Datum: 13.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:52 Uhr bis 20:53 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. Januar 2017;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.01.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Vorbescheid Bernd, Florian, Julian und Max Schilling zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf den Grundstücken Fl.Nrn. 599/24, 599/14 und 599/15 an der Südlichen Münchner Straße 48 a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: Bernd, Florian, Julian und Max Schilling;
Bauort: Südliche Münchner Str. 48a, Grundstücke Fl.Nrn. 599/24, 599/14 und 599/15 (Grundstücksgröße = 4.878 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 61 B 26 v. 23.03.1927, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2016 eingehend mit der Grundstücksbebauung ebenfalls in Form eines Antrag auf Vorbescheides befasst und das Einvernehmen zu der Frage, ob zwei zusätzliche Einfamilienhäuser auf den bereits bebauten Grundstücken zulässig sind, einstimmig befürwortet. Dieser Vorbescheidsantrag wurde mittlerweile zurückgezogen und durch diesen neuen Antrag auf Vorbescheid ersetzt.
Die Antragsteller möchten mit dem vorliegenden Vorbescheid die Bebauung der drei zu verschmelzenden Grundstücke klären – die Grundstücksgröße würde demnach insgesamt 4.878m² betragen. Es sollen zusätzlich zu den bereits bestehenden zwei Einfamilienhäusern zwei weitere Einfamilienhäuser errichtet werden.
Folgende Fragestellung soll mit dem Vorbescheid geklärt werden:
Ist die Bebauung des neu zu bildenden Mittelgrundstückes mit 1.818 m² mit zwei Einfamilienhäusern im Rahmen der Vorgaben des B 35 und der Baumschutzverordnung der Gemeinde zulässig?
Auf das beiliegende Schreiben der Architekten vom 25.01.2017 wird Bezug genommen.
Grundsätzlich ist das Bauvorhaben planungsrechtlich genehmigungsfähig, vorbehaltlich der Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung auf dem Gesamtgrundstück, wobei die Annahme des Architekten mit einer Geschossflächenzahl von 0,22 und einer Grundflächenzahl von 0,18 richtig ist.
Des Weiteren hat das Bauvorhaben auch die Parameter des § 34 Baugesetzbuch, also das Einfügungsgebot in die Umgebungsbebauung hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung einzuhalten. Die Anzahl und Situierung der Gebäude ist grundsätzlich zulässig. Ebenso die geplante Geschossigkeit mit E+1+D. Für das geplante Haus 3 muss aber aufgrund eines alten Baulinienplanes, der eine Baugrenze von 10m zur östlichen Grundstücksgrenze (Straßenbahntrasse) festlegt, eine Befreiung von eben dieser erteilt werden. Aufgrund bereits mehrfach vorhandener Bezugsfälle sollte dies befürwortet werden.
In Bezug auf die Ortsgestaltungssatzung können aufgrund der vorgelegten Planunterlagen (nur Lageplan) hinsichtlich der Zulässigkeit keine umfassenden Aussagen getroffen werden. Die geplante Ausführung mit Walmdach, wie aus dem Lageplan ersichtlich, ist zulässig. Weitere Parameter, insbesondere im Hinblick einer möglichen Gestaltung, können nicht geprüft werden.
Kernpunkt bei diesem Antrag auf Vorbescheid ist die Frage nach der Zulässigkeit von baulichen Anlagen nach der gültigen Baumschutzverordnung – wie schon im Erstantrag von der Verwaltung festgestellt, befinden sich auf dem insgesamt fast 4.900,-- m² großen Grundstücken sehr viele unter die Baumschutzverordnung fallende Bäume. Nachdem weder ein Baumbestandsplan noch ein Freiflächengestaltungsplan mit dem Antrag auf Vorbescheid zur Klärung dieser wichtigen Frage eingereicht worden ist, bleibt zunächst die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes abzuwarten.
