Mit Schreiben vom 20.07.2015 beantragte die Gemeinderatsfraktion Bündnis90/Die Grünen in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.07.2015, die Verwaltung möge eine Machbarkeitsstudie für eine Hängebrücke für Fußgänger und Radfahrer zwischen Grünwald und Pullach in Auftrag geben.
Die Gemeinderatsfraktion Bündnis90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 12.08.2015 ergänzt, dass zunächst der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss herbeiführen soll, ob eine Fußgänger- und Radverbindung über die Isar überhaupt von der Mehrheit des Rates gewünscht wird. Falls das der Fall sein wird, soll eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden.
Nach einer sehr eingehenden Diskussion und vielen Wortbeiträgen zu diesem Thema beschloss der Gemeinderat letztlich mit 20 : 1 Stimmen in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2015 nach Vorschlag des 1. Bürgermeisters Neusiedl, dass die Verwaltung mit den Eigentümern im Isartal, den in Frage kommenden Trägern öffentlicher Belange wegen der Errichtung einer Fußgängerbrücke (Radfahrer sollen ihr Rad schieben) in Kontakt treten solle, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit dieses Vorhabens auszuloten.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2015 wurde von der Gemeinderats-fraktion Bündnis90/Die Grünen dem 1. Bürgermeister Neusiedl eine Unterschriftenliste für eine Brücke für Radfahrer und Fußgänger zwischen Grünwald und Pullach überreicht.
Die Verwaltung hat entsprechend dem gefassten Beschluss vom 29.09.2015 im November 2015 bzw. Januar 2016 eine Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Mit Schreiben vom 13.11.2015 wurden demnach viele Behörden um eine schriftliche Stellungnahme bis zum 14.12.2015 gebeten. Auch die Nachbargemeinde Pullach i. Isartal wurde damals angehört – eine Stellungnahme wurde erst mit Schreiben vom 13.05.2016 – Eingang bei der Gemeinde am 18.05.2016 – bei der Gemeinde Grünwald vorgelegt.
Folgende Behörden haben zu dem vorliegenden Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis90/Die Grünen wie folgt eine Stellungnahme (diese wird jeweils nur stichpunktartig wiedergegeben, es sind hier keine Einzelbeschlüsse – wie etwa bei Bebauungsplänen - erforderlich) abgegeben:
Regierung von Oberbayern
Fachlicher Naturschutz – Email vom 23.11.2015
……Das Bauvorhaben befindet sich im Landkreis München. Ihre Anfrage zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens habe ich daher an Frau Mendler (untere Naturschutzbehörde, Lkrs. München) weitergeleitet……
Isartalverein e.V.
Schreiben vom 25.11.2015
….Wir halten den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für nicht realisierbar. Wir begründen dies nachstehend. Vermutlich müsste die Brücke auch noch eingehaust werden, wegen der Unfallgefahr. Eine Hängebrücke verursacht auch Schwingungen, wie ist es mit Nutzern mit Schwindelgefühlen.
Es gibt Radwegverbindungen zwischen Großhesselohe und Menterschwaige über die Eisenbahnbrücke, die nächste Überquerungsmöglichkeit ca. 5 km entfernt besteht wenn auch ohne getrennten Radweg, aber vom ADFC als Radweg ausgewiesen von Grünwald nach Höllriegelskreuth.
Zwischen Grünwald und Kloster Schäftlarn ca. 7,5km besteht auch eine Überquerungsmöglichkeit weder für Wanderer noch für Radfahrer. Hier kann dann die nächste Forderung aus anderen Gemeinden kommen.
Die Gefahr oder der Vorteil wäre, dass es hier Befürworter gibt die Brücke umzugestalten, dass zumindest ach der Pkw-Verkehr dort stattfinden kann. Begründung ständige Staus zu bestimmten Tageszeiten zwischen Höllriegelskreuth und Grünwald!
Die Hauptrouten für Radfahrer verlaufen links und rechts von der Isar und sind ebenso ausreichend, wie die vorhandenen Querungsmöglichkeiten. Unfallgefahren wird es auch auf einer künftigen Hängebrücke geben, denn in Zukunft werden die wesentlich schnelleren E-Bikefahrer gegenüber den normalen Radfahrern zum Problem werden. Es müssten dann auch getrennt für Radler und Fußgänger neue Wege zumindest an den Bahnhöfen in Pullach und Großhesselohe geschaffen werden.
Weiter stellen wir fest, dass der größte Teil der „Amateurrennradler“ ausgewiesen Radwege nicht nutzt, sondern lieber auf der Straße fährt. Die vorgeschlagene Brücke halten wir für überflüssig……..
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg
Schreiben vom 27.11.2015
…..Als Landesfachbehörde befassen wir uns v.a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen…… (z.B……Geogefahren…)….
