Datum: 03.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:08 Uhr bis 20:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06. März 2017;
3 Antrag Franz Josef Schubert zum Neubau eines Einfamilienhauses und Abbruch eines Werkstattgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 597/6 an der Südlichen Münchner Str. 66b;
4 Antrag Elsbeth Schramm zum Neubau eines Pavillons / Teilausbau einer bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 79 an der Rathausstraße 5;
5 Antrag Bavaria Concept FP GmbH, Alexander von Barkenstein zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 627/11 am Bavariafilmplatz 6;
6 Antrag auf Vorbescheid Stern Isarblick GmbH zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 554/5 an der Dr.-Engelsperger-Str. 4;
7 Bauantrag Dr.-Max-Str. GbR vertr. durch Dr. Franziska Möllmann zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 580/35 an der Dr.-Max-Str. 49;
8 Antrag auf Vorbescheid Florian Pahl zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 293/24 an der Breitensteinstr. 17;
9 Antrag Patricia und Alexander Reichl zum Umbau eines Zweifamilienhauses in ein Einfamilienhaus mit Garage und Poolgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 318/5 an der Waldeckstr. 8;
10 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
11 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
12 Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED – Hubertusstraße – Vergabe;
13 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE615 Schreinerarbeiten - Vergabe ;
14 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE613 Möblierung - Vergabe;
15 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 304 Putzarbeiten-Nachtrag 3-Vergabe;
16 Straßenbauamt München; Staatsstraße 2368 (Tölzer Straße) Neubau von Entwässerungseinrichtungen - Vergabe;
17 Gemeinde Grünwald – Stromlieferung für alle gemeindlichen Gebäude; Sammelausschreibung - Vergabe;
18 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
18.1 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;
19 Neubau Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE604-1-2 Schlosser 1- Vergabe;
20 Martin-Kneidl-Grundschule – Sanierung der Dachfläche im Turmhaus; Baumeisterarbeiten - Vergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06. März 2017;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.03.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Antrag Franz Josef Schubert zum Neubau eines Einfamilienhauses und Abbruch eines Werkstattgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 597/6 an der Südlichen Münchner Str. 66b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr: Franz Josef Schubert, Kapuzinerstr. 6, 80337 München
Bauort: Südl. Münchner Str. 66b, Grundstück Fl.Nr. 597/6 (Grundstücksgröße = 1.041 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. 42 B 24 v. 15.10.1924, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Der Bauausschuss hat sich zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 20.01.2014 eingehend mit der gegenständlichen Grundstücksbebauung befasst und letztlich zum Vorbescheidsantrag das Einvernehmen einstimmig hergestellt.

Das Landratsamt München hat den Antrag auf Vorbescheid am 27.03.2014 mit umfassenden Befreiungen (z.B. Überschreitung der Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung, Überschreitung der Geschossflächenzahl, Überschreitung der Baugrenze nach Norden mit dem Hauptgebäude und dem Nebengebäude) und Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung (z.B. Verkürzung der westlichen und südlichen Abstandsfläche auf jeweils H/2 (also mind. 3,00m) bauaufsichtlich genehmigt.

Das 1.041m² große Grundstück gehört drei Miteigentümern und ist im westlichen Bereich mit einem Büro / Autosalon bebaut. In der Mitte befindet sich ein sanierter Altbestand als Wohngebäude. Im rückwärtigen, östlichen Grundstücksbereich soll nun die ehemalige Werkstatt einem Einfamilienhaus mit einer Einzelgarage weichen.

Es soll nunmehr weitestgehend die Planung aus dem genehmigten Vorbescheid umgesetzt werden – es handelt sich hier um ein Wohnhaus in E + D – Bebauung, das Dachgeschoss hat eine baurechtskonforme Dachgaube auf der Ostseite und zwei Dachflächenfenster auf der Westseite. Die Nord- und Südansicht sind Giebelflächen mit hohem Anteil an Fensterverglasung. Die Wand- und Firsthöhe nach der Ortsgestaltungssatzung, desgleichen der Kniestock sind eingehalten.

Das Maß der baulichen Nutzung entspricht in Bezug auf die Geschossflächenzahl dem genehmigten Vorbescheid. Die Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung wird tatsächlich etwas reduzierter ausgeführt, als ursprünglich genehmigt – was begrüßt wird.

Auf der Gebäudewestseite kommt eine ausnahmsweise zulässige Abgrabung zur Belichtung des Hobbyraumes zur Ausführung.

