Datum: 30.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 00:07 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.05.2017
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ö
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1 |
Beschluss 1
Vor Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung beantragt GR-Mitglied Reinhart-Maier den Tagesordnungspunkt 7 aus dem nicht öffentlichen Teil in öffentlicher Sitzung zu behandeln.
1. Bürgermeister Neusiedl erläutert hierzu, dass aus Gründen der Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen Dritter, die unter anderem hierzu erläutert werden müssen und für die Beratung und Abstimmung zwingend notwendig sind, eine Behandlung in öffentlicher Sitzung nicht möglich sei.
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 12
Beschluss 2
Die Tagesordnung wird angenommen.
GR-Mitglied Reinhart-Maier gibt zu Protokoll, dass der Tagesordnung nicht zugestimmt werden kann, da der Tagesordnungspunkt 7 aus dem nicht öffentlichen Teil in öffentlicher Sitzung zu behandeln wäre.
GR-Mitglied Wagner gibt zu Protokoll, dass sich den Ausführungen des GR-Mitliedes Reinhart-Maier angeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03. Mai 2017;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.05.2017
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 03.05.2017
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Grünwalder Freizeitpark - Tennisplätze an der Dr.-Max-Straße - Lärmgutachten;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.05.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Grünwald hat sich auf der Bürgerversammlung am 11.10.2017 sehr eingehend mit dem Antrag der Tennisfreunde Grünwald e.V. zur Nutzung der gemeindlichen Tennisanlage im Grünwalder Freizeitpark an der Dr.-Max-Straße befasst und letztlich mitgeteilt, dass man diesen Vorgang in 2017 rechtlich würdigen wolle. Der Gemeinderat wird sich bei Vorliegen eines entsprechenden Ergebnisses erneut damit befassen.
Zu diesem Zweck hat die Gemeinde mit der Rechtsanwaltskanzlei Messerschmidt – Dr. Niedermeier und Partner PartmbB Kontakt aufgenommen und um immissionschutzrechtliche Prüfung der bestehenden Nutzungen im Areal des Grünwalder Freizeitparks gebeten. Die Grundlagenermittlung war aufgrund der zum Teil jahrzehntelangen und vielfältigen Nutzungen in diversen Bereichen (insbes. Fußball, Hockey, Eislaufplatz, Parkplätze, Außenschwimmbecken, Halfpipe, Funbox, Baseball, American Football etc.) schwierig und sehr zeitaufwendig.
Mit Schreiben vom 02.05.2017 hat der Rechtsanwalt Numberger der Kanzlei Messerschmidt – Dr. Niedermeier und Partner PartmbB folgende Bewertung abgegeben:
Die immissionsschutzrechtliche Situation im Bereich des Grünwalder Freizeitparks stellt sich wegen der umliegenden Wohnbebauung grundsätzlich als konfliktträchtig dar. Die bestehenden Nutzungen bewegen sich bereits an der Grenze des rechtlich Zulässigen.
Eine der wesentlichen Ursachen dieses Konfliktpotenzials ist die Tennisnutzung im Freien. Diese Nutzung ist seinerzeit (1952) weder beantragt noch bauaufsichtlich genehmigt worden – da die Plätze bereits vor 1961 (Einführung der damals neuen Bayerischen Bauordnung) existierten / diese Plätze unterliegen somit dem sog. Altanlagenprivileg.
Die derzeit bestehende Überschreitung von Grenzwerten sowohl nach der geltenden und nach der novellierten Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18.BImSchV – ist auch und noch intensiver bei einer Nutzung der Außenplätze durch einen Tennisverein zu erwarten.
Aktuell kann diese Überschreitung noch dadurch gerechtfertigt werden, dass keine Vollauslastung der Plätze vorliegt und das sogenannte Altanlagenprivileg (s.o.) Anwendung findet. Diese Argumente stünden bei einer Nutzung durch Ihren Tennisverein nicht mehr zur Verfügung.
Eine mögliche behördliche Neubeurteilung der immissionsschutzrechtlichen Gesamtsituation im Grünwalder Freizeitpark könnte daher zu einschneidenden Folgen für die Nutzung der Tennisplätze und aller anderen Sportanlagen im Freizeitpark führen.
Des Weiteren ist auf ein bestehendes Wettbewerbsverbot hinzuweisen, das der Gemeinde Grünwald schlichtweg untersagt, Wettbewerb für Tennis durch gewerblich betriebene Einrichtungen entstehen zu lassen.
