Datum: 19.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung und deren Ergänzung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01. August 2016;
3 Bauantrag Andreas Auer und Danzhou Zhang zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/73 an der Kaiser-Ludwig-Str. 23a;
4 Antrag Daniela Daxl-Pausch zum Neubau einer Garage – Haus 2 - auf dem Grundstück Fl. Nr. 293/81 u. 294/5 an der Rotwandstraße 9;
5 Bauantrag Stern Parkblick GmbH zum Neubau einer Wohnanlage mit 14 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage an der Wendelsteinstraße 2, Grundstück Fl.Nr. 226, 226/3;
6 Tekturantrag Barkenstein GmbH zur Aufstockung des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 552/9 an der Ricarda-Huch-Str. 8;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
9 Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15; Vorstellung und Bemusterung der Balkonverkleidung und der Wandoberflächen in den WC´s;
10 Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15; Elektroarbeiten VE Max15-301 - Vergabe;
11 Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15; Küchentechnik VE Max15-401 - Vergabe;
12 Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15; Heizung/ Sanitärarbeiten VE Max15-203 - Vergabe;
13 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE407 Gewerbliche Küchen;
14 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE503 Müllhaus;
15 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE605 Tiefgaragen- und Brandschutztore;
16 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE608 Fliesenarbeiten;
17 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE609 Natursteinarbeiten;
18 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE610 Bodenbeschichtungsarbeiten;
19 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE611 Bodenbelagsarbeiten;
20 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE612 Parkettarbeiten;
21 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE618 WC-Trennwände;
22 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE619 Kellertrennwände;
23 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
23.1 Anfrage GR-Mitglied Kraus
23.2 Anfrage GR-Mitglied Loos
24 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald VE 401 Sanitärarbeiten-Nachtrag 2-Vergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung und deren Ergänzung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung und deren Ergänzung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01. August 2016;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01. August 2016 wird genehmigt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Andreas Auer und Danzhou Zhang zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/73 an der Kaiser-Ludwig-Str. 23a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es gilt der Bebauungsplan Nr. 35 B 17 und der Bebauungsplan Nr. B 35 – beides einfache Bebauungspläne, deshalb abschließend planungsrechtlich § 34 BauGB. Bauordnungsrechtlich finden die Ortsgestaltungssatzung, die Garagen- u. Stellplatzsatzung sowie die Baumschutz- verordnung Anwendung.

Der Bebauungsplan Nr. 35 B 17 setzt Baugrenzen fest, die durch das geplante Bauvorhaben nicht berührt werden, da dieses als rückwärtige Bebauung zur Ausführung kommen soll.

Das Grundstück ist 1.577m² groß und bereits im vorderen (östlichen) Bereich mit einem alten Wohnhaus (Baugenehmigung stammt aus 1936) bebaut. Das hintere Teilgrundstück mit einer ideelen Fläche von 789m² soll nun mit einem Wohnhaus in E + 1 + D-Bebauung (das Dach ist kein Vollgeschoss) bebaut werden.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der langen Zufahrt nach Westen wird mit den geplanten Nebenanlagen überschritten – dafür ist eine Befreiung erforderlich. Ansonsten ist das Maß der Nutzung eingehalten.

Das Haupt- und Nebengebäude entspricht den Bestimmungen nach der Ortsgestaltungssatzung. 
Die  Nachbarunterschriften werden derzeit eingeholt – sind noch nicht vollständig.

Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und erteilt zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sein Einvernehmen.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (lange Zufahrt zum Hinterliegergrundstück) wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Antrag Daniela Daxl-Pausch zum Neubau einer Garage – Haus 2 - auf dem Grundstück Fl. Nr. 293/81 u. 294/5 an der Rotwandstraße 9;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö 4

Sachverhalt

Bauherr: Daniela Daxl-Pausch;
Bauort: Rotwandstraße 9, Grundstück Fl. Nr. 293/81 u. 294/5 (Grundstücksgröße 1.142m²) Planbereich: Bebauungsplan BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;

Das Bauvorhaben war bereits Beratungsgegenstand am 21.09.2015, hier wurden zwei Doppelhaushälften mit zwei Doppelgaragen beschlossen.

