Datum: 10.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:14 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2024;
3 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Grünwald (GSAbfb);
4 Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED in der Nördl. Münchner Straße; Vergabe;
5 Vergabe von Mäharbeiten öffentlicher Grünflächen;
6 Abfallwirtschaft; Neue Benutzungsordnung für den Wertstoffhof der Gemeinde Grünwald;
7 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
8 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
9 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
10 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift_öff.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2024;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 19.11.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Grünwald (GSAbfb);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 21.11.2024 wurde dem Finanzausschuss die Nachkalkulation der Abfallentsorgungsgebühren 2021 bis 2024 und die neue Vorauskalkulation für den Zeitraum 2025 bis 2028 vorgestellt.

Durch die Auflösung der Sonderrücklage mit dem Jahr 2024 und die allgemeine Preisentwicklung in den letzten Jahren müssen die Entsorgungsgebühren in der Gemeinde Grünwald angepasst werden, um auch zukünftig die gesetzliche Verpflichtung (Art. 8 Abs. 2 KAG) zur kostendeckenden Gebührenerhebung zu erfüllen.

Die ab 01.01.2025 geltenden monatlichen Gebühren stellen sich wie folgt dar:

Behälter
Alte Gebühr
Neue Gebühr
1,1 m³ GB wöchentliche Leerung
158,00 €
185,00 €
240 l Tonne wöchentliche Leerung
34,00 €
40,00 €
120 l Normaltonne wöchentliche Leerung
17,00 €
20,00 €
60 l Normaltonne wöchentliche Leerung
9,00 €
11,00 €
1,1 m³ GB 14-tägige Leerung
79,00 €
92,00 €
120 l Normaltonne 14-tägige Leerung
8,00 €
10,00 €
60 l Normaltonne 14-tägige Leerung
4,00 €
5,00 €

Die Entsorgung der Bioabfalltonne und der Papiertonne bleibt für die Bürger, ebenso wie die Nutzung des gemeindlichen Wertstoffhofes, auch weiterhin kostenlos.

Der Finanzausschuss hat aufgrund der vorgelegten Kalkulation die Verwaltung damit beauftragt diese Änderungen in die Gebührensatzung einzuarbeiten und sie dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Grünwald (GSAbfb) gemäß der Anlage zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Grünwald (GSAbfb) in der vorgelegten Fassung gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED in der Nördl. Münchner Straße; Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 25. Juni 2013 wurde beschlossen, die gesamte Straßenbeleuchtung in Grünwald schrittweise auf LED umzustellen. Es sind bereits einige Bereiche umgestellt. In der Regel erfolgt die Umrüstung im Nachgang zur Verlegung der Geothermie-Leitungen oder im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen.

Im Bereich der Nördl. Münchner Straße werden entsprechend der Planung 47 Masten erneuert und 29 zusätzlicher Masten erstellt sowie die Beleuchtung auf LED umgestellt.

Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot der Bayernwerke vom 26.11.2024 auf Brutto 543.071,91 €.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.9860 für das Jahr 2025 entsprechend vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt das Angebot der Bayernwerke vom 29.11.2024 zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Nördl. Münchner Straße auf LED in Höhe von Brutto 543.071,91€ zu genehmigen.


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.9860 für das Jahr 2025 entsprechend vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Vergabe von Mäharbeiten öffentlicher Grünflächen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald unterhält öffentliche Grünflächen. Die unterschiedliche Pflege dieser Grünflächen erfolgt durch eine Landschaftspflegefirma, die sämtliche Mäharbeiten und die Abfuhr sowie die Verwertung des Grasschnitts leistet. Die Gemeinde hat dazu einen Vertrag abgeschlossen.

Zum 31.03.2025 endet der laufende Vertrag über die Mäharbeiten öffentlicher Grünflächen in Grünwald ordentlich. Laut § 11 des Mähvertrages ist eine weitere Verlängerung nicht möglich. Daher wurden die Mäharbeiten inkl. Verwertung des Mähgutes europaweit ausgeschrieben. Ziel ist der Abschluss eines Pflegevertrages zum 01.04.2025 bis einschließlich 31.03.2028 mit optionaler jährlicher Verlängerung für maximal 2 Jahre. Begleitet wurde die Ausschreibung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Angebotswertung:
Insgesamt haben 15 Bieter die Ausschreibungsunterlagen angefordert. 
Angebote abgegeben wurden von 8 Firmen.

Prüfung der Angebote:
Die Angebote wurden auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit geprüft. Die geforderten Unterlagen wurden bei 7 von 8 Bietern in aussagekräftiger Form vorgelegt. Teilweise mussten Unterlagen nachgefordert werden. Bei einem Bieter fehlte das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis.

Bei der Prüfung auf rechnerische Richtigkeit wurden keine rechnerischen Fehler erkannt. 
Es wurde gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 VgV geprüft, ob Gründe für einen Ausschluss der Angebote vorliegen. Bei zwei Bietern der vorliegenden Angebote liegen Ausschlussgründe gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 VgV vor.

Prüfung und Bewertung der Eignung: 
Bei allen Bietern wurden die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung geprüft. Fehlende Nachweise zur Leistungserbringung wurden von einzelnen Bietern nachgereicht.

