Datum: 26.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:04 Uhr bis 20:24 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15. März 2016;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die Genehmigung der Niederschrift wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt, da diese im Ratsinformationssystem für die Mitglieder des Gemeinderates nicht einsehbar war.
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3. Neubau eines Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15; Zwischenstand zur Planung; Genehmigung der Kostenberechnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich zuletzt mit der Planung eines zweigruppigen Kinderhortes in seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2015 befasst.
Weiter wurde die damals vorliegende Kostenschätzung in Höhe von 2.856.530,-- € genehmigt. Entsprechende Haushaltsmittel wurden in 2015/2016 eingestellt.
Im weiteren Planungsfortschritt haben von seiten der Gemeindeverwaltung, mit dem Landratsamt München und dem beauftragten Architekturbüro Gespräche stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass im Dachgeschoss eine zusätzliche dritte Hortgruppe realisiert werden könne. Aufgrund dieser Möglichkeit änderte sich die planerische Konzeption in mehreren Bereichen (z.B. größere Küche, Erhöhung der Nebenraumflächen usw.).
Am 18.01.2016 vergab der Bauausschuss in öffentlicher Sitzung die Projektsteuerungsleistungen an das Ingenieurbüro Bau-Projektmanagement Selzle.
Der Bauausschuss hat in der weiteren Entwicklung am 15.02.2016 zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines dreigruppigen Kinderhortes sein gemeindliches Einvernehmen erteilt – derzeit prüft das Landratsamt München die planungsrechtliche Zulässigkeit dieses Bauvorhabens.
Zur aktuellen Terminplanung ist festzuhalten, dass der vorgegebene Terminrahmen zum heutigen Stand eingehalten werden kann. Es ist beabsichtigt, dass im Sommer 2017 dieser Hort seiner Zweckbestimmung übergeben werden kann.
Zu den Kosten auf der Basis einer Kostenberechnung lässt sich entsprechend der aufgezeigten Planungsänderungen folgendes feststellen:
Die Kostenermittlung durch das Ingenieurbüro Bau-Projektmanagement Selzle ist vollständig. Die angesetzten Kostenkennwerte entsprechen den ortsüblichen und aktuellen Preisen. Die Kostenvorgabe vom 24.11.2015 des Gemeinderates auf Basis einer Kostenschätzung ist anzupassen.
Gründe für die Kostenanpassung:
In der ursprünglichen Kostenvorgabe war kein Regionalpreisindex berücksichtigt (Preisindexerhöhung der sog. BKI-Werte um 31,9 % für Grünwald/ München)
In der ursprünglichen Kostenvorgabe war kein Kostenpuffer angesetzt
(Kostenpuffer ist jetzt mit rund 10,0 % berücksichtigt)
Zusätzliche Kosten ergaben sich aus:
Schutz und Erhalt von zwei Großbäumen; mit zusätzlichem Baugrubenverbau; Wurzelbrücken als Maßnahme der dauerhaften Erhaltung erforderlich
Logistischem Mehraufwand aufgrund der beengten Baustellenbedingungen (keine Lagerfläche, enge Zufahrt ohne Wendemöglichkeiten, etc.)
Erhöhung von 2 auf 3 Kinder-Gruppen und damit einhergehende Erhöhung von Nebenraumflächen und Küchengröße
Unterkellerung Leitungsbüro
Neuen Elementen in der Freianlagenplanung (Toranlage, Wasserspielbereich)
Umfang und Spezifikation zu sanierender Schadstoffe im Bestandsgebäude
Umfang und Spezifikation zu sanierender Schadstoffe im Boden (Bodenaustausch)
Beauftragung Projektsteuerung.
Aus der Mitte des Gemeinderates gibt es mehrere Wortmeldungen mit dem Tenor, dass die Kostensteigerung in der Höhe, auch in Bezug auf die Kostengruppe 700 (Honorare und Baunebenkosten) nicht nachvollziehbar ist.
Der zur Sitzung geladene Projektsteuerer Herr Selzle erklärt dazu, dass – wie vorgetragen – die regionale Bauindexierung und desgleichen ein auskömmlicher Kostenpuffer ursprünglich nicht berücksichtigt worden ist. Die Kostengruppe 700 beinhaltet insbesondere auch die Baunebenkosten – hier speziell den Kostenpuffer mit ca. 350.000,-- €. Insgesamt wurden die Kosten nach der HOAO 2013 ermittelt. Eine Abweichung der berechneten Kosten von den ursprünglich geschätzten Kosten von rund 30% ist gesetzlich zulässig und nicht üblich.
