Datum: 30.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:28 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2023;
3 Weiterführung Arbeitsmarktzulage für die Freien Träger;
4 Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Grünwald und dem Landratsamt München hinsichtlich der Deckung des einmaligen Sachaufwandes sowie der Deckung des laufenden Sachaufwandes;
5 Gemeindliches Wohnhaus Am Wildwechsel 11; Energetische Sanierung; Genehmigung;
6 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
7 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
8 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
9 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
9.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Steininger aus der GR-Sitzung vom 25.04.2023;
9.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
9.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;
9.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
9.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
9.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 12.12.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Weiterführung Arbeitsmarktzulage für die Freien Träger;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Wie in der Gemeinderatssitzung am 24.10.2023 beschlossen, wird die Arbeitsmarkzulage für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald bis 31.12.2028 verlängert. Die Berechnung erfolgt anhand einer gestaffelten Pauschalausschüttung in Höhe von 10, 9 bzw. 8 % der Stufe 2 der individuellen Entgeltgruppe des/der Beschäftigten. Als Grundlage werden die jeweils gültigen Entgelttabellen 2024 herangezogen, wodurch sich die Arbeitsmarktzulage für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald erhöht. Bei weiteren allgemeinen Entgelterhöhungen bleibt die Arbeitsmarktzulage jedoch gleich, da diese hierbei keiner Anpassung unterliegt.

Die Personalbindung sowie -gewinnung gestaltet sich auch bei den Freien Trägern zunehmend schwieriger, da gerade im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst händeringend Fachkräfte gesucht werden und die Konkurrenz entsprechend groß ist. 

Um die Freien Träger zu unterstützen, sollte die Arbeitsmarktzulage ab Januar 2024 verlängert und dem Gemeindeniveau angepasst werden. 

Aus verwaltungstechnischen Gründen sollte der Zuschuss an die Freien Träger für deren Mitarbeiter auch weiterhin pauschaliert berechnet und ausbezahlt werden.

Um künftig für mehr Klarheit zu sorgen, unter welchen Voraussetzungen die Arbeitsmarktzulage bezahlt wird, wurden die Punkte 7 bis 9 ergänzt. 

Die Verwaltung schlägt aus den o.g. Gründen folgende Regelung für Vollbeschäftigte 
(39 Stunden) vor:

  1. Gewährung einer pauschalen Arbeitsmarktzulage für pädagogische Fachkräfte der Höhe von 350,00 €/Monat brutto inkl. Arbeitgeberanteil.

  1. Gewährung einer pauschalen Arbeitsmarktzulage für pädagogische Ergänzungskräfte in der Höhe von 300,00 €/Monat brutto inkl. Arbeitgeberanteil.

  1. Gewährung einer pauschalen Arbeitsmarktzulage für Verwaltungsangestellte in der Höhe von 250,00 €/Monat brutto inkl. Arbeitgeberanteil. Es werden nur die Stunden bezuschusst, die unmittelbar mit den Verwaltungsaufgaben der Kindertagesstätten bzw. Kindertagespflege in Verbindung stehen.

  1. Die Arbeitsmarktzulage wird zeitlich befristet für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis längstens zum 31.12.2028 gewährt.

  1. Die Arbeitsmarktzulage ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grünwald, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, insbesondere wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald nicht mehr gewährleistet ist.

  1. Teilzeitkräfte erhalten die Arbeitsmarktzulage anteilig. Bei tariflichen Änderungen oder Kompensationen ist die Arbeitsmarktzulage zu überprüfen. Die pauschalisierten Beträge der Vollzeitbeschäftigten sind Maximalbeträge. 

  1. Die Arbeitsmarktzulage wird nur für volle Monate bezahlt. 

  1. Während des Beschäftigungsverbots wird die Arbeitsmarktzulage weiterbezahlt. Im Mutterschutz sowie in der Elternzeit besteht kein Anspruch auf die Arbeitsmarktzulage.

  1. Die Arbeitsmarktzulage wird geringfügig Beschäftigten, Auszubildenden, Praktikanten sowie Beamten nicht gewährt.

  1. Für die Weiterführung und Erhöhung der Arbeitsmarktzulage an die Freien Träger sind Mittel in Höhe von jährlich 207.000 € auf den entsprechenden Haushaltsstellen einzuplanen.


  1. Das monatliche Antragsverfahren bleibt unverändert.

Der Finanzausschuss wird sich in seiner Sitzung am 18.01.2024 vorberatend mit der Verlängerung der Arbeitsmarktzulage für die freien Träger befassen. Die Beschlussempfehlung wird in der Sitzung nachgereicht. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag des Finanzausschusses die Weiterführung der Arbeitsmarktzulage für die freien Träger wie in den oben aufgeführten Nrn. 1 bis 11 dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Grünwald und dem Landratsamt München hinsichtlich der Deckung des einmaligen Sachaufwandes sowie der Deckung des laufenden Sachaufwandes;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Landkreis München hat mit Beschluss des Kreistags vom 24.07.2023 für neue Schulbauprojekte die Erhöhung des Landkreisanteils auf 70% der zuweisungsfähigen und 70% nicht zuweisungsfähigen Kosten beschlossen. Die bisherige Finanzierung von Gastschülern entfällt für diese Projekte. 

