Datum: 19.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:39 Uhr bis 20:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08. Mai 2017;
3 Antrag Klaus Runge zum Anbau eines Balkones am Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 270/14 an der Bodenschneidstraße 2;
4 Antrag von Laufenberg Nicole und Sebastian zum Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/9 an der Wilhelm-Keim-Str. 11a;
5 Antrag Thomas Zangen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr.: 348/8 an der Pommernstraße 4;
6 Antrag Tobias Brauner zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/30 an der Hubertusstraße 14 a;
7 Antrag Hotel Hölzl GmbH & Co. KG zum Anbau eines Windfanges und Einbau eines neuen Fensters im Frühstücksraum auf dem Grundstück Fl. Nr.: 52 an der Rathausstraße 4;
8 Bauantrag Sebastian und Christian Reichart zum Neubau eines Einfamilienhauses und eines Doppelhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 305/6 an der Nibelungenstr. 11;
9 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
10 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
11 Neubau Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE606-Trockenbau - Vergabe;
12 Neubau Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE403-Lüftung - Vergabe;
13 Neubau Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE402-Heizung - Vergabe;
14 Neubau Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE 306-1 Dachabdichtung Bestand - Vergabe;
15 Neubau Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE303-Gerüstbau - Vergabe;
16 Martin-Kneidl-Grundschule – Sanierung der Dachfläche im Turmhaus; PV- Anlage - Vergabe;
17 Kiga Max und Moritz – Erneuerung der Teppichböden; Bodenlegearbeiten - Vergabe;
18 Ausbau der Hubertusstraße – Genehmigung der Planung;
19 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
19.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
19.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Kraus
19.3 Anfrage GR-Mitglied Ritz
19.4 Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld
20 Gymnasium Grünwald - Unterhaltspflege Außenanlagen; VE GymGB Gartenbau - Vergabe;
21 Umwandlung Großtagespflege "Isarnest" in eine Kinderkrippe; Planungsauftrag;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08. Mai 2017;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Antrag Klaus Runge zum Anbau eines Balkones am Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 270/14 an der Bodenschneidstraße 2;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Bodenschneidstraße 2, Grundstück Fl.Nr. 270/14 (Grundstücksgröße = 820m²)
Planbereich: § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung


Der Bauwerber plant den Anbau eines Balkones auf der Südseite des Bestandsgebäudes mit den Maßen 7,90m (Breite) und 1,30m (Tiefe) im 1. Obergeschoss und einen weiteren Balkon mit 3,30m (Breite) und 1,30m (Tiefe) an der gleichen Fassade im Dachgeschoss.

Die Regelungen der Ortsgestaltungssatzung bleiben unberührt – das Maß der baulichen Nutzung (hier insbesondere die Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung wegen des vorhandenen Dachüberstandes) ist unverändert.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Das Vorhaben widerspricht auch nicht den Festsetzungen des z.Zt. unwirksamen Bebauungsplanes Nr. B 48 (dieser wird gerade in Bezug auf einen formalen Inhalt hin neu instruiert).

Beschluss

Das GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt für dieses Baugesuch von der Beratung und Beschlussfassung i.S. Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von zwei Balkonen herzustellen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Abstandsflächen (auch altrechtliche Abstandsflächenübernahme) obliegt dem Landratsamt München als zuständige Genehmigungsbehörde.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Antrag von Laufenberg Nicole und Sebastian zum Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/9 an der Wilhelm-Keim-Str. 11a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Planbereich: § 34 BauGB, Baulinienplan/Bebauungsplan Nr. B I 28/49 und Bebauungsplan Nr.
B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Die Antragsteller planen den profilgleichen Anbau der östlichen Doppelhaushälfte in Verlängerung um 2,31m über alle Geschosse innerhalb des zulässigen Bauraumes und des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung.

Die Abstandsflächen nach Osten werden nach wie vor eingehalten, desgleichen die Regelungen nach der Ortsgestaltungssatzung.


Die Erweiterung ist so geringfügig, dass diese auch keine weiteren Auswirkungen auf evtl. zusätzliche Stellplätze hätte.

Eine Rückmeldung des gemeindlichen Umweltamtes liegt noch nicht vor – wird aber am Sitzungstag verlesen.

