Datum: 28.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:32 Uhr bis 20:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung des nachrückenden Kandidaten der Parteifreie Bürger Grünwald - PBG e.V., Herr Helmut Kraus, Eichleite 29, 82031 Grünwald;
2 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung
3 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.05.2016
4 Bebauungsplan Nr. B 52 zum Neubau von Wohnhäusern und Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 293/22 und 293/67 an der Sudelfeldstraße 3 u. 5; Billigung des Planentwurfes, der Satzung und Begründung; Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB;
5 Neubau Gymnasium Grünwald - Erweiterung 4. Bauteil - Vorstellung Entwurf;
6 Neufassung der Zweckvereinbarung über die Schulaufwandsträgerschaft für das Gymnasium Grünwald;
7 Betrauung der Baugenossenschaft Grünwald e.G. mit Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge Wohnungsbau beim Neubauvorhaben Josef-Würth-Str./Josef-Kogler-Str./Josef-Sammer-Str./Oberhachinger Str.
8 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit
9 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat
10 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO
11 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung
11.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Steininger, GR ö 31.05.2016, TOP 278;
11.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Wassermann und GR-Mitglied Steininger,GR ö 31.05.2016, TOP 278;
11.3 Anfrage GR-Mitglied Schmidt;
11.4 Anfrage GR-Mitglied Lindbüchl;
11.5 Anfrage GR-Mitglied Ritz;
11.6 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Vereidigung des nachrückenden Kandidaten der Parteifreie Bürger Grünwald - PBG e.V., Herr Helmut Kraus, Eichleite 29, 82031 Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Neusiedl setzt die Mitglieder des Gemeinderates davon in Kenntnis, dass Herr Helmut Kraus schriftlich erklärt hat, für das Ausscheiden des verstorbenen Gemeinderatsmitgliedes Hubertus Lindner nachzurücken und den vorgeschriebenen Eid zu leisten.

1. Bürgermeister Neusiedl nimmt Herrn Helmut Kraus die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 GO ab. Er spricht sie wie folgt:

"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

Anschließend erklärt 1. Bürgermeister Neusiedl Herrn Helmut Kraus zum Gemeinderatsmitglied und wünscht ihm für die künftige Arbeit viel Glück und gute Zusammenarbeit.

Für die Besetzung der Ausschüsse sowie den Fraktionsvorsitz teilt die Fraktion der Parteifreie Bürger Grünwald e.V. mit Schreiben vom 10.06.2016 folgende Änderungen:

Verwaltungsausschuss:        Mitglied:        Kraus Helmut
       Vertreter:        Schmidt Oliver

Bauausschuss:        Mitglied:        Kraus Helmut
       Vertreter:        Sedlmair Horst

Kulturausschuss:        Mitglied:        Schmidt Oliver
       Vertreter:        Brauner Tobias

Ausschuss für Planung und Entwicklung:        Mitglied:        Kraus Helmut
       Vertreter:        Schmidt Oliver

Geothermieausschuss:        Mitglied:        Schmidt Oliver
       Vertreter:        Kraus Helmut

Verwaltungsrat der GFZP GmbH:        Mitglied:        Kraus Helmut
       Vertreter:        Sedlmair Horst        

Fraktionsvorsitz:        Fraktionsvorsitzender:        Schmidt Oliver
       1. Stellvertreter:        Brauner Tobias
       2. Stellvertreter:        Kraus Helmut

Keine Änderungen ergeben sich bei der Besetzung im Finanzausschuss, Ausschuss für Wasserversorgung u. Abwasserentsorgung sowie im Rechnungsprüfungsausschuss.

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2. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö 2

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.05.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö 3

Beschluss

Die Niederschrift vom 31.05.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Kraus hat an der Abstimmung nicht teilgehnommen.

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4. Bebauungsplan Nr. B 52 zum Neubau von Wohnhäusern und Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 293/22 und 293/67 an der Sudelfeldstraße 3 u. 5; Billigung des Planentwurfes, der Satzung und Begründung; Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 02.02.2016 wurde der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die künftige Bebauung an der Sudelfeldstraße 3 und 5 gefasst. Gleichzeitig wurde hier der Beschluss der Veränderungssperrensatzung (zur Sicherung der Bauleitplanung) herbeigeführt.

