Datum: 14.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:03 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 14-11-2016 Bauausschuss Abgabeschluss zum Einreichen von Bauanträgen.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2016
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung
wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17. Oktober 2016;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2016
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17. Oktober 2016 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bauvoranfrage Kraus&Partner Architekten zur Abklärung einer Bebauung auf dem Grundstück Fl. Nr. 363/1 am Marktplatz 2a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: Kraus & Partner Architekten und Ingenieure
Bauort: Marktplatz 2a, Grundstück Fl.Nr. 636/1 (Grundstücksgröße = 543 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 17 v. 22.07.1977, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Für das gegenständliche Grundstück an der Ecke Oberhachinger / Perlacher Straße soll die bauliche Verwertbarkeit überprüft werden. Geplant ist hierbei die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses in E+1+D Bebauung mit Tiefgarage im 2. UG. Zur besseren Ausnutzung soll das 1. Untergeschoss durch eine Geländeveränderung freigelegt werden. Die natürliche Geländeoberkante des Eckgrundstücks liegt im höchsten Bereich ca. 2,20 m über dem Straßenniveau. Das Gelände soll demnach um ca. 2,00 – 2,20m abgetragen werden, jedoch nur insoweit als dass das Untergeschoss kein Vollgeschoss wird. In diesem Geschoss soll dann eine gewerbliche Nutzung stattfinden. Soweit zur gegenständlichen Planung.
Die Prüfung der Sach- und Rechtslage ergibt, dass die grundsätzliche Bebauung mit einem Gebäude in E+1+D-Bebauung nach Bebauungsplan zulässig ist. Die Geländeveränderung im südwestlichen Grundstücksbereich zur Oberhachinger Straße hin wird durch die Ortsgestaltungssatzung reglementiert. Geländeveränderungen sind hiernach grundsätzlich unzulässig. Abweichungen nach § 11 Ortsgestaltungssatzung können (!) zugelassen werden, wenn
a) die Abweichungen für Bauvorhaben mit besonderem Nutzungszweck erforderlich sind (hier nicht zutreffend),
b) die Durchführung der Satzung zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde (hier nicht zutreffend) oder
c) die Abweichung aus besonderen Gründen der Bau- oder Ortsbildgestaltung geboten oder vertretbar ist
UND wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Hier lässt sich zusammenfassen, dass ggf. Buchstabe c) zutrifft, als dass eine Abweichung hier aufgrund der besonderen Lage des Grundstückes und des umfangreichen und städteplanerisch nicht wünschenswerten Mauerwerks hier als vertretbar gesehen werden könnte.
Hinsichtlich der geplanten Nutzung lässt sich festhalten, dass der qualifizierte Bebauungsplan Nr. B 17 das gegenständliche Grundstück als Allgemeines Wohngebiet festsetzt, wonach Wohnen, „dem Gebiet dienende Läden“ sowie Schank- u. Speisewirtschaften grundsätzlich zulässig sind.
Die geplante Zufahrt zum in das 2. UG / Tiefgarage (12 Stellplätze) führenden Parklift ist in der aktuell vorliegenden Planung über die Oberhachinger Straße vorgesehen. Der Antragsteller stellt zur Diskussion, ob möglicherweise eine Anfahrbarkeit über die Perlacher Straße bevorzugt werden sollte. Dies wäre von Seiten des Bauwerbers in erster Linie mit dem Straßenbauamt München abzuklären. Die verkehrliche Situation an dieser Stelle, zumal direkt im Kurvenbereich ist in den Planungen zu berücksichtigen. Die Verwaltung empfiehlt hier eine Erschließung über die Perlacher Straße.
Des Weiteren sollten auf dem Baugrundstück zwingend auch mindestens zwei oberirdische Stellplätze nachgewiesen werden im Rahmen eines künftigen Bauantrages, da nicht davon auszugehen ist, dass Besucher des geplanten Ladens die über einen Parklift zu erreichende Tiefgarage nutzen.
Der Bauausschuss möge im Rahmen der Diskussion über die Vertretbarkeit der geplanten Abgrabung im Rahmen der Ortsbildgestaltung diskutieren.
