Datum: 17.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17. Februar 2025;
3 Bauantrag zum Umbau einer Doppelhaushälfte Loggia und Wintergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 248 an der Wendelsteinstraße 32;
4 Bauantrag auf Zustimmung zur Errichtung einer Aufzugsüberfahrt am Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 320/3 an der Laufzorner Straße 28;
5 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 615/20 an der Ludwig-Thoma-Straße 6a;
6 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
8 Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstr. 4; VE 28 Innentüren - Vergabe;
9 Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstr. 4; VE 30 Außenanlagen - Vergabe;
10 Sanierung Tiefgarage Mechtildenstraße 15 + 17 - Genehmigung und Vergabe der Planungsleistung;
11 Sanierung Parkgarage Marktplatz - Vergabe Architektenleistung;
12 Grünwalder Freizeitpark - Sanierung Dampfbad - Vergabe;
13 Grünwalder Freizeitpark - Erneuerung des Trinkwasserleitungsnetzes im Schwimmbad-/Sauna-/ Sporthallen-komplex VE 13 Sanitär - Vergabe;
14 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
14.1 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 17. Februar 2025
14.2 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Brauner aus der Bauausschusssitzung vom 17. Februar 2025
14.3 Anfrage GR-Mitglied Ritz
14.4 Anfrage GR-Mitglied Ritz
14.5 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
14.6 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
14.7 Anfrage GR-Mitglied Steininger

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17. Februar 2025;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.02.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zum Umbau einer Doppelhaushälfte Loggia und Wintergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 248 an der Wendelsteinstraße 32;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort:Wendelsteinstraße 32, Grundstück Fl.Nr. 248
(Grundstücksgröße = 1.103 m²; 551,50 m² ½ Anteil)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


Der vorliegende Antrag ist aufgrund eines bauordnungsrechtlichen Vollzugsverfahrens durch das Landratsamt München für die Errichtung verfahrenspflichtiger Baumaßnahmen an der Doppelhaushälfte erforderlich. 
Die Bauherrschaft hat im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen an der Doppelhaushälfte genehmigungspflichtige bauliche Maßnahmen umgesetzt, die bauaufsichtlich überprüft und aufgrund der Genehmigungspflicht mit einer Baueinstellung, einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und der Erfordernis eines Bauantragsverfahrens geahndet wurde. 

An der Doppelhaushälfte wurde im Erdgeschoss die vorhandene Terrasse zu einem Wintergarten ausgebaut. Diese Maßnahme hat Auswirkung auf das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Grund- und Geschoßflächenzahl mit er Hauptnutzung und ist damit nicht mehr verfahrensfrei. 
Bereits mit der Bestandsbebauung aus dem Jahr 1980 ist die festgesetzte GFZ von 0,26 ausgeschöpft worden. Durch die Errichtung des Wintergartens wird die GFZ weiter belastet, was schlussendlich zu einer Überschreitung der GFZ im Bestand führt. Die Grundflächenzahl wird jedoch weiterhin eingehalten. Eine Befreiung von der der festgesetzten GFZ wurde nicht in Aussicht gestellt, daher wird die Einhaltung mir vorliegendem Antrag erwirkt. 
Die Planung sieht eine Öffnung eines Raumes im 1. OG zu einer Loggia/Balkon vor, der in der geplanten Form nicht mehr GFZ-relevant ist. Die Flächen sind annähernd identisch, das Maß der baulichen Nutzung mit der Geschoßflächenzahl wird eingehalten, auch auf den hälftigen Miteigentumsanteil am Grundstück gerechnet.  
Die Maßnahme ist daher genehmigungsfähig und kann befürwortet werden. 

Die Abstandsflächensatzung wird mit der Maßnahme lt. Planung eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird durch die flächenneutrale Maßnahme nicht belastet. 

Dem Freiflächengestaltungs- und Baumbestandsplan wird grundsätzlich zugestimmt. Die Ersatzpflanzung ist an geeigneter Stelle herzustellen.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Es obliegt der Aufsichtsbehörde die ordnungsgemäße und plankonforme Umsetzung der geplanten Maßnahme zu überwachen und zu kontrollieren. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Umbau einer Doppelhaushälfte in Loggia und Wintergarten herzustellen. 

