Datum: 17.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 20:52 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 17-10-2016 Bauausschuss Abgabeschluss zum Einreichen von Bauanträgen.pdf
Download Niederschrift öff .pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19. September 2016;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19. September 2016 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Bauvoranfrage Wertbau-Finanz Holding AG zum Neubau von sechs Doppelhaushälften mit Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 293/22 u. 293/67 an der Sudelfeldstraße 3 u. 5;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Zu den vorliegenden beiden Grundstücken an der Sudelfeldstr. 3 u. 5 hat die Gemeinde Grünwald den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Der erste Verfahrensschritt wurde kürzlich durchgeführt – der zuständige Ausschuss für Planung und Entwicklung wird sich demnächst mit der sog. Abwägung zu den eingegangenen Anregungen befassen.
Unabhängig davon sind offenkundig die beiden Grundstücke in der Vermarktung durch diverse Makler. Es werden vielfach Fragen zur Bebauung und Verwertbarkeit an uns herangetragen – mit Blick auf das noch laufende Bebauungsplanverfahren gibt es jedoch keine konkreten Aussagen, insbesondere zu evtl. Abweichungen etc.
In diesem Zusammenhang hat nun die Wertbau-Finanz Holding AG mit ihrem Architekten kürzlich bei der Gemeinde vorgesprochen und eine fast bebauungsplankonforme Planung vorgestellt.
Es sollen demnach drei Doppelhäuser (also insgesamt sechs Doppelhaushälften) in E + 1 + D – Bebauung / Firstrichtung Nord – Süd zur Ausführung kommen. Es ist ein zulässiges Satteldach mit Gauben geplant. Ansonsten sind die Häuser entsprechend der Ortsgestaltungssatzung ausgeführt.
Die Stellplätze erfolgen gemäß Bebauungsplan im Vorgartenbereich durch Einzelgaragen und oberirdische Stellplätze.
Die Vorgaben der Grünordnung werden 1:1 übernommen.
Abweichungen in der Planung bestehen bezüglich der geplanten Bauräume der Wohnhäuser – derzeit sind im Bebauungsplan Bauräume mit 16m x 8,70m enthalten – dieser wäre in der vorliegenden Planung etwas zu korrigieren (also weniger lang – dafür etwas breiter).
Städtebaulich ist das kein Problem und könnte im laufenden B-Planverfahren angepasst werden.
Generell ist zum Bebauungsplan festzustellen, dass dieser jedenfalls fortgeführt und zum Abschluss gebracht werden soll. Der nächste Verfahrensschritt wäre dann die sog. Öffentliche Auslegung – hieran schließt sich dann die Behandlung der eingegangenen Anregungen mit dem finalen Satzungsbeschluss. Dieser Satzungsbeschluss wird aller Voraussicht nach im 1. Halbjahr 2017 gefasst werden.
Bis dahin besteht seitens der Bauwerber die Möglichkeit Baueingaben zu machen in Form von Bauvoranfragen (wie hier gegeben), oder im nächsten Schritt die formale Planreife abzuwarten und dann ein plankonformes Baugesuch einzureichen, bzw. bei vorliegenden Satzungsbeschluss auch eine Eingabe im Freistellungsverfahren einzureichen – die Verfahrensdauer wäre in allen Fälle etwa gleich lang.
Die Bauwerber haben zur Sicherung der Planung und der Einhaltung der gemeindlichen Zielplanungsvorstellungen angekündigt, einen sogenannten Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB im Sinne der Gemeinde Grünwald abzuschließen. Damit wäre dokumentiert die Bauleit- planung der Gemeinde einerseits zu akzeptieren, andererseits – wichtig! – nicht davon abzuweichen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt zur vorliegenden Bauvoranfrage zur Errichtung von sechs Doppelhaushälften mit Garagen und Stellplätzen entsprechend dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. B 52 für die Grundstücke an der Sudelfeldstr. 3 und 5 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Unter Bezugnahme des in Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 52 wird die Verwaltung beauftragt,
mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Antrag Möss & Gantner Vermögensverwaltungs GbR zur Sanierung und Dachausbau eines Einfamilienhaus-Walmdachbungalows auf dem Grundstück Fl. Nr. 408/2 an der Portenlängerstraße 3;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Möss & Gantner Vermögensverwaltungs GbR;
Bauort: Portenlängerstr. 3, Grundstück Fl. Nr. 408/2 (Grundstücksgröße 1.330m²) Planbereich: Bebauungsplan BL 23/66 (B 7) vom 24.10.1969, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der Antragsteller plant die Sanierung und Dachausbau des Bungalows im vorderen Grundstücksbereich. Das Dach bleibt weiterhin ein Walmdach und wird mit einem Kniestock von 75cm angehoben (Dachneigung 32°u. 47°).