Die Einzelgarage liegt hinter der Vorgartenlinie – überschreitet jedoch die Baugrenze – was aber ebenfalls durch den genehmigten Vorbescheid legalisiert wurde.

Aufgrund der vorliegenden Wohnflächenberechnung sind zwei Stellplätze erforderlich – der zweite Stellplatz wird im Vorgartenbereich nachgewiesen, was nach der Textfestsetzung Ziff. 6 des Bebauungsplanes Nr. B 35 in der zuletzt geänderten 2. Fassung vom 31.07.2012 unzulässig ist. Der zweite Stellplatz ist an anderer zulässiger Stelle auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage herzustellen.

Die erforderlichen Befreiungen wegen Nichteinhaltung des Maßes der baulichen Nutzung (Grund- und Geschoßflächenzahl mit der Hauptnutzung) auf Basis des genehmigten Vorbescheides Az.: 7.1.2-0040/13/VB vom 27.03.2014 zum vorliegenden Vorbescheidsantrag gelten hier fort. Gleiches gilt für die Überschreitungen der Baugrenze mit dem Wohnhaus und der Grenzgarage.

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung auf der Gebäudewestseite wird zugestimmt.

Die Abstandsfläche nach Westen zum bestehenden Wohnhaus wird minimal überschritten, ggf. ist hier eine Plankorrektur erforderlich – das möge das hierfür zuständige Landratsamt München prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes B35 wegen Errichtung eines Stellplatzes im Vorgartenbereich aufgrund der besonderen Situation auf dem Grundstück wird befürwortet. Abstimmungsergebnis: 10 : 0 Stimmen

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4. Antrag Elsbeth Schramm zum Neubau eines Pavillons / Teilausbau einer bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 79 an der Rathausstraße 5;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö 4

Sachverhalt

Bauherr: Elsbeth Schramm;
Bauort: Rathausstraße 5, Grundstück Fl. Nr. 79 (Grundstücksgröße 2.455m²) Planbereich: Bebauungsplan 251 B 28 vom 01.05.1930, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;



Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Pavillons der als Verkaufsladen für Wein genutzt werden soll, sowie den Teilausbau einer bestehenden Garage der für ein WC und einen zusätzlichen Raum genutzt werden soll.

Das Grundstück liegt nach dem Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet und ist somit von der Nutzung zulässig.

Das Maß der baulichen Nutzung ist eingehalten.

Der Stellplatznachweis ist erbracht (benötigt werden 2 je Wohnhaus sowie 2 für den Laden)

Die Baugrenze wird eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Pavillons / Teilausbau einer bestehenden Garage herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Antrag Bavaria Concept FP GmbH, Alexander von Barkenstein zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 627/11 am Bavariafilmplatz 6;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das 3.577m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 B 11 (Baulinienplan) und dem Bebauungsplan Nr. B 35 und wird somit nach § 34 BauGB sowie nach der Ortsgestaltungssatzung und der Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung beurteilt.

In der letzten Bauausschusssitzung am 06.03.2017 war dieses Baugrundstück bereits Beratungsgegenstand. Es ging dabei um die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen im südlichen Grundstücksbereich – das Einvernehmen wurde hier erteilt.

Nun steht die Planung für den nördlichen Baubereich an – das Baurecht war in Bezug auf die Grund- und Geschossflächenzahl für die Hauptnutzung noch nicht ausgeschöpft.

Der zulässige Bauraum wird mit der Planung eingehalten (7m Baugrenze von Norden/Bavaria- filmplatz und 5m von Osten/Gabriel-von-Seidl-Straße).

Der Antragsteller plant hier die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage mit 12 Stellplätzen. Es handelt sich dabei um eine Bebauung mit E + 1 + D, das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss. Die Dachbelichtungselemente entsprechen in ihren Abständen der Ortsgestaltungs-satzung, wenngleich der Giebel in der Nordansicht die Wandhöhe überschreitet – hierfür ist eine entsprechende Abweichung erforderlich.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung ist rechnerisch exakt eingehalten – mit der Nebennutzung (insbes. Tiefgarage, Zufahrten und Garagen mit den südlichen Wohnhäusern) ist die Grundflächenzahl überschritten (um ca. 788m²) – hier sollte aber eine entsprechende Befreiung befürwortet werden, zumal die Tiefgarage eine Erdüberdeckung von 1,00m aufweist und die befestigten sonstigen Flächen als wassergebundene Wegedecke mit Rieselauflage (also wasserdurchlässig) ausgeführt werden soll. Neben den 12 TG-Stellplätzen kommen weitere sieben oberirdische Besucherstellplätze im östlichen Grundstücksbereich zur Ausführung / davon sind zwei Stellplätze gebäudenah für Behinderte vorgesehen. Im Gebäude ist ein Aufzug geplant.

