Datum: 08.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:22 Uhr bis 20:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03. April 2017;
3 Antrag Johann Dieter Lachermeier zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 734/0 am Fliederweg 6;
4 Bauantrag MBH Mamisch Beteiligungsholding zum Neubau von zwei Bürogebäuden, einer Mehrfachgarage und 15 oberirdischen Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 616/11 an der Südlichen Münchner Straße;
5 Bauantrag Stutz Alexander zum Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 289/1 an der Leerbichlallee 20;
6 Antrag A. C. H Wertschutz GmbH zum Neubau eines Gartenpavillons mit Gästezimmer und Arbeitszimmer auf dem Grundstück Fl. Nr.: 604/53 an der Perlacher Straße 70;
7 Bauvoranfrage Dr. Urhan Narlioglu und Elisabeth Narlioglu-Reiser zur Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr.: 184/14 an der Eibseestraße 2;
8 Tekturantrag Irene Adomaitis und Fred Seibl auf Neubau einer Doppelhaushälfte - hier neue Situierung Carport ostseite - auf dem Grundstück Fl.Nr.: 375/2 an der Wörnbrunner Str. 20a;
9 Antrag RH Properties GmbH vertr. durch Michael Huy zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr.: 612/5 an der Hubertusstraße 82;
10 Antrag RH Properties GmbH vertr. durch Michael Huy zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl.Nr.: 612/5 an der Hubertusstraße 82;
11 Antrag RH Properties GmbH vertr. durch Michael Huy zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 3) auf dem Grundstück Fl.Nr.: 612/5 an der Hubertusstraße 82;
12 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
13 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
14 Friedhof Grünwald - Ersatzbeschaffung Dreirad-Grabbagger; Vergabe;
15 Gemeindliches Wohnhaus – Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a; Fenster und Fenstertüren - Vergabe;
16 Gemeindliches Wohnhaus – Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a; Wärmedämmung und Malerarbeiten - Vergabe;
17 Gemeindliches Wohnhaus – Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a; Sonnenschutz - Vergabe;
18 Ausbau der Hubertusstraße; Vorstellung und Genehmigung der Planung;
19 Ausbau der Bomhard- und Frundsbergerstraße; Vorstellung und Genehmigung der Planung;
20 Martin-Kneidl-Grundschule – Sanierung der Dachfläche im Turmhaus; Aufzugsarbeiten - Vergabe;
21 Martin-Kneidl-Grundschule – Sanierung der Dachfläche im Turmhaus; Dachdeckerarbeiten - Vergabe;
22 Martin-Kneidl-Grundschule – Sanierung der Dachfläche im Turmhaus; Zimmererarbeiten - Vergabe;
23 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 307 Dachabdichtung-Nachtrag 16-Vergabe;
24 Sanierung Tiefgarage Bibliothek / Juz und Sparkasse in der Südlichen Münchner Str. 7; Betonsanierungsarbeiten VE 301 – Vergabe;
25 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03. April 2017;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.04.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Antrag Johann Dieter Lachermeier zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 734/0 am Fliederweg 6;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr: Johann Dieter Lachermeier;
Bauort: Fliederweg 6, Grundstück Fl.Nr.734/0 (Grundstücksgröße =  1.734 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 7, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Der Bauwerber plant die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern in E+1+D und E+D Bebauung (DG jeweils kein Vollgeschoss).

Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird eingehalten.
Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wir um ca. 13,3 m² überschritten. Eine Befreiung sollte hier wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.

Der qualifizierte Bebauungsplan B 7 legt mitunter relativ eng gefasste Bauräume fest, für die in der Vergangenheit häufig Überschreitungen zugelassen wurden. Mit der vorliegenden Planung wird eine eben solche Befreiung beantragt, da beide Häuser aus dem Bauraum herausragen. Aufgrund der mehrfach vorhandenen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollte eine Befreiung befürwortet werden.

Des Weiteren wird im Rahmen einer Befreiung die Abweichung von der vorgeschriebenen Dachform mit einem Mansarddach anstatt einem Flachdach beantragt.

Der Antragsteller bezieht sich in seiner Begründung auf drei Bezugsfälle, in denen statt dem durch Bebauungsplan festgesetzten Flachdach Walmdächer genehmigt und ausgeführt wurden. Aufgrund dieser Bezugsfälle sollte eine Befreiung entsprechend befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Durch die entlang der südlichen Grundstücksgrenze errichteten Doppelgaragen mit jeweils ca. 6,50 m Länge wird das nach Abstandsflächenrecht zulässige Maß von max. 9 m Grenzbebauung überschritten. Dies ist entsprechend zu korrigieren.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Für die Entnahme der Hecke während der Vogelschutzzeit ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Die gewählten Ersatzpflanzungen sind nicht ausreichend, da die Eiche Nr. 2 nicht durch die Baumschutzverordnung erfasst wird und somit nicht angerechnet werden kann. Insgesamt sind sechs heimische Gehölze  in ausreichender Größe (mindestens 20 cm Umfang) zu setzen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 13 m² wird befürwortet.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der festgesetzten Dachform und Errichtung eines Mansarddachs wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle befürwortet.

Eine Befreiung wegen Überschreitung des festgesetzten Bauraumes wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle befürwortet.

