Datum: 19.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:21 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 19-12-2016 Bauausschuss Abgabeschluss zum Einreichen von Bauanträgen.pdf
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14. November 2016;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14. November 2016 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Bauantrag Gemeinnützige Baugenossenschaft e.G. - Umbau und Nutzungsänderung Ladengeschäft in zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 293/20 an der Sudelfeldstraße 2 - 4;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der im Erdgeschoss befindliche Laden (Lebensmittelgeschäft) soll in zwei Wohnungen umgebaut werden. Dafür wurde nunmehr eine Nutzungsänderung beantragt. Diese ist notwendig, weil sich aus der geänderten Nutzung andere Vorgaben in Bezug auf die erforderlichen Stellplätze ergeben.
Damit kommt man schon zum Kernproblem bei diesem Bauantrag. Der Lebensmittelladen existiert seit langer Zeit – früher wurde ein solcher Laden zumeist fußläufig aufgesucht – heute fährt man meist mit dem Pkw; d.h. der Laden mit einer Verkaufsgröße von ca. 170m² würde nach heutiger Rechtslage und gültiger Garagen- u. Stellplatzsatzung mind. fünf Stellplätze erfordern (170m²: 35m² = 4,857…) . Die neu geplanten zwei Wohnungen sind jeweils kleiner als 120m² Wohnfläche – demnach würden zwei Stellplätze für die neue Nutzung erforderlich.
Der Stellplatznachweis kann nicht erbracht werden, da am Objekt und am Grundstück tatsächlich nur sieben Garagen zugeordnet werden können – so der Vortrag des Architekten. In dem Gebäude sind bislang 10 Wohnungen und ein Ladengeschäft untergebracht – also schon heute im Bestand gibt es keinen ausreichenden Stellplatznachweis. Die meisten Fahrzeuge parken auf dem öffentlichen Rondell nördlich des Gebäudes.
Nachdem nun die Ladennutzung und damit die Beschäftigten und Kunden wegfallen, ist eine künftige Wohnnutzung in Bezug auf die nachzuweisenden Stellplätze faktisch günstiger – insoweit sollte dem vorliegenden Abweichungsantrag auf Nichteinhaltung von nachzuweisenden neuen Stellplätzen stattgegeben werden.
Im Untergeschoss werden zur Belichtung der dort neuen Wohnräume insgesamt zwei Abgrabungen geplant – zusätzlich ist dies der zweite Rettungsweg, erforderlich aus Gründen des Brandschutzes bei Aufenthaltsräumen. Die Abgrabungen entsprechen in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen nach der Ortsgestaltungssatzung und sollten ebenfalls befürwortet werden.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist als planender Architekt zu diesem Bauvorhaben nach Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt,
das Einvernehmen für die Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts in zwei Wohnungen zu erteilen.
Wegen der Nichteinhaltung der erforderlichen Stellplätze für die neue Wohnnutzung wird eine Ausnahme i.S. § 4 der Garagen- u. Stellplatzsatzung der Gemeinde Grünwald befürwortet, da gegenüber der bisherigen Ladennutzung keine Verschlechterung der Stellplatzsituation zu erwarten ist.
Der ausnahmsweisen Errichtung von zwei Abgrabungen zur Belichtung von Wohnräumen im Untergeschoss wird nach § 8 Ortsgestaltungssatzung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2
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4. Bauantrag Sibylle und Prof. Dr. Helmut Waldner zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 784/1 an der Geranienstraße 2;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 14.11.2016 mit der Bebauung dieses Grundstückes befasst – dabei ging es vorrangig um die Ausbildung der Dachform als Walmdach – anstelle des durch den qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B 7 festgesetzten Satteldaches. Der Bauausschuss hat eine Befreiung einstimmig in Aussicht gestellt.
Vorliegendes Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B 7, des einfachen Bebauungsplanes Nr. B 35 und der Ortsgestaltungssatzung sowie der Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung.
Die Antragsteller planen ein Einfamilienhaus in E + 1 + D-Bebauung, wobei das Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist. Als Nebenanlagen werden eine Doppelgarage und ein Schwimmbad eingeplant.
Es werden alle Bestimmungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie die Vorgaben aus der Ortsgestaltungssatzung eingehalten.
Es ist lediglich eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der festgesetzten Dachform erforderlich.
Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig.
