Datum: 23.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:47 Uhr bis 20:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2024;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 19.03.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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3. Jahresrechnung 2023; Bekanntgabe der festgestellten Rechnungsergebnisse und des kassenmäßigen Abschlusses;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2023 wurde vom Gemeinderat am 28.03.2023 verabschiedet. Das Landratsamt München hatte als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.05.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich behandelt.
Es wird auf die Anlage 1 zum Rechenschaftsbericht 2023 verwiesen.
In der Jahresrechnung ist für 2023 folgendes Gesamtergebnis festzustellen:
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Vorjahr 2022
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Ergebnis 2023
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Verwaltungshaushalt
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215.497.976,89 €
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288.801.413,93 €
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Vermögenshaushalt
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21.602.403,52 €
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62.952.450,43 €
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Gesamthaushalt
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237.100.380, 41 €
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351.753.864,36 €
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Die Jahresrechnung 2023 wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft und in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festgestellt.
Die Jahresrechnung 2023 wurde dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14.04.2023 vorgelegt. Dieser nahm davon Kenntnis und empfahl einstimmig die Jahresrechnung dem Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 2 GO vorzulegen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von der Vorlage der Jahresrechnung 2023 nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Jahresrechnung 2023; Genehmigung überplanmäßige Ausgaben;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Vollzugs des Haushalts 2023 kam es vereinzelt zu überplanmäßigen Ausgaben. Diese sind in Anlage 6 zum Rechenschaftsbericht aufgeführt.
Die für 2023 geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 66,7 Mio. € war nicht erforderlich. Der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich der Abfallentsorgung wurden 410.391,90 € entnommen.
Der allgemeinen Rücklage konnte ein Betrag in Höhe von 25.858.498,21 € zugeführt werden.
Vermögensnachweis:
Für die kostenrechnenden Einrichtungen ergibt sich ein Restbuchwert v. 683.721.342,90 € und für die nichtkostenrechnenden Einrichtungen 555.309.287,78
Der Finanzausschuss vom 18.04.2024 empfiehlt dem Gemeinderat die in der Anlage 6 des Rechenschaftsberichts unter Nr. II aufgeführten Mehrausgaben ab 250.000 € gem. § 2 Nr. 15 der Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald zu genehmigen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 6 des Rechenschaftsberichts unter Nr. II aufgeführten Mehrausgaben über 250.000 € (überplanmäßige Ausgaben) die insgesamt durch Mehreinnahmen gem. § 2 Nr. 15 der Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Jahresrechnung 2023; Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt und Kenntnisnahme der Neubildung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Auf die Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht der Jahresrechnung 2023 wird Bezug genommen.
Einen Beschluss zur Übertragung von Haushaltsresten aus den Vorjahren bedarf es grundsätzlich nicht, da diese Mittel bereits in den Haushalten der Vorjahre durch die Haushaltssatzung aufgrund der Gemeinderatsentscheidung genehmigt waren.
Im Vermögenshaushalt waren die Haushaltsansätze in aller Regel für Maßnahmen vorgesehen, welche nicht erneut in den Haushalt 2024 eingeplant werden sollen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht abgewickelt werden konnten. Deshalb hat der Gesetzgeber es auch ermöglicht, diese bereits in den Vorjahren oder im Haushaltsjahr eingeplanten Beträge, soweit sie zur Abwicklung von Maßnahmen noch gebraucht werden ohne weitere Entscheidung durch den Gemeinderat zu übertragen.
Für die Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt ist jedoch ein Beschluss erforderlich., weil die Mittel im Verwaltungshaushalt nach Ablauf des Haushaltsjahres grundsätzlich als eingespart verfallen und damit eine Neuveranschlagung erforderlich wäre.
