Datum: 16.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:51 Uhr bis 19:52 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Der TOP Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 281/1 und 281/3 an der Joseph-Keilberth-Straße 2+4 wurde schriftlich zurückgezogen.
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24. Juli 2024;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.07.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. Tekturantrag für ein Bürogebäude mit Stellplätzen (hier: Umbau des Dachgeschosses, der Dachbelichtungselemente, der Abgrabung und Korrektur der Abstandsflächen) auf dem Grundstück Fl.Nr. 600/7 an der Südlichen Münchner Str. 42 b;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauort: Südliche Münchner Straße 42 b, Grundstück Fl.Nr. 600/7 (Grundstücksgröße = 1.281 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 46, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;
Die Bebauung auf dem Grundstück war bereits 2016 und 2020 Beratungsgegenstand. Das gemeindliche Einvernehmen wurde aufgrund nicht ortsgestaltungssatzungskonformer Ausführung von Dachbelichtungselementen, dem fehlerhaften Vollgeschossnachweis und einer Abgrabung nicht erteilt. Der Bauwerber hat nun erneut eine Umbauplanung und ein Umbauvorschlag vorgelegt, für die das gemeindliche Einvernehmen begehrt wird.
Inhalt der Planung sind nachfolgende Änderungen:
- Dachaufbauten und Nicht-Vollgeschoß Nachweis Dachgeschoss
Die Südhälfte des Satteldaches ist aktuell mit zwei Dachgauben bebaut, die aufgrund ihrer Breite mit über 2 m nicht der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung entsprechen. Die beiden Dachgauben werden zu einem Giebel gem. Planung umgebaut. Die erforderlichen Parameter aus der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Abstände und Größe werden eingehalten.
Auf der Nordhälfte werden die beiden großen Gauben durch eine Gaube und Dachflächenfenster ersetzt. Diese entsprechen den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung und werden befürwortet.
Das Dachgeschoß ist dadurch nun nachgewiesen kein Vollgeschoss.
- Abgrabung an Ostseite des Gebäudes
Die errichtete Abgrabung wird mit einer Glasabdeckung überdeckt und der Grundfläche mit den Nebenanlagen als auskragende Unterbauung zugerechnet. Es verbleibt eine offene Abgrabung innerhalb der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung. Die Treppe wird der Hauptnutzung zugerechnet.
- Die Abstandsflächen sind korrekt berechnet und dargestellt.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Der Baumbestand und die Freiflächengestaltung bleiben unberührt.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur für ein Bürogebäude mit Stellplätzen herzustellen.
Der Umbau der beiden Gauben auf der Südseite zu einem Giebel und auf der Nordseite zu einer Gaube entspricht der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.
Der Nichtvollgeschossnachweis für das Dachgeschoss wird befürwortet.
Dem Umbau der Abgrabung auf der Ostseite entsprechend der vorgelegten Planung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Antrag auf Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung für die Höhe einer Einfahrts- und Eingangstoranlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 554/5 an der Dr.-Engelsperger-Str. 4;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauort: Dr.-Engelsperger-Straße 4, Grundstück Fl.Nr. 554/5 (Grundstücksgröße = 3.342 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 1/57 vom 01.11.1956; Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung; Abstandsflächensatzung;
Auf dem antragsgegenständlichen Grundstück wurde die Freiflächengestaltung sowie die Gestaltung der Einfriedung bauordnungsrechtlich überprüft. Dabei wurden planabweichende Be- und Ersatzpflanzungen festgestellt sowie eine nicht ortsgestaltungskonforme Gestaltung der Einfriedung.
Mit der Grünordnung im Landratsamt und dem Umweltamt wurde die geänderte Bepflanzung entlang der Ortsstraße abgestimmt. Die vorhandenen 5 Formgehölze werden durch 5 Winterlinden entsprechend den Vorgaben und Auflagen der Grünordnung ersetzt.
Im Grundstück werden vier weitere Ersatzpflanzungen in Form von Feldahorn und Stieleiche in Abstimmung mit der Grünordnung vorgenommen.
Die Ausführung und die Höhe der Einfriedung war ebenfalls Vollzugsgegenstand. Die Bespannung des Stabgitterzaunes wurde zwischenzeitlich entfernt, die Höhe von 1,60 m nachgewiesen. Somit entspricht der Einfriedungszaun den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung, die ins Grundstück versetzte Ausführung und ist nicht zu beanstanden.