Klar ist schon, dass auf dem großen Grundstück noch Baurecht übrig ist – entscheidend wird aber die jeweilige Situierung der Gebäude sein, unter dem Aspekt, welche und wie viele Bäume jeweils gefällt werden müssten.
Schon in der Stellungnahme der Verwaltung zu der öffentlichen Sitzung am 17.10.2016 wurde auf den umfangreichen, schützenswerten Baumbestand abgestellt.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern unter Voraussetzung der Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung und der sonstigen bauplanungsrechtlichen Parameter nach § 34 BauGB herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der östlichen Baugrenze wird aufgrund der vorhandenen Bezugsfälle befürwortet.
Bei der geplanten Neubebauung und Situierung der neu geplanten Baukörper ist der umfangreiche, schützenswerte Baumbestand auf dem Grundstück soweit wie möglich zu erhalten.
Es ist eine Bestandsaufnahme inkl. der bereits gefällten Bäume in Form eines Baumbestandsplanes nachzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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4. Antrag auf Vorbescheid - Immo Projekt-Solution GmbH zum Neubau von fünf Einfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 616/7 an der Robert-Koch-Str. 45;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat sich mit der vorliegenden Grundstücksbebauung schon mehrfach befasst, zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.01.2017 (es ging dabei um die westliche Bebauung mit den beiden Bürogebäuden und einem oberirdischen Parkplatz, anstelle der bisher beabsichtigten Tiefgarage) – die Gemeinde hat diesen Antrag auf Vorbescheid einstimmig befürwortet.
Nunmehr geht es wieder um die östliche Grundstücksbebauung mit Wohnhäusern, die bislang mit oberirdischen Garagen über jeweilige Zufahrten geplant waren. Das soll mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid modifiziert werden, nämlich sollen die erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Die spezielle Frage aus dem Vorbescheid heraus lautet:
Wird die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern und die Errichtung einer Tiefgarage unter den Bedingungen des B 35 (0,12 / 0,15) sowie den Bedingungen der Baumschutzverordnung der Gemeinde Grünwald in Aussicht gestellt?
Die Frage zur Zulässigkeit der fünf Wohnhäuser hat die Gemeinde Grünwald bereits positiv beantwortet – natürlich unter der Maßgabe, dass insbesondere das Maß der baulichen Nutzung dabei eingehalten werden kann. Aber auch die übrigen bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Inhalte sind zwingend einzuhalten, es sei denn, es gäbe hinreichende Gründe hiervon abzuweichen, eine Ausnahme oder auch eine Befreiung zu befürworten.
Neu ist jetzt die Idee die erforderlichen Stellplätze alle in einer Tiefgarage unterzubringen. Grundsätzlich ist dieser planerische Ansatz sehr zu begrüßen, da die Wohnquartiere innerhalb, aber auch außerhalb des Grundstückes von den negativen Einflüssen des Individualverkehrs weit- gehend verschont bleiben. Tiefgaragen werden deshalb durchaus bevorzugt gesehen, da dadurch auch größere von der Bebauung frei bleibende Grünflächen entstehen können (Wegfall von Erschließungsflächen und oberirdischen Stellplätzen).
Laut Luftbild ist das rückwärtige und über die Robert-Koch-Straße erschlossene Wohngrundstück für Grünwalder Verhältnisse relativ baumarm – mag sein, dass aber auch durch die jeweilige Stellung der Wohnhäuser und künftige Nebenanlagen gerade im Randbereich der eine oder andere geschützte Baum beeinträchtigt wird. Aufschluss bietet hier sicher ein Baumbestands- und ein Freiflächengestaltungsplan sowie die Aussage des gemeindlichen Umweltamtes.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid herzustellen unter der Maßgabe, dass insbesondere das Maß der baulichen Nutzung eingehalten wird und nach der gemeindlichen Baumschutzverordnung geschützte Bäume von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind.