Es obliegt der Aufsichtsbehörde die ordnungsgemäße und plankonforme Umsetzung der geplanten Maßnahme zu überwachen und zu kontrollieren.

Die Ersatzpflanzung ist an geeigneter Stelle vorzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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4. Bauantrag auf Zustimmung zur Errichtung einer Aufzugsüberfahrt am Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 320/3 an der Laufzorner Straße 28;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Laufzorner Straße 28, Grundstück Fl.Nr. 320/3 (Grundstücksgröße =  924 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 48; Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung;
AZ 0136/24/V


Das antragsgegenständliche Bauvorhaben und Grundstück liegt im Planbereich des qualifizierten Bebauungsplanes B48 im sog. historischen Bereich (HB). Das Bauvorhaben wurde 2021 genehmigt und Ende 2023 fertiggestellt. Aufgrund der Feststellung planabweichender Bauten am Gebäude und der damit anhängigen baurechtlichen Vollzugsangelegenheit wurde eine Tektur zu dem Bauvorhaben zur Genehmigung vorgelegt. Nachfolgend abgedruckter Beschluss hat der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 15.04.2024 gefasst:
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage nicht herzustellen
Der nachträglich errichteten Aufzugsüberfahrt wird nicht zugestimmt. 
Dem Rückbau des auf der westlichen Dachfläche errichtete Dachflächenfenster wird zugestimmt. Das Dachflächenfenster auf der Südseite ist ortsgestaltungskonform umzubauen und zu vermaßen. 
Der Umbau der Traufe zum Erhalt des Abstands gem. Genehmigungsplanung zur Gaubenabschlusskante ist entsprechend der tatsächlichen Herstellung am Gebäude genauer/detaillierter darzustellen. 
Die Kelleraußentreppe ist mit den Maßketten aus der Planung zu berechnen. Der dadurch entstehenden Überschreitung der Grundflächenzahl wird nicht zugestimmt. 
Der Errichtung der Eingangsüberdachung wird zugestimmt.
Die erforderlichen Maßnahmen sind von der Aufsichtsbehörde zu überprüfen. Die weiteren festgestellten Abweichungen zur genehmigten Planung sind zu erläutern und in der Tekturbeschreibung darzustellen. 

Die Genehmigungsbehörde hat die klärungsbedürftigen Sachverhalte aus dem Beschluss dem Bauwerber bzw. dem beauftragten Planungsbüro unter Fristsetzung mitgeteilt. Das beauftragte Planungsbüro hat ergänzende Unterlagen nachgereicht sowie zwischenzeitlich die meinsten planabweichenden Bauteile zurückgebaut oder baurechtskonform geändert. 
Für nachfolgenden Sachverhalt wird mit Antrag vom 10.02.2025 das gemeindliche Einvernehmen erneut beantragt:



