Datum: 07.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:44 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17. März 2025;
3 Bauantrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen EFH 1 auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/35 an der Herzog-Christoph-Straße 6;
4 Bauantrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen EFH 2 auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/35 an der Herzog-Christoph-Straße 6;
5 Bauantrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen EFH 3 auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/35 an der Herzog-Christoph-Straße 6;
6 Bauantrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Carports im Außenbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 88/4 am Gasteig;
7 Tekturantrag für die Energetische Sanierung am Bestand und Erweiterung und Aufteilung in 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 502/2 an der Dr.-Max-Straße 10;
8 Antrag auf Abweichung und Befreiung aufgrund der Dachgestaltung und der Grundfläche am Doppelhaus mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 378/7 an der Josef-Würth-Straße 14, 14a;
9 Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften (OGS) wegen der Dachgestaltung auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/37 an der Herzog-Christoph-Straße 10a;
10 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
11 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
12 Freiwillige Feuerwehr Grünwald - Erweiterung um ein Lagerhaus samt Garage - Genehmigung;
13 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
13.1 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
13.2 Anfrage GR-Mitglied Ritz
13.3 Anfrage GR-Mitglied Steininger
13.4 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Sophie
13.5 Anfrage GR-Mitglied Portenlänger
13.6 Anfrage GR-Mitglied Portenlänger

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:

TOP 790 Antrag auf Abweichung von örtlichen Bauvorschriften (OGS wegen der Dachgestaltung auf dem Grundstück Fl.Nr. 609/37 an der Herzog-Christoph-Straße 10 a wurde mit Schreiben vom 04.04.25 zurückgezogen.
TOP 793 Freiwillige Feuerwehr Grünwald – Erweiterung um ein Lagerhaus samt Garage – Genehmigung -  wird abgesetzt. 

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17. März 2025;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen EFH 1 auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/35 an der Herzog-Christoph-Straße 6;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Herzog-Christoph-Straße 6, Grundstück Fl.Nr. 609/35 (Grundstücksgröße = 2.950 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauwerber plant nach Abriss der Bestandsbebauung die Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Pool und Garagen in privatrechtlicher Miteigentumsteilung. 

Das antragsgegenständliche Haus 1 wird in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach und einer Dachneigung von 52° geplant. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche eingehalten. 

Die Festsetzungen des Baulinienplanes 25 B 31 sind eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung ein. Entsprechende Bezugsfälle wurden vom Planungsbüro dargestellt.

Die geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen sind entsprechend der Festsetzung der Abstandsflächensatzung dargestellt.

Der Stellplatznachweis wird mittels Garage ausreichend erbracht. 

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Freiflächen- und Baumbestandsplan wurde vom gemeindlichen Umweltamt überprüft. Es sind 8 Bäume zur Fällung beantragt, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Die meisten sind nicht erhaltenswert, einer Fällung wird zugestimmt. Zwei Bäume sind aufgrund der geplanten Baukörper nicht zu erhalten. Den geplanten Neupflanzungen wird zugestimmt. Es ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu fordern. 

Das geplante Vorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen – Haus 1 - herzustellen.

Die geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.

Der beantragten Fällung der Bäume 6, 7, 8, 14, 15, 16, 17, 18 wird zugestimmt.

Es ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen EFH 2 auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/35 an der Herzog-Christoph-Straße 6;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Herzog-Christoph-Straße 6, Grundstück Fl.Nr. 609/35 (Grundstücksgröße = 2.950 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauwerber plant nach Abriss der Bestandsbebauung die Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Pool und Garagen in privatrechtlicher Miteigentumsteilung. 

Das antragsgegenständliche Haus 2 wird in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach und einer Dachneigung von 52° geplant. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche eingehalten. 

Die Festsetzungen des Baulinienplanes 25 B 31 sind eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung ein. Entsprechende Bezugsfälle wurden vom Planungsbüro dargestellt.