Die Nachbarn (bis auf MVG-Tramlinie) haben alle unterschrieben.

Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, zur vorliegenden Erweiterung und Umbau der östlichen Doppelhaushälfte an der Wilhelm-Keim-Straße 11a das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Antrag Thomas Zangen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr.: 348/8 an der Pommernstraße 4;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 5

Sachverhalt

Bauort: Pommernstraße 4, Grundstück Fl. Nr. 348/8  (Grundstücksgröße 1.210m²) Planbereich: BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;


Der Antragsteller plant das bestehende Haus abzubrechen und mit der Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D mit Walmdach (Dachneigung 51,9°/30°) sowie einer Einliegerwohnung zu ersetzen. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl in der Hauptnutzung als auch mit den Nebenanlagen eingehalten.

Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte daher zugestimmt werden.

Die Dachbelichtungselemente in Form von Gauben sowie die Giebel in der Nord- und Südansicht entsprechen weitgehend der Ortsgestaltungssatzung. Lediglich für den Giebel auf der Nordseite ist eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der max. zulässigen Wandhöhe von 7,25 m / beantragt sind hier 8,74 m und für den Giebel auf der Südseite von 9,05 m erforderlich. Da in der Vergangenheit in solchen Fällen jeweils Abweichungen befürwortet worden sind, sollte auch hier zugestimmt werden.

Der Stellplatznachweis wird durch die Doppel – und Einzelgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baum- und Freiflächenplan liegt noch zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses herzustellen.

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt.

Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit den Giebeln wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Antrag Tobias Brauner zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/30 an der Hubertusstraße 14 a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 6

Sachverhalt

Bauherr: Tobias Brauner
Bauort: Hubertusstraße 14 a, Grundstück Fl. Nr. 609/30 (Grundstücksgröße = 2.021 m²)
Planbereich: § 34 BauGB, Bebauungsplan Nr. B 35 vom 31.01.1997, Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung

Der Bauwerber plant für seine Doppelhaushälfte eine eigenständige Doppelgarage mit einem Flachdach als Grenzgarage zu Fl. Nr. 611/19 (Hubertusstraße / Gemeindeweg Richtung Wald). Auf dem Baugrundstück steht bereits eine Doppelgarage im nördlichen Bereich mit einer Grenzlänge von ca. 6,00m – so dass nach Art. 6 Abs. 9 Satz 2 Bayerische Bauordnung noch 9 Längenmeter als Grenzanlage (also insgesamt 15m Grenzlänge!) zugelassen werden können.

Im vorliegenden Fall hat die geplante Doppelgarage die Außenmaße von 6,00m x 6,00m und überschreitet somit insgesamt die Grenzlänge um 3m. Es wird hier empfohlen, den Grenzabstand nach Osten (zum Wald hin) von derzeit geplant 2,275/2,26m auf 3,00m mind. zu erhöhen, dann ist die Abstandsfläche auf dem Grundstück eingehalten.

Die Wandhöhe nach der Ortsgestaltungssatzung mit max. 2,75m ist eingehalten – desgleichen die Zufahrtsbreite von max. 5,00m (geplant werden 4,00m).


Hauptproblem ist bei diesem Baugesuch die Verortung der Garage und deren Erschließung über die öffentliche Verkehrsanlage. Die Erschließung des Baugrundstückes erfolgt über die Hubertusstraße. Der Waldweg, welcher südlich von der Hubertusstraße nach Osten in den Wald hineinführt, ist nicht öffentlich gewidmet! Dieser Waldweg ist zum einen als fußläufige Verbindung und Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz gedacht und dient zum anderen als Erschließung (mit eingetragenen Geh- u. Fahrtrecht) für das südlich an den Waldweg angrenzende Grundstück (Fl.Nr. 609/48 ehem. BV Xeller, zwei Wohnhäuser). Dazu existieren ein privatrechtlicher Überlassungsvertrag und eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit. Dieses Geh- u. Fahrtrecht dient alleinig dem Grunddienstbarkeitsberechtigten = Eigentümer Fl.Nr. 609/48.

Der Wunsch des Antragstellers, desgleichen über die befestigte Zufahrtsfläche in die neu geplante Doppelgarage zu gelangen, scheitert an den bestehenden privaten Rechten und der Tatsache, dass diese Wegfläche zum Wald hin nicht öffentlich gewidmet ist.