Es ist desweiteren auf der Gebäudeostseite eine Rampe für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen eingeplant, um die geplante Ladennutzung barrierefrei zu erreichen. Das gesamte Gebäude ist leicht erhöht (Sockelhöhe ca. 45cm) und überdies zusätzlich mit drei Stufen erreichbar.

Im Süden soll eine ausnahmsweise zulässige Abgrabung realisiert werden.

Folgende Nutzungen sind vorgesehen:

Im EG Cafe und Ladeneinheit
Im OG zwei Büroeinheiten
Im DG zwei Wohnungen.


Damit kommen wir zum Hauptthema bei der Beurteilung dieses Bauantrages, nämlich die zulässige Art der baulichen Nutzung.

Nach dem gültigen Flächennutzungsplan handelt es sich bei dem Baugeviert westlich der Gabriel-von-Seidl-Straße und südlich des Bavaria-Film-Platz um ein reines Wohngebiet (WR) i.S. § 3 der Baunutzungsverordnung –BauNVO-. Dieses Geviert ist räumlich und städtebaulich abzugrenzen von den gültigen Bebauungsplänen Nr. B 30 und B 39 (Sondergebiet Bavaria Film und Wohngebiet an der Heinz-Rühmann-Straße) sowie weiterhin im Westen durch die Straßenbahn.

Im reinen Wohngebiet sind Büros und reine Cafe´s nicht zugelassen.

Zulässig im reinen Wohngebiet sind allgemein nur Wohnungen und Kinderbetreuungseinrichtun-gen, soweit diese dem Gebiet dienen. 

Weiter heißt es in § 3 Abs. 3 der BauNVO – Ausnahmsweise können zugelassen werden: Läden, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen (z.B. Bäckerladen, Metzgerei, Obst- u. Gemüseladen, Friseur usw.).

Ähnliche Gewerbestrukturen sind im Ortsgebiet an anderer Stelle in sog. reinen Wohngebieten bereits vorhanden (z.B. Bäckerei an der Laufzorner Straße/Bodenschneidstraße, Lebensmittel-laden an der Wörnbrunner Straße/ Dahlienstraße), so dass aus Sicht der Bauverwaltung gegen eine solche Ladennutzung, soweit sich diese auf das EG beschränkt im Rahmen einer Ausnahme zugelassen werden könnte. Laut Angaben des Antragstellers gäbe es hierzu bereits positive Resonanz seitens der umliegenden Gewerbeeinheiten (FWU, Bavaria Film, usw.).

Das bedeutet schlußletztlich, dass die geplanten Büros im 1. OG in zulässige Wohnungen umzuwidmen wären – die Planung ist dahingehend abzuändern.

Schützenswerte bzw. geschützte Bäume werden durch die Baumaßnahme nicht berührt – lediglich in der Zufahrt von Osten soll eine Fichte gefällt werden.

Ansonsten fügt sich das geplante Bauvorhaben nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung beschließt, das Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Tiefgarage herzustellen.

Ausnahmsweise zulässige Läden für den täglichen Bedarf im Sinne § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (z.B. Bäckerei, Friseur, Metzgerei, Obst- u. Gemüseladen) können im Erdgeschoß zur Ausführung kommen. Die geplanten Büros im 1.OG sind durch zulässige Wohnungen zu ersetzen – die Eingabeplanung ist dahingehend abzuändern.

Der Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung mit den Nebenanlagen (ca. 788m²) wird zugestimmt.

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt. Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit dem Giebel wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid Stern Isarblick GmbH zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 554/5 an der Dr.-Engelsperger-Str. 4;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauherr: Stern Isarblick GmbH, Grünwald
Bauort: Dr.-Engelsperger-Str. 4, Grundstück Fl.Nr.554/5 (Grundstücksgröße = 3.342 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 51 BI 37 von 27.12.1937, § 34 Baugesetzbuch, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Für das gegenständliche Baugrundstück besteht bereits eine gültige Baugenehmigung, die aber wohl tatsächlich nicht ausgeführt werden soll.
Die Antragstellerin möchte nun im Rahmen des vorliegenden Vorbescheidsantrag die Bebauung  mit zwei Einfamilienhäusern in E+D-Bebauung auf dem knapp ein Tagwerk großen Grundstück am Isarhochufer klären.