Das Einfahrts- und Eingangstor als Teil der Einfriedung weist im bereits errichteten Zustand eine Höhe von 2,00 m auf. Für diese Höhe wird vorliegender Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung gestellt.
Das beauftragte Architekturbüro stellt dar, dass es sich bei der Gestaltung der Einfriedung um eine atypische Ausführung handelt, da die Toranlage nicht entlang der Wohnstraße entlang der Grundstücksgrenze errichtet wurde, sondern zurückversetzt in das private Grundstück. Die Wirkung ist damit eine andere wie straßenbegrenzende Einfriedungsanlagen. Eine vergleichbare Ausführung im Ort in dieser Form ist bei Wohnbebauung nicht bekannt. Daher könnte der beantragten Abweichung auf Grundlage der Begründung zur atypischen Gestaltung der Toranlage für diesen Einzelfall zugestimmt werden. Eine Präzedenzfallwirkung wird nicht erwartet, da die Größe des Grundstücks und der freiwillige Verzicht auf ein vollständig eingefriedetes Grundstück wohl eher die absolute Ausnahme darstellen wird.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung für die Höhe der Toranlage für diesen Einzelfall aufgrund der atypischen Ausführung herzustellen.
Die Ersatzpflanzungen aus dem Freiflächengestaltungsplan sind von der Grünordnung der Aufsichtsbehörde zu beauflagen, die Pflanzung zu überwachen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 552/8 an der Ricarda-Huch-Str. 6a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauort: Ricarda-Huch-Str. 6 a, Fl.Nr. 552/8 (Grundstücksgröße = 1.693m²)
Planbereich: Einfacher Bebauungsplan Nr. B I 55/54, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;
Der Antragsteller plant einen Ersatzbau in Form eines Einfamilienhauses in E+1-Bebauung (Flachdach) für das bisherige Doppelhaus. Die sogenannte „Schicksalsgemeinschaft“ wird somit aufgelöst, das westliche Doppelhaus bleibt bestehen.
Das Bauvorhaben fügt sich nach §34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Abstandsflächen werden eingehalten – dies ist bei der Auflösung von sog. Schicksalsgemeinschaften aus Doppelhaus-Komplexen häufig ein Problem bei der Neuplanung.
Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht und somit könnte eine Abweichung hierfür befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Das Bauvorhaben ist baurechtlich genehmigungsfähig.
Die Stellungnahme des Umweltamtes lautet wie folgt:
Für den nördlichen Ahorn sind Schutzmaßnahmen im Baumbestands-/Freiflächenplan darzustellen. Ein Baumschutzzaun ist fachgerecht aufzustellen. Zudem ist der Wurzelbereich dieses Ahorns durch Einbau eines Wurzelvorhanges vor Abgrabungen und Wurzelschädigungen zu schützen. Beides muss im Freiflächenplan dargestellt und vor Beginn der Abbrucharbeiten aufgestellt werden. Während der gesamten Bauphase und der Abbruchphase ist auf die Baumkrone besonders Rücksicht zu nehmen. Ein Einschwenken in den Kronenbereich ist zu vermeiden, um so Schäden der Baumkrone zu verhindern.
Der nördliche quadratische Gebäudeteil (Flachdach-Garage) sollte aus dem Kronenbereich des Ahorns nach Westen verschoben werden. Die Garage ist derzeit unterkellert geplant, so dass Punktfundamente keine Lösung darstellen. Dennoch wären Verschiebungen (z.B. des Kellers) möglich, um den Baum weitgehend zu schützen. Ein Vor-Ort-Termin mit dem Architekten ist aufgrund der Urlaubszeit leider erst nach der Bauausschusssitzung möglich. Das Einvernehmen wird daher vorbehaltlich der Klärung und des Erhaltes des Baumes erteilt.
Der Fällung des zweiten dreistämmigen Ahornes mit Stammumfang 2,31 wird zugestimmt. Die Qualität und Vitalität des Baumes ist heute schon stark eingeschränkt.
Den im Freiflächenplan eingetragenen Ersatzpflanzungen mit Tulpenbaum und Stiel-Eiche kann zugestimmt werden, sofern ein Stammumfang von 20-25 cm gewählt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Pflanzung ein Grenzabstand zum Nachbarn von mindestens 2 Metern einzuhalten ist.
Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses - vorbehaltlich der u.a. Klärung zum Erhalt des Ahornbaumes - herzustellen.
Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird befürwortet.
Die Stellungnahme des Umweltamtes lautet wie folgt:
Für den nördlichen Ahorn sind Schutzmaßnahmen im Baumbestands-/Freiflächenplan darzustellen. Ein Baumschutzzaun ist fachgerecht aufzustellen. Zudem ist der Wurzelbereich dieses Ahorns durch Einbau eines Wurzelvorhanges vor Abgrabungen und Wurzelschädigungen zu schützen. Beides muss im Freiflächenplan dargestellt und vor Beginn der Abbrucharbeiten aufgestellt werden. Während der gesamten Bauphase und der Abbruchphase ist auf die Baumkrone besonders Rücksicht zu nehmen. Ein Einschwenken in den Kronenbereich ist zu vermeiden, um so Schäden der Baumkrone zu verhindern.
Der nördliche quadratische Gebäudeteil (Flachdach-Garage) sollte aus dem Kronenbereich des Ahorns nach Westen verschoben werden. Die Garage ist derzeit unterkellert geplant, so dass Punktfundamente keine Lösung darstellen. Dennoch wären Verschiebungen (z.B. des Kellers) möglich, um den Baum weitgehend zu schützen. Ein Vor-Ort-Termin mit dem Architekten ist aufgrund der Urlaubszeit leider erst nach der heutigen Bauausschusssitzung möglich. Das Einvernehmen wird daher vorbehaltlich der Klärung und des Erhaltens des Baumes erteilt.
Der Fällung des zweiten dreistämmigen Ahornes mit Stammumfang 2,31m wird zugestimmt. Die Qualität und Vitalität des Baumes sind heute schon stark eingeschränkt.
Den im Freiflächenplan eingetragenen Ersatzpflanzungen mit Tulpenbaum und Stiel-Eiche kann zugestimmt werden, sofern ein Stammumfang von 20-25 cm gewählt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Pflanzung ein Grenzabstand zum Nachbarn von mindestens 2 Metern einzuhalten ist.
Zwischenzeitlich wurden auch noch entsprechende Schutzmaßnahmen seitens der Bauherrschaft dargestellt und diskutiert. Am Beschlussvorschlag wird weiterhin festgehalten, bis die Schutzauflagen abschließend im Genehmigungsverfahren geklärt und definiert werden.
Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 345/5 an der Otto-Heilmann-Str. 25;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bauort: Otto-Heilmann-Straße 25, Grundstück Fl. Nr. 345/5 (Grundstücksgröße = 1.940 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023, Baulinienplan Nr. 43 B 19 v. 11.08.1920, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
Die Bauwerberinnen planen die Errichtung eines Einfamilienhauses in E + 1 – Bebauung mit Satteldach (DN 30°) und einer Doppelgarage.
Das Maß der baulichen Nutzung (Grund- und Geschossflächenzahl) ist jeweils gut eingehalten.
Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Wand- und Firsthöhe mit dem Haupt- und Nebengebäude werden jeweils entsprechend der Ortsgestaltungssatzung eingehalten.
Auf der Gebäudenord-/ostseite sind zwei aneinander gebaute Dachflächenfenster geplant, welche die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung nicht einhalten. Der Abstand der geplanten Dachflächenfensters untereinander muss mindestens 1,00 m betragen. Auch muss die Oberkante des Dachflächenfensters mindestens 1,00 m tiefer als der First liegen. Dies ist entsprechend anzupassen.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Doppelgarage ausreichend geführt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Die Stellungnahme lautet wie folgt:
Es befindet sich ein größerer Baumbestand auf dem naturbelassenen Grundstück insbesondere Rotbuchen.
Drei Bäume sollen im Rahmen der Baumaßnahme gefällt werden.
Nr. 10 eine doppelstämmige Rotbuche mit Stu 1,70 und 1,76 m,
Nr. 11 eine Hainbuche mit Stu 1,23 m, und
Nr. 12 ebenfalls eine Rotbuche mit Stu 1,85 m
Nr. 11 und Nr. 12 sind von schlechter Qualität mit Faulstellen, im Rahmen der Baumaßnahme nicht erhaltenswert und sollten gefällt werden. Nr. 10 ist ein schöner, vitaler Baum, der sich aber direkt am bzw. im Bauraum befindet. Da sehr viele Bäume im Süden des Grundstücks erhalten werden, kann der Fällung zugestimmt werden.
