Datum: 21.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Verwaltungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:27 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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21.06.2016
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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21.06.2016
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 16.02.2016 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Heckenüberhänge - Antrag der PBG-Fraktion vom 19.11.2015;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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21.06.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 19. November 2015 stellte die Fraktion Parteifreie Bürger Grünwald den Antrag, die Durchsetzung der Freihaltung von Gehwegen durch überhängende Hecken zu überprüfen.
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit folgende Maßnahmen ergriffen:
Regelmäßig wurde im Grünwalder „Isar-Anzeiger“ darüber informiert, dass Hecken, die an öffentliche Gehwege und Straßen angrenzen, zurückgeschnitten werden müssen, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.
Es werden jährlich alle Straßen in Grünwald abgefahren, um die Heckenüberhänge zu kontrollieren.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden mit einem Aufforderungsschreiben gebeten, den Rückschnitt innerhalb von 4 Wochen vorzunehmen.
Nach anschließender Kontrolle durch das Ordnungsamt und nicht erfolgtem Rückschnitt wurden die Eigentümer mit einem 2. Aufforderungsschreiben (PZU) nochmals zum Rückschnitt aufgefordert.
In der Regel haben die Grundstückseigentümer den erforderlichen Rückschnitt auch vorgenommen, was sich aber bei Thujen und Fichtenhecken oftmals schwierig gestaltet. Ein massiver Rückschnitt einer solchen Hecke bedeutet ein Absterben.
Der Rückschnitt von Hecken und Bäumen durch die Anlieger ist ein seit Jahrzehnten fast unlösbares Problem. Die Durchsetzung der Verpflichtung zum Hecken- und Baumrückschnitt in öffentliche Verkehrsflächen hinein gestaltet sich rechtlich auch schwierig.
Da der Verwaltung bis zum heutigen Zeitpunkt keine juristische Überprüfung der Rechtslage vorlag, hat die Gemeinde Grünwald juristischen Rat bzgl. Heckenüberhänge und deren Rückschnitt, eingeholt.
Der Vorschlag des Juristen würde wie folgt aussehen:
1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Bürger im Amtsblatt der Gemeinde Grünwald „Isar – Anzeiger“ und auf der Homepage der Gemeinde Grünwald darüber zu informieren, dass Hecken, die an öffentliche Gehwege und Straßen angrenzen, auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden sind, so dass die Verkehrssicherheit wiederhergestellt ist.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, folgendes schrittweise vorgehend durchzuführen:
a) Bei Auffälligkeiten im Rahmen von regelmäßigen Kontrollen durch das Ordnungsamt und den Bauhof, sowie bei Eingang einer Beschwerde oder einem Hinweis auf einen Fall von Heckenüberwuchs wird eine Ortsbesichtigung durchgeführt, bei der der vorgebrachte Sachverhalt kontrolliert wird.
b) In einem begründeten Fall von Heckenüberwuchs auf öffentlichen Gehwegen und Straßen werden die betroffenen Eigentümer hiervon in Kenntnis gesetzt.
Der Eigentümer wird mit einem formlosen Schreiben mit Fristsetzung von 4 Wochen gebeten, die betroffene Hecke so auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit wiederhergestellt ist.
c) Nach erfolglosem Fristablauf wird der Eigentümer mit einem zweiten formlosen Erinnerungsschreiben aufgefordert (mit erneuter Fristsetzung von 2 Wochen und Zustellung mit PZU), die betroffene Hecke zurückzuschneiden. In dem Schreiben ist der Hinweis enthalten, dass bei erneutem Fristablauf ein Bescheid mit Zwangsgeldandrohung erlassen wird.
d) Nach erneutem erfolglosem Fristablauf wird ein Bescheid mit einer Zwangsgeldandrohung in Höhe von € 150,00 erlassen. Das Zwangsgeld wird innerhalb einer Frist von 2 Wochen fällig.
e) Hat der Grundstückseigentümer auch dann noch nicht reagiert, ergeht ein erneuter Bescheid mit Androhung der Ersatzvornahme für den Fall, dass innerhalb einer Frist von 2 Wochen der Aufforderung des Rückschnitts der Hecke nicht nachgekommen wird.
f) Bei erfolglosem Fristablauf nimmt die Gemeinde Grünwald bei Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und unter Berücksichtigung, dass die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden, die Ersatzvornahme mit Kostenauferlegung an den Grundstückseigentümer vor.
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss stimmt
der in den Nummern 1-2 f) genannten Vorgehensweise zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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21.06.2016
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ö
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4 |
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4.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch - VA ö 16.02.2016 TOP 51;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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21.06.2016
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ö
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informativ
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4.1 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.02.2016 wurde unter TOP 51 die Anfrage von GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch aus der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 17.11.2015 – TOP 47 – beantwortet, wonach von GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch festgestellt wurde, dass die Betonschwellen seit den Instandsetzungsarbeiten der Trambahnlinie 25, speziell am Übergang an der Ludwig-Thoma-Straße, als wesentlich lauter empfunden werden.
Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) gibt damals folgende Antwort:
Bei der geschilderten Lärmempfindung am Bahnübergang gehen wir davon aus, dass Fahrgeräusche der Züge nach einer längeren Streckensperrung häufig lauter empfunden werden, da beim nichtverkehren von Zügen die Anwohner sich rasch an die neuen Rahmbedingungen gewöhnt haben und bei Wiederinbetriebnahme die Züge dann lauter wahrgenommen werden also zuvor.
1. Bürgermeister Neusiedl ergänzt, dass ein Anwohner an der Strecke der Linie 25 täglich die Lautstärkenverhältnisse auswertet und auch an die MVG weitergibt. Zudem sind bei den neuen Niederflurfahrzeugen, die schwerer sind und deren Schwerpunkt tiefer liegt, die Räder kleiner und werden daher schneller abgenutzt und lauter. Die Fahrzeuge kommen zwar regelmäßig zu Inspektionen, aber es gibt auch nur eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen.
GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch ergänzt, dass ihrer Meinung nach die neue Teerdecke beim Bahnübergang höher als bisher ist, und somit die Lautstärke der darüber hinweg fahrenden Fahrzeuge erheblich lauter geworden ist.
Dementsprechende sicherte 1. Bürgermeister Neusiedl eine nochmalige Nachfrage durch das Ordnungsamt beim MVG zu.
Die nunmehr vorliegende Stellungnahme der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) lautet wie folgt:
Bei den eingesetzten Fahrzeugen bzw. deren Verschleiß und der daraus resultierenden Wartung lässt sich nach Prüfung keine Veränderung feststellen. Eingesetzt werden, wie in der Vergangenheit auch, nur Züge der Typen R2, R2b und R3. Für die neuen Züge Variobahn und Avenio liegt derzeit keine Zulassung für die Befahrung der Linie 25 für einen Linienbetrieb vor.
Seitens der Stadtwerke München GmbH Verkehrsbetriebe wurden im Zuge der Instandsetzungsarbeiten keine Arbeiten an den Schienen am Bahnübergang Ludwig-Thoma-Straße durchgeführt. Im Zuge der letztjährigen Streckensperrung wurden in diesem Bereich die Fahrbahn der Straße saniert, vereinzelt Schwellen ausgetauscht und Stopfmaßnahmen vor und nach dem Bahnübergang getätigt.
Originäre Gleisbaumaßnahmen beschränkten sich auf die Instandsetzung des Bahnübergangs Bavariafilmstraße und der Wendeschleife Derbolfinger Platz (Gleis-, Straßen-, Landschaftsbau). Ferner wurden auf der gesamten Strecke im Sinne der Nutzung von Synergien und einer möglichst kurzen Beeinträchtigung von Fahrgästen und Anwohnern kleinteilige Instandhaltungsmaßarbeiten in Einzelflächen durchgeführt (Prüfung und gegebenenfalls Nacharbeiten der Schienenbefestigungen, vereinzelter Beton- und Holzschwellentausch, Grünarbeiten, Fahrleitungsarbeiten, Schleifarbeiten).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es weder aus unseren Maßnahmen, noch aus dem unveränderten Fahrzeugeinsatz zu einer im Vergleich zum Vormaßnahmenzustand erhöhten Lärmemission gekommen sein kann.
GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch gibt sich mit der Antwort der MVG nicht zufrieden und erläutert nochmals, dass bisher die Dehnungsfuge zwischen den Gleisen auf gleicher Höhe eben zu den Gleisen geteert war und somit Kraftfahrzeuge geräuscharm die Schienen überqueren konnten. Seit den Gleisbauarbeiten ist die Dehnungsfuge zwischen den Gleisen nicht mehr ebenerdig, so dass es dadurch bedingt z.B. bei Pkw’s beim Überqueren der Gleise zu 4fachen Plopp-Geräusch kommt, dass vorher nicht zu hören war.
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Ortsbesichtigung und Weiterverfolgung des Sachverhaltes mit Einbindung der MVG durch das Ordnungsamt zu.
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5. Spenden für die Geschädigten des Hochwassers im Landkreis Rottal-Inn; Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP, Bündnis90/Die Grünen, PBG und SPD;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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21.06.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.06.2016 stellen die Fraktionen FDP, Bündnis90/Die Grünen, PBG und SPD den gemeinsamen Antrag für Spenden für die Geschädigten des Hochwassers im Landkreis Rottal-Inn.