Nachdem das Baugrundstück des Antragstellers mit einer Breite von ca. 30m an einer öffentlichen Straße (Hubertusstraße) liegt, kann eine zweite Zufahrt durchaus realisiert werden. Bei einer künftigen (möglichen und endgültigen) Bebauung wird ohnehin eine Erschließung von Norden her zweckmäßig sein – dies jedoch nur als Hinweis.


Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die geplante Doppelgarage wegen Nichteinhaltung der Abstandsfläche und der fehlenden Erschließung von Süden (nicht gewidmete Wegfläche) baurechtlich an dieser Stelle nicht möglich.

Überdies wird auf den mündlichen Sachvortrag der Verwaltung in der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung vom 08.05.2017 im Zusammenhang der Planungsvorstellung zum Ausbau der Hubertusstraße und den Einwendungen des Antragstellers verwiesen.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung in dem wegen der ungeklärten Erschließungssituation (durch die nicht öffentlich gewidmete Verkehrsanlage mangelt es an der baurechtlichen Erschließung der Doppelgarage) öffentlich-rechtlich keine Zustimmung zu dem Bauantrag empfohlen werden kann.


Der Bauausschuss empfiehlt dem Antragsteller zunächst die privatrechtliche Klärung zu einem möglichen Geh- und Fahrtrecht über die bestehende Zufahrt der beiden südlich des Waldweges gelegenen Wohnhäuser auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/48. Der Bauantrag wird bis dahin zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Antrag Hotel Hölzl GmbH & Co. KG zum Anbau eines Windfanges und Einbau eines neuen Fensters im Frühstücksraum auf dem Grundstück Fl. Nr.: 52 an der Rathausstraße 4;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 7

Sachverhalt

Bauort: Rathausstraße 4, Grundstück Fl. Nr.: 52 (Grundstücksgröße = 3.702 m²)
Planbereich: Baulinienplan 251 B 28 v. 01.05.1930, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012,  § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zum Anbau eines Windfanges und Einbau eines neuen Fensters im Frühstücksraum. Der Einbau des Fensters an der Nord-Ost Fassade ist grundsätzlich verfahrensfrei und insoweit nicht zu beanstanden – aber im Rahmen des Gesamtvorhabens als solches Teil der Genehmigung.

Auf der Nord-Westseite des Gebäudes soll ein barrierefreier Zugang zum Windfang mit einer Fläche von 7,80 m² errichtet werden der bisher an dieser Stelle befindliche Erker soll abgebrochen werden. Wodurch sich die Flächenmehrung lediglich auf 4,95m² beläuft. Durch den zusätzlichen Zugang soll die Abgrenzung zwischen Café und Hotel/Frühstücksraum verbessert werden und zudem laut Planer auch die Rettungswegsituation.

Der Planer hat nach Rücksprache mit der Bauverwaltung eine Berechnung vorgelegt und festgestellt, dass im Bestand die Geschossflächenzahl bereits bei 0,57 liegt (zulässig 0,55). Der geplante Windfang mit einer Größe von 7,80m² bezogen auf das Gesamtgrundstück von 3.702m² wirkt sich hier kaum aus.

Der Antragsteller benötigt eine Befreiung von der Geschossflächenzahl des Bebauungsplanes B35.

Zusätzlicher Stellplatzbedarf entsteht durch den Anbau des Windfanges nicht, da hier durch die Gastraumfläche nicht verändert wird.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Windfangs und Einbau eines Fensters herzustellen.

Eine Befreiung von der Grundflächenzahl des Bebauungsplanes B35 wird befürwortet, da der Windfang auch unter dem Aspekt der Barrierefreiheit zu sehen ist.

