Datum: 20.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Verwaltungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017;
3 Grünwalder Fuchsprojekt; aktueller Sachstandsbericht;
4 Förderprogramm für den Austausch von festbrennstoffbefeuerten Öfen;
5 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 20.02.2018 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 20.02.2018 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 17.10.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Grünwalder Fuchsprojekt; aktueller Sachstandsbericht;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 20.02.2018 ö informativ 3

Sachverhalt

Nachdem der Forschungs- und Entwicklungsauftrag und die Beköderung der Füchse nach einer Laufzeit von 5 Jahren Ende 2013 geendet hat, beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.02.2014, in der Herr Dr. König seinen Abschlussbericht über das Projekt „Kleiner Fuchsbandwurm in der Gemeinde Grünwald“ mit einem Projektvorschlag zur Fortsetzung vorgestellt hatte, die Beköderung der Füchse um drei Jahre bis Ende Dezember 2016 fortzuführen. Hierzu wurde wieder die Arbeitsgruppe Wildbiologie und Wildtiermanagement des Lehrstuhls für Tierökologie der Technischen Universität München beauftragt.

Zu diesem Zeitpunkt lag die Information von Herrn Dr. König vor, dass Fa. Bayer keine Entwurmungsköder mehr herstellt, jedoch die tschechische Firma Bioveta dies übernehmen wird und die Köder für die 1. Auslage in 2014 rechtzeitig vorhanden sein werden.

Trotz positiven Gemeinderatsbeschluss konnte jedoch das Entwurmungsprojekt nicht gestartet werden. Da Bioveta auf eine Mindestabnahmemenge von 27.000 Köder bestand musste Dr. König abwarten, wie sich Pullach und andere Gemeinden im Landkreis-Starnberg zu diesem Thema stellten. Zudem verlangte die Regierung von Oberbayern vom neuen Köderhersteller Bioveta aus Tschechien eine Verpflichtungserklärung, eine Arzneimittelzulassung für seine Köder zu erwirken. Nachträglich wurde auch noch - entgegen der bisherigen Genehmigungspraxis und trotz unveränderten Entwurmungswirkstoff die Erstellung eines Unbedenklichkeitsgutachtens, d. h. eine Risikobewertung durch das Umweltbundesamt eingefordert in Sorge um Aufnahme von Ködern durch Wildschweine und ggf. bedingte Rückstände im Wildbret. Nachdem alle rechtlichen Hürden überwunden worden waren, konnte am 03.06.15 ein Forschungs- und Entwicklungsauftrag sowie ein Werksvertrag mit der Gemeinde Grünwald mit einer dreijährigen Vertragslaufzeit beginnend ab Mai 2014 unter Beibehaltung der Gesamtkosten abgeschlossen werden und die Beköderung sollte starten. Herr Dr. König versicherte schriftlich, dass sich trotz dieser zeitlichen Unterbrechung, letztmalig wurde 2013 entwurmt, sich bei der Beifallsrate der Füchse bisher keine negative Veränderung ergeben hat.

Jedoch konnte mit der Entwurmung in Grünwald und in anderen Gemeinden nicht gestartet werden, da die Fa. Bioveta ihre Zusage Entwurmungsköder zu produzieren nicht aufrecht gehalten hat, obwohl laut Mail vom 14.04.15 die Köder bei Bioveta schon bestellt worden waren. (Anmerkung hierzu: Bioveta hatte voreilig 100.000 Köder produziert gehabt, obwohl seitens der Regierung von Oberbayern noch keine Genehmigung vorlag. Mangels Lagermöglichkeit, der Platz wurde für Tollwutköder benötigt und einer begrenzten Haltbarkeit, wurden die Entwurmungsköder ohne Wissen von Herrn Dr. König vernichtet). Seitdem verliefen Anfragen von Herrn Dr. König bei verschiedenen Köderherstellern (IDT, MSD/Haar, Virbac/Südfrankreich) aufgrund der geringen Ködermenge und Gewinnaussichten negativ. Die Fa. Virbac würde dies nochmals prüfen, wenn eine entsprechend große Ködermenge zusammenkäme. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich die Landeshauptstadt Münchens nach Abschluss ihrer Risikoanalyse (ca. Ende 2018,) an der Herr. Dr. König beteiligt ist, sich ebenfalls für eine Entwurmung der Stadtfüchse entschließen würde. Momentan ist Herr Dr. König in Gespräch mit einem weiteren Köderhersteller. Es werden gerade die rechtlichen Belange geklärt. Der im Entwurmungsköder enthaltene Wirkstoff Praziquantel gegen den Fuchsbandwurm unterliegt ab 1. März 2018 ausnahmslos der Verschreibungspflicht.
Hierzu erläutert Herr Dr. König, Leiter AG Wildbiologie und Wildtiermanagement der Technischen Universität München, dass nachdem BAYER die Köderproduktion eingestellt hatte, mit BIOVETA aus Tschechien Kontakt aufgenommen und die Produktion von Ködern vereinbart wurde.