Die geplante Abgrabung auf der Südseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen sind entsprechend der Festsetzung der Abstandsflächensatzung dargestellt. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Der Freiflächen- und Baumbestandsplan wurde vom gemeindlichen Umweltamt überprüft. Es sind 8 Bäume zur Fällung beantragt, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Die meisten sind nicht erhaltenswert, einer Fällung wird zugestimmt. Zwei Bäume sind aufgrund der geplanten Baukörper nicht zu erhalten. Den geplanten Neupflanzungen wird zugestimmt. 
Es ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu fordern. 

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Das geplante Vorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen – Haus 2 - herzustellen.

Die geplante Abgrabung auf der Südseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.

Der beantragten Fällung der Bäume 6, 7, 8, 14, 15, 16, 17, 18 wird zugestimmt.

Es ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen EFH 3 auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/35 an der Herzog-Christoph-Straße 6;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Herzog-Christoph-Straße 6, Grundstück Fl.Nr. 609/35 (Grundstücksgröße = 2.950 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauwerber plant nach Abriss der Bestandsbebauung die Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Pool und Garagen in privatrechtlicher Miteigentumsteilung. 

Das antragsgegenständliche Haus 3 wird in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach und einer Dachneigung von 52° geplant. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche eingehalten. 

Die Festsetzungen des Baulinienplanes 25 B 31 sind eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung ein. Entsprechende Bezugsfälle wurden vom Planungsbüro dargestellt.

Die geplante Abgrabung auf der Nord-/Westseite der Garage entspricht nicht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung. Eine Abgrabung im Sinne der Ortsgestaltungssatzung dient der Belichtung einzelner Räume im Keller des Hauptgebäudes. In der aufgeführten Planung werden Räume unterhalb einer Garage (Nebengebäude) belichtet. Eine Abweichung sollte demnach nicht befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen sind entsprechend der Festsetzung der Abstandsflächensatzung dargestellt.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Freiflächen- und Baumbestandsplan wurde vom gemeindlichen Umweltamt überprüft. Es sind 8 Bäume zur Fällung beantragt, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Die meisten sind nicht erhaltenswert, einer Fällung wird zugestimmt. Zwei Bäume sind aufgrund der geplanten Baukörper nicht zu erhalten. Den geplanten Neupflanzungen wird zugestimmt. 
Es ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu fordern. 

Das geplante Vorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen – Haus 3 - herzustellen.

Die geplante Abgrabung auf der Nord-/Westseite der Garage entspricht nicht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird nicht befürwortet. Eine Abgrabung im Sinne der Ortsgestaltungssatzung dient der Belichtung einzelner Räume im Keller des Hauptgebäudes. In der aufgeführten Planung werden Räume einer Nebenanlage belichtet. Eine Abweichung wird nicht befürwortet. 

Der beantragten Fällung der Bäume 6, 7, 8, 14, 15, 16, 17, 18 wird zugestimmt.

Es ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bauantrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Carports im Außenbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 88/4 am Gasteig;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Gasteig, Grundstück Fl.Nr. 88/4 (Grundstücksgröße = 1.476 m²)
Planbereich: § 35 BauGB
AZ LRA 0126/25/V
Az BK 0227/24/BK