Es werden, wie vom Umweltamt gewünscht, 2 Ersatzbäume an der Straße gesetzt. Die beiden Arten sind ökologisch passend; allerdings sollten die Stammumfänge auf 20-25 cm hochgesetzt werden.
Ein weiterer Baum im Nord-Westen ist zur Begrünung eingezeichnet, allerdings ohne Art und Stammumfang. Vielleicht will sich die Bauherrin hier noch die Auswahl vorbehalten. Das ist auch in Ordnung, da die Begrünung des Grundstücks auch ohne diesen Baum gewährleistet ist.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.
Auf der Gebäudenord-/ostseite sind zwei aneinander gebaute Dachflächenfenster geplant, welche die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung nicht einhalten. Der Abstand der geplanten Dachflächenfensters untereinander muss mindestens 1,00 m betragen. Auch muss die Oberkante des Dachflächenfensters mindestens 1,00 m tiefer als der First liegen. Dies ist entsprechend anzupassen.
Der beantragten Fällung der Bäume Nr.10, Nr.11 und Nr. 12 wird zugestimmt.
Die beiden an die Straße gesetzten Ersatzbäume sind mit Stammumfang 20-25cm zu pflanzen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Errichtung eines Poolhauses und Pool auf dem Grundstück Fl.Nr. 523/6 an der Reitzensteinstr. 4;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauort: Reitzensteinstraße 4, Grundstück Fl.Nr. 523/6 (Grundstücksgröße = 1.153m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 32, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
Der Bauausschuss hat sich in 2022 mit zwei Bauvoranfragen beraten und jeweils das Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Es ging bei den Anfragen in der Hauptsache darum, Haupt- und Nebenanlagen auch außerhalb des festgesetzten Bauraumes zuzulassen.
Der überbaubare Bauraum wurde seinerzeit bei der Entwicklung des Bebauungsplanes B 32 auf die Bestandsbebauung mit der Hauptnutzung übertragen, also eng gefasst. Die Voranfragen setzten sich explizit mit dieser Thematik auseinander – letztlich hat der Bauausschuss einstimmig den Überschreitungen der festgesetzten Bauräume befürwortet und das Einvernehmen hierzu jeweils in Aussicht gestellt.
Der Antragsteller plant nun den Neubau eines Einfamilienhauses in erdgeschossiger Bauweise mit Garage. Wand- u. Firsthöhen werden von allen Gebäuden eingehalten.
Im Süden des Bungalows wird ein Pool (ca. 35m²) sowie ein Poolhaus (12,58m²) errichtet.
Die notwendigen zwei Stellplätze werden durch den Bau einer Doppelgarage auf der Westseite des Grundstücks als zulässiger Grenzbau nachgewiesen.
Auch das Maß der baulichen Nutzung wird eingehalten. Abstandsflächen sind ebenfalls eingehalten. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Formalrechtlich werden seitens der Bauherrn die folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
1. Befreiung Bauraum Garage:
Befreiung für die Überschreitung des mit 7m - Breite festgesetzten Bauraums der Garage um 1,5m auf eine Breite von 8m.
2. Überschreitung des Bauraums Baugrenze Nord
Mit dem vorliegenden Entwurf kommt es auf einer Länge von 13,26m und einer Breite von 8,0m zu einer Überschreitung der Baugrenze Nord
Begründung:
Aufgrund des speziellen Grundstückzuschnitts mit einem schmal zulaufenden, nördlichen Grundstückteils soll der Baukörper in Z-Form ausgebildet werden. Dadurch ergibt sich eine sinnvolle Ausrichtung und optimale Grundstücksnutzung des Baukörpers. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht beeinträchtigt.
3. Überschreitung des Bauraums Baugrenze Süd-Ost (Poolhaus):
Durch die Anordnung des Baukörpers wird die süd-östliche Baugrenze auf einer Länge von 8m und einer Breite von 2,50m überschritten.
Oben genannte Befreiungen werden begründet und sind bereits – wie oben berichtet – durch den Bauausschuss (Juli und Oktober 2022) befürwortet worden.
Zur Begrünung des Grundstückes ist festzustellen, dass 17 Bäume (überwiegend Nadelbäume sowie vier untermaßige – und damit nicht nach der BaumschVO geschützte – Laubbäume) gefällt werden. Es bleiben 10 Bäume erhalten und es werden zusätzlich 3 Bäume (25/30cm StU) neu gepflanzt. Die Nachbarbäume sind dargestellt. Die Ersatzpflanzungen mit Mehlbeere und Fächerahorn sind ausreichend.