Als Voraussetzung für einen weiteren klinischen Versuch forderte gleichzeitig die Regierung von Oberbayern eine Risikobewertung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie eine Absichtserklärung von BIOVETA, die Köder als Arzneimittel zuzulassen. Daraufhin wurde bei der Firma KLIVOVET eine Risikobewertung in Auftrag gegeben, die Kosten hierfür hat die Arbeitsgruppe Wildbiologie und Wildtiermanagement getragen.

Nach Vorliegen der Risikobewertung wurde zusammen mit BIOVETA ein klinischer Versuch bei der Regierung von Oberbayern angezeigt. Hiergegen hatte die Regierung keinen Einspruch erhoben, womit der Versuch hätte durchgeführt werden können. Jedoch hat BIOVETA keine Köder, trotz mehrfacher Nachfrage und Bitten, geschickt.

Hierauf wurde mit MSD und VIRBAC Kontakt aufgenommen. Von MSD kam keine Rückmeldung, VIRBAC signalisierte Interesse, jedoch war diesen die Ködermenge von 100.000 Stück zu gering. Aktuell werden mit der Firma CONVET, Dr. Olaf Hansen, Gespräche über die Aufnahme einer Köderproduktion geführt.

Derzeit ist die Fuchspopulation innerhalb und außerhalb der Gemeinde auf Grund der Räude auf einer sehr geringen Dichte. Dies führt auch tendenziell zu einer geringeren Befallsrate bei den Füchsen, da weniger Tiere an dem Kreislauf beteiligt sind und damit weniger infektiöses Material in die Umwelt gelangt. Da weiterhin der Populationsfluss aus dem Gemeindegebiet hinausgeht, ist für das Gemeindegebiet momentan nicht mit einem größeren Anstieg der Befallsraten zu rechnen.

Im Anschluss an den Vortrag, beantwortet Herr Dr. König  einzelne Fragen aus der Mitte des Verwaltungsauschusses hierzu.

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4. Förderprogramm für den Austausch von festbrennstoffbefeuerten Öfen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 20.02.2018 ö vorberatend 4

Sachverhalt

In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks etwa 11,7 Mio. sogenannter Einzelraumfeuerungsanlagen. Nach § 2 der 1. BImSchV dienen Einzelraumfeuerungsanlagen vorrangig der Beheizung des Aufstellraums (z.B. Kamin- und Kachelöfen). Kleinfeuerungsanlagen sind eine relevante Quelle von Luftbelastungen. Besonders problematisch sind ältere Holzfeuerungsanlagen. Sie verursachen bei gleichen (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Kamin- oder Kachelöfen. Die gesundheitsschädlichen Feinstaub-Emissionen aus kleinen Holzfeuerungsanlagen übersteigen in Deutschland mittlerweile die aus den Motoren von LKW und PKW. Gas- und Ölfeuerungen stoßen im Vergleich hierzu sehr viel weniger Feinstaub aus als Feststoffheizungen. Zur Begrenzung der Emissionen gilt die am 22. März 2010 novellierte 1. Bundes.-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV), die strenge Auflagen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 – 15 kW vorsieht, die mit festen Brennstoffen wie Holz, Pellets oder Kohle befeuert werden.

In einem festgelegten Stufenplan sind veraltete Einzelraumfeuerungsanlagen auszutauschen. Für Bestandsanlagen, die vor dem Stichtag 22.03.2010 in Betrieb genommen wurden, gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen weiter betrieben werden, wenn die Einhaltung der Emissionswerte von 4,0 g/m³ Kohlenmonoxid (CO) und 0,15 g/m³ Staub durch eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung durch den Schornsteinfeger nachgewiesen wurde (§ 26 Abs. 5 der
1. BImSchV).


Werden jedoch diese Grenzwerte überschritten, sind die Einzelraumfeuerungsanlagen gemäß § 26 Abs. 2 der 1. BImSchV abhängig vom Zeitpunkt ihrer Errichtung außer Betrieb zu nehmen oder mit einer Einrichtung zur einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten (Tabelle 2)


Von dieser Übergangsregelung ausgenommen sind offene Kamine, Grundöfen, nicht gewerblich genutzte Herde/Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW sowie Einzelraumbefeuerungsanlagen die vor 1950 errichtet worden sind. Ebenfalls ausgenommen sind Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese erfolgt, damit diese sozialverträglich weiterbetrieben werden können. Erst nach dem 01.01.2015 installierte Grundöfen, müssen mit einer Einrichtung zur Staubminderung ausgestatten sein, wenn die Emissionswerte von 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid (CO) und 0,04 g/m³ Staub überschritten werden.

Offene Kamin dürfen schon seit 1988 nach BImSchV (26.07.1988 § 4, Absatz 3) nur gelegentlich, laut gängiger Rechtsprechung max. 4 – 5 Mal im Monat, betrieben werden. Werden offene Kamine öfters beheizt, müssen diese mit einer Kaminkassette nachgerüstet werden. Dadurch würden diesen in den Geltungsbereich der BImSchV fallen und die Grenzwerte der Stufe 2 wären einzuhalten. Die Gesamtkosten liegen hierfür bei ca. 2.000,- - 3.000,- €. Nach Auskunft von zwei Kaminkehrern, die insgesamt 2.890 Anwesen in Grünwald betreuten, liegt die Anzahl der offenen Kamine bei 1.856 Stück, jedoch wären über 85 % der offenen Kamine nicht in Betrieb.