Die Bauherrin von Haus 2 auf dem östlichen Grundstücksbereich möchte nun Ihre Doppelgarage um ca. 23m² vergrößern.

Das Maß der baulichen Nutzung im Bezug auf die  Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit den nicht kompensierbaren Flächen (Garagen, Müllhaus) eingehalten. Die Zufahrt wird mit wasserdurchlässigen Belägen geplant, hier entsteht eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von 17,92 m². Eine Befreiung wie in ähnlichen Fällen sollte befürwortet werden.

Alle weiteren Festsetzungen der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt, allerdings sollte die Ersatzpflanzung hinter der Garage die im damaligen Flächennutzungsplan eingezeichnet wurde versetzt werden.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Garage – Haus 2 - herzustellen.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um 17,92m² wird befürwortet.

Die Ersatzpflanzung hinter der Garage sollte versetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag Stern Parkblick GmbH zum Neubau einer Wohnanlage mit 14 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage an der Wendelsteinstraße 2, Grundstück Fl.Nr. 226, 226/3;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat sich mit der geplanten Grundstücksbebauung bereits in seiner Sitzung am 11.05.2015 sehr eingehend befasst und seinerzeit mit 9:1 Stimmen das Einvernehmen erteilt.

Das Landratsamt München hat hierauf mit Bescheid vom 16.10.2015 die Baugenehmigung zur Errichtung einer Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten mit Schwimmbad und einer Tiefgarage mit 23 Stellplätzen erteilt.

Das genehmigte Bauvorhaben wurde bislang nicht ausgeführt.
In der Baugenehmigung war u.a. eine umfängliche Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (bedingt durch das Schwimmbad und die Tiefgarage) enthalten. Desgleichen eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen der Errichtung von Abgrabungen an allen Gebäuden.


In dem nun neu vorliegenden Bauantrag begehrt der gleiche Antragsteller anstelle der Errichtung von horizontal geteilten 16 Wohnungen (verteilt auf sieben Gebäuden) den Neubau von sieben Doppelhäusern – also mit 14 Doppelhaushälften. Weiter sollen mehr Tiefgaragenstellplätze (anstelle 23 nunmehr 28) realisiert werden, dafür wird das unterirdische Schwimmbad + Technik komplett entfallen.

Ansonsten wird die ursprüngliche Architektur von sieben Wohngebäude (gleiche Höhenentwick-lung und  Lage der einzelnen Baukörper) beibehalten. Kleine Änderungen gibt es hinsichtlich der Dachbelichtung und der Fassadengestaltung – dies  liegt aber innerhalb des ortsgestalterisch zulässigen Rahmens. Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird – wie im Erstantrag – exakt eingehalten.

Wäre nicht wieder eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen erforderlich (wegen der TG, Zufahrten usw.)  und erneut eine Abweichung wegen Planung von Abgrabungen an  je einer Doppelhaushälfte, dann hätte die Verwaltung diesen Bauantrag wegen der geringfügigen Änderungen gegenüber der Erstgenehmigung auf dem Büroweg behandelt.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Der Stellplatznachweis ist durch den Bau von 24 TG-Stellplätzen ausreichend erbracht. Die zu fällenden Bäume sind von der Erstgenehmigung gedeckt – im Freiflächengestaltungsplan sind ggf. noch Änderungen zu erwarten – die Stellung- nahme des Umweltamtes wird noch erwartet.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Einsicht in die Pläne und Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag der Stern Parkblick GmbH zum Neubau einer Wohnanlage mit 14 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage herzustellen.
Die Grundstücke Fl. Nrn. 226 und 226/3 sind grundbuch- und katastermäßig zu einer Einheit zu verschmelzen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird befürwortet.
Der Errichtung von ausnahmsweise zulässigen Abgrabungen an allen Wohnhäusern wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Tekturantrag Barkenstein GmbH zur Aufstockung des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 552/9 an der Ricarda-Huch-Str. 8;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat sich zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.01.2016 eingehend mit dem gegenständlichen Bauvorhaben befasst und mit 9:1 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen zu den geplanten Giebeln versagt. Der Versagungsgrund war vorwiegend, dass ein Giebel als untergeordnetes Bauteil im Hauptdach ein geneigtes Dach aufzuweisen hat.