  1. Aufzugsüberfahrt
Das Planungsbüro und die Bauherrschaft begehrt nun erneut die Zustimmung für die abweichend errichtete Aufzugsüberfahrt. Begründet wird die Errichtung und die Notwendigkeit des Aufzuges mit folgenden Argumenten (vgl. auch Anlage 1 zum Antrag):
Zusammenfassend wird vorgetragen, dass die Errichtung des Aufzuges eine Erleichterung und Barrierefreiheit für die zukünftigen Bewohner darstellt und eine Anpassung an moderne Standards. Ein Rück- bzw. Umbau ist sehr aufwändig und kostenintensiv und daher auch eine unverhältnismäßige Belastung der Eigentümer. 
In der genehmigten Ur-Planung war bereits ein Aufzug aus dem UG in DG vorgesehen. Die Modellwahl und Ausführung des Aufzuges war so konzipiert, dass keine Überfahrt ins Dach notwendig war. Dieser Planung wurde zugestimmt und genehmigt. Es wird festgehalten, dass der Abweichungstatbestand ohne die planabweichende Errichtung der Aufzugsüberfahrt nicht vohanden wäre.
Für die planabweichend errichtete Aufzugsüberfahrt ist das gemeindliche Einvernehmen mit Beschluss vom 15.04.2024 versagt worden. Der qualifizierte Bebauungsplan B 48 sieht im HB Bereich keine Aufzugsüberfahrt vor. Gemäß Festsetzung 11.5 sind nur seitlich geschlossene Schleppgauben mit DN mind. 3° max. 22 ° in bestimmter Ausformung (Breite 1,60 m; Höhe 1,50 m) als Dachaufbauten zulässig. Die Breite der Aufzugsüberfahrt beträgt ca. 2,09 m, die Höhe 1,24 m die Tiefe 1,16 m. Die Breite und Ausführung entsprechen nicht der Festsetzung Nr. 11.5, eine Abweichung von der Festsetzung nach 11.7 ist nicht gegeben, da die Aufzugsüberfahrt weder im Bestand bereits vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes vorhanden war, noch die Abweichung aus besonderen Gründen der Bau- oder Ortsbildgestaltung vertretbar oder geboten ist. Der Bebauungsplan soll den historisch geprägten Bereich mit seinen Festsetzungen wahren, eine Abweichung würde einen Bezugsfall für die Regelung der Dachaufbauten im Planbereich schaffen. Daher wird empfohlen, der beantragten Befreiung für die Aufzugsüberfahrt nicht zuzustimmen. 

Die Abstandsflächen von untergeordneten baulichen Anlagen werden in Art. 6 BayBO – Abstandsflächen- abschließend definiert. Die Seitenwände von Dachaufbauten bleiben bei der Ermittlung von Abstandsflächen außer Betracht. Eine Abstandsflächenthematik ergibt sich mit der Aufzugsüberfahrt nicht. 

Der baurechtliche Vollzug obliegt der Aufsichtsbehörde. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung für die Errichtung einer Aufzugsüberfahrt am Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage nicht herzustellen

Der nachträglich errichteten Aufzugsüberfahrt wird nicht zugestimmt. 

Auf die Beschlussinhalte aus dem Beschluss vom 15.04.2024 wird hingewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Protokollerklärung GR-Mitglied Schmidt: GR-Mitglied Schmidt stimmt dagegen, da die Aufzugsüberfahrt seiner Ansicht nach nicht anders herstellbar ist, ohne die Wohnnutzung im Dach erheblich zu beeinträchtigen.

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5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 615/20 an der Ludwig-Thoma-Straße 6a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort:, Grundstück Fl.Nr. 615/20 (Grundstücksgröße =  1.000 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;

In der Bauaussschussitzung vom 16.12.2024 wurde über den Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit einer Tiefgarage in Höhe von 79 m² für das gegenständliche Bauvorhaben beraten und beschlossen, das Einvernehmen zu dem Antrag in Aussicht gestellt (vgl. Beschlussauszug).

Der Bauausschuss beschließt, der Erteilung einer Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um 79 m² für eine Tektur in Aussicht zu stellen, wenn die Bauherrenschaft die am Verwaltungsgericht München unter dem Aktenzeichen M9K 22.506 anhängige Klage zurücknimmt.

Für das gemeindliche Einvernehmen ist ein einfaches Genehmigungsverfahren erforderlich. Der Antrag liegt nun vor. Begleitend hierzu wurde eine Vergleichsvereinbarung geschlossen.  