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Sanierung und den Ausbau nicht berührt.
Die Dachbelichtungselemente in Form von Gauben entsprechen der Ortsgestaltungssatzung.
Der Stellplatznachweis wird mit der Bestandsdoppelgarage erbracht.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung und zum
Dachausbau eines Einfamilienhaus-Walmdachbungalows herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Antrag Rainer Lotz zum Anbau eines Wintergartens und Erweiterung einer Diele auf dem Grundstück Fl. Nr. 481 an der Ludwig-Ganghofer-Straße 14a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: Rainer Lotz;
Bauort: Ludwig-Ganghofer-Straße 14a, Grundstück Fl. Nr. 481 (Grundstücksgröße 1.133m²) Planbereich: Bebauungsplan B 46 vom 16.09.2010, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der Bauwerber plant den Anbau eines Wintergartens im 1. OG auf der Südseite des Gebäudes sowie die Erweiterung der Diele im Erdgeschoss auf der Ostseite.
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch den Wintergarten sowie der Erweiterung überschritten.
Der Stellplatznachweis wird nicht berührt da eine Doppelgarage vorhanden ist.
Baumbestand wird nicht berührt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht ganz vollständig
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Wintergartens und Erweiterung einer Diele nicht herzustellen.
Eine
Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung wird nicht befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
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6. Bauantrag Stephanie Ziegler-Jungmeier zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/73 an der Kaiser-Ludwig-Str. 23;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bauherr: Stephanie Ziegler-Jungmeier
Bauort: Kaiser-Ludwig-Straße 23, Grundstück Fl. Nr. 604/73 (Grundstücksgröße 1.577 m²)
Planbereich: Bebauungspläne Nr. 35 B 17 01.07.1918 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Der Bauausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung am 19.09.2016 bereits mit dem hinteren Teilgrundstück befasst und das Einvernehmen hierfür erteilt.
Das vordere Teilgrundstück mit einer ideelen Fläche von 788,50 m² soll nun mit einem Wohnhaus in E + D-Bebauung mit Walmdach (DN 52°; Dach ist kein Vollgeschoss) bebaut werden.
Der für das Grundstück heranzuziehende Bebauungsplan Nr. 35 B 17 aus 1918 setzt eine östliche Baugrenze von fünf Metern zur Kaiser-Ludwig-Straße fest.
Die o.g. festgesetzte Baugrenze wird eingehalten.
Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,22; GRZ 0,18) wird in Bezug auf die Geschoßflächenzahl und die Hauptgrundflächenzahl eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit den nicht kompensierbaren Flächen (Garage, Schleuse und Fahrradabstellraum) ebenfalls eingehalten. Die Zufahrt wird mit wasserdurchlässigen Belägen geplant, hier entsteht eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von ca. 28 m². Eine Befreiung wie in ähnlichen Fällen sollte befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.
Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die zulässige Wandhöhe von 4,25 m wird mit den geplanten Giebeln auf der Gebäudesüd- und westseite um je 1,62 m überschritten – hier sollte einer Abweichung zugestimmt werden.
Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung geplant, die in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte hier befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Doppelgarage ausreichend erbracht.
Ein prüffähiger Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan liegt derzeit zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.
Die Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und versagt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage.
