Datum: 15.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:54 Uhr bis 20:17 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11. März 2024;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. Bauantrag zum Neubau einer Villa mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 603/11 an der Eichleite 48;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauort: Eichleite 48, Grundstück Fl. Nr. 603/11 (Grundstücksgröße = 1.350 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023, Baulinienplan 29 B 33, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
Der Bauwerber plant die Errichtung einer Villa in E+1+D-Bebauung (DN 52°) mit Doppelgarage auf dem gegenständlichen Grundstück. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoss.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung um ca. 7 m² überschritten. Dies aufgrund der Anwendung eines falschen GRZ-Wertes. Für das gegenständliche Grundstück ist eine max. GRZ von 0,25 festgesetzt und anzuwenden. Die Planung ist zu korrigieren. Die Verbindung zwischen Hauptgebäude und Poolhaus ist in der GR I zu berücksichtigen.
Die geplante Kelleraußentreppe ist mit seinen gesamten Abmaßen in der Berechnung anzugeben.
Die Verbindungsstege zwischen den Terrassen sind auf die Grundfläche mit den Nebenanlagen anzurechnen. Es steht ausreichend Grundfläche II zur Verfügung.
Die Geschossfläche und Grundfläche mit den Nebenanlagen sind jeweils eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des B 35 werden eingehalten.
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB nicht in die vorherrschende prägende Umgebungsbebauung ein. Das Bezugsgebäude liegt an der Ludwig-Thoma-Straße und hat eine Wandhöhe von 6,90 m. Es steht zwar im Sichtbezug zum gegenständlichen Baugrundstück, hat mit seiner Höhe jedoch im Geviert ein Alleinstellungsmerkmal und dient daher nicht als Bezugsfall.
Die zuletzt errichteten und genehmigten Gebäudehöhen liegen bei ca. 6,60 m WH und ca. 10,50 m FH. Wir empfehlen die Höhen dahingehend anzupassen.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden weitestgehend eingehalten.
Die Abstände der Gauben zu den Giebeln und den seitlichen Dachrändern sind entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.
Für die Giebel sind Abweichungen von der festgesetzten Wandhöhe erforderlich, denen der Bauausschuss regelmäßig zustimmt. Diese bewegen sich im bisher üblichen Rahmen für derartige Abweichungen und sollten daher befürwortet werden.
Die Einfriedung wird in der Planung gemäß der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung bzgl. Höhe und Materialität geplant. Eine Ansichtsdarstellung der Einfriedung liegt nicht vor.
Die Abstandsflächen gem. Abstandsflächensatzung werden dargestellt und eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mit der Doppelgarage erbracht.
Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Der Baumbestands- und Freiflächenplan lag dem gemeindlichen Umweltamt und bereits auch der Grünordnung im Landratsamt zur Beurteilung vor. Anhand eines Vor-Ort-Termins wurde die Situation auf dem Grundstück beurteilt. Eine baumschutzfachliche Begleitung des Bauvorhabens wird von Anfang an empfohlen und beauflagt.
Die doppelstämmige Buche Nr. 4 wird zur Fällung beantragt. Diese stellt sich als vital und sehr erhaltenswert, gem. Feststellung des LRA sogar ortsbildprägend dar. Einer Fällung wird nicht zugestimmt. Der Baukörper ist zum Erhalt und Schutz der Buche in seiner Positionierung zu korrigieren. Die Eiche Nr. 3 neben der Buche ist ebenfalls erhaltenswert und könnte bei der Verschiebung des Baukörpers auch erhalten werden.
Die sonstigen Auflagen und Anmerkungen zum Verbleib von Mauerteilen nach Abriss im Boden usw. obliegen dem Landratsamt und werden in Zusammenarbeit mit der Bauherrenvertretung und der Grünordnung erörtert und berücksichtigt.
Aufgrund der vorgenannten zu korrigierenden Punkte ist die Planung mit dem derzeitigen Stand nicht genehmigungsfähig. Das beauftragte Planungsbüro ist über die genannten Sachverhalte informiert. Eine geänderte Planung liegt jedoch bis dato nicht vor. Zur Fristwahrung gem. Art. 36 Abs. BauGB ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Villa mit Doppelgarage nicht herzustellen.
