Datum: 27.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:51 Uhr bis 20:56 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30. Mai 2017;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.05.2017 wird nachgereicht.
Beschluss
Die Niederschrift vom 30.05.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan Nr. B 52 - Sudelfeldstraße 3 u. 5, 82031 Grünwald - beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit zum Verfahrensschritt der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Ausschuss für Planung und Entwicklung befasste sich vorberatend in seiner nicht- öffentlichen Sitzung am 12.06.2017 mit der nachfolgenden Angelegenheit.
Im vorliegenden Bauleitverfahren führte die Verwaltung den Verfahrensschritt der sogenannten Öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 23.02.2017 bis einschließlich 24.03.2017 durch. Während dieser Auslegungsfrist sind nachfolgende Anregungen bei der Gemeinde eingegangen:
A) Schreiben der Träger öffentlicher Belange (mit / ohne Anregungen):
Landratsamt München ohne Anregungen
Bauen
München, Schreiben vom 20.03.2017
Landeshauptstadt München ohne Anregungen
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
München, Schreiben vom 20.02.2017
Staatliches Bauamt Freising ohne Anregungen
München, Schreiben vom 23.02.2017
Gemeinde Straßlach-Dingharting ohne Anregungen
Straßlach, Schreiben vom 20.02.2017
Industrie- und Handelskammer für
München und Oberbayern ohne Anregungen
E-Mail, Schreiben vom 14.03.2017
Stadtwerke München (SWM) ohne Anregungen
E-Mail, Schreiben vom 08.03.2017
Deutsche Telekom Technik GmbH ohne Anregungen
München, Schreiben vom 14.03.2017
Bayernwerk AG ohne Anregungen
Taufkirchen, Schreiben vom 21.02.2017
Schreiben von Privatpersonen (mit / ohne Anregungen):
Von Privatpersonen sind keine Schreiben mit Anregungen eingegangen.
B) Gesamtbeschluss
A) Schreiben der Träger öffentlicher Belange
Landratsamt München
Bauen
München, Schreiben vom 20.03.2017
Keine Anregungen.
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
München, Schreiben vom 20.02.2017
Ohne Einwand.
Staatliches Bauamt Freising
München, Schreiben vom 23.02.2017
Mit oben genanntem Schreiben haben wir den Bebauungsplan Nr. B 52 zum Neubau von Wohnhäusern und Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 293/22 und 293/67 an der Sudelfeldstraße 3 u. 5 erneut mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. Gegen den Bebauungsplan in der Fassung vom 22.11.2016 bestehen von Seiten des Staatlichen Bauamtes Freising keine Einwände.
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Gemeinde Straßlach-Dingharting
Straßlach, Schreiben vom 20.02.2017
Mit Schreiben vom 15.02.2017 haben Sie uns den o.g. Bebauungsplan zur Stellungnahme vorgelegt. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting bringt im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen vor.
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
E-Mail, Schreiben vom 14.03.2017
Mit dem hier dargelegten Planvorhaben, das im Sinne der Innenentwicklung und städtebaulichen Nachverdichtung Wohnbauflächen ausweisen soll, besteht Einverständnis.
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Stadtwerke München (SWM)
E-Mail, Schreiben vom 08.03.2017
Gegen den Bebauungsplan B 52 bestehen keine Einwände. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Stellungnahme Nr. 101944 vom 05.08.2016, die nach wie vor Gültigkeit hat.
Die Stellungnahme der SWM vom 05.08.2016 hat folgenden Inhalt:
„Mit diesem Schreiben erhalten Sie unsere Stellungnahme mit dem Bestandsplanauszug Erdgas, in dem unsere Versorgungsanlagen grün eingezeichnet sind.
Sie verlaufen außerhalb des Planungsumgriffes in der Sudelfeldstaße.