Die vorgenannten Beschlüsse wurden jeweils ortsüblich bekanntgemacht durch Veröffentlichung im Isar-Anzeiger der Gemeinde Grünwald und den Anschlag an den Amtstafeln am 04.02.2016.

Mit der Ausarbeitung des gegenständlichen Bebauungsplanverfahrens wurde das Architekturbüro Goergens & Miklautz aus München beauftragt.

Weitere Fachplaner (z.B. für die Vermessung und für die sog. Sonderartenprüfung – saP-, Freiflächenplanung) wurden beauftragt. Sobald diese Fachplaner ihre Aufgaben erledigten, konnten diese Ergebnisse im vorliegenden Bebauungsplanverfahren entsprechend durch das Architekturbüro Goergens & Miklautz eingearbeitet werden. Die Planunterlagen wurden durch die Bauverwaltung inhaltlich geprüft und rechtlich gewürdigt.



Die Gemeinde Grünwald möchte das Grundstück durch Aufstellung eines Bebauungsplans nun auch räumlich ordnen und hinsichtlich der weiteren Festsetzungen auf die Regelungen des angrenzenden Bebauungsplans B16 abstimmen. Die westlich und nordwestlich angrenzenden Grundstücke werden auch weiterhin nicht in den Geltungsbereich aufgenommen, da dort derzeit kein Handlungsbedarf erkennbar ist.


Der Gemeinderat hat am 02.02.2016 beschlossen, für das im Plan umgrenzte Gebiet einen Bebauungsplan gemäß § 9 i. V. m. § 13a BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan soll dabei folgende Planungsziele zum Inhalt haben:

Festgesetzt werden soll als Art der baulichen Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) gem. § 3 BauNVO. Als zulässiges Maß der baulichen Nutzung soll eine Grundflächenzahl (GRZ gem. § 19 Abs. 1 BauNVO) von 0,25 und eine Geschossflächenzahl (GFZ gem. § 20 BauNVO) von 0,30 festgesetzt werden. Es sollen zwingend Vollgeschosse festgesetzt werden, weil diese Bauweise in der Umgebung prägend ist.

Die Gemeinde möchte darüber hinaus durch Vorschriften zur Bauweise, zu überbaubaren und zu nichtüberbaubaren Grundstückflächen sowie zur Stellung von baulichen Anlagen und durch Festsetzungen zur baulichen Gestaltung sicherstellen, dass klare, längliche Baukörper mit einer auf die dortige Nachbarschaft abgestimmten Dachgestaltung entstehen, die unter besonderer Berücksichtigung gesunder Wohnverhältnisse und einer guten Belichtung und Belüftung sparsam mit Grund- und Boden umgehen. Daher sollen die Firstrichtungen der Baukörper in Nord – Süd und die jeweilige Wohnausrichtung in Ost - West - orientiert werden und die rückwärtigen, nördlichen Grundstücksbereiche von einer Bebauung freigehalten werden. Die Proportion (Länge und Breite) der Häuser soll sich an der Umgebung orientieren. Zulässig sollen nur Einzelhäuser mit jeweils maximal zwei Wohneinheiten sein. Als Dachform soll Satteldach mit einer Dachneigung von 25 bis 40° vorgesehen werden, wie dies angrenzend auch der BPlan B 16 festsetzt.

Die Gemeinde möchte zudem durch Festsetzung von Flächen für Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten einen schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherstellen. Die Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten sollen bei mehreren Wohn- oder Hauseinheiten mindestens paarweise zusammengefasst und straßennah angeordnet werden.

Somit soll im Ergebnis eine hinsichtlich der Gebäudestellung, Bauweise, Gebäudegestaltung, Erschließung und Parkierung geordnete und auf das direkte Umfeld abgestimmte sowie umweltschonende städtebauliche Ordnung hergestellt werden. Der vorhandene Baumbestand soll hierbei angemessen gewürdigt und ergänzt werden.


