Datum: 10.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:48 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19. Juni 2017;
3 Tekturantrag Carola Geißler - zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 603/14, an der Ludwig-Thoma-Str. 31;
4 Antrag von Dr. Joachim und Margit Dressler zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 595 an der Forsthausstraße 10a;
5 Antrag von Dr. Joachim und Margit Dressler zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 595 an der Forsthausstraße 10b;
6 Antrag von RK45 Grünwald GmbH Alexander von Barkenstein zum Neubau von 5 Einfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 616/7 an der Robert-Koch-Str. 45;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
9 Haus der Begegnung - Änderungen Cafè - Genehmigung;
10 Wertstoffhof Grünwald; Vorstellung von Optimierungsmaßnahmen - Genehmigung;
11 Wohnhaus Südliche Münchner Str. 18; Beauftragung der Planung für technische Gebäudeausrüstung - Vergabe;
12 Erneuerung der Oberhachinger Straße nach Grabungen; Beauftragung von Planungsleistungen - Genehmigung;
13 Grünwalder Freizeitpark - Erneuerung der Wasserzuleitung des Schwimmbades - Beauftragung der Arbeiten;
14 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
15 Grünwalder Freizeitpark; Austausch Flutlicht in LED - Vergabe der Arbeiten;
16 Tekturantrag Bayernwind GmbH & Co. KG zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr.: 600/7 an der Südl. Münchner Str. 42 b;
17 Gemeindliches Wohnhaus - Hubert Hopf-Str. 4 und 4a; Erneuerung der Dachdeckung - Genehmigung;
18 Martin-Kneidl-Grundschule - Sanierung der Dachfläche im Turmhaus; Zimmererarbeiten Nachtrag 2 - Vergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19. Juni 2017;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.Juni 2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Tekturantrag Carola Geißler - zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 603/14, an der Ludwig-Thoma-Str. 31;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr: Carola Geißler
Bauort: Ludwig-Thoma-Straße 31, Grundstück Fl. Nr. 603/14 (Grundstücksgröße 3.938 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 29 B 33 vom 08.08.1934 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung


Der Bauausschuss hat sich zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.02.2017 und davor am  15.02.2016 mit der Bebauung auf dem Grundstück befasst – das Einvernehmen zum vorliegenden Tekturantrag wurde hierfür mit 9 : 1 Stimmen nicht hergestellt.

Hier noch einmal der Text der damaligen Sitzungsvorlage in kursiver Schrift

Das Bauvorhaben wurde durch das Landratsamt München mittlerweile genehmigt, u.a. mit dem Inhalt, dass die Rotbuche (StU 3.42m), welche sehr nahe an dem geplanten Einfamilienhaus steht zu schützen und zu erhalten ist.

Nach Angebotseinholung und Verhandlung mit dem Bauunternehmer, so die Antragstellerin, stellt sich nun heraus, dass die geforderten Sondermaßnahmen zum Schutz des Baumes Kosten in Höhe von über 70.000,-- € verursachen. Zum Zeitpunkt der Planung war ein Aufwand in dieser Höhe für die Antragsteller nicht erkennbar.

Auf das beiliegende Schreiben des Architekten vom 26.01.2017 wird verwiesen.

Seitens der Verwaltung ist festzustellen, dass nach Art. 14 Grundgesetz der verfassungsmäßige Eigentumsschutz sogenannte verfassungsimmanente Schranken enthält, d.h. Eigentum verpflichtet. In diesem Falle ist Frau Geißler Eigentümerin eines alten und geschützten Laubbaumes. Der Baum ist sowohl nach der Baumschutzverordnung als solches geschützt und im vorliegenden Fall besonders durch die bereits erteilte Baugenehmigung.

Auf Baurecht besteht ein Rechtsanspruch, wenn alle öffentlich-rechtlichen Belange – die von dem Baugesuch berührt werden – eingehalten sind. Im vorliegenden Fall wird der Baum, welcher geschützt ist (also ein öffentlicher Belang) zur Fällung beantragt. Der Fällung könnte stattgegeben werden, wenn der Bauherrin eine Umplanung nicht zuzumuten ist, diese unverhältnismäßig wäre oder Gründe für eine unbillige Härte vorliegen würden. Dies ist nach eingehender Prüfung aber nicht der Fall.
       
Das Grundstück an der Ludwig-Thoma-Straße ist fraglos ein Baugrundstück – es ist heute schon zum Teil bebaut und soll im Rahmen der Nachverdichtung auf den bisherigen Freiflächen zusätzlich mit Wohnhäusern bebaut werden. Gerade im Westen steht aber seit mehr als 100 Jahren ein geschützter Baum – diesen nun aus wirtschaftlichen Gründen zu beseitigen, hält die Verwaltung mit Blick auf die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit, für nicht sachgerecht; vielmehr soll dem Architekten aufgegeben, werden eine baulich verträgliche Lösung zu finden, in der die Bauherrin zur ihrem Baurecht kommt und der geschützte Baum stehen bleiben kann. Das Grundstück mit nahezu 4.000m² ist an sich groß genug, um das vorhandene Restbaurecht unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Belange zu verwirklichen.