Die gesetzlichen Abstandsflächen der Garagen zur südlichen Grundstücksgrenze sind einzuhalten.

Für die Entnahme der Hecke während der Vogelschutzzeit ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Die gewählten Ersatzpflanzungen sind nicht ausreichend, da die Eiche Nr. 2 nicht durch die Baumschutzverordnung erfasst wird und somit nicht angerechnet werden kann. Insgesamt sind sechs heimische Gehölze  in ausreichender Größe (mindestens 20  cm Umfang) zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag MBH Mamisch Beteiligungsholding zum Neubau von zwei Bürogebäuden, einer Mehrfachgarage und 15 oberirdischen Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 616/11 an der Südlichen Münchner Straße;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung zuletzt am 16.01.2017 und zuvor am 17.10.2016 mit der vorliegenden Grundstücksbebauung bereits ausführlich befasst – damals ging es um das gesamte ca. 7.175m² große Grundstück (Bebauung mit zwei Bürogebäuden + umfangreiche Tiefgarage bzw. 19 oberirdische Stellplätze im Westen des Grundstückes und im rückwärtigen – östlichen – Grundstücksbereich um die Bebauung mit fünf Wohnhäusern.


Nun soll in Form eines formellen Bauantrages die Genehmigungsfähigkeit geklärt werden.


Das ursprünglich 7.175m² große Grundstück wurde real geteilt – das hier gegenständliche Grundstück weist eine Größe von 3.156m² auf.

Es geht hierbei um zwei Bürogebäude die zunächst als zwei Solitärgebäude funktionieren, jedoch mit einem Verbindungsbau als eine Einheit wirken sollen. Die Bürogebäude sind aufgeteilt in zwei Baukörper, der nördliche Baukörper ist in E+1+D-Bebauung geplant (Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss) und der südliche Baukörper ist in E+D-Bebauung geplant (wiederum Dachgeschoss kein Vollgeschoss). Die Gebäudetypologie wurde so gewählt, um beide Indexwerte beim Maß der baulichen Nutzung (Grund- und Geschossflächenzahl) komplett auszuschöpfen und die Abstandsflächen einzuhalten.

Mit der Hauptnutzung wird das Maß der baulichen Nutzung eingehalten. Mit der geplanten Nebennutzung (z.B. Fitnessraum zu Haus 2 im UG mit ca. 71m², Garagen, Stellplätze mit ihren Zufahrten) wird die zulässige Grundfläche von 274,82m² um ca. 222,4m² überschritten. Allein die Zufahrten mit ihren Stellplätzen erreicht hier eine geplante Fläche von 345,74m² - welche aber mit wasserdurchlässigen Materialien ausgeführt wird – insoweit sollte hier eine Befreiung befürwortet werden (zumal diese Rechtsfrage bereits im Rahmen des vorigen Antrags auf Vorbescheid durch die Gemeinde positiv beurteilt worden ist).

Die Wand- und Firsthöhen mit den baulichen Anlagen entsprechen weitgehend der Ortsgestaltungssatzung. Lediglich mit dem Giebel bei Haus 1 ist eine Abweichung erforderlich.

Auch der Verbindungsbau hält die Wandhöhe nicht ein, da dieser in E+D (D=kein Vollgeschoss) konzipiert ist. Auch hier ist eine Abweichung notwendig, wenn man diesem Verbindungsbau so in der Ausbildung zustimmen möchte. Zwingend notwendig aus ortsplanerischer Sicht ist dieser nicht – dieses verbindende Bauteil führt auch dazu, dass man die beiden Bürogebäude als ein Gebäude wahrnimmt; dann wäre allerdings eine weitere Abweichung erforderlich, da die Trauflinie nicht durchgehend ausgeführt ist. Sie erkennen hieraus, dass der Neubau zwar alle Möglichkeiten des Maßes der baulichen Nutzung vorteilhaft ausnützt, aber an die Regeln der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der Wandhöhe und der durchgehenden Traufe stößt.

Auf der Gebäudenordseite von Haus 1 wird ein ausnahmsweise zulässiger Lichtgraben geplant – die Ausnahme sollte hier befürwortet werden.

Ein kompakter Baukörper bzw. zwei Baukörper ohne Verbindungsbau mit Einhaltung der Abstandsflächen (Grundstück ist ja groß genug) wären an der Stelle die richtige Entscheidung.


Die Stellplatzanordnung entspricht im Ansatz dem Antrag auf Vorbescheid, welchem die Gemeinde bereits zugestimmt hat. Der ausreichende Stellplatznachweis ist somit erbracht. Überdies wird dadurch weitgehend der schützenswerte Baumbestand erhalten. Laut Angaben des Architekten wurde der Freiflächenplan mit dem Umweltamt abgestimmt.

Zur Südlichen Münchner Straße hin werden alle Bäume erhalten. Im rückwärtigen Grundstücksbereich werden ausreichende Bäume (11 Stück) zusätzlich gepflanzt.


Im Übrigen ist das Vorhaben zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, unter den nachfolgenden Inhalten das Einvernehmen zu erteilen:

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird befürwortet.

Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhen mit den Giebeln bei Haus 1 und dem Verbindungsbau wird befürwortet.

Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der durchgehenden Trauflinie zwischen Haus 1 u. 2 wird befürwortet.

Der Errichtung einer ausnahmsweisen zulässigen Abgrabung auf der Gebäudenordseite von Haus 1 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag Stutz Alexander zum Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 289/1 an der Leerbichlallee 20;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan – es gilt somit § 34 BauGB (Umgebungsbebauung / Einfügungsgebot) sowie die Ortsgestaltungssatzung.

Der Bauwerber plant ein steileres Satteldach mit 45° Neigung, um im Dachgeschoss geeignete Aufenthaltsräume zu schaffen. Im Giebelbereich (Ostansicht) werden zwei neue Fenster – mit französischem Balkon zur Ausführung kommen. Ansonsten werden in der Nord- u. Südansicht zulässige Gauben und Dachflächenfenster geplant.

Laut Mitteilung des Architekten will auch der westliche Miteigentümer das Dachgeschoss seiner Doppelhaushälfte ausbauen, so dass sich dann ein einheitliches Erscheinungsbild (First- und Trauflinie) ergibt.

Weiter wünscht der Bauherr die Errichtung einer Windschutzwand mit 3m Höhe zwischen der bestehenden Garage und dem Wohnhaus.


Nachdem alle bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Belange eingehalten sind, ist das Vorhaben zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses und zur Errichtung einer Windschutzwand herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Antrag A. C. H Wertschutz GmbH zum Neubau eines Gartenpavillons mit Gästezimmer und Arbeitszimmer auf dem Grundstück Fl. Nr.: 604/53 an der Perlacher Straße 70;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 6

Sachverhalt

Bauherr: A.C.H. Wertschutz GmbH
Bauort: Perlacher Str. 70, Grundstück Fl.Nr. 604/53  (Grundstücksgröße = 1.466 m²)
Planbereich: Baulinienplan BI 63/54 vom 12.04.1955, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Das Grundstück war bereits mehrfach Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Zuletzt am 09. Mai 2016 mit einer Bauvoranfrage, ob es möglich ist im rückwärtigen Grundstücksbereich ein Einfamilienhaus zu errichten, dies wurde vom Bauausschuss in Aussicht gestellt.

Die neuen Eigentümer beantragen jetzt einen Gartenpavillon mit Gästezimmer und Arbeitszimmer im rückwärtigen Grundstückbereich in E+D Bebauung mit 15° Dachneigung. Im kleinen Obergeschoss soll noch eine Bibliothek entstehen.

Das Maß der baulichen Nutzung ist in Bezug auf die Hauptnutzung eingehalten.

Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird um ca. 35 m² überschritten. Hier sollte wie in ähnlichen Fällen einer Befreiung zugestimmt werden.

Die Wandhöhen im Erdgeschoss sind gemäß der Ortsgestaltungssatzung auf max. 4,25m zu reduzieren.

Der Stellplatznachweis ist durch die bestehende Doppelgarage erbracht.

Ein prüffähiger Baum- und Freiflächenplan ist noch nicht vorhanden, wird aber nachgereicht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum Neubau eines Gartenpavillons mit Gästezimmer und Arbeitszimmer herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 35 m² wird befürwortet.

Die Wandhöhen im Erdgeschoss sind auf max. 4,25m zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauvoranfrage Dr. Urhan Narlioglu und Elisabeth Narlioglu-Reiser zur Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr.: 184/14 an der Eibseestraße 2;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr: Dr. Urhan Narlioglu und Elisabeth Narlioglu-Reiser
Bauort: Eibseestraße 2, Grundstück Fl.Nr. 184/14 (Grundstücksgröße = 936 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan BL 33/76 (B 19) vom 22.02.1977, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Mit der vorliegenden Bauvoranfrage soll die Bebauung des Grundstückes mit zwei Einfamilienhäusern geklärt werden.

Durch den qualifizierten Bebauungsplan B 19 ist ein Bauraum definiert, der eine Bebauung mit zwei Gebäuden nur zulässt, wenn diese wie im vorliegenden Fall im nördlichen und südlichen Grundstückstücksteil situiert werden. Um auch die Abstandsflächen auf dem Grundstück einhalten zu können, ergeben sich verhältnismäßig kleine Grundrisse (7,32 x 9,50 m).

Auf den benachbarten Grundstücken des Plangevierts befinden sich auf ähnlich großen Grundstücken bis dato nur Bebauungen mit je einem Gebäude. Aber nach Prüfung der Sach- und Rechtslage entspricht auch die hier vorgelegte Planung dem qualifizierten Bebauungsplan und ist insoweit nicht zu beanstanden.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) nach Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Tekturantrag Irene Adomaitis und Fred Seibl auf Neubau einer Doppelhaushälfte - hier neue Situierung Carport ostseite - auf dem Grundstück Fl.Nr.: 375/2 an der Wörnbrunner Str. 20a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauherr: Irene Adomaitis und Fred Seibl
Bauort: Wörnbrunner Str. 20a , Grundstück Fl.Nr.375/2 (Grundstücksgröße = 809  m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Baulinienplan Nr. 61 B I 37 v. 20.12.1937, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Mit dem vorliegenden Bauantrag soll die Möglichkeit zur Errichtung eines Carports auf der Gebäudeostseite geklärt werden. Die Stellplatzsituation auf dem Baugrundstück war bereits von Anfang an sehr problematisch.

