Datum: 25.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:16 Uhr bis 22:38 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
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2 |
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27. Juni 2017;
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3 |
Umlegung Laufzorner Feld - betreffend Grundstücke Fl.Nrn. 310/3, 310/10, 313/2, 331, 332, 334, 338, 339/1, 341, 342/4, 357/10; Antrag der Seidl Grundbesitz GmbH & Co.KG;
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4 |
Gemeinde Grünwald - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage an der Südlichen Münchner Str. 18 - Vorstellung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung; Genehmigung;
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5 |
Grünwalder Freizeitpark GmbH - Sanierung Glasdach Tagungsgebäude und energetische Sanierung Hauptgebäude;
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6 |
Grünwalder Freizeitpark - Schwimmbaderweiterung
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7 |
Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
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8 |
Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
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9 |
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
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10 |
Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
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10.1 |
Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier - GR ö 27.06.2017 - TOP 408;
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10.2 |
Anfrage GR-Mitglied Weidenbach;
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10.3 |
Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;
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10.4 |
Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;
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11 |
Gemeinde Grünwald - Abbruch Wohnhaus an der Oberhachinger Straße 1; Genehmigung
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Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
|
ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27. Juni 2017;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
|
ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 27.06.2017
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Umlegung Laufzorner Feld - betreffend Grundstücke Fl.Nrn. 310/3, 310/10, 313/2, 331, 332, 334, 338, 339/1, 341, 342/4, 357/10; Antrag der Seidl Grundbesitz GmbH & Co.KG;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 07.02.2012 beantragte die Seidl Grundbesitz GmbH & Co. KG für das Grundstück Fl.Nr. 338 eine Umlegung.
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), das im Baugesetzbuch (§§ 45 ff. BauGB) geregelt ist. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
Tatsächlich sind von einer Umlegung immer mehrere Grundstücke in einen räumlichen Zusammenhang betroffen. Neben dem Grundstück der Antragsteller mit der Fl.Nr. 338 (Größe = 22.912m² sind noch folgende Grundstücke im Rahmen der Umlegung wie folgend aufgeführt zu sehen:
Grundstück Größe
Fl.Nr. 310/3 2.390m²
Fl.Nr. 310/10 446m²
Fl.Nr. 313/2 346m²
Fl.Nr. 331 4.652m²
Fl.Nr. 332 4.483m²
Fl.Nr. 334 2.713m²
Fl.Nr. 339/1 1.272m²
Fl.Nr. 341 360m²
Fl.Nr. 342/4 50m²
Fl.Nr. 357/10 1.513m²
_______________________
Gesamt: 41.137m² (= incl. Fl.Nr. 338 mit 22.912m²)
Derzeit sind die vorgenannten Grundstücke im sog. Laufzorner Feld kein Bauland – das bedeutet, dass diese Grundstücke nicht ohne weiteres bebaut werden können – etwa nach § 34 BauGB, weil es konkret an den Eigenschaften der sogenannten Innenentwicklung fehlt. Wie oben beschrieben sind die Grundstücke insgesamt ca. 41.000m² groß und nur zum Teil über bestehende öffentlich gewidmete Verkehrsanlagen erschlossen. Es ist daher im Laufe des Umlegungsverfahrens von der Gemeinde beabsichtigt im Parallelverfahren einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.
Die Art der baulichen Nutzung wird voraussichtlich ein Reines oder Allgemeines Wohngebiet sein – die sonstigen Festsetzungen (insbesondere überbaubarer Bauraum, Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgrößen, öffentliche und private Grundstücke, Erschließungsanlagen usw.) werden Teil des gesonderten Verfahrens zur Bauleitplanung.
Die Baureifmachung des Laufzorner Feldes erfordert deshalb aufgrund des derzeitigen Zuschnitts der dortigen Grundstücke eine Bodenordnung in Form einer Umlegung nach § 45 ff BauGB. Durch die Umlegung können Grundstücke gebildet werden, die nach Lage, Form und Größe nach erfolgter Überplanung (durch einen Bebauungsplan) einer Bebauung zugeführt werden können. Der Bebauungsplan liefert die Vorgaben für die Umlegung. Das gilt insbesondere für den Grundstückszuschnitt und die Situierung der Erschließungsanlagen.
Aus der Mitte des Gemeinderates werden Fragen zum Erschließungs- bzw. Umlegungsvorteil, sowie zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts gestellt, welche dezidiert durch den ebenfalls geladenen Fachanwalt – Dr. Döring von der Kanzlei Döring – Spieß aus München – eingehend beantwortet werden.