Die Grundlage für den Beschluss vom 16.12.2024 war eine Voranfrage, in der vor Einreichung der Tektur geklärt werden sollte, ob die Erteilung einer Überschreitung für die Nebenanlagen für die Gemeinde eine Kompromisslösung mit dem Ziel der Beilegung der Rechtsstreitigkeit wäre. 
Die in Aussicht gestellte Befreiung in Höhe von insgesamt 79 m² für die Errichtung der Tiefgarage mit 4 Stellplätzen, ist das Ergebnis von Gesprächen und Belegen für eine praktikable Lösung für die Thematik der Stellplatzsituation. Ferner ist es auch Ergebnis der Abwägung hinsichtlich des Zeitpunktes der Antragsstellung. Bis zur Ergänzung des Bebauungsplanes B 35 mit der Festsetzung Nr. 4.4 wurde zeitweise bedingt durch die maximierte Planungspraxis in den Jahren vor 2022 Tiefgaragen grundsätzlich befreit.  Um jedoch die übermäßige und unverhältnismäßige Bodenversiegelung zu begrenzen und auch den schützenswerten Baumbestand auf den Grundstücken grundsätzlich zu erhalten wurde die Festsetzung Nr. 4.4 im Bebauungsplan B35 im Jahr 2023 beschlossen. Die Antragsstellung zum gegenständlichen Bauvorhaben hat seinen Ursprung im Jahr 2020. Ausgehend von diesem Planstand wurde die Kubatur des Gebäudes sowie auch die Ausdehnung der unterirdischen baulichen Anlagen mehrfach überarbeitet und verkleinert worden, mit dem Ergebnis des vorgelegten Standes. Dies wird eben unter der Abwägung der erteilten Befreiungen für neuere Bauvorhaben in der (näheren) Umgebung als verhältnismäßig und vertretbar für diesen Einzelfall eingeordnet. Eine Bezugsfallwirkung wird nicht erwartet, da der Sachverhalt nicht auf andere Bauvorhaben anwendbar ist. Neue Bauvorhaben richten sich den aktuell gültigen Baurechtsparametern, ein Ermessenspielraum kommt nicht in Betracht. 

Der geplante Baukörper bleibt unverändert zum genehmigten Stand aus 2022 und ist somit auch nicht Gegenstand des vorliegenden Tekturantrags. Dieser erfordert eine Befreiung von ca. 79 m² statt wie bisher ca. 96 m² nur für die geplante Tiefgarage. Die Stellplätze wurden insgesamt in ihrer Anzahl auf vier festgelegt. Das Planungsbüro legt nachvollziehbar dar, dass mit dieser Lösung die notwendigen Wenderadien für die PKWs so praktikabel sind. Eine weitere Verkleinerung der TG-Flächen würde diese nicht mehr gewährleisten.

Zur Sicherung der Belange der beteiligten Parteien (Antragssteller als Kläger, Landratsamt als Beklagte und Gemeinde Grünwald als Beigeladene) wurde eine Vergleichsvereinbarung geschlossen (siehe Anlage 1). Nach Unterzeichnung der Vereinbarung und Erteilung der Baugenehmigung wird das Klageverfahren eingestellt. 

Die weiteren örtlichen Bauvorschriften werden eingehalten bzw. bleiben unberührt.  

Der Stellplatznachweis wird erbracht. 

Der Baumbestand und die Freiflächengestaltung wurde vom gemeindlichen Umweltamt beurteilt. Die Eichen Nr. 1 und 2 werden mit den geplanten Maßnahmen ausreichend geschützt. Den geplanten Neupflanzungen wird zugestimmt. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung soll beauflagt werden. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung der Grundfläche mit den Nebenanlangen für die Errichtung einer Tiefgarage mit 79 m² herzustellen.

Auf die Vergleichsvereinbarung vom 17.03.2025 wird im Zusammenhang mit diesem Beschluss verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö informativ 6

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

-        Antrag auf Nutzungsänderung und Umbau von Teilbereichen einer bestehenden Doppelhaushälfte in eine Arztpraxis auf dem Grundstück Fl. Nr. 626/3 an der Robert-Koch-Straße 2a;


-        Tekturantrag zum Neubau einer Villa mit Pool auf dem Grundstück Fl. Nr. 629/6 an der Robert-Koch-Straße 23;

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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö informativ 7

Sachverhalt

Es wurden keine Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt.

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8. Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstr. 4; VE 28 Innentüren - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 einstimmig beschlossen, den Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstraße 4 umzusetzen und hat den Bauausschuss mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.