Im Rahmen des Vorbescheides wird folgende Frage gestellt:

Wird die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern in beiliegender Art der Baukörper in Aussicht gestellt? Die GFZ, GRZ, Ortsgestaltungssatzung und Baumschutzverordnung werden im Bauantrag berücksichtigt.


Die Antragstellerin möchte in erster Linie klären, ob die Errichtung eines zweiten Gebäudes im südlichen Teil des Grundstücks möglich ist, da der Baulinienplan ganz klar nur eine Bebauung im nördlichen Teil des Grundstücks zulässt, und auch die heute entlang der Dr.-Engelsperger-Straße  bestehende Bebauung sich ausschließlich nördlich orientiert.


Die weiteren Inhalte des Antrags (Maß der baulichen Nutzung, Geschossigkeit) entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

Zusammenfassend ist aufgrund des bestehenden Baulinienplans und der tatsächlich vorhandenen Bebauung festzuhalten, dass die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern nur unter Einhaltung der Baugrenze rechtlich zulässig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss berät sich hier ausführlich. Es wird die Aussage getroffen, man möge bei den großen Grundstücken und den sehr alten Baulinienplänen überdenken, ob an den damals festgesetzten Bauräumen (mit der Zulässigkeit von meist nur einem Baukörper in einer Bauzeile) festhalten will. Der Ausschussvorsitzende, Herr Weidenbach führt dazu aus, dass die damalige Bauleitplanung auch heute noch Bestand hat – man stelle sich nur die negativen Auswüchse in ganz Geiselgasteig vor. Es ergeht hierauf folgender Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern nicht herzustellen.

Die im Baulinienplan festgelegte Baugrenze ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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7. Bauantrag Dr.-Max-Str. GbR vertr. durch Dr. Franziska Möllmann zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 580/35 an der Dr.-Max-Str. 49;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr: Dr.-Max-Str. GbR vertr. Durch Dr. Franziska Möllmann
Bauort: Dr.-Max-Str. 49, Grundstück Fl.Nr.580/35 (Grundstücksgröße = 2.555 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 51 BI 37 von 27.12.1937, § 34 Baugesetzbuch, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

In der letzten Bauausschusssitzung wurde die Entscheidung über den vorliegenden Bauantrag vertagt. Die Bauwerberin wurde überdies aufgefordert, den Baumbestands- und Freiflächenplan hinsichtlich der von der gemeindlichen Umweltabteilung als zu erhalten eingestuften Bäume zu korrigieren. Des Weiteren wurde gefordert, die Zufahrt zur Tiefgarage so zu verlegen, dass der schützenswerte Nachbarbaum nicht beeinträchtigt wird.

Die überarbeitete Version des Freiflächenplanes wurde zwischenzeitlich eingereicht. In diesem wurde die Nummerierung der Bäume verändert. Dies ist zwingend zu korrigieren, um keine Missverständnisse zu verursachen. Der Architekt hat die Änderung zugesagt. Der Plan wurde außerdem von der Umweltabteilung überprüft – die Stellungnahme lautet wie folgt:

Die Buchen (Nr. 28 und 40) stehen im geplanten Bauraum und können bei der vorliegenden Planung nicht erhalten werden. Gleiches gilt für die im Bereich der geplanten Tiefgarage stehenden Buchen (Nr. 47 und 48). Alle vier Bäume sind grundsätzlich aber sehr wohl erhaltenswert.

Eine Fällung der Buchen (Nr. 41 und 42) im Westen des Grundstücks wird empfohlen. Nr. 41 hat einen sich bis in die Krone ziehenden Sonnenbrand. Ein Stämmling ist bereits aufgrund von Fäulnis stark bruchgefährdet. Bei Nr. 42 hat sich im Zwiesel eine Wassertasche gebildet, die sich bis zum Stammfuß zieht. Der Zersetzungsprozess im Zwiesel ist durch einen Pilzbefall deutlich erkennbar. Nachbarseitig sind alte Astabrisse zu sehen, ebenfalls ist beginnender Sonnenbrand zu beobachten.

Die Eiche (Nr. 46) ist nicht erhaltenswert, da bereits über die Hälfte der Krone abgestorben ist. Bei der Buche (Nr.1) handelt es sich um eine Pflanzung einer ausgewachsenen Hainbuchenhecke – der Baum ist nicht erhaltenswert.