Aufgrund der ausführlichen Beantwortung zieht die SPD-Fraktion ihren Antrag vom 24.07.2017 zurück. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehen ihre Fragen ebenso beantwortet, möchten ihren Antrag vom 20.07.2017 nicht zurückziehen, sondern ruhen lassen.
Der Ausschuss für Planung und Entwicklung hat nach eingehender Diskussion zur gegenständlich beantragten Umlegung folgende einstimmige Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben:
Beschluss
Die Gemeinde Grünwald beabsichtigt aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung durch den Ausschuss für Planung und Entwicklung, die Grundstücke Fl.Nrn. 310/3, 310/10, 313/2, 331, 332, 334, 338, 339/1, 341, 342/4 und 357/10 jeweils Gemarkung Grünwald, zu überplanen. Die Baureifmachung der Grundstücke erfordert eine Bodenordnung. Diese kann durch ein amtliches Umlegungsverfahren (§§ 45 ff. BauGB) vorgenommen werden. Zur Einleitung einer Umlegung bedarf es nach § 46 Abs. 1 BauGB einer Umlegungsanordnung.
- Für das Gebiet zwischen der Schlesierstraße und der Laufzorner Straße („Laufzorner Feld“) bestehend aus den Grundstücken Fl.Nrn. 310/3, 310/10, 313/2, 331, 332, 334, 338, 339/1, 341, 342/4 und 357/10 jeweils Gemarkung Grünwald wird gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Umlegung angeordnet.
- Die Umlegung ist zur Bodenordnung sowie zur Erschließung des vorgesehenen Baugebiets erforderlich.
- Das Staatliche Vermessungsamt München wird gemäß § 46 Abs. 4 Satz 1 BauGB beauftragt, die Umlegung durchzuführen.
- Die Verwaltung hat diese Umlegungsanordnung ortsüblich bekanntzumachen.
- Die von der Umlegung unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer sind von der Umlegungsanordnung schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Gemeinde Grünwald - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage an der Südlichen Münchner Str. 18 - Vorstellung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung; Genehmigung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.03.2017 das Architekturbüro Schwesinger & Frach einstimmig mit der Planung zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage an der Südlichen Münchner Straße 18 beauftragt.
Planung
Die Planung wurde mit der Gemeinde in den letzten Wochen abgestimmt. Nun liegt der Entwurf mit Kostenberechnung zur Genehmigung durch den Gemeinderat vor – auf die beiliegende Präsentation wird insoweit verwiesen. Das Architekturbüro wird diese Planung in der Sitzung vorstellen.
Baugenehmigungsverfahren
Die planungsrechtlichen Parameter (z.B. Maß der baulichen Nutzung / Grund- und Geschossflächenzahl) sowie die Vorgaben nach der Ortsgestaltungssatzung werden allesamt eingehalten. Lediglich die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (bedingt durch die geplante Tiefgarage mit acht Stellplätzen) erfordert eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. B 35 – diese sollte, wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.
Ansonsten ist das Vorhaben im Rahmen der Einvernehmenserteilung zulässig und genehmigungsfähig.
Es wird empfohlen das gemeindliche Einvernehmen mit der vorgenannten Befreiung zu erteilen.
Weitere Beauftragung
Bislang wurde das Architekturbüro Schwesinger & Frach mit den Leistungsphasen 1 - 4 beauftragt – diese wären nun mit der vorliegenden Planung erfüllt. Es sollten nunmehr die Leistungsphasen 5 – 9 beauftragt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Vortrag der Verwaltung und die Präsentation durch das Architekturbüro Schwesinger & Frach zur Kenntnis und beschließt folgendes:
1. Genehmigung der vorgestellten Planung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgaragen zu berechneten Kosten in Höhe von 2.291.09,34 €.
2. Genehmigung der Kosten und der Installation einer integrierten Photovoltaikanlage auf dem Dach des Wohnhauses.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage wird erteilt. Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (bedingt durch die geplante Tiefgarage) wird befürwortet.
