Datum: 11.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:58 Uhr bis 19:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14. Oktober 2024;
3 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Duplexgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 600/6 an der Südlichen Münchner Straße 42 c;
4 Tekturantrag zum Neubau einer Villa mit Garage und Pool - hier: Freiflächen - auf dem Grundstück Fl. Nr. 633/8 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 55;
5 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
6 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
7 Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstr. 4; VE 22 Trockenbauarbeiten - Vergabe;
8 Ersatzbeschaffung eines Elektrotransporters für die Gärtnerei - Vergabe;
9 Parkgarage Marktplatz - Sanierung der Aufzugsrotunde; Projektsteuerungsleistung - Vergabe;
10 Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED in der Südlichen Münchner Straße - Vergabe;
11 Bürgerhaus Grünwald - Erneuerung der Wasserleitung- Genehmigung und Vergabe;
12 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
12.1 Anfrage GR-Mitglied Ritz
12.2 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
12.3 Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14. Oktober 2024;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.10.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Duplexgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 600/6 an der Südlichen Münchner Straße 42 c;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Südl. Münchner Straße 42 c, Grundstück Fl.Nr. 600/6 (Grundstücksgröße =  1.177 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan B 46 (00563/09/BL) vom 16.09.2010; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
AZ LRA 4.1-0627/21/V- Antrag Klage
AZ LRA 4.1-0560/24/V -Antrag Neu


Das Bauvorhaben auf dem Grundstück war bereits mehrfach Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Zuletzt wurde das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag vom 29. Juli 2021 versagt, da der Fällung der schützenswerten Rotbuche, die sich auf dem Grundstück befindet, nicht zugestimmt wurde. Die Genehmigungsbehörde hat den Antrag nach Prüfung der Bauvorlagen mit Bescheid vom 16.12.2021 abgelehnt. Dagegen hat die Bauherrschaft am 19.1.2022 Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht.

Am 10 Juli 2024 fand der Augenschein und die mündliche Verhandlung statt.  In der Verhandlung wurde festgestellt, dass das Baurecht in der vorgelegten Form genehmigungsfähig sei, jedoch formelle Mängel in den Bauunterlagen dem entgegenstehen. Zudem zeigen die vorgelegten Umplanungsvarianten die nur die Nebenanlagen/Stellplätze betrafen – Möglichkeiten zur Einigung unter Erhalt des Baumes auf. Es wurde ein Vergleich über die Planvariante A vorgeschlagen, der in der Bauausschusssitzung 24.07.2024 wie folgt angenommen und beschlossen wurde: 

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis. Es wird beschlossen, den Vergleich nicht zu widerrufen und das gemeindliche Einvernehmen zu folgenden für die Umsetzung der Planvariante A erforderlichen Abweichungen und Befreiungen zu erteilen

Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes B 46 zum Straßenbegleitgrün für die Verlegung der Zufahrt in die Mitte des Grundstücks gemäß Planvariante A wird zugestimmt. 

Einer Abweichung von der Stellplatzpflicht nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde durch Reduzierung von insgesamt 10 Stellplätzen auf 9 Stellplätze wird zugestimmt. 

Außerdem wird der Genehmigung zur Fällung der Buche mit Stu 1,00 m in der südwestlichen Grundstücksecke zugestimmt. 

Klargestellt wird, dass sich das gemeindliche Einvernehmen nur auf die Erteilung von Abweichungen und Befreiungen zu einem Bauantrag bezieht, der der Umsetzung des Bauvorhabens in der Planvariante A (Blatt 173 der Behördenakte) dient. Ein von dieser Planvariante abweichender Bauantrag ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses. Nicht Gegenstand des Beschlusses ist insbesondere ein Bauantrag, bei dem die Ausgestaltung des Hauptbaukörpers (das Mehrfamilienhaus) von dem Bauantrag abweicht, der bereits eingereicht wurde und der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens M 9 K 22.217 ist.

Es ist sicherzustellen, dass die Planung der Nebenanlagen unter allen technisch notwendigen Bedingungen umsetzbar ist.

Abstimmungsergebnis: 9 : 2
GR-Mitglied Ritz gibt zu Protokoll, dass er gegen den Beschlussvorschlag stimmt, weil er die Auffassung vertritt, dass die Blutbuche auch ohne Befreiungen mit einer entsprechenden Umplanung erhalten werden kann. 