Im Oktober 2014 wurde einer Befreiung wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 3 m zwischen den Gebäuden durch den Bauausschuss nicht zugestimmt (siehe Plan Anlage 1). Im Nachgang zu dieser Sitzung wurde die Planung insoweit abgeändert um der Forderung des Bauausschusses nachzukommen. Hierbei wurde die Einzelgarage von Haus B nach Süden in den rückwärtigen Grundstücksbereich versetzt und die Doppelgarage von Haus A in eine Einzelgarage und einen offenen Stellplatz geändert. Somit wurde der Abstand zwischen Garage Haus A und der Grundstücksgrenze auf 2,33 m und der Abstand zwischen Haupthaus (Haus B) und der Garage auf 1,56 m geändert.
Der Bauausschuss hat daraufhin in der Sitzung im Februar 2015 einer Befreiung von der Festsetzung Buchstabe A Ziffer 5 des Bebauungsplanes B 35 wegen Nichteinhaltung der offenen Bauweise und des 3 m Abstandes zur einer seitlichen Grundstücksgrenze ausnahmsweise zugestimmt, da aufgrund der zurückgesetzten Garage von Haus B die Wirkung einer geschlossenen Bauweise nicht entsteht (Siehe Plan Anlage 2).

Mit der Bauwerberin haben im Vorfeld zur aktuell eingereichten Tektur mehrfach Gespräche stattgefunden, da die genehmigte Stellplatzsituation nicht den Vorstellungen der Bauwerber entsprach. Hierbei wurde als gangbare Lösung der Anbau eines straßennahen offenen Carports mit ausreichender Breite für ein Fahrzeug in Betracht gezogen, um der ursprünglichen Beschlussfassung des Bauausschusses zu entsprechen.

Mit dem vorliegenden Tekturantrag wird nun aber ein Carport für zwei Fahrzeuge mit einer Breite von 4,86 m geplant, der der Entscheidung des Bauausschusses widerspricht, da auch ein offener Carport baurechtlich gesehen ein Gebäude ist, das bei der Betrachtung hinsichtlich geschlossener Bauweise berücksichtigt werden muss.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, an der bisherigen Beschlussfassung festzuhalten und einem straßennahen Carport nur insoweit zuzustimmen, als das auch hier ein Abstand zur seitlichen Grundstücksgrenze von mindestens 1,56 m bestehen bleibt.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, an der bisherigen Beschlussfassung festzuhalten und der Errichtung eines Carports auf der Gebäudeostseite nur insoweit zuzustimmen, als dass ein Abstand zwischen dem Hauptgebäude und er Grundstücksgrenze von mindestens 1,56 m bestehen bleibt. Einer darüber hinausgehenden Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. B 35 wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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9. Antrag RH Properties GmbH vertr. durch Michael Huy zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr.: 612/5 an der Hubertusstraße 82;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bauherr: RH Properties GmbH vertr. durch Hr. Michael Huy
Bauort: Hubertusstraße 82, Grundstück Fl.Nr. 612/5 (Grundstücksgröße = 2.951 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Bauwerberin plant die Errichtung von  drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem großzügigen Grundstück. Das Haus 1 soll in E+D–Bebauung (Mansardwalmdach 52° Dachneigung) errichtet werden.

Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen hinsichtlich der tatsächlich versiegelten Flächen wird eingehalten. Durch die Zufahrtsbereiche und insbesondere die überlange Zufahrt in den rückwärtigen  Grundstücksbereich wird die Grundfläche mit den Nebenanlagen hier deutlich überschritten. Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 360 m² sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die Quergiebel  überschreiten mit ihren Wandhöhen das maximal zulässige Maß der Ortsgestaltungssatzung. Eine Abweichung hiervon sollte  aufgrund der geringfügigen Überschreitungen um 1 m bzw. 1,15 m  befürwortet werden.

Der Abstand der Dachflächenfenster zu den Quergiebeln in der Südansicht unterschreitet die Mindestanforderung der Ortsgestaltungssatzung von 1 m. Dies ist zu korrigieren.

Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte daher zugestimmt werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt. Die Baumarten im Baumbestandplan sind zu korrigieren. Die Nummern 22 und 23 sind Buchen, bei der Nummer 24 handelt es sich um eine Eiche. Aufgrund des starken Efeubewuchses und des noch fehlenden Austriebs konnte die Vitalität der Eiche nicht beurteilt werden. Der Baum wäre aber vermutlich durchaus erhaltenswert, wenn der Efeu gekappt und eine Kronenpflege durchgeführt werden würde. Zum Erhalt des Baumes müsste der Baukörper aber weiter Richtung Norden verschoben werden. Diese Möglichkeit ist zu prüfen.

Die Rotbuche (Nummer 18) wird aufgrund Zwieselfäulnis und starken Rindenläsionen im unteren Stammbereich als verkehrsgefährdend eingestuft – eine Fällung wird daher angeraten. Die Ersatzpflanzungen sind durch Bäume erster Ordnung zu ersetzen. Soweit die Eiche erhalten wird, sind noch sechs Ersatzpflanzungen mit Stammumfängen von 20 – 25 cm zu setzen, ansonsten sieben Stück.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 1) herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 360 m² wird befürwortet.