Die restlichen Gehölze sind vital und wüchsig und durchaus erhaltenswert. Jedoch sind dringend Pflegemaßnahmen anzuraten. So sollte bei der Buche (Nr. 37) über eine Kronenverspannung nachgedacht werden.

Die Eichen haben überlange Äste in Richtung des Nachbargrundstücks, eine fachmännische Einkürzung und Kronenpflegeschnitt werden empfohlen.

Bei der straßennahen Buche Nr. 66 handelt es sich um eine interessante Gehölzmischung aus einem Bergahorn, Hainbuchen, Rotbuchen und vermutlich einer Kirsche. Eine mehrstämmige Gehölzgruppe ist aufgrund ihres Engstandes in ihrer Entwicklung eingeschränkt und hat folglich wenig Zukunftspotenzial. Einzeln betrachtet werden die genannten Bäume nicht durch die Baumschutzverordnung geschützt, daher sollt eher die Tiefgarageneinfahrt aus dem Kronenbereich der Nachbarlinde weiter heraus verlegt werden und für die Gehölzgruppe eine Ersatzpflanzung an die Straße gesetzt werden.


Die baurechtliche Beurteilung stellt sich wie folgt dar:

Nach erneuter Überprüfung der Bauvorlage besteht nach Ansicht der Verwaltung die Möglichkeit, das Gebäude und die Tiefgarage so weit Richtung Osten zu verschieben, dass die vom Umweltamt als erhaltenswert eingestuften Bäume Nr. 28, 40, 47 und 48 erhalten werden können.
Der Planer hat diese Änderung bereits insoweit zugesagt, als dass lediglich bei Buche Nr. 40 die Tiefgarage ca. 1m in den Kronenbereich ragen wird. Dies ist mit entsprechenden Schutzmaßnahmen durch das Landratsamt München zu beauflagen.

Der Baum Nr. 66 wird nach Rücksprache auf Wunsch des Planers erhalten bleiben und die Tiefgarageneinfahrt nicht weiter verlegt.


Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl mit der Haupt- als auch mit der Nebennutzung eingehalten. Das Bauvorhaben fügt sich als Wohnhaus mit einer Firsthöhe von 9,75 m nach Art und Maß der baulichen Nutzung (hinsichtlich Höhenentwicklung) in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die Dachbelichtungselemente sind noch zu vermaßen. Rahmen der Prüfung wurde festgestellt,   dass auf der Gebäudesüdseite die Summe aller Dachaufbauten (Gauben und Giebel) mehr als die Hälfte der Dachlänge beträgt. Dies ist abzuändern und entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird durch die geplante Tiefgarage erfüllt. 

Die Nachbarbeteiligung wurde nachweislich durchgeführt. Unterschriften liegen bis dato nicht vor.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses herzustellen.

Der Fällung der Bäume 1, 41, 42, 46 und 66 wird entsprechend der Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes zugestimmt. Alle weiteren Bäume sind zu zwingend zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid Florian Pahl zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 293/24 an der Breitensteinstr. 17;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö informativ 8

Sachverhalt

Bauherr: Florian Pahl;
Bauort: Breitensteinstr. 17, Grundstück Fl.Nr. 293/24 (Grundstücksgröße = 825 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Antragsteller möchten mit vorliegendem Antrag auf Vorbescheid die Bebaubarkeit des  Grundstückes klären. Vorgesehen sind zwei Einfamilienhäuser in E+D-Bebauung mit Mansardwalmdach und einer Duplex-Doppelgarage. Folgende Fragen werden hierbei gestellt:


  1. Ist die Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern zulässig?        

Anwort: Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 35. Dieser setzt keine Bauräume oder maximale Anzahl von Baukörpern fest. Auch ist die Anzahl der Baukörper nicht durch § 34 Baugesetzbuch reglementiert. Die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, unter Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung ist somit grundsätzlich zulässig.

Im vorliegenden Fall darf aber nicht unbeachtet bleiben, dass durch die nach dem Abbruch bestehen bleibende Doppelhaushälfte auf dem südlichen Nachbargrundstück Abstandsflächen generiert, die auf dem Baugrundstück zu liegen kommen. Die Planung der Einfamilienhäuser muss demnach so erfolgen, dass die Gebäude nicht in der auf dem Baugrundstück zu liegen kommenden Abstandsfläche geplant werden und die Abstandsflächen sich nicht überlappen. Des Weiteren muss für die Bebauung auf dem südlich angrenzenden Nachbargrundstück bzw. deren Abstandsfläche eine sogenannte Abstandsflächenübernahme zwingend erfolgen.