Die Vorlage eines Baumbestands- und Freiflächenplan zur Beurteilung der im Rahmen des Vorbescheid gestellten Frage hinsichtlich Baumschutzverordnung ist zwingend erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Antrag S.A.M Projects GmbH zum Neubau von drei Einfamilienhäusern - Haus 1 - auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/26 an der Ludwig-Thoma-Str. 13;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: S.A.M. Projects GmbH, Dr. Stefan Maier, München;
Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 13 , Grundstück Fl. Nr. (Grundstücksgröße = 3.703 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 35 B 17 v. 01.07.1918, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Antragsteller plant die Errichtung von drei Einfamilienhäusern auf dem großzügigen Grundstück mit 3.703 m².
Der vorliegende Antrag betrifft Haus 1, das im östlichen Grundstücksbereich mit E+1+D (DG kein Vollgeschoss, Mansard-Walmdach 15 bzw. 52°) errichtet werden soll. Das Wohnhaus soll dabei zum Teil auf dem im heutigen Bestand bereits vorhandenen, das Baugrundstück großflächig unterbauende (mit mehr als 1m Erdüberdeckung), ursprünglich als Schutzraum vorgesehenen Kellerbereich zu stehen kommen.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung hinsichtlich der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 130 m² - bezogen auf das Gesamtgrundstück (dies beinhaltet zudem noch die Bestandsbebauung mit Doppelhaus im Südwesten) überschritten. Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.
Darüber hinaus wird aufgrund der oben erwähnten umfangreichen Bestandsunterkellerung des Baugrundstücks eine Überschreitung von ca. 205 m² beantragt. Die Erdüberdeckung dieser baulichen Anlage beträgt jedoch mind. 1m, so dass hier aufgrund der geringen Auswirklungen auf die natürliche Funktion des Bodens eine weitere Überschreitung ausnahmsweise befürwortet werden kann.
Das Bauvorhaben fügt sich auch gemäß § 34 Baugesetzbuch in die vorhandene Umgebungsbebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein.
Auf der Gebäudewestseite sind zwei Abgrabungen geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhalten. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Schützenwerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes liegt vor. Ein dreistämmiger, vom Umweltamt als vital und erhaltenswert eingestufter Silberahorn wird zur Fällung beantragt. Aufgrund der Planung ist ein Erhalt nicht möglich.
Die zur Fällung beantragte Hängebuche Nr. 1 (StU 1,15 m) wird nicht als erhaltenswert eingestuft und ist aufgrund der geplanten Bebauung auch nicht zu erhalten.
Die weiteren zur Fällung beantragten Bäume (Hainbuche, StU 1,12 m und „überalterte“ Birke, StU 1,60 m) sind aufgrund Ihrer Qualität vom Umweltamt als nicht erhaltenswert eingestuft worden.
Im südlichen Grundstücksbereich bleiben vier Hainbuchen und eine Eiche, allesamt schützenswert, bestehen.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen – Haus 1 – herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 130 qm wird befürwortet.
Darüber hinaus wird die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um weitere ca. 205 qm befürwortet, da die Erdüberdeckung über dem bestehenden Kellergeschoss mind. 1 m beträgt.
Eine Abweichung wegen Errichtung von zwei Abgrabungen auf der Gebäudewestseite wird ausnahmsweise befürwortet.
Der Fällung der Bäume Nr. 1, 4, 7 und Nr. 9 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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6. Antrag S.A.M Projects GmbH zum Neubau von drei Einfamilienhäusern - Haus 2 - auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/26 an der Ludwig-Thoma-Str. 13;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bauherr: S.A.M. Projects GmbH, Dr. Stefan Maier, München;
Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 13 , Grundstück Fl.Nr. (Grundstücksgröße = 3.703 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 35 B 17 v. 01.07.1918, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Antragsteller plant die Errichtung von drei Einfamilienhäusern auf dem großzügigen Grundstück mit 3.703 m².
Der vorliegende Antrag betrifft Haus 2, das mit E+1+D (DG kein Vollgeschoss, Mansard-Walmdach 15 bzw. 52°) errichtet werden soll.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung hinsichtlich der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 130 m² - bezogen auf das Gesamtgrundstück (dies beinhaltet zudem noch die Bestandsbebauung mit Doppelhaus im Südwesten) überschritten. Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.