Das Landratsamt München hat nun nach über einem halben Jahr die bisherige Rechtsmeinung zu Giebeln in Grünwald revidiert. Auslöser hierzu war der Schriftsatz des Rechtsanwaltes des Bauherrn.

Im Einzelnen:
Das Landratsamt München hat bislang stets gegenüber Gemeinde Grünwald die Rechtsmeinung zu Giebeln vertreten, dass nach der Grünwalder Ortsgestaltungssatzung nur solche zugelassen werden, wenn diese als sog. Dreiecks-Giebel ausgeführt werden. Im vorliegenden Bauvorhaben Barkenstein ist das kein Dreiecksgiebel, sondern ein Giebel mit einem oberen Flachdachab-schluss.
Nach Ortsgestaltungssatzung ist der Giebel in seiner Ausgestaltung tatsächlich nicht näher präzisiert, so dass nach Vortrag des Rechtsanwaltes nunmehr das Landratsamt München die Rechtsmeinung vertritt, dass auch andere Giebelformen, als die bisher von der Gemeinde geforderten, zulässig sind. Das Landratsamt München erwägt unter Fristsetzung das fehlende Einvernehmen zu ersetzen. Auf das Schreiben des Landratsamtes München wird insoweit verwiesen – Anlage zur Sitzungsvorlage.

Die Gemeinde Grünwald hat sich hierzu ebenfalls juristisch beraten lassen, mit folgendem Ergebnis:

Die Dachform von Quergiebeln ist in der Ortsgestaltungssatzung nicht verbindlich geregelt. Im Rahmen der Aufstellung der Ortsgestaltungssatzung 2004 war die Überlegung, die Dachformen im Geltungsbereich der OGS mit Ausnahme des Teilgebiets „Ortsmitte“ großzügig zu regeln. Konsequenterweise hat die Gemeinde seinerzeit daher auch keine Dachform bei Quergiebeln vorgegeben.
Die vom Landratsamt München dazu vertretene Rechtsauffassung ist daher richtig. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz dahin, dass Quergiebel stets mit einem Satteldach versehen werden müssten. Es wurde dergleichen in der Ortsgestaltungssatzung auch nicht festgelegt. Dementsprechend gibt es keine Handhabe für die Gemeinde, dem inmitten stehenden Tekturvorhaben der Fam. Barkestein das Einvernehmen rechtlich zulässig zu verweigern.
Eine verbindliche Festlegung der Dachform für Quergiebel macht städtebaulich nur dann Sinn, wenn Hauptdach und Quergiebel in einem formalen Zusammenhang geregelt werden. Das würde aber eine vollständige Neukonzeption der bisherigen Regelung bedeuten, die ja mit Bedacht verhältnismäßig liberal gefasst war.
Unabhängig von dieser städtebaulichen Betrachtung dürfte eine Regelung zur Dachform bei Quergiebeln – wie dies vom Landratsamt München empfohlen wird - auch rechtlich schwierig sein. Sie wird nämlich nach der überkommenen Rechtsprechung nicht in der Weise geschehen können, dass der gesamte Geltungsbereich der Ortsgestaltungssatzung „über einen Kamm geschert“ wird. Vielmehr bedarf es schon deswegen einer Erhebung des Bestands in den einzelnen Teilgebieten, weil die Gemeinde sich klar sein muss darüber, welche Rechtsfolgen eine entsprechende Regelung hat. Jene können aber je nach dem vorhandenen Baubestand durchaus unterschiedlich sein, wenn beispielsweise vorhandene Quergiebel infolge der Satzungsregelung künftig unzulässig werden würden. Das hat zunächst einen erheblichen Aufwand zur Feststellung der tatsächlichen Situation zur Folge und zweitens wird es vermutlich sehr schwierig werden, hier eine abwägungsfehlerfreie Festsetzung zuwege zubringen.