Darüber hinaus hat der Kreistag mit Beschluss vom 23.03.2023 die Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale für die Jahre 2023 bis 2025 auf 100.000,00 Euro pro Schule beschlossen. 

Am 28.12.2023 ist das Landratsamt München mit der Bitte an die Gemeinde Grünwald herangetreten, die mit dem Landratsamt München geschlossene Zweckvereinbarung zu ändern und anzupassen.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald stimmt der Änderung der Zweckvereinbarung zu und beauftragt den 1. Bürgermeister, die Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt München zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Gemeindliches Wohnhaus Am Wildwechsel 11; Energetische Sanierung; Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald hat das Wohnhaus Am Wildwechsel 11 im Jahr 1983 erbaut. Dem Baujahr entsprechend erfüllt das Haus nicht mehr die heutigen Energiestandards. Fenster, Türen und Holzbauteile sind erneuerungsbedürftig, so dass eine energetische Sanierung dringend erforderlich ist.

In der Bauausschusssitzung am 15.05.2023 wurde daher das Architekturbüro Stroh mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt. 

In der Bauausschusssitzung am 22.01.2024 wurden durch das Architekturbüro Stroh die Sanierungsmaßnahmen, sowie die Kosten vorgestellt und erläutert. Die Kostenschätzung für die energetische Sanierung liegt hier bei 606.000,00 € Brutto (incl. Photovoltaikanlage).

Der Bauausschuss hat dem in seiner Sitzung am 22.01.2024 mehrheitlich zugestimmt und empfiehlt dem Gemeinderat, die Maßnahme zu genehmigen.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt auf der Haushaltsstelle 88000.9401 eingestellt und vorhanden.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bauausschusses und beschließt die vom Architekturbüro Stroh vorgestellte Planung zur Energetische Sanierung des gemeindlichen Wohnhauses Am Wildwechsel 11 und die zugehörige Kostenschätzung in Höhe von 606.000 € Brutto (incl. Photovoltaik) zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.
Die Wärmedämmung soll dabei nicht aus Steinwolle, sondern aus Holz oder ähnlichen nachhaltigen und kreislauffähigem Material bestehen.

Der Gemeinderat bevollmächtigt zudem den Bauausschuss mit den Auftragsvergaben.

Die erforderlichen Mittel sind auf der Haushaltsstelle 88000.9401 im Haushalt eingestellt und vorhanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 6

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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7. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 7

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 8

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse lag nicht vor.

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9. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 9
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9.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Steininger aus der GR-Sitzung vom 25.04.2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 9.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger hat in der öffentlichen GR-Sitzung am 25.04.2023 angefragt und gebeten, dass die Gebühren für Mehrmengen im Wertstoffhof Grünwald überprüft werden. Ihm sei aufgefallen, dass ein Kleintransporter größere Mengen Bauholz abgeliefert habe und für die Mehrmenge nur 20 € pro/m³ bezahlen musste. Angesichts der tatsächlichen Kosten der Entsorgung sollte man sich über eine Gebührenanpassung Gedanken machen. 

Beantwortung:

Für die Abgabe von Altholz der Klassen I-III fallen für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grünwald bis zu einer Menge von 1 m3 keine Gebühren an. Für Mehrmengen wird eine Pauschale von 20,00 €/m3 erhoben. Diese dient neben der Kostendeckung auch dem Zweck der Einschränkung der Anlieferung unverhältnismäßig großer Volumina, insbesondere durch Gewerbebetriebe, vorzubeugen. 

Derzeit belaufen sich die Kosten für die Anlieferung für Altholz bei der Entsorgungsanlage auf 0,00 €/t, es fallen lediglich Kosten für den Transport vom Wertstoffhof zur Entsorgungsanlage an. Letztere werden mit den allgemeinen Müllgebühren abgegolten. 

Die Preise zur Entsorgung von Abfällen sind allerdings starken Marktschwankungen unterworfen. Zur Einordnung legt die Verwaltung dem Gemeinderat daher die Aufstellung der Entsorgungskosten für Altholz (Klasse I-III) der letzten 13 Jahre vor (Anlage 1). 

Umgerechnet auf den Kubikmeter (Veranschlagung Maximalgewicht Altholz 500 kg/m3) ergibt die monatsgenaue Berechnung durchschnittliche Entsorgungskosten in Höhe von 11,92 €/m3 für die Kalenderjahre 2010-2023. 

Die Pauschale in Höhe von 20,00 € bewies sich in ihrer angesetzten Höhe somit mehrheitlich als kostendeckend. Zudem konkurrierte der Wertstoffhof nicht mit privatwirtschaftlichen Entsorgern, deren Preise mehrheitlich unter der Mehrmengen-Pauschale lagen. Lediglich für drei Jahre erwies sich die angesetzte Pauschale als nicht zielführend, wobei zwei Jahre in die Zeit der pandemiebedingten Markterhitzung fielen. 