Begründet wird dies mit der noch erforderlichen Planänderung zum Erhalt der Straßenbäume entlang der Kaiser-Ludwig-Straße. Die Bauwerberin soll hier die Planung mit der Umweltabteilung und dem Bauamt abstimmen
. Im Nachgang soll der Bauantrag in der nächst möglichen Bauausschusssitzung erneut behandelt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Antrag auf isolierte Befreiung Dr. Katharina Kunz zur Errichtung eines Wasserbeckens auf dem Grundstück Fl. Nr. 184/16 an der Eibseestr. 4;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauherr: Dr. Katharina Kunz, Anger 7, 82064 Straßlach
Bauort: Eibseestr. 4, Grundstück Fl.Nr. 184/16 (Grundstücksgröße = 958 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 19, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Antragstellerin wünscht die Errichtung eines Pools im Garten des bereits bebauten Anwesens. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen ist auf dem Gegenständlichen Grundstück aufgrund der Bebauung mit einem Doppelhaus und der damit verbundenen Zufahrtsbereiche und Garagen bereits um ca. 50m² überschritten.
Um die Flächenbilanz zu optimieren, werden im Bereich der Zufahrt und des Stellplatzes die Flächen entsiegelt und mit Rasengittersteinen ausgelegt, was eine Verbesserung zum bisherigen dicht verfugten Pflaster bedeutet. Tatsächlich wird mehr Fläche entsiegelt, als für die Errichtung des Wasserbeckens benötigt wird.
Die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen beläuft sich dann auf ca. 70m².
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, die isolierte Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wegen Überschreitung um ca. 70m² zur Errichtung eines Wasserbeckens / Swimmingpools zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. Antrag Caroline Hosmann und Patrick Lucas zur Wohnraumerweiterung mit nordseitigem Anbau an das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 392/16 an der Wilhelm-Humser-Straße 9;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Bauherr: Caroline Hosmann und Patrick Lucas
Bauort: Wilhelm-Humser-Straße 9, Grundstück Fl. Nr. 392/16 (Grundstücksgröße 662 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 61 BI 37 v. 20.12.1937 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Wohnraumerweiterung mit nordseitigem Anbau im Erdgeschoss mit Flachdach und Pultdach (DN 15 Grad) und Lagerraum.
Das Maß der baulichen Nutzung bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahl (GFZ 0,30; GRZ 0,25) mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garage, Lagerraum und Zufahrt) wird mit dem neugeplanten Vorhaben um ca. 30 m² überschritten. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Die Zufahrt ist gepflastert und mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt. Eine Befreiung sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.
Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mit einem Garagen- und einem offenen Stellplatz ausreichend erbracht.
Die Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Wohnraumerweiterung mit nordseitigem Anbau im Erdgeschoss und Lagerraum her.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garage, Lagerraum und Zufahrt) um ca. 30 m² wird befürwortet.
Als Ersatzpflanzung für die Traubenkirsche ist ein Baum zweiter Ordnung mit Stammumfang 18-20cm zu pflanzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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9. Antrag auf Vorbescheid Immoprojekt Solution GmbH zum Neubau von zwei Bürogebäuden und fünf Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 616/7 an der Robert-Koch-Str. 45;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
In Form eines Antrags auf Vorbescheides hat der mit der Planung beauftragte Grünwalder Architekt Brandt mit Schreiben vom 13.09.2016 folgende drei Fragen formuliert:
1. Ist die Nutzung des Grundstückes mit zwei Bürogebäuden und fünf Einfamilienhäusern baurechtlich zulässig?
Es gilt der Baulinienplan Nr. 65 B 11 von 1911, zusätzlich der Bebauungsplan Nr. B 35 sowie § 34 BauGB.
Das 7.175m² große Grundstück liegt unmittelbar östlich der Südlichen Münchner Straße – wird aber rückwärtig über die Robert-Koch-Straße zusätzlich erschlossen.
Im westlichen Grundstücksbereich sollen die beiden Bürogebäude in E+D bzw. E+1-D-Bebauung (betrifft das nördliche Bürogebäude) + TG-Einhausung und Tiefgarage zur Ausführung kommen. Im östlichen Teil des Grundstückes sollen fünf Einfamilienhäuser mit E+D bzw. E+1-D-Bebauung (betrifft das nördlichste Wohnhaus) situiert werden.
Gegen die lockere Bebauung mit den Bürogebäuden spricht planungsrechtlich nichts – wenn die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Parameter allesamt eingehalten werden können (insbesondere das Maß der baulichen Nutzung und die gesetzlichen Abstandsflächen).
Die fünf geplanten Wohnhäuser werden nach vorliegender Planung alle über die bestehende (enge) Zufahrt an der Robert-Koch-Straße erschlossen – hier ergeben sich zwangsläufig nicht unerhebliche Überschreitungen bei der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen.