Anmerkung der Verwaltung:

Das Einvernehmen einer Gemeinde ist immer eine Einzelfallentscheidung, die nach Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Würdigung des geltenden Bauplanungs- und Bauordnungsrechts im Rahmen des sog. pflichtgemäßen Ermessens erteilt oder versagt werden kann.

Jeder zu prüfende Einzelfall stellt insbesondere in einem sehr heterogen entwickelten Baubereich unter Zugrundelegung von einfachen oder qualifizierenden Bebauungsplänen die Verwaltung und gleichermaßen den Bauausschuss immer wieder vor große Herausforderungen, ob nun ein Bauge- such zulässig, bzw. dies abzulehnen ist.

Im vorliegenden Fall verzahnten sich verschiedene sehr ähnlich gelagerte Fälle (die von der Gemeinde und dem Landratsamt München) sehr kritisch/abschlägig beurteilt worden sind, zunächst zu dem Ergebnis, dass dieses Dachbelichtungselement nicht zugelassen werden soll.

Erst nach nochmaliger, neutraler Prüfung (des Einzelfalles) kam die Bauaufsichtsbehörde zu einem völlig anderen Ergebnis, welches aber auch aus Sicht der Bauverwaltung nachvollziehbar ist.

Deshalb ergeht von unserer Seite folgender

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt zum vorliegenden Tekturantrag, hier: Änderung des Giebels, das Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö 7

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

- Austauschpläne Xeller Villenbau GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage – Haus 2 - auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/85 an der Rainholzstraße 4;

- Tekturantrag des Freiflächenplanes Xeller Villenbau GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 697 an der Geschwister-Scholl-Straße 19a;


-  Antrag Themis Beteiligungsgesellschaft-AG zur Errichtung eines Verbindungsganges im 1. OG auf dem Grundstück Fl. Nr. 623/61, 623/62 am Lil-Dagover-Ring 7;


-  Tekturantrag Heinz Schlehuber zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 780 an der Akazienallee 9;

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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö 8

Sachverhalt

Es erfolgt keine Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

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9. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15; Vorstellung und Bemusterung der Balkonverkleidung und der Wandoberflächen in den WC´s;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Die Bestandsimmobilie soll künftig als mehrgruppigen Kinderhort genutzt werden, da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den weiteren Vergaben ermächtigt.

Aufgrund des derzeitigen Planungsstands sind nun verschiedene Festlegungen erforderlich. Durch die Verwaltung wird das Farbkonzept, Bodenbeläge, Sanitäreinrichtungen und Lampen vorgestellt.

Beschluss 1

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag des Architekten und von der Vorstellung der Bemusterung und beschließt, in den Sanitärräumen Fliesen statt der vorgestellten Beschichtung vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Bauausschuss lehnt die vorgestellte Farbwahl (gelb) für die Sanitärräume ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 3

Der Bauausschuss beschließt, dass vor Ort ein Farbmuster in den Sanitärräumen zu erstellen ist, das dem Bauausschuss vor Ausführung zur Freigabe vorgestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Bauausschuss nimmt beschließt, die vorgestellte Bemusterung hinsichtlich der Ausführung des Fluchtbalkonbodens als Gitterrost zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 5

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellte Außenfassadenverkleidung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15; Elektroarbeiten VE Max15-301 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö 10

Sachverhalt

Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Die Bestandsimmobilie soll künftig als mehrgruppigen Kinderhort genutzt werden, da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den weiteren Vergaben ermächtigt.

Nach Erstellung der Planunterlagen wurden bereits die Ausschreibungen verschickt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Elektroarbeiten eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Elektroarbeiten fand am 24.08.2016 statt und brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Elektro & Netzwerktechnik Frank Duschl aus 81549 München mit einer Bruttoangebotssumme von 237.057,95 €.

Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Elektroarbeiten im Hort Dr.-Max.-Str. 15 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Elektro & Netzwerktechnik Frank Duschl aus 81549 München mit einer Bruttoangebotssumme von 237.057,95 € zu beauftragen.


Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15; Küchentechnik VE Max15-401 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö 11

Sachverhalt

Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Die Bestandsimmobilie soll künftig als mehrgruppigen Kinderhort genutzt werden, da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den weiteren Vergaben ermächtigt.

Nach Erstellung der Planunterlagen wurden bereits die Ausschreibungen verschickt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Küchentechnik eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Küchentechnik fand am 29.08.2016 statt und brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Hans Peter Wenzel GmbH 91522 Ansbach mit einer Bruttoangebotssumme von 57.196,16 €.

Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Küchentechnik im Hort Dr.-Max.-Str. 15 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hans Peter Wenzel GmbH aus 91522 Ansbach mit einer Bruttoangebotssumme von 57.196,16 € zu beauftragen.


Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15; Heizung/ Sanitärarbeiten VE Max15-203 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö 12

Sachverhalt

Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Die Bestandsimmobilie soll künftig als mehrgruppigen Kinderhort genutzt werden, da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den weiteren Vergaben ermächtigt.

Nach Erstellung der Planunterlagen wurden bereits die Ausschreibungen verschickt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Heizung/ Sanitär eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Heizung/ Sanitär fand am 24.08.2016 statt und brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Baier GmbH aus 94486 Osterhofen mit einer Bruttoangebotssumme von 197.857,55 €.

Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Heizung/ Sanitärarbeiten im Hort Dr.-Max.-Str. 15 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Baier GmbH aus 94486 Osterhofen mit einer Bruttoangebotssumme von 197.857,55 € zu beauftragen.


Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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13. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE407 Gewerbliche Küchen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Gewerbliche Küchen wurde auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben. Es wurden von 13 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 5 Firmen ein Angebot abgegeben haben, mit folgendem Ergebnis.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Lehner Großküchentechnik GmbH & Co. KG aus 84543 Winhöring mit einer Bruttoangebotssumme von 179.620,98 €.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Gewerblichen Küchen am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Lehner Großküchentechnik GmbH & Co. KG aus 84543 Winhöring, mit einer Bruttoangebotssumme von 179.620,98 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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14. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE503 Müllhaus;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Müllhaus wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben. Es wurden von 8 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 3 Firmen ein Angebot abgegeben haben, mit folgendem Ergebnis.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die die Firma Paintner Metallbau GmbH aus Ergolding mit einer Bruttoangebotssumme von 338.247,55 €.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Für die Beratung wird in der Zeit von 20.12 – 20.13 Uhr die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Müllhäuser beim Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Paintner Metallbau GmbH aus Ergolding mit einer Bruttoangebotssumme von 338.247,55 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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15. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE605 Tiefgaragen- und Brandschutztore;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Tiefgaragen- und Brandschutztore wurde auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben. Es wurden von 6 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 1 Firma ein Angebot abgegeben hat, mit folgendem Ergebnis.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Hofauer Tore & Technik GmbH aus 81549 München mit einer Bruttoangebotssumme von 87.596,78 €.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Tiefgaragen- und Brandschutztore a m Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hofauer Tore & Technik GmbH aus 81549 München mit einer Bruttoangebotssumme von 87.596,78 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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16. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE608 Fliesenarbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 16

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Fliesenarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben. Es wurden von 19 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 13 Firmen ein Angebot abgegeben haben, mit folgendem Ergebnis.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Pfalz GmbH aus 09228 Chemnitz-Wittgensdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 217.973,14 €.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Fliesenarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Pfalz GmbH aus 09228 Chemnitz-Wittgensdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 217.973,14 zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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17. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE609 Natursteinarbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Natursteinarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben. Es wurden von 25 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 16 Firmen ein Angebot abgegeben haben, mit folgendem Ergebnis.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Albrecht aus 93413 Cham mit einer Bruttoangebotssumme von 207.411,57 €.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Natursteinarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Albrecht aus 93413 Cham mit einer Bruttoangebotssumme von 207.411,57 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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18. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE610 Bodenbeschichtungsarbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 18