Der 1. Bürgermeister Neusiedl ergänzt hierzu, da in der Diskussion die im Bau befindliche Kindertagesstätte Wörnbrunn genannt wurde, dass für diesen zweigruppigen Kindergarten zunächst geschätzte Kosten in Höhe von 3,8 Mio € veranschlagt wurden. Bei dem hier vorliegenden Bauvorhaben an der Dr.-Max-Str. 15
handelt es sich um einen dreigruppigen Kinderhort.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3
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4. Kindertagesstätte Max; Umwidmung der Ausrichtung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Kindertagesstätte Max, Dr.-Max-Straße 16, 82031 Grünwald, hat derzeit eine Betriebserlaubnis für eine Gruppe mit 12 Krippenplätzen und für drei Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 74 Plätzen, also insgesamt für 86 gleichzeitig anwesende Kinder.
Die Einrichtung ist somit geeignet für die Aufnahme von Kindern ab einem Jahr bis zum Beginn der Grundschulpflicht.
Aktuell verfügt die Gemeinde Grünwald zusammen mit den freien Trägern über folgendes Platzangebot:
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Gemeinde
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Freie Träger
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Gesamt
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Krippenplätze
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96
|
86
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182
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Kindergartenplätze
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349
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72
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421
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Hortplätze*
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218
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105
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323
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(*242 Plätze inkl. der neuen zusätzlichen Plätze im Hort an der Dr.-Max-Straße 15)
Im Bereich der Krippenplätze ist der derzeitige Bedarf mit 90% ausreichend gedeckt. Im Bereich der Kindergartenplätze ist der Bedarf derzeit mit 100% ausreichend gedeckt. Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.06.2012 ö Nr. 351 ist im Bereich der Krippenplätze eine jeweils bedarfsgerechte Quote von mittelfristig bis zu 70% anzustreben.
Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.06.2012 ö Nr. 351 ist im Bereich der Hortplätze eine jeweils bedarfsgerechte Quote von mittelfristig bis zu 70% anzustreben. Anhand der aktuellen Schuljahrgangsrechnung ist der Bedarf im
Hortbereich derzeit mit 59% bedeckt.
Auf Grund der gestiegenen Anfrage nach Hortplätzen wurde auf Veranlassung der Gemeinde die Unterbringung von Horträumen im Kindergarten Max seitens eines Architekturbüros untersucht.
Prüfungsauftrag war die Untersuchung, in der Einrichtung eine Hortgruppe zu realisieren. Dabei würden zwei Kindergartengruppen sowie die Krippengruppe bestehen bleiben. Damit entstünde ein Kinderhaus mit 3 Einrichtungen unter einem Dach.
Das Vorhaben wurde bereits mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Landratsamt positiv abgeklärt. Die Neugestaltung könnte mit geringen Baumaßnahmen umgesetzt werden. In jedem Fall erforderlich ist eine Trennung der Toiletten für Buben und Mädchen, da an Hortkinder andere Anforderungen gestellt werden, als an Kindergartenkinder. Auf Vorschlag des Landratsamtes könnte diese Anforderungen in jeweils einer Anlage (3 WC’s) eine abgeschlossene Kabine mit höheren Trennwänden jeweils für Jungen und Mädchen einzuplanen.
Somit könnten künftige im Gebäude der jetzigen Kindertagesstätte Max 12 Krippenkinder, 50 Kindergartenkinder und 24 Hortkinder untergebracht werden.
Von derzeit 33 Vorschulkindern im Kindergarten Max sind aktuell bereits 19 Kinder für einen Betreuungsplatz in einem Hort angemeldet, die somit künftig auch in ihrer gewohnten Einrichtung weiter den Hort besuchen könnten.
Die erforderlichen Umbauarbeiten könnten während der Schließungszeit innerhalb der Sommerferien erfolgen. Die geschätzten Kosten ohne Außenflächen belaufen sich auf ca. 150.000,00 Euro.
Mit den neuen zusätzlichen 24 Hortplätzen an der Dr.-Max-Straße 15 sowie den neuen zusätzlichen 24 Hortplätzen im Kinderhaus Max wäre eine Deckungsquote von 68% erreicht.
Zur Umsetzung des neuen Konzeptes ist eine Beschlussfassung zur Umwidmung der künftigen Ausrichtung sowie die Erteilung eines Auftrages an die Verwaltung zu Umsetzung der Umbauarbeiten notwendig.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Kindertagesstätte Max wird mit Beginn des Kindergartenjahres 2016/17 in das Kinderhaus Max umgewidmet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einholung der entsprechenden Betriebserlaubnis beim Landratsamt zu veranlassen.
2. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Umbaumaßnahmen rechtzeitig bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 2016/17 zu veranlassen.
3. Die Umbaumaßnahme ist 2016 bei der HH-Stelle 46430.5000 Unterhalt KiTa Max nicht eingeplant worden. Es sind z. Zt. noch 20.000 € verfügbar, die aber größtenteils für den laufenden Unterhalt benötigt werden. Es ergibt sich deshalb eine überplanmäßige Ausgabe von ca. 150.000,00 Euro zzgl. der noch nicht kalkulierten Kosten für die Anpassung der entsprechenden Außenflächen. Es besteht für die HH-Stelle ein Deckungsring 501, über diesen die Umbaumaßnahme grundsätzlich abgedeckt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Kindergarten Wörnbrunn; Gestaltung des Logos;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2016 unter TOP 250 beschlossen, dass der neue Kindergarten in Wörnbrunn den Namen ‚Kindergarten Wörnbrunn‘ tragen soll und die Verwaltung u.a. gebeten, einen entsprechendes Logo zu erstellen.
Die bei der Gemeinde Grünwald beschäftigte Mediendesignerin, Frau Hammer, die künftige Leitung der Einrichtung, Frau Burger sowie die Hauptamtsleitung, haben hierzu folgende Vorschläge entwickelt:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Verwendung des Logos Nr. 1.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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6. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
|
ö
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6 |
Sachverhalt
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald am 04. März 2016 wurden Herr Thomas Lix zum Kommandanten und Herr Christoph Seidl zum Stellvertreter des Kommandanten gewählt.
Der Kreisbrandrat für den Landkreis München hat mit Schreiben vom 22.03.2016 erklärt, dass Herr Thomas Lix die fachlichen Voraussetzungen für das Amt erfüllt. Herr Thomas Lix kann somit von der Gemeinde Grünwald uneingeschränkt bestätig werden.
Zum gewählten Stellvertreter des Kommandanten, Herrn Christoph Seidl nimmt der Kreisbrandrat wie folgt Stellung:
Der in der Dienstversammlung zum Stellvertreter des Kommandanten gewählte Herr Christoph Seidl erfüllt die fachlichen Voraussetzungen für sein Amt derzeit noch nicht, da er bisher nur die Ausbildung zum Truppmann und Truppführer absolviert hat. Es ist jedoch anzunehmen, dass Herr Seidl die noch erforderlichen Lehrgänge in angemessener Zeit mit Erfolg besuchen wird (Art. 8 Abs. 3 Satz 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG); so wird der Lehrgang für Gruppenführer im April 2016 besucht (Lehrgangsbeginn am 04. April). Hinsichtlich der sonstigen Eignungsvoraussetzungen ergeben sich keine Zweifel. Herr Christoph Seidl kann somit von der Gemeinde Grünwald nur unter der auflösenden Bedingung bestätigt werden, dass er innerhalb eines Jahres die noch erforderlichen Lehrgänge (Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr und Lehrgang für Zugführer) mit Erfolg besucht.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt
Herrn Thomas Lix zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die GR-Mitglieder Dr. Schröder und Schmidt waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt Herrn Christoph Seidl zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgt unter dem Vorbehalt der auflösenden Bedingung, dass Herr Christoph Seidl innerhalb eines Jahres die Lehrgänge Leiter einer Feuerwehr und den Lehrgang Zugführer mit Erfolg besucht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Dr. Schröder war bei der Abstimmung nicht anwesend.
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7. Einführung eines Höchstbetrages bei der Bezuschussung der freien KiTa-Träger in der Gemeinde Grünwald;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 10.12.2013 in nichtöffentlicher Sitzung Nr. 463 einstimmig beschlossen, den freien Trägern, Bavaria Kobolde e.V., Kleine Strolche e.V. und Raabennest, deren Bedarfsplanung die Gemeinde Grünwald anerkannt hat, einen Zuschuss in Höhe der Differenz der gemeindlichen Gebühr auf Antrag zukommen zu lassen, um in Grünwald eine einheitliche Gebührensituation zu erreichen.
Gemäß einstimmigen Beschluss des Gemeinderates Grünwald vom 25.11.2014 in öffentlicher Sitzung Nr. 82 werden auch Geschwisterkinder, die private Kindertagesstätten in Grünwald besuchen, die durch den Freistaat Bayern gemäß BayKiBiG anerkannt und gefördert werden, den Kindern die eine Kindertagesstätte der Gemeinde Grünwald besuchen, gleichgestellt.
