Datum: 25.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:31 Uhr bis 20:34 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2025
|
ö
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|
1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.02.2025;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2025
|
ö
|
|
2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 25.02.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Haushalt 2025 und mittelfristige Finanzplanung 2024-2028;
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2025
|
ö
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beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Eckdaten des Haushaltes 2025
Verwaltungshaushalt:
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243.265.200 €
|
Vermögenshaushalt:
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124.346.600 €
|
Gesamthaushalt:
|
367.611.800 €
|
|
|
Zuführung an den Vermögenshaushalt
|
0 €
|
Freie Spitze:
= Zuführung./. Kredittilgung
|
0 €
|
|
|
Zuführung an den Verwaltungshaushalt
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34.215.700
|
|
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Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
|
90.168.200 €
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Entnahme Sonderrücklage Kreisumlage
|
28.000.000 €
|
- Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
Gewerbesteuer
|
150.000.000 €
|
Einkommensteuer
|
12.817.500 €
|
Umsatzsteuer
|
|
Grundsteuer A + B
|
1.801.500 €
|
Gebühren und Mieten
|
12.929.100 €
|
Zuweisungen und Zuschüsse
|
5.825.600 €
|
Zuführung v. Vermögenshaushalt
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34.215.700 €
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kalk. Einnahmen
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5.393.000 €
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Zinseinnahmen
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6.283.900 €
|
sonst. Steuern u. Zuweisungen
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2.336.000 €
|
- Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Kreisumlage
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144.607.000 €
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Gewerbesteuerumlage
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23.000.000 €
|
Sächlicher Verwaltungs- / Betriebsaufwand
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35.984.700 €
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Personalausgaben:
|
24.447.500 €
|
Zuwendungen und Zuschüsse
|
12.619.000 €
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Deckungsreserve
|
2.607.000 €
|
- Vermögenshaushalt
Der Schwerpunkt bei den Ausgaben des Vermögenshaushaltes liegt im Bereich Investitionszuweisungen an Dritte (52.277.500 €) und dem Erwerb von Grundstücken (17.530.000 €). Für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen werden insgesamt 16.288.000 € eingeplant.
Für die Anschaffung vom beweglichen Vermögen werden im Haushalt 3.335.400 € bereitgestellt. Zum Haushaltsausgleich ist im Jahr 2025 eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von insgesamt 34.215.700 € eingeplant. (Davon werden 28 Mio. € durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage für die Kreisumlage finanziert.)
Die größeren Investitionen sind in den folgenden Bereichen geplant:
Größtes Projekt im Jahr 2025 ist die Sanierung des Schwimmbades im Grünwalder Freizeitpark. Hierfür sind im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 2,75 Mio. € eingeplant. Für die Fertigstellung des neuen Verwaltungsgebäudes des Wasserwerks an der Bergheimstraße wurden im Haushaltsplan 2025 weitere 2,5 Mio. € berücksichtigt. Für die Neuerschließung eines Brunnens für das Wasserwerk 1 Mio. € eingeplant.
- Investitionsförderung gesamt: 52,27 Mio. €
Der Großteil der Investitionsförderung ist mit 48,3 Mio. € bei der Erdwärme Grünwald eingeplant. Davon entfallen 4,3 Mio. € auf die Investitionsförderung für die Hausanschlüsse und 44 Mio. € auf die neue Geothermie Bohrung in Laufzorn. Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED wurde ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2 Mio. € eingeplant. Die Mittel für die Zuschüsse im Rahmen der Energieeinsparprogramme werden weiterhin mit 1,3 Mio. € berücksichtigt.
- Für den Grunderwerb sind 17,53 Mio. € eingeplant.
Finanzierung der Investitionen:
Zur Finanzierung der Investitionen steht im Jahr 2025 keine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zur Verfügung, die Investitionen werden durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage finanziert.
Nach dieser Entnahme aus der allgemeinen Rücklage stehen noch erhebliche Rücklagemittel für künftige Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe zur Verfügung.
Kreditaufnahme / Schulden:
Eine Kreditaufnahme ist nicht notwendig, alle Investitionen können durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.
Die Gemeinde Grünwald hat keine Schulden (Prokopfverschuldung von 0 €).