Der Freiflächengestaltungsplan ist derzeit im gemeindlichen Umweltamt zur Überprüfung.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung beschließt,
das Einvernehmen herzustellen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der festgesetzten der Dachform (Walmdach – anstelle des durch den qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B 7 festgesetzten Satteldaches) wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Bauantrag Dr. Dyrk A Maxen McIntyre zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 597/14 am Waldweg 1;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: Dr. Dyrk A Maxen McIntyre
Bauort: Waldweg 1, Grundstück Fl.Nr. 597/14
Planbereich: Baulinienplan 15 BI 38 v. 02.07.1938, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 2,76 m und einer Breite von 12 m auf dem gegenständlichen Grundstück. Begründet wird diese Höhe mit der um 1m höher liegenden Geländehöhe des benachbarten, westlichen Grundstücks, zu dem die Abgrenzung erfolgen soll.
Grundsätzlich sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2m verfahrensfrei. Darüber hinaus fallen die Einfriedungen in das Baugenehmigungsverfahren und sind zudem grundsätzlich abstandsflächenrelevant. Diesem Umstand wird vorliegend aber insoweit Rechnung getragen, als dass die Einfriedung für den betroffenen Nachbarn aufgrund der unterschiedlichen Geländehöhen nur bis zu einer Höhe von 2m in Erscheinung tritt und somit aus der Abstandflächenrelevanz herausfällt.
Die Einfriedung ist grundsätzlich genehmigungsfähig.
Die Verwaltung möchte dennoch die privatrechtliche Komponente im vorliegenden Fall nicht außen vor lassen. Hierzu wird auf die beigefügten Schreiben verwiesen, die vornehmlich das privatrechtliche Verhältnis zwischen den Nachbarn betreffen, welches wiederum auf die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit aber keinen Einfluss hat.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Sichtschutzzauns
herzustellen.
Der Bauwerber hat zu gewährleisten, dass Instandhaltungsmaßnahmen für die benachbarte, direkt angrenzende Mauer auch nach Errichtung des Sichtschutzzauns möglich sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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6. Antrag Werkmann (TESLA Motors GmbH) zur Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 486 an der Südlichen Münchner Straße 20;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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6 |
Sachverhalt
Bauherr: Werkmann (TESLA Motors GmbH);
Bauort: Südliche Münchner Str. 20, Grundstück Fl. Nr. 486 (Grundstücksgröße 1.395m²) Planbereich: Bebauungsplan B 46 vom 16.09.2010, Werbeanlagensatzung, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Werbeanlage am Eingang, eine beleuchtete Werbeanlage an der Fassade sowie eine freistehenden beleuchtete Werbeanlage an der Straße.
Die Werbeanlage am Eingang sowie an der Süd-West-Fassade ist nach unserer Werbeanlagensatzung in ihrer Größe so zulässig.
Der geplante Werbepylon ist nach § 11 der Werbeanlagensatzung unzulässig. Der bestehende Werbepylon kann jedoch mit dem Logo des Antragstellers so übernommen werden, soweit die Maße aus der Baugenehmigung Az.: 7.1.2-3047/99 vom 25.05.1999 (Höhe = 2,50m / Breite = 1,16m) nicht überschritten werden.
Alle Werbeanlagen sind von Ihrer Beleuchtung, blendfrei herzustellen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen für die Errichtung der Werbeanlage am Eingang sowie an der Fassade unter der Voraussetzung, dass diese blendfrei errichtet wird, herzustellen.
Der Werbepylon ist nach § 11 Werbeanlagensatzung unzulässig. Der bestehende Werbepylon kann mit dem neuen Logo des Antragstellers so übernommen werden,
soweit die Maße aus der ursprünglichen Baugenehmigung Az.: 7.1.2-3047/99 vom 25.05.1999 (Höhe = 2,50m / Breite = 1,16m) nicht überschritten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Bauantrag Karl-Heinz Ising zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 724 an der Alexander-Schmorell-Str. 4;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauherr: Karl-Heinz Ising;
Bauort: Alexander-Schmorell-Str. 4, Grundstück Fl.Nr. 724 (Grundstücksgröße = 991 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses in E+D-Bebauung mit Einliegerwohnung. Das neue Gebäude wird sich gestalterisch sowohl hinsichtlich der Geschossigkeit als auch hinsichtlich der Materialien stark an das heute noch im Bestand vorhandene Wohnhaus halten, welches wiederum Bezug auf die benachbarte Sepp-Ruf-Bebauung nimmt.
