Datum: 18.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:57 Uhr bis 20:58 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird
angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06. November 2017;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Antrag auf Vorbescheid Elisabeth Philipps-Traub und Michael Philipps zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 614/17 an der Waldfriedenstr. 1; erneute Vorlage;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauplanungsrecht: Bebauungsplan Nr. 65 B 11 (Baulinienplan), § 34 BauGB, Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;
Grundstück Fl.Nr. 614/17 – Größe = 3.685m² im Eigentum der Antragsteller
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.09.2017 eingehend mit dem eingereichten Antrag auf Vorbescheid auseinandergesetzt und die bauplanungsrechtlichen Inhalte positiv beurteilt.
Zu der Frage, ob eine Fällgenehmigung für den erhaltenswerten Baumbestand in Aussicht gestellt werden kann, gab es damals folgende Stellungnahme der Verwaltung:
Wird eine Fällgenehmigung der gekennzeichneten Bäume in Aussicht gestellt?
Antwort:
Das bebaute Grundstück ist sehr intensiv mit Großbäumen eingegrünt. Dabei handelt es sich hauptsächlich um nach der Baumschutzverordnung geschützte Buchen. Diese Buchen stehen z.T. seit zig Jahren im Verbund und weisen lt. vorliegender Planung Stammumfänge von bis zu 3,46m auf.
Im westlichen Bereich der heutigen Bebauung stehen zwangsläufig keine Bäume.
Im östlichen Bereich der künftigen Zufahrt für das rückwärtig zu erschließende Grundstück stehen neben einigen nicht geschützten Fichten geschützte Birken. Eine Fällgenehmigung für die geschützten Bäume kann nicht in Aussicht gestellt werden, da durch die Lage der Gebäude und der Zufahrt nahezu das komplette Grundstück von dem Baumbestand befreit wird.
Gemäß dem am 18.09.2017 eingegangenen Baumgutachten der Fa. TreeConsult sind alle großen Birken (fünf Stück) nicht ausreichend vital oder durch Pilzbefall erkrankt. Das Umweltamt erkennt ebenfalls Defizite bei den erhaltenswerten Buchen Nr. 21,22,20 und 10 die aber eine Fällung nicht rechtfertigen würde. Seitens des Umweltamtes wird eine Verschiebung des Baukörpers angeregt um die Buche Nr. 26 und evtl. auch weitere schützenswerte Bäume zu erhalten.
Dem Vorbescheidsantrag wurde einstimmig das Einvernehmen versagt.
Das Landratsamt München hat nunmehr im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens folgendes ausgeführt:
Es liegt der o.g. Vorbescheid zur Entscheidung vor.
Unter anderem werden die geplante Lage der Baukörper sowie entsprechende Baumfällungen abgefragt. Die Gemeinde hat in ihrer Stellungnahme angegeben, dass den im Plan dargestellten Fällungen nicht zugestimmt werden kann.
Die beiden geplanten Hauptbaukörper lassen sich bei Erhalt sämtlicher geschützter Bäume nur schwer verwirklichen. Das Landratsamt München ist in Bezug auf die Entscheidung hinsichtlich der Fällungen an die Entscheidung der Gemeinde gebunden sind.
Wäre die Gemeinde bereit, gemeinsam mit dem Architekten eine Planung in Bezug auf die Situierung der Baukörper unter größtmöglichem Erhalt der Bäume zu entwickeln? Baum Nr. 23 lässt sich nur schwer erhalten, die übrigen Bäume könnten wohl mittels Verschiebung des südlichen Baukörpers überwiegend erhalten werden.
Das gemeindliche Umweltamt wurde ebenfalls erneut um eine Stellungnahme gebeten.
BV Waldfriedenstr. 1/ Philipps, Philipps-Traub
Es fehlt der Freiflächengestaltungsplan und dementsprechend die notwenigen Ersatzpflanzungen. Dies ist noch nachzureichen.
Interessanterweise stehen mitten in der geplanten Zufahrt zum hinteren Teilgrundstück noch etliche Fichten. Da davon auszugehen ist, dass einmal Autos die Auffahrt nutzen werden, sind die Fichten ebenfalls als zu fällen angegeben, auch wenn sie nicht durch die Baumschutzverordnung geschützt sind. Dies gilt für alle Nadelgehölze die entnommen werden sollen, weil sie z. B. im Bauraum stehen, wie Nr. 48.
Die Birke Nummer 11 ist abgängig und nicht erhaltenswert.
Die Buchen 21, 22, 20 und 10 sind zwar vital und haben eine dicht belaubte Krone, weisen jedoch im Stammbereich Defizite auf. Nummer 10 ist zwieselig und weist im Zwiesel eine Wassertasche auf. Inwieweit der Baum jedoch statisch Mängel hat, kann nicht beurteilt werden. Ähnliches gilt für die Buche Nr. 11, diese hat an einer kleinen Wunde am unteren Stamm krebsartige Veränderungen.
Die Buchen 21 und 22 haben aufgrund ihres dichten Stands zueinander einen Schrägwuchs. Hier wäre eine Verspannung der beiden Bäume untereinander notwendig.
Das Gutachten von Brudi&Partner bestätigt die oben genannten Defizite. Die Herstellung der Verkehrssicherheit wäre mit hohen Kosten verbunden. Diese Investitionen würden sich jedoch nur lohnen, wenn die Bäume erhalten blieben. Unglücklicherweise stehen die aufgeführten Buchen sehr zentral im Grundstück.
Vielleicht ließe sich die Erlaubnis zur Fällung an einen tatsächlichen Baubeginn knüpfen. Damit im Falle einer Umplanung nicht unnötig Bäume gefällt werden.
Diese neue Stellungnahme relativiert nunmehr die Baumsituation etwas, so dass eine erneute Beratung im Bauausschuss erforderlich wird und ggf. das versagte Einvernehmen zum damaligen Fällantrag möglicherweise doch/teilweise erteilt werden mag.