.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Bauantrag Sebastian und Christian Reichart zum Neubau eines Einfamilienhauses und eines Doppelhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 305/6 an der Nibelungenstr. 11;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauherr: Sebastian Reichart, Gautinger Weg 7a, 82065 Baierbrunn
               Christian Reichart, Waldwiesenstr. 30a, 81375 München
Bauort: Nibelungenstr. 11, Grundstück Fl.Nr. 305/6 (Grundstücksgröße = 1.555m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 16, Ortsgestaltungssatzung, Baumschutzverordnung;


Geplant werden zwei Wohngebäude – eines davon als Einfamilienhaus in E+D-Bebauung, sowie ein Doppelhaus in E+1+D-Bebauung. In beiden Fällen werden Wand- u. Firsthöhen sowie die Dachneigung nach Bebauungsplan eingehalten, desgleichen der Kniestock. Die 10%ige Anrechenbarkeit der Flächen im Dachraum, was kein Vollgeschoss ist, wurde bei der Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung berücksichtigt – im Falle des Doppelhauses ist das Dach ebenfalls kein Vollgeschoss – der Dachraum ist unausgebaut mit einer max. Höhe von 2,00m geplant und über eine Einschubtreppe zu erreichen, was den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht – es sind keine Befreiungen notwendig. Die erforderlichen Stellplätze werden in der gemeinsamen Tiefgarage mit insgesamt acht Stellplätzen nachgewiesen.


Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B 16 und entspricht diesem mit nachfolgenden Abweichungen weitestgehend:

Das Maß der baulichen Nutzung mit den Nebenanlagen (insbesondere Tiefgarage mit acht Stellplätzen) ist überschritten – beantragt werden hier 0,26 – zulässig sind 0,09; da aber eine Tiefgarage für den erforderlichen Stellplatznachweis immer als Vorteil gesehen wird und zudem eine ausreichende Erdüberdeckung (geplant sind hier 1,00m) vorgesehen ist, sollte – wie üblich in solchen Fällen – eine Befreiung befürwortet werden .


Ansonsten ist noch eine Abweichung nach der Ortsgestaltungssatzung erforderlich, da die geplante Wandhöhe der Giebeln (bei beiden Häusern) im Sinne von § 3 Abs. Abs. 1 Buchst. b) und Abs. 2 Ortsgestaltungssatzung die maximal zulässige Wandhöhe übersteigt. Auch hier wurden in der Vergangenheit aber Abweichungen – soweit diese städtebaulich vertretbar waren und im Rahmen lagen – regelmäßig befürwortet. Dies sollte auch hier der Fall sein.

Das gemeindliche Umweltamt hat in seiner Stellungnahme vom 07.06.2017 festgestellt, dass auf dem Grundstück fünf Bäume stehen, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Es handelt sich dabei um eine mehrstämmige Hainbuche, eine mehrstämmige Birke beide von schlechter Qualität und nicht erhaltenswert. Dann gibt es noch eine Eiche mit schmale Krone und hohem Totholzanteil und noch eine beeindruckende Linde mit einem Stammumfang von 3,30m welche unbedingt zu erhalten wäre. Nach vorliegender Freiflächenplanung tangiert das geplante Bauvorhaben diese Linde nicht – der Baum kann also stehen bleiben; dieser ist entsprechend während der Bauzeit zu schützen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.


Ansonsten ist das geplante Vorhaben zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelhauses mit Tiefgarage :


Wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (hier: Tiefgarage) wird eine entsprechende Befreiung befürwortet.

Wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit den geplanten Giebeln bei beiden Wohnhäusern wird eine Abweichung von § 3 Abs. 1 Buchst. b) und Abs. 2 Ortsgestaltungssatzung befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglieder Steiniger gibt zu Protokoll, dass er dem Bauvorhaben grundsätzlich zustimmt, aber der Abstand zum seitlichen Dachrand bei den Giebeln seines Erachtens zu gering ist. Die Errichtung der Giebel erfolgt nach seiner Aussage ohne Not, da das Dachgeschoss aktuell ohne Nutzung geplant ist.

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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 9

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Bauantrag Gemeinde Grünwald zum Anbau eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr.: 371/18 an der Hubert-Hopf-Str. 4;

  • Bauantrag Karl-Heinz Ising (Austauschpläne) zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr.: 724 an der Alexander-Schmorell-Str. 4;

  • Tekturantrag Stern Parkblick GmbH zum Neubau einer Wohnanlage mit 14 DHH und TG auf den Grundstücken Fl.Nr.: 226 und 226/3 an der Wendelsteinstraße 2;

  • Vorbescheid Augusta Bruna Regina Eberl-Seldt zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr.: 580/49 an der Dr.-Max-Str. 57;

  • Behebung baulicher Mängel Brandschutzmaßnahmen und Nutzungsänderung auf dem Grundstück Fl.Nr.: 43 am Marktplatz 11;

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10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 10

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.

