Datum: 22.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:58 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Dezember 2023;
3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 614/14 an der Forsthausstr. 14;
4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 614/30 an der Forsthausstr. 14;
5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von vier Einfamilienhäusern auf den Grundstücken Fl. Nr. 634/5 und 634/16 an der Muffatstr. 1;
6 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
8 Gemeindliches Wohnhaus Am Wildwechsel 11 - Energetische Sanierung - Genehmigung;
9 Haus der Begegnung, Tobrukstr. 2, Haus A - VE 406 HA Photovoltaikarbeiten - Vergabe;
10 Haus der Begegnung, Tobrukstr. 2, Haus B - VE 407 HB Photovoltaikarbeiten - Vergabe;
11 Haus der Begegnung, Johann-Einhauser-Str. 2, Haus C - VE 405 HC Photovoltaikarbeiten - Vergabe;
12 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
12.1 Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Sedlmair aus der Bauausschusssitzung vom 18. Dezember 2023
12.2 Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Dezember 2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 614/14 an der Forsthausstr. 14;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Forsthausstraße 14, Grundstück Fl.Nr. 614/14 (Grundstücksgröße = 1.870 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) i.d.F. vom 13.04.2023; Baulinienplan 65 B 11, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


Die Antragstellerin plant auf dem geteilten Grundstück im straßennahen Grundstücksteil die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Pool. Das vorliegende Bauvorhaben war bereits in der Sitzung vom September 2023 Beratungsgegenstand, wurde jedoch aufgrund eines klärungsbedürftigen Sachverhalts zum Kniestock abgelehnt. Anhand von Abstimmungsgesprächen mit dem beauftragten Architekturbüro, dem Landratsamt und der Gemeinde wurde die Planung überarbeitet und abgeändert und liegt nun erneut zur Entscheidung vor. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl wird eingehalten. Der vormals als L-Bau geplante Baukörper wurde in einem U-Baukörper umgeplant. Ferner wurde die Aussparung für den Patiohof verkleinert.
Die Hauptnutzung ist als E+D Bebauung mit einem asymmetrischen Satteldach DN 52°/15° geplant. Das Dachgeschoß ist kein Vollgeschoß. Auf dem mit 15° geneigten Satteldachteil ist eine Begrünung mit PV-Anlage vorgesehen. Die angebaute Doppelgarage nimmt die Dachneigung durch den Anbau an die Hauptnutzung mit einem Pultdach auf und führt die PV-Anlage sinnvoll fort. 
In der Ansicht und im Schnitt des annähernd quadratischen Gebäudes wird der Kniestock eingehalten. Die zur Belichtung vorgesehene Aussparung der Dachfläche für den Innenhof tritt gestaltungsbildend nicht in Erscheinung, - der Schutzzweck der Ortsgestaltungssatzung mit der Festsetzung zum Kniestock wird nicht verletzt. 

Das Gebäude fügt sich mit seiner Höhenentwicklung gem. § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Die Wand- und Firsthöhe nach Ortsgestaltungssatzung wird mit dieser Haupt- und der Nebenanlage eingehalten.

Eine ausnahmsweise errichtete Abgrabung auf der Ostseite des Hauptgebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Die Abstandflächen werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Der Baumbestands- und Freiflächenplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Auf dem neu gebildeten Grundstück sind insgesamt 6 heimische bzw. geeignete klimaangepasste europäische Laubbaumarten 1. Ordnung als Baumarten vorzusehen.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen

Einer Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird zugestimmt. 

Als Baumarten sind insgesamt 6 heimische bzw. geeignete klimaangepasste europäische Laubbaumarten 1. Ordnung vorzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 614/30 an der Forsthausstr. 14;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Forsthausstraße 14, Grundstück Fl.Nr. 614/30 (Grundstücksgröße = 1.870 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) i.d.F. vom 13.04.2023; Baulinienplan 65 B 11, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