Die Innentüren wurden auf Grund der geschätzten Kosten als Freihändige Vergabe ausgeschrieben. Es wurden 5 Firmen eingeladen, davon sind 2 Angebote eingegangen. 

Die Submission am 26.02.2025 brachte folgende Ergebnisse:
Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Kraft Dienstleistungs GmbH aus 85635 Höhenkirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 123.056,26 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 81500.9400 in den Haushalt 2025 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Innentüren am Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage in der Bergheimstraße 4 den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Kraft Dienstleistungs GmbH aus 85635 Höhenkirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 123.056,26 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 81500.9400 in den Haushalt 2025 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstr. 4; VE 30 Außenanlagen - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 einstimmig beschlossen, den Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstraße 4 umzusetzen und hat den Bauausschuss mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.

Die Außenanlagen wurden auf Grund der geschätzten Kosten als Freihändige Vergabe ausgeschrieben. Es wurden 14 Firmen eingeladen, davon sind 7 Angebote eingegangen. Die Submission am 27.02.2025 brachte folgende Ergebnisse:

Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Bauer aus 82544 Egling mit einer Bruttoangebotssumme von 228.059,56€.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 81500.9400 in den Haushalt 2025 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Außenanlagen am Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage in der Bergheimstraße 4 den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Bauer aus 82544 Egling mit einer Bruttoangebotssumme von 228.059,56€ zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 81500.9400 in den Haushalt 2025 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Sanierung Tiefgarage Mechtildenstraße 15 + 17 - Genehmigung und Vergabe der Planungsleistung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Tiefgarage in der Mechtildenstraße 15 +17 wurde 1993/1994 errichtet und seit einiger Zeit werden an den Betonstützen Ausblühungen festgestellt. 

Bei der Besichtigung mit dem Gutachter Herrn Krämer, gab es keine oberflächlichen Hinweise auf eine Schädigung der Stützen durch Chloride, sicherheitshalber wurde jedoch eine Chlorid Messung empfohlen, die durch das IB Fittigauer ausgeführt wurde.

Dabei wurde an sechs Stützen gemessen und festgestellt, dass der Eigenchloridgehalt um ein Vielfaches überschritten ist. Die freigelegte Bewehrung ist vollflächig korrodiert und die Rippung ist nicht mehr vorhanden. An der Bewehrung ist eine Querschnittsschwächung durch Lochfraßkorrosion von mind. 10% festzustellen.

Somit sind Betoninstandsetzungsarbeiten an den Stützen und teilweise auch an den Wänden mit Hilfsabstützung und anschließenden Abdichtungsarbeiten unumgänglich.

Da hierbei aber wesentlich in das statische System eingegriffen wird, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Instandsetzung, weshalb die Planung beim Ingenieurbüro Brandl + Eltschig angefragt wurde.

Für die erforderliche Planung und Bauüberwachung liegt ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Brandl + Eltschig für die Leistungsphasen 2 – 8 (Honorarzone III unten, Umbauzuschlag 50%, Nebenkosten 5%) in Höhe von 56.528,02 € vor. Die Kosten für die Sanierung der Tiefgarage belaufen sich auf ca. 312.000,00 € Brutto – gesamt somit ca. 368.500,00 € Brutto.

Die Sanierung ist für nächstes Jahr angedacht und die erforderlichen Kosten werden im Haushalt 2026 eingeplant. In diesem Jahr würden aber noch weitere Voruntersuchungen, die Genehmigungsplanung und evtl. auch die Ausschreibung erfolgen. Im diesjährigen Haushalt sind hierfür 180.000,00 € eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Sanierung der Tiefgarage in der Mechtildenstraße 15 + 17. 
Mit den Planungsleistungen wird das Ingenieurbüro Brandl + Eltschig aus 85356 Freising, entsprechend dem Angebot mit Kosten in Höhe von Brutto 56.528,02 € für die Leistungsphasen 2 - 8 (Honorarzone III unten, Umbauzuschlag 50%, Nebenkosten 5%) beauftragt.