Von diesen Belangen werden die Geogefahren berührt. Dazu geben wir im vorliegenden Verfahren folgende Stellungnahme ab:
Entlang beider Böschungen der Isar auf Höhe Grünwald/Pullach sind ausgedehnte und tiefgreifende Rutschungen bekannt, die teilweise aktiv in Bewegung sind. Festpunkte zur Lasteinleitung einer Hängebrücke müssten deshalb etliche Zehnermeter weit in das Hinterland verschoben werden. Dies würde einen Bau einer Hängebrücke erheblich erschweren und verteuern. In jedem Fall wären an einem konkreten Standort geotechnische Untersuchungen erforderlich. ……..
Verein zur Erhaltung und Pflege des Perlacher/Grünwalder Forstes e.V.
Email vom 01.12.2015
…..Unsere Mitglieder sprachen sich mehrheitlich gegen die vorgeschlagene Hängebrücke über die Isar aus. Wir lehnen jede weitere bauliche Maßnahme, die nicht zwingend erforderlich ist (z.B. wegen einer Verkehrssicherungspflicht), im Isartal ab.
Insbesondere befürchten wir, dass aufgrund des porösen Gesteins (Nagelfluh), umfangreiche Befestigungsmaßnahmen notwendigen würden, um die Brücke sicher zu verankern. Und wir befürchten, dass diese Befestigungsmaßnahmen einen zu starken Eingriff in die Natur darstellen würden.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg
Schreiben vom 08.12.2015
…Der Waldbereich der Isarau- und Isarschutzwälder zwischen Grünwald und Pullach ist mit Rechtsverordnung des Landkreises München zu Bannwald erklärt. Bannwald ist Wald, der auf Grund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem im Verdichtungsraum München unersetzlich ist und deshalb in seiner Flächensubtands erhalten werden muss (Art. 11 Abs. 1 BayWaldG). Die Beseitigung von Bannwald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart (Rodung) bedarf der Erlaubnis und ist zunächst grundsätzlich zu versagen (Art. 9 Abs. 2 u. 4 BayWaldG).
Die Prüfung der materiell-rechtlichen Zulässigkeit von Rodung im Bannwald erfolgt nach den Maßgaben des Art. 9 BayWaldG. Danach kann die Rodungserlaubnis nur erteilt werden, wenn die Baumaßnahme im Bannwald in einem Abwägungsprozess auf die möglichen Alternativen zur Rodung geprüft wurde und dann eine zustimmungsfähige Lösung durch z.B. Auflagen möglich ist, sowie insbesondere ob eine gleichwertige Ersatzaufforstung unmittelbar angrenzen an den Bannwald sichergestellt ist. Mit den für Fußgänger und Radfahrer durchgängigen Brücken „Großhesseloher Brücke“ sowie „Grünwalder Brücke“ stehen bereits zwei Querungen zwischen den beiden Gemeindebereichen zur Verfügung. Bei der Abwägung vorhandener Alternativen wird dieser Sachverhalt für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens eine maßgebliche Rolle spielen.
Die Maßnahme liegt innerhalb der FFH/NATURA 2000 Gebietskulisse des Oberen Isartales. Wegeführung, Verankerung und Baumaßnahme können je nach Umsetzung deutlichen Einfluss auf einige Schutzgüter haben, sowohl auf den betroffenen Lebensraumtyp wie auf eine zum Beispiel in diesem Bereich vorkommende besonders geschützte Art. Für das Genehmigungsverfahren ist daher eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Schreiben vom 11.12.2015
……Die Landeshauptstadt München verfügt in den Gemarkungen Grünwald und Pullach über zahlreichen Grundbesitz…… und könnte daher künftig von der Planung der Hängebrücke unmittelbar betroffen sein…….Nach unserer ersten allgemeinen Einschätzung sind bei diesem Vorhaben vor allem auch wegen seiner voraussichtlich massiven Eingriffe in Landschaftsbild, Naturhaushalt und instabile Geologie sowie der zu erwartenden Auswirkungen bis in das südliche Münchner Stadtgebiet mehrere kritische Punkte zu klären….
Wasserwirtschaftsamt München / Freistaat Bayern (als möglicher Grundeigentümer)
Email vom 17.12.2015
……….Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sehen wir im Moment keine Gründe, die einer Genehmigungsfähigkeit entgegenstehen würden. Eine detaillierte Prüfung und damit verbundene Auflagen sind erst bei Vorlage konkreter Planunterlagen möglich.
Folgende Punkte gibt es aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu berücksichtigen:
Das Bauwerk darf den Hochwasserabfluss der Isar nicht beeinträchtigen. Infolge der Topografischen Gegebenheiten in diesem Bereich, ist eine negative Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses infolge der geplanten Hängebrücke nicht zu erwarten.