Die Antragstellerin plant auf dem geteilten Grundstück im rückwärtigen Grundstücksteil die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Pool. Das vorliegende Bauvorhaben war bereits in der Sitzung vom September 2023 Beratungsgegenstand, wurde jedoch aufgrund eines klärungsbedürftigen Sachverhalts zum Kniestock abgelehnt. Anhand von Abstimmungsgesprächen mit dem beauftragten Architekturbüro, dem Landratsamt und der Gemeinde wurde die Planung überarbeitet und abgeändert und liegt nun erneut zur Entscheidung vor. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl für die Hauptnutzung und mit den Nebenanlagen wird eingehalten. Für den als Hammerstiel ausgebildete Zufahrt zur Erschließung des rückwärtigen Gebäudes wird eine Befreiung für 115 m² befürwortet.
Der vormals als L-Bau geplante Baukörper wurde in einem U-förmigen Baukörper umgeplant. Ferner wurde die Aussparung für den Patiohof verkleinert.
Die Hauptnutzung ist als E+D Bebauung mit einem asymmetrischen Satteldach DN 52°/15° geplant. Das Dachgeschoß ist kein Vollgeschoß. Auf dem mit 15° geneigten Satteldachteil ist eine Begrünung mit PV-Anlage vorgesehen. Die angebaute Doppelgarage nimmt die Dachneigung durch den Anbau an die Hauptnutzung mit einem Pultdach auf und führt die PV-Anlage sinnvoll fort. 
In der Ansicht und im Schnitt des annähernd quadratischen Gebäudes wird der Kniestock eingehalten. Die zur Belichtung vorgesehene Aussparung der Dachfläche für den Innenhof tritt gestaltungsbildend nicht in Erscheinung, - der Schutzzweck der Ortsgestaltungssatzung mit der Festsetzung des Kniestocks nicht verletzt. 

Das Gebäude fügt sich mit seiner Höhenentwicklung gem. § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Die Wand- und Firsthöhe nach Ortsgestaltungssatzung wird mit dieser Haupt- und der Nebenanlage eingehalten.

Eine ausnahmsweise errichtete Abgrabung auf der Westseite des Hauptgebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Die Abstandflächen werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Der Baumbestands- und Freiflächenplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Für die Nachbarbäume Nr. 41 und 42 ist eine Wurzelbrücke zum Schutz vorzusehen. Die Baumarten der Neupflanzung sind zu ergänzen, die Baumartenwahl kann frei erfolgen, da ausreichend geschützter Baumbestand erhalten wird.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen

Eine Befreiung für die Errichtung der Zufahrt als Hammerstiel für 117 m² wird befürwortet.

Einer Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird zugestimmt. 

Zum Schutz der Nachbarbäume Nr. 41 und 42 ist eine Wurzelbrücke vorzusehen. Die Baumarten sind zu bestimmen, die Wahl der Baumart kann frei erfolgen, da ausreichend geschützter Baumbestand erhalten wird. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von vier Einfamilienhäusern auf den Grundstücken Fl. Nr. 634/5 und 634/16 an der Muffatstr. 1;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Folgende Fragen werden im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid gestellt:

  1. Ist die Realteilung der Flurstücke wie in den beiliegenden Plänen dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: 

Für die Realteilung ist in erster Linie die Einhaltung der Mindestgrundstücksgröße (Bebauungsplan B35) maßgeblich. Diese ist hier mit 1.500 m² festgelegt und wird laut der vorgelegten Pläne auch entsprechend eingehalten. Darüber hinaus ist auch die Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung nach erfolgter Teilung elementar. 

  1. Ist das Vorhaben, wie in den beiliegenden Plänen dargestellt, nach der Art der Nutzung (Wohnen) bauplanungsrechtlich zulässig? 

Antwort der Verwaltung: 

Die Art der baulichen Nutzung ist für das gegenständliche Grundstück durch den § 34 BauGB geregelt. Die vorhandene Umgebungsbebauung ist hier maßgeblich für die entsprechende Einstufung. Bei der Muffatstraße / Heinz-Rühmann-Straße handelt es sich um ein reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO. Die geplante Bebauung mit vier Einfamilienhäusern und demnach Wohnnutzung fügt sich in die vorhandene Gebietsstruktur ein und ist demnach zulässig. 

  1. Ist das Vorhaben wie in den beiliegenden Plänen dargestellt, nach dem Maß der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung:

Das Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf die Grund- und Geschossflächenzahl grundsätzlich eingehalten. Die Terrassen / Pools sind in der derzeitig dargestellten Planung der Grundfläche der Hauptnutzung anzurechnen, woraus sich eine Überschreitung ergeben würde. Dies ist zu korrigieren. Einer Überschreitung der Grundflächenzahl wird nicht zugestimmt. 