Nach der schweren Unwetterkatastrophe, mit verheerenden Folgen für Simbach, Tann und Triftern wird von Schäden in Milliardenhöhe gesprochen, so dass der Landkreis Rottal-Inn ein Spendenkonto für diese Gemeinden eingerichtet hat.
Es wird deshalb gebeten, dass die Gemeinde Grünwald diese vom Unwetter schwer geschädigten Gemeinden mit einer angemessenen Spende unterstützt.
Im Antrag wird auf letzte große Hochwasserkatastrophe im Jahr 2013 verwiesen, bei der die Gemeinde Grünwald die Gemeinde Niederalteich mit einer Spende in Höhe von 200.000,00 € unterstützt hat.
Im Antrag wird weiterausgeführt, dass nach Art. 75 Abs. 3 Satz 1 GO die Verschenkung von Gemeindevermögen unzulässig ist, aber nach Rücksprache des Bayerischen Gemeindetages mit der Kommunalabteilung des Bayerischen Innenministeriums bei solchen Katastrophen eine Spende von Gemeinden im Rahmen eines solidarischen Zusammenstehens der Kommunen in einer Krisensituation aber als zulässig anzusehen ist. Das gilt sowohl für die Errichtung eines Kontos durch den Bayerischen Gemeindetag als auch für die Spenden von Gemeinden.
Nach aktueller Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag gilt diese Aussage tatsächlich nur für die Hochwasserkatastrophe 2013.
Zur aktuellen Umweltkatastrophe werden derzeit weder vom Bayerischen Gemeindetag noch vom Innenministerium Stellungnahmen hinsichtlich Spenden an betroffene Gemeinde getroffen. Lediglich wurde vom Bayerischen Gemeindetag die Aussage getroffen, dass anzunehmen sei, dass es auch im aktuellen Fall keine Beanstandungen geben wird. Von einer kleineren Stadt sei bereits eine große Summe an den Landkreis Rottal-Inn zur zweckgebundenen Verwendung überwiesen worden, die nicht beanstandet wurde. Auch auf Grund der guten finanziellen Lage der Gemeinde Grünwald würde aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags eine Spende zu keiner Beanstandung führen.
Eine zweckgebundene Spende darf ausschließlich von einer Gemeinde zur Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur verwendet werden. Eine Verteilung der Spende an Privatpersonen ist von vornherein unzulässig.
Am 14.06.2016 beschloss die Bayerische Staatsregierung u.a. das Hilfsprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden.
Das Hilfsprogramm umfasst die Förderbereiche städtebauliche Infrastruktur, soziale Infrastruktur, verkehrliche Infrastruktur sowie wasser- und abfallwirtschaftliche Infrastruktur. Bei der städtebaulichen Infrastruktur wird u.a. die Wiederherstellung von historischen Innenstädten, Kultureinrichtungen, Denkmälern sowie Wegen, Plätzen, Parks und Grünanlagen gefördert. Zur sozialen Infrastruktur, deren Wiederherstellung gefördert wird, gehören beispielsweise Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder Sportstätten. Die verkehrliche Infrastruktur umfasst öffentliche Straßen, Wege und Brücken. Im Förderbereich wasser- und abfallwirtschaftliche Infrastruktur können Schäden z.B. an Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen, Kanalisation oder Mülldeponien ersetzt werden. Zuwendungsempfänger ist grundsätzlich die Gemeinde, in der der Schaden entstanden ist. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten umfassen.
Nachdem allein in Simbach bereits jetzt von einem Schaden von mindestens 1 Milliarde die Rede ist und förderfähige Kosten grundsätzlich nicht den Gesamtschaden abdecken, wäre eine zweckgebundene Spende über das Konto des Landkreises Rottal-Inn möglich.
Von Seiten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wurde mittlerweile telefonisch bestätigt, dass,
wie im Jahr 2013, die solidarischen Spenden der bayerischen Kommunen an die notleidenden Städte und Gemeinden in seiner überörtlichen Prüfung nicht beanstandet werden.
Vor 2013 im Fall Niederalteich unterstütze die Gemeinde Grünwald im August 2002 auf Initiative von 1. Bürgermeister Neusiedl bereits die vom Hochwasser schwer getroffene Gemeinde Weesenstein/Sachsen mit einer Spende in Höhe von 100.000,00 Euro.
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss beschließt dem Landkreis Rottal-Inn eine einmalige zweckgebundene Spende für die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Gemeinden Simbach, Tann und Triftern in Höhe von 250.000,00 € zukommen zu lassen, damit dort notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastrukturmaßnahmen dieser Gemeinden erfolgen kann.
Für diese Katastrophenhilfe sind bei der zutreffenden Haushaltsstelle 1400.7120 keine Mittel eingeplant. Diese außerplanmäßige Ausgabe kann im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzip über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 9000.0030 Gewerbesteuereinnahmen abgedeckt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2016 12:37 Uhr