestellt, dass auf dem o.g. Grundstück an der östlichen Grundstücksseite eine hohe Einfriedung in Form einer geschlossenen Bretterwand errichtet wurde.
Den Antragstellern wurde seitens des Landratsamtes München mit Schreiben vom 21.10.2015 mitgeteilt, dass diese Einfriedung in der Höhe unzulässig ist. Ihnen wurde die Möglichkeit gegeben, bei der Gemeinde einen Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung einzureichen, welchen sie hiermit stellen.
Die erneuerte Einfriedung in Form eines Lärmschutzzaunes, der an die Kaiser-Ludwig-Straße grenzt, wurde mit 1,80 m (vorher 1,90 m) errichtet. Die Kaiser-Ludwig-Straße ist eine Wohnstraße, in der nach gültiger Ortsgestaltungssatzung Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,60 m zulässig sind. Insofern sollte einer isolierten Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung nicht zugestimmt werden, um hier keinen Präzedenzfall zu schaffen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zur östlich
en Einfriedung in Form eines Lärmschutzzaunes mit 1,80 m abzulehnen.
Die Einfriedung ist auf das zulässige Maß von 1,60m zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
10 |
zum Seitenanfang
11. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
11 |
zum Seitenanfang
12. Ausstattung Fachklassen Gymnasium;
Physik-,
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
12 |
Sachverhalt
Im Rahmen der schulischen Erstausstattung ist die Anschaffung von Material für Fachklassen im Gymnasium vorgesehen. Hierfür wurden Unterrichtsmaterialen für Physik ausgeschrieben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. PHYWE mit einer Bruttoangebotssumme von 68.904,47 €.
Auf der Haushaltsstelle 23010.9350 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Ausstattung der Fachklassen im Gymnasium, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. PHYWE aus 37079 Göttingen, mit einer Bruttoangebotssumme von 68.904,47 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 23010.9350 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15;
Baumeisterarbeiten - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
13 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Die Bestandsimmobilie soll künftig als mehrgruppigen Kinderhort genutzt werden, da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den weiteren Vergaben ermächtigt.
Nach Erstellung der Planunterlagen wurden bereits die Ausschreibungen verschickt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Baumeisterarbeiten eine öffentliche Ausschreibung.
Die Submission für das Gewerk Baumeister fand am 03.06.2016 statt und brachte folgendes Ergebnis :
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Mickan Baugesellschaft aus Amberg mit einer Bruttoangebotssumme von 497.280,13 €.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Baumeisterarbeiten im Hort Dr.-Max.-Str. 15 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Mickan Baugesellschaft aus 92224 Amberg mit einer Bruttoangebotssumme von 497.280,13 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. Umbau Kindertagesstätte Max in eine Hortgruppe Dr. Max Str. 16;
Vorstellung der Außenanlagenplanung (Anlagen);
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
14 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2016 beschlossen, das Gebäude der Kindertagesstätte Max in ein Kinderhaus umzuwidmen. Des weiteren wurde der Umbau einer Kindergartengruppe in eine Hortgruppe beschlossen.
Mit der Planung der Außenanlagen, wurde das Büro Peter Hohenauer beauftragt. Beiliegend erhalten Sie die Erläuterung zum Planungskonzept, sowie einen Übersichtsplan mit den neuen Außenanlagen. Zudem wird die Planung in der Sitzung vorgestellt.
Die geschätzten Kosten für die Außenanlagen incl. aller Planungskosten liegen bei 151.995,32€ brutto.
Um den Hortbetrieb im Herbst aufnehmen zu können, ist eine kurzfristige Ausschreibung und Vergabe notwendig. Die Submission erfolgt am 11.07.2016. Auf Grund der Sitzungspause in den Sommerferien ist eine Bevollmächtigung des 1.Bürgermeisters zur Vergabe der Außenanlagen notwendig. Die Bekanntmachung der vergebenen Arbeiten erfolgt dann in der Septembersitzung des Bauausschusses.
Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 46430.5000 entsprechend einzustellen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die dargestellten Planung und die Kosten der Außenanlagen für den Umbau Kindertagesstätte Max in eine Hortgruppe Dr. Max Str. 16 zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Zudem wird, auf Grund der Sitzungspause, der 1. Bürgermeister Herr Neusiedl mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter bevollmächtigt.
