Datum: 16.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 19:32 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11. November 2024;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 615/20 an der Ludwig-Thoma-Str. 6a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der erste Bauantrag zu diesem Vorhaben stammt aus dem Jahr 2020. Zu dieser Zeit wurden Tiefgaragen mit mind. 1 m Erdüberdeckung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen befreit. So auch im gegenständlichen Vorhaben der Fall. Die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen war aber aufgrund der Platzierung der Stellplätze in der Tiefgarage so umfangreich und zudem gefährdend für schützenswerten Baumbestand, dass der Antrag aufgrund (auch in anderen Punkten) ablehnender Stellungnahme der Gemeinde, zurückgezogen wurde.
Einige Monate später wurde dann ein erneuter Antrag eingereicht, der immer noch eine deutliche Überschreitung (insgesamt 123,55 m²) enthielt. Für diesen Antrag wurde 2022 wieder mit der Begründung der Überschreitung der zulässigen Versiegelung das gemeindliche Einvernehmen versagt. Das Landratsamt München begründete daraufhin die Ablehnung damit, dass die Einschätzung der Gemeinde, wonach durch Zulassung des beantragten Vorhabens die Gefahr einer städtebaulichen Fehlentwicklung droht, als zutreffend gesehen wurde.
Die übermäßige Versiegelung privater Flächen würde nach der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 35 zu erheblichen gestalterischen und klimatischen Defiziten im öffentlichen Raum und den daran angrenzenden Bereichen führen. Planungsziel der Gemeinde war es daher, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu reduzieren und die aufgelockerte Siedlungsstruktur zu erhalten. Außerdem wurde angeführt, dass die geplante Tiefgarage nicht mit dem Grundsatz einer angemessenen Bodenversiegelung vereinbar ist. Insbesondere, da die einzelnen Stellplätze mit einer Breite von 3m als auch generell eine mit 6 Stellplätzen vorgesehene Tiefgarage auch für Grünwalder Verhältnisse deutlich überdimensioniert erscheint.
Mit Eingang vom 18.03.2022 wurde ein 3. Antrag eingereicht, mit entsprechender Umplanung der Tiefgarage und Reduzierung der auskragenden Flächen. Die Überschreitung beläuft sich auf die gültigen 70 % - nach der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 35. Das Einvernehmen für die Planung wurde erteilt und vom Landratsamt München genehmigt.
In der Zwischenzeit haben – außerhalb eines Bauantragsverfahrens – immer wieder Beratungen zwischen dem damals beauftragten Planungsbüro und der Gemeinde stattgefunden, um eine Lösung zu finden. Die Vorschläge widersprachen jedoch den o.g. Punkten und wurden daher von der Verwaltung abgelehnt.
Durch die Bauherrenschaft wurde im Februar 2022 daraufhin Klage eingereicht gegen die Versagung der Baugenehmigung durch das Landratsamt München mit Bescheid vom 20.01.2022. Ein Verhandlungstermin hierzu wurde durch das Verwaltungsgericht bis dato noch nicht angesetzt – die Prüfung der Klage läuft noch. Es ist aber mit einer zeitnahen Entscheidung zu rechnen.
Parallel hat sich die Gemeinde Grünwald entschieden, den Bebauungsplan B 35 u.a. so zu ändern, dass künftig wieder eine konkrete Überschreitungsmöglichkeit der Grundfläche mit den Nebenanlagen (50 % der zulässigen GRZ) im Bebauungsplan (und nicht mehr nur in der Baunutzungsverordnung) festgelegt wird und eine darüberhinausgehende (insgesamt bis zu 70% der zulässigen GRZ) Überschreitung für Zufahrten zu Garagen zugelassen werden können.
In der Zwischenzeit hat ein Planerwechsel und weitere Gespräche zwischen Bauherrenschaft und Gemeindeverwaltung stattgefunden. Im Sommer 2024 wurde daraufhin ein neuer Entwurf als Gesprächsgrundlage vorgelegt. Dieser erfordert eine Befreiung von ca. 79 m² statt bisher ca. 96 m² für die Tiefgarage. Die Stellplätze wurden insgesamt und in ihrer Anzahl reduziert.