Das vorliegende Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung und insbesondere hinsichtlich der Höhenentwicklung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung eingehalten. Bei der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird eine Überschreitung von 34 m² beantragt, für die eine Befreiung empfohlen wird.
Geplant ist der E+D-Baukörper mit einem sehr steilen Satteldach (51°), welches zwei Geschossebenen (Nicht-Vollgeschosse) beinhaltet und aufgrund der Breite des Gebäudes dann in einer Firsthöhe von 10,05 m mündet. Zulässig nach der Ortsgestaltungssatzung sind bei einem Vollgeschoss lediglich 8,65 m. Die Firsthöhe des bisherigen Bestandes lag bei gleicher Gechosseinteilung bei 9,80 m. Wie bereits oben ausgeführt, fügt sich das Bauvorhaben mit dieser Firsthöhe in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Aufgrund der sich stark am Altbestand orientierenden Ausformung des Gebäudes wäre eine Ausnahme von der Ortsgestaltungssatzung hier ausnahmsweise städtebaulich vertretbar.
Auf der Gebäudenordseite ist die Errichtung einer Abgrabung geplant. Diese entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte daher im Rahmen einer Abweichung befürwortet werden.
Nach Ansicht der Verwaltung ist die Aufzugsüberfahrt im Dachbereich aus gestalterischen Gründen noch deutlich zu reduzieren. Dies wurde der Planerin bereits mitgeteilt und ist in Bearbeitung.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mit der Doppelgarage und der noch bestehenden Einzelgarage erfüllt.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 34m² wird befürwortet.
Eine Abweichung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe nach der Ortsgestaltungssatzung wird aufgrund der Einfügung in die Umgebungsbebauung ausnahmsweise befürwortet. Die Abweichung ist unter Bezugnahme auf die Umgebungsbebauung städtebaulich vertretbar. Die Ausnahme wird unter den Maßgaben befürwortet, dass die Aufzugsüberfahrt im Dachbereich auf ein absolutes Minimum zu reduzieren ist – ggf. lediglich Erschließung des 1. OG. Außerdem sind die Gauben im Dachgeschoss durch Dachflächenfenster zu ersetzen. Einer zweiten Gaubenreihe wird aus gestalterischen Gründen nicht zugestimmt.
Eine Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Bauantrag Peggy und Dennis Gaastra zum Umbau und Sanierung einer Doppelhaushälfte mit Neubau eines Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl. Nr. 294/18 an der Taubensteinstraße 1a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung.
Die Antragsteller planen die bestehende östliche Doppelhaushälfte umzubauen – dabei soll insbesondere das Dachgeschoss eine steilere Dachneigung (neu = 44.5°) erhalten – das Dachgeschoss wird dadurch kein Vollgeschoss.
Die Dachbelichtung erfolgt in Form von Dachgauben, Giebeln und Dachflächenfenstern (in der Südansicht sind zwei Dachflächenfenster, eine Gaube und ein zusammengebauter Giebel – jeweils von beiden Hauseigentumseinheiten durch eine Kommunwand getrennt, nutzbar) vorgesehen, in der Nordansicht werden ebenfalls zwei Dachflächenfenster geplant sowie eine Gaube und Giebel). Alle Dachbelichtungselemente halten die Vorgaben der Ortsgestaltungs-satzung ein, bis auf die Wandhöhe mit den Giebeln – hier ist eine Abweichung von ca. 50cm erforderlich.
Die übrigen Wand- u. Firsthöhen nach der Ortsgestaltungssatzung werden alle eingehalten.
Die Planung hat keine Auswirkungen auf den Stellplatznachweis bzw. die Freiflächengestaltung.
Die Nachbarunterschriften sind fast vollständig.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist als planender Architekt zu diesem Bauvorhaben nach Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum Umbau, zur Sanierung und zum Neubau des Dachgeschosses für die östliche Doppelhaushälfte herzustellen.
Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit den Giebeln in der Nord- und Südansicht wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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9. Bauantrag Christian Schlee zum Umbau und Sanierung einer Doppelhaushälfte mit Neubau eines Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl. Nr. 294/18 an der Taubensteinstraße 1;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung.