Des Weiteren ist de Freistaat Bayern vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt München in diesem Bereich Grundstückseigentümer der Isar und teilweise der Ufergrundstücke. Für eine spätere Umsetzung des Vorhabens ist daran zu denken privatrechtliche Gestattungsverträge für die Benutzung dieser Grundstücke zu vereinbaren……
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Schreiben vom 18.12.2015
…….Der BUND begrüßt grundsätzlich sämtliche Maßnahmen, die den motorisierten Individualverkehr vermindern, so auch den insbesondre in den Hauptverkehrszeiten regelmäßig zu langen Fahrzeugstaus führenden Kfz-Verkehr an den Auffahrten beiderseits der Grünwalder Isarbrücke. Aus der Erfahrung ist bekannt, dass von diesen Staus auch der Hol- und Bringverkehr von Schülern mit betroffen ist. Da in beiden Gemeinden Schul- Sport – und Musikeinrichtungen existieren, die von Jugendlichen aus der jeweils anderen Gemeinde besucht werden, kann eine neue Talquerung für Fußgänger und Radfahrer dazu beitragen, die Verkehrsstaus zu vermindern.
Aus naturschutzfachlicher Sicht steht der Errichtung einer Hängebrücke für Fußgänger und Radfahrer zwischen Grünwald und Pullach nichts im Wege, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Für die Anbindung des geplanten neuen Isarübergangs dürfen keine zusätzlichen Zuwegungen im Bereich des FFH-Gebietes oberes Isartal erfolgen. Insbesondre im Bereich der Brückenköpfe dürfen keine neuen Hangwege hinab in das Isartal geschaffen werden.
Begründung:
Das bereits bis zu Verträglichkeitsgrenze mit Ausflugs- und größtenteils ungeregeltem Erholungsbetrieb frequente Tal ist ein wichtiges und von Störungen bedrohtes Schutzgebiet in dem kurzfristig beruhigende Maßnahmen der Naturschutzbehörden von Landkreis München und Landeshauptstadt München greifen sollen (z.B. besser Besucherlenkung, Einschränkung des Mountainbikebetriebs).
2. Der Bereich der geplanten neuen Talquerung liegt im Jagd- und Aufzuchtgebiets des geschützten Uhus; die Bauarbeiten müssen außerhalb seiner Aufzuchtzeiten (Februar bis August), d.h. zwischen Mitte August und Mitte Januar erfolgen.
3. Baubedingte Eingriffe in den Baumbestand sind zu vermeiden.
Die Gemeinden Grünwald und Pullach müssen im Zuge des neuen Bauwerks dauerhaft Sorge tragen, dass mit der neu geschaffenen Talquerung keine zusätzlichen Beunruhigungen einhergehen.
Wir hoffen, dass Sie sich ernsthaft mit unseren Einwendungen und Vorschlägen auseinandersetzen……..
Staatliches Bauamt Freising (Straßenbauamt)
Schreiben vom 08.01.2016
….. mit oben genannten Schreiben haben Sie uns über die Idee, eine Hängebrücke über die Isar zwischen den Gemeinden Grünwald und Pullach zu errichten, informiert und um Stellungnahme gebeten. Aus der Sicht des Staatlichen Bauamtes Freising bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen die Errichtung einer Hängebrücke zur Verbesserung des Radwegnetzes………
Landratsamt München, Naturschutz, Forstrecht und Landwirtschaft
Email vom 11.01.2016
da keine genauen Kenntnisse über die Lage und Konstruktion der Brücke vorliegen, kann nur auf die generell beizubringenden Unterlagen verwiesen und auf mögliche Berührungspunkte mit dem Naturschutz hingewiesen werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
•das FFH-Gebiet „Oberes Isartal“. Eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung nach § 34 Abs. 1 BNatSchG ist zunächst erforderlich. Ggf. ist dann eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
•das Landschaftsschutzgebiet „Isartal“, dessen Schutzzweck zu beachten ist. Bauliche Anlagen bedürfen der Erlaubnis. Zu prüfen ist die Auswirkung des Vorhabens auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und die besondere Bedeutung für die Erholung. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann keine Einschätzung abgegeben werden, da Kenntnisse über die Lage und Konstruktion der Brücke noch nicht vorliegen .
•Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 i.V.m § 17 Abs. 4 BNatSchG ist erforderlich: Der Untersuchungsumfang ist abhängig vom betroffenen Bereich z.B. im Stütz- und Zugangsbereich und kann daher nicht zum jetzigen Zeitpunkt bestimmt werden. Wichtige Aspekte des schwebenden Bauwerkes sind dessen Wahrnehmbarkeit zur Verhinderung von Vogelschlag (tags und nachts) und eine verträgliche Beleuchtung nachts, die keine zu starke Lockwirkung auf Insekten entfaltet und nicht irritierend auf den Vogelzug wirken darf. Die Schwierigkeit besteht darin, dass verschiedene Tiergruppen unterschiedlich auf Lichtspektren reagieren. Informationen darüber befinden sich in folgender Literatur: BfN-Skripten 336, 2013, als PDF auf der Internetseite https://www.bfn.de/ zu erhalten.