Man bedenke bitte auch die Haltung der Gemeinde Grünwald bei künftigen, ähnlich gelagerten Fällen! Würde man einer Fällung wegen der genannten kostenintensiven Schutzmaßnahmen zustimmen, müsste in der Zukunft jeder geschützte Baum – dessen Erhalt Kosten verursacht – im Rahmen von Baugesuchen beseitigt werden.


Die Verwaltung empfiehlt deshalb der beantragten Fällung des geschützten Baumes nicht zuzustimmen, sondern vielmehr die Schutzmaßnahmen aus der rechtsgültigen Baugenehmigung umzusetzen oder die Planung dahingehend zu ändern, dass öffentlich-rechtliche Belange (worunter auch der Baumschutz zu subsumieren ist) nicht berührt werden.




Soweit der damalige Sachvortrag der Verwaltung. Der Bauantrag wurde sodann in das Landratsamt München zur weiteren Entscheidung gegeben – eine Genehmigung steht bislang aus. Zwischenzeitlich wurde der Baum gutachterlich von Fa. Treeconsult beurteilt. Treeconsult kommt  in der Beurteilung vom 30.05.2017 zu der der Standsicherheit des Baumes zum Ergebnis, dass der Eingriff durch die anstehende Bebauung und die vorhandenen Vorschäden des Baumes (zwei Würgewurzeln und ein Wuchsschaden in ca. 13m Höhe) die Standsicherheit wohl beeinträchtigen. Auch wäre fraglich, ob die hohen Investitionen zum Erhalt des Baumes erforderlich sind, sinnvoller sind, als eine Neupflanzung.


Überdies kommen die hinzugezogenen Rechtsanwälte Numberger und Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt – Dr. Niedermeier und Partner PartmbB in ihrer Stellungnahme vom 08.03.2017 gegenüber dem Architekten Kraus zu dem Ergebnis, dass es dem Bauherrn zunächst grundsätzlich frei steht, wo er sein Vorhaben realisieren mag, soweit Anforderungen an Abstandsflächen, überbaubare Grundstücksflächen und sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen eingehalten werden. Auf Genehmigung der Verschiebung des bereits genehmigten Bauvorhabens besteht nach Rechtsmeinung der Anwälte ein Anspruch. Im Ergebnis ist die Fällung der Rotbuche zwingend zuzulassen.




Das gemeindliche Umweltamt hat sich in ihrer Stellungnahme vom 27.06.2017 wie folgt geäußert:

An der Situation für den beeindruckenden großartigen Baum hat sich mit der Tektur nichts geändert.

Er ist immer noch zur Fällung beantragt, wäre aber aufgrund seiner Größe, seines Alters und seiner Vitalität überaus erhaltenswert.



Die Bauverwaltung hat nunmehr die vorliegenden Stellungnahmen der unterschiedlich vertretenen Interessen sachgerecht abzuwägen.

Es steht zum Einen das Einzelinteresse des Bauherrn im Vordergrund, den Baum zugunsten einer Bebauung zu beseitigen. Darin wird der Bauherr bestärkt, weil ein von ihm beauftragtes Sachver- ständigenbüro und eine namhafte Rechtsanwaltskanzlei, exakt zu dem von ihm gewünschten Ergebnis kommen.

Dem gegenüber steht das Allgemeininteresse der Gemeinde den nach der Baumschutzverordnung geschützten und ortsbildprägenden Baum auf Dauer zu erhalten.

Der Baum dient über die Grundstücksgrenzen hinaus der Allgemeinheit z.B. mit der Produktion von Sauerstoff, er spendet Schatten und kühlt damit die Luft, der Baum bietet unzähligen Tieren tagtäglich Schutz, Futter und/oder Nistmöglichkeiten.

Es handelt sich hier um eine Rotbuche mit einem Stammumfang von 3,53m!! und einer Höhe von 23m!! Es mag sein, dass ein Gutachter den Baum in seiner Vitalität mit anderen Maßstäben beurteilt und damit zu einem anderen Ergebnis kommt – Tatsache ist aber, dass die Rotbuche heute selbst für einen Laien geradezu vor Vitalität und Standsicherheit strotzt – zu diesem Ergebnis kommt auch unser Umweltamt. Frau Ertl ist als diplomierte Forstwirtin auch eine Fachkraft mit hohem Sachverstand – deren Urteil seit vielen Jahren in der Gemeinde auch im Zusammenhang von Bäumen und Bauvorhaben zweifelsohne Respekt verdient.

Der Baum steht überdies im Verbund (sowohl im Kronen- als auch unterirdisch im Wurzelbereich) mit den benachbarten Bäumen auf Grund der Gemeinde. Es ist davon auszugehen, dass bei einer Entfernung dieses Baumes auch der gemeindliche Großbaum auf Dauer nicht zu halten ist (es besteht die latente Gefahr eines Sonnenbrandes, durch die plötzliche isolierte Freistellung).