Die o.g. Bebauungspläne können mit der vorliegenden Planung einhalten werden. Das geplante Vorhaben fügt sich auch i.S. § 34 BauGB in die Eigenart der umliegenden Bebauung ein – betrifft auch die geplante Art der baulichen Nutzung, da im näheren Umfeld sowohl Bürogebäude, als auch vorherrschend Wohngebäude vorhanden sind.
2. Ist die Kellererweiterung bei den Bürogebäuden um ca. 187m² baurechtlich zulässig?
Ohne die übrigen Kennwerte (vor allem Grundflächenzahl mit der Haupt- und Nebennutzung) geprüft zu haben, ist eine Kellererweiterung in diesem Ausmaß nur zulässig, wenn der Anteil der Grundfläche mit der Nebenanlage (durch die das Grundstück lediglich unterbaut wird / Fall des § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO) innerhalb der 50%igen Überschreitung der Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung zu liegen kommt.
3. Ist eine Tiefgarage im 2. Untergeschoß mit einer Größe von ca. 1.356m² baurechtlich zulässig?
Hier gilt gleiches wie bereits zu 2. geäußert – auch hier ist die sog. Grundfläche mit den Nebenanlagen i.S. § 19 Abs. 4 BauNVO betroffen, wobei hier seit Jahren diese Vorschrift so vollzogen wird, dass eine Befreiung zumeist möglich wird, wenn die Erdüberdeckung von Tiefgaragen bei mindestens 1,00m liegt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, unter den nachfolgenden Inhalten das Einvernehmen
zu erteilen:
1. Ist die Nutzung des Grundstückes mit zwei Bürogebäuden und fünf Einfamilienhäusern baurechtlich zulässig?
Es gilt der Baulinienplan Nr. 65 B 11 von 1911, zusätzlich der Bebauungsplan Nr. B 35 sowie § 34 BauGB.
Das 7.175m² große Grundstück liegt unmittelbar östlich der Südlichen Münchner Straße – wird aber rückwärtig über die Robert-Koch-Straße zusätzlich erschlossen.
Im westlichen Grundstücksbereich sollen die beiden Bürogebäude in E+D bzw. E+1-D-Bebauung (betrifft das nördliche Bürogebäude) + TG-Einhausung und Tiefgarage zur Ausführung kommen. Im östlichen Teil des Grundstückes sollen fünf Einfamilienhäuser mit E+D bzw. E+1-D-Bebauung (betrifft das nördlichste Wohnhaus) situiert werden.
Gegen die lockere Bebauung mit den Bürogebäuden spricht planungsrechtlich nichts – wenn die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Parameter allesamt eingehalten werden können (insbesondere das Maß der baulichen Nutzung und die gesetzlichen Abstandsflächen).
Die fünf geplanten Wohnhäuser werden nach vorliegender Planung alle über die bestehende (enge) Zufahrt an der Robert-Koch-Straße erschlossen – hier ergeben sich zwangsläufig nicht unerhebliche Überschreitungen bei der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen.
Die o.g. Bebauungspläne können mit der vorliegenden Planung einhalten werden. Das geplante Vorhaben fügt sich auch i.S. § 34 BauGB in die Eigenart der umliegenden Bebauung ein – betrifft auch die geplante Art der baulichen Nutzung, da im näheren Umfeld sowohl Bürogebäude, als auch vorherrschend Wohngebäude vorhanden sind.
2. Ist die Kellererweiterung bei den Bürogebäuden um ca. 187m² baurechtlich zulässig?
Ohne die übrigen Kennwerte (vor allem Grundflächenzahl mit der Haupt- und Nebennutzung) geprüft zu haben, ist eine Kellererweiterung in diesem Ausmaß nur zulässig, wenn der Anteil der Grundfläche mit der Nebenanlage (durch die das Grundstück lediglich unterbaut wird / Fall des § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO) innerhalb der 50%igen Überschreitung der Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung zu liegen kommt.