Der Ausschuss für Planung und Entwicklung hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 08.06.2016 eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Vortrag der Verwaltung und die Präsentation des Architekturbüro Goergens & Miklautz, Herrn Weigl zur Kenntnis. Weiter billigt der Gemeinderat den vorliegenden Planentwurf nebst Satzung und Begründung in der jeweiligen Fassung vom 20.05.2016 und beschließt den Verfahrensschritt der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats.
Der Beschluss zu diesem ersten Verfahrensschritt ist öffentlich und ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Neubau Gymnasium Grünwald - Erweiterung 4. Bauteil - Vorstellung Entwurf;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 23. Februar 2016 wurde der Planungsbeginn zur Erweiterung des Gymnasiums Grünwald mit dem 4. Bauteil einstimmig beschlossen.

Im Nachgang dazu wurden mit dem beauftragten Architekturbüro Bauer Kurz Stockburger (BKS) aus München, dem Projektsteuerer Drees + Sommer und den beauftragten Fachplanern die Detail-Planungen in regelmäßig stattfindenden Planer- und Bauherrngesprächen aufgenommen.

Ergebnis dieser umfangreichen Gespräche ist der nun vorliegende Vorentwurf, den die Architekten von BKS in der Sitzung entsprechend vorstellen.
Die vorliegende Planung sieht eine bebauungsplankonforme Erweiterung eines zweigeschossigen Anbaus in östlicher Richtung, bzw. südlich der bestehenden Dreifachsporthalle vor. Es handelt sich dabei um eine logische architektonische Fortführung der Bestandsbebauung in Formensprache und Wahl der Materialien – auch das sog. Flugdach und eine Photovoltaikanlage an der südlichen Fassade führen das bisherige Konzept konsequent weiter. Städtebaulich kommt hiermit die Bebauung auf dem Schulareal zum Abschluss, so wie es ursprünglich von der Gemeinde und dem Stadtplanungsbüro Goergens & Miklautz in der Langfristbetrachtung vorgesehen war.

Wesentliche Kernpunkte des Vorentwurfes:

Baukörper:
-        Zwei Vollgeschossebenen, zusätzlich ein vollwertiges Untergeschoss – welches mit Abgrabungen und Theaterhof zwischen dem bestehenden 3. Bauteil und der Erweiterung nach Osten optimal belichtet wird.
-        Erdgeschoss: 8 Klassenräume und 1 Kursraum sowie Garderobe und WC-Anlagen
-        Obergeschoss: wie Erdgeschoss
-        Untergeschoss: großzügiges Schülercafé, Mehrzweck-/leseraum, Prüfungssaal u. Elternsprech, Ruheraum und notwendige Technikräume.
Alle Ebenen mit einer Bruttogeschoßfläche von 5.029m² bzw. einer Nutzfläche von 2.863m² werden barrierefrei geplant.

Außenanlagenplanung:
Der Innenhof zwischen dem 3. Bauteil und dem Erweiterungsbau ist tiefergelegt und beinhaltet den sogenannten Theaterhof mit einer Sitzstufe und dahinterliegender Geländemodellierung, welche sich abtreppt und naturnah gestaltet wird.
Oberhalb des Schülercafés wird neben einer Dacheingrünung (extensiv) eine Fläche geschaffen, welche zuerst als zusätzlicher Fluchtweg mit Treppe in den Tiefhof funktioniert und weiters als Aufenthaltsfläche während der Schulpausen dienen soll.
Der Übergang vom Theaterhof zum südlichen ebenerdigen Gelände ist mit größeren Bäumen eingegrünt. In diesem Bereich sollen weitere (zwei) Tischtennisplatten dauerhaft eingebaut werden.
Östlich des Erweiterungsbaus soll eine Grünfläche mit Sitzbänken und Großbäumen geschaffen werden.
Der Beachvolleyballplatz soll in eine Grünfläche mit vielen Sitzmöglichkeiten umfunktioniert werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass diese bisherige Sportfläche während der Bauphase als Baustelleneinrichtungsfläche mitgenutzt werden muss.
Das Müllhaus wird den neuen Gegebenheiten angepasst und dementsprechend verlängert, so dass z.B. auch das Räumfahrzeug für die Hausmeister dort Platz findet.