Zunächst ist festzuhalten, dass es sich vorliegend um ein Baugrundstück handelt, das Baurecht insoweit nicht durch etwaig auf dem Grundstück befindliche Bäume auf null reduziert werden kann.
Es wurde zwischenzeitlich vom Architekturbüro eine Baumbestandsplanung und eine grobe Freiflächenplanung (jeweils als Anlage) eingereicht. Darin erkennt man schon, dass die großen Bäume (welche im Zentrum des Grundstücks stehen) weitestgehend beseitigt werden. Es bleiben allerdings am Rand der Bebauung auch etliche Bäume erhalten.
Zusammenfassung:
Das Landratsamt München regt an das südliche Wohnhaus zum Erhalt der zentralen Bäume (Buchen Nrn. 20 – 22) zu verschieben (wohl nach Süden).
Das Umweltamt sieht – wie Fa. Treeconsult – gewisse Defizite bei den zentralen Buchen, jedoch könnten baumpflegerische Maßnahmen diese Bäume schützen, aber nur, wenn der Bauausschuss sich für einen Erhalt der Bäume einsetzt.
Die Bauverwaltung empfiehlt deshalb aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen und des neuerlichen Antrages durch das Architekturbüro den Baum Nr. 23 zur Fällung freizugeben.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid mit den nachfolgenden Bedingungen herzustellen:
Der Buchen-Baum Nr. 23 wird zur Fällung freigegeben. Es ist Aufgabe des Architekten, hier einen Planansatz zu finden, dass sowohl die geplanten Baukörper realisiert werden können, gleichzeitig aber der größtmögliche Schutz zum Erhalt der übrigen geschützten Bäume planerisch umgesetzt wird. Auf den Beschluss des Bauausschusses Ziffer 3. vom 18.09.2017 wird insoweit Bezug genommen.
Das Landratsamt München wird gebeten, durch entsprechende Auflage im Vorbescheid
die Fällung der o.g. Bäume vom tatsächlichen Baubeginn durch die künftige Baugenehmigung abhängig zu machen. Damit soll sichergestellt werden, dass die geschützten Bäume so lange wie möglich auf dem Grundstück stehen bleiben können und erst dann eine Fällung vorgenommen wird, wenn die künftige Bebauung genehmigt und auch baulich unverändert ausgeführt wird.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Bauantrag Ralph Piller zur Umnutzung einer Klinik zu einer Wohnanlage für pflegebedürftige Personen mit ambulanten Pflegedienst auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/28 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 77;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Ralph Piller, Südliche Münchner Str. 10, 82031 Grünwald
Baugrundstück: Gabriel-von-Seidl-Str. 77, Grundstück Fl.Nr. 611/28 (Größe = 1.839m²)
Baurecht: Baulinienplan Nr. 25 B 31, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung
In der vorliegenden Bauangelegenheit geht es um eine Nutzungsänderung. Die bis heute als Klinik genehmigte Nutzung soll durch diesen Antrag auf Umnutzung in eine Wohnanlage für pflegebedürftige Personen mit ambulanten Pflegedienst geändert werden.
Weder Baulinien/Baugrenzen noch das Maß der baulichen Nutzung entsprechend den gültigen Bebauungsplänen werden durch den Bauantrag berührt. Auch die Ortsgestaltungssatzung ist vorliegend nicht relevant.
Prüfungsmaßstab ist § 34 BauGB, wonach sich ein Vorhaben u.a. in die Art der umliegenden Bebauung einfügen muss. Im vorliegenden Fall liegt das Baugrundstück in einem sogenannten allgemeinen Wohngebiet i.S. § 4 Baunutzungsverordnung. Umliegend gibt es überwiegend wohngenutzte Gebäude sowie eben vorstehende Klinik. Nach dem Willen des Eigentümers soll die Klinik in eine Wohnanlage umgenutzt werden. Mit dem Wegfall der Klinik ergibt sich aus dem umliegenden Baubereich künftig ein sogenanntes reines Wohngebiet i.S. § 3 BauNVO.
Davon unabhängig ist die beantragte Wohnnutzung sowohl im allgemeinen, als auch im reinen Wohngebiet zulässig.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob sich durch die beantragte Wohnnutzung auf die vorhandenen Stellplätze bauordnungsrechtliche Wirkungen ergeben – das ist zu bejahen. Nach den Richtzahlen für den Stellplatzbedarf gemäß Anlage 1 zur Garagen- u. Stellplatzsatzung ist hier von einem Wohngebäude als Pflegeheim (Ziffer 1.11) auszugehen, so dass für 8 Betten mind. 1 Stellplatz nachzuweisen ist. Laut Planung werden 12 Betten auf zwei Ebenen (EG und UG) verteilt, so dass hierfür mindestens zwei Stellplätze nachzuweisen sind. Entsprechend dem Grundrissplan EG werden sechs Stellplätze nachgewiesen, so dass auch hier keine Einwände vorzubringen sind. Es ist mindestens ein Besucherstellplatz auf Dauer auf dem Grundstück herzustellen.
Der übrige Baubestand (rückwärtiger Büro- u. Behandlungstrakt) ist von der Umnutzung nicht berührt.
Es ist insgesamt festzustellen, dass die beantragte Umnutzung zulässig und genehmigungsfähig ist.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt,
für die vorliegende Umnutzung einer Klinik in eine Wohnanlage für pflegebedürftige Personen mit ambulanten Pflegedienst das Einvernehmen herzustellen.
Es ist mindestens ein Besucherstellplatz auf Dauer auf dem Grundstück herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Antrag Augusta Bruna Regina Eberl-Seldt und Ritter Bauträger und Immobilien GmbH zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/49 an der Dr.-Max-Str. 57;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: Augusta Bruna Regina Eberl-Seldt und Ritter Bauträger & Immobilien GmbH;
Bauort: Dr.-Max-Str. 57; Grundstück Fl. Nr.: 580/49 (Grundstücksgröße 1.791 m²) Planbereich: Bebauungspläne 50 B26 und BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Das beantragte Bauvorhaben war bereits in der Bauausschusssitzung vom 16. Januar 2017 im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid Beratungsgegenstand. Unter Einhaltung diverser Maßgaben und Auflagen auch zum Baumschutz wurde der Antrag auf Vorbescheid positiv beschieden.