Auf der Haushaltsstelle 46430.5000 sind entsprechende Mittel einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE600 Innenputzarbeiten;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
15 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Innenputzarbeiten wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 27 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 18 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. El-Mahmoud GmbH aus 45770 Marl mit einer Bruttoangebotssumme von 183.723,02 €
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Für die Beratung wird in der Zeit von 21.45 – 22.00 Uhr die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Innenputzarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. El-Mahmoud GmbH aus 45770 Marl, mit einer Bruttoangebotssumme von 183.723,02 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE603 Schlosserarbeiten;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
16 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Schlosserarbeiten wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 26 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 7 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Bauschlosserei Herholz GmbH aus 07929 Saalburg-Ebersdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 828.668,56 €
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Für die Beratung wird in der Zeit von 21.45 – 22.00 Uhr die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Schlosserarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Bauschlosserei Herholz GmbH aus 07929 Saalburg-Ebersdorf,
mit einer Bruttoangebotssumme von 828.668,56 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
17. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE604 Holzrahmentüren;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
17 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Holzrahmentüren wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 30 Firmen Unterlagen angefordert.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Hüther GmbH aus 34346 Henemünden mit einer Bruttoangebotssumme von 305.026,65 €
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Holzrahmentüren am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hüther GmbH aus 34346 Henemünden, mit einer Bruttoangebotssumme von 305.026,65 €
zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
18. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE607 Innentüren;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
18 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Innentüren wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 27 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 14 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Hüther GmbH aus 34346 Henemünden mit einer Bruttoangebotssumme von 147.958,44 €
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Innentüren am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hüther GmbH aus 34346 Henemünden, mit einer Bruttoangebotssumme von 147.958,44 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
19. Energetische Sanierung der Schulturnhalle in der Martin-Kneidl-Grundschule;
Sachstand und weiteres Vorgehen;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
19 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 21.10.2014 wurde die Energetische Sanierung der Schulturnhalle in der Martin-Kneidl- Grundschule beschlossen. Im Bauausschuss am 13.04.2015 wurde das Architekturbüro Professor Biedermann mit der Planung zur energetischen Sanierung beauftragt. Desweiteren wurde beschlossen den Sportboden zu erneuern, sowie der Einbau eines Außenaufzuges und einer Lüftungsanlage im Dachgeschoss.
Planung und Baufortschritt
Bereits 2015 wurde der Sportboden in der Schulturnhalle erneuert. Hierbei wurde in der Planungsphase vom TSV der zusätzliche Bedarf einer Fechtanlage gemeldet, die im Zuge der Sanierungsmaßnahme auch umgesetzt wurde.
Parallel begannen im Dachgeschoß der Turnhalle die Untersuchungen bezüglich der energetischen Sanierung des Turnhallengebäudes.
Im Zuge der Bauarbeiten, wurden Beschädigungen am Dachtragwerk festgestellt, daher wurde eine statische Untersuchung der Betonträger erforderlich. Diese konnte jedoch erst nach einer kompletten Entkernung und Freilegung des Dachgeschoßes erfolgen.
Das Ergebnis der statischen Prüfung ergab, dass das bestehende Tragwerk mit einer Holzkonstruktion zusätzlich verstärkt werden muss.
Durch die Entkernung, ist nun eine Wiederherstellung des Dachbereiches erforderlich. Hierzu zählen neben den Baumeisterarbeiten auch Trockenbau, Akustik und die komplette Elektroinstallationen inklusive der Beleuchtung. Zusätzlich ist auch der Einsatz verschiedenen Fachplaner notwendig.
Die Arbeiten machen gute Fortschritte, so dass die Fertigstellung bis Anfang November geplant ist.