3. Das Architekturbüro Schwesinger & Frach wird mit den weiteren Leistungsphasen 5 – 9 beauftragt.
4. Der Bauausschuss wird mit den weiteren Vergaben ermächtigt.
Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind entsprechende Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Grünwalder Freizeitpark GmbH - Sanierung Glasdach Tagungsgebäude und energetische Sanierung Hauptgebäude;
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Im Zuge der Vorbereitung der Sanierung des Glasdaches im Tagungsbereich wurde eine energetische Sanierung des Hauptgebäudes geprüft, um nicht durch den Anschluss des neuen Glasdaches an das Gebäude eine spätere energetische Sanierung zu verhindern. Zudem wurde im Zuge der dann vorgenommenen Dachsanierung nochmals die Mehrkosten für einen Ausbau des Dachgeschosses unter Beachtung der erforderlichen Rettungswege geprüft.
Herr Architekt Steininger präsentiert seine Planungsentwürfe.
Für alle Einzelmaßnahmen liegen detaillierte Kostenschätzungen vor.
Für eine Sanierung des Glasdaches fallen Kosten in Höhe 147.450,00 € (netto) an. Die energetische Sanierung des Hauptgebäudes (inkl. Dachfläche) kostet 569.832,00 € (netto). Der Ausbau der Dachgeschosswohnung würde 127.200,00 € (netto) kosten. Hinzu kämen Kosten für die zwingend erforderliche Änderung der Fluchtwege aus dem UG in Höhe von 18.515,00 € (netto).
Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen belaufen sich inkl. Nebenkosten und Bauträgerzuschlag auf 1.364.068,16 € (brutto).
Eine Umsetzung könnte in 2018 erfolgen.
Der Verwaltungsrat der Grünwalder Freizeitpark GmbH hat dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 04. Juli 2017 einstimmig empfohlen, die Sanierung des Glasdachs, die energetische Sanierung des Hauptgebäudes sowie den Ausbau der Dachgeschosswohnung mit Gesamtkosten in Höhe von 1.364.068,16 € (brutto) auszuschreiben und den Architekten Steininger für die Sanierung des Glasdachs und die energetische Sanierung des Hauptgebäudes mit den Leistungsphasen 3 bis 9 sowie für den Ausbau der Dachgeschosswohnung mit den Leistungsphasen 1 bis 9 auf Grundlage der HOAI, Honorarzone III Mitte zuzüglich eines Umbauzuschlags von 20 % zu beauftragen.
Aus der Mitte des Gemeinderates ergeht der Vorschlag, die Ausgaben für Unvorhergesehenes von 10% auf 20% zu erhöhen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die Sanierung des Glasdachs, die energetische Sanierung des Hauptgebäudes sowie den Ausbau der Dachgeschosswohnung mit Gesamtkosten in Höhe von 1.488.074,00
€ (brutto) auszuschreiben und entsprechende Mittel in die Etatplanung 2018 einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, den Architekten Steininger für die Sanierung des Glasdachs und die energetische Sanierung des Hauptgebäudes mit den Leistungsphasen 3 bis 9 sowie für den Ausbau der Dachgeschosswohnung mit den Leistungsphasen 1 bis 9 auf Grundlage der HOAI, Honorarzone III Mitte zuzüglich eines Umbauzuschlags von 20 % zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Steininger nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.
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6. Grünwalder Freizeitpark - Schwimmbaderweiterung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
I
n der Sitzung des Verwaltungsrates am 04.07.2017 wurde nun neben des Anbaus eines Variobeckens in der Größe 16,66 x 10 m auch die Realisierbarkeit eines 25 m-Beckens geprüft. Herr Architekt Steininger präsentiert in der Sitzung beide Varianten inkl. der Gebäude und deren Auswirkungen auf das Erscheinungsbild in diesem Bereich des Freizeitparks. Die Nutzung/Ablöse des Urheberrechtes muss vorab mit der AGI geklärt werden.
Als Diskussionsgrundlage stehen folgende Bedarfsanalysen, Stellungnahmen, Kostenschätzungen und Konzepte zur Verfügung:
Bestand
Schwimmerbecken 10,00 x 25,00 m:
- Nichtschwimmerbereich (12,50 x 10,00 m): WT 1,10 – 1,35 m
Schwimmerbereich (12,50 x 10,00 m): WT 1,35 – 3,10 m
Wassertemperatur:
Nachfrage (allgemein)
Die Nachfrage nach der Dienstleistung Bad wird durch das dazugehörige Einzugsgebiet bestimmt. Vor einer Schwimmbaderweiterung würden allgemein insbesondere nachfolgende Punkte geprüft werden:
Die Punkte 2 und 3 spielen in der Diskussion in Grünwald keine Rolle, da durch eine Schwimmbaderweiterung im Grünwalder Freizeitpark nicht beabsichtigt ist, Besucher aus anderen kommerziellen oder kommunalen Einrichtungen abzuwerben.