Der Vergleich wurde bis zur Ablauffrist am 31.07.2024 der von keiner der drei beteiligten Parteien widerrufen, womit der Vergleich rechtskräftig ist. Entsprechend der Verpflichtung aus dem Vergleich zu Nr. 1 wurde Zum 21.10.2024 wurde der Antrag in geänderter Fassung mit den Inhalten aus dem Vergleich erneut zur Entscheidung vorgelegt.  

Der Bauherr plant nach wie vor die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten. Das Gebäude wird in E+1+D Bebauung mit einem Satteldach DN 35°.  Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß. Das geplante Gebäude bleibt im Vergleich zum vorhergehenden Antrag unverändert. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Haupt- und Nebennutzung eingehalten. Die baurechtlichen Parameter des qualifizierten Bebauungsplanes B46 werden eingehalten. Gemäß dem Vergleichsinhalt wird die Zufahrt in die Mitte des Grundstücks verlegt. Eine entsprechende Befreiung hierfür wird befürwortet.

Die gesetzlichen Abstandsflächen auf dem Grundstück werden eingehalten. Die in den Ansichten dargestellten und geplanten Balkone sind im Grundriss darzustellen.

Der Stellplatznachweis wird anhand von 8 Duplexgaragen und einem offenen Stellplatz erbracht. Einer Abweichung von der Stellplatzpflicht nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde durch Reduzierung von insgesamt 10 Stellplätzen auf 9 Stellplätze wird auf Grundlage des Vergleichs zugestimmt. 

Das gemeindliche Umweltamt hat des Baumbestands- und Freiflächenplan überprüft. Auf dem Grundstück stehen zwei Rot-Buchen sowie zwei Berg-Ahorne. Die Rotbuche mit Stu 1,02m im Südwesteck des Grundstücks wird zur Fällung beantragt. Der Fällung kann an dieser Stelle zugestimmt werden. Die beiden Berg-Ahorne mit Stu 0,58 m und 0,75 m im Südosteck des Grundstücks werden erhalten. 
Die Rot-Buche ´purpurea´ mit Stu 2,10 m in der Mitte des Grundstücks wird erhalten. Der Kronenansatz beginnt in geringer Höhe über dem Boden. Deshalb muss bei Freistellung stärkere Stammteile oder starker Äste eine fachmännische Anbringung eines Stammschutzes, durch z.B. geeigneten Stammschutzanstrich, erfolgen. 
Während der Baummaßnahme ist ein Einschwenken in den Kronenbereich mit Bauteilen oder Maschinenteilen zu vermeiden, um Beschädigungen in der Krone zu verhindern. 
Ein Baumschutzzaun um die zu erhaltene Rot-Buche muss im Freiflächenplan noch eingezeichnet werden und ist vor Beginn der Arbeiten aufzustellen. 

Der Ersatzpflanzung mit Tilia Cordata Stu 25-30 kann zugestimmt werden. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung muss unbedingt gefordert werden. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Duplexparkern herzustellen.

Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes B 46 aufgrund der Verlegung der Zufahrt in die Mitte des Grundstücks gemäß der Baueingabe wird zugestimmt. 

Die geplanten Balkone sind in den Planunterlagen darzustellen. Die Baugrenze ist in den Plänen einzutragen. 

Einer Abweichung von der Stellplatzpflicht nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde durch Reduzierung von insgesamt 10 Stellplätzen auf 9 Stellplätze wird zugestimmt. 

Der Fällung der Buche mit Stu 1,02 m in der südwestlichen Grundstücksecke wird zugestimmt.

Zum Schutz der Rotbuche in der Mitte des Grundstücks sind entsprechende Schutzmaßnahmen vor und während der Baumaßnahme zu beauflagen. 

Ein Baumschutzzaun um die zu erhaltene Rot-Buche muss im Freiflächenplan noch eingezeichnet werden und ist vor Beginn der Arbeiten aufzustellen. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Tekturantrag zum Neubau einer Villa mit Garage und Pool - hier: Freiflächen - auf dem Grundstück Fl. Nr. 633/8 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 55;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das gegenständliche Bauvorhaben war zuletzt im Februar Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Durch umfangreiche planabweichende Baumaßnahmen wurde hier aufgrund einer Baueinstellung durch das Landratsamt München eine Tektur eingereicht, zu der damals das gemeindliche Einvernehmen versagt wurde. 