Bauabwicklung:
Die Baustellenzufahrt erfolgt ausschließlich von Süden über den Parkplatz der Mensa. In diesem Zufahrtsbereich entfallen während der Bauzeit die bisherigen Nutzungen (z.B. Kinderspielplatz Hortgruppen im Gymnasium, Parkzone Mensa, Müllstation). Diese Nutzungen finden kurzfristig an anderer Stelle statt.
In Rücksprache mit dem gemeindlichen Ordnungsamt, der Schulleitung und den sonstigen Planungsbeteiligten erfolgt der Baustellenverkehr wie oben erwähnt über die Laufzorner Straße in östlicher Richtung über die Sudetenstraße mit Anbindung an die beampelte Kreisstraße, Oberhachinger Straße. Die Laufzorner Straße Höhe Mensa bis zur Einmündung der Tremmlallee wird während der Bauzeit beidseits mit Haltverbot versehen. Östlich der Tremmlallee wird wieder während der Bauphase ein Lagerplatz für Aushub und Parkierung eingerichtet – die Andienung dieser Fläche erfolgt von Süden über die Tremmlallee bzw. am Samstag (Bauernmarkt) über die Schlesierstraße, die ebenfalls mit einem Haltverbot während der Bauzeit versehen wird.

Kosten:
Die Kostenschätzung wird durch Drees + Sommer vorgestellt, die sich auf insgesamt ca. 20,215 Mio. € beläuft.
Auf Nachfragen der GR-Mitglieder Kraus, Steininger und Ritz zu der vorgenommenen Kostenermittlung, insbesondere die Baunebenkosten, werden die geschätzten Kosten durch Drees + Sommer anhand einer Kostenaufschlüsselung dezidiert und nachvollziehbar vorgestellt.
Der 1. Bürgermeister Neusiedl ergänzt, dass mit der Genehmigungsplanung im nächsten Schritt die ermittelten Kosten vertieft in Form einer Kostenberechnung (aufgeschlüsselt) dem Gemeinderat vorgestellt werden.

In der ersten Lesung zum Haushalt am 02.02.2016 wurden durch den Gemeinderat bereits Mittel in Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro im Haushalt 2016 und 2017 vorgesehen. Nach dem erfolgten Projektstart ist aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung die Finanzplanung für die weiteren Haushaltsjahre entsprechend anzupassen.

Termine:
Nach Vorstellung und Genehmigung des Vorentwurfes in der heutigen Sitzung des Gemeinderates wird die nächste Leistungsphase abgerufen und die Entwurfsplanung sowie die Genehmigungs- planung vorbereitet, so dass der Bauantrag im Herbst 2016 bei der Genehmigungsbehörde (Landratsamt München) eingereicht wird. Es ist beabsichtigt pünktlich nach Erhalt der Baugenehmigung im Frühjahr 2017 die Bauarbeiten zu beginnen und nach ca. eineinhalbjähriger Bauzeit im September 2018 abzuschließen.
Gemäß fortgeschriebenen Rahmenterminplan ist nach wie vor die Inbetriebnahme des 4. Bauteils für das Schuljahr 2018/2019 vorgesehen.

Sonstiges:
Das Verfahren zur sog. schulaufsichtlichen Genehmigung läuft. Die Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis München und der Gemeinde Grünwald wird angepasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und der Präsentation durch das Architekturbüro Bauer Kurz Stockburger sowie dem Projektsteuerungsbüro Drees+Sommer und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 28.06.2016 zu den geschätzten Kosten in Höhe von ca. 20,215 Mio. € zu genehmigen.

Auf der Haushaltsstelle 23010.9400 sind für die Maßnahme im Jahr 2016 bereits 2,035 Mio € eingestellt und voll verfügbar. Zusätzlich sind ab dem Baubeginn im Haushaltsjahr 2017 ca. 13 Mio. € und im Jahr 2018 ca. 5,18 Mio. € bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Zettel bei Abstimmung abwesend.

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6. Neufassung der Zweckvereinbarung über die Schulaufwandsträgerschaft für das Gymnasium Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 14.12.2015 beschloss der Kreistag des Landkreises München die Neufassung des Grundsatzbeschlusses über die Förderung der Errichtung und das Betriebes der Realschulen und Gymnasien im Landkreis München (Anlage 1).