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Bodenbeschichtungsarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben. Es wurden von 18 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 9 Firmen ein Angebot abgegeben haben, mit folgendem Ergebnis.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Peci Bautenschutz aus 97616 Bad Neustadt mit einer Bruttoangebotssumme von 44.932,33 €.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Bodenbeschichtungsarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Peci Bautenschutz aus 97616 Bad Neustadt mit einer Bruttoangebotssumme von 44.932,33 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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19. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE611 Bodenbelagsarbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 19

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Bodenbelagsarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben. Es wurden von 16 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 9 Firmen ein Angebot abgegeben haben, mit folgendem Ergebnis.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Waldkraiburger Fußbodentechnik aus 84478 Waldkraiburg mit einer Bruttoangebotssumme von 100.795,92 €.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Bodenbelagsarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Waldkraiburger Fußbodentechnik aus 84478 Waldkraiburg mit einer Bruttoangebotssumme von 100.795,92 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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20. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE612 Parkettarbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 20

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Parkettarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben. Es wurden von 18 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 12 Firmen ein Angebot abgegeben haben, mit folgendem Ergebnis.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma M+L Bau GmbH aus 82166 Gräfelfing mit einer Bruttoangebotssumme von 197.467,40 €.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Parkettarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma M+L Bau GmbH aus 82166 Gräfelfing mit einer Bruttoangebotssumme von 197.467,40 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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21. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE618 WC-Trennwände;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 21

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk WC-Trennwände wurde auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben. Es wurden von 9 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 8 Firmen ein Angebot abgegeben haben, mit folgendem Ergebnis.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma RÖHL GmbH aus 97297 Waldbüttelbrunn mit einer Bruttoangebotssumme von 16.625,45 €.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die WC-Trennwände am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma RÖHL GmbH aus 97297 Waldbüttelbrunn mit einer Bruttoangebotssumme von 16.625,45 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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22. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; Vergabe VE619 Kellertrennwände;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 22

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Kellertrennwände wurde auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben. Es wurden von 2 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 1 Firma ein Angebot abgegeben hat, mit folgendem Ergebnis.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Melcher & Co. Großh. Ges. m.b.H. aus 9971 Matrei, Österreich mit einer Bruttoangebotssumme von 64.341,72 €.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Kellertrennwände am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Melcher & Co. Großh. Ges.m.b.H.  aus 9971 Matrei, Österreich, mit einer Bruttoangebotssumme von 64.341,72 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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23. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö 23
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23.1. Anfrage GR-Mitglied Kraus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö informativ 23.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Kraus erkundigt sich, ob es eine neue Handhabe bzw. Einstufung für Eingangspodeste bei Gebäuden gibt, da ihm zuletzt von der Bauverwaltung mitgeteilt wurde, diese würden nicht mehr außerhalb der Baugrenzen zugelassen. Die Bauverwaltung klärt die Frage intern und wird über das Ergebnis berichten.

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23.2. Anfrage GR-Mitglied Loos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö informativ 23.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Loos erkundigt sich ob des im Bereich der Rainholzstraße auf der Grünfläche gelagerten Baumaterials. Die Bauverwaltung erklärt, dass dies der E.ON Bayern gehört und diese bereits aufgefordert wurde, das Material zu beseitigen.

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24. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald VE 401 Sanitärarbeiten-Nachtrag 2-Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö 24

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Mit dem Gewerk Sanitärarbeiten wurde in der BA Sitzung am 12.10.2015 die Fa B+M aus Naundorf beauftragt.

Die Fa. B+M stellte am 27.0.2016 einen Nachtrag 2 für die physikalische Wasseraufbereitung Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 52.456,70 € Brutto.

Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 2 an die Fa. B+M, in Höhe von 52.456,70 € Brutto.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrags 2 der Fa. B+M, in Höhe von 52.456,70 € Brutto  zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2016 10:48 Uhr