Es gilt auch zu bedenken, dass bei künftigen Bauvorhaben durch Vorlage eines Gutachtens und Anwaltschreibens im Zusammenhang mit schützenswerten Bäumen, die geltende Baumschutzver- ordnung kaum mehr Anwendung finden wird – da ja nach dem Gleichheitsgrundsatz die Verwaltung nicht in einem Fall so und im nächsten Fall wieder ganz anders eine Empfehlung an den Bauausschuss abgeben kann. Das Präjudiz, das hier mit diesen vom Bauherrn und seinem Architekten initiierten Stellungnahmen, im Endeffekt durch den Bauausschuss geschaffen werden könnte – wäre für die weitere Zukunft Grünwalds sehr nachteilig, weil dann der Gemeinde im Rahmen ihres gemeindlichen Einvernehmens die Entscheidung vorweggenommen wäre.


Vor alledem ist der Tekturantrag abzulehnen. Die Bauverwaltung schließt sich der Meinung des Umweltamtes an und stellt fest: an der Situation dieses geschützten Baumes hat sich mit der neuerlichen Tektur nichts geändert!


Nebenbei bemerkt gibt es ja eine gültige Baugenehmigung, wo der Baum erhalten werden könnte und das Bauvorhaben realisiert werden kann. Natürlich sind zum Erhalt des Baumes Maßnahmen zu ergreifen, die Kosten verursachen.


Auch wurden Alternativen durch die Bauverwaltung aufgezeigt, dass man durchaus auf dem Baugrundstück an völlig anderer Stelle das Baurecht realisieren kann – dem folgt der Bauwerber leider nicht.

Die Verwaltung teilt auch nicht die Rechtsmeinung der Fachanwälte, dass der Bauherr ein Recht hat sein Vorhaben zu verschieben. Ein Recht auf Baugenehmigung besteht nur dann, wenn alle öffentlich-rechtlichen Belange unberührt bleiben. Der Baumschutz ist nun mal ein öffentlich-rechtlicher Belang wird hier eklatant berührt. Es verhielte sich anders, wenn der Antragsteller nur an dieser von ihm beantragten Stelle sein Baurecht verwirklichen könnte und ein anderer Ort auf dem fast 4.000m² großen Grundstück nicht zugemutet werden kann.


Letztlich obliegt aber natürlich die Entscheidung dem Bauausschuss. Der Sachvortrag ist deswegen etwas länger ausgefallen, weil die Entscheidung eine bindende Bezugsfallwirkung für künftige Bauvorhaben mit ähnlicher Fallkonstellation auslösen wird (Gleichheit vor dem Gesetz).

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt die beantragte Fällung der geschützten Rotbuche ab, da sich an der Situation der Schutzwürdigkeit der be- eindruckenden Rotbuche durch die vorliegende Tektur nichts geändert hat.

Es sind vielmehr die Schutzmaßnahmen aus der rechtsgültigen Baugenehmigung umzusetzen oder die Planung dahingehend zu ändern, dass öffentlich-rechtliche Belange (worunter auch der Baumschutz zu subsumieren ist) nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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4. Antrag von Dr. Joachim und Margit Dressler zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 595 an der Forsthausstraße 10a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr: Dr. Joachim und Margit Dressler;
Bauort: Forsthausstraße 10 a, Grundstück Fl.Nr. 595 (Grundstücksgröße = 3.277 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung

Das gegenständliche Baugrundstück war bereits mehrfach Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Eine Problematik ergab sich hierbei aus dem Maß der baulichen Nutzung, das mengenmäßig den jeweiligen Eigentumsanteilen des nach WEG geteilten Grundstücks nicht korrekt zugeteilt bzw. ausgenutzt wurde. Der Bauausschuss hatte daraufhin im Rahmen eines Vorbescheids dem Maß der baulichen Nutzung entsprechend der Bestandsbebauung zugestimmt.

Der Bauwerber plant nun die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen. Das gegenständliche Haus (Forsthausstraße 10a) ist als modernes Flachdachgebäude mit zwei Vollgeschossen vorgesehen.

Das Maß der baulichen Nutzung wird eingehalten.

Die festgesetzte Baugrenze des Baulinienplanes 65 B11 wird eingehalten.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten, mit Ausnahme der geplanten Abgrabung in Form eines Tiefhofes an der Gebäudeostseite. Diese entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte daher wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt befürwortet werden.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt. Die fachliche Stellungnahme des Umweltamtes steht noch aus und lag zur Sitzung noch nicht vor.

Nachbarunterschriften liegen größtenteils vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage unter der Voraussetzung herzustellen, dass keine gravierenden Belange des Baumschutzes berührt werden.

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung an der Ostseite wird ausnahmsweise befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Antrag von Dr. Joachim und Margit Dressler zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 595 an der Forsthausstraße 10b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr: Dr. Joachim und Margit Dressler;
Bauort: Forsthausstraße 10 b, Grundstück Fl.Nr. 595 (Grundstücksgröße = 3.277 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung

Das gegenständliche Baugrundstück war bereits mehrfach Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Eine Problematik ergab sich hierbei aus dem Maß der baulichen Nutzung, das mengenmäßig den jeweiligen Eigentumsanteilen des nach WEG geteilten Grundstücks nicht korrekt zugeteilt bzw. ausgenutzt wurde. Der Bauausschuss hatte daraufhin im Rahmen eines Vorbescheids dem Maß der baulichen Nutzung entsprechend der Bestandsbebauung zugestimmt.