Beschluss
GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 Gemeindeordnung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss beschließt nach Diskussion, das gemeindliche Einvernehmen zunächst nicht in Aussicht zu stellen, da eine abschließende Beurteilung des Vorhabens aktuell noch nicht möglich ist. Es wird um Vorlage entsprechender Ansichten und Perspektiven (Animationen)
sowie einer Gebäudegeometrie, Auskunft über den geplanten Verlauf der Mauer sowie Nachweis der oberirdischen Stellplätze gebeten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Tekturantrag Heinz Nusshart zum Neubau einer Garage – Haus 1 - auf dem Grundstück Fl. Nr. 293/81 u. 294/5 an der Rotwandstraße 9;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2016
|
ö
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Heinz Nusshart;
Bauort: Rotwandstraße 9, Grundstück Fl. Nr. 293/81 u. 294/5 (Grundstücksgröße 1.142m²) Planbereich: Bebauungsplan BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Das Bauvorhaben war bereits Beratungsgegenstand am 21.09.2015, hier wurden zwei Doppelhaushälften mit zwei Doppelgaragen beschlossen.
Der Bauherr von Haus 1 beantragt wie auch schon der Bauherr von Haus 2, dass in der Sitzung vom 19.09.2016 behandelt wurde, ebenfalls die Vergrößerung der Doppelgarage um ca. 8 m².
Das Maß der baulichen Nutzung im Bezug auf die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit den nicht kompensierbaren Flächen (Garagen, Müllhaus) eingehalten. Die Zufahrt wird mit wasserdurchlässigen Belägen geplant, hier entsteht eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von ca. 30 m². Eine Befreiung wie in ähnlichen Fällen sollte befürwortet werden.
Alle weiteren Festsetzungen der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Schützenswerter Baumbestand wird wie auch schon im Ursprungsantrag berührt. Die Kirsche auf dem Nachbargrundstück (Baum Nr. 1) ist während der Bauphase mit entsprechenden Schutzmaßnahmen, wie, Wurzelvorhang und Handschachtungen nach DIN1829 zu schützen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Garage – Haus 1 - herzustellen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 30m² wird befürwortet.
Die Vorgartenlinie muss mit 5,00m eingehalten werden.
Die Kirsche auf dem Nachbargrundstück (Baum Nr. 1) ist während der Bauphase wie auch schon im Ursprungsantrag mit entsprechenden Schutzmaßnahmen, wie Wurzelvorhang und Handschachtungen nach DIN1829,
zu schützen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Antrag auf isolierte Abweichung Michaela und Dr. Erhard Keller zur Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 616/5 an der Südlichen Münchner Str. 68;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2016
|
ö
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: Michaela und Dr. Erhard Keller;
Bauort: Südliche Münchner Str. 68, Grundstück Fl. Nr. 615/5 (Grundstücksgröße 5.794m²) Planbereich: Bebauungsplan 65 B 11 vom 28.11.1911, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Werbeanlagensatzung;
Die Antragsteller wünschen die Errichtung einer Werbeanlage an der Fassade sowie eine freistehenden beleuchteten Werbeanlage an der Straße.
Die Werbeanlage an der Fassade kann aufgrund der Fassadengliederung mit den Fensterelementen über zwei Geschosse nicht waagerecht ausgerichtet werden. Die geplante Werbeanlage ist daher in Ihrer Breite begrenzt und benötigt eine Abweichung in der Höhe (geplant 1,40m zulässig 0,60m).
Die Freistehende Werbeanlage ist grundsätzlich von der gemeindlichen Werbeanlagensatzung nach §11 nur dann zulässig, sofern diese nicht am Gebäude angebracht werden kann bzw. nicht zumutbar ist, keine Einfriedung vorhanden ist und sie parallel zum öffentlichen Straßenraum aufgestellt wird.
Die Antragsteller begründen dies, da der Haupteingang tiefer als der Gehweg liegt und durch die Entfernung des Restaurants zum Ortskern nicht mit überwiegend fußläufigem Publikumsverkehr zu rechnen ist, kann das Restaurant nicht richtig wahr genommen werden.
Wir würden hier eine isolierten Abweichung von der Werbeanlagensatzung vorschlagen, da ein Restaurant eine Außenwerbung benötigt und keine Einfriedung vorhanden ist. Allerdings muss die Werbeanlage parallel zum Straßenraum aufgestellt werden und die Beleuchtung blendfrei sein.
