Datum: 06.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:41 Uhr bis 20:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. Februar 2017;
3 Bauantrag Dr.-Max-Str. GbR vertr. durch Dr. Franziska Möllmann zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/35 an der Dr.-Max-Str. 49;
4 Tekturantrag Florian Martin zum Neubau eines Doppelhauses (Haus 1) mit Doppelgarage und Stellplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 623/73 an der Graf-Seyssel-Str. 9a und 9b;
5 Tekturantrag AS Projekt 1 GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienhauses und zwei Doppelhaushälften mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 348/6 an der Pommernstraße 9;
6 S.A.M Projects GmbH, Dr. Stefan Maier zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/26 an der Ludwig-Thoma-Straße 13;
7 S.A.M Projects GmbH, Dr. Stefan Maier zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen (Haus 3) auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/26 an der Ludwig-Thoma-Straße 13;
8 Bavaria Concept FP GmbH, Alexander von Barkenstein zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Doppelgaragen - Haus 1 - auf dem Grundstück Fl.Nr. 627/11 am Bavariafilmplatz 6;
9 Bavaria Concept FP GmbH, Alexander von Barkenstein zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Doppelgaragen - Haus 2 - auf dem Grundstück Fl.Nr. 627/11 am Bavariafilmplatz 6;
10 Antrag Maria Mayer auf isolierte Abweichung zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 281/13 an den Römerhügeln 7;
11 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
12 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
13 Straßenbauamt München; Staatsstraße 2368 (Tölzer Straße); Neubau von Entwässerungseinrichtungen - Vergabe;
14 Erweiterung Gymnasium Grünwald - Bauteil 4; VE 304 - Fassade - Vergabe;
15 Waldfriedhof Grünwald – Sanierung Teichanlage; Landschaftsbauarbeiten - Vergabe;
16 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 600 Putzarbeiten-Nachtrag 4 - Vergabe ;
17 Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15; Entwässerungskanalarbeiten VE Max15-201 – Vergabe
18 Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15; Landschaftsbauarbeiten VE Max15-501 – Vergabe;
19 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
19.1 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
19.2 Anfrage GR-Mitglied Steininger
19.3 Anfrage GR-Mitglied Dr. Schröder
19.4 Anfrage GR-Mitglied Splettstößer
20 Freiwillige Feuerwehr in Grünwald; Ausbau des Dachgeschosses – Genehmigung;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö 1

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt 604 – „Straßenbauamt München; Staatsstraße 2368 (Tölzer Straße);
Neubau von Entwässerungseinrichtungen - Vergabe;“ wird abgesetzt.

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. Februar 2017;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Dr.-Max-Str. GbR vertr. durch Dr. Franziska Möllmann zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/35 an der Dr.-Max-Str. 49;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr: Dr.-Max-Straße GbR vertr. d. Dr. Franziska Möllmann, Eurasburg
Bauort: Dr.-Max-Str. 49, Grundstück Fl.Nr. 580/35 (Grundstücksgröße = 2.555 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Baulinienplan 51 BI 37 v. 27.12.1937, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Antragstellerin begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in E+1+D-Bebauung (Satteldach mit 35° Neigung, Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss) mit Tiefgarage. Im Vorfeld zur Bauausschusssitzung haben mit dem Architekten Gespräche stattgefunden, da die Planung in einigen Teilbereichen nicht den gesetzlichen Vorgaben der Gemeinde entsprach. Der Architekt wird die Planung aufgrund der Forderung der Verwaltung bis zum Sitzungstag noch entsprechend ändern. Die Sitzungsvorlage besteht derzeit aber noch auf Grundlage der bisherigen Planung bzw. der erfolgten Absprachen. Am Sitzungstag wird dem Bauausschuss die korrigierte Planung vorgelegt.