  1. Ist die Lage der Einfamilienhäuser wie im beigefügten Plan dargestellt, zulässig?

Antwort: Da für das gegenständliche Grundstück keine Baugrenzen festgesetzt sind und die Abstandsflächen und der Vorgartenbereich eingehalten werden, ist die Lage der Grundstücke zulässig.


  1. Ist die Ausführung eines Mansardwalmdachs wie dargestellt zulässig?        

    Antwort: Es gibt keine Regelung über die Dachform für das Baugrundstück. Insofern ist der Antragsteller in der Wahl seiner Dachform grundsätzlich frei. Das Mansardwalmdach ist zulässig.


  1. Ist die Ausführung der Stellplätze als Doppelparker und dazugehöriger Erschließung wie im Plan dargestellt zulässig?        

Antwort: Doppelparker sind grundsätzlich zulässig, wenngleich die Parkierung auf dem Grundstück sicher auch mit offenen Stellplätzen und Garagen anders organisiert werden könnte.



Beschluss

Der Bauantrag wurde vom Bauherren zurückgezogen. Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Antrag Patricia und Alexander Reichl zum Umbau eines Zweifamilienhauses in ein Einfamilienhaus mit Garage und Poolgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 318/5 an der Waldeckstr. 8;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück der Antragssteller an der Waldeckstraße 8 liegt im Bereich des für unwirksam erklärten Bebauungsplanes Nr. B 48. Das Verfahren zur Heilung der Verfahrenspunkte läuft derzeit.


Es gilt insoweit § 34 BauGB, der Bebauungsplan Nr. B 35 die Ortsgestaltungssatzung, die Garagen- u. Stellplatzsatzung sowie die Baumschutzverordnung.


Der Bauantrag wurde im sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht – welches hier aber tatsächlich nicht anwendbar ist, da – wie oben ausgeführt – der Bebauungsplan Nr. B 48 geheilt werden muss.

Der Bauantrag wurde mit der Bauverwaltung durchgesprochen und so eingereicht, dass alle Festsetzungen des (z.Zt. unwirksamen) Bebauungsplanes B 48 eingehalten wären.

Die Überprüfung im Detail ergab, dass das Maß der baulichen Nutzung sowohl in Bezug auf Haupt- und Nebennutzung alles gut eingehalten ist (die Geschossflächenzahl ist nicht ausgeschöpft).

Es wird die Umnutzung eines bestehenden Zweifamilienhauses in ein Einfamilienhaus geplant. Das neue Wohnhaus ist in E + D-Bebauung (Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss) beabsichtigt.
Die Gebäudekonfiguration, die Wand- u. Firsthöhen entsprechen insgesamt dem Regelwerk.

Desgleichen die Dachbelichtungselemente in Form von Dachgauben und Dachflächenfenster. Die Garagen (zwei Einzelgaragen) erfüllen den Stellplatznachweis. Mit dem Abbruch der südlichen Doppelgarage wird künftig wieder die bebauungsplankonforme offene Bauweise zum Tragen kommen.

Im Gartengrundstück soll neben dem Pool ein Poolgebäude zur Ausführung kommen.

Laut Beurteilung des gemeindlichen Umweltamtes ist von den Baumaßnahmen kein schützenswerter Baumbestand berührt.


Insgesamt ist somit festzustellen – wäre der Bebauungsplan B 48 wirksam – könnte das Bauvorhaben tatsächlich im Genehmigungsfreistellungsverfahren laufen, da alle Parameter eingehalten sind. Der Bauantrag entspricht also den künftigen Darstellungen des Bebauungsplanes Nr. B 48.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zum Umbau eines Zweifamilienhauses in ein Einfamilienhaus mit Garagen und Pool mit Poolgebäude.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö 10

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 Gemeindeordnung behandelte Bauanträge:

  • Tekturantrag Thomas Limberger zur Änderung Baumbestandsplan mit Fällung und Neupflanzung auf dem Grundstück Fl. Nr. 369/13 an der Wörnbrunner Straße 2;

  • Antrag NK Südfilialen GmbH zur Errichtung von Werbeanlagen „Umtausch Tengelmann auf EDEKA“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 39 am Rathausplatz 1;

  • Antrag auf Vorbescheid Bernd, Florian, Julian und Max Schilling zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf den Grundstücken Fl. Nrn. 599/14, /15, /24 an der Südlichen Münchner Straße 48a, b und c;

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11. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö 11

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.