Desweiteren wird die vorhandene Briefkastenanlage am Gehweg demontiert.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die isolierte Abweichung zur Errichtung der Werbeanlage an der Fassade sowie der freistehenden Werbeanlage unter der Voraussetzung
, dass diese blendfrei errichtet wird, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Bauantrag Stephanie Ziegler-Jungmeier zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/73 an der Kaiser-Ludwig-Str. 23;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
|
14.11.2016
|
ö
|
beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bauherr: Stephanie Ziegler-Jungmeier
Bauort: Kaiser-Ludwig-Str. 23, Grundstück Fl.Nr. 604/73 (Grundstücksgröße = 1.577 m²)
Planbereich: Baulinienplan 47 B 12, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2016 das Einvernehmen versagt, da die Zufahrtssituation aufgrund bestehender Straßenbäume noch mit den zuständigen Behörden geklärt werden musste. Diese Klärung ist in der Zwischenzeit erfolgt, mittels entsprechender Umplanungen sowie Errichtung von Wurzelbrücken zum Schutz der Bäume, können beide Bäume erhalten bleiben.
Zur vollständigen Beurteilung wird die ursprüngliche Stellungnahme der Verwaltung nachfolgend noch einmal (kursiv) aufgeführt.
Das vordere Teilgrundstück mit einer ideelen Fläche von 788,50 m² soll nun mit einem Wohnhaus in E + D-Bebauung mit Walmdach (DN 52°; Dach ist kein Vollgeschoss) bebaut werden.
Der für das Grundstück heranzuziehende Bebauungsplan Nr. 35 B 17 aus 1918 setzt eine östliche Baugrenze von fünf Metern zur Kaiser-Ludwig-Straße fest.
Die o.g. festgesetzte Baugrenze wird eingehalten.
Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,22; GRZ 0,18) wird in Bezug auf die Geschoßflächenzahl und die Hauptgrundflächenzahl eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit den nicht kompensierbaren Flächen (Garage, Schleuse und Fahrradabstellraum) ebenfalls eingehalten. Die Zufahrt wird mit wasserdurchlässigen Belägen geplant, hier entsteht eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von ca. 28 m². Eine Befreiung wie in ähnlichen Fällen sollte befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.
Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die zulässige Wandhöhe von 4,25 m wird mit den geplanten Giebeln auf der Gebäudesüd- und westseite um je 1,62 m überschritten – hier sollte einer Abweichung zugestimmt werden.
Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung geplant, die in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte hier befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Doppelgarage ausreichend erbracht.
Ein prüffähiger Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan liegt derzeit zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.
Die Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Für die auf dem Baugrundstück zur Fällung beantragte Birke ist als Ersatzpflanzung ein Baum 1. Ordnung mit StU 20-25 cm zu pflanzen.
Durch die geänderte Planung zum Erhalt der Straßenbäume ergibt sich eine zusätzliche Rangierfläche im Bereich der Garagenzufahrt, durch die sich die Grundfläche mit den Nebenanlagen um 68 m² erhöht. Die Überschreitung beläuft sich demnach dann auf 65m². Aufgrund der von der Gemeinde geforderten Umplanung und Ausführung in wasserdurchlässigen Belägen würde die Verwaltung hier empfehlen einer Befreiung zuzustimmen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage her.
Die Zufahrt wird mit wasserdurchlässigen Belägen geplant, hier entsteht eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von ca. 65 m². Eine Befreiung wie in ähnlichen Fällen wird befürwortet.
Die zulässige Wandhöhe von 4,25 m wird mit den geplanten Giebeln auf der Gebäudesüd- und westseite um je 1,62 m überschritten – einer entsprechenden Abweichung wird zugestimmt.
Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise zugestimmt.
Für die auf dem Baugrundstück zur Fällung beantragte Birke ist als Ersatzpflanzung ein Baum 1. Ordnung mit StU 20-25 cm zu pflanzen.
Die Straßenbäume sind zu erhalten und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Bauvoranfrage Sibylle und Prof. Dr. Helmut Waldner zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 784/1 an der Geranienstraße 2;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2016
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Vorliegendes Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B 7, des einfachen Bebauungsplanes Nr. B 35 und der Ortsgestaltungssatzung sowie der Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung.
Die Antragsteller möchten auf dem Wege einer Bauvoranfrage klären, ob auf dem Grundstück Fl.Nr. 784/1 ein Wohnhaus mit einem Walmdach zugelassen werden könne.