Durch diese Beschlüsse wurde erreicht, dass die Eltern ihre Kinder nicht mehr wegen einer günstigeren Gebühr bei einem KiTa Träger anmelden, sondern sich in ihrer Entscheidung davon leiten lassen, welche Konzeption sie als am Besten geeignet für ihr Kind ansehen.
Nunmehr hat ein weiterer Grünwalder KiTa-Träger beim Landratsamt München einen Antrag auf Förderung nach BayKiBiG gestellt und es wurde ihr durch die Aufsichtsbehörde signalisiert, dass sie die Voraussetzungen hierzu erfüllt. Mit einem positiven Bescheid des Landratsamtes würde dieser Grünwalder KiTa-Träger den bereits anerkannten freien Trägern in der Gemeinde Grünwald gleichgestellt werden und hätte ebenfalls einen Anspruch auf Bezuschussung in Höhe der Differenz ihrer Gebühren zu denen der kommunalen Kindertagesstätten.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor für die Gebührenbezuschussung einen Höchstbetrag zu definieren, der sich an den jetzigen Zuschusshöhen orientiert. Hierzu wurde eine Zusammenstellung erarbeitet, die für jede Buchungszeit bei den Krippen, Kindergärten und Horten einen Höchstbetrag der Bezuschussung festlegt.
Der Finanzausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 21.04.2016 vorberaten und empfiehlt einstimmig den Gemeinderat nachfolgenden Beschluss zu fassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Höchstbegrenzung zur Gebührenbezuschussung, der durch die Gemeinde Grünwald anerkannten freien KiTa-Träger in der Gemeinde Grünwald, auf die gemeindlichen Elternbeiträge, gemäß beiliegender Liste, unter nachfolgenden Voraussetzungen:
1. Die ausschließlich für Grünwalder Kinder geltende Bezuschussung erfolgt auf Grundlage der Gebühr, die der jeweilige freie KiTa-Träger mit Stand 01.01.2016 festgelegt hat.
2. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich in Anlehnung an die gemeindlichen Gebühren, insbesondere was die Buchungszeiten betrifft.
3. Gebühren für Betreuungszeiten von Kindern unter einem Jahr werden nicht bezuschusst.
4. Die Zuweisungen für den einzelnen Grünwalder Kindereinrichtungsplatz sind in voller Höhe an die Eltern weiterzugeben, so dass diese Gebührenentlastung ihnen ungeschmälert zu Gute kommt.
5. Diese freiwillige Leistung erfolgt jederzeit widerruflich, insbesondere dann, wenn sich die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald verschlechtern, oder der Bedarf an Betreuungsplätzen nachhaltig signifikant sinken sollte.
Dies ist den von dieser Regelung betroffenen freien KiTa-Trägern auch so mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
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ö
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8 |
Sachverhalt
Berichterstattungen aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lagen nicht vor.
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9. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.
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10. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
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ö
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10 |
Sachverhalt
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung lagen nicht vor.
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11. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
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ö
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11 |
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11.1. Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld - schriftlich vom 26.04.2016;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
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ö
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informativ
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11.1 |
Sachverhalt
Für die Bürger sind die öffentlichen Gemeinderatsprotokolle nur unvollständig einsehbar. Es fehlen einzelne Tagesordnungspunkte und auch sämtliche Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung.
Hauptamtsleiter Gantner erläutert, dass die Grundeinstellungen hierzu im System fehlerhaft waren, was umgehend von der ED
V-Abteilung bereinigt wurde. Ab sofort ist der gesamte Inhalt der öffentlichen Protokolle für den Bürger einsehbar.
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11.2. Anfrage GR-Mitglied Schmidt;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
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ö
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informativ
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11.2 |
Sachverhalt
Warum war das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2016 nicht einsehbar?
Hauptamtsleiter Gantner erläutert, dass hier versehentlich das o.g. Protokoll zusammen mit der neuen Tagesordnung für die heutige Sitzung nicht in das System eingestellt wurde.
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11.3. Anfrage GR-Mitglied Schmidt und Sedlmair Horst;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2016
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informativ
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11.3 |
Sachverhalt
Ab wann sind nunmehr die vollständigen öffentlichen Protokolle im Ratsinformationssystem einsehbar?
Hauptamtsleiter Gantner informiert, dass die öffentlichen Protokolle im Ratsinformationssystem nunmehr ab Januar 2015 vollständig einsehbar sind.
Datenstand vom 25.10.2016 12:22 Uhr