Wertung der Angebote:
Alle verbleibenden und somit nicht ausgeschlossenen Angebote wurden nach der Wirtschaftlichkeit geprüft. Das Angebot der Hubert Mayr Landschaftspflege, Kochel ist das preislich beste und somit auch wirtschaftlichste Angebot. Der Abstand zum preislich nächsten Angebot liegt bei ca. 18,7 %. Da die angebotenen Einheitspreise des Angebotes der Firma Mayr Landschaftspflege über den derzeit gezahlten Einheitspreisen liegen, kann von einer Auskömmlichkeit der Preise ausgegangen und ein Unterangebot ausgeschlossen werden.

Vergabevorschlag:
Gemäß der durchgeführten Prüfung und Wertung des Angebotes ist der Zuschlag auf den geeigneten Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot auf Basis des Zuschlagskriteriums (gem. der Angebotsaufforderung) zu erteilen.

Das Umweltamt empfiehlt dem Gemeinderat auf Grundlage der ausschreibungsbegleitenden Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Advant Beiten aus München, nach durchgeführter Prüfung und Wertung der Angebote den Zuschlag an die Firma Hubert Mayr Landschaftspflege, Kochel in Höhe von 569.176,12 brutto zum Mähen der öffentlichen Grünflächen für die nächsten drei Jahre mit optionaler jährlicher Verlängerung zu erteilen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Mäharbeiten öffentlicher Grünflächen bis 31.03.2028 mit optionaler jährlicher Verlängerung an die Fa. Hubert Mayr Landschaftspflege aus Kochel auf der Grundlage des Angebotes vom 25.11.2024 in Höhe von 569.176,12 € brutto.
Grundlage ist die durchgeführte europaweite Ausschreibung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Abfallwirtschaft; Neue Benutzungsordnung für den Wertstoffhof der Gemeinde Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 6

Sachverhalt

Die bisherige Benutzungsordnung stammt aus dem Jahr 2002. Sie ist im Jahr 2006 und 2008 geringfügig angepasst worden. Die Benutzungsordnung dient im Wesentlichen dazu, Abläufe und Regelungen für den Betrieb des Wertstoffhofes während der Öffnungszeiten festzulegen.

Die kommunale Abfallwirtschaftssatzung, die von der Gemeinde erst vor kurzem erlassen worden ist, regelt bereits die Abgabe von Wertstoffen am Wertstoffhof. Die kommunale Gebührensatzung zur Abfallwirtschaft setzt mögliche Gebührenerhebungen im Wertstoffhof fest.

Um keine doppelten Regelwerke zu schaffen, die bei Änderungen angepasst werden müssten, wurde die Benutzungsordnung auf wesentliche Punkte, z.B. die Ordnung und Sicherheit am Wertstoffhof, den Betrieb der Wertstoffbörse, Haftungsfragen reduziert. Der Entwurf der Benutzungsordnung wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.

In der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Grünwald und der Gemeinde Straßlach-Dingharting über die Errichtung und den Betrieb des Wertstoffhofs in Grünwald aus dem Jahr 2000 wird auf die Benutzungsordnung verwiesen. Aus diesem Grund wurde sie mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting im Vorfeld abgestimmt. Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat am 30.10.24 der neuen Benutzungsordnung zugestimmt.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 03. Dezember 2024 dem Gemeinderat einstimmig den Erlass einer neuen Benutzungsordnung empfohlen. Die Benutzungsordnung war Bestandteil des Vortrags in der Verwaltungsausschusssitzung. Auf ein Verlesen der Benutzungsordnung wurde verzichtet.

Beschluss

Die Gemeinde Grünwald beschließt auf Grund des Art. 7 Abs.1 Satz 1 und 2 Bayerisches Abfallgesetz (BayAbfG) in Verbindung mit der Rechtsverordnung des Landkreises München zur Übertragung der Aufgabe „Einsammeln und Befördern von Abfällen“ auf die Städte Garching bei München, Haar und Unterschleißheim, die Gemeinden des Landkreises München und den Zweckverband München-Südost (Übertragungsverordnung ÜVO) und in Verbindung  mit § 3 Abs.1 Satz 5 der kommunalen Abfallwirtschaftssatzung (AbfWS) sowie in Verbindung mit § 3 Satz 2 der Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines Wertstoffhofes in Grünwald – Zweckvereinbarung und Art. 24 Abs.1 Nummer 1 und Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die dieser Niederschrift beigehefteten und dem Gemeinderat vorliegende Benutzungsordnung für den Wertstoffhof der Gemeinde Grünwald und der Gemeinde Straßlach-Dingharting (BenutzOWertStH). 

Die Benutzungsordnung ist Bestandteil dieses Vortrags. Auf ein Verlesen der Benutzungsordnung wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 7

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

zum Seitenanfang

8. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 8

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

zum Seitenanfang

9. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 9

Sachverhalt

Gemeinderatssitzung vom 19. November 2024;
(Bekanntgabe in Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2024);

333.        Grundstücksangelegenheiten;
       Kauf Parzivalstraße 2, Fl.Nr. 304/19;
       Nachgenehmigung der Kaufvertragsurkunde;
__________________________________________________________________________

Der Gemeinderat genehmigt die Kaufvertragsurkunde des Notars Baumeister, UVZ-Nr. 1831/2024 vom 12.11.2024 voll inhaltlich und vorbehaltslos.

zum Seitenanfang

10. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 10

Sachverhalt

Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung lagen nicht vor.

Datenstand vom 29.01.2025 09:57 Uhr