3. Ist eine Tiefgarage im 2. Untergeschoß mit einer Größe von ca. 1.356m² baurechtlich zulässig?
Hier gilt gleiches wie bereits zu 2. geäußert – auch hier ist die sog. Grundfläche mit den Nebenanlagen i.S. § 19 Abs. 4 BauNVO betroffen, wobei hier seit Jahren diese Vorschrift so vollzogen wird, dass eine Befreiung zumeist möglich wird, wenn die Erdüberdeckung von Tiefgaragen bei mindestens 1,00m liegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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10. Antrag auf Vorbescheid Bernd, Florian, Julian u. Max Schilling zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf den Grundstücken Fl. Nrn. 599/24, 599/14 und 599/15 an der Südlichen Münchner Str. 48a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Bauherr: Bernd, Florian, Julian und Max Schilling;
Bauort: Südliche Münchner Str. 48a, Grundstücke Fl.Nrn. 599/24, 599/14, 599 und 599/15 (Grundstücksgröße = 2.979 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 61 B 26 v. 23.03.1927, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Antragsteller möchten mit dem vorliegenden Vorbescheid die Bebauung der drei zu verschmelzenden Grundstücke klären. Hierzu sollen zusätzlich zu den bereits bestehenden zwei Einfamilienhäusern zwei weitere Einfamilienhäuser auf dem dann insgesamt knapp 4.900m² großen Grundstück errichtet werden.
Folgende Fragestellung soll mit dem Vorbescheid geklärt werden:
Ist die Bebauung mit zwei weiteren Einfamilienhäusern baurechtlich zulässig?
Grundsätzlich ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig, vorbehaltlich der Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung auf dem Gesamtgrundstück. Des Weiteren hat das Bauvorhaben auch die bauplanungsrechtlichen Parameter des § 34 Baugesetzbuch, also das Einfügungsgebot in die Umgebungsbebauung hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung einzuhalten. Die Anzahl und Situierung der Gebäude ist grundsätzlich zulässig. Ebenso die geplante Geschossigkeit mit E+1+D. Für Haus 3 muss aber aufgrund eines alten Baulinienplanes, der eine Baugrenze von 10m zur östlichen Grundstücksgrenze (Straßenbahntrasse) festlegt, eine Befreiung von eben dieser erteilt werden. Aufgrund bereits mehrfach vorhandener Bezugsfälle sollte dies befürwortet werden.
In Bezug auf die Ortsgestaltungssatzung kann aufgrund der vorgelegten Planunterlagen (nur Lageplan) hinsichtlich der Zulässigkeit keine umfassende Aussage getroffen werden. Die geplante Ausführung mit Walmdach, wie aus dem Lageplan ersichtlich, ist zulässig. Weitere Parameter können nicht geprüft werden.
Das Bauvorhaben ist grundsätzlich, unter der Voraussetzung der Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung, genehmigungsfähig. Bei der geplanten Neubebauung und Situierung der Baukörper ist der umfangreiche, schützenswerte Baumbestand auf dem Grundstück soweit wie möglich zu erhalten.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern unter Voraussetzung der Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung und der sonstigen bauplanungsrechtlichen Parameter nach § 34 BauGB
herzustellen. Eine Befreiung wegen Überschreitung der östlichen Baugrenze wird aufgrund der vorhandenen Bezugsfälle befürwortet.
Bei der geplanten Neubebauung und Situierung der neu geplanten Baukörper ist der umfangreiche, schützenswerte Baumbestand auf dem Grundstück soweit wie möglich zu erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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11. Antrag auf Vorbescheid Angelika Michalik zum Abriss des Altbestandes und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 595 an der Forsthausstraße 10a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Bauherr: Angelika Michalik;
Bauort: Forsthausstr. 10a, Grundstück Fl.Nr. 595 (Grundstücksgröße = 3.277 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997 in d.F.d. 2. Änderung v. 09.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
In der Sitzung des Bauausschusses am 11.07.2016 wurde das Einvernehmen für den noch bestehenden Vorbescheidsantrag zum Neubau eines Wohnhauses aufgrund Nichteinhaltung des Maßes der baulichen Nutzung einstimmig versagt. Der Antrag liegt derzeit im Landratsamt München zur Prüfung.
Die Antragstellerin möchte zwingend eine Klärung des Baurechts herbeiführen und hat daher den nun vorliegenden Antrag auf Vorbescheid eingereicht um die folgende Fragestellung zu klären:
Ist die im Anschreiben, Seite 2 Punkt 2 errechnete Grundfläche (182,61m²) und Geschossfläche (182,61m²) planungsrechtlich zulässig?