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11. Neubau Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE606-Trockenbau - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 11

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Trockenbau wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, 17 Bieter haben ein Angebot angefordert, zur Submission sind 5 Angebote eingegangen:


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Gruber Innenausbau aus Rötz-Bernried mit einer Bruttoangebotssumme von 547.344,28 €.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Trockenbauarbeiten am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Gruber Innenausbau aus Rötz-Bernried mit einer Bruttoangebotssumme von 547.344,28 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Neubau Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE403-Lüftung - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Lüftung wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, 9 Bieter haben ein Angebot angefordert, zur Submission sind 7 Angebote eingegangen:


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. C. Friedmann aus 92637 Weiden mit einer Bruttoangebotssumme von 653.421,75 €.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Lüftungsarbeiten am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. C. Friedmann aus 92637 Weiden mit einer Bruttoangebotssumme von 653.421,75 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Neubau Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE402-Heizung - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 13

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Heizung wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, 10 Bieter haben ein Angebot angefordert, zur Submission sind 5 wertbare Angebote eingegangen.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Zistler aus 94209 Regen mit einer Bruttoangebotssumme von 447.177,99 €.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Heizungsarbeiten am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Zistler aus 94209 Regen mit einer Bruttoangebotssumme von 447.177,99 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Neubau Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE 306-1 Dachabdichtung Bestand - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 14

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2016 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Die Planungen für die einzelnen Gewerke sind bereits erstellt, zudem sind bereits einige Ausschreibungen verschickt. Auf Grund der Komplexität der vorhandenen technischen Einbauten wurde die Leistung beschränkt ausgeschrieben.

Der wirtschaftlichste Bieter ist hier die Fa. Werder Bedachungen GmbH aus 02794 Leutersdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 53.666,72 €.

Die Verwaltung hat die Angebote geprüft und empfiehlt die Vergabe der Dachabdichtungsarbeiten am Bestand an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Werder Bedachungen GmbH aus 02794 Leutersdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 53.666,72 €.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit den Dachabdichtungsarbeiten am Bestand den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Werder Bedachungen GmbH aus 02794 Leutersdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 53.666,72 €.zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Neubau Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE303-Gerüstbau - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 15

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Gerüstbau wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben, 9 Bieter haben ein Angebot erhalten, zur Submission sind 7 Angebote eingegangen:


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Schäfer Gerüstbau aus 86479 Memmenhausen mit einer Bruttoangebotssumme von 100.606,28 €.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Gerüstarbeiten am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Schäfer Gerüstbau aus 86479 Memmenhausen mit einer Bruttoangebotssumme von 100.606,28 €.zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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16. Martin-Kneidl-Grundschule – Sanierung der Dachfläche im Turmhaus; PV- Anlage - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 16

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 21.02.2017 wurde der Einbau einer Photovoltaikanlage im Turmhaus der Martin-Kneidl-Grundschule beschlossen.

Die Leistungsverzeichnisse wurden erstellt und die Ausschreibungen verschickt.

Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.
Die Submission brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Solar für Kinder aus 82131 Gauting mit einer Bruttoangebotssumme von 138.512,28 €.

Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Beschluss

Für die Beratung wird in der Zeit von 20.06 Uhr – 20.08 Uhr die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Vergabe der PV-Anlage im Turmhaus der Martin-Kneidl-Grundschule an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Solar für Kinder aus 82131 Gauting mit einer Bruttoangebotssumme von 138.512,28 €.

Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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17. Kiga Max und Moritz – Erneuerung der Teppichböden; Bodenlegearbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 17

Sachverhalt

Im Rahmen des gemeindlichen Gebäudeunterhaltes wurde festgestellt, dass der Bodenbelag im Kindergarten Max und Moritz nach 30 Jahren stark verschlissen und verblichen ist. Die Verwaltung hat deshalb eine Ausschreibung für die Erneuerung des Bodenbelags erstellt, ein Angebot ist eingegangen:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Franz Kreuzer aus Wolfratshausen, mit einer Bruttoangebotssumme von 72.263,94 €.