Eine Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise befürwortet.

Die durch die Ortsgestaltungssatzung vorgegebenen Abstände der Dachbelichtungselemente untereinander sind einzuhalten und entsprechend in den Plänen zu korrigieren.

Eine Abweichung wegen Überschreitung der gemäß Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhe mit den Quergiebeln um ca. 1 m bzw. 1,15 m wird ausnahmsweise befürwortet.

Die Baumarten im Baumbestandplan sind zu korrigieren. Die Nummern 22 und 23 sind Buchen, bei der Nummer 24 handelt es sich um eine Eiche. Aufgrund des starken Efeubewuchses und des noch fehlenden Austriebs konnte die Vitalität der Eiche nicht beurteilt werden. Der Baum wäre aber vermutlich durchaus erhaltenswert, wenn der Efeu gekappt und eine Kronenpflege durchgeführt werden würde. Zum Erhalt des Baumes müsste der Baukörper aber weiter Richtung Norden verschoben werden. Diese Möglichkeit ist zu prüfen.

Die Rotbuche (Nummer 18) wird aufgrund Zwieselfäulnis und starken Rindenläsionen im unteren Stammbereich als verkehrsgefährdend eingestuft – eine Fällung wird daher angeraten. Die Ersatzpflanzungen sind durch Bäume erster Ordnung zu ersetzen. Soweit die Eiche erhalten wird, sind noch sechs Ersatzpflanzungen mit Stammumfängen von 20 – 25 cm zu setzen, ansonsten sieben Stück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Antrag RH Properties GmbH vertr. durch Michael Huy zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl.Nr.: 612/5 an der Hubertusstraße 82;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauherr: RH Properties GmbH vertr. durch Hr. Michael Huy
Bauort: Hubertusstraße 82, Grundstück Fl.Nr. 612/5 (Grundstücksgröße = 2.951 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Bauwerberin plant die Errichtung von  drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem großzügigen Grundstück. Das Haus 2 soll in E+D–Bebauung (Mansardwalmdach 52° Dachneigung) errichtet werden.

Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen hinsichtlich der tatsächlich versiegelten Flächen wird eingehalten. Durch die Zufahrtsbereiche und insbesondere die überlange Zufahrt in den rückwärtigen  Grundstücksbereich wird die Grundfläche mit den Nebenanlagen hier deutlich überschritten. Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 360 m² sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die Quergiebel  überschreiten mit ihren Wandhöhen das maximal zulässige Maß der baulichen Nutzung der Ortsgestaltungssatzung. Eine Abweichung hiervon sollte  aufgrund der geringfügigen Überschreitungen um 1 m bzw. 1,15 m  befürwortet werden.

Der Abstand der Dachflächenfenster zu den Quergiebeln in der Südansicht unterschreitet die Mindestanforderung der Ortsgestaltungssatzung von 1 m. Dies ist zu korrigieren.

Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte daher zugestimmt werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt. Die Baumarten im Baumbestandplan sind zu korrigieren. Die Nummern 22 und 23 sind Buchen, bei der Nummer 24 handelt es sich um eine Eiche. Aufgrund des starken Efeubewuchses und des noch fehlenden Austriebs konnte die Vitalität der Eiche nicht beurteilt werden. Der Baum wäre aber vermutlich durchaus erhaltenswert, wenn der Efeu gekappt und eine Kronenpflege durchgeführt werden würde. Zum Erhalt des Baumes müsste der Baukörper aber weiter Richtung Norden verschoben werden. Diese Möglichkeit ist zu prüfen.

Die Rotbuche (Nummer 18) wird aufgrund Zwieselfäulnis und starken Rindenläsionen im unteren Stammbereich als verkehrsgefährdend eingestuft – eine Fällung wird daher angeraten. Die Ersatzpflanzungen sind durch Bäume erster Ordnung zu ersetzen. Soweit die Eiche erhalten wird, sind noch sechs Ersatzpflanzungen mit Stammumfängen von 20 – 25 cm zu setzen, ansonsten sieben Stück.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 2) herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 360 m² wird befürwortet.

Eine Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise befürwortet.

Die durch die Ortsgestaltungssatzung vorgegebenen Abstände der Dachbelichtungselemente untereinander  sind einzuhalten und entsprechend in den Plänen zu korrigieren.

Eine Abweichung wegen Überschreitung der gemäß Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhe mit den Quergiebeln um ca. 1 m bzw. 1,15 m wird ausnahmsweise befürwortet.

Die Baumarten im Baumbestandplan sind zu korrigieren. Die Nummern 22 und 23 sind Buchen, bei der Nummer 24 handelt es sich um eine Eiche. Aufgrund des starken Efeubewuchses und des noch fehlenden Austriebs konnte die Vitalität der Eiche nicht beurteilt werden. Der Baum wäre aber vermutlich durchaus erhaltenswert, wenn der Efeu gekappt und eine Kronenpflege durchgeführt werden würde. Zum Erhalt des Baumes müsste der Baukörper aber weiter Richtung Norden verschoben werden. Diese Möglichkeit ist zu prüfen.