Die Grundfläche mit der Hauptnutzung ist auf eine max. zulässige GRZ von 0,25 zu korrigieren.
Die Verbindungsstege zwischen den Terrassen sind in der Grundfläche mit den Nebenanlagen zu berücksichtigen.
Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB mit seiner Wand und Firsthöhe nicht in die prägende Umgebungsbebauung ein. Die Gebäudehöhen sind anzupassen.
Die Abstände der Gauben und Dachbelichtungselemente sind ortsgestaltungskonform zu planen.
Der Fällung der Buche Nr. 4 wird nicht zugestimmt. Der Baum wird als vital und erhaltenswert beurteilt. Der Baukörper ist zum Schutz entsprechend zu verschieben. Der Fällung der Eiche Nr. 3 wird nicht zugestimmt. Bei einer Umplanung der Baukörperposition ist die Eiche auch zu erhalten.
Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist bereits in der Planungsphase empfohlen und sollte entsprechend beauflagt werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Antrag auf isolierte Abweichung zur Änderung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 184/27, Am Daiacker 10;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauort: Am Daiacker 10, Grundstück Fl. Nr. 184/27
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 19 v. 22.07.1977, Ortsgestaltungssatzung
Im vergangenen Jahr wurde am gegenständlichen Grundstück entlang der Straße eine größtenteils mauerartige Einfriedung mit untergeordneten Zaun-Paneelen errichtet, die nicht den gesetzlichen Vorgaben des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Diese hat eine Höhe von 1,40 m mit 0,60 m Sockel und Mauerscheiben von 1m Breite, die jeweils 3,50 m breite schmiedeeiserne Zaunelemente halten.
Die Errichtung einer Einfriedung bis 2m Höhe ist gemäß Art. 57 BayBO zwar verfahrensfrei, entbindet aber nicht von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie z.B. des Bebauungsplanes oder der Ortsgestaltungssatzung.
Es wurde ein bauaufsichtliches Verfahren durch das Landratsamt München eingeleitet, die durch das beauftragte Architekturbüro vorgestellten Alternativen wurden bis dato nicht von den Behörden als zulässig oder genehmigungsfähig erachtet.
Derartige Einzäunungen sind in der Straße Am Daiacker bis heute nicht vorhanden, die Einfriedung wirkt in diesem Rahmen nun wie ein Fremdkörper.
Der Bebauungsplan Nr. B 19 legt fest, dass Einfriedungen im Planungsgebiet aufeinander abzustimmen sind. Einfriedungsmauern dürfen nicht errichtet werden. Gleiches hat die Gemeinde Grünwald auch mit der Ortsgestaltungssatzung zusätzlich rechtlich verfestigt.
Gemäß Ortsgestaltungssatzung sind Einfriedungen so zu gestalten, dass sie sich durch Ihre Form, Höhe, Material- u. Farbwahl sowie durch ihre handwerkliche Ausführung harmonisch in die Gebäudefront und das Straßenbild einfügen. Sie dürfen nicht als Mauern und Wände ausgeführt werden.
Die errichtete Einfriedung widerspricht eben diesen Festsetzungen und denen des Bebauungsplanes Nr. B19.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Zustimmung zum Antrag auf isolierte Abweichung zu versagen und das Landratsamt München um bauaufsichtliches Einschreiten / Rückbau-Anordnung zu bitten.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf isolierte Abweichung nicht zuzustimmen.
Gemäß Ortsgestaltungssatzung sind Einfriedungen so zu gestalten, dass sie sich durch Ihre Form, Höhe, Material- u. Farbwahl sowie durch ihre handwerkliche Ausführung harmonisch in die Gebäudefront und das Straßenbild einfügen. Sie dürfen nicht als Mauern und Wände ausgeführt werden.
Die errichtete Einfriedung widerspricht eben diesen Festsetzungen und denen des Bebauungsplanes Nr. B19.