Das Maß der baulichen Nutzung  wird  eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird durch die  großräumige Tiefgarage um ca. 293 m² überschritten.  Die Erdüberdeckung wird hier aber mit 1 m geplant, insoweit sollte einer Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß § 34 Baugesetzbuch in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Auf der Gebäudesüdseite  sind zwei Giebel bzw. Gauben geplant, die nicht der Ortsgestaltungssatzung entsprechen. Der Architekt wird dies bis zur Sitzung satzungsgemäß ändern.


Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.


Der Stellplatznachweis wird erbracht.


Schützenswerter Baumbestand wird auf dem stark durchgrünten Grundstück berührt. Im eingereichten Baumbestandsplan war die Fällung sämtlicher auf dem Baugrundstück vorhandenen Grundstücke vorgesehen. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes liegt vor. Im Bereich der südlich gelegenen Tiefgaragenzufahrt befindet sich eine Linde auf dem Nachbargrundstück die ggf. durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, jedoch bisher noch nicht im Baumbestandsplan aufgeführt wurde. Auch dies wird aktuell korrigiert.

Zur Fällung freigegeben wurden von Seiten des Umweltamtes folgende Bäume: Nr. 23, 40, 47 und 48  - jeweils aufgrund der vorgelegten Planung. Die Bäume sind eigentlich erhaltenswert.

Der Fällung der Bäume Nr. 2, 41, 42 und 46 wird  zugestimmt, da diese aufgrund ihres Zustandes nicht mehr erhaltenswert sind.

Die restlichen Bäume sind als vital, wüchsig und erhaltenswert  eingestuft worden. Insbesondere die Buche Nr. 66 wird als sehr erhaltenswert gesehen.


Die Nachbarbeteiligung wurde nachweislich durchgeführt, Unterschriften liegen bis dato nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt nach Diskussion, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Der Bauantrag soll nach Vorlage der geänderten Unterlagen erneut zur Entscheidung vorgelegt werden.  

Die Bauwerberin hat den eingereichten Baumbestands- und Freiflächenplan hinsichtlich der zu erhaltenden Bäume zu korrigieren. Hierunter fallen alle gemäß gemeindlicher Baumschutzverordnung schützenswerte Bäume, die vom gemeindlichen Umweltamt als zu erhalten eingestuft wurden. Als nicht zu erhalten wurden die Bäume Nr. 2, 23, 40, 41, 42, 46, 47, 48 eingestuft. Alle anderen Bäume sind zwingend zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Tekturantrag Florian Martin zum Neubau eines Doppelhauses (Haus 1) mit Doppelgarage und Stellplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 623/73 an der Graf-Seyssel-Str. 9a und 9b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Antrag war bereits zweimal Beratungsgegenstand im Bauausschuss zuletzt in der Sitzung vom 13.06.2016 und wurde mit Bescheid vom Landratsamt München am 09.08.2016 genehmigt.

Zwischenzeitlich hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden.

Der neue Bauwerber plant nun die ursprünglich auf der Gebäudeostseite liegende Garage in Richtung Norden zu verschieben.  Aufgrund der Verschiebung in Richtung Norden wird die bestehende Weide in Ihrem Wurzelraum tangiert. Der Bauwerber hat diesbezüglich bereits mit dem gemeindlichen Umweltamt gesprochen. Hierzu haben wir auch eine Stellungnahme, in der dies in Aussicht gestellt wurde, sofern ein Abstand vom Stamm zur Garage von 4,00m bis Baumschutzzaun (wie er zum Zeitpunkt des Vor-Ort-Termins stand) ist. Dies wurde im Plan auch so eingezeichnet.

Das Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen verringert sich durch die Verschiebung.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag  Neubau eines Doppelhauses (Haus 1) mit Doppelgarage hier: Verschiebung der Garage - herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Tekturantrag AS Projekt 1 GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienhauses und zwei Doppelhaushälften mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 348/6 an der Pommernstraße 9;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Antrag war bereits Beratungsgegenstand in der Sitzung vom 11.04.2016 und wurde mit Bescheid vom Landratsamt München am 21.07.2016 genehmigt.