Der Antragsteller plant die bestehende westliche Doppelhaushälfte umzubauen – dabei soll insbesondere das Dachgeschoss eine steilere Dachneigung (neu = 44.5°) erhalten – das Dachgeschoss wird dadurch kein Vollgeschoss.
Die Dachbelichtung erfolgt in Form von Dachgauben, Giebeln und Dachflächenfenstern (in der Südansicht sind eine Gaube und ein zusammengebauter Giebel – jeweils von beiden Hauseigentumseinheiten durch eine Kommunwand getrennt, nutzbar) vorgesehen, in der Nordansicht werden ebenfalls zwei Dachflächenfenster geplant und ein Giebel).
Zusätzlich soll auf der Südansicht eine PV-Anlage, welche in die Dachfläche integriert ist, errichtet werden.
Alle Dachbelichtungselemente halten die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung ein, bis auf die Wandhöhe mit den Giebeln – hier ist eine Abweichung von ca. 50cm erforderlich.
Die übrigen Wand- u. Firsthöhen nach der Ortsgestaltungssatzung werden alle eingehalten.
Die Planung hat keine Auswirkungen auf den Stellplatznachweis bzw. die Freiflächengestaltung.
Die Nachbarunterschriften sind fast vollständig.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist als planender Architekt zu diesem Bauvorhaben nach Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum Umbau, zur Sanierung und zum
Neubau des Dachgeschosses für die westliche Doppelhaushälfte herzustellen.
Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit den Giebeln in der Nord- und Südansicht wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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10. Bauantrag SIM Hausbau GmbH zur Errichtung von vier Doppelhaushälften und vier Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 378/7 an der Josef-Würth-Str. 14;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Bauträger plant auf dem 1.301m² großen Grundstück die Errichtung von zwei Wohnhäusern mit jeweils zwei vertikal getrennten Wohneinheiten in E + D-Bebauung. Das Dachgeschoss mit einer Dachneigung von geplanten 38,1° ist jeweils kein Vollgeschoss.
Das Maß der baulichen Nutzung ist in Bezug auf die Geschossflächenzahl (0,20) sehr gut eingehalten. Bei der Grundflächenzahl gibt es eine leichte Überschreitung, da fälschlicherweise bei den geplanten Terrassen die Wohnflächenberechnung angesetzt wurde, wonach nur die Hälfte der Terrassenflächen zur Anrechnung kämen – da es sich hier aber um klar überbaute Grundfläche handelt ist die gesamte Terrassenfläche anzusetzen. Damit wird die Grundfläche mit den haupt- genutzten Flächen um 8,3m² überschritten. Dies ist in der Planung entsprechend abzuändern, z.B. durch den Eintrag von kleineren Terrassenflächen.
Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen i.S. § 19 Abs. 4 BauNVO wird durch die lange Zufahrt auf der Nordseite zum westlichen Wohnhaus überschritten, da diese Zufahrt und die Vorplätze zu den Garagen lt. Planung in wasserdurchlässiger Art ausgeführt wird, sollte wie in allen anderen, ähnlich gelagerten Fällen eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen befürwortet werden.
Wand- und Firsthöhen mit allen Gebäuden (Wohnhäuser und Garagen) werden allesamt eingehalten und i.S. der Ortsgestaltungssatzung ausgeführt.
Die geplanten Gauben entsprechen exakt den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung und sind nicht zu beanstanden.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau von vier Einzelgaragen ausreichend nachgewiesen, da die vier Wohneinheiten jeweils kleiner 120m² Wohnfläche aufweisen und je Wohneinheit unter 120m² ein Stellplatz nach der Garagen- u. Stellplatzsatzung ausreicht.
Der Baumbestands – u. Freiflächengestaltungsplan befand sich zum Zeitpunkt der Bauantragsprüfung im gemeindlichen Umweltamt zur Stellungnahme, die am Sitzungstag verlesen wird.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Ansonsten ist das Bauvorhaben zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von zwei Wohnhäusern mit jeweils zwei Wohneinheiten und vier Einzelgaragen herzustellen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Zufahrt und Vorplätze zu den Einzelgaragen) wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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11. Antrag Alois und Gisela Grüner auf Umnutzung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/12 an der Breitensteinstr. 14;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Das bestehende Wohnhaus an der Breitensteinstraße 14 wurde als Einfamilienhaus genehmigt. Als Stellplatznachweis dient die bestehende Doppelgarage.