Das Landratsamt München wird um Einleitung bauaufsichtlicher Maßnahmen / Rückbau-Anordnung gebeten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 320/3 an der Laufzorner Straße 28;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauort: Laufzorner Straße 28, Grundstück Fl.Nr. 320/3 (Grundstücksgröße = 924 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 48; Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung;
Das antragsgegenständliche Bauvorhaben und Grundstück liegt im Planbereich des qualifizierten Bebauungsplanes B48 im sog. historischen Bereich (HB). Das Bauvorhaben wurde 2021 genehmigt und Ende 2023 fertiggestellt. Aufgrund der Feststellung planabweichender Bauten am Gebäude und der damit anhängigen baurechtlichen Vollzugsangelegenheit wurde eine Tektur zu dem Bauvorhaben zur Genehmigung vorgelegt.
Gemäß Anhörungsschreiben des Landratsamtes wird mit nachfolgenden Punkten von der genehmigten Planung abgewichen:
- Errichtung einer Aufzugüberfahrt auf der östlichen Dachseite
Einbau von Dachflächenfenstern abweichend von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung
Der Abstand der Gauben zur Trauflinie wird nicht eingehalten.
Errichtung einer Kelleraußentreppe
Errichtung einer Eingangsüberdachung mit 2,80 m x 1,20 m
Die zur Prüfung eingereichten Planunterlagen nebst Tektur-Beschreibung beinhalten folgende Änderungen:
- Aufzugsüberfahrt wurde im Plan dargestellt
- Dachflächenfenster im Bad 2 wird zurückgebaut
- Der Abstand der Gauben wird korrigiert
- Die Außentreppe wurde im Plan dargestellt und in der Berechnung berücksichtigt
- Ein Antrag auf Befreiung für die Errichtung des Podestes in der Vorgartenlinie liegt bei
Nach Prüfung der eingereichten Planunterlagen zu oben genannten Punkten ist nachfolgendes festzustellen.
- Aufzugsüberfahrt
Der qualifizierte Bebauungsplan B 48 sieht im HB Bereich keine Aufzugsüberfahrt vor. Lediglich Dachgauben in bestimmter Ausformung sind als Dachaufbauten zulässig. Zur Wahrung des historisch geprägten Bereiches sollte die planabweichend errichtete Aufzugsüberfahrt nicht befürwortet werden.
- Dachflächenfenster
Gemäß den eingereichten Planunterlagen wird das Dachflächenfenster auf der westlichen Dachfläche neben der Dachgaube komplett zurückgebaut. Dem wird zugestimmt. Das Dachflächenfenster auf der südlichen Dachfläche wird augenscheinlich verkleinert. Eine Vermaßung ist nachzutragen.
- Abstand Gaube zur Trauflinie
Die Trauflinie verläuft aufgrund der Errichtung eines Gesimses bzw. einer innenliegenden Regenrinne nun direkt unter der Gaubenabschlusskante. Gemäß Aussage des Planungsbüros soll der Abstand gem. Genehmigung durch Um- bzw. Rückbau wiederhergestellt werden, jedoch ist dies auf den Plänen nicht ersichtlich. Es ist ein genauerer Rückbau- bzw. Umbauplan durch die Aufsichtsbehörde zu fordern und vorzulegen.
- Errichtung einer Kelleraußentreppe
Die Kelleraußentreppe wurde in dem Tekturplan dargestellt. Allerdings stimmen die Abmessungen der Kellertreppe im Plan nicht mit der in der Berechnung angegebenen Größe der Kellertreppe überein. Bei Berücksichtigung der Abmessungen aus den Planunterlagen wären die Grundfläche mit der Hauptnutzung überschritten. Der Überschreitung wird nicht zugstimmt. Die Planung ist zu korrigieren. Die tatsächliche Ausführung ist durch die Aufsichtsbehörde zu überprüfen.
- Errichtung einer Eingangsüberdachung
In der genehmigten Planung ist eine innenliegende Eingangsüberdachung vorgesehen. Die nun errichtete Eingangsüberdachung außerhalb der Baugrenze und der Gebäudekubatur wurde rechnerisch in der GR I berücksichtigt. Die Überschreitung der Baugrenze mit diesem Bauteil ist aufgrund seines geringfügigen Ausmaßes gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO zulässig. Einer Ausnahme oder Befreiung bedarf es nicht.