Hebesätze:
Gewerbesteuer 240 v. H. – unverändert -
Grundsteuer B 310 v. H. – neu (wegen Grundsteuerreform)
Grundsteuer A 300 v. H. – unverändert -
Gewerbesteuer:
Im Jahr 2024 konnte letztendlich ein Rechnungsergebnis von 164.800.905,03 € erzielt werden. Die Jahressollstellung lässt jedoch auf ein etwas geringeres Jahresergebnis schließen. Daher wurden die Gewerbesteuereinnahmen mit 150 Mio. € veranschlagt.
Der Haushaltsplan 2025 und die mittelfristige Finanzplanung wurden ausführlich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.02.2025 vorberaten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt nach Verlesung der Haushaltssatzung der Gemeinde Grünwald für das Haushaltsjahr 2025 diese Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 und seinen Anlagen.
Im Folgenden beschließt der Gemeinderat die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2028 nach Verlesung der Ansätze für die Nachjahre je in Einnahmen und Ausgaben
im Verwaltungshaushalt mit:
im Jahre:
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Einnahmen und Ausgaben
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2025
|
243.265.200 €
|
2026
|
225.620.200 €
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2027
|
225.734.800 €
|
2028
|
225.744.800 €
|
und im Vermögenshaushalt mit:
im Jahre:
|
Einnahmen und Ausgaben
|
2025
|
124.346.600 €
|
2026
|
73.083.500 €
|
2027
|
23.111.200 €
|
2028
|
23.124.800 €
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Regionaler Planungsverband München; Fortschreibung des Regionalplanes - 26. Änderung / Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie; Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG i.V.m. § 9 ROG;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Zuletzt hat sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 zum vorliegenden Thema im Rahmen der Vorabbeteiligung zum Entwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie befasst.
Es wurden mehrheitliche Beschlüsse gefasst mit dem Inhalt, dass die gemeindlichen Belange durch diesen Vorabentwurf unberührt bleiben. Soweit sich Änderungen im Verfahren zu den geplanten Vorranggebieten ergeben, sind Verhandlungen zu führen.
Auf Drängen der Gemeinde Unterhaching wurde das neue Vorranggebiet Nr. WE 25 Unterhaching Grünwalder Forst / Perlacher Forst in dem 26. Änderungsverfahren zum Regionalplan mit aufgenommen – vgl. Anlagen (Anschreiben RPV, Fortschreibungsentwurf vom 21.11.2024, Anlage 2 Kartenausschnitt).
Durch die geänderte Darstellung in den Karten und Neuaufnahme des Vorranggebietes Nr. WE 25 Unterhaching Grünwalder Forst / Perlacher Forst werden die Belange der Gemeinde Grünwald auch im Hinblick der in der öffentlichen GR-Sitzung vom 23.04.2024 getroffenen Entscheidungen berührt.
Es ergeht daher folgender
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Regionalplans München (RP 14); 26. Änderung; Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie; Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14) zur Kenntnis.
Die Belange der Gemeinde Grünwald werden durch diesen Entwurf berührt.
Aufgrund der ursprünglichen, mehrheitlichen Ablehnung der Gemeinde in der Sitzung des Gemeinderates Grünwald vom 23.04.2024 lfd.Nr. 538 zur Ausweisung eines Vorranggebietes im Perlacher und Grünwalder Forst für Windenergieanlagen, bleibt es bei der Haltung der Gemeinde Grünwald, dass in dem sensiblen Korridor südlich der Landeshauptstadt München im Staatswald zwischen den Gemeinden Grünwald, Unterhaching, Taufkirchen und Oberhaching keine Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
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5. Stromspeicher in Grünwald; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 02.02.2025;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der genannte Antrag wurde am 04.02.2025 allen Mitgliedern des Gemeinderates Grünwald zur Kenntnisnahme per Email übermittelt.
Die in diesem Antrag enthaltenen Aussagen lösen zwangsläufig Fragen aus, welche die Gemeinde der Kanzlei Becker Büttner Held, Herrn Straßer (Fachanwalt für Energierecht) zur Beantwortung zukommen ließ.