Der Antragsteller plant die Errichtung von drei kubischen Einfamilienhäusern in E+D-Bebauung jeweils mit einem Mansardenwalmdach (Dachneigung 45°/15°) und Doppelgarage, zwei Einzelgaragen und zwei Stellplätzen. Die Dachgeschosse sind jeweils keine Vollgeschosse. Der Nachweis wurde erbracht.
Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl in der Hauptnutzung als auch bei den Nebenflächen im Rahmen der erteilten Befreiungen aus dem Vorbescheid eingehalten. Die Dachbegrünung der Garagen ist in den Plänen entsprechend darzustellen.
Die Überschreitung der Baugrenze laut Bebauungsplan um 2,00 m mit dem nordöstlichen Wohngebäude und mit der Doppelgarage wurde bereits aufgrund von ähnlich gelagerten Fällen im Vorbescheid befreit.
Die Dachbelichtungselemente in Form von Gauben sowie die Quergiebel entsprechen der Ortsgestaltungssatzung. Für die Giebel auf der Nord- und Südseite wird jeweils eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der max. zulässigen Wandhöhe von 4,25 m / beantragt, hier sind 5,92 m erforderlich. Da in der Vergangenheit in solchen Fällen jeweils Abweichungen bis zu einem Maß von 1,80 m befürwortet worden sind, sollte auch hier zugestimmt werden.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Der Baum- und Freiflächenplan ist durch das Umweltamt beurteilt worden. Die Buchen Nr. 1 und 2 an der Straße bleiben erhalten, benötigen jedoch baumpflegerische Maßnahmen um ihre Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die doppelstämmige Buche Nr. 6 im Westen des Grundstücks ist vom Bauraum stark betroffen. Ein Erhalt ist wohl nur mit weitrechenden Auflagen von Seiten des Landratsamtes zu gewährleisten. Eine ökologische Baubegleitung wäre dann zwingend notwendig.
Die nördlichen Nachbarbuchen Nr. 8 und 9 brauchen ebenfalls Schutz. Der geplante Stellplatz sollte unbedingt aus dem Kronenbereich der Nachbarbäume in Richtung Osten verlegt werden, um Arbeiten im Wurzelbereich möglichst zu vermeiden.
Unbedingt notwendig ist bereits in der Abrissphase der Schutz der gegenüber Wurzelverdichtung empfindlich reagierenden Buchen durch Wurzelbrücken
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von drei Einfamilienhäusern
mit Garagen und Stellplätzen herzustellen.
Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit den Giebeln wird ausnahmsweise befürwortet.
Für die Buchen Nr. 1 und 2 an der Straße sind baumpflegerische Maßnahmen vorzunehmen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Zum Schutz der Buche Nr. 6 und der Nachbarbuchen Nr. 8 und 9 soll durch das Landratsamt eine ökologische Baubegleitung beauflagt werden.
Die Dachbegrünungen der Garagen sind auch in den Plänen entsprechend festzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Antrag Formhaus Gesellschaft für Grundstücksentwicklung mbH zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 184/14 an der Eibseestraße 2;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
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ö
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6 |
Sachverhalt
Bauherr: Formhaus Gesellschaft für Grundstücksentwicklung mbH;
Bauort: Eibseestraße 2; Grundstück Fl. Nr. 184/14 (Grundstücksgröße 936 m²) Planbereich: Bebauungsplan BL 33/76 (B 19) vom 22.02.1977; BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Das unbebaute Grundstück an der Eibseestraße 2 war bereits anhand eines Vorbescheids Beratungsgegenstand im Bauausschuss zudem noch mehrmals in der Bauverwaltung.
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück die Errichtung von zwei baugleichen Einfamilienhäusern in E+1 mit je einem Walmdach (Dachneigung 28°) und Doppelgaragen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Dachneigung kann das Dachgeschoss nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Dachaufbauten sind nicht möglich.
Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl in der Hauptnutzung als auch bei den Nebenflächen eingehalten.
Bei Haus 1 ist auf der Südseite bei Haus 2 ist auf der Nordseite eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte daher zugestimmt werden.
In der Planung sind keine Dachbelichtungselemente vorgesehen.
Die festgesetzten Baugrenzen sind mit der Hauptnutzung eingehalten.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Durch das Bauvorhaben sind zwei Weiden die unter die Baumschutzverordnung fallen betroffen. Diese liegen im Bauraum für Haus 2 und können nicht erhalten bleiben. Die Ersatzpflanzung ist ausreichend.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage herzustellen.
Einer
Abweichung wegen Errichtung je einer Abgrabung an den Häusern 1 und 2 wird ausnahmsweise zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Tektur Ulrich und Beatrix Meyer zum Neubau eines Einfamilienhauses – Änderung des Freiflächengestaltungsplanes - auf dem Grundstück Fl. Nr. 592/4 an der Dr.-Max-Str. 78 a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
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7 |
Sachverhalt
Bauherr: Ulrich und Beatrix Meyer
Bauort: Dr.-Max-Str. 78a, Grundstück Fl.Nr. 592/4 (Grundstücksgröße = 1.515 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 67 B 12 vom 02.03.2012 und Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung;
Die Tektur ist aufgrund der bauaufsichtlichen Überprüfung durch das Landratsamt nötig geworden, da der genehmigte Baumbestandsplan nicht eingehalten und schützenswerter Baumbestand gefällt wurde. Mit vorliegendem Tekturantrag soll die Änderung des Freiflächengestaltungsplans hinsichtlich des Baumbestandes/Ersatzbepflanzung genehmigt werden.