- Freiwillige Feuerwehr 13000.7180
Deshalb werden aufgrund bisheriger Beschlusslage bei der HH-Stelle 13000.7180 neue nicht abgerufene Zuschüsse für die Vereinszuwendungen in das neue Haushaltsjahr übertragen:
Es bestanden alte Haushaltsreste in Höhe von
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50.000,00 €
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Davon wurden in 2023 Mittel in Anspruch genommen
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0,00 €
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Neue Haushaltsreste in 2023
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10.000,00 €
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Abgang alter Haushaltsreste
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0,00 €
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Neue Haushaltsreste gesamt:
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60.000,00 €
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Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Neubildung der Haushaltsreste im Vermögenshaushalt und genehmigt die Haushaltsreste im Verwaltungshaushalt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Ausschreibung der Unterhaltsreinigung ehem. Los 2 im offenen Verfahren; Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Grünwald hat im Jahr 2022 die Unterhaltsreinigung aller gemeindlichen Liegenschaften in fünf Losen ausgeschrieben. Nachdem der Vertrag mit dem Dienstleister für Los 2 wegen Unstimmigkeiten bei der Auslegung des Vertrages in wesentlichen und für die Qualität der Reinigungsleistung relevanten Punkten im gegenseitigen Einvernehmen beendet wurde, erfolgte zum 01.07.2023 die Reinigung des Rathauses und der Rathaus-Außenstellen, des Bürgerhauses, des Hauses der Begegnung samt Kindergarten Marienkäfer und Mietertreppenhäuser und des Treppenhauses Wilhelm-Keim-Straße 19 interimsmäßig durch einen Drittdienstleister befristet bis 31.07.2024. Es wurde die Neuausschreibung der Unterhaltsreinigung erforderlich – aufgrund der Auftragssumme im Wege eines offenen (europaweiten) Verfahrens.
Im Ausschreibungsverfahren wurde die Verwaltung von der Neumann & Neumann Software und Beratungs GmbH fachlich und der Kanzlei Heuking juristisch betreut. Die Wertung erfolgte in vier Stufen; Zuschlagskriterien waren Leistung und Preis. Es verblieben 9 wertbare Angebote.
Es liegt nunmehr die Auswertung und Vergabeempfehlung vor:
Bieter
Prüf-Nr.
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Ranking
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5
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1
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11
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2
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10
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3
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9
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4
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1
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5
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7
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6
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8
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7
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2
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8
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4
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9
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Insoweit hat der Bieter mit der Prüf-Nr. 5 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Es wird vorgeschlagen, der Vergabeempfehlung von Neumann & Neumann zu folgen. Der Vertrag soll für den Zeitraum vom 1. August 2024 bis 30. Juni 2027 geschlossen werden.
Der Finanzausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 18.04.2024 vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, der Vergabeempfehlung zu folgen.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt der Vergabeempfehlung und beschließt, nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 1 GWB den Zuschlag für die Ausführung der Unterhaltsreinigung der Objekte ehem. Los 2 an den Bieter mit der Prüf-Nr. 5 zu einem Gesamtangebotsjahrespreis brutto von 184.097,03 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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7. Regionaler Planungsverband; Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie; Beteiligungsverfahren;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Wie in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 30.01.2024 durch den 1. Bürgermeister Neusiedl zum vorliegenden Thema vorgetragen, findet nun durch den zuständigen Regionalen Planungsverband – RPV - das Beteiligungsverfahren, mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31.05.2024 zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie für die Planungsregion 14 statt. Im Vorfeld dazu haben – wie berichtet – Fachbeiräte mitgewirkt, es handelt sich um Vertreter vom Bund Naturschutz, dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern und etlichen weiteren Interessensvertretern von Natur- und Landschaftsschutz.
Zentrale Unterlagen sind die Präsentation des RPV und die Karte A-1 Vorabentwurf Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung.
Die Vorabbeteiligung dient dazu, den Entwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie weiter zu konkretisieren.
Räumliches Konzept des RPV
Hier ist festzustellen, dass der Planungsverband im nördlichen Teil der Suchraumkulisse viele kleinräumige Vorranggebiete ausweist, hingegen im südlichen Teil aufgrund der großen Einzelflächen (staatliche und private Waldflächen) großräumige Cluster gebildet hat (vgl. dazu auch die Karte A-1). Die Abstände der dargestellten Vorranggebiete sollen mind. 15km betragen – das bedeutet, dass der Staatswald östlich des Gemeindegebietes Grünwald (Perlacher und Grünwalder Forst) nicht als Vorranggebiet aufgelistet ist – die Presse berichtete in der Vergangenheit darüber ausführlich.
