Datum: 05.05.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:39 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07. April 2025;
3 Bauantrag zur Erweiterung und Umbau eines Bestandsgebäudes, Errichtung eines Pools mit Poolhaus und einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück Fl. Nr. 470/10 an der Eichleite 61;
4 Bauantrag auf Umbau und Errichtung eines Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/6 an der Nördl. Münchner Straße 33 d;
5 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
6 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
7 Ersatzbeschaffung eines Dreiseitenkippers für den Bauhof - Vergabe;
8 Grünwalder Freizeitpark - Sanierung Saunaterrasse - VE 15 Zimmererarbeiten - Vergabe;
9 Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstr. 4; VE 24 Fliesenarbeiten - Vergabe;
10 Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung - Umrüstung auf LED in der Emil-Geis-Straße - Vergabe;
11 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
11.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Portenlänger aus der Bauausschusssitzung vom 7. April 2025
11.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der Bauausschusssitzung vom 7. April 2025
11.3 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 7. April 2025
11.4 Information 2. Bürgermeister Weidenbach
11.5 Anfrage GR-Mitglied Kruse
11.6 Anfrage GR-Mitglied Portenlänger

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07. April 2025;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.04.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Erweiterung und Umbau eines Bestandsgebäudes, Errichtung eines Pools mit Poolhaus und einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück Fl. Nr. 470/10 an der Eichleite 61;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Eichleite 61, Fl.Nr. 470/10 (Grundstücksgröße = 1.499 m²) 
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 13.04.2023, § 34 BauGB, Bebauungsplan 29 b 33 v. Dezember 2025; Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung; 
AZ 0173/25/V

Das antragsgegenständliche Grundstück ist im Bestand mit einem Einfamilienhaus Baujahr 1960 bebaut. 

Mit vorliegendem Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung und den Umbau des Bestandsgebäudes im Erdgeschoss und Dachgeschoss sowie die Errichtung von Nebenanlagen mit einem Pool mit Poolhaus und Sonnendeck und einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3,28 m zur Trambahn beantragt. Das Dachgeschoss wird mit einer geänderten Dachneigung als Satteldach in L-Form geplant, der Anbau als Flachdachgebäude.  
Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit den geplanten Maßnahmen gut eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gemäß § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. Die Überschreitung der Wandhöhe mit dem Giebel auf der Süd-Westseite liegt innerhalb des zulässigen Überschreitungsrahmens und wird befürwortet. 

Die Abstandsflächen gem. der Abstandsflächensatzung sind nachgewiesen. Entlang der Ostseite unterschreitet das Gebäude im Bestand die Mindestabstandsflächentiefe von 3 m. Durch den Umbau des Dachgeschosses und dem Nachweis der Abstandsflächen gem. der gemeindlichen Abstandsflächensatzung, ist eine Abstandsflächenübernahmeerklärung durch die betroffenen Nachbarn notwendig. Diese wurden beigebracht. 

Die geplante Lärmschutzwand zur Trambahntrasse ist mit einer Höhe von 3,28 m geplant. Bei Bewertung der Trasse als öffentliche Verkehrsfläche wären die Abstandsflächen eingehalten. Die Unterschrift der Stadtwerke München als Trasseneigentümer liegt vor. 
Der Stellplatznachweis wird mittels Garage und Carport erbracht. Die Garage wird der Planung entsprechend umgebaut. 

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wir bis zur Sitzung nachgereicht. Gemäß Stellungnahme sind die Baumarten bei den Bestandsbäumen und die Stammumfänge und Baumarten bei den Neupflanzungen einzutragen. Wünschenswert wäre ein Baum vorne an der Eichleite zur Ortsbegrünung. Die Darstellung der Sparten muss eingezeichnet werden; die Sparten dürfen nicht durch die Wurzelbereiche laufen. Die Baumschutzzäune und Wurzelschutzmaßnahmen müssen im Plan eingetragen werden. Die geplante Lärmschutzwand führt durch den Wurzelbereich eines geschützten Baumes. Hier muss dargestellt werden, wie der Wurzelbereich geschützt wird. Abgrabungen sind im Wurzelbereich nicht möglich.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag zur Erweiterung und Umbau eines Bestandsgebäudes, Errichtung eines Pools mit Poolhaus und einer Lärmschutzwand herzustellen

Die beantragte Abweichung für die Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe mit dem Quergiebel wird befürwortet.