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12. Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED – Hubertusstraße – Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö 12

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 25.Juni 2013 wurde beschlossen, die gesamte Straßenbeleuchtung in Grünwald schrittweise auf LED umzustellen. Es sind bereits einige Bereiche umgestellt, in der Regel erfolgt die Umrüstung im Nachgang zur Verlegung der Geothermieleitungen oder im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen.
Für das Jahr 2017 hat die Gemeinde unter anderem in der Hubertusstr. geplant, die Straßenbeleuchtung auf LED umzustellen.

Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot der Bayernwerke vom 15.02.2017 auf Brutto 89.406,90 €

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.5100 entsprechend vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Angebot der Bayernwerke vom 27.07.2016 zur Umrüstung der Hubertusstr. auf LED in Höhe von Brutto 89.406,90 € zu genehmigen.


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.5100 entsprechend vorhanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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13. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE615 Schreinerarbeiten - Vergabe ;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö 13

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Schreinerarbeiten wurden auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben, es wurden von 29 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 8 Firmen ein Angebot abgegeben haben.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. MY-Kim aus 88486 Kirchberg mit einer Bruttoangebotssumme von 106.666,86 €

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt , für die Schreinerarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. MY-Kim aus 88486 Kirchberg mit einer Bruttoangebotssumme von 106.666,86 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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14. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE613 Möblierung - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö 14

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Möblierung wurden auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben, es wurden von 22 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 2 Firmen ein Angebot abgegeben haben.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Raumweltheiss GmbH aus 85551 Kirchheim mit einer Bruttoangebotssumme von 200.628,05 €

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt , für die Möblierung am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Raumweltheiss GmbH aus 85551 Kirchheim mit einer Bruttoangebotssumme von 200.628,05 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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15. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 304 Putzarbeiten-Nachtrag 3-Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö 15

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Mit dem Gewerk Putzarbeiten wurde in der BA Sitzung am 11.04.2016 die Fa. Design+Color aus Aschheim beauftragt.

Die Firma Design+Color stellte am 13.03.2017 den Nachtrag 3 für die Herstellung eines Außenputzanschlusses an Fenster und Türen. Diese Leistungen sind erforderlich, auf Grund geänderter Fensterprofile.

Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 118.197,35 € Brutto.

Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 3 an die Firma Design+Color, in Höhe von 118.197,35 € Brutto.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 3 an die Firma Design+Color, in Höhe von 118.197,35 € Brutto zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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16. Straßenbauamt München; Staatsstraße 2368 (Tölzer Straße) Neubau von Entwässerungseinrichtungen - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö beschließend 16

Sachverhalt

Die Tölzer Straße ist eine Staatsstraße, die dem staatlichen Bauamt Freising im Unterhalt zugeordnet ist. Im Bereich der Tölzerstr. 2-4 kommt es bei starken Regenschauern des öfteren zu Überschwemmungen des Straßenraumes, da das Wasser aufgrund der vorhandenen Entwässerungseinrichtungen nicht ausreichend schnell ablaufen kann – wir berichteten.

Aus diesem Grund wurde öffentlich im Gemeinderat am 31.01.2017 eine Vereinbarung mit dem Straßenbauamt München beschlossen, die den Bau von Entwässerungseinrichtungen an der Tölzer Straße als Gemeinschaftsmaßnahme beinhaltet. Mit der Planung hat die Gemeinde Grünwald in Abstimmung mit dem Straßenbauamt München das Ingenieurbüro Färber beauftragt. Die Kostenschätzung vom 27.10.2016 des Ingenieurbüros Färber für diese Baumaßnahmen lag bei 636.000,-- € brutto.

Zudem wurde der Bauausschuss mit den weiteren Vergaben ermächtigt.

Nachdem der Bau der Entwässerungseinrichtungen (42 Schächte usw.) zeitlich und bautechnisch im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erstellung der Fernwärmeleitung steht, empfiehlt die Verwaltung diese Aufgabe an die Erdwärme Grünwald zu übertragen. Die Erdwärme Grünwald hat bekanntermaßen den Bau der Fernwärmeleitungen in den Ortsstraßen bereits komplett geplant – entsprechende Beschlüsse zum Bau der Leitungen sind bereits gefasst worden. So wurde mit der Verlegung der Fernwärmeleitungen nach Ausschreibung die Fa. Pfaffinger für das Jahr 2017 beauftragt – die Bauarbeiten starteten bereits am 13.03.2017 und verlaufen plangemäß und weitestgehend reibungslos.