Mit Schreiben vom 17.02.2025 erhielt die Gemeinde Grünwald folgende Antwort:
Betreff: WG: (01520-25): Rückfragen bzgl. Antrag Stromspeicher/ Auswirkungen Solarspitzen-Gesetz / Eigenversorgung
Sehr geehrter Herr Neusiedl,
gerne kommen wir nachfolgend mit den ersten Analyseergebnissen auf Sie zurück.
Übergeordnete Einordnung bzgl. einer Errichtung und Betrieb eines Stromspeichers
Sie baten uns zunächst um eine überblicksartige Darstellung der betriebswirtschaftlichen und juristischen Herausforderungen, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Batteriespeichern einhergehen können. Dem kommen wir nachstehend sehr gerne nach:
Zwar bedarf es zur Errichtung von Batteriespeichern in der Regel „nur“ einer Baugenehmigung (und damit keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung). Gerade im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist die Errichtung von Batteriespeichern jedoch regelmäßig unzulässig, da sie, anders beispielsweise als PV-Anlagen, nicht als privilegierte Vorhaben anerkannt sind (vgl. § 35 BauGB).
Für den Netzanschluss und die Einspeisung von Strom in das Netz sind Batteriespeicher – anders als beispielsweise PV-Anlagen – für sich genommen grundsätzlich nicht privilegiert (vgl. § 11 Abs. 1 EEG). Selbst wenn also ein Netzanschluss erfolgt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Batteriespeicher wegen Netzüberlastung zwangsweise vom Netz genommen werden, deutlich größer als bei EEG-Anlagen. Denn Batteriespeicher werden regelmäßig marktbezogen betrieben; ein solcher Betrieb ist indes nicht immer auch netzdienlich.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht hängt die Vorteilhaftigkeit von Speichertechnologien von verschiedenen Faktoren ab, die sich als unsicher und entsprechend risikobehaftet erweisen. Eine per se angenommene Rentabilität ist nicht garantiert.
Batteriespeicher sind immer noch mit hohen Anschaffungskosten verbunden, deren Amortisationszeit einige Jahre beträgt. Eine finanzielle Förderung für Strom aus Batteriespeichern ist – anders als bspw. für Strom aus PV-Anlagen – gesetzlich grundsätzlich nicht vorgesehen. Damit müssen sich Batteriespeicher grundsätzlich ausschließlich „am Markt“ bewähren und können nicht – wie etwa nach dem EEG – mit Mindesterträgen rechnen. Das macht nicht zuletzt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung deutlich komplizierter und unsicherer.
Die Annahme, dass Speichersysteme am Spot-Markt dauerhaft hohe Gewinne generieren, setzt stabile und vorhersehbare Preisunterschiede zwischen Niedrig- und Hochlastzeiten (Arbitragegeschäfte) voraus und ist entsprechend erheblich vom Marktgeschehen abhängig, was ein hohes Risiko bedeutet. Man kann sich nicht auf dauerhaft attraktive Handelsmöglichkeiten verlassen. Zwar können mit Batteriespeichern auch Erträge am sog. Regelenergiemarkt generiert werden. Dafür ist jedoch erforderlich, ein sehr umfassendes sog. Präqualifikationsverfahren bei den Übertragungsnetzbetreibern erfolgreich zu durchlaufen. Anschließend muss außerdem regelmäßig erfolgreich an Ausschreibungen teilgenommen werden. Davon abgesehen kommt diese Möglichkeit nur für größere Batteriespeicher in Frage. Am Regelenergiemarkt sind daher überwiegend professionelle Akteure tätig.
Hinzu kommt, dass Großbatteriespeicher bisher noch von günstigen regulatorischen Rahmenbedingungen profitieren. So sieht das Gesetz für bestimmte Speicheranwendungen – zeitlich befristet – eine Befreiung von Netznutzungsentgelten vor (vgl. § 118 Abs. 6 EnWG). Nach Ansicht der Bundesnetzagentur ist eine solche Netzentgeltbefreiung allerdings nur in den eher seltenen Fällen zulässig, in denen der Speicher ausschließlich netzbezogen betrieben wird. Dies schränkt die Flexibilität der Speichernutzung erheblich ein. Daneben sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dass Speicherbetreiber bestimmte netzgekoppelte Abgaben und Umlagen nicht zahlen müssen (vgl. etwa § 21 EnFG bezogen auf die Offshore-Netz- und die KWKG-Umlage). Allerdings sind dafür komplizierte messtechnische Anforderungen und umfangreiche Mitteilungspflichten zu erfüllen; außerdem besteht auf eine solche Befreiung kein dauerhafter Rechtsanspruch, insbesondere also kein Anspruch auf Bestandsschutz.