Das Bauvorhaben fügt sich auch gemäß § 34 Baugesetzbuch in die vorhandene Umgebungsbebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein.
Auf der Gebäudeostseite sind zwei Abgrabungen geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhalten. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.
Im Bereich der Garagenzufahrt ist zur Andienung der Garage vom bestehenden Zufahrtsweg eine Geländeveränderung in Form einer Aufschüttung erforderlich, da das Grundstück hier zur Zufahrt um ca. 0,75m stark abfällt. Geländeveränderungen sind gemäß Ortsgestaltungssatzung grundsätzlich unzulässig. Im vorliegenden Fall würde es sich aber aufgrund der Gegebenheiten des Grundstücks um eine nicht beabsichtigte Härte handeln, auf die Durchführung der Satzung zu bestehen. Insoweit wird empfohlen, hier nach § 11 Satz 1 Bst. b ) OGS eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zu befürworten.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Schützenwerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes liegt vor. Ein dreistämmiger, vom Umweltamt als vital und erhaltenswert eingestufter Silberahorn wird zur Fällung beantragt. Aufgrund der Planung ist ein Erhalt nicht möglich.
Die zur Fällung beantragte Hängebuche Nr. 1 (StU 1,15 m) wird nicht als erhaltenswert eingestuft und ist aufgrund der geplanten Bebauung auch nicht zu erhalten.
Die weiteren zur Fällung beantragten Bäume (Hainbuche, StU 1,12 m und „überalterte“ Birke, StU 1,60 m) sind aufgrund Ihrer Qualität vom Umweltamt als nicht erhaltenswert eingestuft worden.
Im südlichen Grundstücksbereich bleiben vier Hainbuchen und eine Eiche, allesamt schützenswert, bestehen.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen – Haus 2 – herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 130 qm wird befürwortet.
Eine Abweichung wegen Errichtung von zwei Abgrabungen auf der Gebäudeostseite wird ausnahmsweise befürwortet.
Eine Abweichung wegen Geländeveränderung in Form einer Aufschüttung wird ausnahmsweise aufgrund des stark abfallenden Geländes gem. § 11 Satz 1 Bst. b) Ortsgestaltungssatzung befürwortet, um die Anfahrbarkeit der Garage zu gewährleisten.
Der Fällung der Bäume Nr. 1, 4, 7 und Nr. 9 wird zugestimmt.
Die 30 m – Längen-Begrenzung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Ortsgestaltungssatzung ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.
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7. Antrag S.A.M Projects GmbH zum Neubau von drei Einfamilienhäusern - Haus 3 - auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/26 an der Ludwig-Thoma-Str. 13;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauherr: S.A.M. Projects GmbH, Dr. Stefan Maier, München;
Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 13 , Grundstück Fl.Nr. (Grundstücksgröße = 3.703 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 35 B 17 v. 01.07.1918, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Antragsteller plant die Errichtung von drei Einfamilienhäusern auf dem großzügigen Grundstück mit 3.703 m².
Der vorliegende Antrag betrifft Haus 3, das mit E+D (DG kein Vollgeschoss, Satteldach 52°) errichtet werden soll.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung hinsichtlich der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 130 m² - bezogen auf das Gesamtgrundstück (dies beinhaltet zudem noch die Bestandsbebauung mit Doppelhaus im Südwesten) überschritten. Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.
Das Bauvorhaben fügt sich auch gemäß § 34 Baugesetzbuch in die vorhandene Umgebungsbebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein.
Auf der Gebäudesüdseite ist eine Abgrabung geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhält. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. Zur Einfriedung entlang der Ludwig-Thoma-Straße wurde keine Aussage getroffen, diese ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Schützenwerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes liegt vor. Ein dreistämmiger, vom Umweltamt als vital und erhaltenswert eingestufter Silberahorn wird zur Fällung beantragt. Aufgrund der Planung ist ein Erhalt nicht möglich.