Der Antragssteller begehrt das gemeindliche Einvernehmen für den bereits errichteten Carport mit den Abmessungen 6,74 m x 4,27 m auf der Flurnummer 88/4 an der Grundstücksgrenze zur Erschließungsstraße am Gasteig. Die Flurnummer ist bis auf den Carport ansonsten unbebaut. Auf dem westlichen Nachbargrundstück wurde in den 70er Jahren eine Doppelhausbebauung mit Garagen genehmigt und errichtet. Das Grundstück auf dem der antragsgegenständliche Carport errichtet wurde, liegt im Außenbereich ohne gültigen Bebauungsplan und im nicht im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 35 sowie der weiteren örtlichen Bauvorschriften umfasst das Grundstück nicht mehr, womit sich dessen Genehmigungsfähigkeit allein nach § 35 BauGB richtet. 
Gemäß den Inhalten aus dem Anhörungsschreiben der Aufsichtsbehörde, erlassen aufgrund des baurechtlichen Vollzuges für die rechtswidrige Errichtung des Carports, lässt sich nachfolgendes feststellen: (Inhalte aus dem Anhörungsbescheid sind kursiv widergegeben)
Das Vorliegen eines Privilegierungstatbestandes gemäß § 35 Abs. 1 BauGB ist dem Landratsamt München nicht bekannt, in den vorgelegten Antragsunterlagen ist ebenfalls keine privilegierte Nutzung vorgetragen. 
Somit richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB. Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange liegt gemäß § 35 Abs. 3 BauGB insbesondere vor, wenn das Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Vorliegend beeinträchtigt das Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft und ihre Erholungsfunktion, vgl. § 35 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 BauGB. Der Belang des Schutzes der „natürlichen Eigenart der Landschaft“ verfolgt den Zweck, den Außenbereich mit seiner naturgegebenen Bodennutzung für die Allgemeinheit zu erhalten. Die Landschaft soll in ihrer natürlichen Funktion und Eigenart bewahrt bleiben. Deshalb sollen bauliche Anlagen abgewehrt werden, die der Landschaft wesensfremd sind oder die der Allgemeinheit Möglichkeiten der Erholung entziehen (BVerwG vom 25.1.1985 NVwZ 1985, 747). Eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart liegt zumeist dann vor, wenn das Vorhaben nicht einem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck dient, wie hier (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 08.11.2016 – W 4 K 15.1303). Da der Carport zudem gegenüber der vorhandenen Landschaft wesensfremd ist liegt eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart vor.  
Darüber hinaus wird durch den Carport die vorhandene Splittersiedlung weiter verfestigt. Eine Splittersiedlung ist gekennzeichnet durch in einem engeren räumlichen Bereich liegende Bauten, die in keiner organischen Beziehung zu den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen stehen und auch selbst keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil darstellen (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger/Söfker BauGB, § 35, Rn. 103 ff.) Das Grundstück stellt weder einen Ortsteil dar, noch steht es in einer organischen Beziehung zu den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen. Zudem sehen wir in dem Vorhaben eine Vorbildfunktion für andere gegeben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Dritte ebenfalls ähnliche Anlagen errichten werden, sodass spätestens dann eine Erweiterung/Verfestigung der Splittersiedlung entstehen wird.  
Den Ausführungen des Landratsamtes wird uneingeschränkt entsprochen. Der Carport ist aus den vorgenannten Gründen nicht genehmigungsfähig. 
Die Aufsichtsbehörde wird um entsprechenden Vollzug der rechtswidrigen Errichtung gebeten. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Genehmigung zum errichteten Carport im Außenbereich nicht herzustellen. 

Begründet wird die Versagung mit der fehlenden Privilegierung des Bauvorhabens, sowie mit der Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswertes und der Gefahr der Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung. 

Die Aufsichtsbehörde wird um entsprechenden Vollzug der rechtswidrigen Errichtung des Carports gebeten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Tekturantrag für die Energetische Sanierung am Bestand und Erweiterung und Aufteilung in 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 502/2 an der Dr.-Max-Straße 10;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Dr.-Max-Str. 10, Grundstück Fl.Nr. 502/2 – WEG-Grundstück mit insgesamt 1.698m² - Anteil WEG 1 = 849m²
Planbereich: Einfacher Bebauungsplan Nr. BI 1/58, § 34 BauGB, Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;

Der Bauausschuss befasste sich mit der Angelegenheit bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 17.06.2024 und stellte seinerzeit das gemeindliche Einvernehmen her. Das Bauvorhaben wurde am 24.09.2024 genehmigt.

Nun mit dem vorliegenden Änderungsantrag soll lediglich im EG der Wintergarten um 21,3m² vergrößert und die Terrasse dadurch schallisoliert nach Osten orientiert werden. 

Weitere Änderungen sind nicht ersichtlich. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Schützenswerte Bäume werden durch diese Baumaßnahme nicht berührt – da anstelle des vergrößerten Wintergartens ohnehin eine Terrasse geplant war. 