Der Nicht-Vollgeschossnachweis ist nicht nachvollziehbar dargestellt. Dieser muss sich zunächst auf das jeweilige Geschoss (DG) beziehen und erst dann ggf. auf das darunter liegende Geschoss. Die Dachgeschossnachweise sind entsprechend zu konkretisieren / vermaßen. 

Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird für das straßennahe Grundstück (Häuser 1+2+3) eingehalten. Für das rückwärtige Hammerstil-Grundstück wird eine Überschreitung von ca. 212 m² erforderlich. Diese entsteht ausschließlich durch die (wasserdurchlässige) Zufahrt. Eine Befreiung hierfür kann (auch über die 70% hinaus) für eben diesen speziellen Grundstückszuschnitt ausnahmsweise erteilt werden. 

  1. Ist das Vorhaben, wie in den beiliegenden Plänen dargestellt, hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, bauplanungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: 
„Die überbaubare Grundstücksfläche“ stellt einen Begriff aus der Baunutzungsverordnung dar, die sich auf „Bauräume“ bezieht. Für das gegenständliche Grundstück wird durch den Baulinienplan 65 B 11 eine straßenseitige Baugrenze (im Abstand von 5m zur Grundstücksgrenze) festgelegt. Inwieweit diese eingehalten wird, ist mangels Vermaßung der Pläne leider nicht prüfbar. Soweit die 5 m Abstand eingehalten werden, ist dies baurechtlich zulässig. 

  1. Ist das Vorhaben, wie in den beiliegenden Plänen dargestellt, hinsichtlich der Bauweise bauplanungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: 

Die „Bauweise“ ist für dieses Grundstück mit „offener Bauweise“ festgelegt. Diese Vorgabe wird durch die Errichtung von Einzelhäusern mit genug Abstand zwischen den einzelnen Gebäuden eingehalten. Das Vorhaben ist in Bezug auf die festgelegte Bauweise zulässig. 

  1. Ist das Bauvorhaben, wie in den beiliegenden Plänen dargestellt, hinsichtlich der geplanten Zufahrtssituation bauplanungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: 

Durch die geplante Teilung des rückwärtigen Grundstücks entsteht ein sog. Hammerstil-Grundstück, wie diese gerade in Geiselgasteig sehr typisch sind. Die Zufahrten sind in der Planung für die Art der Bebauung jeweils flächenschonend vorgesehen worden. Insoweit wird die Zufahrtssituation als zulässig eingestuft. 


  1. Ist das Bauvorhaben, wie in den beiliegenden Plänen und in dem Baumbestandsplan dargestellt, bei Erteilung einer Fällgenehmigung für die Bäume Nr. 1, 2, 40, 73, 74 / evtl. 3, 13, 53, 62, 69 baumschutzrechtlich zulässig? Wird die Erteilung einer solchen Fällgenehmigung im Baugenehmigungsverfahren in Aussicht gestellt? 


Antwort der Verwaltung:

Die Planung ist soweit sehr Ressourcenschonend vorgesehen. Es sollen insgesamt sechs Bäume gefällt werden, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Diese befinden sich zum Teil in den Bauräumen, zum Teil im Zufahrtsbereich. Die fachliche Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes steht noch aus. 



Zusammenfassend ist festzuhalten, dass aufgrund des nicht prüfbaren Vollgeschossnachweises und der Überschreitung der Grundfläche mit der Hauptnutzung, der fehlenden Einzeichnung (und dadurch unklaren Einhaltung) der Baugrenze sowie der Tatsache, dass für die Häuser jeweils nur ein Stellplatz vorgesehen ist (trotz Wohnfläche >120m²),  das Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid nicht erteilt werden sollte. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag zum Neubau von vier Einfamilienhäusern nicht herzustellen

Folgende Fragen werden im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid gestellt:

  1. Ist die Realteilung der Flurstücke wie in den beiliegenden Plänen dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: 

Für die Realteilung ist in erster Linie die Einhaltung der Mindestgrundstücksgröße (Bebauungsplan B35) maßgeblich. Diese ist hier mit 1.500 m² festgelegt und wird laut der vorgelegten Pläne auch entsprechend eingehalten. Darüber hinaus ist auch die Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung nach erfolgter Teilung elementar. 