Herr Rechtsanwalt Numberger ist zu dieser Sitzung eingeladen und trägt mit eigenen Worten die Inhalte des Gutachten noch einmal vor. Aus der Mitte des Gemeinderates werden einige Erklärungen zu den Inhalten des Gutachtens abgegeben, die von dem Rechtsanwalt Herrn Numberger entsprechend beantwortet werden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Vortrag des Rechtsanwaltes Numberger der Kanzlei Messerschmidt – Dr. Niedermeier und Partner PartmbB zu den immission- schutzrechtlichen Auswirkungen einer Nutzung durch einen privaten Tennisverein zur Kenntnis
und beschließt folgendes:
Der Gemeinderat beschließt einer alleinigen Nutzung der gemeindlichen Tennisanlage im Grünwalder Freizeitpark an der Dr.-Max-Straße durch die Tennisfreunde Grünwald e.V. nicht näher zu treten.
Der 1. Bürgermeister Neusiedl wird gebeten mit Elter Sport GmbH in Kontakt zu treten, um zu prüfen, ob über ein bestimmtes Kontingent der Tennisnutzung an den Außenplätzen an der Dr.-Max-Straße an die Tennisfreunde Grünwald e.V. verhandelt werden könne.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9
Beschluss 2
Antrag GR-Mitglied Jobst:
Der Gemeinderat trifft heute keine endgültige Entscheidung zur Ablehnung der beantragten Nutzung der Tennisfreunde Grünwald e.V.. Der 1. Bürgermeister Neusiedl wird beauftragt mit allen Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11
Beschluss 3
Antrag GR-Mitglied Zeppenfeld:
Die Verwaltung soll ein geeignetes Ingenieurbüro beauftragen, das prüfen soll, welche weiteren Schallschutzmaßnahmen für die sportlichen Nutzungen im Grünwalder Freizeitpark möglich sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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4. Jahresrechnung 2016
Bestätigung der im Rahmen der Haushaltsrechnung getroffenen Entscheidungen bezüglich der Haushaltsreste;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.05.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Herr 1. Bürgermeister Neusiedl bezieht sich auf das Schreiben des Gemeinderates Jobst vom 22.05.2017 der Parteifreien Bürger Grünwald e. V. hinsichtlich Darstellung der geleisteten Ausgaben in 2016 für Rechtsberatung. Herr Neusiedl führt dazu aus, dass diese Positionen der Rechtsberatung detailliert bisher jedes Jahr durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft wurden. Herrn Jobst reicht diese Information aus.
Kämmerer Bader bezieht sich auf die einstimmige Empfehlung des Finanzausschusses vom 18.05.2017, die in der Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht der Jahresrechnung 2016 aufgeführten Haushaltsreste 2016 zu übernehmen.
Einen Beschluss zur Übertragung von Haushaltsresten aus Vorjahren bedarf es generell nicht, weil diese Mittel bereits in Haushalten der Vorjahre durch die Haushaltssatzung aufgrund Gemeinderatsentscheidung genehmigt waren.
Im Vermögenshaushalt waren die Haushaltsansätze in aller Regel für Maßnahmen vorgesehen, welche nicht erneut in den Haushalt 2017 eingeplant werden sollen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht abgewickelt werden konnten. Deshalb hat der Gesetzgeber auch ermöglicht, diese bereits in Vorjahren oder im Haushaltsjahr eingeplanten Beträge, soweit sie zur Abwicklung von Maßnahmen noch gebraucht werden, ohne weitere Entscheidung durch den Gemeinderat zu übertragen.
Lediglich die Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt ist zu beschließen, weil die Mittel im Verwaltungshaushalt nach Ablauf des Haushaltsjahres grundsätzlich als eingespart verfallen und damit eine Neuveranschlagung erforderlich wäre.
I. Freiwillige Feuerwehr 13000.7180:
Deshalb werden aufgrund bisheriger Beschlusslage bei der Haushaltsstelle 13000.7180 neue nicht abgerufene Zuschüsse für die Vereinszuwendung i. H. v. 10.000,- €
als Haushaltsreste übertragen. Alte Haushaltsreste bestanden i. H. v. 11.600,- €.
So dass insgesamt im Verwaltungshaushalt 21.600,- €
an Haushaltsreste verbleiben.