Der hier einschlägige Bebauungsplan Nr. B 7 setzt für dieses Grundstück ein Satteldach als Dachform fest. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (dieser ist sehr großräumig und heterogen in den textlichen Festsetzungen) gibt es bzgl. der Dachform schon zugelassene Abweichungen – auch ist der unmittelbar an das Baugrundstück östlich angegliederte Baubereich mit jüngerem Bauplanungsrecht überplant worden – heute stehen in diesem Baubereich seit vielen Jahren Wohnhäuser mit Flachdach.
Aus rein städtebaulicher Sicht ist die Planung eines Wohnhauses mit Walmdach in Form einer Befreiung vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen durchaus vereinbar.
Dem Antrag auf Befreiung sollte deshalb stattgegeben werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt,
das Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Walmdach (anstatt dem nach Bebauungsplan Nr. B 7 festgesetzten Satteldach) in Form einer Befreiung in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Antrag Philipp und Dr. Alexa Meyer zum Anbau einer Einliegerwohnung und Garagen, sowie einer Abgrabung an der Ostfassade des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 633/9 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 47a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2016
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Bauherr: Philipp und Dr. Alexa Meyer
Bauort: Gabriel-von-Seidl-Straße 47 a, Grundstück Fl. Nr. 633/9 (Grundstücksgröße 1.705 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 65 B 11 v. 28.11.1911 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 01.008.2016 sehr eingehend mit der vorliegenden Grundstücksbebauung befasst und letztendlich zu den geplanten Anbauten – insbesondere Garagen und Einliegerwohnung das Einvernehmen einstimmig versagt. Die Hauptgründe waren die Nichteinhaltung des Maßes der baulichen Nutzung (da hier keine Unterscheidung gemacht wurde zwischen der Haupt – und Nebennutzung – in Bezug auf die höchst zulässige Grundflächenzahl) und die unterschiedlichen Wandhöhen von Haupt – und Nebennutzung bei einem Gebäude.
Die Problematik war der Bauverwaltung durchaus bewusst – aus gestalterischen Gründen hatte die Bauverwaltung diese Planung, die zunächst als eine Kompromißlösung gedacht war – positiv beurteilt.
Den übrigen Planinhalten (abweichende Dachneigung bei dem Hauptgebäude, ausnahmsweise zulässige Abgrabung) wurde hingegen in einem zweiten Beschluss einstimmig zugestimmt.
Nachdem der Bauausschuss in der o.g. Sitzung das Vorhaben in den eingangs erwähnten Punkten abgelehnt hat, ist das Architekturbüro und die Antragsteller mit einer geänderten Planung vorstellig geworden.
Demnach ist nun neu geplant anstelle einem gemeinsamen Dach, dieses nur auf die Hauptnutzung zu beschränken und auf die Nebenanlage (hier Garage) ein Flachdach auszubilden. Damit ist klar abgegrenzt, was Haupt- und was Nebennutzung ist.
Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Errichtung einer Einliegerwohnung in E+D-Bebauung mit Walmdach (DN 44 Grad / Seitenwalm DN 68 Grad – wie Dach Hauptgebäude) mit Garagen, sowie einer Abgrabung an der Ostfassade des bestehenden Wohnhauses.
Das Maß der baulichen Nutzung bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahl (GFZ 0,15; GRZ 0,12) mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garagen, Zufahrt) wird mit dem neugeplanten Vorhaben um ca. 68 m² überschritten. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Die Zufahrt wird mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt. Eine Befreiung sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.
Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Antragsteller beantragen eine Abweichung von der festgesetzten Wandhöhe mit den Nebenanlagen – beantragt sind 3,15 m – 3,45 m entsprechend dem zur Straße hin abfallenden Geländeverlauf. Zulässig sind hier 3,00 m.
Begründung für die Abweichung: Die geplanten Garagen und das Zimmer Dame schließen direkt an den Bestand an. Wenn man die Wandhöhe der Garagenseite gemäß Ortsgestaltungssatzung ausführen würde, also niedriger setzen, gäbe es einen unschönen Versprung in der Decke, somit hätte das dem Wohnzimmer anschließende neue Zimmer Dame eine geringere lichte Höhe. Außerdem ergibt sich die höhere Wandhöhe aus dem abfallenden Gelände zur Straße hin. Die nachbarlichen Interessen sind nicht beeinträchtigt. Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Der beantragten Abweichung sollte stattgegeben werden.