  1. 4.Ist das Vorhaben, wie in den beiliegenden Plänen dargestellt, nach der Art der Nutzung (Wohnen) bauplanungsrechtlich zulässig? 

Antwort der Verwaltung: 

Die Art der baulichen Nutzung ist für das gegenständliche Grundstück durch den § 34 BauGB geregelt. Die vorhandene Umgebungsbebauung ist hier maßgeblich für die entsprechende Einstufung. Bei der Muffatstraße / Heinz-Rühmann-Straße handelt es sich um ein reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO. Die geplante Bebauung mit vier Einfamilienhäusern und demnach Wohnnutzung fügt sich in die vorhandene Gebietsstruktur ein und ist demnach zulässig. 

  1. Ist das Vorhaben wie in den beiliegenden Plänen dargestellt, nach dem Maß der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung:

Das Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf die Grund- und Geschossflächenzahl grundsätzlich eingehalten. Die Terrassen / Pools sind in der derzeitig dargestellten Planung der Grundfläche der Hauptnutzung anzurechnen, woraus sich eine Überschreitung ergeben würde. Dies ist zu korrigieren. Einer Überschreitung der Grundflächenzahl wird nicht zugestimmt. 

Der Nicht-Vollgeschossnachweis ist nicht nachvollziehbar dargestellt. Dieser muss sich zunächst auf das jeweilige Geschoss (DG) beziehen und erst dann ggf. auf das darunter liegende Geschoss. Die Dachgeschossnachweise sind entsprechend zu konkretisieren / vermaßen. 

Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird für das straßennahe Grundstück (Häuser 1+2+3) eingehalten. Für das rückwärtige Hammerstil-Grundstück wird eine Überschreitung von ca. 212 m² erforderlich. Diese entsteht ausschließlich durch die (wasserdurchlässige) Zufahrt. Eine Befreiung hierfür kann (auch über die 70% hinaus) für eben diesen speziellen Grundstückszuschnitt ausnahmsweise erteilt werden. 

  1. Ist das Vorhaben, wie in den beiliegenden Plänen dargestellt, hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, bauplanungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: 
„Die überbaubare Grundstücksfläche“ stellt einen Begriff aus der Baunutzungsverordnung dar, die sich auf „Bauräume“ bezieht. Für das gegenständliche Grundstück wird durch den Baulinienplan 65 B 11 eine straßenseitige Baugrenze (im Abstand von 5m zur Grundstücksgrenze) festgelegt. Inwieweit diese eingehalten wird, ist mangels Vermaßung der Pläne leider nicht prüfbar. Soweit die 5 m Abstand eingehalten werden, ist dies baurechtlich zulässig. 

  1. Ist das Vorhaben, wie in den beiliegenden Plänen dargestellt, hinsichtlich der Bauweise bauplanungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: 

Die „Bauweise“ ist für dieses Grundstück mit „offener Bauweise“ festgelegt. Diese Vorgabe wird durch die Errichtung von Einzelhäusern mit genug Abstand zwischen den einzelnen Gebäuden eingehalten. Das Vorhaben ist in Bezug auf die festgelegte Bauweise zulässig. 

  1. Ist das Bauvorhaben, wie in den beiliegenden Plänen dargestellt, hinsichtlich der geplanten Zufahrtssituation bauplanungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: 

Durch die geplante Teilung des rückwärtigen Grundstücks entsteht ein sog. Hammerstil-Grundstück, wie diese gerade in Geiselgasteig sehr typisch sind. Die Zufahrten sind in der Planung für die Art der Bebauung jeweils flächenschonend vorgesehen worden. Insoweit wird die Zufahrtssituation als zulässig eingestuft. 


  1. Ist das Bauvorhaben, wie in den beiliegenden Plänen und in dem Baumbestandsplan dargestellt, bei Erteilung einer Fällgenehmigung für die Bäume Nr. 1, 2, 40, 73, 74 / evtl. 3, 13, 53, 62, 69 baumschutzrechtlich zulässig? Wird die Erteilung einer solchen Fällgenehmigung im Baugenehmigungsverfahren in Aussicht gestellt? 