Entsprechende Haushaltsmittel für die Voruntersuchungen und Planungsleistung sind im diesjährigen Haushalt eingeplant und die restlichen Haushaltsmittel für die Sanierung der Tiefgarage werden in den Haushalt 2026 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Sanierung Parkgarage Marktplatz - Vergabe Architektenleistung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat am 11.11.2024 die Projektsteuerungsleistungen für die Sanierung der Parkgarage beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden für die Architektenleistung durch den Projektsteuerer 6 Angebote eingeholt.

Die Auswertung der eingereichten Angebote ergab folgendes Bild:
Architekturbüro 
Honorarzone
Leistungs-phasen
Neben-
kosten
Sonstiges
Angebotssumme
brutto
1. Ritter von Sporschill Architekten
III unten
1-8
LPH 7 bei D&S
0 %
Mitzuverarbeitende
Bausubstanz 12%
170.096,24 €

Fazit:
Nach Auswertung der vorliegenden Honorarangebote ist das Angebot von Architekturbüro Ritter von Sporschill Architekten am wirtschaftlichsten. Die Bauverwaltung empfiehlt dem Bauausschuss den Auftrag für die Architektenleistungen zur Sanierung der Parkgarage am Marktplatz an dieses Architekturbüro zu erteilen. 

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2025 vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Planungsleistungen für die Sanierung der Parkgarage am Marktplatz an das Architekturbüro Ritter von Sporschill Architekten zu Ihrem geprüften Honorarangebot in Höhe von 170.096,24 € brutto (LP 1-8, HZ III unten, Mitzuverarbeitende Bausubstanz 12%, keine Nebenkosten zu vergeben. 

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2025 vorhanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Grünwalder Freizeitpark - Sanierung Dampfbad - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Verwaltungsrat hat sich in seiner Sitzung am 12. Februar 2025 für die Variante 1 der erforderlichen Sanierung des Dampfbades im Grünwalder Freizeitpark ausgesprochen. 

Hierfür liegt ein Angebot der Fa. Klafs GmbH aus Schwäbisch Hall mit einer Bruttoangebotssumme von 118.405,00 € (zuzüglich 5% Bauträgerzuschlag) vor. 

Die Geschäftsführung des Grünwalder Freizeitparks wird bevollmächtigt, die Firma Klafs zu beauftragen. 

Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2025 sind im Haushalt eingestellt. 

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vorschlag des Verwaltungsrates und beschließt, für die Sanierung des Dampfbades im GFZP die Fa. Klafs GmbH aus Schwäbisch Hall mit einer Bruttoangebotssumme von 118.405,00 € (zuzüglich 5% Bauträgerzuschlag) zu beauftragen. 

Die Geschäftsführung des Grünwalder Freizeitparks wird bevollmächtigt, die Firma Klafs zu beauftragen. 

Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2025 sind im Haushalt eingestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Grünwalder Freizeitpark - Erneuerung des Trinkwasserleitungsnetzes im Schwimmbad-/Sauna-/ Sporthallen-komplex VE 13 Sanitär - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö beschließend 13

Sachverhalt

Während der laufenden Schwimmbadsanierung werden auch die defekten Mepla-Rohre im gesamten Schwimmbad-/Sporthallenkomplex erneuert. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.04.2023 den Bauausschuss mit den weiteren Vergaben bevollmächtigt.

Für das Gewerk VE 13 erfolgt auf Grund der Kostenschätzung eine beschränkte Ausschreibung.

Zehn Firmen wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zur Submission lagen fünf wertbare Angebote vor.

Die Angebotsauswertung ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Kretz + Wahl GmbH aus 82205 Gilching mit einer Bruttoangebotssummer von 366.794,81 €

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt für die Erneuerung des Trinkwasserleitungsnetzes im Schwimmbad im GFZP den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Kretz + Wahl GmbH aus 82205 Gilching mit einer Bruttoangebotssumme von 366.794,81 € (zuzüglich 5% Bauträgerzuschlag) zu beauftragen.

Die Geschäftsführung des Grünwalder Freizeitparks wird bevollmächtigt, die Fa. Kretz+ Wahl aus 82205 Gilchig zu beauftragen. 