Ansonsten ist das Bauvorhaben aufgrund der Vorbehandlung im Bauausschuss in 2022 mit den beantragten Befreiungen wegen Nichteinhaltung des überbaubaren Bauraumes zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen herzustellen.
Die beantragten Befreiungen – wie folgt:
1. Befreiung Bauraum Garage:
Befreiung für die Überschreitung des mit 7m - Breite fest gesetzten Bauraums der Garage um 1,5m auf eine Breite von 8m.
2. Überschreitung des Bauraums Baugrenze Nord
Mit dem vorliegenden Entwurf kommt es auf einer Länge von 13,26m und einer Breite von 8,0m zu einer Überschreitung der Baugrenze Nord.
3. Überschreitung des Bauraums Baugrenze Süd-Ost (Poolhaus):
Durch die Anordnung des Baukörpers wird die süd-östliche Baugrenze auf einer Länge von 8m und einer Breite von 2,50m überschritten.
werden befürwortet.
Der Baumbestand- und Freiflächengestaltungsplan ist korrekt. Die Ersatzpflanzungen sind ausreichend.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 281/1 und 281/3 an der Joseph-Keilberth-Str. 2+4;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
- der Antrag wurde am 12.09.2024 zurückgezogen -
zum Seitenanfang
9. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 609/34 an der Herzog-Christoph-Str. 4a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Bauort: Herzog-Christoph-Str. 4, Fl.Nr. 609/34 (Grundstücksgröße = 1.476m²)
Planbereich: Einfacher Bebauungsplan Nr. 25 B 31, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;
Das Vorhaben war bereits im Mai Beratungsgegenstand im Bauausschuss. In der Zwischenzeit ist das Teilgrundstück veräußert worden und die neue Eigentümerin hat eine Umplanung der ursprünglichen Genehmigung veranlasst, die nicht mehr im Rahmen einer Tektur abzuhandeln war sondern nun ein neuer Bauantrag, da aus dem E+1+D-Gebäude nun ein E+D Gebäude wird.
Der Baulinienplan sowie der Bebauungsplan B35 werden eingehalten.
Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhält. Eine Abweichung kann daher befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Die Abstandsflächensatzung wird eingehalten.
Der Stellplatznachweis ist erbracht.
Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes lautet wie folgt:
Es sind zwei Ersatzpflanzungen vorgesehen; allerdings handelt es sich bei beiden um einen Acer campestre/ Feldahorn. Das ist ein Baum 2. Ordnung. Es wird gebeten an der Herzog-Christoph-Straße einen Baum 1. Ordnung vorzusehen z.B. Linde oder Eiche. Beide Bäume müssen einen Stammumfang von 20/25 cm haben.
Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 1) mit Doppelgarage und Außenpool herzustellen.
Einer Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird zugestimmt.
Die beiden geplanten Ersatzpflanzungen sind mit einem Stammumfang von 20/25 cm auszuführen. An der Herzog-Christoph-Straße ist ein Baum 1. Ordnung vorzusehen z.B Linde oder Eiche.
Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Ladens im EG in eine Arztpraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 48 am Luitpoldweg 2;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Bauort: Luitpoldweg 2, Fl.Nr. 48/0 (Grundstücksgröße = 1.100m²)
Planbereich: Einfacher Bebauungsplan Nr. B I 49/51, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Garagen- u. Stellplatzsatzung;
GR-Mitglied Steininger ist als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
In den bisher als Einzelhandel genutzten Räumlichkeiten im Gebäude am Luitpoldweg wird nun eine Nutzung als Arztpraxis geplant.
Hierfür sind andere öffentlich-rechtliche Anforderungen (z.B. Stellplatznachweis) maßgeblich, was einen förmlichen Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich macht.
Geplant ist eine Arztpraxis mit zwei Behandlungsräumen und insgesamt ca. 39 m² Hauptnutzfläche.
Wie vorab bereits erwähnt, wären bei diesem Vorhaben insbesondere die für die neu geplante Nutzung erforderlichen Stellplätze nachzuweisen.
Ein realistischer Stellplatznachweis ist nach Ansicht der Verwaltung kaum möglich aufgrund der aus den 60er/70er Jahren stammenden Genehmigungen, die damals deutlich weniger Stellplätze erforderten. Der Antragsteller beantragt daher eine Abweichung von der Einhaltung der Stellplatzsatzung.