Der Bauwerber plant nun die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen. Das gegenständliche Haus (Forsthausstraße 10b) ist als modernes Satteldachgebäude in E+D Bebauung mit einer Dachneigung von 45° vorgesehen.

Das Maß der baulichen Nutzung wird eingehalten.

Die festgesetzte Baugrenze des Baulinienplanes 65 B11 wird eingehalten.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden weitestgehend eingehalten.
Eine Ausnahme ist die geplante Abgrabung in Form eines Tiefhofes an der Gebäudeostseite. Diese entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte daher wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.

Die aus dem Plan augenscheinlich zusammengebauten Dachflächenfenster auf der Ostseite des Gebäudes sind nach Rücksprache mit dem Bauwerber als ein Element mit drei Öffnungsflügeln vorgesehen. Die notwendigen feststehenden Profile sind für das Öffnen notwendig.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt. Die fachliche Stellungnahme des Umweltamtes lag zur Sitzung noch nicht vor.

Nachbarunterschriften liegen größtenteils vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Garage unter der Voraussetzung herzustellen, dass keine gravierenden Belange des Baumschutzes berührt werden und die Treppe zum Tiefhof des Hauses 10 b aus dem Vorgartenbereich versetzt wird. 

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen der Errichtung einer Abgrabung auf der Ostseite wird ausnahmsweise befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Antrag von RK45 Grünwald GmbH Alexander von Barkenstein zum Neubau von 5 Einfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 616/7 an der Robert-Koch-Str. 45;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauherr:; RK45 Grünwald GmbH
Bauort: Robert-Koch-Str. 45; Grundstück Fl. Nr. 616/7 (Grundstücksgröße 4.019 m²) Planbereich: BL 65 B 11 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;

Das GR-Mitglied Kraus ist aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt für dieses Baugesuch von der Beratung und Beschlussfassung i.S. Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen.

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 13. Februar 2017 in Form eines Antrages auf Vorbescheides positiv behandelt. Laut Bescheid des Landratsamtes wurden die Anzahl der Baukörper, die Tiefgarage sowie die Art der baulichen Nutzung genehmigt. Die weiteren bauplanungsrechtlichen Aspekte waren nicht Teil des Vorbescheides und sind im Baugenehmigungsverfahren zu klären.

Der Antragsteller plant die Errichtung von drei Einfamilienhäusern in E+D mit einem Mansardendach (Dachneigung 15°/50°) sowie zwei Einfamilienhäusern in E+1+D ebenfalls mit einem Mansardendach. Das Dachgeschoss ist bei beiden Häusertypen kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird eingehalten.

Die Grundfläche mit den Nebenanlagen (GRZ II) wird überschritten. Ein geplanter Wendekreis mit einer Fläche von 254,46 m² überschreitet die übrige maximale GRZ II um 22,04 m². Die geplante Tiefgarage mit einer Gesamtfläche von 684,25 m² bleibt hier unberücksichtigt, da diese mit 1 m Erdüberdeckung errichtet wird und wie in ähnlich gelagerten Fällen einer Befreiung zugestimmt werden sollte.

Die Dachbelichtungselemente in Form von Gauben sowie die Giebel – bei Häusertyp E+D in der Nord-, West- und Südansicht, bei Häusertyp E+1+D in der Ost-, und Westansicht - entsprechen der Ortsgestaltungssatzung. Für die Giebel ist jeweils eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der max. zulässigen Wandhöhe von 5 m bzw. 8,10 m geplant. Hier sind jeweils 6,50 m und 9,50 m für die Giebel geplant. Da in der Vergangenheit in solchen Fällen jeweils Abweichungen befürwortet worden sind, sollte auch hier zugestimmt werden.

Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt für dieses Baugesuch von der Beratung und Beschlussfassung i.S. Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau der fünf Einfamilienhäuser mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl um 22,04 m² wird befürwortet.

Eine Abweichung wegen Überschreitung der gemäß Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhe mit den Quergiebeln um ca. 1,50 m wird ausnahmsweise befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö 7

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Bauantrag Projekt DMS Grünwald GmbH – Alexander von Barkenstein – Lageplantektur zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern – Haus 1 -  auf dem Grundstück Fl.Nr. 592/70 an der Dr.– Max-Str. 76 a;

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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö 8

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelte Bauanträge:

  • Klaus Köhler und Antigone Huncke-Köhler zum Umbau einer Wohnung im Dachgeschoss, Balkon zum Wintergarten, Einbau von Dachflächenfenstern auf dem Grundstück Fl.Nr. 369/5 an der Wörnbrunner Str. 4a;

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9. Haus der Begegnung - Änderungen Cafè - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö 9

Sachverhalt

Die konkrete Ausführung und Ausstattung des Cafè im Haus der Begegnung wurde bis zur Entscheidung über den künftigen Betreiber noch abgewartet, um die Vereinbarkeit mit dem Nutzungskonzept des Betreibers, dem Kolping-Bildungswerk München, zu gewährleisten. Nach Entscheidung der Nutzerfrage im Cafè im Haus der Begegnung hat die Bauverwaltung mit den künftigen Betreibern, dem Kolping-Bildungswerk München, im Rahmen einer Besprechung das Nutzerkonzept und die Vereinbarkeit mit den bisher vorgesehenen Planungen geklärt.