Auf den Haushaltsstellen 46430.5000 und 46440.5000 sind hierfür keine Haushaltsmittel eingeplant. Diese überplanmäßige Ausgabe ist aus sachlichen und zeitlichen Gründen unabweisbar. Der Bauausschuss genehmigt die überplanmäßige Ausgabe i.H. ca. 75.000,--€, da diese Mehrausgabe durch (voraussichtliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer 90000.0030 abgedeckt sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für Bodenlegerarbeiten im Kiga Max und Moritz, den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Franz Kreuzer aus Wolfratshausen, mit einer Bruttoangebotssumme von 72.263,94 €.zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 46430.5000 und 46440.5000 sind hierfür keine Haushaltsmittel eingeplant. Der Bauausschuss genehmigt die überplanmäßige Ausgabe i.H. ca. 75.000,--€, da diese Mehrausgabe durch (voraussichtliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer 90000.0030 abgedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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18. Ausbau der Hubertusstraße – Genehmigung der Planung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 18

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 08.Mai 2017 wurde die Entscheidung über die Genehmigung der Planung vertagt und eine Ortsbegehung am 19.06.2017 um 18.00 Uhr beschlossen.

Bei der Ortsbegehung werden die Planungsgrundlagen vom Ingenieurbüro Heitzer geprüft und durch den Bauausschuss sowie Vertretern der Gemeindeverwaltung beraten.

Auf den Haushaltsstellen 63000.9504 sind Haushaltsmittel für das Jahr 2017 in Höhe von 1.1 Mio. € eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt den Ausbau der Hubertusstraße nach Ortseinsicht (diese fand unmittelbar vor der Sitzung in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt) mit anschließender Beratung sowie Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung mit folgenden Einzelabstimmungsergebnissen:

  • Errichtung Fahrbahnverengung Höhe Hubertusstraße 46: 

Abstimmung: 1 : 10 Stimmen (somit abgelehnt)

  • Errichtung Fahrbahnverengung Höhe Walleitnerstraße:

Abstimmung: 9 : 2   Stimmen

  • Errichtung Fahrbahnverengung Kindergarten Kl. Strolche:        

Abstimmung: 11 : 0   Stimmen

  • Errichtung Fahrbahnverengung Höhe Frundsbergerstraße:

Abstimmung: 8 : 3   Stimmen

  • Keine Fahrbahnverengung Höhe Bomhardstraße, kein Rechtsabbiegegebot

Abstimmung: 11 : 0   Stimmen

  • Errichtung beidseitiger Gehweg:                                
Abstimmung: 10 : 1   Stimmen

  • Errichtung südliche Fahrbahnverengung Herzog-Christoph-Straße, jedoch kein Rechtsabbiegegebot:

Abstimmung: 11 : 0   Stimmen

Für die restlichen in der Planung vorgesehenen Fahrbahnverengungen sowie die Abbiegeregelungen an der Bomhardstraße und Herzog-Christoph-Straße soll ein neuer Planungsvorschlag erarbeitet werden, der ein verkehrssicheres Abbiegen in beide Richtungen ermöglicht.

Auf den Haushaltsstellen 63000.9504 sind Haushaltsmittel für das Jahr 2017 in Höhe von 1.1 Mio. € eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglieder Kraus und Ritz geben zu Protokoll, dass sie aufgrund der Erkenntnisse durch die Ortseinsicht die bereits getroffene Entscheidung über die Gestaltung der Bomhardstraße anders beschlossen hätten.

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19. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 19

Sachverhalt

Anfrage GR-Mitglied Ritz

GR-Mitglied Ritz bemängelt die im Rahmen der Ortseinsicht festgestellten Überhänge der Hecken und Sträucher entlang der Straße und der Gehwege und bittet hier um entsprechende Ahndung durch die Verwaltung. Eine Weiterleitung an das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde zugesagt.


Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld und deren Beantwortung

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, ob die Baustelle an der Tölzer Straße planmäßig voranschreitet. Dies konnte in der Sitzung positiv beantwortet werden. Die Baustelle läuft schnell und planmäßig ab. Es gibt eine Einbahnregelung entlang der Baustelle.