Jahr
|
Badeintritte ohne Sauna (Januar - April & September - Dezember)
|
2013
|
46.177
|
2014
|
50.486
|
2015
|
50.596
|
2016
|
51.377
|
Demographischer Wandel (allgemein)
Der demographische Wandel hat Auswirkungen auf die Nachfrage im Schwimmbadbereich. Ein gesteigertes Nachfragepotenzial ist hier im Alterssegment „Ü50“ und „Ü70“ zu sehen.
Generation Ü50:
- Höheres Gesundheitsbewusstsein
- Wunsch nach Entschleunigung
Generation Ü70:
Maximierung von Nutzen pro qm Wasserfläche
Anzustreben sind eine akustische / optische Abtrennungsmöglichkeit zwischen verschiedenen Becken mit der Möglichkeit, diese separiert zu nutzen, sowie der Einbau von Hubböden zur multifunktionalen Nutzung, da Wassertiefe ein wichtiges Kriterium zur Nutzbarkeit der Wasserfläche ist.
Vergleich Aufnahmevermögen Lehrschwimmbecken / 25-Meter-Becken (4 Bahnen)?? Altenburg Unternehmensberatung
Variobecken/Lehrschwimmbecken (16,66 x 10 m):
- Schul- und Vereinsschwimmen: 1 Gruppe a 16 – 20 Schwimmer => 4-5 pro Bahn
- Individualschwimmer: keine Angabe (Annahme GFZP: ca. 3 pro Bahn)
Sportbecken (25-Meter-Becken, 4 Bahnen):
- Schul- und Vereinsschwimmen: 2 Gruppen je 16 – 20 Schwimmer => 8-10 pro Bahn
- Individualschwimmer: 5 pro Bahn
Stellungnahme des Gymnasiums Grünwald vom 16. Mai 2017
Nach Ansicht des Gymnasiums Grünwald wäre es generell wünschenswert, einen abgegrenzten Bereich für den Schwimmunterricht zu haben. Um dem Lehrplan gerecht zu werden bevorzugt das Gymnasium v.a. in der Oberstufe ein 25 m-Becken, um Technik zu prüfen und Zeiten zu messen.
Das Gymnasium weist aber auch darauf hin, dass die Entscheidung letztendlich nicht in ihrer Hand liegt und bringt zum Ausdruck, dass es gerne auf lange Sicht weiterhin Schwimmunterricht in der 6. Jahrgangsstufe und in zwei Jahren auch in der Oberstufe anbieten würde.
Stellungnahme des TSV Grünwald e.V. vom 26. Juni 2017
Der TSV Grünwald e.V. freut sich sehr über eine Erweiterung der Wasserfläche und eine Ausdehnung der von ihm anmietbaren Nutzungszeiten. Insbesondere für Aquaaerobic ist zudem ein separater, geschlossener Bereich mit einem höhenverstellbaren Hubboden ideal. Ziel muss es sein, das Kursangebot auszuweiten.
Zwar bevorzugen die Leistungsschwimmer den Bau eines 25m-Beckens, der TSV teilt jedoch die Auffassung, dass baufachlich der vorliegende Entwurf zum Anbau eines 25m-Beckens nicht umsetzbar ist, ohne den Gesamtcharakter des Parks nachhaltig zu beeinträchtigen. Angesichts der jungen Nachwuchsschwimmer ist eine Verlegung der Schwimmzeiten aus dem Sportbecken in das Variobecken vertretbar.
Die Vorteile des Variobeckens mit einem ganzflächig nutzbaren Hubboden überwiegen zudem bei Weitem die Vorteile für eine zusätzliche Trainingsmöglichkeit bei einem 25m-Becken.