Dabei wurden von der Betreiberseite Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche vorgetragen, die z.T. auch gaststättenrechtlich bzw. betriebsrechtlich (Bildungswerk) erforderlich sind. Vorrangig handelt es sich um dabei um die Ergänzung bzw. Erweiterung der bisher im EG geplanten Nebenräume für die Gaststätte. Es besteht die Bitte diese größer und mit umfangreicheren Sanitäranlagen auszuführen. Dies erforderte eine Umsituierung in das UG.

Die beauftragten Architekten des Büros Goergens+Miklautz haben sich daraufhin mit der Bitte befasst und die erforderlichen, baulichen Änderungen dargestellt, um diese dem Bauausschuss zur Entscheidung vorzulegen.


Die erforderlichen Arbeiten für Umkleide, WCs, Lager, Wäschelager: lassen sich wie folgt darstellen:

Hochbau: Trockenbau, Türen, Fliesen, Maler etc.; inkl. Planungskosten: ca. 29.250,- € brutto

Elektrotechnik inkl. Planungskosten: ca. 8.567,-- € brutto

Haustechnik inkl. Planungskosten: ca. 28.536 ,-- € brutto

Gesamt: 66.353,-- €

Die einzelne Auftragsergabe kann dann durch den 1. Bürgermeister erfolgen. Die grundsätzliche Freigabe der Änderungswünsche seitens des Kolping-Bildungswerks München erfolgt durch den Bauausschuss.

Beschluss

Der Bauauschuss nimmt die Ergänzungswünsche des Betreibers des künftigen Cafès im Haus der Begegnung, dem Kolping-Bildungswerk München, zur Kenntnis und beschließt, den Umbau im Untergeschoss zum Einbau einer Umkleide, WC, Lager und Wäschelager zuzustimmen.

Das Architekturbüro Goergens+Miklautz sowie die Fachplanungsbüros werden mit der Planung und Umsetzung beauftragt.

Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 66.353 € werden im Rahmen der Rückstellungen für das Bauvorhaben zur Verfügung gestellt.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9417 sind ausreichende Haushaltsmittel für das Jahr 2017 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Wertstoffhof Grünwald; Vorstellung von Optimierungsmaßnahmen - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Wertstoffhof in Grünwald ist mittlerweile seit über 15 Jahren in Betrieb und wird in der Bevölkerung gut angenommen. Im Rahmen verschiedener Begehungen zur Prüfung des baulichen Zustandes zusammen mit dem Umweltamt wurde jedoch festgestellt, dass verschiedene Optimierungsmaßnahmen und Modernisierungen notwendig sind.
Neben neuen Treppen zum Einwerfen der Wertstoffe in die Container, soll ein neues Grafikkonzept die Orientierung und Übersicht auf der gesamten Fläche verbessern, dies ist bereits im Haushalt 2017 vorgesehen-
Zusätzlich wird die gesamte Bodenmarkierung erneuert (z.B mit Schrägparkplätzen), es wird ein Wertstoffmarkt eingeführt, es entsteht eine Halle für kleine Wertstoffe, ein neuer Innnenanstrich im Personalgebäude und zusätzlich ist eine Überdachungen für gelagerte Wertstofftonnen geplant.

Die Kostenschätzung hierzu liegt bei Brutto 207.000 €.

Die Verwaltung empfiehlt in Absprache mit dem Umweltamt, die vorgeschlagenen Verbesserungen umzusetzen.

Auf der Haushaltsstelle 72010.9400 sind für diese Maßnahmen keine Mittel eingestellt, die erforderlichen Mittel in Höhe von 207.000 € sind somit überplanmäßige Ausgaben, werden aber über Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer gedeckt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagenen Verbesserungen im Wertstoffhof und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung und genehmigt die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 207.000 €.

Auf der Haushaltsstelle 72010.9350 sind für diese Maßnahmen keine Mittel eingestellt, die erforderlichen Mittel sind somit außerplanmäßige Ausgaben und werden über Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer gedeckt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Wohnhaus Südliche Münchner Str. 18; Beauftragung der Planung für technische Gebäudeausrüstung - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 28.März 2017 wurde das Architekturbüro Schwesinger & Frach einstimmig mit der Neuplanung eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Südlichen Münchner Str. 18 beauftragt.

Derzeit erfolgt die Erarbeitung der Entwurfsplanung, zudem werden die Fachplaner beauftragt.

Für die Technische Gebäudeausrüstung (Heizung Lüftung Sanitär) liegt ein Angebot des Ingenieurbüros Vogt vor.