Nachrichtlich:
Es wurden 2016 an die Feuerwehr keine Zuschüsse ausbezahlt.
Der Finanzausschuss hat am 18.05.2017 einstimmig dem Gemeinderat die Billigung der Haushaltsreste im Verwaltungshaushalt empfohlen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig -aufgrund einstimmiger Empfehlung des Finanzausschusses- die Neubildung oben dargestellter Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4.1. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen und deren Deckung im Rahmen der Haushaltsrechnung 2016 (Anhang 1 zum Rechenschaftsbericht)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.05.2017
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ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Erstellung des Rechenschaftsberichts zur Jahresrechnung 2016 sind Anhang I der Haushaltsrechnung 2016 die größeren Abweichungen (größer als 250.000 €) im Haushaltsvergleich zu den Haushaltsansätzen des Jahres 2016 dargestellt worden.
Alle Mehrausgaben sind im Anhang 1 bei der Erläuterung des jeweiligen Deckungsringes begründet dargelegt und werden zum Teil näher beleuchtet. Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen sind erhebliche Mehrzuführungen an den Vermögenshaushalt in Höhe von insgesamt (sogenannte freie Spitze) 110.064.559,70 €
möglich gewesen. In der Folge konnte zum Ende des Haushaltsjahr eine Rücklagenzuführung i. H. v. 63.533.053,05 € erwirtschaftet werden. Für 2016 waren Entnahmen aus den Rücklagen i. H. v. 42.634.200,- € eingeplant. Es mussten aber „nur“ aus der Sonderrücklage für die Abwasserbeseitigung 145.996,42 €
und aus der allgemeinen Rücklage für Investitionskosten 11.000.700,-- €
(eingeplant waren 42,1 Mio.) gesamt 11.146.696,42 €
entnommen werden.
Im Übrigen sind sämtliche Mehrausgaben im Rahmen der Gesamtdeckung des Verwaltungshaushaltes durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt. Sonach konnte 2016 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.
Der Finanzausschuss hat am 18.05.2017 einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, die im Anhang I unter Nr. II. aufgeführten Mehrausgaben größer als 250.000 € (außer- und überplanmäßige Ausgaben) die insgesamt durch Mehreinnahmen gedeckt sind, gemäß § 2 Nr. 15 Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald zu genehmigen.
Beschluss
Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Genehmigung der insgesamt durch Mehreinnahmen gedeckten Mehrausgaben (Anhang I außer- und überplanmäßige Ausgaben) in der Haushaltsrechnung 2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4.2. Vorlage der Jahresrechnung 2016 nach Art. 102 Abs. 2 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.05.2017
|
ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt
Das Ergebnis ist dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.05.2017 bereits bekannt gegeben und erläutert worden. Die Jahresrechnung 2016 wird in der Sitzung des Gemeinderates durch eine Präsentation voll umfänglich dargestellt.
Als Gesamtergebnis 2016 ist je bereinigte Einnahmen und Ausgaben im
- Verwaltungshaushalt (Vorjahr 227.386.802,74 €) 282.172.623,71 €
- Vermögenshaushalt (Vorjahr 60.485.290,90 €) 122.231.304,19 €
sonach gesamt 404.403.927,90 €
festzustellen.
Das Gesamtergebnis 2016 ist ausgeglichen und ein Fehlbetrag ist nicht entstanden. Die Abweichungen zum Haushalt werden anhand einer Präsentation grafisch dargestellt.
Es konnte ein Überschuss (sogenannte freie Spitze) im Verwaltungshaushalt (Zuführung an den Vermögenshaushalt) in Höhe von 110.064.559,70 €
erwirtschaftet werden. Im Haushaltsplan waren 11,8 Mio. € eingeplant, also knapp 100 Mio. € mehr als geplant.
Die Gemeinde hat wie in den Vorjahren insbesondere in die nachhaltigen Investitionsbereiche des Wasserwerkes und der Erdwärme Grünwald (Netzausbau), sowie für die verschiedenen Tief- und Hochbaumaßnahmen (z. B. Haus der Begegnung, Kindertagesstätten / Hort) und Grunderwerb investiert.
Eine Zuführung an die allgemeine Rücklage konnte 2016 in Höhe von 63.360.709,30 €
erwirtschaftet werden.