Die zur Fällung beantragte Hängebuche Nr. 1 (StU 1,15 m) wird nicht als erhaltenswert eingestuft und ist aufgrund der geplanten Bebauung auch nicht zu erhalten.
Die weiteren zur Fällung beantragten Bäume (Hainbuche, StU 1,12 m und „überalterte“ Birke, StU 1,60 m) sind aufgrund Ihrer Qualität vom Umweltamt als nicht erhaltenswert eingestuft worden.
Im südlichen Grundstücksbereich bleiben vier Hainbuchen und eine Eiche, allesamt schützenswert, bestehen.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen – Haus 3 – herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 130 qm wird befürwortet.
Eine Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung auf der Gebäudesüdseite wird ausnahmsweise befürwortet.
Der Fällung der Bäume Nr. 1, 4, 7 und Nr. 9 wird zugestimmt.
Die Einfriedung entlang der Ludwig-Thoma-Straße ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.
Die 30m-Längen-Begrenzung gemäß § 4 abs. 1 Satz 1 Ortsgestaltungssatzung ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.
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8. Tekturantrag Carola Geißler zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 603/14 an der Ludwig-Thoma-Straße 31;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Bauherr: Carola Geißler
Bauort: Ludwig-Thoma-Straße 31, Grundstück Fl. Nr. 603/14 (Grundstücksgröße 3.938 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 29 B 33 vom 08.08.1934 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Der Bauausschuss hat sich zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 15.02.2016 mit der Bebauung auf dem Grundstück befasst – das Einvernehmen wurde hierfür einstimmig hergestellt.
Das Bauvorhaben wurde durch das Landratsamt München mittlerweile genehmigt, u.a. mit dem Inhalt, dass die Rotbuche (StU 3.42m), welche sehr nahe an dem geplanten Einfamilienhaus steht zu schützen und zu erhalten ist.
Nach Angebotseinholung und Verhandlung mit dem Bauunternehmer, so die Antragstellerin, stellt sich nun heraus, dass die geforderten Sondermaßnahmen zum Schutz des Baumes Kosten in Höhe von über 70.000,-- € verursachen. Zum Zeitpunkt der Planung war ein Aufwand in dieser Höhe für die Antragsteller nicht erkennbar.
Auf das beiliegende Schreiben des Architekten vom 26.01.2017 wird verwiesen.
Seitens der Verwaltung ist festzustellen, dass nach Art. 14 Grundgesetz der verfassungsmäßige Eigentumsschutz sogenannte verfassungsimmanente Schranken enthält, d.h. Eigentum verpflichtet. In diesem Falle ist Frau Geißler Eigentümerin eines alten und geschützten Laubbaumes. Der Baum ist sowohl nach der Baumschutzverordnung als solches geschützt und im vorliegenden Fall besonders durch die bereits erteilte Baugenehmigung.
Auf Baurecht besteht ein Rechtsanspruch, wenn alle öffentlich-rechtlichen Belange – die von dem Baugesuch berührt werden – eingehalten sind. Im vorliegenden Fall wird der Baum, welcher geschützt ist (also ein öffentlicher Belang) zur Fällung beantragt. Der Fällung könnte stattgegeben werden, wenn der Bauherrin eine Umplanung nicht zuzumuten ist, diese unverhältnismäßig wäre oder Gründe für eine unbillige Härte vorliegen würden. Dies ist nach eingehender Prüfung aber nicht der Fall.
Das Grundstück an der Ludwig-Thoma-Straße ist fraglos ein Baugrundstück – es ist heute schon zum Teil bebaut und soll im Rahmen der Nachverdichtung auf den bisherigen Freiflächen zusätzlich mit Wohnhäusern bebaut werden. Gerade im Westen steht aber seit mehr als 100 Jahren ein geschützter Baum – diesen nun aus wirtschaftlichen Gründen zu beseitigen, hält die Verwaltung mit Blick auf die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit, für nicht sachgerecht; vielmehr soll dem Architekten aufgegeben, werden eine baulich verträgliche Lösung zu finden, in der die Bauherrin zur ihrem Baurecht kommt und der geschützte Baum stehen bleiben kann. Das Grundstück mit nahezu 4.000m² ist an sich groß genug, um das vorhandene Restbaurecht unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Belange zu verwirklichen.