Geplante Baumaßnahmen dürfen nur nach vorheriger örtlicher Einweisung in den Leitungsbestand durch die Aufgrabungskontrolle der Stadtwerke München (Tel.-Nr. 089/2361-2139 begonnen werden.“
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Bayernwerk AG
Taufkirchen, Schreiben vom 21.02.2017
Die Stromversorgung ist durch den Anschluss an das Versorgungsnetz der Bayernwerk AG gewährleistet und erfolgt aus der bestehenden Trafostation 7456 Leerbichlallee 18.
Die bestehenden Anlagen im Bereich des Bebauungsplanes können dem beiliegenden Bestandsplan entnommen werden.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Deutsche Telekom Technik GmbH
München, Schreiben vom 14.03.2017
Inhaltlich hat sich an der Stellungnahme der Telekom Deutschland GmbH – Schreiben vom 09.08.2016 – nichts geändert.
Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
Sachvortrag
Es wird auf das Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 09.08.2017 hingewiesen, dass nachfolgend mitsamt dem Beschluss dargelegt ist:
„Deutsche Telekom Technik GmbH
München, Schreiben vom 09.08.2016
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zum Bebauungsplan Nr. B 52 nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Plangebiet ist bereits eine Telekommunikationsinfrastruktur vorhanden.
In oben genannten Flurstücken befinden sich Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland GmbH. Es handelt sich dabei um die Hauszuführungen für die Sudelfeldstraße 3 u. 5.
Nach Kündigung aller Anschlüsse durch die Kunden, können diese Telekommunikationsanlagen problemlos entfernt werden.
Einen Lageplan mit unseren eingezeichneten Telekommunikationsanlagen haben wir beigefügt.
Zeichen und Abkürzungen im Lageplan sind in der darin eingefügten Legende zu entnehmen.
Bitte beachten sie: Der übersandte Lageplan ist nur für Planungszwecke geeignet,
ansonsten ist er unverbindlich.
Bei allen Grabungen am oder im Erdreich bitten wir beiliegende Kabelschutzanweisung unbedingt zu beachten.
Vorbehaltlich einer positiven Ausbauentscheidung machen wir darauf aufmerksam, dass die vorhandene Telekommunikationsinfrastruktur nicht ausreicht um das Plangebiet zu versorgen.
Es sind zusätzliche Planungen und Baumaßnahmen erforderlich. Die Telekom Deutschland GmbH behält sich vor, die notwendige Erweiterung der Telekommunikationsinfrastruktur in mehreren unabhängigen Bauabschnitten durchzuführen und ihre Versorgungsleitungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verlegen.
Für die Anbindung neuer Bauten an das Telekommunikationsnetz der Telekom sowie der Koordinierung mit den Baumaßnahmen anderen Leitungsträger ist es unbedingt erforderlich, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen der
Deutsche Telekom Technik GmbH
PTI 25 Bauherrenberatungsbüro
Blutenburgstr.1
80636 München
so früh wie möglich mindestens 6 Monate vorher schriftlich angezeigt werden.
Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe hier u. a. Abschnitt 3 zu beachten.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Bauvollzugs berücksichtigt.“
Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschuss für Planung und Entwicklung beschließt der Gemeinderat:
Die Anregung im letzten Absatz der Stellungnahme vom 09.08.2017 sowie die weiteren Hinweise dieses Schreibens werden zur Kenntnis genommen. Der Planverfasser wird beauftragt, folgenden Absatz unter die Hinweise der Satzung aufzunehmen: „Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe hier u. a. Abschnitt 3 zu beachten.“
Sonstige Belange:
Die Gemeinde hat geprüft, ob über die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen hinaus noch weitere Belange zu berücksichtigen sind, etwa solche, die sich nach Lage der Dinge aufdrängen. Das ist nicht der Fall.
Beschluss
B) Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschuss für Planung und Entwicklung beschließt der Gemeinderat:
- Den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und den Anregungen, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgetragen wurden, kann nur nach Maßgabe des vorstehenden Vortrages gefolgt werden. Im Übrigen werden sie zurückgewiesen.
Nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ist eine, über die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. B 52 in der Fassung vom 11.12.2016 nicht veranlasst.
- Der Bebauungsplans Nr. B 52 in der Fassung vom 11.12.2016 wird als Satzung beschlossen. Ihm wird die Begründung in der Fassung vom selben Tag beigegeben.
Die Verwaltung wird gebeten, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan Nr. B 48 “Südlich der Laufzorner Straße und östlich der Leerbichlallee“ - Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Ausschuss für Planung und Entwicklung hat sich in seiner vorberatenden nichtöffentlichen Sitzung am 12.06.2017 eingehend mit dem nachfolgenden Bebauungs- planverfahren befasst.
- Die Gemeinde hat am 23.07.2013 den Bebauungsplan mit integrierten Grünordnungsplan Nummer B 48 “Südlich der Laufzorner Straße und östlich der Leerbichlallee“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 05.12.2013 in Kraft getreten.
Mit Urteil vom 17.11.2016 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan für unwirksam erklärt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2016 beschlossen, ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung des formellen Mangels, der die Unwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge hatte, durchzuführen. Dieser Beschluss ist am 26.01.2017 durch Veröffentlichung im Isar-Anzeiger der Gemeinde Grünwald und durch Anschlag an den Amtstafeln ortsüblich bekannt gemacht worden.
Die Gemeinde hat die fehlende Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens ist unter Einschaltung des Büros für Landschaftsarchitektur Dr. H. M. Schober und unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geprüft worden, ob der gemeindliche Bebauungsplan unter Berücksichtigung der im Gesetz genannten Kriterien voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 S. 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Dazu ist ein von dem Landschaftsarchitekturbüro Dr. Schober erstellter Prüfbogen an alle Träger öffentlicher Belange versandt worden. Im Zuge dieses Verfahrens sind keine Äußerungen zur Umweltverträglichkeit bei der Gemeinde eingegangen. Geäußert hat sich lediglich die Telekom, die auf vorhandene Telekominfrastruktur hinweist.
Ausdrücklich keine Einwände erheben
– die Landeshauptstadt München,
– das Landratsamt München
– die Gemeinde Straßlach-Dingharting,
– das Staatliche Bauamt Freising,
– sowie der Regionale Planungsverband.
Auf der Grundlage der Feststellungen des Büros Dr. Schober, gegen die von Seiten der Behörden und der Träger öffentlicher Belange keine Einwände erhoben worden sind, kommt die Verwaltung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum BauGB genannten Kriterien zu der Einschätzung, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 S. 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären.
1.2 In Vollzug des Beschlusses des Gemeinderats vom 22.11.2016 zur Durchführung des ergänzenden Verfahrens schlägt die Verwaltung vor, zu dem in der Anlage beigefügten Entwurf eines Bebauungsplans Nummer B 48 „Südlich der Laufzorner Straße und östlich der Leerbichlallee“ mit Stand vom 23.07.2013 erneut einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, wobei der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt werden soll.
1.3 Ferner schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan B 48 i.d.F. vom 23.07.2013 nebst Entwurf der Planbegründung mit Stand vom selben Tage zu billigen und zu bestimmen, dass von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden soll (§ 13a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
Zugleich soll die Verwaltung beauftragt werden, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallel die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2, § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
2. Beschluss
Der Ausschuss für Planung und Entwicklung empfiehlt dem Gemeinderat mit 9 : 1 Stimmen
folgenden Beschluss:
2.1 Der Gemeinderat macht sich die Einschätzung der Verwaltung zu Eigen: aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum BauGB genannten Kriterien sind voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplans Nr. B48 festzustellen, die nach § 2 Abs. 4 S. 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären.
2.2 Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. B48 „Südlich der Laufzorner Straße und östlich der Leerbichlallee“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen (§ 13a BauGB).