Der Antragsteller möchte Haus 1 vergrößern (von 12,87m auf 13,32m Länge und 9,44m auf 9,70m Tiefe), nachdem noch Baurecht (GRZ und GFZ) zur Verfügung steht.

Das Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf die Hauptnutzung wird eingehalten.

Insgesamt wird das Haus 1 aufgrund von Abstandsflächen etwas nach Osten verschoben. Im Zuge der Umplanung wurde daher die Tiefgarage optimiert und die Doppelparksysteme entfernt und somit normale Stellplätze geplant. Dadurch erhöht sich die Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen von ursprünglich 169m² auf 267m². Die Erdüberdeckung der Tiefgarage beträgt mind. 1m, so dass hier aufgrund der geringen Auswirklungen auf die natürliche Funktion des Bodens eine weitere Überschreitung ausnahmsweise befürwortet werden kann.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestand wird nicht berührt.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag Neubau eines  Mehrfamilienhauses und zwei Doppelhaushälften mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 267 m² wird befürwortet

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. S.A.M Projects GmbH, Dr. Stefan Maier zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/26 an der Ludwig-Thoma-Straße 13;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Nachgang zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens in der Februar-Sitzung des Bauausschusses hat der Bauherr sich in Gesprächen mit der Bauverwaltung bereit erklärt, Änderungen am Bauvorhaben vorzunehmen, um die Erteilung des Einvernehmens zu erlangen.
Alternativ hätte der Bauantrag ohne Änderung an das Landratsamt München  weitergeleitet werden können, mit der Möglichkeit zur Ersetzung des Einvernehmens, da das Bauvorhaben rein baurechtlich nicht zu beanstanden war.

Geändert wurde dabei das in der Sitzung beanstandete Lichtband auf der Gebäudeost- und westseite. Nach Aussage des Bauherrn handelt es sich nach wie vor um lediglich ein Dachflächenfenster mit Sparren unterteilt und nicht um drei zusammengebaute Dachflächenfenster.

Desweiteren wurde der Vorgabe der Ortsgestaltungssatzung und des Bauausschusses entsprochen, die maximale Baukörperlänge von 30 m einzuhalten. Der Bauwerber gewährleistet dies nun durch die Errichtung einer Tiefgarage für Haus 2. Hierdurch entfällt auch die ursprünglich beantragte Geländeveränderung zur Garagenzufahrt.

Die weitere baurechtliche Beurteilung bleibt ansonsten bestehen und wird nachfolgend nochmals aufgeführt.

Der Antragsteller plant die Errichtung von drei Einfamilienhäusern auf dem großzügigen Grundstück mit 3.703 m².

Der vorliegende Antrag betrifft Haus 2, das mit E+1+D (DG kein Vollgeschoss, Mansard-Walmdach 15 bzw. 52°) errichtet werden soll. 
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung hinsichtlich der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 130 m² - bezogen auf das Gesamtgrundstück (dies beinhaltet zudem noch die Bestandsbebauung mit Doppelhaus im Südwesten) überschritten. Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich auch gemäß § 34 Baugesetzbuch in die vorhandene Umgebungsbebauung nach Art  und Maß der baulichen Nutzung ein.

Auf der  Gebäudeostseite sind zwei Abgrabungen geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhalten. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Schützenwerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes liegt vor. Ein dreistämmiger, vom Umweltamt als vital und erhaltenswert eingestufter Silberahorn wird zur Fällung beantragt. Aufgrund der Planung ist ein Erhalt nicht möglich.

Die zur Fällung beantragte Hängebuche Nr. 1 (StU 1,15 m) wird nicht als erhaltenswert eingestuft und ist aufgrund der geplanten Bebauung auch nicht zu erhalten.

Die weiteren zur Fällung beantragten Bäume (Hainbuche, StU 1,12 m und „überalterte“ Birke, StU 1,60 m) sind aufgrund Ihrer Qualität vom Umweltamt als nicht erhaltenswert eingestuft worden.