Es besteht nun der dringende Wunsch in dem Wohnhaus der Tochter eine abgeschlossene Wohneinheit zur Verfügung zu stellen – was wiederum einen zusätzlichen Stellplatz auslöst, den es auf dem Grundstück aber nicht gibt.
Die Hauptwohnung ist größer als 120m² Wohnfläche, dafür sind zwei Stellplätze erforderlich und auch vorhanden. Für die zusätzliche abgetrennte Wohnung ist ein weiterer Stellplatz erforderlich.
Das Grundstück ist so beschaffen, dass ein weiterer Stellplatz nicht realisiert werden kann – auch nicht im Vorgartenbereich, wo nach dem gültigen Bebauungsplan Nr. B 35 ohnehin keine Stellplätze (innerhalb des sog. 5,00m Vorgartenbereiches) zugelassen werden.
Der Umbau der Doppelgarage in eine Duplexgarage – wäre technisch zwar machbar – ist aber faktisch und wirtschaftlich nicht darstellbar.
Als einzige Möglichkeit bliebe im Rahmen der Ausnahme i. S. von § 4 der Garagen- u. Stellplatzsatzung von der Stellplatzpflicht für die zweite Wohneinheit abzusehen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt,
im Rahmen einer Ausnahme i. S. von § 4 der Garagen- u. Stellplatzsatzung von der Stellplatzpflicht für die zweite Wohneinheit abzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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12. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
|
ö
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12 |
Sachverhalt
Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.
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13. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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13 |
Sachverhalt
Es lagen keine Bauanträge nach Art. 37 GO vor.
zum Seitenanfang
14. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15;
Vorstellung und Bemusterung der Wandoberflächen in den WC´s;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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14 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Die Bestandsimmobilie soll künftig als mehrgruppigen Kinderhort genutzt werden, da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den weiteren Vergaben ermächtigt.
In der Bauausschusssitzung vom 19.09.2016 wurde beschlossen, anstelle der vorgestellten gelben Beschichtung für die WC-Wände, Fliesen vorzusehen.
Nach Rücksprache mit der Fachabteilung für Jugend und Soziales soll nun eine weiße Fliese verbaut werden. Aus hygienischen Gründen wird auf möglichst wenig Fugenanteil geachtet, deshalb wird das Format 25cm x 50cm vorgestellt.
Die vom Bauausschuss gewünschte Bemusterung der Farben auf der Baustelle kann aus Gründen des Bauablaufs nicht erfolgen, daher werden die Fliesen am Sitzungstag durch den Architekten vorgestellt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellte Bemusterung
zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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15. Waldfriedhof Grünwald – Sanierung der Teichanlage;
Genehmigung der Planung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
|
ö
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15 |
Sachverhalt
Der vorhandene Teich im Grünwalder Waldfriedhof ist über 30 Jahre alt. In den letzten Jahren wurde vermehrt Wasserverlust festgestellt, so dass eine Sanierung notwendig wird.
Im Jahr 2016 wurde die Landschaftsarchitektin Frau Baumann mit einer Untersuchung der Schadensursachen und der Erarbeitung eines Lösungsvorschlages beauftragt.
Die neue Planung sieht nun vor, neben einer Verbesserung der Wasserqualität durch Zirkulation, die bestehende Abdichtung auszubessern und die Ränder neu zu befestigen.
Die Kostenschätzung für die Gesamtkosten liegt bei 150.000 € Brutto.
Auf der Haushaltsstelle 75000.9500 sind für das Jahr 2017 entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellte Planung der Teichanlage im Friedhof zu genehmigen.
Die Kostenschätzung für die Gesamtkosten liegt bei 150.000 € Brutto.
Auf der Haushaltsstelle 75000.9500 sind für das Jahr 2017 entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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16. Ersatzbeschaffung (Altgerät: M-H1489) einer Kompaktkehrmaschine für den Bauhof - Vergabe - TOP WURDE ABGESETZT!
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
|
ö
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16 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
Die Kompaktkehrmaschine Bucher CC2020 XL50, Erstzulassung 03/2006, amtliches Kennzeichen M-H 1489, mit einer Laufleistung von 45.000 km und 6800 Betriebsstunden.
ist aufgrund der immer häufiger auftretenden Mängel auszutauschen.