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19.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 19.1

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von Frau Reinhart-Maier bezüglich der Einfriedung des Grundstücks an der Birkenstraße 20. Hier wurden nach Besichtigung durch den Außendienstmitarbeiter des Landratsamtes weitere bauaufsichtliche Schritte eingeleitet.

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19.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Kraus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 19.2

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Kraus bezüglich der Ahndung von Verstößen gegen die Baumschutzverordnung. Gemäß Mitteilung des Umweltamtes gibt es hier keinerlei Rechtsänderungen im BayNatSchG hinsichtlich der Bußgeldhöhe. Die maximale Höhe liegt unverändert bei bis zu 50.000 €.

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19.3. Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 19.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz bemängelt die im Rahmen der Ortseinsicht festgestellten Überhänge der Hecken und Sträucher entlang der Straße und der Gehwege und bittet hier um entsprechende Überprüfung und Ahndung durch die Verwaltung. Eine Weiterleitung an das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde zugesagt.

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19.4. Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö 19.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, ob die Baustelle an der Tölzer Straße planmäßig voranschreitet. Dies konnte in der Sitzung positiv beantwortet werden. Die Baustelle läuft schnell und planmäßig ab. Es gibt eine Einbahnregelung entlang der Baustelle.

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20. Gymnasium Grünwald - Unterhaltspflege Außenanlagen; VE GymGB Gartenbau - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö beschließend 20

Sachverhalt

Für die bestehenden Außenanlagen des Gymnasiums sind nunmehr die Unterhaltsarbeiten zu vergeben.

Die Leistung wurde freihändig ausgeschrieben. Die Submission war am 08.06.2017 und brachte folgendes Ergebnis:

Die rechnerische Prüfung durch das Ingenieurbüro Mahl Gebhard Konzepte ergab:

Nur die Fa. Majuntke hat ein Angebot abgegeben. Die Firmen befinden sich zur Zeit in ihrer Haupt-
Arbeitszeit und haben großteils kein Personal frei, um die Arbeiten zu übernehmen.


Die Fa. Majuntke ist eine leistungsfähige Firma, die auch für Arbeitsspitzen Personal bereit hält.

Die Vergabe an die Fa. Majuntke kann empfohlen werden, da die schon vorher durchgeführten Fertigstellungspflege – und Entwicklungspflegearbeiten ordentlich und zuverlässig ausgeführt wurden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Vergabe der Unterhaltspflege der Außenanlagen an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Majuntke aus Mainburg zum geprüften Angebot von 75.723,53 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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21. Umwandlung Großtagespflege "Isarnest" in eine Kinderkrippe; Planungsauftrag;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.06.2017 ö beschließend 21

Sachverhalt

Die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. ist mit dem Wunsch auf Umwandlung der derzeitigen Großtagespflege im „Isarnest“ an der Dr.–Max-Str. 6, zu einer Kinderkrippe auf die Gemeinde zugegangen.
Es besteht der dringende Wunsch bei der Elternschaft an weiteren Krippenplätzen – dabei können im Rahmen einer Umwandlung 17 Krippenplätze realisiert werden.
Das zuständige Sozialreferat hatte hierauf im Frühjahr 2017 mit dem Landratsamt München bezüglich der Betriebserlaubnis Kontakt und diverse bauliche Änderungen an der Kindertageseinrichtung vorgegeben.

So sind z.B. bei einer Umwandlung speziell die sanitären Bereiche (im EG und UG) an die Vorgaben einer Krippe anzupassen, desgleichen müssen spezielle Gerätschaften in der Küche angeschafft werden (z.B. Kombidämpfer).

Es ist beabsichtigt, diese Umwandlung in den nächsten Wochen durchzuführen, so dass die Krippe pünktlich im September 2017 ihren Betrieb aufnehmen kann.

Die Verwaltung schlägt vor mit der Planung den seinerzeit befassten Architekten Völkner zu beauftragen. Das Architekturbüro Völkner hat im Vorfeld die Umwandlung untersucht und eine Kostenschätzung in Höhe von 62.000,-- € vorgelegt (liegt an).

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Planung zur Umwandlung der Großtagespflege „Isarnest“ in Kinderkrippe mit 17 Plätzen an das Architekturbüro Völkner aus Grünwald zu vergeben.

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich zu der Beschlussfassung des Gemeinderates zu diesem Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.07.2017 10:42 Uhr