Die Rotbuche (Nummer 18) wird aufgrund Zwieselfäulnis und starken Rindenläsionen im unteren Stammbereich als verkehrsgefährdend eingestuft – eine Fällung wird daher angeraten. Die Ersatzpflanzungen sind durch Bäume erster Ordnung zu ersetzen. Soweit die Eiche erhalten wird, sind noch sechs Ersatzpflanzungen mit Stammumfängen von 20 – 25 cm zu setzen, ansonsten sieben Stück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Antrag RH Properties GmbH vertr. durch Michael Huy zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 3) auf dem Grundstück Fl.Nr.: 612/5 an der Hubertusstraße 82;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bauherr: RH Properties GmbH vertr. durch Hr. Michael Huy
Bauort: Hubertusstraße 82, Grundstück Fl.Nr. 612/5 (Grundstücksgröße = 2.951 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Bauwerberin plant die Errichtung von  drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem großzügigen Grundstück. Das Haus 3 soll in E+1+D–Bebauung  (Mansardwalmdach   52° Dachneigung) errichtet werden.

Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen hinsichtlich der tatsächlich versiegelten Flächen wird eingehalten. Durch die Zufahrtsbereiche und insbesondere die überlange Zufahrt in den rückwärtigen  Grundstücksbereich wird die Grundfläche mit den Nebenanlagen hier deutlich überschritten. Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 360 m² sollte  wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Die Abstände der Gauben zu den seitlichen Dachrändern in der Süd- und Nordansicht sind auf das nach der Ortsgestaltungssatzung zulässige Maß von 2 m zu korrigieren und zu vermaßen.  

Die Abgrabung auf der Gebäudeostseite ist auf das nach der Ortsgestaltungssatzung zulässige Maß von 3 m zu reduzieren und zu vermaßen.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt. Die Baumarten im Baumbestandplan sind zu korrigieren. Die Nummern 22 und 23 sind Buchen, bei der Nummer 24 handelt es sich um eine Eiche. Aufgrund des starken Efeubewuchses und des noch fehlenden Austriebs konnte die Vitalität der Eiche nicht beurteilt werden. Der Baum wäre aber vermutlich durchaus erhaltenswert, wenn der Efeu gekappt und eine Kronenpflege durchgeführt werden würde. Zum Erhalt des Baumes müsste der Baukörper aber weiter Richtung Norden verschoben werden. Diese Möglichkeit ist zu prüfen.

Die Rotbuche (Nummer 18) wird aufgrund Zwieselfäulnis und starken Rindenläsionen im unteren Stammbereich als verkehrsgefährdend eingestuft – eine Fällung wird daher angeraten. Die Ersatzpflanzungen sind durch Bäume erster Ordnung zu ersetzen. Soweit die Eiche erhalten wird, sind noch sechs Ersatzpflanzungen mit Stammumfängen von 20 – 25 cm zu setzen, ansonsten sieben Stück.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.                                                                           

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 3) herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 360 m² wird befürwortet.

Die Abstände der Gauben zu den seitlichen Dachrändern in der Süd- und Nordansicht sind auf das nach der Ortsgestaltungssatzung zulässige Maß von 2 m zu korrigieren und zu vermaßen.

Die Abgrabung auf der Gebäudeostseite ist auf das nach der Ortsgestaltungssatzung zulässige Maß von 3 m zu reduzieren und zu vermaßen. Unter der Maßgabe der Einhaltung der Ausnahmetatbestände wird eine Abweichung zur Errichtung einer Abgrabung befürwortet.  

Die Baumarten im Baumbestandplan sind zu korrigieren. Die Nummern 22 und 23 sind Buchen, bei der Nummer 24 handelt es sich um eine Eiche. Aufgrund des starken Efeubewuchses und des noch fehlenden Austriebs konnte die Vitalität der Eiche nicht beurteilt werden. Der Baum wäre aber vermutlich durchaus erhaltenswert, wenn der Efeu gekappt und eine Kronenpflege durchgeführt werden würde. Zum Erhalt des Baumes müsste der Baukörper aber weiter Richtung Norden verschoben werden. Diese Möglichkeit ist zu prüfen.

Die Rotbuche (Nummer 18) wird aufgrund Zwieselfäulnis und starken Rindenläsionen im unteren Stammbereich als verkehrsgefährdend eingestuft – eine Fällung wird daher angeraten. Die Ersatzpflanzungen sind durch Bäume erster Ordnung zu ersetzen. Soweit die Eiche erhalten wird, sind noch sechs Ersatzpflanzungen mit Stammumfängen von 20 – 25 cm zu setzen, ansonsten sieben Stück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö informativ 12

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 37 GO vor.

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13. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö informativ 13

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.

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14. Friedhof Grünwald - Ersatzbeschaffung Dreirad-Grabbagger; Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 14

Sachverhalt

Der Dreirad-Grabbagger Boki 2050, Baujahr 1983 ist aufgrund von auftretenden Reparaturkosten von über 30.000€ auszutauschen.
Der neue Grabbagger ist noch wendiger im Einsatz zwischen den Grabsteinen und verfügt über mehr Leistung als das alte Gerät.
Die Bauverwaltung hat in Absprache mit der Friedhofsverwaltung mehrere Angebote für einen Grabbagger eingeholt und technisch sowie finanziell verglichen.