Antwort der Verwaltung:

Die Planung ist soweit sehr Ressourcenschonend vorgesehen. Es sollen insgesamt sechs Bäume gefällt werden, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Diese befinden sich zum Teil in den Bauräumen, zum Teil im Zufahrtsbereich. Die fachliche Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes steht noch aus. 

Darüber hinaus wird für die Häuser lediglich jeweils ein Stellplatz vorgesehen, obwohl die Wohnfläche jeweils über 120 m² liegt und somit mind. Zwei Stellplätze erforderlich wären. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge auf dem Büroweg nach Art .37 GO behandelt.

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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö informativ 7

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungverfahren gem. Art. 58 BayBO behandelt. 

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8. Gemeindliches Wohnhaus Am Wildwechsel 11 - Energetische Sanierung - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö informativ 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald hat das Wohnhaus Am Wildwechsel 11 im Jahr 1983 erbaut. Dem Baujahr entsprechend erfüllt das Haus nicht mehr die heutigen Energiestandards.  Fenster, Türen und Holzbauteile sind erneuerungsbedürftig, so dass eine energetische Sanierung dringend erforderlich ist.

In der Bauausschusssitzung am 15.05.2023 wurde daher das Architekturbüro Stroh mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt. 

In der Sitzung werden vom Architekturbüro Stroh die Sanierungsmaßnahmen, sowie die Kosten vorgestellt und erläutert. Die Kostenschätzung für die energetische Sanierung liegt hier bei 606.000,00 € Brutto (Inclusive Photovoltaikanlage).

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt auf der Haushaltsstelle 88000.9401 eingestellt und vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und empfiehlt dem Gemeinderat die vom Architekturbüro Stroh vorgestellte Planung zur Energetische Sanierung des gemeindlichen Wohnhauses Am Wildwechsel 11 und die zugehörige Kostenschätzung in Höhe von 606.000 € Brutto (incl. Photovoltaik) zu genehmigen.  Zudem soll die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt werden.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Bauausschuss mit den Auftragsvergaben zu bevollmächtigen.  

Die erforderlichen Mittel sind auf der Haushaltsstelle 88000.9401 im Haushalt eingestellt und vorhanden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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9. Haus der Begegnung, Tobrukstr. 2, Haus A - VE 406 HA Photovoltaikarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö informativ 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 beschlossen, die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus und der Erweiterung von PV-Anlagen auf den Dächern des Bauhofs, der freiwilligen Feuerwehr, dem BRK, dem Gymnasium, dem Haus der Begegnung und den anliegenden gemeindeeigenen Mietshäusern zu beauftragt.

Die Verwaltung hat entsprechende Planungen und Ausschreibungen hierzu durchgeführt.

Die Photovoltaikarbeiten für die Tobrukstr. 2 (Haus A im Haus der Begegnung) wurden öffentlich ausgeschrieben. Es wurden 16 Angebote verschickt bzw. heruntergeladen, zur Submission am 19.12.2023 lagen 10 Angebote vor.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. EAG D-I-E Elektro AG aus 85653 Aying mit einer Bruttoangebotssumme von 98.056,96 €.

Auf der Haushaltsstelle 81010.9402 sind für das Jahr 2024 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Errichtung der PV-Anlage am Haus A, Tobrukstr. 2 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. EAG D-I-E Elektro AG aus 85653 Aying mit einer Bruttoangebotssumme von 98.056,96 zu beauftragen.


Ausreichende Mittel sind auf der Haushaltsstelle 81010.9402 eingeplant und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Haus der Begegnung, Tobrukstr. 2, Haus B - VE 407 HB Photovoltaikarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö informativ 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 beschlossen, die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus und der Erweiterung von PV-Anlagen auf den Dächern des Bauhofs, der freiwilligen Feuerwehr, dem BRK, dem Gymnasium, dem Haus der Begegnung und den anliegenden gemeindeeigenen Mietshäusern zu beauftragt.

Die Verwaltung hat entsprechende Planungen und Ausschreibungen hierzu durchgeführt.

Die Photovoltaikarbeiten für die Tobrukstr. 2 (Haus B im Haus der Begegnung) wurden öffentlich ausgeschrieben. Es wurden 17 Angebote verschickt bzw. heruntergeladen, zur Submission am 19.12.2023 lagen 11 Angebote vor.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. EAG D-I-E Elektro AG aus 85653 Aying mit einer Bruttoangebotssumme von 144.101,65 €.