Im südlichen Grundstücksbereich bleiben vier Hainbuchen und eine Eiche, allesamt schützenswert, bestehen.


Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen – Haus 2 – herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. S.A.M Projects GmbH, Dr. Stefan Maier zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen (Haus 3) auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/26 an der Ludwig-Thoma-Straße 13;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr: S.A.M Projects GmbH, Dr. Stefan Maier, München;
Bauort: Ludwig-Thoma-Straße 13, Grundstück Fl.Nr. 604/26 (Grundstücksgröße = 3.703 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 35 B 17 v. 01.07.1918, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Im Nachgang zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens in der Februar-Sitzung des Bauausschusses hat der Bauherr sich in Gesprächen mit der Bauverwaltung bereit erklärt, Änderungen am Bauvorhaben vorzunehmen, um die Erteilung des Einvernehmens zu erlangen.
Alternativ hätte der Bauantrag ohne Änderung an das Landratsamt München  weitergeleitet werden können, mit der Möglichkeit zur Ersetzung des Einvernehmens, da das Bauvorhaben rein baurechtlich nicht zu beanstanden war.


Bezüglich Haus 3 wurde hier die Ansicht Nord insoweit geändert, als dass der Eingangsbereich nun mit der Trauflinie abschließt und nicht mehr darüber hinaus in den  Giebel hineinragt. In der Gebäudesüdansicht wurden die Fenster im Giebel leicht verändert.

Die weitere baurechtliche Beurteilung bleibt bestehen und wird nachfolgend nochmals aufgeführt.


Der vorliegende Antrag betrifft Haus 3, das mit E+D (DG kein Vollgeschoss, Satteldach 52°) errichtet werden soll. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung hinsichtlich der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 130 m² - bezogen auf das Gesamtgrundstück (dies beinhaltet zudem noch die Bestandsbebauung mit Doppelhaus im Südwesten) überschritten. Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich auch gemäß § 34 Baugesetzbuch in die vorhandene Umgebungsbebauung nach Art  und Maß der baulichen Nutzung ein.

Auf der  Gebäudesüdseite ist eine Abgrabung geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhält. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. Zur Einfriedung entlang der Ludwig-Thoma-Straße wurde keine Aussage getroffen, diese ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen – Haus 3 – herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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8. Bavaria Concept FP GmbH, Alexander von Barkenstein zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Doppelgaragen - Haus 1 - auf dem Grundstück Fl.Nr. 627/11 am Bavariafilmplatz 6;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das 3.577m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 B 11 (Baulinienplan) und dem Bebauungsplan Nr. B 35 und wird somit nach § 34 BauGB sowie nach der Ortsgestaltungssatzung und der Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung beurteilt.

Für dieses Grundstück liegt bereits eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2013 zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garagen und Nebengebäude vor – das genehmigte Bauvorhaben ist bislang nicht realisiert worden.


Stattdessen soll nun im südlichen Grundstücksbereich die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Doppelgaragen zur Ausführung kommen. Die Wohnhäuser sind in E + D-Bebauung geplant. Die Dachgeschosse sind jeweils keine Vollgeschosse. Wand- und Firsthöhen sowie Kniestock mit dem Hauptgebäude werden jeweils eingehalten. Das Kellergeschoss ist als sog. Sockelgeschoss mit zulässigen 1,00m über Gelände ausgebildet.

Die Dachbelichtungselemente in Form von Gauben in der Süd- und Nordansicht sowie Giebel in der West- und Ostansicht entsprechen weitgehend der Ortsgestaltungssatzung. Lediglich für die jeweiligen Giebel ist eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der max. zulässigen Wandhöhe von 5,00m / beantragt sind hier 6,76m, erforderlich. Da in der Vergangenheit in solchen Fällen jeweils Abweichungen befürwortet worden sind, sollte auch hier zugestimmt werden.