Das Angebot des Anbieters, Fa. Hermann Schmelzer Maschinenfabrik, vom 04.04.2017, für den Grabbagger ROBO ASL und einer Bruttoangebotssumme von 54.400,85 € stellte sich als das wirtschaftlichste Angebot heraus.

Auf der Haushaltsstelle 75000.9350 sind für das Haushaltsjahr 2017 nur 8.000 € eigestellt.
Dies sind um 47.000 € zu wenig. Diese überplanmäßige Ausgabe ist aber sachlich und zeitlich unabweisbar.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Vergabe der Beschaffung eines Grabbaggers ROBO ASL an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Fa. Hermann Schmelzer Maschinenfabrik, 91413 Neustadt an der Aisch zu ihrem Angebot, vom 04.04.2017 und zu einer Gesamtbruttoangebotssumme von 54.400,85 €.

Auf der Haushaltsstelle 75000.9350 sind für das Haushaltsjahr 2017 nur 8.000 € eigestellt.
Dies sind um 47.000 € zu wenig. Die überplanmäßige Ausgabe ist sachlich und zeitlich unabweisbar. Der Bauausschuss genehmigt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 47.000 €, da diese Mehrausgaben durch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer (HHST. 90000.0030) abgedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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15. Gemeindliches Wohnhaus – Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a; Fenster und Fenstertüren - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 15

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2017 wurde die Sanierung der gemeindlichen Wohnhäuser in der Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a beschlossen.

Die Leistungsverzeichnisse wurden erstellt und auch die Ausschreibungen sind bereits verschickt. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.
Bei der Submission lagen 4 wertbare Angebote vor.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Schöb GmbH aus 87785 Winterrieden mit einer Bruttoangebotssumme von 125.275,20 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9409 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Vergabe der Fenster und Fenstertüren im Wohnhaus Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schöb GmbH aus 87785 Winterrieden mit einer Bruttoangebotssumme von 125.275,20 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9409 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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16. Gemeindliches Wohnhaus – Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a; Wärmedämmung und Malerarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 16

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2017 wurde die Sanierung der gemeindlichen Wohnhäuser in der Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a beschlossen.
Die Leistungsverzeichnisse wurden erstellt und auch die Ausschreibungen sind bereits verschickt. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.
Zur Submission lagen drei wertbare Angebote vor.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Yazar Malerfachbetrieb aus 85748 Garching mit einer Bruttoangebotssumme von 99.478,05 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9409 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Vergabe der Wärmedämmung und Malerarbeiten im Wohnhaus Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Yazar Malerfachbetrieb aus 85748 Garching mit einer Bruttoangebotssumme von 99.478,05 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9409 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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17. Gemeindliches Wohnhaus – Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a; Sonnenschutz - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 17

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2017 wurde die Sanierung der gemeindlichen Wohnhäuser in der Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a beschlossen.
Die Leistungsverzeichnisse wurden erstellt und auch die Ausschreibungen sind bereits verschickt. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.
Zur Submission lag ein wertbares Angebot vor.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Rankl GmbH aus 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 50.823,71 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9409 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Vergabe der Sonnenschutzarbeiten im Wohnhaus Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a a an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Rankl GmbH aus 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 50.823,71 €

Auf der Haushaltsstelle 88000.9409 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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18. Ausbau der Hubertusstraße; Vorstellung und Genehmigung der Planung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 18

Beschluss

Die Verwaltung beantwortet im Rahmen des Tagesordnungspunktes die von GR-Mitglied Brauner als Anlieger an der Hubertusstraße eingegangene Email, in der vorwiegend der Zugangsbereich zum Wald bzw. die privatrechtlich mit einem Geh- und Fahrtrecht ausgestattete Fläche im südlichen Teil der Hubertusstraße thematisiert wird. Auf der nicht gewidmeten, zwischen Hubertusstraße und Waldrand liegenden Fläche wurde dem südlich angrenzenden Anlieger ein Wegerecht zugesprochen. Herr Brauner möchte dies für sein nördlich angrenzendes Grundstück ebenso beanspruchen. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass der Bauausschuss die Überlassung des Wegerechts im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages beschlossen hat. Die beiden Grundstücke sind insoweit nicht zu vergleichen, als dass das nördliche Grundstück des Beschwerdeführers mit ca. 40m an der Erschließungsanlage Hubertusstraße anliegt. Es handelt sich um eine rein privatrechtliche Entscheidung der Gemeinde. Der Bauausschuss äußerst sich insoweit, als dass – sollte eine Neubebauung des nördlichen Grundstückes anstehen – im Rahmen eines entsprechenden Antrages dann über eine mögliche weitere Erteilung eines Wegerechts entschieden werden kann.

Der Bauausschuss beschließt nach eingehender Diskussion, die Entscheidung über die Genehmigung der Planung zum Ausbau der Hubertusstraße zu vertagen. Hierzu soll im Vorlauf zur Bauausschusssitzung am 19.06.2017 eine Ortsbegehung stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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19. Ausbau der Bomhard- und Frundsbergerstraße; Vorstellung und Genehmigung der Planung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 19

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und von der vorgestellten Straßenplanung für die Gemeindestraßen Bomhard- und Frundsbergerstraße und beschließt, die vorgestellte Planung zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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20. Martin-Kneidl-Grundschule – Sanierung der Dachfläche im Turmhaus; Aufzugsarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 20

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016 wurde die Sanierung des Dachgeschosses im Turmhaus der Martin-Kneidl-Grundschule beschlossen.