Die Antragstellerin sieht die im Bestand vorhandene Bebauung des Gebäudes Forsthausstraße 10a zwingend als ihr bei einer Neubebauung zustehendes Baurecht an. Diese Einschätzung kann aber von der Gemeinde aufgrund des heute geltenden Baurechts nicht geteilt werden. Sicherlich ist das Anwesen als solches genehmigt, wenngleich z.T. planabweichende Nutzungen bestehen. Mit Abriss erlischt der Bestandsschutz und bei einer Neubebauung ist entsprechend heute geltendes Baurecht anzuwenden.
Die Verwaltung kommt nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage und insbesondere der vorliegenden Berechnungen in Summe auf ein mögliches Baurecht in Höhe von ca. 162 m² Grundfläche und ca. 162 m² Geschossfläche. Dies beinhaltet bereits die vom Bauausschuss und durch genehmigten Vorbescheid (Bauvorhaben Hargitay) zugesprochene Befreiung von der Grund- und Geschossfläche in Höhe von 20m² (GF) und 50m ² (GR). Dieses zusätzliche Baurecht ist nach geltendem Baurecht dem Gesamtgrundstück dienend und kann somit nicht „Vorhabenbezogen“ fixiert werden. Es steht also in seiner Gesamtheit allen Bauwerbern des gegenständlichen Grundstücks zu. Diese Einschätzung wurde der Gemeinde und auch der Bauwerberin von Seiten des Landratsamtes München so mitgeteilt und muss im vorliegenden Antrag Berücksichtigung finden.
Aufgrund der Differenz der von Seiten der Bauwerberin und der Gemeinde aufgestellten Berechnung hinsichtlich des zustehenden Baurechts kann auch beim vorliegenden Antrag das Einvernehmen grundsätzlich nicht ohne Vorbehalt erteilt werden. Um hier das Verfahren möglichst zu einem Abschluss zu bringen, würde die Verwaltung vorschlagen, das Einvernehmen unter der Maßgabe herzustellen, dass das Baurecht hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung bezogen auf das Gesamtgrundstück eine Geschossfläche von maximal 525,96m² und eine Grundfläche von maximal 457,65m² nicht überschreitet.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag auf Abriss des Altbestandes und Neubau eines Einfamilienhauses unter der Maßgabe herzustellen, dass das Baurecht hinsichtlich dem
Maß der baulichen Nutzung bezogen auf das Gesamtgrundstück eine Geschossfläche von maximal 525,96m² und eine Grundfläche von maximal 457,65m² nicht überschreitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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12. Bauantrag Dr. Monika Ackermann zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Schwimmbadgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 592/71 an der Dr.-Max-Str. 78;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Es gilt der einfache Bebauungsplan Nr. 67 B 12, der einfache Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, die Ortsgestaltungssatzung, die Garagen- u. Stellplatzsatzung sowie die Baumschutzverordnung.
Das Wohnhaus wird hinter der Baugrenze errichtet und verfügt über zwei Vollgeschosse / oberer Abschluss ist als Flachdach ausgebildet. Östlich an das Wohnhaus ist eine Doppelgarage als Grenzbau angebaut – nach Süden orientiert sich das Schwimmbadgebäude.
Das Maß der baulichen Nutzung ist sowohl mit der Haupt- als auch der Nebennutzung eingehalten.
Die Wand- u. Firsthöhen mit den wohngenutzten Gebäudeteilen werden eingehalten. Die Wandhöhe des Schwimmbades ist auf das maximal zulässige Maß von 3,00m zu reduzieren. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Dachterrasse mit Brüstung auf dem Schwimmbad wegen Nichteinhaltung der vorgenannten Wandhöhe nicht möglich ist – die Planung ist dahingehend abzuändern.
Die ausnahmsweise zulässige Abgrabung südlich des Schwimmbadgebäudes ist gemessen an der Fassadenbreite zu groß geplant – hier gilt: maximal ein Drittel der Fassadenlänge und nicht tiefer als 3,00m – geplant ist diese Abgrabung nun mit 4,00m – zulässig = max. 2,31m!