Der Gemeinderat nimmt von der Vorlage der Jahresrechnung 2016 nach Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis.
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4.3. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 mit Vorprüfung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.05.2017
|
ö
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beschließend
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4.3 |
Sachverhalt
Kämmerer Bader führt aus, dass der Gemeinderat bereits mit der Feststellung der Jahresrechnung 2015 in öffentlicher Sitzung am 13. Dezember 2016 Frau Brigitte Scherer im Voraus mit der Vorprüfung der Jahresrechnung 2016 beauftragt hat.
Frau Scherer wird demnächst mit der Vorprüfung beginnen, so dass anschließend die örtliche Rechnungsprüfung vom zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden kann.
Aufgrund gesetzlicher Vorgabe sollte aber die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2016 nach der örtlichen Prüfung nach Möglichkeit bis zum 30.06.2018 getroffen werden.
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat nach Abschluss der Vorprüfung durch Frau Scherer die Jahresrechnung 2016 zur weiteren örtlichen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten.
Beschluss
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beauftragt der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung nach Abschluss der Vorprüf
ung die Jahresrechnung 2016 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren örtlichen Prüfung zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Kommunalrecht - Beibehaltung der Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer; Antrag FDP-Fraktion vom 26.04.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.05.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 26.04.2017 stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grünwald möge beschließen, die Sitzverteilung für Gemeinderäte, Stadträte, Kreistage und Bezirkstage in Bayern soll unverändert nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren berechnet werden. Eine Rückkehr zum Verteilungsverfahren nach d’Hondt wird abgelehnt. Damit unterstützen wir die Position des bayerischen Ministerpräsidenten.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
Seit 2010 wird bei Kommunalwahlen in Bayern das Hare-Niemeyer-Verfahren angewendet. Es bildet den Wählerwillen realistischer ab, als das d’Hondt-Verfahren, welches große Parteien gegenüber kleineren Parteien bevorzugt.
Nach Rückfrage der Verwaltung beim Bayerischen Gemeindetag ist festzustellen, dass es sich hierbei um ein Gesetzgebungsverfahren handelt, dass in Bayern durch die Verfassung des Freistaates Bayern und die Geschäftsordnung des Landtages geregelt ist.
Ein Beschluss einer Gemeinde zum Gesetzgebungsverfahren ist nicht zulässig, da dies weder eine Aufgabe im eigenen, noch im übertragenen Wirkungskreis ist, somit nicht im Zuständigkeitsbereich eines Gemeinderates liegt.
Der Bayerische Gemeindetag bitte die Kommunen deshalb um Zurückhaltung, da ein dementsprechender Beschluss u.U. auch von der Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet werden könnte.
Der Bayerische Gemeindetag wird zu gegebenen Zeit als kommunaler Spitzenverband eingeschaltet, der dann in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen im Rahmen einer Expertenanhörung seine Stellungnahme abgibt.
Zunächst ist abzuwarten, ob eine entsprechende Gesetzesvorlage im Bayerischen Landtag eingereicht wird. Aktuell ist dies nicht geschehen.
Beschluss
Der Gemeinderat lehnt aus den dargestellten Gründen den Antrag ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
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6. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.05.2017
|
ö
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|
6 |
Sachverhalt
Es erfolgte keine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit
.
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7. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.05.2017
|
ö
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7 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen
.
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8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.05.2017
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ö
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8 |
Sachverhalt
Gemeinderatssitzung vom 28. März 2017
(Bekanntgabe in der Gemeinderatssitzung vom 30. Mai 2017)
______________________________________________________________________________
224.
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Grundstücksangelegenheiten;
Grunderwerb einer Teilfläche Fl.Nr. 78 Gemarkung Grünwald – Rathausstr. 7;
Freifläche mit Flößerfigur – Genehmigung der Kaufurkunde URNr. 0458/2017;
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Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und genehmigt den vorliegenden Kaufvertrag URNr. 0458/2017 vom 02.03.2017 des Notariats Dr. Schuck aus München voll inhaltlich.
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9. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.05.2017
|
ö
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9 |
zum Seitenanfang
9.1. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.05.2017
|
ö
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9.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Reinhart-Maier frägt an, ob es möglich sei am Ende der Laufzorner Straße am Beginn des Waldweges
eine zusätzliche Hundetoilette aufzustellen.
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Erledigung zu.
Datenstand vom 23.10.2017 11:38 Uhr