Man bedenke bitte auch die Haltung der Gemeinde Grünwald bei künftigen, ähnlich gelagerten Fällen! Würde man einer Fällung wegen der genannten kostenintensiven Schutzmaßnahmen zustimmen, müsste in der Zukunft jeder geschützte Baum – dessen Erhalt Kosten verursacht – im Rahmen von Baugesuchen beseitigt werden.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb der beantragten Fällung des geschützten Baumes nicht zuzustimmen, sondern vielmehr die Schutzmaßnahmen aus der rechtsgültigen Baugenehmigung umzusetzen oder die Planung dahingehend zu ändern, dass öffentlich-rechtliche Belange (worunter auch der Baumschutz zu subsumieren ist) nicht berührt werden.
Beschluss
GR-Mitglied Kraus ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt die beantragte Fällung der geschützten Rotbuche
ab.
Es sind vielmehr die Schutzmaßnahmen aus der rechtsgültigen Baugenehmigung umzusetzen oder die Planung dahingehend zu ändern, dass öffentlich-rechtliche Belange (worunter auch der Baumschutz zu subsumieren ist) nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Ritz gibt zu Protokoll, dass er gegen den Beschlussvorschlag gestimmt hat, da er die Kosten für den Verbau und die Schutzmaßnahmen für unverhältnismäßig hält.
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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.
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10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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10 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Bauantrag Gemeinde Grünwald auf Erhöhung einer Grenzwand auf dem Grundstück Fl. Nr. 320/4 an der Laufzorner Straße 30;
Bauantrag Geissler Family Office KG auf Nutzungsänderung zu einem Laden mit Getränkeausschank und Vinothek auf dem Grundstück Fl. Nr. 491/1 an der Südlichen Münchner Str. 10a;
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11. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15;
Fliesenarbeiten VE Max15-112 – Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
|
ö
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11 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Die Bestandsimmobilie soll künftig als mehrgruppigen Kinderhort genutzt werden, da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den weiteren Vergaben ermächtigt.
Nach Erstellung der Planunterlagen wurden bereits die Ausschreibungen verschickt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Fliesenarbeiten eine beschränkte Ausschreibung.
Die Submission für das Gewerk Putzarbeiten fand am 10.01.2017 statt und brachte folgendes Ergebnis:
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. E. Brauwer GmbH Naturstein-Bau aus 92334 Berching mit einer Bruttoangebotssumme von 73.497,99 €.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2017 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Fliesenarbeiten im Hort Dr.-Max.-Str. 15 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. E. Brauwer GmbH Naturstein-Bau aus 92334 Berching mit einer Bruttoangebotssumme von 73.497,99 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2017 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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12. Gemeindliche Gebäude in Grünwald;
Aktualisierung der Gebäudetechnik - Zwischenbericht;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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informativ
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12 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Grünwald hat eine Vielzahl von Gebäuden im Unterhalt. Einerseits sind dies Sonderbauten wie Rathaus, Bürgerhaus, Musikschule, Bibliothek etc. zum anderen Wohngebäude (vom Einfamilienhaus bis hin zum Mehrparteienhaus). Die Gebäude werden regelmäßig energetisch untersucht und auch in technischer Hinsicht ständig optimiert. Hierzu hat die Gemeinde bereits entsprechende Beschlüsse gefasst (z.B. GR-Beschluss vom 07.11.2011 Energetische Sanierung Freizeitpark).