Weitere Einschränkung in der Planung ist der oberirdisch sichtbare Verbindungsgang zwischen der Haupt- u. Nebennutzung. Mit diesem Verbindungsgang wird die Nebennutzung automatisch zur Hauptnutzung und wird bei dem Maß der baulichen Nutzung angerechnet.
Dieser Mangel ist architektonisch anders zu lösen – z.B. durch eine klare Abtrennung der unterschiedlichen Nutzungen.
Ansonsten ist das geplante Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig und genehmigungsfähig.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Drei unter die Baumschutzverordnung fallende Bäume werden zur Fällung beantragt – nachdem diese unmittelbar im Bereich der geplanten Neubebauung stehen ist eine Beseitigung unvermeidbar. Nachdem ansonsten noch sehr viele und z.T. sehr große Bäume auf dem Grundstück stehen – könnte vorbehaltlich der Stellungnahme des Umweltamtes auf eine Ersatzpflanzung verzichtet werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Einer Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise zugestimmt.
Die Wandhöhe des Schwimmbades ist auf das maximal zulässige Maß von 3,00m zu reduzieren. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Dachterrasse mit Brüstung auf dem Schwimmbad wegen Nichteinhaltung der vorgenannten Wandhöhe nicht möglich ist – die Planung ist dahingehend abzuändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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13. Bauantrag Projekt DMS Grünwald GmbH Alexander von Barkenstein zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 592/70 an der Dr.-Max-Straße 76;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Bauherr: Ulrich und Beatrix Meyer
Bauort: Dr.-Max-Straße 78, Grundstück Fl. Nr. 592/70 (Grundstücksgröße 1.652 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 67 B 12 vom 02.03.1912, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
GR-Mitglied Kraus ist wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Antragsteller plant die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern in E+D Bebauung und E+1+D Bebauung mit Walmdach (50° Dachneigung, Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss) und zwei Doppelgaragen.
Der für das Grundstück heranzuziehende, aus 1912 stammende Bebauungsplan gibt eine nördliche Baugrenze von sieben Metern zur Dr.-Max-Straße vor.
Die o.g. festgesetzte Baugrenze wird mit dem Eingangspodest von Haus 1 um ca. zwei Meter überschritten eingehalten. Hierfür ist eine Befreiung notwendig- welche in ähnlich gelagerten Fällen jeweils erteilt wurde.
Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,15; GRZ 0,12) wird in Bezug auf die Geschoßflächenzahl und die Hauptgrundflächenzahl exakt eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit den nicht kompensierbaren Flächen (Garagen) eingehalten. Die Zufahrten sowie die abgerückten Terrassen werden mit wasserdurchlässigen Belägen geplant, hier entsteht eine Überschreitung von 161 m². Eine Befreiung in diesem Maße sollte hier wie in ähnlichen Fällen aufgrund der langen Zufahrtssituation befürwortet werden.
Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Auf der Gebäudenord-, südseite von Haus 1 ist jeweils ein Giebel geplant welcher die zulässige Wandhöhe von 5,00 m um je 1,60 m überschreitet. Auf der Gebäudenord-, südseite von Haus 2 ist jeweils ein Giebel geplant welcher die zulässige Wandhöhe von 8,10 m um je 1,50 m überschreitet. Eine Abweichung sollte hier wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.
Auf der Gebäudenordseite von Haus 1 und der Gebäudeostseite von Haus 2 ist eine Abgrabung geplant, die in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte hier befürwortet werden.
Eine Aussage über die Einfriedung wird nicht getroffen, diese ist entsprechend der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung zu errichten.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau von zwei Doppelgaragen ausreichend geführt.
Ein prüffähiger Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan liegt derzeit zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
GR-Mitglied Kraus ist wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen her.
Die festgesetzte Baugrenze von sieben Metern zur Dr.-Max-Straße wird mit dem Eingangspodest von Haus 1 um ca. zwei Meter
überschritten eingehalten. Einer Befreiung wird zugestimmt.
Die Zufahrten sowie die abgerückten Terrassen werden mit wasserdurchlässigen Belägen geplant, hier entsteht eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von 161 m². Eine Befreiung in diesem Maße wird aufgrund der langen Zufahrtssituation befürwortet.