Wesentliche Neuerung des Grundsatzbeschlusses ist vor allem die Änderung der Kostenverteilung, die nun in allen Verbandssatzungen und Zweckvereinbarungen umgesetzt werden muss.

In der beiliegenden Gegenüberstellung zwischen der gültigen Zweckvereinbarung für das Gymnasium Grünwald und der Neufassung (Anlage 2) sind die Änderungen rot markiert und hierzu die Erläuterungen folgend:

§ 2 Deckung des einmaligen Aufwandes

Die Änderungen in § 2 setzen den Grundsatzbeschluss vom 14.12.2015 um und entsprechen den Formulierungen in den Verbandssatzungen.

Neu ist, dass der einmalige A ufwand definiert wird (Abs. 1) und der Landkreis München 100% der tatsächlichen Baukosten für Umbaumaßnahmen und energetisch begründete Baumaßnahmen sowie der erforderlichen Aufwendungen für Container und Raumanmietungen und der Abbruchkosten übernimmt (Abs. 2 Nr. 2.2), um die Gemeinde zu entlasten. Diese Kosten wurden vom Landkreis München bisher nicht oder nur mit 30% der zuweisungsfähigen Kosten getragen.

Aufgrund der erweiterten Zahlungsverpflichtungen (Abs. 2 Nr. 2.2) durch den Landkreis München müssen auch die Fälligkeiten der Abschlagszahlungen und die Abrechnungsmodalitäten angepasst werden (Abs. 3 und 4).

§ 3 Deckung des laufenden Aufwandes

Auch die Änderungen in § 3 setzen den Grundsatzbeschluss vom 14.12.2015 um und entsprechen den Formulierungen in den Verbandssatzungen. Insbesondere ist auch die Übernahme des laufenden Schulaufwandes für Einheiten, die nicht schulaufsichtlich genehmigt sind, aber der Schule zur Nutzung überlassen werden, aufgenommen.

§ 4 Verpflichtungen der Gemeinde und Zustimmungsvorbehalte

Die Verpflichtungen der Gemeinde (§ 4 a.F.) und die Zustimmungsvorbehalte (§ 5 a.F.) werden zusammen gefasst in § 4 n.F., der die Wahrung der Interessen des Landkreises München regelt.

So bleibt die Pflicht der Gemeinde Grünwald bestehen, vor Inangriffnahme von Baumaßnahmen, bei denen der Landkreis München 30% der zuweisungsfähigen Kosten trägt, rechtzeitig den Landkreis zu verständigen und seine Einwilligung zur Beschlussfassung der Gemeinde über die Erteilung des Planungsauftrages einzuholen (§ 4 Nr. 1 und § 5 Nr. 1 a.F. ? § 4 Abs. 1 Nr. 1 n.F.).

Neu dagegen ist entsprechend dem Grundsatzbeschluss der Zustimmungsvorbehalt des Landkreises München (Ausschuss für Bauen und Schulen) bei Baumaßnahmen über 150.000 €, die vom Landkreis München zu 100% getragen werden, und die Informationspflicht bei Kostensteigerungen von über 20% (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 n.F.)

Dagegen wird künftig darauf verzichtet, dass die Gemeinde den Landkreis München bei den Planungen der Baumaßnahmen zuzieht, Einzelnachweise über die veranschlagten Kosten vorlegt und die Einwilligung des Landkreises bei Vergaben über 250.000 € (§ 4 Nr. 1, 2. Halbsatz, § 5 Abs. 1 Nr. 2 a.F.) einholt.

Auch die Verpflichtung der Gemeinde nach § 5 Abs. 2 a.F., der zur Wahrung der Interessen des Landkreises München als Träger des Bauunterhalts die Vorlage eines Material- und Gestaltungskonzeptes vorsieht, wird in der Neufassung gestrichen.

Mit Anlage 3 ist die Neufassung der Zweckvereinbarung für das Gymnasium Grünwald beigefügt.

Diese Neufassung ist von den zuständigen Gremien der Vertragspartner zu beschließen und durch deren Vertreter zu unterzeichnen.