Folgende weitere Punkte sind nach Prüfung der vorgelegten Planunterlagen noch festgestellt worden, die von der genehmigten Planung abweichen.
- Die Grundfläche des Hauptgebäudes wurde von 150,73 auf 152,58 m² erhöht
- Die Raumaufteilung im EG und die Nutzung im Kellergeschoß wurde verändert
- Die errichtete PV Anlage wurde in der Tektur nicht dargestellt
- Änderungen der Freiflächengestaltung sind ebenfalls in der Tektur anzugeben
Die genannten Sachverhalte und Änderungsvorschläge wurden dem beauftragten Planungsbüro und dem Landratsamt mitgeteilt. Die notwendigen Änderungen und Ergänzungen wurden bis dato nicht beigebracht. Daher ist der Antrag zur Fristwahrung abzulehnen.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage nicht herzustellen.
Der nachträglich errichteten Aufzugsüberfahrt wird nicht zugestimmt.
Dem Rückbau des auf der westlichen Dachfläche errichteten Dachflächenfenster wird zugestimmt. Das Dachflächenfenster auf der Südseite ist ortsgestaltungskonform umzubauen und zu vermaßen.
Der Umbau der Traufe zum Erhalt des Abstands gem. Genehmigungsplanung zur Gaubenabschlusskante ist entsprechend der tatsächlichen Herstellung am Gebäude genauer/detaillierter darzustellen.
Die Kelleraußentreppe ist mit den Maßketten aus der Planung zu berechnen. Der dadurch entstehenden Überschreitung der Grundflächenzahl wird nicht zugestimmt.
Der Errichtung der Eingangsüberdachung wird zugestimmt.
Die erforderlichen Maßnahmen sind von der Aufsichtsbehörde zu überprüfen. Die weiteren festgestellten Abweichungen zur genehmigten Planung sind zu erläutern und in der Tekturbeschreibung darzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Bauantrag zur Errichtung einer einseitigen, unbeleuchteten Werbeanlage freistehend und von einer einseitigen, unbeleuchteten City-Star Werbeanlage auf Monofuß, Fl. Nr. 500/23 an der Südlichen Münchner Str. 13;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bauort: Südl. Münchner Str. 13, Grundstück Fl.Nr. 500/23 (Grundstücksgröße = 1.641 m²)
Planbereich: Werbeanlagensatzung;
Vorliegendes Grundstück war in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand von bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung von großformatigen Werbeanlagen im Vorgartenbereich.
Der Bauausschuss hat sich 2010, 2020 und zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 14.06.2021 jeweils einstimmig gegen die Errichtung der jeweils unzulässigen Werbeanlagen ausgesprochen. Die Anträge wurden letztlich immer von den verschiedenen Antragstellern zurückgezogen.
Hinweis: Antragsteller und Eigentümer sind nicht identisch. Der Eigentümer hat sich im Benehmen mit der Gemeinde in der Vergangenheit immer gegen eine Errichtung von Werbeanlagen auf seinem Grundstück ausgesprochen.
Neuer Bauantrag:
Der Antragssteller beantragt die Errichtung von zwei freistehenden Plakatwerbetafeln auf dem oben genannten Grundstück.
Es handelt sich dabei um eine einseitige, unbeleuchtete Werbeanlage / Höhe incl. Standfuß 3,96m – Werbefläche = 2,76m x 3,76m und einer einseitigen, unbeleuchteten City-Star Werbeanlage auf Monofuß / Höhe incl. Monofuß 5,42m – Werbefläche = 3,80m x. 2,80m im südlichen Vorgartenbereich des Grundstücks / lt. Antragsbeschreibung soll der Plakatanschlag alle 10 Tage ausgewechselt werden (vgl. anliegende Betriebsbeschreibung).
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der gemeindlichen Werbeanlagensatzung Teilgebiet I. Für freistehende Werbeanlagen ist § 11 der Werbeanlagensatzung anzuwenden.