Schließlich befindet sich der Rechtsrahmen für Batteriespeicher derzeit noch in der Entwicklung. Das zeigt sich nicht zuletzt am kürzlich beschlossenen sog. Solarspitzen-Gesetz. Danach sind zwar abstrakte Regelungen für Batteriespeicher getroffen worden; ihre „Scharfschaltung“ erfolgt aber erst, sobald entsprechende Festlegungen der Bundesnetzagentur vorliegen werden, die derzeit noch nicht absehbar sind. Investoren, die sich auf bestehende Vergünstigungen verlassen, gehen somit das Risiko ein, dass sich das Geschäftsmodell durch regulatorische Anpassungen wirtschaftlich erheblich anders darstellt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Thomas Straßer
Dipl.-Betriebswirt (FH) Steuerberater Wirtschaftsprüfer CVA (EACVA e.V.)Partner 阿
Der zur Sitzung geladene Rechtsanwalt Straßer trägt o.g. Sachverhalt vor und beantwortet Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Vortrag des Rechtsanwaltes Straßer zur Kenntnis und beschließt, dass der Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 02.02.2025 nicht weiter verfolgt wird.
Der RA Straßer sagt zu, den Markt und die Gesetzeslage weiter im Auge zu behalten und die Gemeinde dann zu informieren, sollte es vielversprechende Ansätze zur Verwirklichung von Stromspeicherung geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Ausschreibung Erneuerung WLan Infrastruktur Gymnasium Grünwald;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.03.2025
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Die WLan Infrastruktur des Gymnasiums Grünwald stammt aus den Jahren 2013 und 2014. Da die Anforderungen an das Netzwerk stark gestiegen sind und eine große Abhängigkeit der Schule gegenüber funktionierender IT (iPads, Beamer, Computerräume, Lehrergeräte) existiert, ist eine Erneuerung der zentralen Netzwerkkomponenten; der WLan Accesspoints; notwendig.
Aus diesem Grund wurden drei IT-Systemhäuser angefragt und gebeten ein Angebot für die Erneuerung der WLan Accesspoints des Gymnasiums Grünwald abzugeben. Außerdem wurden die Systemhäuser damit beauftragt, Geräte des Herstellers Ruckus anzubieten, da diese zwingend benötigt werden, um einen reibungslosen IT Betrieb sicher zu stellen. Die bestehende Netzwerkinfrastruktur baut auf Komponenten auf, die im Zusammenspiel mit Geräten von Ruckus sicher betrieben werden können.
Die Verwaltung schlägt nach Prüfung der Angebote vor, die Firma Softbox GmbH aus München als wirtschaftlichster Bieter mit der Erneuerung der WLan Infrastruktur für das Gymnasium Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 113.273,53 € zu beauftragen.
Die Ausgabe ist über die Haushaltsstelle 23010.9353 gedeckt.
Beschluss
Der Gemeinderat Grünwald beschließt, die Firma Softbox GmbH aus München als wirtschaftlichster Bieter mit der Erneuerung der WLan Infrastruktur für das Gymnasium Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 113.273,53 € zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Ausschreibung der Unterhaltsreinigung für das Gymnasium Grünwald im offenen Verfahren; Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Grünwald hat im Jahr 2022 die Unterhaltsreinigung der gemeindlichen Objekte in fünf Losen ausgeschrieben und vergeben. Eines dieser Lose umfasste die Unterhaltsreinigung des Gymnasiums Grünwald.