Auf der Haushaltsstelle 81010.9402 sind für das Jahr 2024 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Errichtung der PV-Anlage am Haus B, Tobrukstr. 2 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. EAG D-I-E Elektro AG aus 85653 Aying mit einer Bruttoangebotssumme von 144.101,65 zu beauftragen.


Ausreichende Mittel sind auf der Haushaltsstelle 81010.9402 eingeplant und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Haus der Begegnung, Johann-Einhauser-Str. 2, Haus C - VE 405 HC Photovoltaikarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö informativ 11

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 beschlossen, die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus und der Erweiterung von PV-Anlagen auf den Dächern des Bauhofs, der freiwilligen Feuerwehr, dem BRK, dem Gymnasium, dem Haus der Begegnung und den anliegenden gemeindeeigenen Mietshäusern zu beauftragt.

Die Verwaltung hat entsprechende Planungen und Ausschreibungen hierzu durchgeführt.

Die Photovoltaikarbeiten für die Johann-Einhauser-Str. 2 (Haus C im Haus der Begegnung) wurden öffentlich ausgeschrieben. Es wurden 18 Angebote verschickt bzw. heruntergeladen, zur Submission am 19.12.2023 lagen 12 Angebote vor.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. EAG D-I-E Elektro AG aus 85653 Aying mit einer Bruttoangebotssumme von 83.926,77 €.

Auf der Haushaltsstelle 81010.9402 sind für das Jahr 2024 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Errichtung der PV-Anlage am Haus C, Johann-Einhauser-Str. 2 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. EAG D-I-E Elektro AG aus 85653 Aying mit einer Bruttoangebotssumme von 83.926,77 € zu beauftragen.


Ausreichende Mittel sind auf der Haushaltsstelle 81010.9402 eingeplant und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö 12
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12.1. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Sedlmair aus der Bauausschusssitzung vom 18. Dezember 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö 12.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair bittet darum, dass die Privateigentümer entlang des Gaststeigs darauf hingewiesen werden, die Standsicherheit ihrer Bäume zu prüfen, um zukünftige Gefahrenquellen zu begegnen. Es wird zugesichert den Sachverhalt weiterzuleiten. Die Anfrage wird durch das Umweltamt beantwortet.
Das Umweltamt ist seit längerem mit den Eigentümern der Anliegergrundstücke am Gasteig in Kontakt. Die Problematik der Verkehrssicherung der Bäume am Hang sind ihnen bekannt. 
Ein Eigentümer, hangabwärts rechte Seite, hatte schon Anfang Dezember eine Firma mit der Fällung seiner Eschen beauftragt. Die Eschen sind durch das Eschentriebsterben geschädigt bzw. bereits abgestorben. Die komplizierte und aufwändige Fällung aufgrund der großen Anzahl an zu fällenden Bäumen und der Hangproblematik soll Ende Januar/ Anfang Februar durchgeführt werden. Im Hanggrundstück links, das zur Knackenau gehört, liegt eine große, durch den Schneebruch entwurzelte Buche. Die Hausverwaltung weiß hierüber ebenfalls Bescheid und hat eine Firma beauftragt, den Baum baldmöglichst zu entfernen. Die Eigentümer lassen die Bäume am Hang regelmäßig prüfen. Die langanhaltenden Stürme und der massive Schneebruch haben leider gerade am Hangbereich beim Gasteig, wie auch in zahlreichen anderen Wäldern, zu außerordentlichen Baumschäden geführt. 
Die anstehenden Fällungen werden über die Homepage und das kommunale Bekanntmachungsblatt bekannt gegeben. Geplant ist die jeweils kurzfristige Sperrung des Gasteigs mit Streckenposten vor Ort.

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12.2. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö 12.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt frägt an, ob ein Wasserschaden die Ursache für die Arbeiten am Turnhallendach des Gymnasiums ist. Die Verwaltung führt aus, dass durch den Schneedruck der letzten Schneefälle, Tauwasser durch die Abdichtung gelaufen sei und einen Wasserschaden verursacht hat. Die aktuell vorgenommenen Arbeiten dienen der Reparatur und Instandsetzung der verursachten Schäden. 

Datenstand vom 22.02.2024 10:57 Uhr