Bei der Fläche für Zufahrten bleibt der Antrag mit ca. 28,6 m² hinter den nach den Bebauungsplan Nr. B 35 in der 3. Änderung zulässigen 37 m² zurück.
Bevor nun ein formeller Tektur-Antrag eingereicht wird, soll durch die Vorlage im Bauausschuss nun geklärt werden, ob dies für die Gemeinde eine Kompromisslösung zur Beendigung der Rechtsstreitigkeit wäre.
Die Verwaltung sieht mit dieser erarbeiteten Lösung sowohl die Planungsziele der Gemeinde auch die in der Zwischenzeit erfolgten Rechtsänderungen gegenüber der Bauherrenschaft als berücksichtigt. Das Landratsamt München hat der Planung mündlich ebenfalls bereits zugestimmt.
Das Planungsbüro legt dar, dass mit dieser Lösung die notwendigen Wenderadien für die PKWs so praktikabel sind. Eine weitere Verkleinerung der TG-Flächen würde diese nicht mehr gewährleisten.
Die Bauherrenschaft hat zugesagt, die derzeit anhängige Klage zurückzunehmen, wenn der aktuellen Planung zugestimmt wird.
Einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um 79 m² sollte daher unter der Prämisse, dass die Klage bei Zustimmung zurückgenommen wird, zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, der Erteilung einer Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um 79 m² für eine Tektur in Aussicht zu stellen, wenn die Bauherrenschaft die am Verwaltungsgericht München unter dem Aktenzeichen M9K 22.506 anhängige Klage zurücknimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Bauantrag zur Energetischen Dachsanierung und Einbau einer Dachverglasung auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/42 an der Dr.-Kurt-Huber-Str. 10;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauort: Dr.-Kurt-Huber-Str. 10, Grundstück Fl.Nr. 580/42, Größe = 1.709m²
Planbereich: § 34 BauGB, Baulinienplan Nr. 50 B 26, Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;
Im Jahr 2002 wurde auf der nördlichen Dachhälfte des Wohnhauses eine Dachsanierung mit Überhöhung eines Teilbereiches genehmigt und realisiert. Diese Überhöhung war beschränkt auf 0,6m Höhe und auf eine Breite von 7,50m. Das Dachgeschoss blieb deutlich ein Nichtvollgeschoss.
Die baulichen Änderungsmaßnahmen am Dach wurden vor Erlass der Ortsgestaltungssatzung durchgeführt. Dies einleitend zur Information.
Im Zuge der energetischen Dachsanierung ist laut Architekturbüro der Einbau einer Dachverglasung geplant. Die geplante Dachverglasung schließt im oberen Bereich an die bereits bestehende Dacherhöhung (aus 2002) an und hält im unteren Bereich die Kniestockhöhe von 90 cm ein.
Sie hebt sich im unteren Bereich ca. 26cm und im oberen Bereich ca. 54 cm aus der Dachhaut heraus.
Dies erfordert folgende Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung:
1. § 4 (3) 1 Ortsgestaltungssatzung - Gestaltung von Hauptgebäuden
Einzel- und Doppelhäuser sind mit durchgehender Trauf- und Firstlinie auszubilden.
Begründung: Das Glasdach hebt sich mit ca. 26cm nur leicht aus der ansonsten durchgehenden Trauflinie heraus und halt die Kniestockhöhe von 90cm ein. Es fügt sich harmonisch in die bestehende Typologie des Bestandsgebäudes ein – vgl. dazu Perspektive / Baueingabe.
Das ebenfalls beigefügte Bestandsfoto zeigt die vorhandenEinbettungen des bestehenden Hauses in die eingegrünte Situation vor Ort. Das Gebäude bleibt insgesamt mehr als 1 m unter der zulässigen Wandhöhe von 5 Metern und fügt sich damit grundsätzlich zurückhaltend in die Umgebung ein.
2.§ 5 (5) Ortsgestaltungssatzung – Dachneigung, Dachgestaltung und Kniestock
Die Oberkante von Gauben, Quergiebeln sowie von Dachflächenfenstern muss mindestens 1,00m tiefer als der First liegen.
Begründung: Die geplante Dachverglasung bleibt nicht 1m unterhalb des Firstes, sondern schließt bewusst in gleicher Breite direkt an die bestehende Dacherhöhung an, um eine ruhige und proportionierte Optik der Dachfläche zu erzielen. Höhenversätze, Versprünge und ein störendes Nebeneinander von Dachelementen werden dadurch vermieden.
Zusammenfassung:
Trotz der Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung fügt sich die leicht über der Dachhaut liegende Verglasung sowohl in die Typologie des bestehenden Hauses, als auch in die vielfältig gestaltete Bebauung der Umgebung ein.
Die Grundzüge und Schutzziele der örtlichen Bauvorschriften werden durch die geplanten Abweichungen nicht berührt. Die Abweichungen sind städtebaulich und im Hinblick auf das Ortsbild vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar (Hinweis auf § 11 der Ortsgestaltungssatzung).
Soweit die Baubeschreibung und Abweichungsanträge, formuliert durch das beauftragte Architekturbüro.
Weiter ist festzuhalten: Das Dachgeschoss bleibt auch nach dieser geplanten Baumaßnahme ein Nichtvollgeschoss – insoweit bleibt die bisherige Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung unberührt.
Die Abstandsflächen werden eingehalten – schützenswerte Bäume sind durch diesen Bauantrag nicht betroffen.
Allerdings gibt es im Zuge der Dachsanierung einige Berührungspunkte zu den Baumkronen der Nachbarbäume. Konkret betrifft das die Bäume mit Nr. 1, 5, 6, 7, 9 und 10. Hier ist während der Baumaßnahme besonders auf den Erhalt und den Schutz der Bäume zu achten.
Ein Einschwenken in den Kronenbereich bzw. Beschädigungen der Baumkronen sind zu unterlassen. Das Baumaterial darf nicht im Wurzelbereich (Kronenbereich) der geschützten Bäume gelagert werden.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Die Bauverwaltung beurteilt dieses Vorhaben als zulässig und genehmigungsfähig, da bei dem Bestandsgebäude bereits in 2002 (und damit vor Gültigkeit der Ortsgestaltungssatzung) eine Überformung eines Teilbereiches des Daches vorgenommen wurde. Die Feststellungen des Architekturbüros hinsichtlich der Abweichungstatbestände sind zutreffend.
Das Einvernehmen sollte hergestellt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur energetischen Dachsanierung und Einbau einer Dachverglasung herzustellen.
Abweichungen von § 4 Abs. 3 Satz 1 der Ortsgestaltungssatzung wegen Nichteinhaltung der durchgehenden Trauf- und Firstlinie (mit der Dachverglasung) und von § 5 Abs. 5 Ortsgestaltungssatzung, da die Dachverglasung nicht tiefer als 1m als der First liegt, werden befürwortet.
Begründung:
Das Glasdach hebt sich mit ca. 26 cm nur leicht aus der ansonsten durchgehenden Trauflinie heraus und halt die Kniestockhöhe von 90 cm ein. Es fügt sich harmonisch in die bestehende Typologie des Bestandsgebäudes ein.
Die geplante Dachverglasung bleibt nicht 1 m unterhalb des Firstes, sondern schließt bewusst in gleicher Breite direkt an die bestehende Dacherhöhung an, um eine ruhige und proportionierte Optik der Dachfläche zu erzielen. Höhenversätze, Versprünge und ein störendes Nebeneinander von Dachelementen werden dadurch vermieden.
Die Grundzüge und Schutzziele der örtlichen Bauvorschriften werden durch die geplanten Abweichungen nicht berührt. Die Abweichungen sind städtebaulich und im Hinblick auf das Ortsbild vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar (§ 11 Satz 1 Buchst. c) Ortsgestaltungssatzung.
Hinweis vom Umweltamt der Gemeinde Grünwald:
Im Zuge der Dachsanierung gibt es einige Berührungspunkte zu den Baumkronen der Nachbarbäume. Konkret betrifft das die Bäume mit Nr. 1, 5, 6, 7, 9 und 10. Hier ist während der Baumaßnahme besonders auf den Erhalt und den Schutz der Bäume zu achten. Ein Einschwenken in den Kronenbereich bzw. Beschädigungen der Baumkronen sind zu unterlassen. Das Baumaterial darf nicht im Wurzelbereich (Kronenbereich) der geschützten Bäume gelagert werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses sowie eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 704 an der Südlichen Münchner Str. 47 / Dr.-Lindner-Str. 10;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauort: Südlicher Münchner Str. 47 / Dr.-Lindner-Str. 10, Grundstück FI.Nr. 704 (Größe= 1.709m 2 Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 54, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;
Für das gegenständliche zwischen der Staatsstraße und der Dr.-Lindner-Straße gelegene Grundstück ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (zur Südlichen Münchner Straße ausgerichtet) und eines Einfamilienhauses (zur Dr.-Lindner-Straße ausgerichtet) geplant.
Beide Gebäude sind mit zwei Untergeschossen ausgestattet - im 2. UG ist jeweils die Tiefgarage angeordnet, die über Parklifte erschlossen wird.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung und Nebennutzung wird eingehalten.
Die Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. B 54 werden eingehalten.
Ebenso die Inhalte der Ortsgestaltungssatzung. Die geplanten Abgrabungen entsprechen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und werden befürwortet.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes liegt vor. Lediglich eine zweistämmige Birke (StU 1,60 m und 1,35 m) an der Südlichen Münchner Straße fällt unter die Baumschutzverordnung. Diese ist leider nicht mehr vital, darüber hinaus müsste hier mit einer Wurzelbrücke gearbeitet werden, um den Baum im Zufahrtsbereich erhalten zu können. Vom Umweltamt wird daher vorgeschlagen, diese aufgrund der mangelnden Vitalität und Prognose zu fällen und stattdessen eine Neupflanzung eines heimischen Laubbaumes 1. Ordnung mit StU 30-35 cm an der Südlichen Münchner Straße vorzusehen. Die grünordnerischen Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. B 54 sind ansonsten aufgegriffen und im Plan vorgesehen worden.
Für das Baugeviert wird durch Bebauungsplan die Planung und Errichtung einer Trafostation zur Stromversorgung vorgeschrieben. Im Bauplan ist ein Standort Vorgesehen. Der genaue Standort ist mit den Grundstücksnachbarn und dem Versorger abzustimmen.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Die Einholung wurde nachgewiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Einfamilienhauses mit Tiefgaragen herzustellen.
Der Fällung der Birke Nr. 1 wird wegen mangelnder Vitalität zugestimmt.
Die geplante Abgrabung am Mehrfamilienhaus und dem Einfamilienhaus entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.
Die Errichtung der Trafostation ist mit dem Versorger und den Grundstücksnachbarn abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Austauschpläne zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Duplexparkern auf dem Grundstück Fl. Nr. 600/6 an der Südlichen Münchner Straße 42c;
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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Es wurden keine Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt.
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8. Grünwalder Freizeitpark - Sanierung Schwimmbad - VE 05 - Fliesen-, Abdichtungs- und Estricharbeiten - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 05.04.2023 wurde die Sanierung der bestehenden Schwimmhalle im Grünwalder Freizeitpark beschlossen, zudem wurde der Bauausschuss mit den weiteren Vergaben bevollmächtigt. Die Planung der notwendigen Maßnahmen sind erfolgt, derzeit laufen die einzelnen Ausschreibungen.
Für das Gewerk VE 05_Fliesen- Abdichtungs- und Estricharbeiten erfolgte auf Grund der Kostenschätzung eine beschränkte Ausschreiung.
Neun Firmen wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zur Submission lagen drei wertbare Angebote vor.
Die Angebotsauswertung ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Yilka Fliesen aus 81825 München, mit einer Bruttoangebotssumme vom 237.960,73 €.
Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2024 sind im Haushalt auf der neu gebildeten Haushaltsstelle 56010.9401 eingestellt.