Die Verwaltung hat das Angebot geprüft und empfiehlt die Vergabe an das Ingenieurbüro Vogt (Honorarzone II unten, Nebenkosten 5%)

Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind für 2017 Haushaltsmittel in ausreichender Höhe eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, für die Planung der t echnischen Gebäudeausrüstung in der Südlichen Münchner Str. 18 das Ingenieurbüro Vogt (Honorarzone II unten, Nebenkosten 5%) zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind für 2017 Haushaltsmittel in ausreichender Höhe eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Erneuerung der Oberhachinger Straße nach Grabungen; Beauftragung von Planungsleistungen - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Oberhachinger Straße (Kreisstr. M11) ist eine wichtige Ortsverbindungsstraße in Ost-West-Richtung und wurde in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von Grabungen für Geothermie-, Wasser- und Kabelverlegungen stark beeinträchtigt.
Nachdem nun alle Versorgungsleitungen eingebaut sind, wäre die Wiederherstellung der Oberhachinger Straße in einen vernünftigen Zustand wünschenswert.
Nachdem sich die Straße in der Baulast des Straßenbauamtes Freising befindet, sind hier noch Verschiedene Abstimmungen notwendig.
Damit eine Realisierung der Straßenwiederherstellung in 2018 möglich wird schlägt die Verwaltung vor, das Ing. Büro Färber aus München mit den Abstimmungsarbeiten zu beauftragen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Ing.-Büro Färber aus München mit den Abstimmungsarbeiten zur Wiederherstellung der Oberhachinger Straße zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Grünwalder Freizeitpark - Erneuerung der Wasserzuleitung des Schwimmbades - Beauftragung der Arbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Wasserleitung zur Versorgung des Schwimmbades im Grünwalder Freizeitpark wird aus der Ebertstraße gespeist. Die Trinkwasserleitung verläuft quer durch den Park größtenteils unter dem Baumbestand.

Im Falle einer Leckage auf dieser ca. 50 Jahre alten Leitungstrasse muss diese kurzfristig und umfangreich – wie bereits im Herbst 2015 geschehen – per Handschachtung geschlossen werden. Das Schwimmbad, die Sauna und die Duschen der Sporträume müssen bis dahin geschlossen bleiben.

Die Wasserwerke Grünwald regen daher seit einigen Jahren an, die Wasserversorgung für das Schwimmbad neu zu verlegen. Hierzu ergibt sich im Zuge der Geothermietrassenplanung vom Schwimmbad Richtung Südliche Münchner Straße eine besondere Möglichkeit und Synergieeffekte.

Es wurden verschiedene Varianten für den Leitungsverlauf geprüft. Die Geothermie Leitung muss von der Südlichen Münchner Straße zum Schwimmbad geführt werden.
Die Trassenführung mit dem geringsten möglichen Eingriff in den für Erholungszwecke genutzten Teil des Parks ergibt eine Trassenführung südlich der Tennishalle von Eltersports auf dem Erbbaupachtgrundstück.

Zwar befinden sich auch auf diesem Streifen auch insgesamt 16 geschützte Bäume mit einem Stammumfang von über 1m (10x Eichen und 6x Ahorn), die Trassenführung konnte jedoch so optimiert werden, dass nur der Erhalt von 2 Bäumen gefährdet ist.
Die Maßnahme stellt einen Eingriff in das bestehende Erbbaurecht von Herrn Elter dar. Herr Elter hat der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Erbbaugrundbuch zugestimmt.

Nach dem Einbau der neuen Geothermie- und Wasserversorgungsrohre sollte die entstandene Trasse neben der Tennishalle von Eltersports auf Wunsch der Feuerwehr zur Verbesserung der Brandbekämpfung als Feuerwehrzufahrt mit Rasengittersteinen in dieser Form erhalten bleiben.

Die Wassereinspeisung würde zukünftig in Höhe des bestehenden Aufzuges beim Aerobic Raum und nicht mehr vor dem Halleneingang erfolgen und im bestehenden Keller von dort in den Technikkeller geführt werden.

Die Gesamtkosten für den Bau der Wasserleitung belaufen sich auf 171.182€ (brutto).
Die Umsetzung der Maßnahmen ist ab KW 34 geplant.

Der Verwaltungsrat der Grünwalder Freizeitpark GmbH hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 einstimmig empfohlen die Arbeiten auf Basis der bisherigen Ausschreibung an die, die Geothermie Maßnahme ausführende Firma Pfaffinger zu vergeben.

Auf der Haushaltsstelle 56010.9500 sind hierfür keine Haushaltsmittel vorhanden, diese außerplanmäßige Ausgabe ist aber zeitlich und sachlich unabweisbar. Die erforderlichen Mittel auf der Haushaltsstelle 56010.9400 in Höhe von 143.850 € (137.000€ Netto+ 5% Bauträgerzuschlag 6.850€) und auf der Haushaltsstelle 56010.6430 in Höhe von 27.332€ (19% MwSt. aus 143.850€) sind außerplanmäßige Ausgaben, die aber über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer abgedeckt sind.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt der einstimmigen Beschlussempfehlung des GFZP Verwaltungsrates vom 04.07.2017 und beschließt, die Umsetzung der Maßnahme „Erneuerung der Wasserzuleitung des Schwimmbades im Zuge der Erstellung eines Fernwärmeanschlusses“ an die ausführende Firma Pfaffinger zu vergeben und genehmigt die Gesamtkosten als außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 171.182,00 € brutto.