Im Nachgang fanden vor Ort umfangreiche Besprechungen mit allen Beteiligten statt. Zwischenzeitlich hat auch ein Wechsel des Planungsbüros stattgefunden. 

Nun wurde auf Grundlage der letzten Gespräche eine erneute Tektur eingereicht. 

Die Überprüfung der eingereichten Unterlagen ergab folgendes Ergebnis: 

Die umfangreichen Flächen wurden weitestgehend zurückgebaut. Lt. Berechnung kann die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen nun eingehalten werden. Hier sind allerdings die diversen Fußwege auf dem Grundstück noch nicht berücksichtigt, die die Gartenbereiche erschließen. Diese sind mit maximal 1,5 m Breite geplant und deswegen – so die Aussage des Planungsbüros – nicht auf die Grundfläche mitanzurechnen. Diese Handhabe gilt lediglich für „Haus-Zugänge“. Nicht aber für sonstige Erschließungswege auf dem Grundstück, die in Summe als solches auch nicht als geringfügig angesehen werden können, weil hier insgesamt eine Fläche von ca. 160 m² versiegelt wird, was im Verhältnis zur zulässigen GR II fast 40 % Mehrung bedeutet. Die Gemeinde sollte dieser Befreiung nicht zustimmen. Die Berechnung ist insoweit auch zu korrigieren. 

Die Zufahrtsbreite zur Garage ist im Bestand nun auch mit ca. 4 m statt genehmigten 3 m ausgeführt worden. Wodurch sich eine Mehrung von fast 100 m² im Vergleich zur ursprünglichen Genehmigung ergibt. Diese ist im Rahmen der zulässigen Grundfläche geführt, aber in Bezug auf die o.g. Überschreitung könnte hier auch noch eine Reduzierung erfolgen um die auf das Gesamtgrundstück bezogene Grundfläche mit den Nebenanlagen auf ein genehmigungsfähiges Maß zu bringen. 


Auf der Gebäude-Ostseite sind zwei Lichthöfe / Abgrabungen entstanden. Lediglich der südlichere der beiden war Bestandteil der Ur-Genehmigung und ist somit nicht zu beanstanden. Dem nördliche, deutlich größere (7,62 m x 2,90 m) Lichthof wurde auf die Grundfläche des Hauptgebäudes angerechnet, hier fehlt aber im Plan noch die Darstellung der Überdeckung der baulichen Anlage. Einer weiteren Abgrabung wird nicht zugestimmt. 

Von Seiten des Umweltamtes wurde folgende Stellungnahme abgegeben: 


Die grundsätzlichen Ersatzpflanzungen sind ausreichend und in Ordnung. 

Die Baumarten-Änderungen sind grundsätzlich in Ordnung und entsprechen den gültigen Absprachen und Auflagen.
Allerdings wurden bei einer Kontrolle vor Ort deutliche Abweichungen von den im jetzigen Plan dargestellten Pflanzungen festgestellt.
Vor Ort wurden weder 5x Fagus sylvatica und 2x Acer campestre gepflanzt. Stattdessen wurden 5x Carpinus betulus und 2x Acer platanoides als Ersatzpflanzung gewählt und eingepflanzt. Auch eine fachmännische Verankerung der Bäume fehlt.
Zudem konnten die beiden Acer saccharinum (im Nachbargrundstück Haus-Nr. 53b) vor Ort nicht nachgewiesen werden.

Es muss eine Übereinstimmung mit dem derzeitigem Freiflächenplan vor Ort hergestellt werden. Erst dann kann den Änderungen von unserer Seite aus zugestimmt werden.



Zusammenfassend ist festzustellen, dass aktuell noch keine Grundlage für einen positiven Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen vorliegt. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tektur-Antrag nicht herzustellen

Einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird nicht zugestimmt. 
Die Zuwegungen sind auf ein Minimum zu reduzieren. 

Die Abdeckung des nördlichen Lichthofs ist darzustellen. 

Der Freiflächenplan ist so zu korrigieren, dass er mit den tatsächlich vor Ort bestehenden Begebenheiten übereinstimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö informativ 5

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

-        Tekturantrag zur Errichtung einer temporären Wohnanlage zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Grundstück Fl. Nr. 213/22 an der Zugspitzstraße 1 durch den Landkreis München;


-        Tekturantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 257/38, Am Fischerwinkel 24;

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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

Es wurden keine Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt.