Jeweils in der westlichen Doppelhaushälfte (Haus 1 und 2) ist eine ausnahmsweise zulässige Abgrabung geplant – diesen Abgrabungen sollte ebenfalls zugestimmt werden.


Das Maß der baulichen Nutzung ist eingehalten – aufgrund der ermittelten Baurechtsreserven ist im nördlichen Baubereich noch die Errichtung eines Gebäudes möglich. Laut Angaben des Architekten wird derzeit dieser Bereich beplant.

Baugrenzen sind eingehalten, desgleichen die Abstandsflächen – das geplante Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Stellplätze werden in ausreichender Anzahl nachgewiesen.

Auf dem Baugrundstück sind nach vorliegendem Baumbestandsplan 73 Bäume vorhanden, davon sind 20 Bäume untermaßig (also im Stammumfang kleiner als 1,00m in 1,00m Höhe – und damit nicht geschützt). Weiter sind 12 Bäume im Sinne der Baumschutzverordnung nicht geschützt, da es sich hier um Nadelbäume (Fichten u. Kiefern) handelt. Dem Bauantrag liegt ein Fällantrag bei, demnach sollen lediglich zwei unter die Schutzverordnung fallende Bäume gefällt werden – alle anderen zur Fällung beantragten Bäume sind – wie eingangs - dargelegt untermaßig oder keine Laubbäume. Aus Sicht der Verwaltung ist das Baugrundstück auch nach Fällung der beantragten Bäume noch sehr gut mit geschützten Großbäumen eingegrünt – zudem sollen unzählige Sträucher in den künftigen Privatgärten zur Ausführung kommen. Begrüßenswert ist auch die extensive Dachbegrünung der Doppelgaragen. Die geplante Einfriedung entspricht der Ortsgestaltungssatzung.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zur Errichtung von zwei Doppelhäusern (Haus 1 ) mit Doppelgaragen herzustellen.

Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit den Giebeln wird befürwortet.

Der Errichtung von ausnahmsweise zulässigen Abgrabungen wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Bavaria Concept FP GmbH, Alexander von Barkenstein zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Doppelgaragen - Haus 2 - auf dem Grundstück Fl.Nr. 627/11 am Bavariafilmplatz 6;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das 3.577m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 B 11 (Baulinienplan) und dem Bebauungsplan Nr. B 35 und wird somit nach § 34 BauGB sowie nach der Ortsgestaltungssatzung und der Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung beurteilt.

Für dieses Grundstück liegt bereits eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2013 zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garagen und Nebengebäude vor – das genehmigte Bauvorhaben ist bislang nicht realisiert worden.


Stattdessen soll nun im südlichen Grundstücksbereich die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Doppelgaragen zur Ausführung kommen. Die Wohnhäuser sind in E + D-Bebauung geplant. Die Dachgeschosse sind jeweils keine Vollgeschosse. Wand- und Firsthöhen sowie Kniestock mit dem Hauptgebäude werden jeweils eingehalten. Das Kellergeschoss ist als sog. Sockelgeschoss mit zulässigen 1,00m über Gelände ausgebildet.

Die Dachbelichtungselemente in Form von Gauben in der Süd- und Nordansicht sowie Giebel in der West- und Ostansicht entsprechen weitgehend der Ortsgestaltungssatzung. Lediglich für die jeweiligen Giebel ist eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der max. zulässigen Wandhöhe von 5,00m / beantragt sind hier 6,76m, erforderlich. Da in der Vergangenheit in solchen Fällen jeweils Abweichungen befürwortet worden sind, sollte auch hier zugestimmt werden.

Jeweils in der westlichen Doppelhaushälfte (Haus 1 und 2) ist eine ausnahmsweise zulässige Abgrabung geplant – diesen Abgrabungen sollte ebenfalls zugestimmt werden.