•Bearbeitung der Eingriffsregelung nach § 14 ff. BNatSchG ist erforderlich.
Pullach i. Isartal
Schreiben vom 13.05.2016 (eingegangen am 18.05.2016)
Die Gemeinde Pullach kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass eine Querung in Form einer Hängebrücke durchaus auf große positive Resonanz stoßen würde. Wegen dieses interkommunalen Projekt sollten die weiteren Handlungsschritte eng abgestimmt werden.
Die Gemeinde Pullach freue sich über die Möglichkeit, über das Studierendenprojekt „Querung des Isartals zwischen Pullach und Grünwald“ von der TU München im Rahmen eines Masterstudiengangs Brückenentwürfe geliefert zu bekommen - heißt es weiter in der Stellungnahme. Das Vorhaben der TUM werde von Pullach unterstützt. Die Studierenden werden zunächst in Ruhe ihre Entwürfe erarbeiten – die wohl schwierigste Entscheidung wird die richtige Wahl des Standorts für die Brückenköpfe sein.
Die Bautechnik des Pullacher Rathauses wird den Studierenden mit Daten zur Hangstabilität (z.B. aktuelles Hanggutachten) zur Hand gehen. Zur Konkretisierung eines etwaigen Planentwurfes will sich Pullach eng mit dem Prof. Dr. Fischer der TUM abstimmen.
Aufbauend auf die dann zu erwartenden Ergebnissen der TUM will die Gemeinde Pullach mit der Gemeinde Grünwald die weiteren konkreten Untersuchungs- und Planungsschritte erörtern. Eine parallele Beauftragung einer Machbarkeitsstudie hält die Gemeinde Pullach für wenig sinnvoll.
Abschließend teilt die Nachbargemeinde mit, dass natürlich auch eine Aufteilung der Kosten an diesem Projekt einer Hängebrücke selbstverständlich ist.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit sowie der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e.V. wurden ebenso angehört. Von diesen beiden Trägern öffentlicher Belange erhielt die Gemeinde keine Rückäußerung.
Fazit und Empfehlung:
Bei der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist festzustellen, dass einige Behörden äußerten, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Hängebrücke zwischen den Gemeinden Grünwald und Pullach bestehen würden, gleichwohl diese prinzipiell fehlenden Bedenken mit vielen Auflagen verknüpfen:
z.B.
-Verträglichkeitsprüfung, da FFH-Gebiet
-Artenschutzrechtliche Prüfung
-Eingriffsregelung nach § 14 ff. BNatSchG
Einige Behörden äußerten klare Bedenken hinsichtlich der statischen Verhältnisse der Hänge beidseits der Isar:
z.B.
-instabile Geologie
-bestehende ausgedehnte und tiefgreifende Rutschungen sind bekannt
-Befestigung der Fundamente mehrere Zehnermeter weit in das Hinterland
-Erhebliche Geogefahren / es sind umfangreiche Befestigungsmaßnahmen notwendig
-Befestigungsmaßnahmen stellen einen zu starken Eingriff in die Natur dar
Einige Träger öffentlicher Belange sprachen sich eindeutig gegen eine weitere Verkehrsverbindung zwischen den beiden Gemeinden aus und halten diese Hängebrücke für überflüssig:
z.B.
-wir lehnen jede weitere bauliche Maßnahme, die nicht zwingend erforderlich ist im Isartal ab
-der größte Teil der „Amateurradler“ nutzt ausgewiesene Radwege nicht, sondern fährt lieber auf der Straße
-die vorgeschlagene Brücke halten wir für überflüssig
Der BUND verschärft in seiner Stellungnahme unter 2. eine mögliche zeitliche Bauausführung wie folgt:
„Die Bauarbeiten müssen zwischen Mitte August und Mitte Januar erfolgen“.
Dies bedeutet einen üblichen Bauzeitraum von ca. 3 Monaten! pro Jahr. Wenn man bedenkt, welche technisch herausfordernden Bauleistungen in schwierigem Gelände unter bestehenden geologischen Untergrundverhältnissen hier tätigen wird, beträgt die Herstellung einer solchen Hängebrücke mehrere Jahre!
Unter Abwägung aller eingegangenen Anregungen und Bedenken, sowie der Gemengenlage der hier vertretenen Interessen, sowie dem Interesse der Allgemeinheit empfiehlt die Verwaltung: