Datum: 24.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:03 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.07.2024;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 23.07.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Vergabe Betrieb und Logistik des gemeindlichen Wertstoffhofes;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Grünwald unterhält einen kommunalen Wertstoffhof in der Tölzer Straße 38. Der Betrieb erfolgt über eine Betreiberfirma. Die Gemeinde hat dazu einen Vertrag abgeschlossen.
Zum 31.01.2025 endet der laufende Vertrag über den Betrieb des Wertstoffhofes Grünwald ordentlich. Laut §16 ist eine weitere Verlängerung nicht möglich. Daher wurden Betrieb und Logistik europaweit ausgeschrieben. Ziel ist der Abschluss eines Betreibervertrages zum 01.02.2025 bis einschließlich 31.01.2030 mit optionaler jährlicher Verlängerung. Zur Begleitung der Ausschreibung wurde die renommierte AU Consult GmbH beauftragt.
Angebotswertung:
Insgesamt haben 3 Bieter die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Angebote abgegeben wurde von 3 Firmen
Prüfung der Angebote:
Die Angebote wurden auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit geprüft. Die geforderten Unterlagen wurden von den Bietern vollständig und in aussagekräftiger Form vorgelegt. Bei der Prüfung auf rechnerische Richtigkeit wurden keine rechnerischen Fehler erkannt.
Es wurde gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 VgV geprüft, ob Gründe für einen Ausschluss der Angebote vorliegen. Bei den vorliegenden Angeboten liegen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 VgV keine Ausschlussgründe vor.
Prüfung und Bewertung der Eignung:
Alle Bieter haben die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung vorgelegt. Alle drei Bieter haben ihre Eignung zur Leistungserbringung nachgewiesen.
Wertung der Angebote:
Das preislich beste Angebot ist das Angebot der J. Ehgartner GmbH, Geretsried. Der Abstand zum preislich nächsten Angebot liegt bei ca. 18 %. Da die angebotenen Einheitspreise des preislich günstigsten Angebots über den derzeit gezahlten Einheitspreisen liegen, kann von einer Auskömmlichkeit der Preise ausgegangen und ein Unterangebot ausgeschlossen werden.
Vergabevorschlag:
Gemäß der durchgeführten Prüfung und Wertung des Angebotes ist der Zuschlag auf den geeigneten Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot auf Basis des Zuschlagskriteriums (gem. der Angebotsaufforderung) zu erteilen.
Das Umweltamt empfiehlt dem Gemeinderat auf Grundlage des begleitenden Ausschrei-bungsbüros AU Consult aus Augsburg, nach durchgeführter Prüfung und Wertung der Angebote den Zuschlag an die J Ehgartner GmbH, Geretsried, zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Betriebes des gemeindlichen Wertstoffhofes bis 31.01.2030 mit optionaler jährlichen Verlängerung an die Fa. J. Ehgartner GmbH aus Geretsried auf der Grundlage des Angebotes vom 08.08.2024. Grundlage ist die durchgeführte europaweite Ausschreibung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Förderung Breitensport; Antrag TSV Grünwald auf Zuwendungen für das Jahr 2025 ff.;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Seit dem Jahr 2015 erhält der TSV Grünwald eine Zuwendung zum Breitensport, der insbesondere sport-, gesundheits- und jugendpflegerische Aktivitäten vorsieht.
Der Zuschuss wurde zuletzt durch den Gemeinderat am 24.09.2019 (Beschluss # 667) verlängert und beträgt derzeit 90 € pro Mitglied. Dabei wurde der Zuschuss auf eine Höchstmitgliederzahl von 4.600 Mitgliedern begrenzt. Der jährliche maximale Gesamtzuschuss beträgt somit aktuell 414.000 €.
Seit dem Jahr 2021 hat der TSV Grünwald diese Mitgliederzahl erreicht. Im Jahr 2024 stieg die Zahl mittlerweile auf 5.173. Der TSV Grünwald gibt dabei an, dass davon etwa 70,14 % Grünwalder Bürgerinnen und Bürger sind.
Wegen der gestiegenen Mitgliederzahl und gestiegenen Kosten beantragt der TSV Grünwald nun eine Erhöhung des Gesamtzuschusses.
Im Jahresabschluss 2023 des TSV Grünwald steht im Ergebnis ein Fehlbetrag von 102.825,20 €. Dieser Fehlbetrag konnte durch hohe Rücklagen (Jahresbeginn 2023: rd. 600 Tsd. €), die in den vergangenen Jahren angesammelt wurden, ausgleichen.
Wegen der stark gestiegenen Mieten und Abgaben ergibt sich ein zusätzlicher Finanzbedarf des TSV Grünwaldes in Höhe von 100.000 €, der dauerhaft nicht mehr durch die Rücklagen gedeckt ist.