Die geschützte Rot-Eiche Nr. 2 ist gefällt worden, weil sie irreparabel durch die Fällung einer Fichte auf dem Nachbargrundstück beschädigt worden ist. Ebenso die Rotbuche Nr. 9 und die Hasel Nr. 10.
Das Grundstück ist jetzt bis auf eine dreistämmige Buche mit geringem Stammumfang baumfrei. Bei der Größe des Grundstücks sind gem. der Festsetzung des Bebauungsplanes B35 5 Bäume zu pflanzen. Die notwendige Ersatzbepflanzung sollte nach Einschätzung des Umweltamtes in Form eines Spitzahorns mit einem Stammumfang von 30 – 35 cm erfolgen, in der Tektur werden nur 20 – 25 cm vorgeschlagen. Eine entsprechende Änderung wurde per Handeintrag vorgenommen.
An der Dr.-Max-Str. sind zwei weitere Pflanzungen –Hainbuchen- vorgesehen. Diese sind als Formgehölze vorgesehen und sind als Ersatzbepflanzung im Allgemeinen nicht zugelassen. Per Handeintrag wurden die Formgehölze (F) gestrichen.
Es sind mindestens fünf Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück notwendig um die Vorgaben des Bebauungsplans B 35 einzuhalten. Diese sind im Freiflächenplan vorgesehen.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen für die Tektur des Freiflächengestaltungsplanes hinsichtlich der Ersatzbepflanzung wie eingetragen
herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Tekturantrag Dr.-Max-Str. GbR vertr. durch Dr. Franziska Möllmann zum Entfall des Baumes Nr. 66 sowie über den geänderten Verlauf des Baumschutzzaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/35 an der Dr.-Max-Str. 49;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
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8 |
Sachverhalt
Bauherr: Dr.-Max-Str. GbR vertr. durch Dr. Franziska Möllmann
Bauort: Dr.-Max-Str. 49, Grundstück Fl.Nr. 580/35 (Grundstücksgröße = 2.555 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 51 BL 37 vom 27.12.1937; Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 09.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung
Der vorliegende Tekturantrag bezieht sich auf die Freiflächengestaltung und den Baumschutz. Es wird die Genehmigung zur Fällung der Baumgruppe Nr. 66 an der Tiefgargeneinfahrt beantragt. Die Einfahrt wird von einer Nachbarlinde und der Baumgruppe Nr. 66 begrenzt. Der Fällantrag wird mit der Einschränkung des Baus der Tiefgarage begründet. Das Umweltamt führt hierzu aus, dass der Baum Nr. 66 eine interessante Gehölzmischung aus Bergahorn, Hainbuche, Rotbuche und vermutlich Kirsche darstellt, diese jedoch einzeln betrachtet durch die Baumschutzverordnung nicht geschützt sind. Es wird zudem der weitere Schutz der Nachbarlinde vorgeschlagen. Aktuell existieren überall im Bereich der Tiefgaragenzufahrt fachgerecht ausgeführte Wurzelvorhänge. Die tatsächliche Einschränkung des Baus der Tiefgarage durch die Gehölzgruppe ist nicht ersichtlich, daher sollte einer Fällung derzeit nicht zugestimmt werden, der Baum ist somit grundsätzlich erhaltenswert.
In der Tektur wird die Verlegung des Baumschutzzaunes näher an die Bäume beantragt um die Arbeiten an der Tiefgarage zu erleichtern. Des Weiteren wird noch ein unterirdischer Tank im Wurzelbereich der Bäume 28 und 40 entfernt. Der Schutzzaun muss gem. Vorgaben des Landratsamtes einen Mindestabstand vom Stammfuß Baum Nr. 48 (vorderer Stamm) zu Oberkante Baugrube von 3,5 Meter betragen, von der Buche Nr. 40 mind. 5,5 Meter. Dies ist um ca. 20 cm nach vorne zu korrigieren. Das Landratsamt wird den Abstand in den Plänen entsprechend nochmals prüfen und die Korrektur vornehmen.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Fällantrag der Buche Nr. 66 beim Neubau eines Mehrfamilienhauses
nicht herzustellen.
Der Mindestabstand des Baumschutzzaunes für die Bäume Nr. 48 und 40 ist vom Landratsamt entsprechend den Vorgaben mit einem Abstand vom Stammfuß von mindestens 3,5 Meter und 5,5 Meter einzutragen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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9. Antrag Patricia Schulken von Broich auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Außenpools sowie Rückbau von versiegelten Flächen auf dem Grundstück Fl. Nr. 371/13 an der Von-Ranke-Str. 12;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
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9 |
Sachverhalt
Bauherr: Frau Patricia Schulken-von Broich
Bauort: Von-Ranke-Str. 12, Grundstück Fl.Nr.371/13 (Grundstücksgröße = 879 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan BL 44/98 (B 36) i.d.F. vom 25.06.1999; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung;
Das Landratsamt München hat mit Schreiben vom 11.09.2017 die materielle Rechtswidrigkeit diverser baulicher Nebenanlagen auf dem Grundstück der Antragstellerin festgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um die Errichtung von befestigten Terrassen- und Pflasterflächen von ca. 182 m² über das genehmigte Maß hinaus, sowie die Errichtung eines Außenpools. Diese baulichen Maßnahmen haben Auswirkung auf das Maß der baulichen Nutzung. Die Errichtung eines Pools kann zunächst verfahrensfrei im Sinne der Bayerischen Bauordnung sein, jedoch müssen die öffentlichen Belange und Vorgaben eingehalten werden. Durch die weitere Versiegelung von Flächen und die Errichtung des Außenpools wurde das Maß der baulichen Nutzung erheblich überschritten.
Im vorliegenden Antrag aufgrund der bauaufsichtlichen Ahndung des Landratsamtes geht es darum, eine isolierte Befreiung für den bereits errichteten Pool wegen Überschreitung der Grundfläche über die max. 75 % hinaus, zu erhalten. Die zusätzlich versiegelten Flächen für Terrassen und ähnliches werden um 144,23 m² zurückgebaut.