Die Verwaltung beurteilt den Änderungsantrag als zulässig und genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Änderungsantrag auf Vergrößerung des Wintergartens um ca. 21,3 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Abweichung und Befreiung aufgrund der Dachgestaltung und der Grundfläche am Doppelhaus mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 378/7 an der Josef-Würth-Straße 14, 14a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauort: Josef-Würth-Straße 14 und 14a, Fl.Nr. 378/7 (Grundstücksgröße = 1.301 m²) 
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 13.04.2023, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung; 
AZ 0162/25/V

Das Bauvorhaben wurden im April 2017 genehmigt und ist errichtet und in Nutzung. Im Rahmen des Verkaufs einer Doppelhaushälfte wurden die nicht ortsgestaltungskonformen Errichtungen der Dachbelichtungselemente in Form von Dachflächenfenstern der Aufsichtsbehörde bekannt und die planabweichende Ausführung festgestellt. Weiter wurde durch die Errichtung von Terrassen die Grundfläche mit der Hauptnutzung überschritten. Mit vorliegendem Antrag wird eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung und eine Befreiung von der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung mit den Terrassen beantragt. 
Die gemeindliche Ortsgestaltungssatzung setzt in § 5 zur Gestaltung des Daches folgendes fest: Dachaufbauten sowie Dachflächenfenster müssen u.a. einen Abstand von Gauben sowie untereinander von mindestens 1,00 m betragen, und die Summe aller Dachaufbauten einschließlich der Dachflächenfenster je Gebäudeseite höchstens die Hälfte der Dachlänge betragen. Sie dürfen nicht aneinandergebaut werden.
Durch die planabweichende Errichtung der Dachflächenfenster werden die Mindestabstände zur Gaube von 1 m nicht eingehalten. Ferner sind die beiden Dachflächenfenster aneinandergebaut. In der ursprünglichen Genehmigung war nur die Gaube vorgesehen. 
Das Planungsbüro bzw. der Antragssteller beantragt eine Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung. 
Die Ortsgestaltungssatzung sieht in § 11 die Abweichungstatbestände vor. Abweichungen von dieser Satzung können von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen oder gefordert werden, wenn 
  1. Die Abweichung für das Bauvorhaben mit besonderem Nutzungszweck (gewerblich u.ä) 
  2. die Durchführung der Satzung zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde oder 
  3. die Abweichung aus besonderen Gründen der Bau- und Ortsbildgestaltung geboten oder vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 
Die Abweichungstatbestandsmerkmale liegen bei dem gegenständlichen Vorhaben nicht vor. Es handelt sich um ein Wohnhaus zur privaten Nutzung, die Durchführung der Satzung stellt keinen Härtefall dar noch ist die Errichtung aus Bau- und ortsbildgestalterischen Gründen geboten noch vertretbar. Die Errichtung folgte nicht auf Grundlage der Genehmigungsplanung und war im Zuge der Baumaßnahme auch nicht verfahrensfrei. Die Dachflächenfenster sind bei beiden Doppelhäusern in gleicher Ausführung vorhanden. Die Hausnummer 14c hat bereits ein Dachflächenfenster zurückgebaut. Die Abstände und die Festsetzungen wurden damit eingehalten. Damit wird belegt, dass die Maßnahme durchführbar und vertretbar ist. 

Die Ortsgestaltungssatzung will durch gestalterische Maßnahmen das besondere Grünwalder Orts- und Landschaftsbild bewahren durch die Festsetzungen zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen. Dazu gehört auch die Dachgestaltung. Eine ständige Abweichung von den Festsetzungen schafft Bezugsfälle, die die Festsetzung schlussendlich obsolet werden lassen. 

Aus diesen Gründen sollte die Abweichung nicht befürwortet werden. 
In der Urgenehmigung wurden die geplanten Terrassen mit jeweils ca. 10 m² zum Zweck der Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung gestrichen, jedoch dann doch ausgeführt. Damit wird das Maß der baulichen Nutzung für die antragsgegenständlichen Haushälften überschritten. Für die Überschreitung der Grundfläche mit der Hauptnutzung wird regelmäßig keine Befreiung erteilt. Als Lösungsansatz wird die die Trennung der Terrasse von der Hauptnutzung empfohlen um als Nebenanlage bewertet zu werden. Einer Befreiung für die Überschreitung der Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung wird nicht befürwortet.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung der Dachgestaltung mit den Dachflächenfenstern am Doppelhaus mit Garage nicht herzustellen. 