Beschluss
Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Sanierung des Schwimmbades im GFZP, beim Gewerk VE 05_Fliesen- Abdichtungs- und Estricharbeiten den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Yilka Fliesen aus 81825 München, mit einer Bruttoangebotssumme von 237.960,73 € (zuzüglich 5% Bauträgerzuschlag) zu beauftragen.
Die Geschäftsführung des Grünwalder Freizeitparks wird bevollmächtigt, die Fa. Yilka Fliesen aus 81825 München zu beauftragen.
Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2024 sind im Haushalt auf der neu gebildeten Haushaltsstelle 56010.9401 eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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9. Grünwalder Freizeitpark - Sanierung Schwimmbad - Erneuerung Duschpaneele, Waschbecken und Pissoirs im Schwimmbad- und Sporthallenkomplex - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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9 |
Sachverhalt
Während der laufenden Schwimmbadsanierung werden auf Beschluss des GFZP-Verwaltungsrates auch die defekten Mepla-Rohre im gesamten Schwimmbad-/Sporthallenkomplex erneuert.
Die Schwimmbadduschen wurden hierfür bereits entkernt. Im Zuge des Wiederaufbaus sollen die überwiegend aus dem Jahr 2004 stammenden Duschpaneele und Sanitäreinrichtungen durch wartungsfreundliche und digital steuerbare Varianten ersetzt werden. Damit könnten auch die aus der Trinkwasserverordnung erforderlichen Protokollierungen dokumentiert werden.
Für Duschpaneele, Waschbecken und Pissoirs liegt ein Angebot der Fa. Conti Sanitärarmaturen GmbH in Höhe von 66.177,27 (netto) vor. Es empfiehlt sich ein Direkterwerb beim Hersteller, da der Grünwalder Freizeitpark bei der Fa. Conti direkt als Abnehmer gelistet ist. Durch eine Direktbeauftragung können Nachlässe sowie eine zukünftige Wartung der Anlage in Eigenregie durch die GFZP-Mitarbeiter erfolgen.
Die Einbaukosten sind im Rahmen des Sanierungsprojektes der Mepla-Rohre in diesem Projekt enthalten.
Der Verwaltungsrat schlägt dem Bauausschuss einstimmig vor, die Erneuerung der im Schwimmbad-/Sporthallen-Komplex verbauten Duschpaneele, Waschbecken und Pissoirs Fa. Conti Sanitärarmaturen GmbH aus Wettenberg zu Kosten von 66.177,27 (brutto) zu vergeben.
Beschluss
Der Bauausschuss folgt der einstimmigen Empfehlung des Verwaltungsrates und beschließt, für die Sanierung des Schwimmbades im GFZP, die Fa. Conti Sanitärarmaturen GmbH aus Wettenberg, mit der Erneuerung der im Schwimmbad-/Sporthallen-Komplex verbauten Duschpaneele, Waschbecken und Pissoirs mit Kosten von 66.177,27 (brutto) zu beauftragen.
Die Geschäftsführung des Grünwalder Freizeitparks wird bevollmächtigt, die Fa. Conti Sanitärarmaturen GmbH aus Wettenberg zu beauftragen.
Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2024 sind im Haushalt auf der neu gebildeten Haushaltsstelle 56010.9401 eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Grünwalder Freizeitpark - Sanierung Schwimmbad - Erneuerung Drehkreuzanlage - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Die Drehkreuzanlage zum Schwimmbadeingang aus dem Jahr 2004 muss erneuert werden, da keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. Die Herstellerfirma Scheidt & Bachmann ist nicht mehr auf diesem Markt aktiv. Es war daher zwingend erforderlich, sich nach alternativen Anbietern umzuschauen.
Bei einer Beauftragung der Fa. entervo-access GmbH könnte die beiden noch funktionsfähigen Drehkreuze zur Sauna und der Kassenautomat übernommen werden.
Im Zuge der Sanierung des Schwimmbades sollen auf einstimmigen Beschluss des GFZP-Verwaltungsrates die Kassen- und Drehkreuzanlage erneuert werden auch um zukünftig alle Zahlungsmethoden (wie EC Karte, Debitkarten, Apple Pay etc.) zu akzeptieren.
