Datum: 06.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:06 Uhr bis 20:07 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung
wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09. Oktober 2017;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung
vom 09.10.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. Antrag Kaiser Ludwig Projekt GmbH zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses, Umbau der bestehenden Tiegarage und Neubau von zwei Doppelhäusern und einer Villa mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 611/85 an der Kaiser-Ludwig-Str. 36;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: Kaiser Ludwig Projekt GmbH
Bauort: Kaiser-Ludwig-Str. 36, Grundstück Fl.Nr. 611/85 (Grundstücksgröße = 2.183 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 Abs. 1 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung
GR-Mitglied Kraus ist aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt für dieses Baugesuch gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Das gegenständliche Bauvorhaben wurde bereits anhand eines Vorbescheids in der Bauausschusssitzung am 18.09.2017 positiv behandelt. Die Genehmigung des Vorbescheids durch das Landratsamt ist bis dato noch nicht erfolgt. Der vorliegende Bauantrag entspricht grundsätzlich dem im Vorbescheid beantragten Umfang.
Der Bauwerber plant den Abbruch des bestehenden Wohnhauses Bj. 1994, den Umbau der bestehenden Tiefgarage und den Neubau von zwei Doppelhäusern in E+D Bebauung und einer Villa in E+1+D Bebauung mit Doppelgarage jeweils mit einem Mansardenwalmdach und einer Dachneigung von 52°. Die Dachgeschosse sind jeweils keine Vollgeschosse. Der Nachweis wurde erbracht.
Das Maß der baulichen Nutzung wird in der Haupt- und Nebennutzung eingehalten. Die Tiefgarage bleibt in seinem Grundriss und mit seinen Bestandteilen erhalten und wurde mit Bescheid vom 30.03.1994 genehmigt.
Die festgesetzte Baugrenze des Baulinienplanes sind mit dem Neubau eingehalten.
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.
Einer Abweichung wegen der Überschreitung der zulässigen Wandhöhen bei der zweigeschossigen Villa mit ca. 1,60 cm mit den Quergiebeln je Gebäudeseite sowie die Überschreitung der zulässigen Wandhöhe mit den Quergiebeln um ca. 1,25 m bei den beiden Doppelhäusern sollte wie in ähnlichen Fällen befürwortet werden.
Einer Befreiung von der Grundfläche mit den Nebenanlagen für ca. 14,30 m² aufgrund der langen Zufahrt zu Haus Nummer 5 sollte wie in ähnlichen Fällen befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage und Doppelgarage erbracht.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt. Von den vielen Gehölzen auf dem Grundstück fallen vier, der als zur Fällung angegebenen Bäume unter die Baumschutzverordnung: Nr. 35, 37, 42 und 73. Die Birke Nr. 35 und die Weiden Nr. 37 und 73 sind nicht erhaltenswert.
Um die Rotbuche Nr. 42 ist es schade. In einem Stämmling weist sie jedoch eine große Faulstelle auf, Eine Verkehrssicherheit ist über Kronenverspannung und ein Entlastungsschnitt herstellbar. Für die Errichtung von Haus Nr. 5 kann diese nicht erhalten bleiben. Zum selben Ergebnis kommt auch das Gutachten der Fa. TreeConsult. Eine Neupflanzung über eine Ersatzbepflanzung wird als sinnvoller erachtet.
Die Buche Nr. 38 soll laut Planung mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen erhalten bleiben, allerdings bestünde auch die Möglichkeit die Zufahrt und die Zuwegungen umzuplanen um den Wurzelraum möglichst wenig zu tangieren.
Sollte der Belag der Tiefgaragenrampe erneuert werden, ist dort zum Schutz der Nachbarbäume und des Baumes Nr. 3 zwingend händisch zu arbeiten.
Ist geplant die bestehende Zufahrt und Rampe für Bautätigkeiten zu nutzten, sollte vorab geprüft werden, ob baumschutzkonforme Aufastungsarbeiten nötig sind, um Verletzungen und Abrisse zu vermeiden.
Die Rotbuche Nr. 76 hat vermutlich aufgrund des bestehenden Treppenabgangs zur Tiefgarage in diesem Bereich keine Wurzeln ausgebildet, daher sollte der Bau von DH 3 und 4 kein Problem darstellen.