Der Ausschuss für Bauen und Schulen des Landkreises München und der Kreisausschuss haben bereits ihre Zustimmung in ihren Sitzungen am 02.05.2016 (Anlage 4) erteilt. Der Kreistag wird am 18.07.2016 endgültig über die Zweckvereinbarung entscheiden.

Um nach der Kreistagssitzung die Unterzeichnung der Vereinbarung durch Herrn Ersten Bürgermeister Neusiedl und Herrn Landrat Göbel gewährleisten zu können, ist die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erforderlich.

Die unterschriebene Zweckvereinbarung wird vom Landratsamt München der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung und anschließenden Veröffentlichung vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Zweckvereinbarung über die Schulaufwandsträgerschaft für das Gymnasium Grünwald.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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7. Betrauung der Baugenossenschaft Grünwald e.G. mit Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge Wohnungsbau beim Neubauvorhaben Josef-Würth-Str./Josef-Kogler-Str./Josef-Sammer-Str./Oberhachinger Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö 7

Sachverhalt

Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für die Grünwalder Bürgerinnen und Bürger ist ein wesentliches Anliegen der Gemeinde Grünwald.

Es besteht die Möglichkeit, die Baugenossenschaft Grünwald e. G. im Zusammenhang mit der Umsetzung des genossenschaftlichen Bauvorhabens Josef-Würth-Straße/Josef-Kogler-Straße/Josef-Sammer-Straße/Oberhachinger Straße mit Leistungen der Daseinsvorsorge Wohnungsbau zu betrauen.

Thematik und Vorgehensweise wurden ausführlich mit der Rechtsaufsichtsbehörde besprochen und der Betrauungsakt in Abstimmung mit dem Prüfungsverband erstellt.

Der Betrauungsakt bedarf der Beschlussfassung des Gemeinderates.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Betrauung der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Grünwald e.G. mit den in der Anlage dargestellten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Daseinsvorsorge Wohnungsbau.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Schmidt und Kneidl waren zur Abstimmung nicht anwesend.

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8. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö 8

Sachverhalt

Hauptamtsleiter Gantner erläutert, dass bereits in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.01.2016 unter TOP 231 unter Bezugnahme auf den Antrag der FDP-Fraktion vom 26.10.2015 zum fortlaufenden Betrieb der Trambahnlinie 37 von Grünwald zur Stattmitte, das Ablehnungsschreiben der MVG vom 26.11.2015 wie folgt Stellung nimmt:

Im Zuge der diesjährigen Fahrplankonferenz wurde der Sachverhalt nochmals zur Debatte gestellt, wozu die MVG mit Schreiben 09.06.2016 folgendes mitteilt:

Wir haben den Wunsch nach einer Führung einer zusätzlichen Straßenbahnlinie von Grünwald direkt in das Münchner Stadtzentrum geprüft. Grundlage der Analyse war die Linienführung analog der im letzten Jahr baustellenbedingten Umleitung der Tramverkehre ab Ostfriedhof zum Sendlinger Tor mit der Linienbezeichnung 37. Die Bestandslinien 15 und 25 verkehren weiterhin im Status Quo.

Folgendes Prüfungsergebnis halten wir fest. Dies gilt unabhängig von einem Betrieb ganztags oder nur zu bestimmten Tageszeiten, wie etwa dem Berufsverkehr.

Es ist kein Fahrzeitgewinn einer Tramdirektverbindung gegenüber eines Umstieges am Wettersteinplatz zur U-Bahnlinie 1 zu erwarten. Die Fahrzeit mit dem Ziel Sendlinger Tor ist annähernd gleich. Entscheidend hierfür ist auch die Situation am Knoten Ostfriedhof. Abbiegende Fahrbeziehungen benötigen mehr Zeitfenster als Fahrten, die geradeaus über die Kreuzung führen wie dies heute der Fall ist. Im Verspätungsfall würden so zudem schneller Folgeverspätungen auf weitere Linien übertragen werden. Eine ähnliche Situation gilt es im Bereich der Kreuzung Müllerstraße / Fraunhoferstraße zu berücksichtigen. Mit jeder zusätzlichen Linie kann sich die Fahrplanqualität aller dort verkehrenden Linien vermindern.