Gleichwohl hat diese Erkenntnis auch Auswirkung auf die IG Wind – ARGE Perlacher und Grünwalder Forst. In dem derzeitigen Verfahrensstadium werden weitere Bemühungen mit der Zielsetzung „Gründung einer Arbeitsgemeinschaft“ gegenüber dem Ziel der Regionalplanung nachrangig.
Soweit sich künftig Änderungen in der Teilfortschreibung des Regionplanes mit Auswirkungen auf die Suchraumkulissen und damit auch auf das unmittelbar östlich an die Gemeinde Grünwald gelagertes Vorranggebiet darstellen lassen, sollen die Verhandlungen mit den Mitgliedern der IG Wind fortgeführt werden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Fraktionen DIE GRÜNEN und die SPD im Gemeinderat Grünwald mit Schreiben vom 18.04.2024 einen Antrag eingereicht, der allen GR-Mitgliedern vorliegt – „Es wird beantragt, im Perlacher und Grünwalder Forst Vorranggebiete für die Aufstellung von Windrädern auszuweisen“.
Dieser Antrag ist weitergehend als der Beschlussvorschlag der Verwaltung, insoweit ergeht hierzu folgender
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Vorabentwurf zum Steuerungskonzept Windenergie zur Kenntnis.
In dem Vorabentwurf der Suchraumkulisse südlich von München sind die gemeindefreien Gebiete Perlacher und Grünwalder Forst von der Darstellung von Vorranggebieten von Windenergieanlagen ausgenommen.
Es wir hiermit gegenüber dem Regionalen Planungsverband München beantragt im Perlacher und Grünwalder Forst Vorranggebiete für die Aufstellung von Windrädern auszuweisen.
Abstimmungsergebnis: 5 : 18 (somit abgelehnt)
Beschluss 2:
Der Gemeinderat nimmt den Vorabentwurf zum Steuerungskonzept Windenergie ohne Erinnerung zur Kenntnis. Die Belange der Gemeinde Grünwald bleiben durch diesen Vorabentwurf unberührt.
Soweit sich künftig Änderungen in der Teilfortschreibung des Regionplanes mit Auswirkungen auf die Suchraumkulissen und damit auch auf das unmittelbar östlich an die Gemeinde Grünwald gelagertes Vorranggebiet darstellen lassen, sollen die Verhandlungen mit den Mitgliedern der IG Wind Perlacher und Grünwalder Forst fortgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5
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8. Grundwassererkundung im Grünwalder Forst; Vergabe von Bohrarbeiten;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Zur Erkundung von Grundwasservorkommen für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung hat die Gemeinde Grünwald im Grünwalder Forst zwischen Grünwald und Oberhaching in den letzten Jahren insgesamt 16 Grundwassermessstellen errichten lassen.
Mit den dabei gewonnenen Informationen bezüglich der Geologie und der Grundwasser-stände die kontinuierlich gemessen werden hat das Ingenieurbüro für Grundwasser- und Umweltfragen GmbH (IGWU) ein hydrogeologisches Modell bezüglich der Herkunft und der Strömungsverhältnisse des Grundwassers erstellt. Darauf aufbauend wurde in einem numerischen Modell eine flächenhafte Simulation zur Beurteilung der entnehmbaren Wassermenge durchgeführt.
Insgesamt wurde der bisher ins Auge gefasste Brunnenstandort am Zyllnhard-Geräumt zwischen dem Stierötz-Geräumt und dem Hompesch-Geräumt bestätigt. Wegen der relativ geringen Grundwassermächtigkeit kann die benötigte Wassermenge jedoch nicht mit einem Brunnen gewonnen werden. Es ist jetzt vorgesehen dafür 3 Brunnen, die so weit von einander entfernt sind, dass sie sich nicht gegenseitig beeinflussen in Form einer Brunnen-galerie zu errichten. Zunächst müssen die vorgesehenen Standorte durch so genannte Versuchsbohrungen auf ihre finale Eignung geprüft werden.