Kosten
Neben zusätzlichen Wünschen durch die Nutzer, tragen auch Brandschutzauflagen und statische Erfordernisse zu einer veränderten Kostensituation bei. Die aktualisierte Kostensituation in der Zusammenstellung:
Haushaltsansätze 2015
Aufzug 240.000 €
Lüftung 150.000 €
Energetische Sanierung 400.000 €
Erneuerung Turnhallenboden 100.000 €
Brutto 890.000 €
Haushaltsansätze 2016
Umbau barrierefrei 400.000 €
Umbau DG Turnhalle 500.000 €
Brutto 900.000 €
Haushaltsreste aus 2015 760.000 €
Zur Verfügung in 2016 1.660.000 €
Die Kostenberechnung vom Mai 2016 endet unter Einbeziehung aller neuen Erkenntnisse bei Brutto 2.218.160,00 €, abzüglich der bereits in 2015 verwendeten Mittel von 330.000 € bleibt eine Differenz von 228.160 € (2.218.160 € -1.660.000 €-330.000 €)
Diese Mehrkosten sind zum Großteil durch zusätzliche Nutzerwünsche, Brandschutzauflagen und statische Erfordernisse entstanden.
Auf der Haushaltsstelle 21000.9400 sind Haushaltsmittel für das Jahr 2016 vorhanden, die überplanmäßigen Ausgaben sind durch Mehreinnahmen gedeckt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellte Kostenberechnung durch das Architekturbüro Professor Biedermann zu genehmigen und die Mehrkosten in Höhe von 228.160,00 € zu genehmigen.
Auf der Haushaltsstelle 21000.9400 sind Haushaltsmittel für das Jahr 2016 vorhanden, die überplanmäßigen Ausgaben sind durch Mehreinnahmen gedeckt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
20. Energetische Sanierung Schulturnhalle;
Aufzugsarbeiten -Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
20 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 13.04.2015 wurde das Architekturbüro Professor Biedermann mit den weiteren Planungsschritten beauftragt.
In der Bauausschusssitzung am 09.05.2016 wurde beschlossen, die Fa. OTIS aus München mit einer Auftragssumme Brutto von 124.950,00 € zu beauftragen. Ein Prüfung der Unterlagen ergab jedoch, dass die Angebotssumme in Wirklichkeit 101.459,40 € betrug.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. OTIS GmbH aus 80687 München mit einer Bruttoangebotssumme von 101.459,40 €.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Bauausschussbeschluss vom 09.05.2016 aufzuheben und für die Aufzugsarbeiten an der Schulturnhalle den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. OTIS GmbH aus 80687 München, mit einer Bruttoangebotssumme von 101.459,40 €. zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
21. Energetische Sanierung Schulturnhalle;
Rohbauarbeiten - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
21 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 13.04.2015 wurde das Architekturbüro Professor Biedermann mit den weiteren Planungsschritten beauftragt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Die Unterlagen wurden an 12 Firmen verschickt.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Renner GmbH aus 81379 München mit einer Bruttoangebotssumme von 71.658,81 €.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Rohbauarbeiten an der Schulturnhalle den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Renner aus 81379 München, mit einer Bruttoangebotssumme von 71.658,81 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Zeppenfeld bei der Abstimmung abwesend.
zum Seitenanfang
22. Energetische Sanierung Schulturnhalle;
Trockenbauarbeiten - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
22 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 13.04.2015 wurde das Architekturbüro Professor Biedermann mit den weiteren Planungsschritten beauftragt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine öffentliche Ausschreibung, bei der 10 Firmen die Leistungsverzeichnisse angefordert haben.
Die Submission war am 07.06.2016.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Mirz aus 85051 Inglostadt - Hagau mit einer Bruttoangebotssumme von 83.086,45 €.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Trockenbauarbeiten an der Schulturnhalle den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Mirz aus 85051 Inglostadt – Hagau, mit einer Bruttoangebotssumme von 83.086,45 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
23. Energetische Sanierung Schulturnhalle;
Wärme-Dämm-Verbund-System - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
23 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 13.04.2015 wurde das Architekturbüro Professor Biedermann mit den weiteren Planungsschritten beauftragt.
Auf Grund der Kostenschätzung für die Dämmarbeiten erfolgte eine beschränkte Ausschreibung, bei der 10 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. AB Stuckateurbetrieb GmbH aus 85716 Unterschleißheim mit einer Bruttoangebotssumme von 96.469,14 €.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Dämmarbeiten an der Schulturnhalle den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. AB Stuckateurbetrieb GmbH aus 85716 Unterschleißheim, mit einer Bruttoangebotssumme von 96.469,14 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
24. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
24 |
Sachverhalt
GR-Mitglied G. Sedlmair teilte in der Sitzung des Bauausschusses am 09.05.2016 mit, dass bei der WC-Anlage am Bauernmarkt die Schließanlage nicht funktionieren würde.