Da die potientiell neue Linie aus Gründen der ausgeschöpften infrastrukturellen Kapazität des Sendlinger Tors dort nicht gewendet werden kann, müsste diese mit einer anderen heute dort endenden Linie durchgebunden werden. Auf Grundlage des derzeitigen Netzzustandes könnte diese Durchbindung nur mit den Linien 27 oder 28 erfolgen. Da beide Linien nahezu ohne eigenen Gleiskörper betrieben werden, also sich den Straßenraum mit dem Individualverkehr teilen, ist von einem weiteren Einflussfaktor auszugehen, der sich negativ auf die Betriebsstabilität einer zusätzlichen Linie auswirkt. Diese Auswirkungen übertragen sich in der Folge auch auf weitere Linien im direkten Umfeld, wie etwa auf die Linien 15 und 25, die heute zu den pünktlichsten Linien im gesamten Tramnetz Münchens zählen. Ein Grund hierfür ist, dass auch nach Eröffnung der Neubaustrecke nach Berg am Laim Bf. der Betrieb auf einem Großteil der Linien auf eigenen Gleisen unabhängig vom Individualverkehr stattfindet. Die nachgewiesene hohe Zuverlässigkeit des Tramverkehrs in Grünwald könnte mit einer zusätzlichen Linie 37 nicht garantiert werden.

Verkehrlich ist eine zusätzliche Linie ebenfalls kritisch zu bewerten. Neben dem oben genannten ausbleibendem Fahrzeitgewinn ist eine Erhöhung der Platzkapazität oder eine Taktverdichtung auf keinem Abschnitt des Linienweges erforderlich. Es würden damit erheblicher zusätzlicher Fahrzeugbedarf und Überkapazitäten zwischen Grünwald und Ostfriedhof sowie zwischen Ostfriedhof und Sendlinger Tor entstehen. Die damit verbundenen erhöhten Betriebskosten können nicht annähernd durch Fahrgastzuwächse bzw. Mehreinnahmen kompensiert werden. Dieses Finanzierungsdelta müsste für den gesamten Streckenverlauf von Grünwald bis Sendlinger Tor durch Dritte finanziert werden.

Für den für diese Linie erforderlichen Fahrzeugmehrbedarf von 8 Fahrzeugen ist neben der zu erwartenden Liefer- und Betriebsaufnahmezeit von 3 bis 5 Jahren mit einer Kosteninvestition alleine in den Fuhrpark von rd. 32 Mio. € auszugehen. Nicht eingerechnet sind die Betriebskosten, die durch eine Ausweitung der Werkstatt- und Personalkapazität entstehen. Diese Investitionen könnten ebenfalls nicht durch die MVG finanziert werden, da aus den oben genannten Gründen keinerlei Nutzen, sondern sogar ein monetärer Nachteil zu erwarten ist.

Dem gegenüber steht mit der umsteigefreien Verbindung nur ein ganz geringer Nutzen für Fahrgäste. Eine Umsteigenotwendigkeit steht jedoch in keinem Widerspruch zu den Formulierungen im Nahverkehrsplan des Landkreises München.

Zusammenfassend ist wegen der zu erwartenden hohen Kosten für Investition und Betrieb auf der einen Seite, die nicht von der MVG getragen werden können, und des geringen Nutzens für die Fahrgäste auf der anderen Seite von der Umsetzung einer zusätzlichen Tramlinie von Grünwald in das Münchner Stadtzentrum abzuraten.

GR-Mitglied Ritz würdigt, trotz der erneuten Absage der MVG, die hartnäckige und unermüdliche Weiterverfolgung der Thematik durch die Verwaltung und den ersten Bürgermeister.

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9. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö 9

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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10. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö 10

Sachverhalt

Gemeinderats-Sitzung vom 26. April 2016


144.        Kaufangelegenheit Derbolfinger Platz, ehem. Durchgang, Fl.Nr. 501/43 und Teilfläche von 501/42; Genehmigung der Kaufvertragsurkunde;
______________________________________________________________________________

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Kaufvertragsurkunde, URNr. 607/2016 vom 16.03.2016 des Notars Dr. Schuck voll inhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis:        22 : 0

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11. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö 11
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11.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Steininger, GR ö 31.05.2016, TOP 278;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Hat die Gemeinde Einfluss auf die gleichzeitigen Straßensperren in Schäftlarn sowie in Oberhaching, die enorm zu Lasten des Verkehrs des örtlichen Gemeindegebietes führen?