Die Stammumfänge und Baumarten der Bestandbäume und der Neupflanzungen sind im Plan einzutragen. Die Baumschutzzäune und Wurzelschutzmaßnahmen müssen im Plan eingetragen werden. Die geplante Lärmschutzwand führt durch den Wurzelbereich eines geschützten Baumes. Der Wurzelbereich muss mit entsprechenden Maßnahmen geschützt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Umbau und Errichtung eines Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/6 an der Nördl. Münchner Straße 33 d;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Nördl. Münchner Straße 33 d, Fl.Nr. 617/6 (Grundstücksgröße = 3.385 m²) 
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 13.04.2023, § 34 BauGB, Bebauungsplan 65 B 11 v. 19.11.1911; Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung; 


Das antragsgegenständliche Grundstück ist im Bestand mit 4 zusammenhängenden Wohneinheiten mit integrierten Nebenanlagen Baujahr 1970 bebaut. 

Mit vorliegendem Antrag soll die Einheit mit der Hausnummer 33 d, in den Genehmigungsunterlagen aus 1970 als „Verwalterhaus“ bezeichnet – mit einem Dachgeschoss zur Wohnnutzung umgebaut werden. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß und wird auch korrekt nur auf die Hauptnutzung berechnet. Das Maß der baulichen Nutzung bleibt durch die Maßnahme unverändert. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Das Gebäude wird in seiner Straßenansicht im Westen und im Osten von Nebenanlagen eingegrenzt. Das neue Dachgeschoss sieht ein Walmdach mit Giebel vor. 
Das Dach im Westen ist bereits im Bestand mit einer abweichenden Höhe gem. Ortgestaltungssatzung für Nebenanlagen vorhanden. Hier wird aktuell verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. f) BayBO die Bedachung erneuert und eine Wärmedämmung angebracht. 

Die Planung sieht vor, den Firstpunkt des zusammenhängenden Daches der Einheit 33 c aufzunehmen und das Dachgeschoss entsprechend über der Einheit 33 d zu errichten. Angrenzend an die Hauptnutzung der Einheit 33 d ist ein Werk- und Lagerraum – dies grundsätzlich als Nebenanlage – genehmigt. 
Die Planung sieht vor, das Dach über die Nebenanlage abzuwalmen. Dies führt zu einer notwendigen Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung für die maximal zulässige Höhe für Nebenanlagen. Die Ortsgestaltungssatzung sieht eine maximale Firsthöhe von 4,85 m vor. Über eine Länge von 2,00 m im Westen und 2,29 m im Osten wird die maximal zulässige Höhe von 4,85 m um ca. 1,30 m durch den Umbau überschritten. Begründet wird die Überschreitung mit der symmetrischen Ansicht zur öffentlichen Verkehrsstraße und dem gestalterischen Aspekt des Umbaus. 

Die Ortsgestaltungssatzung sieht in § 11 die Abweichungstatbestände vor. Abweichungen von dieser Satzung können von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen oder gefordert werden, wenn 
  1. Die Abweichung für das Bauvorhaben mit besonderem Nutzungszweck (gewerblich u. ä.) 
  2. die Durchführung der Satzung zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde oder 
  3. die Abweichung aus besonderen Gründen der Bau- und Ortsbildgestaltung geboten oder vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 

Die beantragte Abweichung kann aus den besonderen Gründen der Bau- und Ortsbildgestaltung befürwortet werden. Eine Bezugsfallwirkung ist aufgrund des besonderen Einzelfalles nicht zu erwarten. Ein Nutzungsvorteil ergibt sich durch die Erteilung der Abweichung nicht. Ein Abweichungstatbestandsmerkmal nach c) liegt bei dem gegenständlichen Vorhaben vor und kann daher befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen gem. der Abstandsflächensatzung sind ebenfalls eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Garage und Carport erbracht. Die Garage wird der Planung entsprechend umgebaut. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neu- und Umbau des Dachgeschosses für die Wohneinheit Nördliche Münchner Straße 33 d mit Garage herzustellen

Die beantragte Abweichung für die Überschreitung der maximal zulässigen Höhe der Nebenanlage von 4,85 m um ca. 1,30 m auf einer Breite von 2 m im Westen und 2,20 m im Osten wird aufgrund des besonderen Einzelfalles aus Gründen der Ortsbildgestaltung befürwortet. 

Die genehmigte Haupt- und Nebennutzung bleibt gegenüber der Urgenehmigung unverändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö informativ 5

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelt. 

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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö informativ 6

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt. 