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7. Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstr. 4; VE 22 Trockenbauarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 einstimmig beschlossen, den Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstraße 4 umzusetzen und hat den Bauausschuss mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.

Die Trockenbauarbeiten wurden auf Grund der geschätzten Kosten beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 8 Firmen eingeladen, davon sind 7 Angebote eingegangen. 

Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma HofmannRoebel aus 82061 Neuried mit einer Bruttoangebotssumme von 236.021,18 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 81500.9400 in den Haushalt 2024 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Trockenbauarbeiten am Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage in der Bergheimstraße 4 den wirtschaftlichsten Bieter die Firma HofmannRoebel aus 82061 Neuried mit einer Bruttoangebotssumme von 236.021,18 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 81500.9400 in den Haushalt 2024 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Ersatzbeschaffung eines Elektrotransporters für die Gärtnerei - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Transporter Fiat Ducato (M-T-7029) , Erstzulassung 02/2007, mit einer Laufleistung von 68276 km ist aufgrund der immer häufiger auftretenden Mängel nicht mehr rentabel zu reparieren und damit auszutauschen.

Die Bauverwaltung hat in Absprache mit dem Leiter der Gärtnerei mehrere Angebote für einen Elektrotransporter eingeholt und technisch sowie finanziell verglichen.

Das Angebot der Fa. Iveco Bayern GmbH, vom 30.10.2024 für den Elektrotransporter Fiat E-Scudo mit Sortimo-Einbau und einer Bruttoangebotssumme von 55349,48€, stellte sich als das günstigste Angebot heraus.

Auf der Haushaltsstelle 58000.9350 (Vermögenserwerb Gärtnerei) sind für das Haushaltsjahr 2024 ausreichend Haushaltsmittel angemeldet und noch verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Vergabe der Beschaffung eines Fiat E-Scudo mit Sortimo -Einbau an den Anbieter, Fa. Iveco Bayern GmbH zu ihrem Angebot, vom 30.10.2024 und zu einer Gesamtbruttoangebotssumme von 55.349,48€

Auf der Haushaltsstelle 58000.9350 (Vermögenserwerb Gärtnerei) sind für das Haushaltsjahr 2024 ausreichend Haushaltsmittel angemeldet und noch verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Parkgarage Marktplatz - Sanierung der Aufzugsrotunde; Projektsteuerungsleistung - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 17.06.2024 wurden die Schadensbilder im Bereich der Parkgarage ausführlich dargestellt (z. B. Korrosion an der Rotunde, Schäden am Aufzug, Risse Deckenfugen, Schäden Treppenhäuser E und F, Risse im Treppenhaus D). 
Aufgrund der Vielfalt der anstehenden Planungs- und Ausführungsleistungen wurde beschlossen, für die weiteren Schritte ein Projektsteuerungsbüro zu beauftragen, die Verwaltung hat daraufhin eine Ausschreibung durchgeführt.

Folgende Leistungen wurden laut der Honorarordnung für Projektsteuerung AHO abgefragt:
Leistungsbereich 1        Projektvorbereitung 19% – Planungsbüros benennen, Ausschreibung
                                   Durchführen sowie Grobkonzept erstellen mit Kosten und Terminen
Leistungsbereich 2        Planung 21% – Planungen der Fachbüros zusammenführen und 
                       Koordinieren, aktualisieren der Kosten und Termine                
Leistungsbereich 3        Ausführungsvorbereitung 22% – Genehmigungen herbeiführen,
                                   Leistungen ausschreiben und vergeben
Leistungsbereich 4        Ausführung 30 % – Überwachung Kosten, Dauern, Qualität
Leistungsbereich 5        Projektabschluss 8%

Die Leistungsbereiche 1-5 zusammen ergeben 100%

Die gesamten Projektsteuerungsleistungen wurden bei drei geeigneten Firmen angefragt, es wurden 3 Angebote abgegeben.  


Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Drees & Sommer aus 81379 München laut Angebot vom 28.10.2024 mit der Honorarzone IV-Mindestsatz, Umbauzuschlag 50% und Nebenkosten 3% eine Bruttoangebotssumme von 213.516,94 € für alle Leistungsbereiche (1-5). Die Verwaltung empfiehlt eine stufenweise Beauftragung. 