Pro- & Contra-Argumente für die beiden Varianten
Pro 16,66 x 10 m Becken
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Pro 25 m Becken
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Passt in die vorhandene Fläche ohne Wege- und Sichtbeziehungen zu zerstören
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Leistungskurs Schwimmen erfordert 25 m Bahn (aber Nutzung des Bestandsbeckens wäre für diese Kurse möglich)
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Wasserfläche (16,66 m²) für erwartetes Kursangebot ausreichend
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Nutzungsanforderungen für leistungs-orientierte Schwimmer könnten besser bedient werden
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Geringere Kosten für einen Hubboden (ca. 200 T € vs. 290 T €)
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Mehr Fläche bedeutet mehr Komfort für den Einzelnen
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Kapazität der bestehenden Wasseraufbereitung für Erweiterung ausreichend
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Höhere Flexibilität zur Anpassung der Wassertemperatur für zusätzliche Angebote wie Babyschwimmen
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Eventuell kein zusätzlicher Brandschutzabschnitt erforderlich (Ergebnis noch offen)
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Nutzung der Umkleiden im Keller für Gruppenangebote ergänzend möglich
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Contra 16,66 x 10 m Becken
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Contra 25 m Becken
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Bestehende Wege- und Sichtbeziehung zwischen Hockeyplatz und Fußballplatz 1 wird zerstört
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Zusätzliche Wasseraufbereitung erforderlich, da die Filterkapazität der Bestandsanlage nicht ausreicht (Mehrkosten ca. 160 T €)
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Schaffung eines zusätzlichen Brandabschnitts / Erneuerung der Verglasung zwischen Bestandshalle und Neubau (Kosten ca. 190 T €)
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Gleiche Flexibilität bei der Wassertemperatur nur mit Zusatzinvestitionen wie einem größeren Wärmetauscher (für Aufwärmung) und Einsatz von Frischwasser (zur Abkühlung) erreichbar
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Investitionskosten für zusätzlichen Umkleide- und Duschbereiches mit zusätzlichem Betriebsaufwand für
Reinigung und ggf. Personal
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Nicht gesicherter Bedarf / Bisherige Auslastung der Bahnen ist unterdurchschnittlich
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Ein Tennisplatz müsste aufgegeben werden
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Kostenschätzung
Für beide Varianten liegen Kostenschätzungen vor.
Die Gesamtkosten für das Variobecken (16,66 x 10 m) belaufen sich auf 3.990.381,12 € (brutto).
Für das 25 m-Becken ist mit Investitionskosten in Höhe von 5.648.192,64 € (brutto) sowie höheren laufenden Betriebskosten zu rechnen.
Konzept für den Betrieb eines Variobeckens (16,66 m x 10 m)
Die Geschäftsführung schlägt vor, die Planung zum Anbau eines Variobeckens in der Größe
16,66 m x 10 m auf Basis des nachfolgenden Konzepts vorzubereiten:
Sportbecken:
- Zielgruppe: gesundheits- und leistungsorientierte Schwimmer
- Wassertemperatur 27°C
- dauerhaft mit Schwimmleinen
- alle Schwimmarten erlaubt
Variobecken:
- Wassertemperatur 32° - 34°C
- keine Schwimmleinen
- Zielgruppe: geschlossene Gruppen (Mo. – Fr.: 8 – 11 Uhr)
Für alle Schwimmkurse inkl. Schulschwimmen sowie das musikalisch unterstützte Kursangebot (Aquagymnastik, Aquafitness etc.) mit einer Möglichkeit zum Ausbau dieser Angebote
Wassertiefe:
-Schwimmkurse: 0,80m bis 1,30m
- Wassergymnastik: 1,20 m
-Wohlfühltemperatur
- Wassertiefe: 1,85 m
Kinderbecken und Außenbecken:
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 4.07.2017 dem Gemeinderat empfohlen, eine Schwimmbaderweiterung durch den Anbau eines Variobeckens mit den Maßen 16,66 m x 10 m auf Basis der vorgestellten konzeptionellen Überlegungen umzusetzen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt eine Schwimmbaderweiterung durch den Anbau eines Variobeckens mit den Maßen 16,66 m x 10 m auf Basis der im Verwaltungsrat der GFZP GmbH am 4. Juli 2017 vorgestellten konzeptionellen Überlegungen weiter zu verfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
Gemeinsame Protokollerklärung der GR-Mitglieder Zeppenfeld, Wassermann, Ritz, Kraus, Schmidt, Dr. Victor-Becker, Jobst und Kuny:
Ich stimme gegen den Schwimmbadbeschluss. Diese Entscheidung resultiert nicht aus eine grundsätzlichen Ablehnung des Vorhabens, sondern weil mir mein Amt als Gemeindrat nach Art. 29 und 30 der bayerischen Gemeindordnung und der daraus resultierenden persönlichen Auffassung der Amtsausübung es nicht zulässt, auf Grundlage der heute präsentierten Daten, Fakten und Kostenschätzungen der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass die Realisierung der Maßnahme durch die Gemeinde erfolgt und beauftragt die Bauverwaltung, ein qualifiziertes Ingenieurbüro mit der Untersuchung zur Realisierung der Maßnahme zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
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7. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Berichterstattungen aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen lagen nicht vor.