Das Straßenbauamt Freising, Servicestelle München, teilt hierzu folgendes mit:

Die Verkehrsregelungen der beiden angesprochenen Maßnahmen im Zuge der St2368 in Oberhaching und im Zuge der B11 in Schäftlarn wurden im Vorfeld intensiv mit der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt München, den betroffenen Polizeiinspektionen und den direkt von der Maßnahme betroffenen Gemeinden besprochen. Ein Einfluss auf das Verkehrsaufkommen der klassifizierten Straßen in den Nachbargemeinden ist dabei leider nicht zu vermeiden.

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11.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Wassermann und GR-Mitglied Steininger,GR ö 31.05.2016, TOP 278;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Südlich der Römerschanze, dort wo die Bänke stehen und ein Geländer einen steilen Hangabbruch absichert, liegt ein sehr großer Karton mit sehr viel Müll und Unrat. Kann dieser vom gemeindlichen Bauhof entsorgt werden?

Die Verwaltung hat umgehend die Entsorgung durch den Bauhof veranlasst. Es haben sich zudem noch Bürger über den Mängelreporter der Gemeinde-Grünwald-APP gemeldet, die den zurückgelassenen Umzugskarton mit Grillabfällen ebenfalls beanstandet haben.

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11.3. Anfrage GR-Mitglied Schmidt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Bei der Parkgarage am Marktplatz brennt auch die ganze Nacht über das Licht. Besteht zur Stromeinsparung die Möglichkeit einer Notbeleuchtung, bzw. ab einem bestimmten Zeitpunkt einer Nachtschaltung?

1. Bürgermeister Neusiedl führt aus, dass diese Thematik bereits mehrfach angesprochen wurde. Der Einfahrtsbereich in die Garage ist mit stromsparender LED-Beleuchtung ausgestattet. Der Innenbereich ist stromsparend mit einer Lichtdimmung mit Bewegungsmeldern ausgestattet. Eine komplette Abschaltung ist schon allein aus sicherheitsrechtlichen Gegebenheiten nicht möglich.

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11.4. Anfrage GR-Mitglied Lindbüchl;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö informativ 11.4

Sachverhalt

Wird die vom Verwaltungsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 21.06.2016 beschlossenen Spende an die geschädigten Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn, Simbach, Triftern und Tann, in Höhe von 250.000,00 € öffentlich kommuniziert?

1. Bürgermeister Neusiedl erläutert, dass die Gemeinde an einer großartigen öffentlichen Kommunikation nicht interessiert ist, sondern lediglich helfen möchte. Nachdem aber Presse anwesend ist, ist eine öffentliche Bekanntgabe nunmehr gegeben.

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11.5. Anfrage GR-Mitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö informativ 11.5

Sachverhalt

Mittlerweile sind viele Gemeinden und Behörden von Ransomwareerpressungen, Trojaner usw. betroffen, was unter anderem zum Teil zu erheblichem Datenverlust bzw. zu Gelderpressungen bei den betroffenen Einrichtungen geführt hat. War die Gemeinde Grünwald hiervon auch schon betroffen? Ist die EDV der Gemeinde Grünwald ausreichend gesichert.

Hauptamtsleiter Gantner informiert, dass die Gemeinde Grünwald bisher von den angesprochenen Ransomwareerpressungen noch nicht betroffen war. Die Gemeinde investiert sehr viel Geld in entsprechende Sicherungssoftware und in das Knowhow der Mitarbeiter. Eine 100%ige Absicherung kann dennoch nicht gewährleistet werden.

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11.6. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö informativ 11.6

Sachverhalt

Wie lange ist die Perlacher Straße auf Grund der Wasserleitungsarbeiten noch offen?

Wasserwerksleiter Reger erläutert, dass die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind, und daher die Straßendecke noch nicht geschlossen werden kann. Der genaue Zeitpunkt zum Abschluss der Arbeiten steht noch nicht fest.

Datenstand vom 20.10.2016 10:58 Uhr