Die Antragsteller beantragen weiter die 68° Neigung des Walmdaches für das neue Wohngebäude mit Einliegerwohnung – hier passt sich die geplante Dachneigung an das vorhandene Ensemble an, und ist städtebaulich vertretbar.
Der steileren Dachneigung sollte entsprochen werden.
Der Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wegen der längeren Zufahrt um ca. 80m² sollte zugestimmt werden, weil dies gerade in Geiselgasteig mit den dortigen Grundstücken und den relativ niedrigen Maßzahlen zur Grundflächenzahl gängige Verwaltungspraxis ist.
Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Doppelgarage und einer Einzelgarage ausreichend erbracht.
Auf der Westseite des Grundstücks ist eine schöne und vitale mehrstämmige Buche zur Fällung beantragt. Angesichts der Vielzahl an Bäumen, die erhalten bleiben, kann der Baum aber ohne Probleme zur Fällung freigegeben werden. Einer Fällung sollte zugestimmt werden.
Die Nachbarunterschriften liegen auch zur Tektur vollständig vor.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Einliegerwohnung in E+D-Bebauung mit Garagen, sowie einer Abgrabung an der Ostfassade des bestehenden Wohnhauses her.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Zufahrt) um ca. 80 m² wird befürwortet.
Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit den Nebenanlagen wird befürwortet.
Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Dachneigung mit dem neuen Wohnhaus (Einlieger- wohnung - Walmdach anstatt max. 52° - beantragt 68°) wird befürwortet.
Der beantragten Fällung der mehrstämmigen Buche wird zugestimmt.
Im Übrigen gilt der einstimmige Beschluss (Nr. 1) des Bauausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 01.08.2016 lfd.Nr. 465.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2016
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Tekturantrag Dr. Anouschka Büttner zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl Nr. 580/23 an der Herrenwiesstraße 11;
- Tekturantrag Sven Schreiber zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage – Haus 3 – auf dem Grundstück Fl. Nr. 623/8 an der Graf-Seyssel-Straße;
- Tekturantrag Sven Schreiber zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage – Haus 4 – auf dem Grundstück Fl. Nr. 623/8 an der Graf-Seyssel-Straße;
- Tekturantrag Michael Huy zur Errichtung eines Pools auf dem Grundstück Fl. Nr. 697 an der Geschwister-Scholl-Straße 19;
- Tekturantrag Borts GmbH zur Errichtung zweier Einfamilienhäuser und eines Doppelhauses sowie einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 343/6 an der Otto-Heilmann-Straße 26;
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10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
14.11.2016
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt
Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.
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11. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15;
Vorstellung der Außenanlagenplanung und Antrag auf Fällung einer Birke;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2016
|
ö
|
|
11 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Die Bestandsimmobilie soll künftig als mehrgruppigen Kinderhort genutzt werden, da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den weiteren Vergaben ermächtigt.
Mit der Planung der Außenanlagen, wurde das Büro Kronenbitter beauftragt. Beiliegend erhalten Sie einen Übersichtsplan mit den Außenanlagen.
Die darin aufgeführten Spielgeräte werden komplett vom bestehenden Hort im Gymnasium übernommen.
Für die Umsetzung der Planung ist es notwendig die bestehende Birke (Nr. 13) zu fällen, eine Ersatzpflanzung für die Birke ist lt. Planung vorgesehen.
Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 46402.9500 entsprechend vorhanden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die dargestellte Planung der Außenanlagen und die Fällung der bestehenden Birke (Nr. 13) für den Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15 zu genehmigen.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9500 sind entsprechende Mittel vorhanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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12. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15;
Putzarbeiten VE Max15-109 – Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
14.11.2016
|
ö
|
|
12 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Die Bestandsimmobilie soll künftig als mehrgruppigen Kinderhort genutzt werden, da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den weiteren Vergaben ermächtigt.
Nach Erstellung der Planunterlagen wurden bereits die Ausschreibungen verschickt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Putzarbeiten eine beschränkte Ausschreibung.