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7. Ersatzbeschaffung eines Dreiseitenkippers für den Bauhof - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Dreiseitenkipper (VW-Crafter-Doka 2,0 TDI, M-t1034), Erstzulassung 06.02.2015, mit einer Laufleistung von 61754 km ist aufgrund der immer häufiger auftretenden Mängel nicht mehr rentabel zu reparieren und damit auszutauschen.
Die Bauverwaltung hat in Absprache mit dem Leiter des Bauhofs mehrere Angebote für einen Dreiseitenkipper eingeholt und technisch sowie finanziell verglichen.
Ein Elektrofahrzeug ist in dieser Fahrzeugkategorie mit Einsatz im Winterdienst nicht vorgesehen.

Das Angebot der Fa. MAN Truck & Bus GmbH vom 16.04.2025 für den Dreiseitenkipper TGE 5.160 4x2SB mit einer Bruttoangebotssumme von 70.198,10 € stellte sich als wirtschaftlichstes Angebot heraus.

Auf der Haushaltsstelle 77100.9350 (Vermögenserwerb Bauhof) sind für das Haushaltsjahr 2025 ausreichend Haushaltsmittel angemeldet und noch verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Vergabe eines MAN TGE 5.160 mit Bridge an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. MAN Truck & Bus GmbH mit Angebot vom 16.04.2025 zu einer Bruttoangebotssumme von 70.198,10 € zu genehmigen.

Auf der Haushaltsstelle 77100.9350 (Vermögenserwerb Bauhof) sind für das Haushaltsjahr 2025 ausreichend Haushaltsmittel angemeldet und noch verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Grünwalder Freizeitpark - Sanierung Saunaterrasse - VE 15 Zimmererarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die bestehende Holzterrasse auf dem Querbau des Schwimmbades wurde 2010 errichtet und ist nun am Ende ihrer Lebensdauer. Die Tragkonstruktion und der Belag sind marode und stellen eine Unfallgefahr dar. Die Arbeiten sollen parallel zur Schwimmbadsanierung ab Mitte Mai durchgeführt werden.

Für das Gewerk VE 15 Zimmererarbeiten erfolgte auf Grund der Kostenschätzung eine beschränkte Ausschreibung.

Acht Firmen wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zur Submission lagen drei wertbare Angebote vor.

Die Angebotsauswertung ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Rieger GbR aus 82544 Deining, mit einer Bruttoangebotssumme von 136.892,27 €.

Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2025 sind im Haushalt auf der neu gebildeten Haushaltsstelle 56010.9401 eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Sanierung der Saunaterrasse im GFZP beim Gewerk VE 15_Zimmererarbeiten den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Rieger GbR aus 82544 Deining, mit einer Bruttoangebotssumme von 136.892,27 € (zuzüglich 5% Bauträgerzuschlag) zu beauftragen. 
Die Geschäftsführung des Grünwalder Freizeitparks wird bevollmächtigt, die Fa. Rieger zu beauftragen.

Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2025 sind im Haushalt auf der neu gebildeten Haushaltsstelle 56010.9401 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstr. 4; VE 24 Fliesenarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 einstimmig beschlossen, den Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage in der Bergheimstraße 4 umzusetzen und hat den Bauausschuss mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.

Die Fliesenarbeiten wurden auf Grund der geschätzten Kosten als Freihändige Vergabe ausgeschrieben. Es wurden 7 Firmen eingeladen, davon sind 3 Angebote eingegangen. 

Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Fliesen Jegg aus 83059 Kolbermoor mit einer Bruttoangebotssumme von 102.201,13 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 81500.9400 in den Haushalt 2025 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Fliesenarbeiten am Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage in der Bergheimstraße 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fliesen Jegg aus 83059 Kolbermoor mit einer Bruttoangebotssumme von 102.201,13 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 81500.9400 in den Haushalt 2025 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung - Umrüstung auf LED in der Emil-Geis-Straße - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 25. Juni 2013 wurde beschlossen, die gesamte Straßenbeleuchtung in Grünwald schrittweise auf LED umzustellen. Es sind bereits viele Bereiche umgestellt, in der Regel erfolgt die Umrüstung im Nachgang zur Verlegung der Geothermieleitungen oder im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen.
Im Bereich der Emil-Geis-Straße, zwischen Ortsende und Grünwalder Brücke, werden entsprechend der Planung alle vorhandenen alten Holzmasten und Oberleitungen abgebaut und dafür 6 neue Masten aufgestellt, sowie die Beleuchtung auf LED umgerüstet.

Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot der Bayernwerke vom 28.04.2025 auf Brutto 67.718,79 €.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.9860 entsprechend vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Angebot der Bayernwerke vom 28.04.2025 zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Emil-Geis-Straße, zwischen Ortsende und Grünwalder Brücke in Höhe von Brutto 67.658,65 € zu genehmigen.