Die maximal zulässige Grundfläche mit den Nebenanlagen ist auch nach Rückbau der versiegelten Flächen durch den Pool mit ca. 37 m² überschritten. Insofern sollte eine weitere Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächen für den Pool wie in ähnlich gelagerten Fällen nicht erteilt werden, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
Der Rückbau von befestigten Flächen sollte befürwortet werden.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit einem Pool nicht herzustellen.
Einer weiteren Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächen mit Nebenanlagen (Pool und versiegelte Terrassen- und Pflasterflächen) wird nicht zugestimmt.
Die befestigten Flächen über das zulässige Maß sind um 144,23 m² zurückzubauen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Bauvoranfrage Brandt Architekten GmbH zum Neubau von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 514/6 an der Peter-Ostermayr-Str. 7;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Bauherr: Brandt Architekten GmbH, Grünwald;
Bauort: Peter-Ostermayr-Str. 7, Grundstück Fl.Nr. 514/6 (Grundstücksgröße = 1.403 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Bebauungsplan Nr. B 2 v. 1962, § §34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
In der Septembersitzung diesen Jahres hat der Bauausschuss den Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage für das gegenständliche Baugrundstück abgelehnt. Es wurde gleichzeitig die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Wandhöhe (6 m), Dachneigung (25°) und Firstrichtung (Ost-West) sowie Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich durchgehender Trauf- u. Firstlinie gefordert.
Nach diversen Gesprächen mit der Verwaltung als auch mit dem Landratsamt München, die den Beschluss des Bauausschusses bestätigt haben, wurde eine neue Planung erstellt, die nun zunächst im Rahmen einer Voranfrage vorliegt.
Diese sieht die Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern in E+1+D (nördlich) bzw. E+D (südlich) fest, Firstrichtung Ost-West, Wandhöhe (bei E+1+D) 6,60 m, Dachneigung 35° vor. Der Errichtung eines zweiten Baukörpers im Grundstück steht gemäß Bebauungsplan nichts entgegen. Die Planung wurde auch hinsichtlich der durchgehenden Trauf- und Firstlinie sowie der Firstrichtung angepasst. Insoweit sind grundsätzlich nur noch Dachneigung und Wandhöhe zu thematisieren. Des Weiteren die im Antragsschreiben erwähnte Überschreitung der Geschossflächenzahl (0,32 statt 0,3).
Die Bauwerberin hat sich mit dem Geviert um das Baugrundstück eingehend beschäftigt und diverse Abweichungen vom durch den Bebauungsplan festgelegten Gebäudeschema im Rahmen einer Studie vorgelegt. Nach Überprüfung der vorgelegten Abweichungen lässt sich feststellen, dass viele Punkte für den vorliegenden Fall irrelevant sind (z.B. Unterschreitung der maximalen Festlegungen, Altbestand vor Erlass der Ortsgestaltungssatzung). Einige Fällen legen aber tatsächlich dar, dass von den Festsetzungen zur Wandhöhe und Dachneigung Abweichungen zugelassen wurden. Insbesondere das zuvor – mittlerweile abgerissene – auf dem gegenständlichen Baugrundstück vorhandene Gebäude, das mit 6,70 m Wandhöhe und 35° Dachneigung genehmigt war.
Die vorgelegte Planung bewegt sich in eben diesem zuvor vorhandenen Rahmen, insofern wäre auch das Straßenbild ein ähnliches wie zuvor.
Die gewünschte Überschreitung der Geschossflächenzahl bezieht sich auf eine Einzelfall-Genehmigung aus dem Jahr 2004. Die Gemeinde ist rechtlich nicht verpflichtet, bei Einzelfällen ebendiese Entscheidung erneut in gleicher Weise zu treffen. Vielmehr wird seit Jahren die Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung hinsichtlich Hauptnutzung penibel eingehalten. Dies sollte auch so weitergeführt werden.
Abschließend ist festzuhalten, dass das Bauvorhaben, vorbehaltlich der Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung wie vorgestellt grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Dies insbesondere unter Bezugnahme auf den Vollgeschoss-Nachweis, da die vorgelegte Planung aufgrund des überkragenden Dachgeschosses unter den Punkt 4.2 des Bebauungsplanes Nr. B35 fällt.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern unter der Voraussetzung in Aussicht zu stellen, dass das Maß der baulichen Nutzung im Sinne des Bebauungsplanes B 35 eingehalten wird.
Abweichungen wegen Nichteinhaltung des Aufriss-Schemas hinsichtlich Wandhöhe und Dachneigung werden in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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11. Tekturantrag Mamisch Family Office wg. Errichtung eines Müllplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 617/29 an der Nördlichen Münchner Str. 47;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Bauherr: Mamisch Family Office, Grünwald;
Bauort: Nördliche Münchner Str. 47, Grundstück Fl.Nr. 617/29
Planbereich: Bebauungsplan 65 B 11 v. 1911, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung aufgrund Art. 49 GO als beauftragter Architekt ausgeschlossen.
Durch das Landratsamt München wurde im Sommer dieses Jahres im Rahmen einer Ortseinsicht festgestellt, dass an der nördlichen Grundstücksgrenze ein Mülltonnenplatz auf einer Fläche von ca. 21 m² errichtet wurde. Dieser ist grundsätzlich ohne Genehmigung zulässig, jedoch nur unter Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften.
Eben diese wurden durch die Errichtung in diversen Punkten verletzt. Zum einen durch eine weitere Überschreitung der ohnehin bereits überschrittenen Grundfläche mit den Nebenanlagen, zudem durch die Überschreitung der Baugrenze.
Viel mehr wiegt hier aber wohl die durch die Versiegelung und Bebauung der Fläche verursachte Beeinträchtigung der wenigen, noch vorhandenen Bäume auf dem Grundstück. Das gemeindliche Umweltamt hat hierzu eine umfangreiche und eindeutige Stellungnahme abgegeben.