Die Submission für das Gewerk Putzarbeiten fand am 19.10.2016 statt und brachte folgendes Ergebnis:
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Klawonn Maschinenputz GmbH aus 83623 Valley mit einer Bruttoangebotssumme von 57.938,30 €.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Putzarbeiten im Hort Dr.-Max.-Str. 15 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Klawonn Maschinenputz GmbH aus 83623 Valley mit einer Bruttoangebotssumme von 57.938,30 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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13. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15;
Schlosserarbeiten VE Max15-106 – Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
|
14.11.2016
|
ö
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13 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Die Bestandsimmobilie soll künftig als mehrgruppigen Kinderhort genutzt werden, da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den weiteren Vergaben ermächtigt.
Nach Erstellung der Planunterlagen wurden bereits die Ausschreibungen verschickt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Schlosserarbeiten eine beschränkte Ausschreibung.
Die Submission für das Gewerk Schlosserarbeiten fand am 27.10.2016 statt und brachte folgendes Ergebnis:
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Reinhard Splettstößer aus 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 179.982,80 €.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Schlosserarbeiten im Hort Dr.-Max.-Str. 15 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Reinhard Splettstößer aus 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 179.982,80 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2016 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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14. Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung;
Umrüstung auf LED – Wörnbrunnerstr. -Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2016
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ö
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14 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 25.Juni 2013 wurde beschlossen, die gesamte Straßenbeleuchtung in Grünwald schrittweise auf LED umzustellen. Es sind bereits einige Bereiche umgestellt, in der Regel erfolgt die Umrüstung im Nachgang zur Verlegung der Geothermieleitungen oder im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen.
Für das Jahr 2017 haben die Bayernwerke verschiedene Grabungsarbeiten vorgesehen. In der Wörnbrunnerstr. wird eine Leistungserhöhung auf 20kV für das Haus der Begegnung erforderlich und im Bereich der Oberfeldalle werden stärkere Kabel verlegt.
Nach diesen Grabarbeiten muss der Gehweg erneuert werden und in diesem Zusammenhang sollte auch in der Wörnbrunner Str. die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED (Im Bereich zwischen der Perlacherstr. und der Portenlängerstr.) erfolgen.
Auf Grund der Straßenbreite sind hier 56 Leuchtstellen zu tauschen und 7 Masten werden neu gesetzt.
Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot der Bayernwerke vom 27.07.2016 auf Brutto 238.650,85 €.
Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.5100 entsprechend vorhanden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Angebot der Bayernwerke vom 27.07.2016 zur Umrüstung der Wörnbrunner Str. auf LED in Höhe von Brutto 238.650,85 € zu genehmigen.
Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.5100 entsprechend vorhanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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15. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2016
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ö
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15 |
zum Seitenanfang
15.1. Anfrage GR-Mitglied Lindbüchl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2016
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ö
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informativ
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15.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Lindbüchl erkundigt sich, inwieweit die Umrüstung der Straßenlaternen auf LED-Technik mittlerweile Stromeinsparungen mit sich gebracht hat. Er wünscht die Präsentation der eingesparten Kosten. Die Verwaltung sagt eine Bekanntgabe der Daten zu.
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16. Staatliches Gymnasium Grünwald;
Klimatisierung des Verwaltungstraktes - Genehmigung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2016
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ö
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16 |
Sachverhalt
Seit September 2014 befindet sich das Gymnasium Grünwald in Betrieb. Die Klassenräume werden über eine Lüftungsanlage mit Frischluft versorgt, die zugleich die Raumtemperatur regelt. Im östlichen Bauteil 1 (Verwaltung) wurde diese Technik nicht verwendet, da sich hier weniger Personen in den Räumen aufhalten.
Die Schulleitung hat die Verwaltung nun gebeten zu prüfen, ob eine Kühlung möglich ist, da im Sommer im Verwaltungstrakt enorm hohe Temperaturen entstehen. Eine Überprüfung ergab, dass hier der Einbau einer Klimaanlage möglich ist. Die notwendigen technischen Anschlüsse sind möglich. Eine Kostenschätzung ergab hierfür eine Summe von 60.300,00 €.
Die Ausführung könnte in den Sommerferien 2017 erfolgen.
Auf der Haushaltsstelle 23000.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 vorzusehen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Klimatisierung des östlichen Bauteils 1 im Gymnasium und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Auf der Haushaltsstelle 23000.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.12.2016 14:53 Uhr