Die zulässige Wandhöhe wird mit den geplanten Giebeln von Haus 1 auf der Gebäudesüd- und nordseite um je 1,60 m und von Haus 2 auf der Gebäudesüd- und nordseite um je 1,50 m überschritten – einer entsprechenden Abweichung wird zugestimmt.
Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung der beiden geplanten Abgrabungen im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise zugestimmt.
Die Einfriedung ist entsprechend der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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14. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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14 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Antrag Xeller Villenbau GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage – Haus 2 hier: Austauschpläne – auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/85 an der Rainholzstraße 4;
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15. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
|
ö
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15 |
Sachverhalt
Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor
.
zum Seitenanfang
16. Neubau eines Wohnhauses an der Laufzorner Straße 30;
Vorstellung und Bemusterung der Außenansicht;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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16 |
Sachverhalt
Auf einen öffentlichen Antrag in der Gemeinderatssitzung am 28.07.2015, beschloss der Gemeinderat auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 320/4 an der Laufzorner Straße 30 zeitnah ein Wohngebäude für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu errichten und entsprechende Planungen vorzunehmen.
Die Planung wurde durch das Architekturbüro Steininger erstellt.
In seiner Sitzung am 29.09.2015, beschloss der Gemeinderat die Planung und Kostenschätzung eines Gebäudes mit Tiefgarage für eine Wohngruppe von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Die Rohbauarbeiten haben mittlerweile begonnen.
Aufgrund des derzeitigen Planungsstands sind nun verschiedene Festlegungen erforderlich. Das Architekturbüro Steininger stellt das Farbkonzept, wie z.B. Bedachung, Türen/Fenster und Außenwände, vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellte Planung des Architekten zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
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17. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15;
Trockenbau VE Max15-110 - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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17 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Die Bestandsimmobilie soll künftig als mehrgruppigen Kinderhort genutzt werden, da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den weiteren Vergaben ermächtigt.
Nach Erstellung der Planunterlagen wurden bereits die Ausschreibungen verschickt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Trockenbau eine beschränkte Ausschreibung.
Die Submission für das Gewerk Trockenbau fand am 14.09.2016 statt und brachte folgendes Ergebnis:
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Hofmann Roebel GmbH aus 82061 Neuried mit einer Bruttoangebotssumme von 96.102.66 €.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Trockenbauarbeiten im Hort Dr.-Max.-Str. 15 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hofmann Roebel GmbH aus 82061 Neuried mit einer Bruttoangebotssumme von 96.102.66 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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18. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
Vergabe VE408 Einbauküchen;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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18 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Einbauküchen wurde auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben. Es wurden von 17 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 6 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Ziegler aus 94560 Offenburg mit einer Bruttoangebotssumme von 210.169,74 €.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Für die Beratung wird in der Zeit von 20.36 – 20.36
Uhr die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Einbauküchen am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Ziegler aus 94560 Offenburg mit einer Bruttoangebotssumme von 210.169,74 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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19. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
Vergabe VE620 Schließanlage;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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19 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Schließanlagen wurde auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben. Es wurden von 14 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 6 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Facility Team aus 97082 Würzburg mit einer Bruttoangebotssumme von 69.055,83 €.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Für die Beratung wird in der Zeit von 20.40 – 20.43
Uhr die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Schließanlagen am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Facility Team aus 97082 Würzburg mit einer Bruttoangebotssumme von 69.055,83 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
20. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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20 |
zum Seitenanfang
20.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Kraus;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.10.2016
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ö
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informativ
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20.1 |
Sachverhalt
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Kraus aus der vergangenen Sitzung bezüglich der Beurteilung von Eingangspodesten im Zusammenhang mit Anrechenbarkeit auf die Grundfläche (Hauptnutzung) und Einhaltung Baugrenzen.
Die Verwaltung teilt mit, dass nach Rücksprache mit dem Landratsamt München überdachte Eingangspodeste bis zu einer Tiefe von 1,5 m als untergeordnetes Bauteil gesehen werden und mit einer Befreiung außerhalb der vorgeschriebenen Baugrenze errichtet werden können.
Hingegen sind überdachte Hauseingangspodeste bei der Grundfläche (Hauptnutzung) anzurechnen. Einzelne Stufen ohne Überdachung zählen als Zuweg und bleiben bei der Berechnung der Grundfläche unberücksichtigt.
Datenstand vom 30.11.2016 13:52 Uhr