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
Die Verwaltung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
2.3 Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. B48 “südlich der Laufzorner Straße und östlich der Leerbichlallee i.d.F. vom 23.7.2013 sowie den Entwurf der Planbegründung mit Stand vom selben Tag.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, durchzuführen (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4a Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
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5. Antrag der KGAL Investment Management auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für die Grundstücke Fl.Nrn. 183 u. 183/1 - westlich der Tölzer Straße;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Ausschuss für Planung und Entwicklung befasste sich vorberatend in seiner nicht- öffentlichen Sitzung am 12.06.2017 mit der nachfolgenden Angelegenheit.
Die KGAL Investment Management GmbH & Co. KG stellt mit Schreiben vom 28.04.2017 den Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens, speziell für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Der im Jahr 2004 für den letzten realisierten Neubau der KGAL erstellte Bebauungsplan B41 – in Kraft getreten am 13.05.2005 - umfasst die gesamten Grundstücke der KGAL westlich der Tölzer Straße (Fl.Nrn. 183, 183/1 Gemarkung Grünwald). Im Umgriff des damaligen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 41 ersetzten die Festsetzungen des darin gelegenen Geltungsbereichs des für den Neubau relevanten Vorhaben-und Erschließungsplanes vollständig den bis dahin gültigen B-Plan Nr. B 19.
Auf den restlichen, südlichen Grundstücksflächen (um die es nunmehr geht) wurden u.a. die Grund- und Geschossflächen neu definiert und ansonsten die Inhalte des B 19 beibehalten.
Laut Mitteilung der Geschäftsführung der KGAL wird das Unternehmen im Dienstleistungssektor am Standort Grünwald weiter anwachsen – es ist daher beabsichtigt, weitere moderne Büros in einem südlichen Erweiterungsbau an der Tölzer Straße 30 zu realisieren. Die bestehenden Bürogebäude sind nach Bekunden von KGAL in einem sanierungsbedürftigen Zustand; eine umfängliche Renovierung lohnt jedoch nicht, deshalb der Wunsch nach einem Neubau.
Zur Realisierung eines Erweiterungsgebäudes müssen entsprechende planungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. In diesem Zusammenhang wird auf das umfangreiche Handout/Präsentation des Architekturbüro DMP von Herrn Arch. Altenberend verwiesen.
Der neue, für das Vorhaben „KGAL IV“ erforderliche Bebauungsplan, soll ebenfalls den gesamten Grundstücksbereich westlich der Tölzer Straße umfassen, mit einer entsprechenden Abgrenzung zum realisierten Bestand des B 41.
Wichtiges städtebauliches Ziel der insbesondere zur Tölzer Straße wirkenden Gebäudegestaltung ist ein filigranes, zurückhaltendes und die Längenentwicklung des Baukörpers angemessen gegliedertes Erscheinungsbild.
Gut geeignete Gestaltungsgrundlage hierzu bildet die Fortführung der Materialien und Formensprachen des im Jahr 2005 fertiggestellten Bauabschnitts.
Seitens der Bauherrnschaft und der Verwaltung haben zu den Planungswünschen und Vorstellungen zur Änderung des Bebauungsplanes mehrere Vorgespräche u.a. auch im Landratsamt München in 2011 und neuerlich im Frühjahr 2017 stattgefunden – s.a. Schreiben der KGAL vom 28.04.2017.
In den Gesprächen hat sich gezeigt, dass das Landratsamt München einer entsprechenden Erweiterung durchaus zugeneigt ist. Auch die Verwaltung kann sich anhand der anliegenden Präsentation und der geplanten Fortführung der vorhandenen Gebäudestrukturen eine Entwicklung in diese Richtung gut vorstellen.
Mit der Ausarbeitung der städtebaulichen Planung war seinerzeit das Architekturbüro Dragomir, Frau Bettina Gerlach, aus München befasst. Wir empfehlen nach Rücksprache mit dem Objektplaner Architekturbüro DMP, Herrn Altenberend das Architekturbüro Dragomir mit der Ausarbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu beauftragen. Weitere Grundlage hierbei wird wieder ein sog. Durchführungsvertrag sein, in dem u.a. die Kosten und Termine auf das Planungsvorhaben abgestimmt werden. Kostenträger der Planung ist lt. Gesetz der Vorhabenträger.