Für die Bohrarbeiten wurde von der IGWU GmbH eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
Nach Prüfung der eingereichten Angebote ergab sich die Firma ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH als wirtschaftlichster Bieter.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die nach Prüfung wirtschaftlichste Firma ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH aus Mindelheim zum Bruttoangebotspreis von 130.265,73 € mit der Erstellung von 3 Versuchsbohrungen für eventuelle spätere Trinkwasserbrunnen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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9. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.
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10. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
|
ö
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10 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.
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11. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
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ö
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11 |
Sachverhalt
Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.
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12. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
|
ö
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12 |
zum Seitenanfang
12.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 19.03.2024;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
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ö
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12.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Reinhart-Maier hat in der GR-Sitzung vom 19.03.2024 angefragt, ob bei der Ausbringung der Gülle am Areal Laufzorner Feld Ost die einschlägige Gülleverordnung eingehalten wurde.
Herr Höning, Mitarbeiter des gemeindlichen Umweltamtes, teilt mit, dass die Ausbringung von Gülle auf Ackerland jeweils ab 1. Februar bzw. auf Grünland ab 1.März zulässig ist. Eine Unterscheidung zwischen innerorts und außerorts gibt es bei der Ausbringung der Gülle nicht. Vorausgesetzt wird aber, dass der Boden aufnahmefähig (d.h. nicht gefroren, nicht schneebedeckt oder nicht übermäßig wassergesättigt) ist. Auf bestelltem Land (d.h. angesät mit z.B. Weizen, Gerste, Grünland) muss die Ausbringung grundsätzlich bodennah erfolgen.
Der zuständige Landwirt erklärte in einem persönlichen Gespräch, er führt die Gülleausbringung bodennah und bei möglichst günstigen Wetterbedingungen durch, so dass die Anwohner geringstmöglich beeinträchtigt werden.
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12.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair S.;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
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ö
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12.2 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Sedlmair Sophie fragt an, warum das Bürgerhaus abends nicht geöffnet ist. Es ist aufgefallen, dass ein Zugang zum Gebäude abends während der Treffen der Grünwald-Schützen nur über die Tiefgarage und nicht über die Haupteingangstür möglich sei.
Verwaltungsoberamtsrätin Kautz sichert eine Aufklärung und Rückmeldung zu.
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12.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
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ö
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12.3 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Zeppenfeld bemängelt die Gullideckel der Straßenentwässerungseinrichtung am sog. Tölzer Berg in der Tölzer Straße. Diese Schachtabdeckungen sind teilweise gefährlich tief, dass sowohl Motorrad- als auch Radfahrer an diesen Stellen einen Unfall haben könnten. Es wird um Mängelbeseitigung gebeten.
1. Bürgermeister Neusiedl antwortet hierauf, dass es sich bei der Tölzer Straße um eine Staatsstraße handelt und deshalb das zuständige Straßenbauamt München sich um den Unterhalt und Schadensbehebung kümmern muss. Der Vorgang wird deshalb entsprechend weitergeleitet.
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12.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
|
ö
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12.4 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, wann die Ortsmitte Grünwald als Thema wieder in der Gemeinderatssitzung auf die Tagesordnung genommen wird.
1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Ortsmitte gestellt haben. Dieser Antrag wird in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt.
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12.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.04.2024
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ö
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12.5 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Ritz fragt an, wann mit der Vorstellung des Statusberichtes des Fahrradbeauftragten, Herr Feuchtgruber, zu rechnen ist.
Der stellvertretende Hauptamtsleiter, Herr Pleithner, informiert, dass sich der Statusbericht derzeit noch in der Erstellung befinde und in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werde.
Datenstand vom 16.05.2024 09:19 Uhr