Im Zuge der Anschlüsse aller gemeindlichen Gebäude an die Fernwärme wird zudem eine einheitliche Gebäudeleittechnik eingeführt, die zum einen technische Verbesserungen und zum anderen positive wirtschaftliche Aspekte versprechen. Ziel ist hier eine zentrale Überwachung der einzelnen Gebäude zum schnelleren erkennen und beheben von Störungen.
Die vorgestellte Präsentation ist ein Zwischenbericht der einzelnen Maßnahmen und ein Ausblick, welche Arbeiten noch anstehen.
Beschluss
Die Verwaltung präsentiert einen Zwischenbericht über die Aktualisierung der Gebäudetechnik in den gemeindlichen Liegenschaften. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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13 |
zum Seitenanfang
13.1. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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informativ
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13.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Reinhart-Maier erkundigt sich bezüglich des auf dem Büroweg behandelten Bauantrages der Gemeinde Grünwald zur Erhöhung einer Einfriedungsmauer. Die Verwaltung und der beauftragte Architekt Steininger erklären, dass es sich lediglich um ein Zwischenstück handelt um den Bereich zwischen Tiefgaragenzufahrtsgebäude und Garage zu schließen.
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13.2. Anfrage GR-Mitglied Lindbüchl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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vorberatend
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13.2 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Lindbüchl möchte wissen, warum die Dächer der Baustelle Haus der Begegnung nicht gedämmt wurden. Die Verwaltung erklärt, dass es sich bei den Dächern der insgesamt sieben Gebäude um sogenannte Kaltdächer handelt, in denen keine Nutzung vorgesehen ist. Die abschließende Decke des obersten Geschosses ist selbstverständlich ausreichend gedämmt.
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14. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15;
Innentüren VE Max15-116 – Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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14 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den Vergaben ermächtigt.
Nach Erstellung der Planunterlagen wurden bereits die Ausschreibungen verschickt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Innentüren eine beschränkte Ausschreibung.
Die Submission für das Gewerk Innentüren fand am 31.01.2017 statt, es sind drei wertbare Angebote eingegangen.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Schreinerei Georg Sick aus 83022 Rosenheim mit einer Bruttoangebotssumme von 95.500,59 €.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2017 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Innentüren im Hort Dr.-Max.-Str. 15 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schreinerei Georg Sick aus 83022 Rosenheim mit einer Bruttoangebotssumme von 95.500,59 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2017 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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15. Einbau eines Gemeindearchivs in der Parkgarage in Grünwald;
Möblierung VE-601 – Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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13.02.2017
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ö
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15 |
Sachverhalt
Durch die stetig wachsenden Aufgaben der Gemeinde Grünwald und der steigenden Mitarbeiterzahlen, sind die vorhandenen Lagerräume im Rathaus erschöpft.
Auf Anforderung der Hausverwaltung, prüfte die Bauverwaltung den Einbau eines Archivs in den Räumen der Parkgarage am Hirtenweg.
Die Räumlichkeiten wurden bis zum Umzug der Erdwärme Grünwald in die eigenen Räume in der Tölzerstr., als Lagerraum genutzt. Die Flächen eignen sich sehr gut als Archiv.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Möblierung eine beschränkte Ausschreibung. Die Submission für das Gewerk Möblierung fand am 09.02.2017 statt, hierbei gingen drei wertbare Angebote ein.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. MW Büroplanung mit einer Bruttoangebotssumme von 73.988,01 €.
Für das Jahr 2017 sind auf der Haushaltsstelle 68600.9350 Mittel in Höhe von 53.500,00 € eingeplant und es sollen zusätzlich noch 21.000 € in den Haushalt von 2017 eingestellt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Möblierung des Gemeindearchivs in der Parkgarage am Hirtenweg den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. MW Büroplanung mit einer Bruttoangebotssumme von 73.988,01 € zu beauftragen.
Für das Jahr 2017 sind auf der Haushaltsstelle 68600.9350 Mittel in Höhe von 53.500,00 € eingeplant und es sollen zusätzlich noch 21.000 € in den Haushalt von 2017 eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.03.2017 12:36 Uhr