Die Verwaltung empfiehlt, die Mehrmengenpauschale in ihrer derzeitigen Ausgestaltung beizubehalten. Gleichzeitig nimmt sie die Anfrage zum Anlass, den Markt weiterhin konsequent zu beobachten und die Gebühr für Mehrmengen bei Bedarf zeitnah anzupassen.











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9.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 9.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, wann die Baumbewässerungssäcke von den Bäumen entfernt werden.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Prüfung durch das Umweltamt zu.

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9.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 9.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, warum seit Ende des Jahres 2023 die gemeindliche App nicht mehr funktioniere.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet, dass die Lizenz zunächst nicht mehr verlängert wurde, da diese Dienstleistung entsprechend über die App Landkreis abgebildet werden sollte, auf der auch die Daten Grünwalds zu finden sind. Die gemeindliche App wird allerdings demnächst auch wieder erreichbar sein. 

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9.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 9.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie sich der Sachstand in Bezug auf die Windenergieanlagen darstellt. Der Regionale Planungsverband habe in seiner aktuellen Studie Vorschläge für Vorranggebiete dargestellt, jedoch sind hier die ursprünglich in der Diskussion gestandenen Flächen im Perlacher- und Grünwalder Forst nicht mehr enthalten.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu zunächst über den am 28.03.2023 gefassten Gemeinderatsbeschluss. 

Wie der Regionale Planungsverband am 11.01.2024 in der Präsentation zur Pressemitteilung verlauten ließ, ist das o.g. Vorranggebiet nicht mehr berücksichtigt. Weiter heißt es in der Pressemitteilung:

Der RPV schlägt im ersten Schritt 22 Vorranggebiete vor. Diese liegen über alle Landkreise verteilt und haben in Summe eine Fläche von knapp 127 Quadratkilometern, was 2,3 Prozent der Regionsfläche entspricht. Ziel ist es, ein ausgewogenes Gesamtkonzept für die Region zu erstellen. Mit dem Beschluss startet ein Vorabbeteiligungsverfahren mit den RPV-Mitgliedern und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des Steuerungskonzepts Windenergie.

Mit ein Grund für den Wegfall des Vorranggebietes „Perlacher- u. Grünwalder Forst“ lt. RPV: Wichtig ist die Blickbeziehung aus dem Stadtgebiet München und den angrenzenden Gemeinden in die Alpen. Wir möchten auf diesen - südlich von München gelegenen - fünf großen Flächen nicht klotzen, sondern die Windenergienutzung für Mensch und Natur verträglich gestalten. Daher sind lt. RPV dort nicht die gesamten Potenziale ausgewiesen. Bei der Entscheidungsfindung haben Fachbeiräte mitgewirkt – es handelte sich um Vertreter vom BUND, LBV usw. 

Nach dem Beschluss des Vorabentwurfs zum Steuerungskonzept Windenergienutzung startet der RPV die informelle Vorabbeteiligung mit den RPV-Mitgliedern im ersten Quartal 2024. Innerhalb von acht Wochen können diese dann zu den im Vorabentwurf aufgezeigten Vorschlägen Stellung nehmen. RPV-Geschäftsführer und Regionsbeauftragter werten die Rückläufe aus und erarbeiten einen neuen Entwurf. Mit dem Beschluss des Steuerungskonzepts, vorgesehen für das zweite Quartal 2024, beginnt das formale Beteiligungsverfahren mit bis zu zwei Anhörungen bis Ende 2025. Für Anfang 2026 hat der RPV den Beschluss zur Änderung des Regionalplans geplant; mit dessen Verbindlicherklärung erreicht er sein erstes Teilflächenziel von mindestens 1,1 Prozent der Regionsfläche. 

Sobald der Gemeinde Grünwald die Unterlagen zur Vorabbeteiligung vorliegen, werden diese den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 

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9.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 9.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob es richtig sei, dass die Öffnungszeiten der Kreissparkassen-Filiale in Grünwald stark reduziert werden würden. Gerade für ältere Kundinnen und Kunden sei der Wegfall dieser Dienstleistung schwierig.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu, dass leider insbesondere im Bereich des Bankensektors aus Kostengründen immer mehr Personal eingespart wird und im Gegenzug die Onlinedienste weiter ausgebaut werden. Die Kreissparkassen-Filiale in Grünwald sei nunmehr an zwei Vormittagen die Woche für die Kundinnen und Kunden geöffnet. 

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9.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 9.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt fragt an, ob es richtig sei, dass bei der Flachdachanlage im Bereich des Haupteingangs des Schwimmbades im Freizeitpark kürzlich ein Wasserschaden festgestellt worden ist.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Prüfung und Klärung des Sachverhaltes zu.

Datenstand vom 29.02.2024 08:44 Uhr