Die Übertragung der Auftragsvergabe zum Bau der Entwässerungseinrichtungen an die Fa. Pfaffinger durch die 100%ige Tochter, die Erdwärme Grünwald GmbH, wurde rechtlich durch die Kanzlei Beiten & Burkhardt, Rechtsanwalt Neumeier, überprüft und für in Ordnung befunden.

Die Fa. Pfaffinger hat nach mehreren und eingehenden Bietergesprächen im Beisein des Ingenieurbüro Färber folgendes Angebot am 22.03.2017 abgegeben:

Angebot für Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten in Höhe von        866.481,07 € brutto.


Die Kostenmehrung resultiert u.a. aus den technischen Vorgaben zum Bau der Sickerschächte und Filtersäcke durch das zuständige Wasserwirtschaftsamt München.


Die Bauüberwachung für den Fernwärmeleitungsbau und den Entwässerungseinrichtungen übernimmt neben dem Ingenieurbüro Färber, das bekannte Ingenieurbüro Bauqus. Weitere Leistungen, wie z.B. Beweissicherung und SiGeKo, wurden vorab durch die Erdwärme Grünwald GmbH vergeben.

Alle bautechnischen Maßnahmen, die eindeutig dem Bau der notwendigen Straßenentwässerungseinrichtungen zuzuordnen sind, werden von der Erdwärme Grünwald GmbH kostenrechnend erfasst und der Gemeinde Grünwald weiterverrechnet, die wiederum nach der gültigen Vereinbarung mit dem Straßenbauamt München zu den genannten Konditionen die entstandenen Kosten abrechnet.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die die Erdwärme Grünwald GmbH zu ermächtigen, die Vergabe zum Bau der Entwässerungseinrichtungen an die Fa. Pfaffinger zum vorliegend geprüften Angebot vom 22.03.2017 in Höhe von 866.481,07 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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17. Gemeinde Grünwald – Stromlieferung für alle gemeindlichen Gebäude; Sammelausschreibung - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö 17

Sachverhalt

Die Stromlieferverträge für alle gemeindlichen Gebäude der Gemeinde Grünwald wurden im Jahr 2015 europaweit ausgeschrieben, für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2017
Als wirtschaftlichster Bieter wurde hierbei die Gemeindewerke Oberhaching mit der Stromlieferung beauftragt.

Für den Zeitraum ab 1.1.2018 ist eine neue Ausschreibung erforderlich. Die Verwaltung hat bereits verschiedene Anbieter angefragt.

Die Kanzlei Becker, Büttner, Held führt eine Sammelausschreibung durch, hierfür ist nur ein Grundsatzbeschluss erforderlich.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Ausschreibung zur Stromlieferung für den Zeitraum ab 2018 von der Kanzlei Becker Büttner Held durchführen zu lassen.

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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18. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö 18
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18.1. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö informativ 18.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier bittet die Verwaltung um baurechtliche Überprüfung der Einfriedungen an den Grundstücken an der Laufzorner Straße, Ecke Am Fischerwinkel und am Südende der Birkenstraße. Die Verwaltung sagt dies zu und wird im Bauausschuss über den Sachverhalt berichten.

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19. Neubau Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE604-1-2 Schlosser 1- Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö 19

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Schlosserarbeiten wurden auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben, die damals eingegangenen Angebote überschritten jedoch die Kostenberechnung um 100%, daher wurde diese Ausschreibung aufgehoben und nochmals neu ausgeschrieben.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Stögmüller aus 94428 Eichendorf mit einer Bruttoangebotssumme von 131.944,47 €

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Schlosserarbeiten 1 am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Stögmüller aus 94428 Eichendorf mit einer Bruttoangebotssumme von 131.944,47 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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20. Martin-Kneidl-Grundschule – Sanierung der Dachfläche im Turmhaus; Baumeisterarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö 20

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016 wurde die Sanierung des Dachgeschosses im Turmhaus der Martin-Kneidl-Grundschule beschlossen.

Die Leistungsverzeichnisse wurden erstellt und auch die Ausschreibungen sind bereits verschickt. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Hachinger Bau aus 82008 Unterhaching mit einer Bruttoangebotssumme von 50.884,39 €.

Auf der Haushaltsstelle 21000.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Vergabe der Baumeisterarbeiten im Turmhaus der Martin-Kneidl-Grundschule
an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hachinger Bau aus 82008 Unterhaching mit einer Bruttoangebotssumme von 50.884,39.

Auf der Haushaltsstelle 21000.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2017 14:11 Uhr