Begründet wird die Versagung mit der Wahrung der Festsetzung zu Dachbelichtungselementen und der Ortsgestaltung. 

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit der Hauptnutzung durch die Terrassen wird nicht befürwortet. Es wird die konstruktionelle Abrückung von der Hauptnutzung mit mind. 1 m empfohlen. 

Die Aufsichtsbehörde wird um weitere Veranlassung und Vollzug des Sachverhaltens gebeten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften (OGS) wegen der Dachgestaltung auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/37 an der Herzog-Christoph-Straße 10a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antrag wurde mit Schreiben vom 04.04.2025 zurückgezogen. 

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10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö informativ 10

Sachverhalt

Es wurden keine Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt.

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11. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö informativ 11

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge auf dem Büroweg nach Art .37 GO behandelt.

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12. Freiwillige Feuerwehr Grünwald - Erweiterung um ein Lagerhaus samt Garage - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. 

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13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö 13
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13.1. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö 13.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt regt an, aufgrund der vorherrschenden Trockenheit, auch während der Frostperiode auf dem Friedhof eine Wasserentnahmestelle z.B. an der Toilette zu öffnen, um den Friedhofsbesuchern das Gießen der Gräber zu ermöglichen. Die Verwaltung sichert die Prüfung des Sachverhaltes zu. 

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13.2. Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö 13.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz berichtet über Baumfällungen auf dem Grundstück Forstweg 9 und bittet um Überprüfung hinsichtlich Rechtmäßigkeit und Bauschutzverordnungskonformität. Die Verwaltung sichert eine Weiterleitung des Sachverhaltes an das Umweltamt zur Überprüfung zu. 

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13.3. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö 13.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger erkundigt sich zum Sachstand der Vollzugsangelegenheit und dem Stand der Genehmigung zu dem Bauantrag an der Wendelsteinstraße 32 aus der Bauausschussitzung vom 17.03.2025. 
Die Vewaltung führt aus, dass der Antrag aktuell zur Prüfung im Landratsamt München liegt. Eine Genehmigung ist noch nicht erteilt. Gemäß Mitteilung des Landratsamtes soll die Genehmigung hinsichtlich der  vollzugsgegenständlichen Sachverhalte – Rückbau zur Loggia im 1. OG und  Fertigstellung des Wintergartens im EG -  mit entsprechenden Auflage versehen werden. Für den konkreten Inhalt bleibt jedoch die Genehmigung abzuwarten. 

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13.4. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Sophie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö 13.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair Sophie frägt an, ob in der Straße An den Römerhügeln eine Fahrradspur markiert werden könnte. GR-Mitglied Reinhart-Maier führt hierzu aus, das bekanntermaßen in einer Tempo 30 Zone aus verkehrsrechtlichen Gründen keine Fahrradspur markiert wird. 

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13.5. Anfrage GR-Mitglied Portenlänger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö 13.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Portenlänger bekankt sich bei der Bauverwaltung für die rasche Umsetzung der Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahme am Verbindungsweg im Perlacher Hang zwischen der Eichleite und Perlacher Straße im westlichen Bereich. 

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13.6. Anfrage GR-Mitglied Portenlänger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.04.2025 ö 13.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Portenlänger berichtet über den Zustand der Grünfläche an der Haltestelle des Linientaxis in der Ludwig-Thoma-Straße, und bittet in diesem Zusammenhang um erneute Positionierung des Findlings an der ursprünglichen Stelle um das Befahren der Grünfläche zu unterbinden. 
Die Verwaltung sichert die Prüfung und Erledigung der Anfrage zu. 

Datenstand vom 20.05.2025 10:39 Uhr