Das Maß der baulichen Nutzung ist eingehalten – aufgrund der ermittelten Baurechtsreserven ist im nördlichen Baubereich noch die Errichtung eines Gebäudes möglich. Laut Angaben des Architekten wird derzeit dieser Bereich beplant.

Baugrenzen sind eingehalten, desgleichen die Abstandsflächen – das geplante Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Stellplätze werden in ausreichender Anzahl nachgewiesen.

Auf dem Baugrundstück sind nach vorliegendem Baumbestandsplan 73 Bäume vorhanden, davon sind 20 Bäume untermaßig (also im Stammumfang kleiner als 1,00m in 1,00m Höhe – und damit nicht geschützt). Weiter sind 12 Bäume im Sinne der Baumschutzverordnung nicht geschützt, da es sich hier um Nadelbäume (Fichten u. Kiefern) handelt. Dem Bauantrag liegt ein Fällantrag bei, demnach sollen lediglich zwei unter die Schutzverordnung fallende Bäume gefällt werden – alle anderen zur Fällung beantragten Bäume sind – wie eingangs - dargelegt untermaßig oder keine Laubbäume. Aus Sicht der Verwaltung ist das Baugrundstück auch nach Fällung der beantragten Bäume noch sehr gut mit geschützten Großbäumen eingegrünt – zudem sollen unzählige Sträucher in den künftigen Privatgärten zur Ausführung kommen. Begrüßenswert ist auch die extensive Dachbegrünung der Doppelgaragen. Die geplante Einfriedung entspricht der Ortsgestaltungssatzung.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt das Einvernehmen zur Errichtung von zwei Doppelhäusern (Haus 2) mit Doppelgaragen herzustellen.

Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit den Giebeln wird befürwortet.

Der Errichtung von ausnahmsweise zulässigen Abgrabungen wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Antrag Maria Mayer auf isolierte Abweichung zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 281/13 an den Römerhügeln 7;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf dem gegenständlichen Baugrundstück wurde ursprünglich ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Dies wurde möglich, da alle Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes Nr. B 16 eingehalten waren.


Nun ist das Bauvorhaben weitestgehend realisiert - es besteht aber der Wunsch seitens der Bauherrin die Garage, welche mit einem Flachdach ausgebildet ist, extensiv zu begrünen. Dadurch bedingt sich ein anderer Dachaufbau (mit Abschluss einer Attika) was letztlich eine Wandhöhe größer 2,75m (geplant sind lt. Aussage des Bauherrn 3,00m) zur Folge hat.


Die Antragstellerin möchte in Form einer isolierten Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe der Garage (maximal zulässig = 2,75m). Die Gemeinde hat bislang keine Abweichungen bei der Wandhöhe bei Nebenanlagen (hier Garagen) zugelassen. Sollte dem Wunsch auf Abweichung stattgegeben werden, ergäbe sich hieraus ein unerwünschter ortsgestalterischer Bezugsfall. Es wird daher seitens der Verwaltung empfohlen der Abweichung nicht zuzustimmen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, dem Antrag auf isolierte Abweichung wegen Nichteinhaltung der maximal zulässigen Wandhöhe von 2,75m auf 3,00m nicht zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

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11. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö 11

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 37 GO vor.

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12. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö 12

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.

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13. Straßenbauamt München; Staatsstraße 2368 (Tölzer Straße); Neubau von Entwässerungseinrichtungen - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö 13

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

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14. Erweiterung Gymnasium Grünwald - Bauteil 4; VE 304 - Fassade - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2016 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Die Planungen für die einzelnen Gewerke sind bereits erstellt, zudem sind bereits einige Ausschreibungen verschickt. Auf Grund der Kostenschätzung wurde das Gewerk Fassadenarbeiten europaweit ausgeschrieben. Von insgesamt 23 Firmen wurden Unterlagen angefordert, bei der Submission am 06.02.2017 haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben.