In den mit dem jeweiligen Dienstleister geschlossenen Vertrag wurde eine Laufzeit von drei Jahren vereinbart mit der Möglichkeit auf Verlängerung bis maximal 30.06.2027, soweit keine Kündigung erfolgt. Nachdem der derzeit das Gymnasium betreuende Dienstleister das Vertragsverhältnis fristgerecht zum Ende der regulären Laufzeit, zum 30.06.2025 gekündigt hat, war eine Neuausschreibung der Unterhaltsreinigung für das Gymnasium erforderlich - aufgrund der Auftragssumme im Wege eines offenen (europaweiten) Verfahrens. Bei der Ausschreibung wurde die Verwaltung von der Neumann & Neumann GmbH fachlich und von der Kanzlei Heuking juristisch unterstützt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 13.03.2025 gingen 16 Angebote ein. Die Prüfung und Wertung erfolgte durch Neumann & Neumann in vier Stufen; Zuschlagskriterien waren Leistung und Preis. Neumann & Neumann empfiehlt, den Zuschlag an den
Bieter mit der Prüf-Nr. 15
zum Gesamtjahrespreis von brutto 367.641,61 €
zu erteilen.
Der Vertrag mit dem Dienstleister soll ab 1. Juli 2025 mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen werden, wobei eine Verlängerung um je ein weiteres Jahr möglich ist, soweit keine Kündigung erfolgt, maximal jedoch bis 30.06.2030.
Der Finanzausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 20.03.2025 vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, der Vergabeempfehlung zur folgen.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt der Vergabeempfehlung und beschließt, nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 146 Abs. 1 GWB den Zuschlag für die Ausführung der Unterhaltsreinigung des Gymnasiums Grünwald an den Bieter mit der Prüf-Nr. 15 zum Gesamtjahrespreis brutto von 367.641,61 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.03.2025
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.
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9. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.03.2025
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.
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10. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.03.2025
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt
Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.
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11. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.03.2025
|
ö
|
|
11 |
zum Seitenanfang
11.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.03.2025
|
ö
|
|
11.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der Sachstand zur Ausschreibung des gemeindlichen Linientaxis ist.
1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass die Interimsvergabe durchgeführt wurde und der gleiche Betreiber weiterhin das Linientaxi bedient.
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11.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.03.2025
|
ö
|
|
11.2 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der Sachstand zur Fußgänger- und Fahrradbrücke zwischen Grünwald und Pullach ist.
1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass das Landratsamt München gerade die Vergabe der Ausschreibung für die Machbarkeitsstudie vorbereitet.
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11.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.03.2025
|
ö
|
|
11.3 |
Sachverhalt
GRMitglied Zeppenfeld hat im Marktstammdatenregister für PV-Anlagen gesehen, dass die neue PV-Anlage am Rathausdach nun angemeldet wurde. Er fragt an, ob es möglich ist, eine kurze Präsentation zur Erstellung der PV-Anlage am Rathaus in einer Gemeinderatssitzung zu zeigen.
Stellv. Bauamtsleiter Kleßinger sichert zu, für eine der nächsten Sitzungen eine entsprechende Präsentation vorzubereiten.
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11.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.03.2025
|
ö
|
|
11.4 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, ob die Gemeinde für die Bürgerinnen und Bürger wieder eine Informationsveranstaltung für PV-Anlagen machen könnte, damit in Grünwald mehr PV-Anlagen gebaut werden.
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Prüfung zu.
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11.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.03.2025
|
ö
|
|
11.5 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Ritz fragt an, ob alle Elektroladesäulen, die der Gemeinderat beschlossen hat, bereits realisiert worden sind.
Stellv. Bauamtsleiter Kleßinger erklärt, dass alle vom Gemeinderat beschlossenen E-Ladesäulen bereits gebaut worden sind und sich auch alle in Betrieb befinden. Die Säulen werden gut angenommen, die Nachfrage ist nach wie vor hoch.
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11.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2025
|
ö
|
|
11.6 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Ritz fragt an, wie der Sachstand bei der Bestandsaufnahme von den Radwegen in der Gemeinde Grünwald ist.
Hauptamtsleiter Dietz sichert eine Klärung beim Radverkehrsbeauftragten Herrn Feuchtgruber zu.
Datenstand vom 30.04.2025 11:45 Uhr