Auf der Haushaltsstelle 56010.9500 sind hierfür keine Haushaltsmittel vorhanden, diese außerplanmäßige Ausgabe ist aber zeitlich und s achlich unabweisbar. Die erforderlichen Mittel auf der Haushaltsstelle 56010.9400 in Höhe von 143.850 € (137.000€ Netto+ 5% Bauträgerzuschlag 6.850€) und auf der Haushaltsstelle 56010.6430 in Höhe von 27.332€ (19% MwSt. aus 143.850€) sind außerplanmäßige Ausgaben, die aber über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer abgedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö 14

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert  über den Vollzug der Baugesetze durch das Landratsamt München:

  • Errichtung eines Sicht- und Schallschutzzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 580/23 an der Herrenwiesstraße 11 mit einer Höhe von ca. 3 m und einer Länge von insg. 11 m. Erteilung eines Anhöhrungstermins bzw. Terminsetzung zum Rückbau bis 15.09.2017.

  • Errichtung von Einfriedungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 758 an der Wörnbrunner Str. 21a – 21 b; Die beanstandete Einfriedung wurde zurückgebaut.
Es wurden keine Anfragen an die Verwaltung gestellt.

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15. Grünwalder Freizeitpark; Austausch Flutlicht in LED - Vergabe der Arbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö 15

Sachverhalt

Die bisher zur Beleuchtung von Eislaufplatz, Platz 3 und Kunstrasen eingesetzten Leuchtmittel mit HQL sind ab 2018 verboten.
Im Zuge der Prüfung von Ersatzmöglichkeiten wurde der Einbau von LED-Technik umfassend geprüft. Der Einsatz von LED-Technik in der Spielfeldbeleuchtung hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt.
Alle angefragten Angebote beinhalten vollflächig die Umsetzung der DIN EN 12193. Das heißt, für die angefragte Beleuchtungsklasse III (für einfache Wettkämpfe, allgemeines Training sowie Schul- und Freizeitsport) wird eine mittlere Beleuchtung von 75 Lux garantiert. Zudem wurde die Standfestigkeit der Masten überprüft, da die Windlast bei Flutlichtbeleuchtungen eine besondere Rolle für die Anzahl der möglichen Leuchtkörper spielt.
Es wurden drei Angebote abgegeben und geprüft, die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hagemeyer Deutschland GmbH & Co. KG, München zu Nettokosten von 55.190,00€ .

Haushaltsmittel sind für diese Maßnahme keine eingestellt, auf der Haushaltsstelle 56010.9400 ist daher ein Mehrbedarf von 57.950 € (55.190,00€ + 5% Bauträgerzuschlag) erforderlich, auf der Haushaltsstelle 56010.6430 ist daher ein Mehrbedarf von 11.010,40€ (19% MwSt. aus 57.950€).Diese außerplanmäßigen Ausgaben sind zeitlich und sachlich unabweisbar, sind aber über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt der einstimmigen Beschlussempfehlung des GFZP Verwaltungsrates vom 04.07.2017 und beschließt, die Umrüstung der Flutlichtbeleuchtung auf LED am Eislaufplatz, am Platz 3 und am Kunstrasen an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hagemeyer Deutschland GmbH & Co. KG, München zu Nettokosten von 55.190,00€ zu vergeben und genehmigt die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 68.960,50 €.

Haushaltsmittel sind für diese Maßnahme keine eingestellt, auf der Haushaltsstelle 56010.9400 ist daher ein Mehrbedarf von 57.950€ (55.190,00€ + 5% Bauträgerzuschlag) erforderlich, auf der Haushaltsstelle 56010.6430 ist daher ein Mehrbedarf von 11.010,40€ (19% MwSt. aus 57.950€).Diese außerplanmäßigen Ausgaben sind zeitlich und sachlich unabweisbar, sind aber über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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16. Tekturantrag Bayernwind GmbH & Co. KG zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr.: 600/7 an der Südl. Münchner Str. 42 b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö beschließend 16

Sachverhalt

Bauherr: Bayernwind GmbH & Co. KG;
Bauort: Südl. Münchner Str. 42 b, Grundstück Fl. Nr. 600/7 (Grundstücksgröße 1.281 m²) Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan B 46 (0563/09/BL) v. 16.09.2010; Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;

Die Tektur bezieht sich auf ein bereits abgeschlossenes Bauvorhaben, das in der Vergangenheit mehrfach Beratungsgegenstand im Bauausschuss war.

Aufgrund fehlender Tekturbeschreibung war nicht sofort und eindeutig ersichtlich, welche Änderungen Inhalt des Tekturantrages sind. Daher wurde diese nachgefordert. Anhand eines persönlichen Termins im Rathaus wurden Unklarheiten bezüglich der Eintragungen in den Plänen korrigiert. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Fassaden- und Dachgestaltung erheblich vom ursprünglich genehmigten Bauantrag abweicht.