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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14. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö 14
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14.1. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 17. Februar 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö 14.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt erkundigt sich zum Zweck der Grabungsarbeiten auf dem Grundstück Forsthausstraße/Robert-Koch-Straße 23 im Bereich der privaten Grundstücksgrenzen. Die Verwaltung teilt mit, dass bei der Einsichtnahme vor Ort gemäß der Mitteilung der beauftragten Firma eine Regenwasserzisterne in die Erde verbracht wurde. Ein entsprechender Abstand zu der privaten Grundstücksgrenze wurde eingehalten. 

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14.2. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Brauner aus der Bauausschusssitzung vom 17. Februar 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö 14.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Brauner fragt nach dem Grund für die Aufstellung der Halteverbotsschilder in den Parkbuchten entlang der Leerbichlallee. Die Verwaltung teilt mit, dass diese Schilder während der Winterdienstsaison zur Erleichterung der Schneeräumarbeiten auf dem Gehsteig aufgestellt wurden, jedoch zwischenzeitlich bereits entfernt wurden und das Parken nicht mehr einschränken. 

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14.3. Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö 14.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz teilt mit, dass auf dem zusammenhängenden Grundstück Herzog-Christoph-Straße bis zur Hubertusstraße Fällarbeiten an dem vorhandenen Baumbestand festgestellt wurden. Es wird um Überprüfung der Maßnahmen hinsichtlich der Baumschutzverordnung gebeten. Der Sachverhalt wird an das gemeindliche Umweltamt weitergeleitet. 

Weiter wird um Überprüfung des Bauzaunes hinsichtlich seiner Höhe gebeten.  Die Verwaltung sichert eine Überprüfung des Sachverhaltes zu. 

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14.4. Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö 14.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz stellt fest, dass der Bolzplatz in Wörnbrunn oftmals als Hundewiese genutzt wird,
obwohl ein Schild diese nur zur Nutzung für Jugendliche und Erwachsene vorsieht. Es wird darum gebeten, an weiteren geeigneten Stellen durch eine entsprechende Beschilderung auf die Nutzungsbeschränkung als Bolzplatz hinzuweisen. Die Verwaltung sichert die Prüfung und Erledigung des Sachverhaltes zu. 

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14.5. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö 14.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt erkundigt sich nach dem Sachstand zum Objekt „Grünwalder Einkehr“ an der Nördlichen Münchner Straße 2 hinsichtlich Eigentümerwechsel und Fortschritte hinsichtlich Neu- bzw. Umbau. Die Verwaltung führt aus, dass mit Eigentümer und potentiellen Investoren mehrere Planungsvorschläge besprochen wurden, es jedoch bislang nicht bis zur Antragsstellung gekommen ist. Der weitere Fortschritt in der Sache bleibt daher aktuell offen bzw. unverändert. 

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14.6. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö 14.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt frägt an, ob der Verwaltung die weitere Nutzung der ehem. „Pension Ritterhof“ an der Nördl. Münchner Straße 6 bekannt ist. Bis auf das Abstellen mehrerer Fahrzeuge im Innenhof und das verbringen einer Kette am Einfahrtstor sind keine Veränderungen oder Nutzungen wahrzunehmen. 
Die Verwaltung führt aus, dass das Grundstück im staatlichen Eigentum ist. Nutzungskonzepte oder Bauanträge zur Nutzungsänderung bzw. Um- oder Neubau liegen bislang nicht vor. 

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14.7. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö 14.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger teilt mit, dass es für die an Kursen in der Helmi-Mühlbauer-Halle teilnehmenden Kinder sehr hilfreich und erleichternd wäre, unter dem üblichen Handlauf für Erwachsene auf geeigneter Höhe am Treppenabgang zur Halle auch einen Handlauf für kleinere Kinder anzubringen. Die Verwaltung sichert die Prüfung und Erledigung der Anfrage zu.  

Datenstand vom 22.04.2025 07:58 Uhr