Die DH 1 und 2 tangieren keine Bäume.
Aufgrund des dichten Baumbestandes ist zu erwarten, dass während der Abrissarbeiten die Wurzelräume der Gehölze tangiert werden. Dies ist gem. § 3 Abs. 5 der gemeindl. Baumschutzverordnung untersagt. Es ist dringend angeraten vor den Abrissarbeiten Baumschutzzäune zu errichten.
Die vorhandenen Gehölze und die geplanten Neupflanzungen sind ausreichend.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beschluss
GR-Mitglied Kraus ist aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt für dieses Baugesuch gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau der bestehenden Tiefgarage und den Neubau von zwei Doppelhäusern sowie einer Villa mit Doppelgarage herzustellen.
Eine Abweichung wegen Überschreitung der gemäß Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhen mit den Quergiebeln um ca. 1,25 m bei den Doppelhäusern und um 1,60 m bei der Villa wird ausnahmsweise befürwortet.
Einer Befreiung von der Grundfläche mit den Nebenanlagen für ca. 14,30 m² aufgrund der langen Zufahrt zu Haus Nummer 5 wird wie in ähnlichen Fällen zugestimmt.
Zum Erhalt der Buche Nr. 38 sollen die in der Planung angebotenen Sicherungsmaßnahmen eingehalten werden oder die Zufahrt und die Zuwegungen sind so umzuplanen, dass sie den Wurzelraum möglichst wenig tangieren.
Sollte der Belag der Tiefgaragenrampe erneuert werden, ist dort zum Schutz der Nachbarbäume und des Baumes Nr. 3 zwingend händisch zu arbeiten.
Soll die bestehende Zufahrt und Rampe für Bautätigkeiten genutzt werden, muss
vorab geprüft werden, ob baumschutzkonforme Aufastungsarbeiten nötig sind, um Verletzungen und Abrisse zu vermeiden.
Aufgrund des dichten Baumbestandes ist zu erwarten, dass während der Abrissarbeiten die Wurzelräume der Gehölze tangiert werden. Dies ist gem. § 3 Abs. 5 der gemeindl. Baumschutzverordnung untersagt. Es ist dringend angeraten, vor den Abrissarbeiten Baumschutzzäune zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Antrag Ricarda und Oliver Heimler zum An- und Umbau des Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 598/12 am Waldweg 6;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Ricarda und Oliver Heilmer
Bauort: Waldweg 8, Grundstück Fl.Nr. 598/12 (Grundstücksgröße = 3.885 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 61 B 26, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung;
GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauwerber plant den Umbau des Wohnhauses am Waldweg 6. Das Gebäude steht auf einem nach WEG-Recht geteilten Grundstück gemeinsam mit einem Bürogebäude und einem weiteren Einfamilienhaus.
Der Bauwerber begehrt die Genehmigung für den Umbau des Erdgeschosses hinsichtlich der Terrasse und Nebenanlagen und Erweiterung des Krüppelwalmdachs um 4,50m. Durch die Erweiterung im Dachgeschoss entsteht kein Vollgeschoß womit das Bauvorhaben keine Geschossflächenrelevanz hat. Im Erdgeschoss wird die Terrassenfläche ähnlich eines Freisitzes in das Wohnhaus gemeinsam mit einem Gartengeräteraum integriert.
Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Grundflächenzahl wird eingehalten. Bebaubare Grundfläche ist noch vorhanden.
Die auf der Nordseite des Gebäudes geplante Abgrabung entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befürwortet werden.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme nicht berührt.
Der Stellplatznachweis ist mittels Doppelgarage erbracht.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt für dieses Baugesuch
gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den An- und Umbau des Wohnhauses herzustellen.
Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung auf der Gebäudenordseite wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
|
ö
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5 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Antrag auf isolierte Befreiung -Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage- für die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze auf dem Grundstück Fl.Nr. 371/13 an der Von-Ranke-Straße 12;
- Tektur RH Properties GmbH vertr. d. Hr. Huy für die Verschiebung der Garage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 612/5 an der Hubertusstr. 82;
- Tektur Eckart Sandra und Rewitzer Daniel –Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgaragen– Anbau eines Balkons an Haus 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 250/3 an der Wendelsteinstr. 25;
- Tektur Gemeinde Grünwald vertr. durch 1. Bürgermeister Neusiedl –Haus der Begegnung Bauteil B, Erhöhung Nutzerzahlen Café- auf dem Grundstück Fl.Nr. 371/24 an der Tobrukstraße 2;
- Antrag Gemeinde Grünwald vertr. durch 1. Bürgermeister Neusiedl zum -Umbau des Daches Atrium, Einbau Wohnung Dachgeschoss, Anbau Fluchttreppe Küchentrakt- auf dem Grundstück Fl.Nr. 586 an der Südl. Münchner Str. 35 b;
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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.
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7. Waldfriedhof Grünwald;
Sanierung der Nördlichen Urnenmauer-Genehmigung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
|
ö
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7 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Bauwerksüberprüfung gemeindlicher Liegenschaften wurde festgestellt, dass die vorhandene nördliche Urnenmauer im Friedhof erhebliche Schäden aufweist. Zudem sind die vorgesetzten Grabtafeln mit verschiedenen Methoden befestigt worden und bieten daher keinen schönen Anblick. Seitens der Friedhofsverwaltung kam daher die Anregung, für die Befestigung der Grabtafeln ein geeignetes System zu überlegen.
Die Bauverwaltung hat daraufhin die vorhandene Betonwand geprüft und festgestellt, dass
die Bausubstanz noch ausreichend für eine Sanierung ist. Zusammen mit dem Ing. Büro Färber wurde nun ein Sanierungskonzept für die Urnenwand erarbeitet und das in der Sitzung vorgestellt wird.
Die Kosten hierfür belaufen sich laut Kostenschätzung vom 18.10.2017 auf Brutto 155.414,00 €.
Auf der Haushaltsstelle 75000.5500 sind hierfür in den Haushalt 2018 entsprechende Mittel einzuplanen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das vorgestellte Konzept zur Sanierung der Urnenmauer unter der Voraussetzung zu genehmigen, dass soweit sinnvoll und möglich die Bepflanzung und der Charme der Urnenmauer als alter Teil des Friedhofes zwingend erhalten bleiben.
GR-Mitglied Splettstößer empfiehlt die Prüfung der Verwendung eines Tombak-Blechs anstatt Edelstahl, da dieses aufgrund seines „antiken“ Aussehens geeigneter für die Maßnahme wäre.
Auf der Haushaltsstelle 75000.5500 sind hierfür in den Haushalt 2018 entsprechende Mittel einzuplanen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Der Bauausschuss beschließt nach eingehender Diskussion, zum Erhalt des Charmes der Urnenmauer keine Hochdruckreinigung der Oberfläche durchzuführen. Ferner sind alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Mauer durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
10 : 1
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellten Kosten gemäß Kostenvoranschlag in Höhe von 155.414,00 € zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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8. Erneuerung der Oberflächen in der Oberhachinger Straße und Tölzer Straße;
Beauftragung von Planungsleistungen - Genehmigung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Die Oberhachinger Straße und die Tölzer Str. wurden in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von Grabungen für Geothermie, Straßenentwässerung und Kabelverlegungen stark beeinträchtigt. Nachdem nun alle Versorgungsleitungen eingebaut sind, wäre die Wiederherstellung der Oberflächen wünschenswert.
Nachdem sich die Straßen in der Baulast des Straßenbauamtes Freising befinden, sind hier noch Verschiedene Abstimmungen notwendig, die aber bereits vorabgestimmt wurden.
Nachdem das Ing. Büro Färber bereits in mehreren Abschnitten mit Planungsaufträgen betraut wurde, wäre hier eine Beauftragung für den gesamten Bereich sinnvoll.
(Siehe Übersichtsplan)
Damit eine Realisierung der Straßenwiederherstellung für beide Straßen in 2018 möglich wird, schlägt die Verwaltung vor, das Ing. Büro Färber aus München zu beauftragen (Honorarzone III unten, Umbauzuschlag 20%, Nebenkosten 5%).
Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, mit der Planungsleistung zur Oberflächenwiederherstellung Oberhachinger Straße und Tölzer Straße das Ing.-Büro Färber aus München zu beauftragen (Honorarzone III unten, Umbauzuschlag 20%, Nebenkosten 5%). Bei der Angebotserstellung sollen die bereits beauftragten und erbrachten Planungsleistungen des Ingenieurbüros Färber entsprechend berücksichtigt werden.
GR-Mitglied Lindbüchl bittet um Prüfung, ob entlang der Tölzer Straße auch sog. „Flüsterasphalt“ verlegt werden kann.
Haushaltsmittel für die Planungsleistung des Ing.-Büros Färber sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Ritz gibt zu Protokoll, dass er gegen den Beschlussvorschlag gestimmt hat, weil bei einer solch hochpreisigen Leistung mindestens zwei weitere Angebote von Ingenieurbüros abgefragt werden sollten.
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9. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4;
VE 614 Sicht- und Blendschutz - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Blendschutz wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben. Acht Firmen haben die Angebotsunterlagen erhalten. Zur Submission sind zwei Angebote eingegangen:
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Eidt GmbH aus 86165 Augsburg einer Bruttoangebotssumme von 72.360,64 €.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für den Sicht- und Blendschutz am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Eidt GmbH aus 86165 Augsburg mit
einer Bruttoangebotssumme von 72.360,64 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4;
VE 410 Kältetechnik Küche - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
|
ö
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10 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Kältetechnik Küche wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben. Sechs Firmen haben die Angebotsunterlagen erhalten. Zur Submission sind zwei Angebote eingegangen:
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Heuberger aus 95406 Bayreuth einer Bruttoangebotssumme von 25.887,97 €.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Kältetechnik Küche am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Heuberger aus 95406 Bayreuth mit
einer Bruttoangebotssumme von 25.887,97 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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11. Haus der Begegnung;
VE 602-3 Malerarbeiten Haus D-H - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
|
ö
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11 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt. Die Ausschreibung der Malerarbeiten für die Häuser D-H erfolgte als beschränkte Ausschreibung.
Auf Grund der Dringlichkeit empfiehlt die Verwaltung, den 1.Bürgermeister Herrn Neusiedl mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu bevollmächtigen. Die Bekanntmachung der Auftragsvergabe erfolgt dann in der nächsten Sitzung.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Für die Beratung wird in der Zeit von 19.56 Uhr bis 20.02 Uhr die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, 1.
Bürgermeister Neusiedl auf Grund der Dringlichkeit bei den Malerarbeiten VE 603-2 (Haus D-H) mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu bevollmächtigen. Die Bekanntmachung der Auftragsvergabe erfolgt dann in der nächsten Sitzung.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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12. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
|
ö
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12 |
zum Seitenanfang
12.1. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
|
ö
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12.1 |
Sachverhalt
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Reinhart-Maier bezüglich der mehrere Meter hohen Sperrholzwand an der Lohengrinstraße 10, die sichtbar von der Nibelungenstraße aus ist. Nach bauaufsichtlicher Überprüfung durch den Baukontrolleur des Landratsamtes handelt es sich um eine für die Dauer des Bauvorhabens errichtete Schallschutzwand. Diese ist nach Mitteilung des Landratsamtes nicht zu beanstanden und wird nach Fertigstellung des Bauvorhabens wieder entfernt.
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12.2. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Splettstößer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
|
ö
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12.2 |
Sachverhalt
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Splettstößer hinsichtlich der offensichtlich bestehenden Verzögerungen im Bauablauf des Bauvorhaben „Haus der Begegnung“. Es wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Thema im Gemeinderat verwiesen.
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12.3. Anfrage GR-Mitglied Steininger
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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06.11.2017
|
ö
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12.3 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Steininger schildert Bedenken bezüglich der großen Birken am Isarhochufer, die möglicherweise von dem genehmigten Bauvorhaben an der Zeillerstraße 5 in Mitleidenschaft gezogen werden könnten und/oder als nicht erhaltenswert bewertet werden. Seine Idee wäre hier die Bäume im Vorfeld so zu pflegen, um sie langfristig erhalten zu können und damit dann eine eventuell angedachte Fällung in der Zukunft nicht gerechtfertigt wäre. Da die Bäume in den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München fallen, wurde die Weiterleitung des Sachverhaltes zugesichert.
Datenstand vom 09.01.2018 14:12 Uhr