Die Bauverwaltung hat in Absprache mit dem Leiter des Bauhofs mehrere Angebote für eine Kompaktkehrmaschine eingeholt und technisch sowie finanziell verglichen.
Das Angebot des Anbieters, Bucher Municipal, vom 06.10.2016 für die Kompaktkehrmaschine Bucher Citycat 2020XL Euro 6 mit einer Bruttoangebotssumme von 117.542,00 €, stellte sich als das wirtschaftlichste Angebot heraus.
Auf der Haushaltsstelle 67500.9350 (Vermögenserwerb Straßenreinigung) sind für das Haushaltsjahr 2016 ausreichend Haushaltsmittel angemeldet und noch verfügbar.
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17. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 305 Fensterarbeiten-Nachtrag 5-Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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17 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Mit dem Gewerk Fensterarbeiten wurde in der BA Sitzung am 21.12.2015 die Fa HAMA aus Rottenburg beauftragt.
Die Fa. HAMA stellte am 23.11.2016 einen Nachtrag 5 für geänderte Fensterelemente.
Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 87.323,33 € Brutto.
Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 5 an die Fa. HAMA, in Höhe von 87.323,33 € Brutto.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrags 5 der Fa. HAMA, in Höhe von 87.323,33 € Brutto zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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18. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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18 |
zum Seitenanfang
18.1. Bekanntgabe der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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informativ
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18.1 |
Sachverhalt
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Lindbüchl hinsichtlich der Amortisation der in Grünwald zum Teil bereits auf LED um gestellten Straßenlaternen. Aktuell wurden bereits ca. 25% aller im Gemeindegebiet vorhandenen Straßenlaternen auf die moderne LED-Technik umgestellt. Die Einsparungen belaufen sich bis dato auf ca. 25.000,- € pro Jahr.
Die Bekanntgabe wird wohlwollend zur Kenntnis genommen.
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18.2. Anfrage GR-Mitglied Loos
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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informativ
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18.2 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Loos erklärt, dass an einem Anwesen an der Birkenstraße eine neue und in der Höhe
deutlich über dem zulässigen Maß der Ortsgestaltungssatzung liegende Einfriedung errichtet wurde. Die Verwaltung wird um Überprüfung gebeten.
Die Verwaltung sagt eine Überprüfung und ggf. Weiterleitung des Sachverhaltes an das für die Baukontrolle zuständige Landratsamt München zu.
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18.3. Anfrage GR-Mitglied G. Sedlmair
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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informativ
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18.3 |
Sachverhalt
GR-Mitglied G. Sedlmair erkundigt sich bezüglich des Sachstandes zur Leitung des gemeindlichen Bauhofs. Die Verwaltung erklärt, dass dies in die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses fällt.
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18.4. Anfrage GR-Mitglied Lindbüchl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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informativ
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18.4 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Lindbüchl erkundigt sich bezüglich des Sachstandes der Sanierung des Speichers über der Grundschul-Turnhalle. Die Verwaltung erklärt, dass eine Besichtigung möglich sei, die Arbeiten aber noch nicht gänzlich abgeschlossen sind, die Räume des Balettbereiches aber noch im Dezember 2016 fertig werden. Die anderen Bereiche werden bis ca. Mitte Februar fertiggestellt.
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18.5. Anfrage GR-Mitglied Ritz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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19.12.2016
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ö
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informativ
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18.5 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Ritz möchte wissen, ob der Lagerplatz an der Kreisstraße M 11 zwischen Grünwald und Oberhaching komplett geräumt wird. Die Verwaltung erklärt, dass nur noch eine Firma den Lagerplatz nutzt und dieser daher in geringerem Umfang genutzt wird.
GR-Mitglied Ritz erkundigt sich außerdem, inwieweit mit einer Räumung des Lagerplatzes auf dem Waldparkplatz in Wörnbrunn gerechnet werden kann, da hier bei größeren Veranstaltungen im angrenzenden Wirtshaus extrem großer Parkdruck herrscht. Die Verwaltung erklärt, dass die Nutzung des Parkplatzes als Lagerplatz noch geklärt wird, eine genaue Aussage wird in der nächsten Bauausschusssitzung erfolgen.
Datenstand vom 23.01.2017 10:35 Uhr