Die Verwaltung hat die Angebote geprüft und empfiehlt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Gebr. Bommhardt GmbH aus 37284 Waldkappel-Bischhausen mit einer Brutto-Angebotssumme von 2.290.839,44 €.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Gebr. Bommhardt GmbH aus 37284 Waldkappel-Bischhausen mit einer Bruttoangebotssumme von 2.290.839,44 € mit den Fassadenarbeiten zur Erweiterung Gymnasium Bauteil 4 zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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15. Waldfriedhof Grünwald – Sanierung Teichanlage; Landschaftsbauarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö 15

Sachverhalt

Der vorhandene Teich im Grünwalder Waldfriedhof ist über 30 Jahre alt. Es wurden in den letzten Jahren vermehrt Wasserverluste festgestellt, so dass eine Sanierung notwendig wird.

Mit der Ausschreibung der Maßnahme wurde das Ingenieurbüro Baumann aus Freising beauftragt, wie dies bereits in der öffentlichen Bauausschusssitzung am 19.12.2016 durch die Verwaltung vorgestellt worden ist.

Die notwendigen Arbeiten zum Landschaftsbau wurden beschränkt ausgeschrieben. Sechs Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission am 07.02.2017, 11.30 Uhr gingen drei Angebote fristgerecht ein.

Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro Baumann geprüft und ausgewertet:

Sämtliche Angebote sind vollständig. Es wurden ausschließlich Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Eignung für die fachgerechte Erfüllung der Leistungen gewährleistet ist.

Das Ergebnis der rechnerischen Überprüfung ergab:


Lfd. Nr.        Firma                                        Angebot (brutto)

1.
Gartenidee Kuchler, Geisenfeld
68.854,57 €


Der Nettoangebotspreis der Fa. Kuchler liegt um rund 5.000,-- € über der Kostenschätzung und damit noch voll im Rahmen.


Auf der Haushaltsstelle 75000.9500 sind für das Jahr 2017 entsprechende Mittel eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die landschafts-gärtnerischen Arbeiten zur Sanierung der Teichanlage im Waldfriedhof Grünwald an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Gartenidee Kuchler aus Geisenfeld, zu ihrem geprüften Angebot in Höhe von 68.854,57 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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16. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 600 Putzarbeiten-Nachtrag 4 - Vergabe ;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö 16

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Mit dem Gewerk Putzarbeiten wurde in der BA Sitzung am 13.06.2016 die El Mahmoud GmbH aus Marl beauftragt.

Die Firma El Mahmoud GmbH stellte am 26.01.2017 den Nachtrag 4 für die Herstellung eines Deckenputzes in den Wohnungen. Diese Leistungen sind erforderlich aufgrund von Rohbautoleranzen.
Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 51.184,52 € Brutto.

Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 4 an die Firma El Mahmoud GmbH, in Höhe von 51.184,52 € Brutto.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 4 der Firma El Mahmoud GmbH in Höhe von 51.184,52 € zu beauftragen.


Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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17. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15; Entwässerungskanalarbeiten VE Max15-201 – Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö 17

Sachverhalt

Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Die Bestandsimmobilie soll künftig als mehrgruppigen Kinderhort genutzt werden, da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den weiteren Vergaben ermächtigt.

Nach Erstellung der Planunterlagen wurden bereits die Ausschreibungen verschickt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Entwässerungskanalarbeiten eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Entwässerungskanalarbeiten fand am 31.01.2017 statt und brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Josef Gruber GmbH aus 82054 Sauerlach mit einer Bruttoangebotssumme von 58.719,38 €.

Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2017 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Entwässerungskanalarbeiten im Hort Dr.-Max.-Str. 15 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Josef Gruber GmbH aus 82054 Sauerlach mit einer Bruttoangebotssumme von 58.719,38 € zu beauftragen.


Auf der Haushaltsstelle 46402.9400 sind für das Jahr 2017 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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18. Neubau eines mehrgruppigen Kinderhortes an der Dr.-Max-Straße 15; Landschaftsbauarbeiten VE Max15-501 – Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö 18

Sachverhalt

Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max-Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Die Bestandsimmobilie soll künftig als mehrgruppigen Kinderhort genutzt werden, da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Bauausschuss mit der Beschlussfassung bei den weiteren Vergaben ermächtigt.