Ein moderner Kaminofen, der eine veraltete Feuerstätte ersetzt, hilft Schadstoffe um bis zu 85 % zu reduzieren. Experten empfehlen Feuerstätten, die älter als 15 – 20 Jahre alt sind, durch moderne energieeffiziente Neuanlagen zu ersetzen. Je nach Qualität und Ausstattung variieren die Kosten ab 500,- € aufwärts. Der Austausch ist auch aufgrund des höheren Wirkungsgrades und des deutlich geringeren Brennstoffverbrauches ökonomisch sinnvoll. Je frühe ein Austausch des Altbestandes an festbrennstoffbefeuerten Öfen in Grünwald erfolgt, umso schneller reduziert sich die Feinstaub- und Kohlenmonoxidbelastung und führt zur Verbesserung der Luftqualität.

Ein kommunales Förderprogramm wäre geeignet, um eine monetäres Anreizsystem für Betreiber von alten festbrennstoffbefeuerten Einzelraumfeuerungsanlagen zum vorzeitigen Austausch zu schaffen. Auch der Bayerische Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerwesen erachtet ein solches Förderprogramm als zielführend. Die Landeshauptstadt München hat mit ihrem zeitlich begrenzten Förderprogramm erreicht, dass bei einem Austausch einer Altanlage jeweils eine Reduzierung der Feinstaubbelastung von durchschnittlich 73 % und eine Reduzierung der CO-Belastung von 69 % erzielt worden ist.

Es wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen über ein Förderprogramm mit 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, max. 700,- €, den Austausch von festbrennstoffbefeuerten Öfen für feste Brennstoffe „Alt gegen Neu“ zu fördern, die bis zum 22.03.2010 errichtet worden sind. Zu den förderfähigen Gesamtkosten zählen die Anschaffungs- und Montagekosten sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten für den beauftragten Bezirksschornsteinfeger.

Fördervoraussetzung ist, dass die Neuanlage die Grenzwerte der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) Anlage 4, Nr. 1 Stufe 2 von 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid (CO) und 0,04 g/m³ Staub erfüllt und dies mittels eines Typprüfungszertifikates des Herstellers bei Antragsstellung nachgewiesen wird.

Förderfähig ist grundsätzlich der Austausch („Alt gegen Neu“ durch Neukauf) bestehender Einzelraumfeuerungsanlagen, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen und eine Nennwärmeleistung von 4 – 15 KW aufweisen (z.B. Kamin oder Pelletöfen) Offene Kamine und bis zum 31.12.2014 errichtete Grundöfen, die gemäß novellierte 1. BImSchV nicht unter die Austausch- und Nachrüstpflicht fallen, werden ebenfalls gefördert, wenn durch einen Austausch bzw. bei Grundöfen auch mit einer Einrichtung zur Staubminderung die Stufe 2 der 1. BImSchV erreicht wird.

Die Förderung soll nicht für festbrennstoffbefeuerte Einzelraumfeuerungsanlagen gelten, die innerhalb der nächsten 12 Monate von der Nachrüstungs- oder Stilllegungsfrist gemäß § 26 Abs. 2 der 1. BImSchV betroffen sind. Bis spätestens zum 31. März 2020 bzw. bis zum 31. März 2024 müssen deshalb bei den davon betroffenen Anlagen jeweils die Maßnahmen (Kauf und Montage des neuen Ofens) umgesetzt sein. Die Förderanträge und die geforderten Verwendungsnachweise sind innerhalb eines Jahres nach Kauf und Montage bei der Gemeinde Grünwald, Umweltamt, einzureichen.


Die geförderte Neuanlage muss in der Gemeinde Grünwald betrieben werden und darf nach Antragsbewilligung 12 Monate lang nicht veräußerst werden.

Gefördert werden natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer einer alten Einzelraumverbrennungsanlage sind. Eine Förderung nach dieser Richtlinie darf nur einmalig in Anspruch genommen werden. Dies gilt sowohl bezogen auf die jeweilige Einzelraumfeuerungsanlage die ersetzt oder mit einer Kaminkassette nachgerüstet wird, für das Wohnanwesen, als auch für den einzelnen Aufstellungsraum, in dem sich die Anlage befindet.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf Basis des Nachweises des Kaufes und des Nachweises der Einhaltung der Grenzwerte nach Anlage 4, Ziff. 1 Stufe 2 der 1 BImSchV sowie der ordnungsgemäßen Installation der neuen Einzelraumfeuerungsanlage.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat das Förderprogramm Austausch von fernbrennstoffbefeuerten Öfen neu aufzulegen und den Förderrichtlinien zuzustimmen.

Des Weiteren empfiehlt der Verwaltungsausschuss einstimmig dem Gemeinderat entsprechende Haushaltsmittel In Höhe von 50.000,- € für das Haushaltsjahr 2018 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 20.02.2018 ö 5

Sachverhalt

Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung lagen nicht vor.

Datenstand vom 26.01.2021 11:55 Uhr