Die Festsetzungen des Bebauungsplan B 46 - auch hinsichtlich der Fassadengestaltung - sind eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der maximalen Breite der Gauben sind entgegen der bereits genehmigten Variante nicht eingehalten. Auf der Nord- und Südseite des Gebäudes sind je zwei Gauben mit einer Breite von 2,50 m - statt der zulässigen 1,60 m - planabweichend errichtet worden. Die Unterkante der Dachgaube hält den Mindestabstand von 75 cm zur Traufe nicht ein. Hierfür sollte jeweils keine Befreiung befürwortet werden.

Weiterer Inhalt des Tekturantrages ist eine Veränderung des Grundrisses im Außenmaß. In der genehmigten Fassung wurde ein abgeschrägter Grundriss auf der Ostseite geplant. Ausgeführt wurde ein Fassadenrücksprung in L-Form. Dieser hat jedoch keine Auswirkungen auf die Grundflächenzahl. Diese entspricht nach wie vor der genehmigten Fassung.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes sind zu wenige Ersatzbepflanzungen – 8 Stück, gefordert waren 10 Bäume – ausgeführt worden. Zwei Bäume sind aufgrund von Frostrissen bzw. Sonnenschäden bereits stark beschädigt und müssen ausgetauscht werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung zum Tekturantrag für das Bürogebäude Südl. Münchner Str. 42 b und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Änderung des Grundrisses und der Fassade herzustellen.

Abstimmungsergebnis: 8 : 3

Eine Abweichung wegen der Überschreitung der maximalen Gaubenbreite und der Nichteinhaltung des Mindestabstandes zur Traufe wird nicht befürwortet.

Abstimmungsergebnis: 9 : 2

Die zwei fehlenden Ersatzbepflanzungen sind noch auszuführen, die beschädigten zwei Bäume sind auszutauschen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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17. Gemeindliches Wohnhaus - Hubert Hopf-Str. 4 und 4a; Erneuerung der Dachdeckung - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö beschließend 17

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2017 wurde die energetische Sanierung der gemeindlichen Wohnhäuser in der Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a beschlossen.

Zur Vorbereitung der Ausführung wurde nun der Dachaufbau geöffnet und untersucht.
Es wurde festgestellt, dass die Dämmung und Unterkonstruktion ausreichend sind, bei den Dachziegeln jedoch langsam Verschleißerscheinungen auftreten( über 40 Jahre alt) und eine Erneuerung in den nächsten 5-10 Jahren notwendig wird. Ursprünglich war geplant, die Dachziegel zu belassen und nur in bestimmten Bereichen z.B. bei Anschlüssen auszutauschen. Nachdem aber eine Fotovoltaik Anlage auf dem Dach geplant ist, wurde geprüft, welche Kosten bei einer neuen Dachdeckung anfallen.
Die Kostenschätzung liegt hier bei Brutto 243.060 €.

Falls der Bauausschuss einer neuen Dachdeckung zustimmt, würde die Verwaltung die Maßnahme entsprechend ausschreiben und umsetzen.

Haushaltsmittel sind für diese Maßnahme keine eingestellt, auf der Haushaltsstelle 88000.9409 ist daher ein Mehrbedarf von 243.060 € erforderlich, Diese überplanmäßigen Ausgaben sind zeitlich und sachlich unabweisbar, sind aber über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Erneuerung der Dachdeckung am Wohnhaus in der Hubert-Hopf-Str. 4 und 4a zu genehmigen. Zudem wird die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

Da für diese Maßnahme auf der Haushaltsstelle 88000.9409 keine Haushaltsmittel eingestellt sind, genehmigt der Bauausschuss den Mehrbedarf von 243.060 €. Diese außerplanmäßigen Ausgaben sind zeitlich und sachlich unabweisbar, sind aber über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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18. Martin-Kneidl-Grundschule - Sanierung der Dachfläche im Turmhaus; Zimmererarbeiten Nachtrag 2 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö beschließend 18

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016 wurde die Sanierung des Dachgeschosses im Turmhaus der Martin-Kneidl-Grundschule beschlossen.
Mit dem Gewerk Zimmererarbeiten wurde in der BA Sitzung am 08.05.17 die Zimmerei Lemberg beauftragt.

Die Firma Lemberg stellte am 03.07.2017 aus folgenden Gründen den Nachtrag 2:

Die Konstruktion im Traufbereich muss auf Grund des Verfalls komplett überarbeitet werden.
Zudem müssen die Gaubenkonstruktionen überarbeitet werden. Hier wurde festgestellt, dass die Konstruktionen nicht der geforderten Stabilität entsprechen und auch kein optimaler Anschluss an die thermische Gebäudehülle möglich ist.

Die Vergabe dieses Nachtrages ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden.

Die Verwaltung empfiehlt nach Prüfung, die Genehmigung des Nachtrags 2 an die Fa. Lemberg in Höhe von 54.420,15 €

Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung sowie der Fotodokumentation (Anlage) und beschließt, den Nachtrag 2 der Fa. Lemberg in Höhe von 54.420,15 € brutto zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 21000.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.08.2017 11:31 Uhr