Begründet wird diese mit der Lage des Grundstücks (Fußgängerzone, gut erreichbar, ÖPNV-Nähe etc.) sowie der Nähe zu vielzähligen öffentlichen Stellplätzen. Es könnte in diesem Einzelfall eine Befreiung von der Einhaltung der Stellplatzsatzung befürwortet werden. Begründet wird dies auch unter Bezugnahme auf die bisherige Nutzung als Einzelhandel, in deren Rahmen die Stellplatz-Erfordernis rein formalrechtlich etwas geringer ausgefallen ist, aber sich in einem ähnlichen Rahmen bewegt hat, was nach Ansicht der Verwaltung gut funktioniert hat. Darüber hinaus ist die Errichtung einer weiteren kassenärztlichen Hausarztpraxis zu begrüßen.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung von Einzelhandel in Arztpraxis herzustellen.
Einer Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird aufgrund der Lage des Grundstücks (Fußgängerzone, gute Erreichbarkeit, ÖPNV-Nähe, Nähe zu öffentlichen Stellplätzen) und der gewünschten Nutzung ausnahmsweise zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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11. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und einer Tiefgarage mit 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/3 an der Herrenwiesstr. 17;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Bauort: Herrenwiesstraße 17, Grundstück Fl.Nr. 579/3 (Grundstücksgröße = 1.709 m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 50 B 26 v. 27.09.1928, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.03.2024 mit dem o.g. Sachverhalt bereits befasst und das Einvernehmen nicht erteilt, da der Bebauungsplan Nr. B35 in Bezug auf die Grundfläche mit den Nebenanlagen geändert wurde. Diese wurde nun auf maximal 70% (mit den versickerbaren Flächen) festgesetzt. Der damalige Bauantrag wurde noch nach altem Recht beurteilt und hatte eine rechnerische Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von 215 qm.
Nach den mittlerweile geänderten / aktualisierten Plänen und Berechnungen (liegen an) ist nun festzustellen, dass oberirdische und unterirdische Flächen (betraf TG und Terrasse, Poolhaus) vom ursprünglichen Architekturbüro doppelt angesetzt wurden und es somit zu den Überschreitungen der Grundfläche kam.
Das mit der Überprüfung beauftragte neue Architekturbüro hat diesen fehlerhaften Rechenansatz korrigiert und in der Planung selbst noch geringfügige Änderungen (z.B. Verkürzung Schachtkopf vor Einfahrt TG) vorgenommen, so dass die Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung mit dem heute gültigen Recht auf Basis des Bebauungsplanes Nr. B 35 2.Änderung stimmt – und demzufolge keine Überschreitungen mehr existieren.
Der Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 15.01.2020 Az.: 4.1-0766/19/V kann somit zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung vom 15.01.2020 Az.: 4.1-0766/19/V herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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12. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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informativ
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12 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 629/13 an der Gabriel-von-Seidl-Straße 30;
- Tekturantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern Haus 2 – Freiflächengestaltungsplan - auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/34 an der Herzog-Christoph-Straße 4;
- Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung der abweichenden Bauausführung im Bestand – Brandschutz – auf dem Grundstück Fl. Nr. 475/12 an der Südlichen Münchner Straße 34a;
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13. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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informativ
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13 |
Sachverhalt
Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt.
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14. Grünwalder Freizeitpark - Sanierung Schwimmbad - VE 10 Badewassertechnik - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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vorberatend
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14 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 25.04.2023 wurde die Sanierung der bestehenden Schwimmhalle im Grünwalder Freizeitpark beschlossen, zudem wurde der Bauausschuss mit den weiteren Vergaben bevollmächtigt. Die Planung der notwendigen Maßnahmen sind erfolgt, derzeit laufen die einzelnen Ausschreibungen.
Für das Gewerk VE 10 Badewassertechnik erfolgte auf Grund der Kostenberechnung eine öffentliche Ausschreibung.
11 Firmen haben die Unterlagen über die Vergabeplattform angefordert. Zur Submission lagen 4 Angebote vor.
Alle vier Angebote gingen in die Wertung ein.
Die Angebotsauswertung ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Powatec GmbH aus 96450 Coburg, mit einer Bruttoangebotssumme von 1.800.100,30 €.
Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2024 sind im Haushalt auf der neu gebildeten Haushaltsstelle 56010.9401eingestellt.