„Die gepflasterte Fläche sowie eine zaunartige Einfriedung für den Mülltonnenstellplatz, für die die Tektur eingereicht wurde, besteht bereits. Hier hätten wir nicht zugestimmt.
Im Norden stehen sowieso nur noch 2 Bäume: die Rotbuchen Nr. 5 und Nr. 7. Zu vermuten sind massive Schädigungen des Wurzelbereichs bei beiden Bäumen. Schäden im Stammanlauf durch mechanische Verletzungen sind ebenfalls feststellbar. Durch unzureichenden Schutz mit Bastmatten hat die Buche Nr. 7 dazu noch einen größeren Sonnenbrandschaden. Ein Besatz mit Spaltblättling ist erkennbar. Holzzersetzende Pilze werden folgen.
Die Zufahrt zu den 3 Stellplätzen hätte so nicht geführt werden dürfen bzw. es hätte, wenn es gar nicht anders geht, eine Wurzelbrücke beauflagt werden müssen.
Beide Bäume sind vermutlich daher u.a. durch die Arbeiten im Wurzelbereich so nachhaltig geschädigt worden, dass sie kurz- bis mittelfristig absterben werden.“
In diesem Zusammenhang darf auch an die widerrechtliche Fällung vor Beginn der Bauarbeiten erinnert werden, bei der von Seiten der ausführenden Firma die Markierungen an den Bäumen falsch gedeutet und somit zu erhaltende, schützenswerte und ortsbildprägende Bäume gefällt wurden.
Die Verwaltung würde insoweit vorschlagen, hier umfangreiche Ersatzpflanzungen zu fordern, da die durch die widerrechtliche Baumaßnahme erfolgte Schädigung der bestehenden und schützenswerten Bäume kurz- bis mittelfristig ein Absterben der noch vorhandenen Bäume zur Folge hat.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte aufgrund der Sach- und Rechtslage nicht erteilt werden.
Beschluss
GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung aufgrund Art. 49 Abs. 1
GO als beauftragter Architekt ausgeschlossen.
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur wegen Errichtung eines Müllplatzes nicht herzustellen.
Es werden umfangreiche Ersatzpflanzungen gefordert, um den durch die widerrechtliche Maßnahme geschädigten Baumbestand adäquat zu ersetzen. Das Landratsamt München wird um entsprechende Festsetzung gebeten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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12. Bauantrag RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG zur Dachaufstockung am Bürogebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 623/63 am Lil-Dagover-Ring 1;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Bauherr: RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG, Lil-Dagover-Ring 1, 82031 Grünwald
Planbereich: Qualifizierte Bebauungspläne Nrn. B 30 und B 44
Laut Angaben des Bauherrn sind die Konferenzräume im Bürogebäude RTL 2 oft überbucht – es besteht hier dringender Erweiterungsbedarf. Es ist daher eine Aufstockung im untergeordneten Bereich im Südosten des Gebäudes geplant. Die Erschließung ist durch die Treppenhausanbindung der Technikräume bereits vorhanden, auch die technische Infrastruktur des Bestandes kann unkompliziert genutzt werden.
Die bauliche Konstruktion soll lt. vorliegender Planung in Massivholz mit vorgesetzter Betonschale, Aluminium- Glasfassade und begrüntem Flachdach erfolgen.
Die einschlägigen Bebauungspläne geben folgendes Baufenster vor:
Art der baulichen Nutzung = Sondergebiet neu 3, für Film und Fernsehen, Produktion und Verwaltung. Mit vorliegendem Bauantrag ist die Art der baulichen Nutzung nach wie vor im Einklang.
Maß der baulichen Nutzung = Baumassenzahl 1,75 / tatsächlich heute schon im Bestand = 2,37 – unter Berücksichtigung dieses Bauantrages ergibt sich eine weitere Überschreitung von 0,05 auf BMZ 2,42.
Die Anzahl der Vollgeschosse wird auf max. 3 festgesetzt, die maximal zulässige Firsthöhe = 582m üNN / beantragt ist nunmehr ein 4. Vollgeschoss und eine Firsthöhe von 582,83m üNN.
In dem vorliegenden Sondergebiet gilt der Bebauungsplan B 30 aus dem Jahr 1995 und der Änderungsbebauungsplan Nr. B 44 aus 2007. Beide Bebauungspläne haben in Bezug auf die geplante Aufstockung der RTL 2 Höchstgrenzen (bei der Baumassenzahl, Firsthöhe oder der Anzahl der Vollgeschosse) – zur Umsetzung des Bauwunsches sind daher Befreiungen erforderlich. Auf diese Befreiungen besteht formal kein Anspruch – allerdings wurden in dem Sondergebiet Bavaria Filmstadt in der Vergangenheit schon häufiger Befreiungen zugelassen. In einem Sondergebiet dieser Art, Größe und der Besonderheit „Filmstadt“ hat es und wird es auch künftig Entwicklungen geben, die bauplanungsrechtlich durch einen Bebauungsplan nicht vorhersehbar sind und demzufolge auch nicht abgebildet werden können. Eine negative Bezugsfallwirkung – im Falle einer ausgesprochenen Befreiung – scheidet für das umliegende Gemeindegebiet aus, da hier für das Wohnen gänzlich andere Maßstäbe gelten. Es spricht daher einiges dafür, dass man hier den Bauantrag mit entsprechenden Befreiungen zulässt.
Die erforderlichen Stellplätze werden in ausreichender Anzahl auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Schützenswerter Baumbestand ist durch die Baumaßnahme nicht betroffen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen unter den nachfolgenden Befreiungen herzustellen:
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der höchst zulässigen Baumassenzahl –BMZ- von 1,75 auf nunmehr 2,42 (genehmigt bisher BMZ 2,37) wird befürwortet.