§ 11 Abs. 1 Satz 1 legt fest, das freistehende Werbeanlagen bis zur einer Breite von 3,80 m und einer Höhe von 4,30 m, gemessen ab Oberkante Gelände bis zur Oberkante der Werbeanlage zulässig sind, wenn
a) sie nicht entsprechend §§ 8 und 9 am Gebäude angebracht werden können oder wenn
dies nicht zumutbar ist und
b) keine Einfriedung vorhanden ist, an der sie gem. § 10 angebracht werden können und
c) sie parallel zum öffentlichen Straßenraum aufgestellt werden.
Die beiden beantragten Plakatwerbetafeln widersprechen in mehreren Punkten der Festsetzung der Werbeanlagensatzung. Eine freistehende Werbeanlage ist nur dann zulässig, wenn diese nicht am Gebäude angebracht werden kann. Im vorliegenden Fall, kann die Werbeanlage sicherlich an geeigneter Stelle an der Fassade angebracht werden. Eine Einfriedung ist nicht vorhanden. Die Plakatwerbetafel entspricht auch hinsichtlich der Ausrichtung nicht der Werbeanlagensatzung, da diese nicht parallel zum öffentlichen Straßenraum geplant wird.
Aus den vorgenannten Gründen ist der Antrag abzulehnen, da die geplanten Plakatwerbetafeln nicht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung entsprechen. Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei freistehenden Plakatwerbetafeln nicht herzustellen.
Die beantragten Werbeanlagen widersprechen in mehreren Punkten § 11 Abs. 1 Satz 1 der Werbeanlagensatzung.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Tekturantrag zum Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage – hier: Änderung der Geländehöhenkote – auf dem Grundstück Fl. Nr. 178, 178/2 am Hirtenweg 10-12;
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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt.
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9. Machbarkeitsstudie des Landkreises München;
Fußgänger- und Fahrradbrücke von Grünwald nach Pullach;
Kostenbeteiligung der Gemeinde Grünwald;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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|
9 |
Sachverhalt
Das Landratsamt München hat mit Email vom 25.03.2024 mitgeteilt, dass der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 22.02.2024 beschlossen hat, dass das Landratsamt München für die vom Landratsamt München beauftragte Machbarkeitsstudie 33,33 % übernimmt. Angedacht ist, dass auch die Gemeinden Pullach und Grünwald je 33,33 % der Kosten übernehmen sollen. Laut Landratsamt München liegt die Kostenschätzung bei ca. 400.000,00 €. Somit würden auf alle Beteiligten je ca. 133.400,00 € zukommen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, dass sich die Gemeinde Grünwald bei den Kosten für die Machbarkeitsstudie für die Fußgänger- und Fahrradbrücke von Grünwald nach Pullach mit 33,33 % beteiligt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstr. 4; Erdarbeiten VE 01 - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.
zum Seitenanfang
11. Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstr. 4; Verbauarbeiten VE 02 - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 einstimmig beschlossen, den Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstraße 4 umzusetzen und hat den Bauausschuss mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.
Die Verbauarbeiten wurden auf Grund der geschätzten Kosten als freihändige Vergabe ausgeschrieben. Es wurden über den Staatsanzeiger Online 8 Firmen eingeladen,
Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Gebrüder Wöhrl Grundbau GmbH aus 86529 Schrobenhausen mit einer Bruttoangebotssumme von 93.984,65€.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 81500.9400 in den Haushalt 2024 eingeplant.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt für die Verbauarbeiten am Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage in der Bergheimstraße 4 den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Gebrüder Wöhrl Grundbau GmbH aus 86529 Schrobenhausen mit einer Bruttoangebotssumme von 93.984,65 € € zu beauftragen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 81500.9400 in den Haushalt 2024 eingeplant.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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12. Parkgarage am Marktplatz; Einbau einer Schnellladesäule - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Momentan werden Schnellladesäulen zur Netzerweiterung für den Ausbau der Elektromobilität ausgeschrieben.
Die Submission erfolgt erst nach der Bauausschusssitzung am Dienstag den 16.04.2024 – die anschließende Vergabe muss aus zeitlichen Gründen (abhängig von der Förderbewilligung – welche bis Ende Juni 2024 befristet ist) direkt durch die Gemeinde unterzeichnet werden.