Beschluss
Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Sanierung des Schwimmbades im GFZP, beim Gewerk VE 10 Badewassertechnik, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Powatec GmbH aus 96450 Coburg, mit einer Bruttoangebotssumme von 1.800.100,30 € (zuzüglich 5% Bauträgerzuschlag) zu beauftragen.
Die Geschäftsführung des Grünwalder Freizeitparks wird bevollmächtigt, die Firma Powatec zu beauftragen.
Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2024 sind im Haushalt auf der neu gebildeten Haushaltsstelle 56010.9401 eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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15. Bürgerhaus Grünwald - Erneuerung der Klimaanlage - Genehmigung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Die Klimaanlage im Bürgerhaus Grünwald versorgt verschiedene Bereiche im Untergeschoss. Neben den VHS-Werkräumen, auch die Kegelbahn, die Schützen- und die Trachtenstube, zudem kühlt die Klimaanlage den Hubertus-Lindner-Saal.
Die Klimaanlage wurde damals zusammen mit dem BRK erstellt und ist nun über 40 Jahre alt.
Nachdem mittlerweile die Kältemaschine defekt ist, würde die Verwaltung eine Erneuerung der Anlage vorschlagen. Aus hygienischen Gründen ist eine Sanierung nicht empfehlenswert.
Für die Planung liegt ein Angebot vom Ing. Büro B+S vor, (Honorarzone II unten, Umbauzuschlag 20%, Nebenkosten 4%) welches geprüft bei 95.687,27 € liegt.
Auf der Haushaltsstelle 76000.9400 sind für das Jahr 2025 ausreichend Mittel einzuplanen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Erneuerung der Klimaanlage im Bürgerhaus Grünwald - hierfür wird das Büro B+S TGA mit der Planung laut Angebot vom 25.07.2024 zu Kosten in Höhe von 95.687,27 € (Honorarzone II unten, Umbauzuschlag 20%, Nebenkosten 4%) beauftragt.
Auf der Haushaltsstelle 76000.9400 sind für das Jahr 2025 ausreichend Mittel einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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16. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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16 |
zum Seitenanfang
16.1. Bekanntgabe der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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informativ
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16.1 |
Sachverhalt
Neubau Bürogebäude Bergheimstr. 4 VE 19 Dachdeckerarbeiten
In der BA Sitzung vom 24.07.2024 wurde der 1. Bürgermeister Herr Neusiedl mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der Kostenschätzung bevollmächtigt.
Zum Submissionstermin sind drei Angebote eingegangen. Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. HBH Holzbau – Zimmerei mit einer Bruttoangebotssumme von 76.930,03 € - die Beauftragung ist bereits erfolgt.
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16.2. Bekanntgabe der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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informativ
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16.2 |
Sachverhalt
Sanierung der Schwimmhalle im Grünwalder Freizeitpark VE 04 Betoninstandsetzung
In der BA Sitzung vom 17.06.2024 wurde der 1. Bürgermeister Herr Neusiedl mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der Kostenschätzung bevollmächtigt. Die Angebotseinholung ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. HSG GmbH aus München mit einer Angebotssumme von netto 876.971,36 € - die Beauftragung ist bereits erfolgt.
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17. Bekanntgabe der Verwaltung zur Vergabe der Zimmererarbeiten VE 17 für den Neubau Bürogebäude an der Bergheimstraße 4;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.09.2024
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ö
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informativ
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17 |
Sachverhalt
In der BA Sitzung vom 24.07.2024 wurde der 1. Bürgermeister Herr Neusiedl mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der Kostenschätzung von brutto 256.000 € bevollmächtigt.
Zum Submissionstermin sind zwei Angebote eingegangen. Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Zimmerei Jakob Kohlhauf die Beauftragung ist bereits erfolgt.
Aufgrund der abweichenden Angebotssumme von der Kostenschätzung wird auf Antrag von GR-Mitglied Ritz über die Vergabe abgestimmt.
Beschluss
Aufgrund der abweichenden Angebotssumme von der Kostenschätzung wird auf Antrag von GR-Mitglied Ritz über die Vergabe abgestimmt.
Der Bauausschuss beschließt, die Vergabe durch den 1. Bürgermeister Neusiedl an die Fa. Zimmerei Jakob Kohlhauf als wirtschaftlichsten Bieter für das Gewerk -VE 17-Zimmererarbeiten- mit einer Bruttoangebotssumme von 271.335,76 € zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 17.10.2024 13:05 Uhr