Beschluss
Aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung beschließt der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes i.S. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren) für den südlichen Teilbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B 41 zu fassen.
Ausgangslage des Bauleitverfahrens ist die Absicht des Vorhabenträgers, weitere moderne Büros in einem südlichen Erweiterungsbau an der Tölzer Straße 30 zu realisieren. Wichtiges städtebauliches Ziel der insbesondere zur Tölzer Straße wirkenden Gebäudegestaltung ist ein filigranes, zurückhaltendes und die Längenentwicklung des Baukörpers angemessen gegliedertes Erscheinungsbild.
Gut geeignete Gestaltungsgrundlage hierzu bildet die Fortführung der Materialien und Formensprachen des im Jahr 2005 fertiggestellten 1.Bauabschnitts.
Mit der Ausarbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (nebst Durchführungsvertrag) wird das Stadtplanungsbüro Dragomir, Frau Gerlach, aus München beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Namensgebung des neuen Kinderhortes in der Dr.-Max-Straße 15;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Kinderhort, welcher derzeit im Gymnasium Grünwald untergebracht ist, soll zum September 2017 in das Neubauobjekt in der Dr.-Max-Straße 15 umziehen. Die Einrichtung besteht künftig aus 3 Gruppen mit insgesamt bis zu 73 Plätzen für Kinder vom ersten bis zum vierten Schuljahr.
Diese Einrichtung bedarf nun einer neuen Namensgebung.
Folgende Vorschläge unterbreitet dazu die Verwaltung dem Verwaltungsausschuss:
ABC-Hort
Hort in der Dr.-Max-Straße Schülervilla
Hort Maxburg
Hort Luftikus
Hort im Wunderland
Hort Maximus
Hort Pfiffikus
Hort Schlawiner
Hort Räuberhöhle
Hort Eulennest
Hort Blaues Haus / Das blaue Haus
Hort Derbolfing
Martin-Kneidl-Hort
Hort Rittersleut
Isar-Hort
Von Seiten der Hortkinder werden folgende Vorschläge vorgebracht:
Hort Isarkids
Hort lsarfüchse
Hort Grünwalder Kids
Hort lsartal
Hort Grünwalder lsarburg
Hort Next
Isarhort
Hort an der Isar
Schülertagesstätte Dr. Max
Hortkidz
Hort Fantasia
Hort Greenwood
Hort Farbenspiel
Hort Farbenzauber
Hort Farbenland
Hort Regenbogen
Hort Kinderinsel
Hort Lichtblick
Auf die Festlegung des Namens können u.a. die Erstellung des Logos, die Administration der Unterlagen und das Anmeldeverfahren erfolgen.
Der Verwaltungsausschuss nö vom 20.06.2017 empfiehlt dem Gemeinderat dem Hort an der Dr.-Max-Straße mit erster Priorität den Namen ‚Isarfüchse‘ zu geben. Mit zweiter Priorität wird der Name ‚Schülertagesstätte Dr. Max‘ favorisiert.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem Hort an der Dr.-Max-Straße den Namen ‚Isarfüchse‘ zu
geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Weidenbach war bei der Abstimmung nicht anwesend.
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7. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
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ö
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7 |
Sachverhalt
Berichterstattu
ngen aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen lagen nicht vor.
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8. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
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ö
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8 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.
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9. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
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ö
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|
9 |
Sachverhalt
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung lagen nicht vor.
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10. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
|
ö
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10 |
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10.1. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
|
ö
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informativ
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10.1 |
Sachverhalt
In der Tiefgarage der Schloßpassagen wird derzeit der Parkbereich der Bibliothek saniert und ist für Nutzer gesperrt. Das hierfür in Einfahrtsbereich über dem Höhenbegrenzungsstab angebrachte Hinweisschild wird von den Besuchern nicht wahrgenommen, so dass diese trotzdem in den gesperrten Bereich einfahren und nur mühsam wieder rauskommen. Kann der Hinweis sichtbarer angebracht werden?