Für die Anschaffung eines neuen Drehkreuzes und die Aktualisierung der Bestandsanlage schlägt der Verwaltungsrat dem Bauausschuss einstimmig die Vergabe an die Fa. entervo-access GmbH zu Kosten in Höhe von 148.616,91 (brutto) vor.
Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2024 sind im Haushalt auf der neu gebildeten Haushaltsstelle 56010.9401 eingestellt.
Beschluss
Der Bauausschuss folgt der einstimmigen Empfehlung des Verwaltungsrates und beschließt, für die Sanierung des Schwimmbades im GFZP, die Fa. entervo-access GmbH mit Kosten in Höhe von 148.616,91 (brutto) für die Anschaffung eines neuen Drehkreuzes und die Aktualisierung der Bestandsanlage zu beauftragen.
Die Geschäftsführung des Grünwalder Freizeitparks wird bevollmächtigt, die Firma entervo-access GmbH zu beauftragen.
Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2024 sind im Haushalt auf der neu gebildeten Haushaltsstelle 56010.9401 eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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11. Freiwillige Feuerwehr Grünwald/Bauhof - Infrastruktur - VE 402 - Infrastruktur und Elektroinstallation für Notstromaggregat und PV-Anlage - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Durch das neue Notstromaggregat wurde eine neue Schaltanlage und die dazu notwendige Infrastruktur nötig.
Mit der neuen Infrastruktur werden die Gebäude Feuerwehr, Bauhof mit dem bestehenden Versorgungsnetz, dem Notstromaggregat und der neuen Schaltanlage verbunden.
Ein späterer Verbund der PV-Anlagen ist über dieses Leitungsnetz ebenfalls möglich.
Durch den Bauausschuss wurde am 24.07.2024 bereits die Erneuerung der Schaltanlage/ Infrastruktur für das Notstromaggregat und die PV-Anlagen beschlossen.
Die Ausschreibung für die Infrastruktur wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt durchgeführt.
Es haben 8 Firmen die Unterlagen erhalten, 5 Angebote sind eingegangen.
Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Elektro Hans Mayr GmbH aus 83646 Bad Tölz mit einer Bruttoangebotssumme von 121.638,23 €.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 13000.9400 in den Haushalt eingeplant.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Infrastruktur an der Freiwilligen Feuerwehr/ Bauhof, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Elektro Hans Mayr aus 83646 Bad Tölz mit einer Bruttoangebotssumme von 121.638,23 € zu beauftragen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 13000.9400 in den Haushalt eingeplant.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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12. Freiwillige Feuerwehr Grünwald/Bauhof - Infrastruktur - VE 403 - Niederspannungs-Hauptverteilung und Lastmanagement für Notstromaggregat und PV-Anlage - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Durch das neue Notstromaggregat wurde eine neue Schaltanlage/ Hauptverteilung nötig.
Mit der neuen Hauptverteilung werden die Gebäude Feuerwehr, Bauhof und das Notstromaggregat synchronisiert. Im Fall des Stromausfalls werden die Gebäude automatisch vom Versorgungsnetz genommen und auf das Aggregat geschalten.
Ein späterer Einbund der PV-Anlagen ist über diese Hauptverteilung ebenfalls möglich.
Durch den Bauausschuss wurde am 24.07.2024 bereits die Erneuerung der Schaltanlage/ Hauptverteilung für das Notstromaggregat und die PV-Anlagen beschlossen.
Die Ausschreibung für die Hauptverteilung wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt durchgeführt.
Es haben 10 Firmen die Unterlagen erhalten, 2 Angebote sind eingegangen.
Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Elektro Frank aus 95336 Mainleus mit einer Bruttoangebotssumme von 153.744,66 €.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 13000.9400 in den Haushalt 2025 eingeplant.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die neue Hauptverteilung an der Freiwilligen Feuerwehr/ Bauhof, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Elektro Frank aus 95336 Mainleus mit einer Bruttoangebotssumme von 153.744,66 € zu beauftragen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 13000.9400 in den Haushalt 2025 eingeplant.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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13 |
Sachverhalt
Anfragen wurden keine gestellt. Beantwortungen lagen keine vor.
Datenstand vom 27.01.2025 08:18 Uhr