Die Leistungsverzeichnisse wurden erstellt und auch die Ausschreibungen sind bereits verschickt.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.
Die Submission brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Haushahn aus 85748 Garching mit einer Bruttoangebotssumme von 90.582,80 €.


Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Vergabe der Aufzugsarbeiten im Turmhaus der Martin-Kneidl-Grundschule an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Haushahn Aufzüge aus 85748 Garching mit einer Bruttoangebotssumme von 90.582,80.

Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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21. Martin-Kneidl-Grundschule – Sanierung der Dachfläche im Turmhaus; Dachdeckerarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 21

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016 wurde die Sanierung des Dachgeschosses im Turmhaus der Martin-Kneidl-Grundschule beschlossen.
Die Leistungsverzeichnisse wurden erstellt und auch die Ausschreibungen sind bereits verschickt. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine öffentliche Ausschreibung.
Die Submission brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Josef Erras aus 92256 Hahnbach mit einer Bruttoangebotssumme von 262.643,35 €.

Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Vergabe der Dachdeckerarbeiten im Turmhaus der Martin-Kneidl-Grundschule an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Josef Erras aus 92256 Hahnbach mit einer Bruttoangebotssumme von 262.643,35 €.

Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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22. Martin-Kneidl-Grundschule – Sanierung der Dachfläche im Turmhaus; Zimmererarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 22

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016 wurde die Sanierung des Dachgeschosses im Turmhaus der Martin-Kneidl-Grundschule beschlossen.
Die Leistungsverzeichnisse wurden erstellt und auch die Ausschreibungen sind bereits verschickt. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine öffentliche Ausschreibung.
Die Submission brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Zimmerei Lemberg aus 82335 Berg/Sibichhausen mit einer Bruttoangebotssumme von 157.171,27 €.


Auf der Haushaltsstelle 21000.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Vergabe der Zimmererarbeiten im Turmhaus der Martin-Kneidl-Grundschule an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Lemberg aus 82335 Berg/Sibichhausen mit einer Bruttoangebotssumme von 157.171,27 €.

Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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23. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 307 Dachabdichtung-Nachtrag 16-Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 23

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Mit dem Gewerk Dachabdichtungsarbeiten wurde in der BA Sitzung am 15.02.2016 die Fa. Werder aus Leutersdorf beauftragt.

Die Firma Werder stellte am 13.03.2016 den Nachtrag 16 für die Herstellung von Scherentreppen als Dach Zu- und Abgänge. Diese Leistungen wurden seitens des Brandschutzes nachträglich gefordert.

Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 59.401,88 € Brutto.

Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 16 an die Firma Werder in Höhe von 59.401,88 € Brutto.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 16 der Firma Werder in Höhe von 59.401,88 € Brutto zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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24. Sanierung Tiefgarage Bibliothek / Juz und Sparkasse in der Südlichen Münchner Str. 7; Betonsanierungsarbeiten VE 301 – Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö 24

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 24.02.2015 wurde die Sanierung der Tiefgarage Bibliothek/JUZ beschlossen und der Bauausschuss mit der Vergabe bevollmächtigt.

Diese Sanierung muss anhand der eindringenden Chloride, welche die Bewehrung angreifen, durchgeführt werden. Die Gemeinde Grünwald ist lt. dem Notarvertrag vom 28.11.1988 für den baulichen Unterhalt zuständig.

Auf Grund der Grobkostenschätzung erfolgte für das Gewerk Betonsanierungsarbeiten eine beschränkte Ausschreibung. Nach Erstellung der Planunterlagen wurden 10 Ausschreibungen verschickt und es wurden 3 Angebote abgegeben.

Die Submission für das Gewerk Betonsanierungsarbeiten fand am 21.04.2017 statt.

Die Prüfung der 3 wertbaren Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. MBI Münchner Bauwerksinstandsetzung GmbH aus 80797 München mit einer Bruttoangebotssumme von 311.845,63 €.

Auf der Haushaltsstelle 35200.9400 sind für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 244.000,00 € verfügbar. Die restlichen Mittel in Höhe von 68.000,00 € Brutto müssen als überplanmäßige Ausgabe genehmigt werden, da die Maßnahme aus sachlichen und zeitlichen Gründen unabweisbar ist.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Betonsanierungsarbeiten in der TG Bibliothek/ JUZ den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. MBI Münchner Bauwerksinstandsetzung GmbH aus 80797 München mit einer Bruttoangebotssumme von 311.845,63 € zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 35200.9400 sind für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 244.000,00 € verfügbar. Der Bauausschuss genehmigt die restlichen Mittel in Höhe von 68.000,00 € Brutto als überplanmäßige Ausgabe, da die Maßnahme aus sachlichen und zeitlichen Gründen unabweisbar ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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25. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö informativ 25

Sachverhalt

Es lagen keine Bekanntgaben vor. Es wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 27.06.2017 12:28 Uhr