1. Bürgermeister Neusiedl sichert zu, dass zwei größere Hinweisschilder a
n besser wahrzunehmenden Plätzen angebracht werden.
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10.2. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
|
ö
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informativ
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10.2 |
Sachverhalt
Die öffentliche Toilettenanlage am Derbolfinger Platz ist in einem
sehr schlechten und nicht mehr zeitgemäßen Zustand. Kann hier eine entsprechende Renovierung erfolgen?
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Aufarbeitung der Thematik zu.
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10.3. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
|
ö
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informativ
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10.3 |
Sachverhalt
Wann kann der Helferkreis, wie bereits von der Gemeinde zugesagt, in die Räumlichkeiten zur Betreuung der ortsansässigen Flüchtlinge einziehen?
1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass die zwischenzeitlich untergebrachte Blaskapelle der ‚Freunde Grünwalds e.V.‘ bereits wieder ausgezogen ist und die Gemeinde nur noch die brandschutzrechtliche Freigabe durch das Landratsamt abwarten muss.
Bauamtsleiter Rothörl ergänzt, dass nach aktuellem Sachstand nach Auskunft der zuständigen Sachbearbeiterin beim Landratsamt die Freigabe innerhalb der nächsten zwei Wochen erfolgen sollte.
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10.4. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
|
ö
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informativ
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10.4 |
Sachverhalt
Die Umleitungsregelung auf Grund der Bauarbeiten an der Tölzer Straße wird von den meisten Autofahrern umgangen, indem diese hauptsächlich eine Abkürzung über die Nibelungenstraße nehmen. Dies führt zu erheblichen Rückstauungen und lebensgefährlichen Situationen. Kann hier eine dringend erforderliche Optimierung erfolgen?
1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass verschiedenste Optimierungsmaßnahmen, auch in Absprache mit der örtlichen Polizei, in den kommenden Tagen erfolgen werden.
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10.5. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
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ö
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informativ
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10.5 |
Sachverhalt
In Erinnerung an den Antrag von ‚Bündnis 90/Die Grünen
‘ vom 27.03.2017 wird nochmals gefordert, dass der beauftragte Verkehrsplaner Fahnberg im Gemeinderat einen Sachstandbericht mit Sicherheitsaudit zum Radewegekonzept abgibt.
1. Bürgermeister Neusiedl erläutert, dass ein umfangreiches Konzept im Gemeinderat bereits vorgestellt wurde und es im Ausfluss daraus so vorgesehen war, dass mit erster Priorität der Marktplatz überarbeitet wird.
Das Sicherheitsaudit liegt nunmehr vor, so dass der Verkehrsplaner jetzt dementsprechende Lösungsvorschläge ausarbeiten kann und dem Verwaltungsausschuss demnächst vorstellen wird.
Zur Erneuerung der Rathausstraße und des Luitpoldweges war eine Landschaftsplanerin beauftragt, die aus gesundheitlichen Gründen den Auftrag nicht mehr wahrnehmen kann, so dass dieser einem anderen Ingenieurbüro übertragen wurde. Die Vorschläge werden noch dieses Jahr erwartet. Deren Ausführungen können aber 2017 nicht mehr erfolgen.
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11. Umwandlung der Großtagespflege Isarnest in eine Kinderkrippe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2017
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Durch Umbau, Erweiterung und Sanierung wurde das ehemalige Wohnhaus Dr.-Max-Straße 6 im Jahr 2013 zur Großtagespflege Isarnest mit 2 Gruppen ausgebaut.
Die Umbaukosten hierzu betrugen 886.000 €. Durch das damalige Kinderbetreuungsfinanzierungsprogramm (U 3) gelang es durch Antragsstellung einen Zuschuss in Höhe von 378.500 € vom Freistaat Bayern für den Umbau zu erhalten. Dieser Betrag wurde am 28.04.2014 an die Gemeinde Grünwald ausbezahlt.