Es wird daher vorgeschlagen, den Zuschuss an den TSV Grünwald e.V. für die Förderung des Breitensports wie folgt anzupassen:
HH-Stelle 55000.7000
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Alt
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Neu ab 2025
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Veränderung
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Zuschuss pro Mitglied
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90 €
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100 €
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+10 €
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Höchstmitgliederzahl
für den Zuschuss
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4.600
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5.200
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+ 600 Mitglieder
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Gesamtzuschuss maximal:
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414.000 €
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520.000 €
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+106.000 €
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Bei der aktuellen Mitgliederzahl von 5.173 Mitgliedern bedeutet die o.g. Erhöhung des Zuschusses eine Mehrbelastung von 103.300 €.
Der Zuschussantrag wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 12.09.2024 vorberaten. Der Finanzausschuss gab nachfolgende Beschlussempfehlung ab:
Beschluss
- Der TSV Grünwald e. V. erhält ab dem Jahr 2025 einen Zuschuss zur Förderung des Breitensports in Höhe von 100 € pro Mitglied. Der Zuschuss ist auf eine Höchstmitgliederzahl von 5.200 Mitgliedern begrenzt, die als Berechnungsbasis gilt. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt damit 520.000 € pro Jahr.
- Die Zuwendung ist jährlich abzurechnen und eine eventuell zu viel erhaltene Förderung zurückzuzahlen.
- Die erhöhte Zuwendungssumme soll bei der Haushaltsstelle 55000.7000 für die Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt werden.
- Die Zuwendungen an den TSV Grünwald stehen unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald und sind jederzeit widerrufbar. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde Grünwald eine Verschiebung der Priorität für ihre freiwilligen Leistungen ins Auge fassen sollte.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Vortrag des Statusberichtes durch den Radverkehrsbeauftragten;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der Radverkehrsbeauftragte Herr Feuchtgruber stellt seinen Statusbericht vor.
Beschluss
Der Gemeinderat Grünwald nimmt den Vortrag zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 23.07.2024 wurde beschlossen, dass der freilaufende Rechtsabbieger in dem Ist-Zustand belassen und keine Änderungsplanung vorgenommen wird.
Auch kam in der Gemeinderatssitzung der Antrag von GR-Mitglied Schmidt, ob auf der bestehenden Verkehrsinsel beim freilaufenden Rechtsabbieger in Richtung Emil-Geis-Straße ein Blinklicht zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer angebracht werden könnte.
Folgende Stellungnahmen sind bei der Gemeinde Grünwald eingegangen:
Staatliches Bauamt Freising - 01.08.2024
Hallo Herr Dietz,
den Vorschlag des Gemeinderats Schmidt werde ich zur zuständigen Bearbeitung an die untere Verkehrsbehörde im Landratsamt München weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Gruber
Baurat
Staatliches Bauamt Freising - Servicestelle München
S2300
Winzererstr. 43, 80797 München
Polizeiinspektion Grünwald - 07.08.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer Auswertung der Verkehrsunfälle der letzten drei Jahre hat sich an der Örtlichkeit kein Verkehrsunfall ereignet. Die beteiligten Verkehrsteilnehmer handeln, an dieser zugegeben nicht sehr übersichtlichen Stelle, instinktiv richtig, mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht.
Aus Sicht der Polizeiinspektion 32 besteht kein Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schöpf
Polizeioberkommissar
Landratsamt München, Untere Straßenverkehrsbehörde - 21.08.2024
Sehr geehrter Herr Dietz,
bezugnehmend auf den Antrag des Gemeinderatsmitglieds Herrn Schmidt, ein Blinklicht auf der bestehenden Verkehrsinsel beim freilaufenden Rechtsabbieger in Richtung Emil-Geis-Straße zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer anzubringen, möchten wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Polizei und dem Staatliches Bauamt folgendes mitteilen:
Nach eingehender Prüfung der Situation vor Ort wurde festgestellt, dass es keinerlei Probleme zwischen den rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen und den Fußgängern gibt. Unfälle oder gefährliche Zwischenfälle wurden bisher nicht verzeichnet. Die derzeitige Situation führt dazu, dass alle Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam sind und gegenseitig Rücksicht nehmen. Sowohl die Polizei als auch das staatliche Bauamt sehen daher keinen Bedarf für die Installation eines Blinklichts, da dieses die bestehende Situation nicht verbessern, sondern möglicherweise verschlechtern könnte.
Aus diesen Gründen wird der Antrag, ein Blinklicht auf der Verkehrsinsel beim freilaufenden Rechtsabbieger in Richtung Emil-Geis-Straße anzubringen, abgelehnt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Emel Nislioglu
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
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7. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.
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8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt
Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.
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9. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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9 |
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9.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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9.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Ritz gibt bekannt, dass die Anzeigetafel im Eingangsbereich der Martin-Kneidl-Schule nicht funktioniert.
Die Verwaltung sichert eine Überprüfung zu.
Datenstand vom 23.10.2024 11:55 Uhr