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.9860 entsprechend vorhanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö 11
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11.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Portenlänger aus der Bauausschusssitzung vom 7. April 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö informativ 11.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Portenlänger berichtet in der Bauausschusssitzung vom 07.04.2025 über den Zustand der Grünfläche an der Haltestelle des Linientaxis in der Ludwig-Thoma-Straße und bittet in diesem Zusammenhang um die Positionierung des Findlings an der ursprünglichen Stelle, um das Befahren der Grünfläche zu unterbinden.  
Das Umweltamt hat am 15.04.2025 den Auftrag an die Gemeindegärtnerei erteilt, Findlinge an der oben genannten Stelle auszulegen und zudem die befahrenen und beschädigten Stellen mit Rasensamen neu anzusäen.  Eine Befahrung dieser Stelle ist somit nicht mehr möglich.

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11.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der Bauausschusssitzung vom 7. April 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö informativ 11.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz berichtet in der Bauausschusssitzung vom 07.04.2025 über Baumfällungen am Grundstück Forstweg 9. Das Umweltamt war vor Ort und hat die Fällungen beurteilt. Gemäß der Feststellung des Umweltamtes sind - soweit erkennbar - keine geschützten Bäume gefällt worden. 

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11.3. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 7. April 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö informativ 11.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt regt in der Bauausschusssitzung vom 07.04.2025 an, aufgrund der vorherrschenden Trockenheit auch während der Frostperiode auf dem Friedhof eine Wasserentnahmestelle z.B. an der Toilette zu öffnen, um den Friedhofsbesuchern das Gießen der Gräber zu ermöglichen.
Die Friedhofsverwaltung führt dazu aus, dass eine durchgehende Öffnung der Wasserentnahmestellen über die Wintermonate hinweg, aufgrund der Beschaffenheit der Rohrleitungen und der bronzenen Wasserhähne, in Verbindung mit den bis Mitte April erwartbaren niedrigen Temperaturen und Bodenfrost, nach Auskunft und Erfahrungsberichten der Mitarbeiter des Waldfriedhofs leider nicht möglich. 
Dies gilt bis zu einem gewissen Grad selbst noch für die Wasserentnahmestelle an der Ostseite der Aussegnungshalle, wo sich auch die öffentliche Toilette des Friedhofs befindet. Diese kann und wird zumeist schon vor den übrigen Wasserstellen am Friedhof geöffnet, da hiervon keine größeren Abschnitte des Rohrnetzes betroffen sind. In diesem Jahr erfolgte dies laut Auskunft des Friedhofspersonals am 28.03.2025. 
Eine bedeutend frühere Öffnung der Wasserstelle an der Aussegnungshalle kann aufgrund der auch hier noch immer zu befürchtenden Beschädigungen, die beim Gefrieren des Wassers in der Leitung und im Wasserhahn möglich sind, leider nicht generell umgesetzt werden.   
Hier muss jedes Jahr aufs Neue anhand der Wetterprognosen abgeschätzt werden, zu welchem Zeitpunkt eine Öffnung der Wasserstelle als unbedenklich erscheint. Gleiches gilt in mit noch mehr Bedacht gewählter Weise auch für das gesamte Leitungsnetz des Waldfriedhofs, dessen Öffnung für dieses Jahr nunmehr am 14.04.2025 erfolgte.

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11.4. Information 2. Bürgermeister Weidenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö 11.4

Sachverhalt

2. Bürgermeister Weidenbach informiert die Mitglieder des Bauausschusses über Fällungen auf Gemeindegrund an der Kaiser-Ludwig-Straße. Dies war notwendig, da ein Borkenkäferbefall festgestellt wurde. 

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11.5. Anfrage GR-Mitglied Kruse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö 11.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse berichtet über umfangreiche Aushub- und Erdbewegungsarbeiten auf dem Grundstück an der Dr. Kurt-Huber-Straße  5 und 7 im Zuge der Bauvorhaben und frägt an, ob dies ordnungsgemäß ist.  Die Verwaltung sichert zu, sich beim Landratsamt München über den Stand der Bauvorhaben zu erkundigen. 

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11.6. Anfrage GR-Mitglied Portenlänger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.05.2025 ö 11.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Portenlänger berichtet über Baumfällungen am Isarhochufer, ebenfalls im Bereich der Dr.-Kurt-Huber Straße 5-7. Die Verwaltung sichert eine Überprüfung des Sachverhaltes und Mitteilung in einer der nächsten Sitzungen zu. 

Datenstand vom 06.06.2025 11:07 Uhr