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 68600.9500 in den Haushalt 2025 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Projektsteuerungsleistungen bei der Sanierung der Parkgarage den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Drees & Sommer aus 81379 München-laut Angebot vom 28.10.2024 in Höhe von 213.516,94 € (Honorarzone IV-Mindestsatz, Umbauzuschlag 50% und Nebenkosten 3%) zu beauftragen. Zunächst sollen der Leistungsbereiche 1 (Projektvorbereitung) und der Leistungsbereich 2 (Planung) beauftragt werden.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 68600.9500 in den Haushalt 2025 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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10. Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED in der Südlichen Münchner Straße - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 25. Juni 2013 wurde beschlossen, die gesamte Straßenbeleuchtung in Grünwald schrittweise auf LED umzustellen. Es sind bereits einige Bereiche umgestellt, in der Regel erfolgt die Umrüstung im Nachgang zur Verlegung der Geothermie Leitungen oder im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen.

Im Bereich der Südlichen Münchner Str. werden entsprechend der Planung 65 Masten erneuert und 35 zusätzlicher Masten erstellt, sowie die Beleuchtung auf LED umgestellt.

Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot der Bayernwerke vom 28.10.2024 auf Brutto 704.537,32 €.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.9860 entsprechend vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und empfiehlt dem Gemeinderat das Angebot der Bayernwerke vom 28.10.2024 zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Südlichen Münchner Straße auf LED in Höhe von Brutto 704.537,32 € zu genehmigen.


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.9860 entsprechend vorhanden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Bürgerhaus Grünwald - Erneuerung der Wasserleitung- Genehmigung und Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Trinkwasserqualität im Bereich der Gaststätte Bürgerhaus hat sich seit kurzem stark verschlechtert, so dass kurzfristig eine Überprüfung notwendig wurde. Hierbei hat sich gezeigt, dass die ganzen Leitungen und die zugehörigen Bauteile umgehend erneuert werden müssen.

Die Ausschreibung hierzu ist durch die Verwaltung bereits erfolgt, bis Mitte November sollten hierzu Angebote vorliegen. Auf Grund der Dringlichkeit empfiehlt die Verwaltung den 1.Bürgermeister Neusiedl mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu bevollmächtigen.

Auf der Haushaltsstelle 76000.9400 sind für das Jahr 2025 ausreichend Mittel einzuplanen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Erneuerung der Wasserleitungen in der Gaststätte Bürgerhaus Grünwald zu beauftragen

Zudem wird aufgrund der Dringlichkeit der 1. Bürgermeister Neusiedl mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter bevollmächtigt.

Auf der Haushaltsstelle 76000.9400 sind für das Jahr 2025 ausreichend Mittel einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö 12
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12.1. Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö 12.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz bedankt sich bei der Verwaltung für den Ersatz des entwendeten Ortsschildes „Grünwald“ bei der Ortseinfahrt Richtung Wörnbrunn. In diesem Zusammenhang bittet GR-Mitglied Ritz jedoch darum, das Ortsschild besser gegen Diebstahl und Vandalismus zu sichern. Die Verwaltung sichert die Erledigung zu.    

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12.2. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö 12.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt erkundigt sich zum Sachstand auf dem Grundstück an der Südlichen Münchner Straße 28 (ehemalige Aral Tankstelle) hinsichtlich bekannter Entwicklungspläne. Die Verwaltung führt aus, dass in der Vergangenheit mehrere Anfragen und Entwicklungsideen vorgestellt und angefragt wurden. Die Bebauungs- und Erweiterungsmöglichkeit ist jedoch aufgrund des ausgeschöpften Baurechts auf dem gesamten Grundstück nicht mehr möglich. Demzufolge muss mit der Bestandbebauung geplant werden. Letzter Aussage zufolge ist erneut eine Nutzung als Tankstelle angedacht. Konkrete Planungen liegen jedoch aktuell nicht vor.

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12.3. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö 12.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt erkundigt sich zum Sachstand zur Bebauung auf dem Grundstück an der Nördlichen Münchner Straße 2 (ehemalige Einkehr). Die Verwaltung berichtet, dass nach Eigentümerwechsel zuletzt Bebauungs- und Nutzungsprojekte von einem Bauträger und Investor angefragt und besprochen wurden. Die im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungen sollen geändert werden, was Auswirkung auf den Stellplatzbedarf hat. Dieser muss zwingend erfüllt werden. Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor, daher sind weitere Inhalte und ggf. beantragte Befreiungen derzeit nicht bekannt.
 

Datenstand vom 20.12.2024 10:51 Uhr