Die Verwaltung gibt hierzu bekannt, dass die Anlage am 18.05.2016 durch den gemeindlichen Elektromeister geprüft und instand gesetzt wurde. Bei dem Türschloss handelt es sich um eine elektronisch gesteuerte Schließanlage. Es erfolgte bauseits eine Abstimmung mit dem Vorstand des Bauernmarktes bei etwaig auftretenden Störungen und die Bedienung dieser Schließanlage.
Weiter fragte GR-Mitglied Lindbüchl ebenfalls in der Sitzung des Bauausschusses am 09.05.2016 an, wann der Musikproberaum in der Schulturnhalle wieder für die „Freunde Grünwalds e.V.“ zur Verfügung stehe.
Die Verwaltung erklärt hierzu, dass in der heutigen Sitzung des Bauausschusses der mit den Baumaßnahmen beauftragte Architekt Biedermann auf den aktuellen Sachstand und den Rahmen- terminplan für die Sanierung der Schulturnhalle ausführlich eingegangen ist. Es ist danach beabsichtigt den Betrieb der Räume im Dachgeschoss der Schulturnhalle Anfang November 2016 wieder aufzunehmen.
GR-Mitglied Zeppenfeld führt an, dass erneut das WLAN für den Hotspot der Flüchtlingsunterkunft in Wörnbrunn durch einen Kabelschaden ausgefallen ist. Wie ist hier der Sachstand und welche dauerhafte Abhilfe kann hier geschaffen werden?
Die Verwaltung erwidert hierauf, dass am Mittwoch den 15.06.2016 um 10.00 Uhr mit der Deutschen Telekom vor Ort ein Begehungstermin stattfindet und Herr Zeppenfeld gerne an diesem Termin teilnehmen kann.
zum Seitenanfang
24.1. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied G. Sedlmair wegen WC am Bauernmark
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
24.1 |
zum Seitenanfang
24.2. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Lindbüchl wegen Musikproberaum Schulturnhalle
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
24.2 |
zum Seitenanfang
24.3. Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
24.3 |
zum Seitenanfang
25. Erneuerung der Prallwand in der Helmi-Mühlbauer-Halle;
Prallwand -Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
25 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss beschließt in der Sitzung am 15.02.16 die Sanierung der Prallwände.
Das Architekturbüro Bauer Kurz Stockburger wurde mit den weiteren Planungsschritten beauftragt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Die Unterlagen wurden an 12 Firmen verschickt. Die Submission fand am 03.06.16 statt.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Sportböden-Systeme GmbH aus 49076 Osnabrück mit einer Bruttoangebotssumme von 122.092,70 €.
Auf der Haushaltsstelle 56000.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Prallwandarbeiten in der Helmi-Mühlbauer-Halle den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Sportböden-Systeme aus 49076 Osnabrück, mit einer Bruttoangebotssumme von 122.092,70 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 56000.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
26. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 301 Rohbauarbeiten-Nachtrag 10-Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
26 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Mit dem Gewerk Rohbauarbeiten wurde in der BA Sitzung am 12.10.2015 die Fa. Brunner Co aus München beauftragt.
Die Fa. Brunner stellte am 11.11.2015 einen Nachtrag 10 für Diverse Arbeiten.
Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 94.187,52 € Brutto.
Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 10 an die Fa. Brunner, in Höhe von 94.187,52 € Brutto.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 10 der Fa. Brunner &Co Baugesellschaft aus München in Höhe von Brutto 94.187,52 € zu genehmigen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
27. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 307 Dachabdichtung/Spenglerarbeiten-Nachtrag 01-Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
13.06.2016
|
ö
|
|
27 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Mit dem Gewerk Spenglerarbeiten wurde in der BA Sitzung am 15.02.2016 die Fa.Werder Bedachungen aus Leutersdorf beauftragt.
Die Fa. Werder stellte am 02.05.2016 einen Nachtrag 01 für Zwischendämmung, Flüssigkunststoff für Tür und Fensteranschlüsse.
.
Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 52.467,77 € Brutto.
Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 01 an die Fa. Werder, in Höhe von 52.476,77 € Brutto.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 01 der Fa. Werder aus Leutersdorf in Höhe von 52.476,77 € Brutto € zu genehmigen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreiche
nd Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 10:21 Uhr