Nach Erstellung der Planunterlagen wurden bereits die Ausschreibungen verschickt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Landschaftsbauarbeiten eine öffentliche Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Landschaftsbauarbeiten fand am 31.01.2017 statt und brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Endlich Landschaftsbau GmbH aus 85653 Aying mit einer Bruttoangebotssumme von 194.870,18 €.

Auf der Haushaltsstelle 46402.9500 sind für das Jahr 2017 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Landschaftsbauarbeiten im Hort Dr.-Max.-Str. 15 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Endlich GmbH aus 85653 Aying mit einer Bruttoangebotssumme von 194.870,18 € zu beauftragen.


Auf der Haushaltsstelle 46402.9500 sind für das Jahr 2017 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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19. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö 19
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19.1. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö informativ 19.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier erkundigt sich über den Sachstand zur Entscheidung, ob der Helferkreis Grünwald einen Raum in der ehemaligen Mahag erhält.
Die Verwaltung erklärt, dass der Vorgang noch beim zuständigen Landratsamt München zur Entscheidung liegt.

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19.2. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö informativ 19.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger erkundigt sich, in wie weit bauaufsichtliche Maßnahmen bzw. Rückbau bei der in der Eichleite 32 mit über dem zulässigen und genehmigten Maße errichteten Garage bereits eingeleitet wurden.
Die Verwaltung wird bei der zuständigen  Bauaufsichtsbehörde, dem Landratsamt München, nach dem Sachstand fragen.

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19.3. Anfrage GR-Mitglied Dr. Schröder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö informativ 19.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Dr. Schröder möchte wissen, in wie weit der Rückbau der baulichen Anlagen (Container, Lichtmasten) im Bereich der ehemaligen Traglufthalle auf der Rodungsinsel Wörnbrunn erfolgt.
Die Verwaltung erklärt, dass selbstverständlich alle baulichen Anlagen wieder entfernt und die betroffene Fläche als Grünfläche wiederhergestellt wird.

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19.4. Anfrage GR-Mitglied Splettstößer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö informativ 19.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Splettstößer fragt an, ob wegen dem abgesetzten Tagesordnungspunkt zur Straßenentwässerung an der Tölzer Straße nun eine zeitliche Verzögerung bei den Bauarbeiten zu erwarten ist.
Die Verwaltung erklärt, dass lediglich die geschätzten Kosten und das Angebot überprüft werden müssen. Die Entwässerungsmaßnahmen sind ab Pfingsten 2017 geplant. In der nächsten Bauausschusssitzung am 03.04.2017 wird über die Vergabe zu entscheiden sein.

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20. Freiwillige Feuerwehr in Grünwald; Ausbau des Dachgeschosses – Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö 20

Sachverhalt

Das Feuerwehrgebäude wurde in 2015 aufgrund der beauftragten Planung an das Architekturbüro Steininger energetisch komplett saniert und zusätzlich noch mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Der Bereich des Dachgeschosses wurde dabei für einen späteren Ausbau vorbereitet.

Im Dachgeschoss sind noch einige Bereiche ungenutzt, die von der Feuerwehr gerne zu Übungszwecken (für eine sogenannte Atemschutzstrecke) verwendet würden. Die genauen Vorstellungen wird der Feuerwehrkommandant Herr Lix und der Architekt Herr Steininger in der Sitzung entsprechend darstellen.

Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2017 entsprechende Mittel für diese Maßnahmen in Höhe von 300.000 € eingeplant.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist nach Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag des Feuerwehrkommandanten der FFW Grünwald, Herrn Lix und beschließt, die vorgestellte Planung zu genehmigen.

Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von 300.000 € eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2017 11:01 Uhr