Einer Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse von drei auf vier Vollgeschosse wird zugestimmt, da dieses vierte Vollgeschoss lediglich in einem untergeordneten Teil im südöstlichen Bereich des Bürogebäudes geplant ist.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Firsthöhe von 582m üNN auf beantragt 582,83m üNN wird ebenfalls befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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13. Antrag Dr. Claudius und Dr. Fabienne Faber zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr.: 599/15,/25,/26 an der Südlichen Münchner Straße 48c;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
|
ö
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13 |
Sachverhalt
Bauherr: Dr. Claudius und Dr. Fabienne Faber;
Bauort: Südl. Münchner Str. 48c, Grundstück Fl. Nr. 599/15,/25,/26 (Grundstücksgröße: 1.818 m²) Planbereich: Bebauungsplan 61 B 26 vom 23.03.1927; BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Das Grundstück wurde bereits in der Sitzung im Februar 2017 anhand eines Vorbescheides mit zwei Einfamilienhäusern beplant und auch positiv beschieden. Der Bauwerber plant jetzt die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (Dachneigung 52°) und einer Doppelgarage. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss. Der Nachweis ist erbracht.
Die drei Flurnummern wurden zwischenzeitlich zur Verschmelzung beantragt.
Das Maß der baulichen Nutzung wird in der Hauptnutzung als derzeit auch bei den Nebenflächen eingehalten. Grundfläche I für ein weiteres, in Planung befindliches Haus ist noch vorhanden. Die Grundfläche II wird mit dem Bauantrag zu dem zweiten Haus überschritten werden und nur mit Befreiungen errichtet werden können.
Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Wand- und Firsthöhe und Kniestock sind eingehalten.
Die Dachbelichtungselemente in Form von Gauben entsprechen ebenfalls den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. Für die Garage wird eine Abstandsflächenübernahme in Höhe von 9,05 m² beantragt. Die weitere Prüfung obliegt dem Landratsamt.
Die bereits vorhandene Zufahrt wird mittels Grundbucheintrag hälftig geteilt. Im Vorbescheid wurde beauflagt, den Begegnungsverkehr durch eine Ampelsteuerung zu regeln. Die Errichtung eines Wendekreises der zukünftig von beiden Grundstücken genutzt wird ist in der Berechnung des gegenständlichen Bauvorhabens berücksichtigt. Für das Grundstück mit der Flurnummer 599/14 ist dieser noch gesondert bezüglich der Grundfläche zu berechnen.
Die beantragte Abweichung von den Festsetzungen des § 8 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung zur Aufschüttung des Geländes um ca. 15 cm sollte befürwortet werden, da diese zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung erforderlich ist. Die Erfordernis wurde von Wasserwerk bestätigt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Der Baum- und Freiflächenplan liegt noch zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt. Bereits im Vorbescheid wurde beauflagt, mit der Situierung der Baukörper so viel schützenswerten Baumbestand wie möglich zu erhalten. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt nach eingehender Beratung,
den Tagesordnungspunkt abzusetzen.
Die geplante Aufschüttung des Geländes zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserversorgung ist zunächst durch die Verwaltung mit dem Architekten und dem gemeindlichen Wasserwerk abzuklären und dem Bauausschuss erneut zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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14. Bauvorhaben Wilhelm-Keim-Str. 19 - Vergabe der Planungsleistungen;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
|
ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen, von fünf Architekturbüros ein Honorarangebot für die Planungsleistungen zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage an der Wilhelm-Keim-Str. 19 einzuholen. Die Bauverwaltung hat hier auftragsgemäß Angebote eingeholt.
Die eingereichten Angebote wurden geprüft, es ergab dabei den folgenden wirtschaftlichsten Bieter:
Architekturbüro
|
Honorarzone
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Leistungs-phasen
|
Neben-
kosten
|
Sonstiges
|
Angebotssumme
netto
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1.Schwesinger & Frach
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III unten
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1-9
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-
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50% Minderung auf LP 1-4 wg. Wiederholfaktor
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128.990,56 €
|
Das Architekturbüro Schwesinger hat rechtlich zulässig eine 50%ige Minderung auf die LP 1-4 abgebildet, da dieses Büro ein gleiches Projekt an der Südlichen-Münchner-Str. 18 geplant hat – nach § 11 Abs. 4 HOAI ist hier eine entsprechende Kürzung zulässig – das wurde auch juristisch überprüft und für in Ordnung befunden.
Mit der vorgenommenen und zulässigen Kürzung ist das Honorarangebot des Architekturbüros Schwesinger & Frach am wirtschaftlichsten.
Fazit:
Nach Auswertung der vorliegenden Honorarangebote ist das Angebot von Architekturbüro Schwesinger & Frach am wirtschaftlichsten. Die Bauverwaltung empfiehlt dem Bauausschuss den Auftrag für die Planungsleistungen zum Neubau eines Wohnhauses mit TG an der Wilhelm-Keim-Straße an dieses Architekturbüro zu erteilen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2018 einzuplanen.
Beschluss
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen, von fünf Architekturbüros ein Honorarangebot für die Planungsleistungen zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage an der Wilhelm-Keim-Str. 19 einzuholen. Die Bauverwaltung hat hier auftragsgemäß Angebote eingeholt und diese geprüft.
Das Architekturbüro Schwesinger und Frach hat in seinem Angebot eine 50%ige Minderung auf die LP 1-4 abgebildet, da dieses Büro ein gleiches Projekt an der Südlichen-Münchner-Str. 18 geplant hat – nach § 11 Abs. 4 HOAI ist hier eine entsprechende Kürzung zulässig – das wurde juristisch überprüft und für in Ordnung befunden.
Mit der zulässigen Kürzung ist das Honorarangebot des Architekturbüros Schwesinger und Frach am wirtschaftlichsten.