In seiner Sitzung vom 23.07.2013 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. mit der Durchführung der Großtagespflege zu beauftragen, um dadurch die Pflichtaufgabe der Kleinkindbetreuung gemäß BayKiBiG (Art. 20a) erfüllen zu können.
Die Großtagespflege Isarnest ging am 15.09.2013 in Betrieb und wird seitdem durch die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. betrieben.
Durch den Wechsel im Vorstand der Nachbarschaftshilfe und dem Rückzug von Herrn Vorsitzenden Kuny und des Schatzmeisters Herrn Straub stellte sich die Nachbarschaftshilfe die Frage, was sie künftig noch zu ihren Kernaufgaben zählen möchten. In einer internen umfassenden Diskussion kam die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. zum Ergebnis, dass der Betrieb einer Großtagespflege nicht mehr zu ihren Aufgaben gehören solle.
Deshalb trat die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. in diesem Kinderbetreuungsjahr an die Gemeinde Grünwald heran und bat sie, die Trägerschaft der Großtagespflege Isarnest baldmöglichst zu übernehmen.
Aufgrund dieses für die Gemeinde Grünwald neuen Sachverhaltes fanden hausintern, insbesondere mit dem für die Pädagogik zuständigen Sachbereich Jugend- und Soziales, verschiedenste Überlegungen statt, die im Ergebnis dazu führten, dass ein Großtagespflegebetrieb durch die Gemeinde Grünwald nicht sinnvoll ist.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Großtagespflege Isarnest in eine Kinderkrippe umzuwandeln. Hierfür bedarf es in Abstimmungsgesprächen mit dem Landratsamt München nur geringer baulicher Veränderungen und notwendiger Optimierungen. Diese betragen nach jetzigen nicht beschlossenen Planungsstand ca. 62.000 €.
Die Umwandlung des Isarnestes in eine Kinderkrippe hätte den Vorteil, dass das Isarnest im Verbund mit den anderen gemeindlichen Kinderkrippen stehen würde und der vom Freistaat Bayern erhaltene Investitionszuschuss nicht zurückbezahlt werden muss.
Bei einem Personalengpass wäre dann auch ein gegenseitiges Aushelfen mit Fachpersonal möglich, um im Extremfall eine Kürzung staatlicher Zuschüsse zu vermeiden.
Frau Gemeinderat Reinhart-Maier erkundigt sich, ob eine Aufnahme von Kindern in einem Alter von unter einem Jahr möglich sei. 1. Bürgermeister Neusiedl erläutert, dass diese Option aus personellen Gründen nicht vorgesehen ist, dafür aber die Möglichkeit die Kinder bei Tagesmüttern unterzubringen, zur Verfügung stehe.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 den Sachverhalt vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschlussvorschlag empfohlen:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag des Finanzausschusses einstimmig:
- Die Gemeinde Grünwald übernimmt bis spätestens Jahresende 2017 von der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. das Isarnest;
- Die Gemeinde Grünwald betreibt das Isarnest spätestens ab 2018 als eine weitere kommunale Krippe;
- Zum Umbau der Großtagespflege in eine Krippe werden durch den Gemeinderat außerplanmäßige Ausgaben in Höhe bis zu 70.000 € bewilligt;
- Die Nachbarschaftshilfe Grünwald e. V. hat die Einnahmen und Ausgaben der Großtagespflege Isarnest in einer „Schlussabrechnung“ an die Gemeinde Grünwald darzustellen, um eine abschließende Abrechnung für das Jahr 2017 zu ermöglichen.
Die Deckung der hierzu notwendigen Kosten erfolgt über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und wird im Haushaltsplan bei der zutreffenden, durch die Kämmerei noch festzulegenden, Haushaltsstelle verbucht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2017 10:39 Uhr