Hierfür ist der 1. Bürgermeister durch den Bauausschuss zu bevollmächtigen.
Die Verwaltung wird über die erfolgte Submission und die Vergabe in der nächsten BA-Sitzung am 06.05.2024 berichten.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 81500.9400 in den Haushalt 2024 eingeplant.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt aus Zeitgründen / objektive Dringlichkeit (Submission der eingegangenen Angebote findet am 16.04.024 statt und wegen der Förderbewilligung – welche bis Ende Juni 2024 befristet ist) den 1. Bürgermeister Neusiedl mit der Vergabe der Netzerweiterung durch Schnellladesäulen zum Ausbau der Elektromobilität für die Parkgarage am Marktplatz in Grünwald zu beauftragen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 81500.9400 in den Haushalt 2024 eingeplant.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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13. Sanierung der Flachdächer über dem Schwimmbad-Foyer (1. Bauabschnitt) - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Die Bitumendächer auf den noch nicht sanierten Bereichen über dem Schwimmbad, insbesondere über dem Foyer, den 2003 errichteten Bereichen der Schwimmhalle sowie über dem Saunaruheraum werfen nach über zwanzig Jahren Blasen und müssen ausgebessert werden. In einem ersten Schritt soll das Flachdach über dem Foyer, das aktuell sehr geschädigt ist ausgebessert werden.
Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes wurde am 1. März 2024 an 5 Firmen verschickt.
Zum Submissionstermin am 26. März 2024 gingen zwei wertbare Angebote ein.
Die Prüfung ergab als wirtschaftlichstes Angebot die Firma Rogall Bedachungen GmbH aus Grünwald mit Brutto 61.208,78 €.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und bevollmächtigt die Geschäftsführung des Grünwalder Freizeitparks für die Bitumenarbeiten über dem Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark (Bauabschnitt 1) den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Rogall Bedachungen GmbH aus Grünwald, mit Brutto 61.208,78 € zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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14. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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14 |
zum Seitenanfang
14.1. Anfrage GR-Mitglied Ritz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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|
14.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Ritz berichtet über eine freistehende Werbeanlage an der Nördlichen Münchner Straße 16, die augenscheinlich aufgrund Ihrer Abmessungen nicht der gemeindlichen Werbeanlagensatzung entspricht. Die Verwaltung führt aus, dass der Sachverhalt bereits der Aufsichtsbehörde gemeldet und von dieser bauordnungsrechtlich verfolgt wurde. Gemäß Mitteilung wird die Werbeanlage zeitnah entfernt. GR-Mitglied Ritz bittet darum den Sachverhalt zeitnah zu erledigen. Die Verwaltung sichert dies zu.
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14.2. Anfrage GR-Mitglied Ritz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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14.2 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Ritz berichtet von vermehrt wahrnehmbaren Baustellenabsperrungen, die in ihrer Höhe und Ausführung den bislang üblichen Rahmen der bekannten Gitterzäume übersteigt. Besonders auffällig ist dies aktuell an der Baustelle Herzog-Christoph-Straße/Ecke Hubertusstraße ersichtlich. Es wird um Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Anlagen gebeten. Die Verwaltung sichert eine Weiterleitung des Sachverhaltes an die Aufsichtsbehörde zur weiteren Veranlassung zu.
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14.3. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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14.3 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Sedlmair berichtet über lose Gehwegplatten auf Höhe der Robert-Koch-Straße 22b und bittet den Gehweg in diesem Bereich wieder Instand zu setzen. Die Verwaltung sichert die Weiterleitung an den Sachbereich Tiefbau und eine zeitnahe Erledigung zu.
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14.4. Anfrage GR-Mitglied Schmidt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.04.2024
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ö
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14.4 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Schmidt frägt an, ob seit Inbetriebnahme der neuen öffentlichen WC-Anlage am Derbolfinger Platz Resonanzen oder Erfahrungswerte zum Betriebsablauf vorliegen. Die Verwaltung sichert eine Weiterleitung der Anfrage an die Hausverwaltung zu.
Datenstand vom 13.05.2024 20:06 Uhr