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8. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.
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9. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung lagen nicht vor.
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10. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
|
10 |
zum Seitenanfang
10.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier - GR ö 27.06.2017 - TOP 408;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
|
10.1 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.Juni 2017 hat GR Reinhart-Maier berichtet, dass die Tiefgarage in der Schlosspassage derzeit saniert wird und deshalb für die Nutzer gesperrt ist. Das vorhandene Hinweisschild wird von den Besuchern nicht wahrgenommen und sollte sichtbarer angebracht werden.
Die Verwaltung hat ein zusätzliches Schild angebracht, so dass jetzt alle Nutzer der Tiefgarage ausreichend informiert sind.
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10.2. Anfrage GR-Mitglied Weidenbach;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
|
10.2 |
Sachverhalt
Besteht die Möglichkeit, die Standorte der Notrufsäulen, die in der neuen Broschüre des Vereins ‚Bürger retten Leben e.V.‘ innerhalb des Ortsplanes gekennzeichnet sind, auch in den verschiedenen Internetkarten, wie z.B. bei GoogleMaps, mit den entsprechenden Geodaten einzupflegen.
Die Verwaltung sichert eine Überprüfung durch den EDV-Sachbereich
zu.
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10.3. Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
informativ
|
10.3 |
Sachverhalt
Herr GR Zeppenfeld fragt nach, ob das Planungsbüro Färber, das im letzten Bauausschuss mit der Wiederherstellung der Oberflächen in der Oberhachinger Straße beauftragt wurde, auch die Radwegesituation in der Oberhachinger Straße überprüfen kann.
1. Bürgermeister
Neusiedl verneint das, da die Oberhachinger Straße eine Staatsstraße ist und hierfür das Straßenbauamt zuständig ist. Zudem ist das Planungsbüro nur mit der Planung der Oberflächenwiederherstellung beauftragt.
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10.4. Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.07.2017
|
ö
|
informativ
|
10.4 |
Sachverhalt
Bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Wörnbrunner Straße ist aufgefallen, dass die Stromzuführung erneuert wurde. Das scheint sehr aufwendig. Was sind die Gründe für die Erneuerung.
1.
Bürgermeister Neusiedl erklärt, dass die Erneuerung/Verlegung der Straßenbeleuchtung in der Wörnbrunner Straße durch den Bauausschuss beschlossen worden ist und derzeit erfolgt.
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11. Gemeinde Grünwald - Abbruch Wohnhaus an der Oberhachinger Straße 1; Genehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2017
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 366/2 an der Oberhachinger Straße stehen zwei Gebäude zur Hauptnutzung – ansonsten gibt es noch eine Doppelgarage und ein Gartenhaus. Es handelt sich bei den hauptgenutzten Gebäuden um die allseits bekannte Burschenhütte und im hinteren Grundstücksbereich um ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung aus den frühen siebziger Jahren.
Das Wohnhaus wurde nach den Wünschen des damaligen Eigentümers so gebaut (Wohnnutzung nur im Erdgeschoss, Schwimmbad im Gebäude usw.) und ist so nicht vermietbar. Das Baurecht ist nicht ausgeschöpft in Bezug auf die Geschossflächenzahl.
Dieses rückwärtige Wohnhaus wurde zuletzt vermietet. Das Gebäude ist weiterhin versichert und müsste gegen Diebstahl/Vandalismus durch Leerstand entsprechend abgedichtet werden.
Eine neue Vermietung ist – wie eingangs erwähnt - nicht rentabel, weil die Sanierungs- und Umbaukosten ein Vielfaches den Gebäudewert übersteigen. Die notwendigen Investitionen um das Gebäude in einen zeitgemäßen und vermietbaren Zustand zu versetzen sind wirtschaftlich nicht vertretbar. Das Wohngebäude soll nunmehr vor dem nächsten Winter beseitigt werden.
Langfristig kann das Grundstück für künftige Nutzungen entwickelt werden, vorerst soll es aber als Reservegrundstück für mögliche Infrastrukturmaßnahmen dienen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und besch
ließt das rückwärtige Wohnhaus, jedoch nicht die zugehörige Garage, an der Oberhachinger Straße 1 zu beseitigen.
Die Verwaltung wird mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter (Abbruchunternehmen) beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2017 10:42 Uhr