GR-Mitglied Steininger ist von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 Abs. 1 GO als teilnehmender Architekt im Rahmen der Angebotseinholung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Planungsleistungen zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage an das Architekturbüro Schwesinger und Frach zum geprüften Honorarangebot vom 03.11.2017 in Höhe von 128.990,56 € netto (LP 1-9, Nebenkosten 0%)
zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2018 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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15. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
|
ö
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|
15 |
Sachverhalt
Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.
zum Seitenanfang
16. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
|
ö
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16 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Tektur Alexander Sixt zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 580/13 an der Ebertstraße 9;
- Tektur Benoit Krummenacker und Rushan Chen zur Änderung des Freiflächengestaltungsplanes -Fällantrag- auf dem Grundstück Fl.Nr. 385/6 an der Fritz-Kneidl-Str. 2;
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17. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4;
VE 607 Holztüren - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
|
ö
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17 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Holztüren wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben. Acht Firmen haben die Angebotsunterlagen bekommen, zur Submission sind drei Angebote eingegangen:
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Ohning Innenausbau aus 91126 Schwabach mit einer Bruttoangebotssumme von 81.393,44 €.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Holztüren am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die. Fa. Ohning Innenausbau aus 91126 Schwabach mit einer Bruttoangebotssumme von 81.393,44 €
zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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18. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4;
VE 608 Fliesenarbeiten - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
|
ö
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|
18 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Fliesenarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben. Neun Firmen haben die Angebotsunterlagen bekommen, zur Submission sind vier Angebote eingegangen:
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Fliesen Röhlich aus 90530 Wendelstein mit einer Bruttoangebotssumme von 68.722,19 €.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Fliesenarbeiten am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Fliesen Röhlich aus 90530 Wendelstein, mit der Bruttoangebotssumme von 68.722,19 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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19. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4;
VE 609-2 Natursteinarbeiten - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
|
ö
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19 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Natursteinarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben. Zehn Firmen haben die Angebotsunterlagen angefordert. Zur Submission sind vier Angebote eingegangen
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Natursteinwerk Theuma aus 08541 Theuma mit einer Bruttoangebotssumme von 320.234,12 €.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Natursteinarbeiten am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Natursteinwerk Theuma aus 08541 Theuma mit einer Bruttoangebotssumme von 320.234,12 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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20. Martin-Kneidl-Grundschule –;
Untersuchung der Trinkwasserinstallation – Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
|
ö
|
|
20 |
Sachverhalt
Die regelmäßige Untersuchung der Trinkwasserqualität in allen gemeindlichen Gebäuden hat gezeigt, dass in der Martin-Kneidl-Grundschule die Wasserleitungen nicht mehr den heutigen Standards entsprechen. Die Leitungen wurden im Zuge vieler Anbauten, Erweiterungen und Umbauten ständig verändert, so dass ein Leitungsnetz mit einer Vielzahl von Ästen mit einem Alter von teilweise über 40 Jahren entstanden ist.
Herr Weireter vom Ingenieurbüro WEUCON wird in der Sitzung die Ergebnisse der Untersuchung vorstellen.
Die Verwaltung empfiehlt, das Ing. Büro WEUCON mit der planerischen Umsetzung des Instandhaltungskonzeptes (Honorarzone II Mindestsatz, Umbauzuschlag 25% und 3% Nebenkosten) zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2018 einzustellen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Ing. Büro WEUCON mit der planerischen Umsetzung des Instandhaltungskonzeptes (Honorarzone II Mindestsatz, Umbauzuschlag 25% und 3% Nebenkosten) zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2018 einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Ritz gibt zu Protokoll, dass er gegen den Beschlussvorschlag gestimmt hat, weil er die Notwendigkeit sieht, weitere vergleichbare Wettbewerber anzufragen.
1. Bürgermeister Neusiedl gibt zu Protokoll, dass Vergaben zu Planungsleistungen unterhalb des Schwellenwertes keine weiteren Angebotseinholungen erfordern. Nach Preisrecht im Sinne der HOAI ergeben sich zudem keine Vorteile bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
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21. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE502 Landschaftsbauarbeiten-Nachtrag -Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
18.12.2017
|
ö
|
|
21 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Mit dem Gewerk Landschaftsbauarbeiten wurde in der BA Sitzung am 15.02.2016 die Fa. Schernthaner aus 82061 Neuried beauftragt.
Die Firma Schernthaner stellte am 11.12.2017 den Nachtrag 07 für die Bauzeitverzögerungen und Behinderungen.
Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 83.300,00 € Brutto.
Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 7 an die Firma Schernthaner in Höhe von 83.300,00 € Brutto.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 07 der Firma Schernthaner in Höhe von 83.300,00 € Brutto zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400,
46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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22. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
|
ö
|
|
22 |
zum Seitenanfang
22.1. Bekanntgabe der Dringlichkeitsentscheidung, die der 1. Bürgermeister getroffen hat
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
|
ö
|
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22.1 |
Sachverhalt
Die Verwaltung gibt die Auftragsvergabe der Malerarbeiten am Haus der Begegnung Haus D-H bekannt, die der 1. Bürgermeister gemäß der Ermächtigung durch den Bauausschuss in der Sitzung vom 6. November 2017 erteilt bekommen hat. Der Auftrag wurde an die Malerwerkstätte Schlüter vergeben.
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22.2. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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18.12.2017
|
ö
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22.2 |
Sachverhalt
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Reinhart-Maier hinsichtlich der Vergabe der Ersatz-Malerarbeiten am Haus der Begegnung dadurch, dass der Vergabevorschlag an die Fa. Steininger zur Einsicht an die Bauausschussmitglieder ausgegeben wurde.
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22.3. Anfrage GR-Mitglied Steininger
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
|
18.12.2017
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ö
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22.3 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Steininger bittet die Verwaltung um Überprüfung der Gauben und Dachflächenfenster am Bauvorhaben Ebertstraße 2 hinsichtlich der Einhaltung der Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung. Augenscheinlich sind hier erhebliche Abweichungen erkennbar. Die Verwaltung sichert eine Baukontrolle durch die Bauaufsichtsbehörde zu.
Datenstand vom 29.01.2018 14:55 Uhr